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DE112022000811T5 - Zahnimplantatbaugruppe - Google Patents

Zahnimplantatbaugruppe Download PDF

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DE112022000811T5
DE112022000811T5 DE112022000811.3T DE112022000811T DE112022000811T5 DE 112022000811 T5 DE112022000811 T5 DE 112022000811T5 DE 112022000811 T DE112022000811 T DE 112022000811T DE 112022000811 T5 DE112022000811 T5 DE 112022000811T5
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DE
Germany
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spacer
cap
dental implant
implant assembly
surgical barrier
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Application number
DE112022000811.3T
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English (en)
Inventor
Fredrik Engman
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Neoss Ltd
Original Assignee
Neoss Ltd
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Neoss Ltd filed Critical Neoss Ltd
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Abstract

Eine Zahnimplantat-Anordnung, die Folgendes umfasst:- einen Abstandshalter, der abnehmbar an einem Zahnimplantat befestigt werden kann;- eine Kappe, die abnehmbar an dem Abstandshalter befestigt werden kann, und- eine chirurgische Barriere zur Verhinderung des Eindringens von Bakterien und Weichgewebe, wobei die Barriere zumindest teilweise zwischen der Kappe und dem Abstandshalter angeordnet ist;wobei der Abstandshalter ein erstes Ende mit einem Anschluss, vorzugsweise einem Gewindeanschluss, der so ausgebildet ist, dass er in das Zahnimplantat eingreift, und ein zweites Ende mit einem Innenanschluss, vorzugsweise einem Gewindeanschluss, der so ausgebildet ist, dass er in die Kappe eingreift, umfasst, wobei das zweite Ende ferner einen Werkzeug-Anschlussbereich zur Aufnahme eines Schraubendrehers umfasst;wobei die chirurgische Barriere eine äußere Membran und ein inneres Netz umfasst,wobei das innere Netz in der äußeren Membran eingeschlossen ist und wobei das innere Netz die chirurgische Barriere mit einer ausbildbaren Struktur versieht, indem es in eine gewünschte Form gebogen werden kann;wobei die Kappe einen Kopf und einen Körper umfasst,der Kopf umfasst eine Unterseite, die so ausgebildet ist, dass sie mit der chirurgischen Barriere in Eingriff kommt;der Körper ein Gewindeprofil aufweist, das mit dem Innengewindeanschluss des zweiten Endes des Abstandshalters in Eingriff gebracht werden kann; undder Kopf außerdem einen Werkzeug-Anschlussbereich zur Aufnahme eines Schraubendrehers aufweist undwobei mindestens ein Teil der chirurgischen Barriere zwischen dem Abstandshalter und der Unterseite der Kappe liegt und wobei das innere Netz eine Öffnung aufweist, deren Durchmesser größer ist als der Außendurchmesser des Körpers der Kappe.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Zahnimplantatbaugruppe zur Verwendung in der Chirurgie, insbesondere der Zahnchirurgie, einen Abstandshalter und eine chirurgische Barriere, die in der Zahnimplantatbaugruppe verwendet werden.
  • HINTERGRUND
  • Es besteht der Bedarf, ein Zahnimplantat mit der Fähigkeit zu versehen, das Eindringen von Bakterien und/oder Weichgewebe nach der Implantation zu verhindern.
  • In der zahnärztlichen Chirurgie werden verschiedene Techniken eingesetzt, um das Hartgewebe vor der Zahnimplantation zu rekonstruieren. Es ist wichtig, dass dem Chirurgen so viel Hartgewebe wie möglich zur Verfügung steht, um eine Zahnwurzel durch ein Implantat zu ersetzen und dann in einem nächsten Schritt einen künstlichen Zahn auf dem Implantat zu befestigen. Eine der Techniken besteht darin, ein perforiertes Netz zu verwenden, um den Knochenregenerationsprozess zu unterstützen, insbesondere in den Fällen, in denen die für die Implantation verfügbare Knochenmenge nicht ausreicht oder nicht dick genug ist, vor allem im bukkalen Bereich.
