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Schaltungsanordnung zur Sicherung gegen Diebstahl Die Erfindung bezieht
sich auf eine Schaltungsanordnung zur Sicherung gegen Diebstahl von an der Wand
hängenden oder auf Tischen od. dgl. aufgestellten Gegenständen, z. B. Gemälden oder
Wertbehältern, unter Verwendung von kapazitiven Meldungsgebern.
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Derartige Anordnungen sind bereits zum Schutz von Räumen gegen unbefugtes
Betreten bekannt, wobei die Fühlelektroden in der Regel an den möglichen Zutrittsstellen,
also an den Fenstern und Türen, angebracht sind. Um jedoch bestimmte Gegenstände,
die sich in frei zugänglichen Räumen befinden, gegen Diebstahl zu schützen, können
diese oder ähnliche Anordnungen nicht benutzt werden, weil bei den bekannten kapazitiven
Raumschutzgeräten bereits das Herantreten von Besuchern an die zu schützenden Gegenstände
zu einer Alarmauslösung führen würde. Außerdem stören oft die vor den Gegenständen
angebrachten Fühlefektroden die Betrachtung dieser Ge-
genstände.
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So ist auch bereits versucht worden, unter Verwendung einer auf Kapazitätsänderungen
ansprechenden Sicherheitsschaltung Gemälde dadurch gegen Diebstahl zu schützen,
daß die kapazitiven Fühler, um unsichtbar zu bleiben, am Bilderrahmen befestigt
werden. Dies hat jedoch den Nachteil, daß die zur Meldezentrale führenden Leitungen
jeweils am Bilderrahmen angeschlossen werden müssen. Außerdem stellt eine derartige
Anordnung keinen Schutz gegen Herausschneiden des Bildes aus dem Rahmen dar.
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Zur Sicherung von Gegenständen gegen Diebstahl ist es auch bereits
bekannt, auf einer Tischplatte zwei im Abstand voneinander anaeordnete leitende
Schichten, z. B. in Form zweier Maschennetze, vorzusehen, die als Meßkapazität dienen
und welche über Meßleitungen mit dem Überwachungsgerät verbunden sind. Ist der auf
dem Tisch befindliche Gegenstand aus elektrisch leitendem Material oder mit einer
entsprechenden Abdeckung versehen, so bewirkt die Wegnahme dieses Gegenstandes eine
Kapazitätsänderung, und diese kann dann zu einer Alarrnauslösung benutzt werden.
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Eine solche Anordnung hat aber, insbesondere als Diebstahlsicherung
für Gemälde, schwerwiegende Nachteile. Die leitenden Schichten der Meßanordnung
bilden eine Grundkapazität, zu der sich dann die Kapazität addiert, welche durch
das Vorhandensein des zu schützenden Gegenstandes bewirkt wird. Für die Oberwachungseinrichtung
steht daher nur das Verhältnis zwischen der Grundkapazität und dieser Zusatzkapazität
als Meßwert zur Verfügung.
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In der Regel ist die Grundkapazität durch die relativ großen Abmessungen
der leitenden Bewegungen und wegen des geringen gegenseitigen Abstandes relativ
groß, so daß die Zusatzkapazität im Verhältnis dazu nur gering ist. Für die überwachungsschaltung
werden daher hohe Anforderungen an die Genauigkeit der Meßwertumsetzung gestellt,
wobei Schwierigkeiten dadurch auftreten können, daß die Zusatzkapazität im Bereich
der betriebsmäßig auftretenden ungewollten Kapazitätsänderungen liegen, die beispielsweise
durch bestimmte Umwelteinflüsse auftreten können.
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Ein weiterer Nachteil derartiger Anordnungen ist darin zu sehen, daß
die Sicherungseinrichtung nicht nur bei Wegnahme des betreffenden Gegenstandes anspricht,
sondern auch bei Annäherung einer Person, was die ungestörte Betrachtung von Bildern,
Gemälden usw. erheblich erschwert. Um die Grundkapazität der leitenden Schichten
merklich zu verändern, müßte ferner der metallisch leitende Gegenstand mit einer
der Schichten durch unmittelbares Auflegen oder Befestigen galvanisch verbunden
werden, was bei der in der Regel geübten Aufhängung von Gemälden und Bildern auf
Schwierigkeiten stößt.
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Aufgabe der Erfindung war es daher, diese Nachteile zu vermeiden und
dabei vor allem eine Lösung anzugeben, die bei Wegnahme des zu sichernden Gegenstandes
zu einer möglichst großen Kapazitätsänderung führt. Außerdem sollte das Betrachten
des zu sichernden Gegenstandes aus der Nähe zwar ermöglicht werden, trotzdem sollte
aber eine absolute Sicherung gegen ein Herausschneiden des Bildes aus dem Rahmen
gegeben sein.
Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß der
kapazitive Meldungsgeber aus ortsfest, z. B. an der Wand befestigten, zur Meßschaltung
gehörenden stabförmigen Fühlelektroden und einem oder mehreren am zu schützenden
Gegenstand befestigten kapazitiv wirkenden Überbrückungsgliedern für die Fühlelektroden
besteht, so daß jede Lageveränderung oder Wegnahme des zu schützenden Gegenstandes
zu einer Kapazitätsänderung und damit zur Alarmauslösung führt. Die Kapazitätsänderung
ist dabei sehr groß, da bei Wegnahme des kapazitiv wirkenden überbrükkungsgliedes
die Grundkapazität fast den Wert Null erreicht, während in der gesicherten Ruhestellung
der Maximalwert der Kapazität vorhanden ist. Auf diese Weise läßt sich mit einfachen
Mitteln und großer betrieblicher Sicherheit eine Alarmauslösung bei Wegnahme des
gesicherten Gegenstandes erzielen.
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Da das Überbrückungsglied auf der Rückseite bzw. Unterseite des zu
schützenden Gegenstandes angebracht wird, stört die Schutzeinrichtung weder das
Betrachten des Gegenstandes, noch kann ohne weiteres festgestellt werden, ob eine
Sicherungseinrichtung überhaupt vorhanden ist. Als elektrisch leitendes Überbrückungsglied
kann man eine beliebige metallische Auflage, beispielsweise eine aufgeklebte Folie
verwenden. Es ist aber auch möglich, lediglich einen metallischen Anstrich am zu
schützenden Gegenstand vorzusehen. Soll zugelassen werden, daß ein Betrachter beliebig
nahe an den zu schützenden Gegenstand herantreten kann, so wird man das überbrückungsglied
so groß wählen, daß es den größten Teil der Bild-bzw. Aufstellungsfläche umfaßt.
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Es besteht aber auch die Möglichkeit, einen bestimmten Schutzabstand
für den Betrachter vorzugeben. In diesem Fall wird das überbrückungsglied derart
bemessen und angeordnet, daß das von den ortsfesten Fühlelektroden ausgehende elektrische
Feld über das Überbrückungsglied hinaustritt. Die Empfindlichkeit einer derartigen
Sicherungsanordnung ist dann zwar etwas geringer, es genügt aber immer noch, um
beim Entfernen des zu schützenden Gegenstandes einen Alarm auszulösen.
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Bei der Anordnung nach der Erfindung wird bei Gemälden in der Regel
vorausgesetzt, daß das Überbrückungsglied wegen der großen Kapazität gegenüber der
Wand auf Erdpotential liegt. Dies gilt naturgemäß nicht mehr, wenn gut isolierende
Wände vorhanden sind. Hier kann man das dem Überbrückungsglied gegenüberliegende
Stück der Wand mit einer geerdeten Folie abdecken, die dann allerdings hinreichend
große Ausschnitte für die Fühlelektroden aufweisen muß. Als Verbindungsleitung zur
Erde kann man zweckmäßigerweise den Kabelmantel der Fühlelektroden verwenden.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus zwei Ausführungsbeispielen,
wobei die Anordnung nach Fig. 1 die Annäherung an den zu schützenden Gegenstand
auch auf geringste Distanz zuläßt, während Fig. 2 eine Anordnung zeigt, bei der
für den Betrachter ein gewisser Schutzabstand vorgeschrieben ist, der nicht unterschritten
werden darf, wenn nicht eine Alarmauslösung erfolgen soll.