  • Netze dieser Art sind beispielsweise in US 4,598,011 und US5380328A offengelegt, die ein Titannetz zur Unterstützung des Knochen- und Gewebewachstums nach Trauma, Krankheit und Operation beschreiben. Um das klinische Ergebnis und die Handhabung zu erleichtern und zu verbessern, wurden zusätzliche Lösungen vorgeschlagen, wie die in KR20170025213A beschriebene, die die Befestigung eines perforierten Netzes an einem Implantat mit einer Halterung über eine Öffnung im Netz beschreibt. Das Netz kann auf verschiedene Formen zugeschnitten werden, um der Größe des zu reparierenden Defekts zu entsprechen. Ein Nachteil eines solchen Aufbaus ist, dass das Netz weder das Einwachsen von Weichgewebe noch die Besiedlung der Implantatstelle mit schädlichen Bakterien verhindert. Im Gegenteil, es bietet eine Vielzahl von Durchgangslöchern, um die Blutzirkulation zu ermöglichen, so dass das Netz in direktem Kontakt mit den umgebenden Weichteilen steht, die schließlich durch die Löcher eindringen können.
  • Ein weiteres Beispiel für ein Verstärkungsnetz ist die SmartBuilder™ Implantatbaugrupppe (https://hiossen.com/smartbuilder/). Die Baugruppe besteht aus einer Halterung, die mit dem Knochen in Eingriff gebracht werden kann, einer Verlängerung, die an der Halterung befestigt werden kann, einer SmartBuilder™ Membran mit einer Vielzahl von Löchern, die je nach Art der erforderlichen Augmentation geformt werden können, und einer Einheil- oder Abdeckkappe, die in die Verlängerung geschraubt wird, um das Netz zu fixieren und in Position zu halten. Auf diese Weise schafft das Netz ein definiertes Volumen für das Knochenwachstum nach der Implantation. Der größte Nachteil ist das Eindringen von Weichteilgewebe durch die Vielzahl von Löchern, wodurch verhindert wird, dass das Hartgewebe das gesamte Volumen ausfüllt und somit nicht genügend neuer Knochen für den nächsten Schritt der Implantation zur Verfügung steht. Ein weiterer Nachteil ist die Größe der Abdeckkappe, die sich in einigen Fällen nachteilig auf den Eingriff auswirken kann. Ein weiterer Nachteil ist, dass das Netz das Eindringen von Bakterien nicht verhindert und daher keinen Schutz vor bakteriellen Infektionen bietet. Ein weiterer Nachteil ist schließlich, dass für die Positionierung und Fixierung der Teile der SmartBuilder™ Baugruppe im Knochen zwei verschiedene Verbindungen bzw. Einbringungswerkzeuge erforderlich sind, nämlich ein Abdeckkappentreiber und ein Kappenauswerfer.
  • Es ist daher ein Ziel von Ausführungsformen der Erfindung, zumindest eines oder mehrere der mit dem Stand der Technik verbundenen Probleme zu abzuschwächen.
  • KURZE ZUSAMMENFASSUNG DER OFFENLEGUNG
  • Aspekte und Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung stellen eine Zahnimplantatbaugruppe, einen Abstandshalter und eine chirurgische Barriere bereit, wie in den beigefügten Ansprüchen angegeben.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird eine Zahnimplantatbaugruppe bereitgestellt, die Folgendes umfasst:
    • - einen Abstandshalter, der abnehmbar an einem Zahnimplantat befestigt werden kann;
    • - eine Kappe, die abnehmbar an dem Abstandshalter befestigt werden kann, und
    • - eine chirurgische Barriere zur Verhinderung des Eindringens von Bakterien und Weichgewebe, wobei die Barriere zumindest teilweise zwischen der Kappe und dem Abstandshalter angeordnet ist;

    wobei der Abstandshalter ein erstes Ende mit einem Anschluss, vorzugsweise einem Gewindeanschluss, der so ausgebildet ist, dass er in das Zahnimplantat eingreift, und ein zweites Ende mit einem Innenanschluss, vorzugsweise einem Gewindeanschluss, der so ausgebildet ist, dass er in die Kappe eingreift, umfasst, wobei das zweite Ende ferner einen Werkzeug-Anschlussbereich zur Aufnahme eines Schraubendrehers umfasst;
    wobei die chirurgische Barriere eine äußere Membran und ein inneres Netz umfasst,
    wobei das innere Netz in der äußeren Membran eingeschlossen ist und wobei das innere Netz die chirurgische Barriere mit einer ausbildbaren Struktur versieht, indem es in eine gewünschte Form gebogen werden kann;
    wobei die Kappe einen Kopf und einen Körper umfasst,
    der Kopf eine Unterseite umfasst, die so ausgebildet ist, dass sie mit der chirurgischen Barriere in Eingriff kommt;
    der Körper ein Gewindeprofil aufweist, das mit dem Innengewindeanschluss des zweiten Endes des Abstandshalters in Eingriff gebracht werden kann; und
    der Kopf außerdem einen Werkzeug-Anschlussbereich zur Aufnahme eines Schraubendrehers aufweist und
    wobei mindestens ein Teil der chirurgischen Barriere zwischen dem Abstandshalter und der Unterseite der Kappe liegt und wobei das innere Netz eine Öffnung aufweist, deren Durchmesser größer ist als der Außendurchmesser des Körpers der Kappe.
  • Vorteilhafterweise bietet eine solche Anordnung optimale Bedingungen für die Knochenregeneration, indem sie eine nicht durchdringbare chirurgische Barriere bildet, die weder Bakterien noch Weichgewebe in den Bereich des Knochenwachstums eindringen lässt. Dadurch wird eine Kontamination der Regenerationsstelle verhindert, während gleichzeitig genügend Platz für das Nachwachsen des Knochens in dem durch die chirurgische Barriere definierten Raum bleibt. Die Barriere und die Kappe können je nach den Behandlungsoptionen und dem Heilungsprozess ganz oder teilweise von Weichgewebe bedeckt sein. Es wird erwartet, dass die Barriere so lange funktioniert, bis sich das Gewebe regeneriert hat, bevor sie durch Abschrauben der Kappe entfernt wird. Der Abstandshalter wird in der Regel zur gleichen Zeit entfernt, kann aber auch an Ort und Stelle verbleiben, je nachdem, welche weiteren chirurgischen Schritte für die Implantation erforderlich sind.
  • In einer Ausführungsform umfasst das zweite Ende des Abstandshalters außerdem eine obere Stützfläche, auf der die chirurgische Barriere abgestützt wird. Vorteilhafterweise ermöglicht dies eine bessere Fixierung der chirurgischen Barriere zwischen der Kappe und dem Abstandshalter, wodurch unerwünschte Dislokationen der Implantatbaugrupppe vermieden werden.
  • In einer anderen Ausführungsform besteht das innere Netz und/oder der Abstandshalter oder Teile davon aus einem Metall oder einer Metalllegierung, z. B. Titan oder einer Titanlegierung. Vorteilhafterweise stellt das Titan oder die Titanlegierung ein starkes und leichtes biokompatibles Material dar, das gut mit dem Knochen verwächst und so die klinischen Erfolgsraten bei Implantationen erhöht.
  • In einer weiteren Ausführungsform besteht das innere Netz und/oder der Abstandshalter oder Teile davon aus einem biokompatiblen Polymer, z. B. PEEK. Dies bietet den Vorteil einer stabilen, nicht abbaubaren und biokompatiblen Barriere, die Halt bietet und resistent gegen den Abbau durch Wirtsgewebe ist.
  • In einer Ausführungsform ist die chirurgische Barriere zumindest teilweise resorbierbar. Dies ist von Vorteil, wenn die Membran nicht entfernt werden muss, wodurch ein zweiter chirurgischer Eingriff vermieden wird.
  • In einer anderen Ausführungsform besteht die äußere Membran zumindest teilweise aus PTFE. Dieses Material hat den Vorteil, dass es eine optimale Kombination von mechanischen und chemischen Eigenschaften aufweist und somit für die Verwendung in der Dentalchirurgie geeignet ist.
  • In einer weiteren Ausführungsform besteht die chirurgische Barriere aus einem hochdichten Polymer, das für Bakterien undurchdringlich ist. Vorteilhafterweise verhindert das hochdichte Polymer das Eindringen von Bakterien durch die Barriere in die Knochenhöhle, wodurch eine Infektion der Implantationsstelle verhindert und die Notwendigkeit der Verwendung antimikrobieller Mittel zur Behandlung einer bakteriellen Infektion vermieden wird.
  • In einer anderen Ausführungsform umfasst die äußere Membran eine Öffnung zur Aufnahme des Körpers der Kappe. Vorteilhafterweise ermöglicht das Vorhandensein der Öffnung eine einfache Handhabung und eine bessere Ausrichtung der Komponenten der Implantatbaugrupppe. So kann die Kappe bei Vorhandensein der Öffnung leichter auf das Innengewinde des Abstandshalters ausgerichtet werden und auch eine festere Verbindung zwischen der Unterseite der Kappe, der chirurgischen Barriere und der Oberseite des Abstandshalters herstellen.