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In Fig. 1 ist die mit den Fühlelektroden 2 und 3
arbeitende,
kapazitiv wirk-ende Sicherheitsschaltung mit 1 bezeichnet, die als einfache
Kapazitätsmeßbrücke aufgebaut ist und welche mit Wechselspannung gespeist wird.
In bekannter Weise liegt im Nullzweig dieser Meßbrücke ein Melderelais
1 a, das dann ansprechen soll, wenn das Brückengleichgewicht zwischen der
Kapazität des Kondensators 1 b und der durch die Fühlelektroden 2 und
3 gebildeten Kapazität sich ändert. Das Melderelais la soll dabei, gegebenenfalls
nach entsprechender Gleichrichtung, die im Alarmfall auftretende Fehlerspannung
anzeigen bzw. melden. Die Fühlelektroden 2 und 3 befinden sich an der Wand
hinter dem Gemälde 5. Die Rückseite des Gemäldes ist dabei mit einem elektrisch
leitenden überbrückungsglied 4 versehen, das beispielsweise eine aufgeklebte Metallfolie
sein kann. Wenn das gegen Diebstahl zu sichernde Gemälde sich an dem vorgesehenen
Platz befindet, so deckt das auf der Rückseite des Gemäldes 5 befindliche
überbrüciuln sglied 4 das elektrische Feld der Fühlelektroden nach der Vorderseite
völlig ab. Es ist daher möglich, daß ein Betrachter nahe an das Gemälde herantreten
kann, ohne daß eine Alarmauslösung erfolgt, dagegen wirkt sich jede Änderung des
Abstandes zwischen den Fühlelektroden 2 und 3 einerseits und dem überbrückungsglied
4 andererseits sofort als Kapazitätsänderung aus. Jeder Versuch, das Gemälde von
der Wand abzuheben oder das Gemälde aus dem Rahmen zu schneiden, führt daher zu
einem Alarm.
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Die Anordnung der Elektroden besitzt jedoch nur dann die gewollte
Wirkung, wenn das überbrückungsglied 4 auf Erdpotential liegt. Ist dies nicht der
Fall, so verwendet man zusätzliche Erdelektroden 6, welche durch kapazitive
Kopplung dem überbrückungsglied 4 das Erdpotential vermitteln. Die Verbindung der
Elektrode 6 zur Erde kann im einfachsten Fall über die Abschirmung des Zuführungskabels
der Fühlelektroden 2 und 3 erfolgen. Wichtig ist allerdings bei dieser Anordnung,
daß die an Erde liegenden Elektroden 6
ausreichend große Ausschnitte für die
Fühlelektroden 2 und 3 aufweisen.
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In Fig. 2 ist gezeigt, wie neben dem Schutz des Gemäldes gegen Diebstahl
zugleich ein mehr oder weniger weit wirkender Annäherungsschutz erreicht werden
kann. Gegenüber der in Fig. 1 gezeigten Anordnung ist hierbei im wesentlichen
nur das überbrückungsglied 4 derart verkleinert, daß das sich ausbildende elektrische
Feld über die Vorderseite des Gemäldes heraustreten kann und somit jede Annäherung
einer Person den Feldverlauf ebenso verändert, wie eine Lageveränderung des Gemäldes.
Naturgemäß ist die Ansprechempfindlichkeit einer derartigen Anordnung unter gleichen
Betriebsverhältnissen etwas geringer, da bei gleicher Abstandsänderung eine kleinere
Kapazitätsänderung auftritt. Trotzdem läßt sich ein Kompromiß in der Weise erreichen,
daß ein Entfernen des Gemäldes in jedem Fall noch mit Sicherheit signalisiert wird,
jedoch auch eine Annäherung von Personen bei einer bestimmten Mindestentfernung
ebenfalls zur Alarmauslösung führt.
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Ein besonderer Vorteil der in den Fig. 1 und 2 gezeigten Ausführungsformen
der Erfindung liegt darin, daß keinerlei elektrische Verbindung zu dem am Gemälde
angebrachten überbrückungsglied erforderlich ist und daß die Anordnung mehr oder
minder unsichtbar an der Rückseite des Gemäldes angebracht werden kann.