  • In einer weiteren Ausführungsform umfasst das Netz mindestens einen länglichen Schlitz in einem Biegebereich der chirurgischen Barriere. Vorteilhafterweise ermöglicht das Vorhandensein solcher Schlitze ein faltenfreies Biegen der chirurgischen Barriere, abhängig von der Art des zu deckenden Defekts. Die Schlitze, die eine sanftere Biegung der chirurgischen Barriere ermöglichen, sind besonders nützlich für 3- oder 2-Wand-Augmentationsverfahren, bei denen der Zahn von drei bzw. zwei Knochenwänden umgeben ist und bei denen eine erhebliche Biegung der Barriere erforderlich ist.
  • In einer Ausführungsform hat der Kopf der Kappe eine Höhe zwischen 5 und 7 mm. Optional hat der Kopf der Kappe eine Höhe von nicht mehr als 1 mm. Vorteilhafterweise ermöglichen diese Abmessungen die Kontrolle und Optimierung der Größe der Baugruppe, so dass der Chirurg je nach Zustand und Verfügbarkeit des Hart- und Weichgewebes des jeweiligen Patienten eine Auswahl an Kappen verwenden kann.
  • In einer Ausführungsform weisen der Werkzeug-Anschlussbereich des Abstandshalters und der Werkzeug-Anschlussbereich der Kappe eine Werkzeug-Tragefunktion auf, um die Kappe und/oder den Abstandshalter zu tragen. Dies ermöglicht vorteilhafterweise das Anheben und Tragen der Kappe und/oder des Abstandshalters mit einem Schraubendreher oder einem anderen geeigneten Werkzeug.
  • In einer anderen Ausführungsform befindet sich der Werkzeug-Anschlussbereich des Abstandshalters axial unterhalb des Innengewindeanschlusses in Richtung eines apikalen oder unteren Endes des Abstandshalters. Alternativ dazu ist der Werkzeug-Anschlussbereich des Abstandshalters zumindest teilweise axial mit dem Innengewindeanschluss deckungsgleich. Vorteilhafterweise wirken sich solche Alternativen auf die Gesamthöhe des Abstandshalters aus und bieten dem Chirurgen somit die Möglichkeit, je nach den spezifischen Anforderungen des Patienten zwischen verschiedenen Größen des Abstandshalters zu wählen.
  • In einer Ausführungsform sind der Werkzeug-Anschlussbereich des Abstandshalters und der Werkzeug-Anschlussbereich der Kappe in Größe und/oder Form ausreichend ähnlich, um mit demselben Schraubendreher oder einem anderen geeigneten Werkzeug angehoben zu werden. Dies hat den Vorteil, dass dieselben Werkzeuge sowohl für das Tragen/Heben des Abstandshalters als auch für das Anbringen der Kappe an der Implantationsstelle verwendet werden können, wodurch die Anzahl der erforderlichen Werkzeuge minimiert wird.
  • In einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Abstandshalter zur Verwendung in der oben beschriebenen Zahnimplantatbaugruppe bereitgestellt, der ein erstes Ende mit einer Gewindeverbindung, die so ausgebildet ist, dass sie mit dem Zahnimplantat in Eingriff kommt, und ein zweites Ende mit einer Innengewindeverbindung, die so ausgebildet ist, dass sie mit der Kappe in Eingriff kommt, umfasst, wobei das zweite Ende ferner einen Werkzeug-Anschlussbereich zur Aufnahme eines Schraubendrehers umfasst.
  • Ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass ein Satz von Abstandshaltern unterschiedlicher Größe bereitgestellt wird. Dies hat den Vorteil, dass der Chirurg die am besten geeignete Größe des Abstandshalters für eine Vielzahl von klinischen Szenarien auswählen kann.
  • In einem weiteren Aspekt wird eine chirurgische Barriere zur Verwendung in der oben beschriebenen Zahnimplantatbaugruppe bereitgestellt, die eine äußere Membran und ein inneres Netz umfasst, wobei das innere Netz in der äußeren Membran eingeschlossen ist, wobei das innere Netz die chirurgische Barriere mit einer ausbildbaren Struktur versieht, indem es in eine gewünschte Form gebogen werden kann, und wobei das innere Netz eine Öffnung zur Aufnahme des Körpers einer Kappe umfasst.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Ausführungsformen der Erfindung werden jetzt nur beispielhaft unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben, in denen:
    • 1 ist eine Querschnittsansicht einer Implantatbaugruppe gemäß einer Ausführungsform der Erfindung, die in einen Knochen implantiert wurde;
    • 2 ist eine Querschnittsansicht einer Ausführungsform des Abstandshalters;
    • 3 ist eine Querschnittsansicht einer alternativen Ausführungsform des Abstandshalters;
    • 4 ist eine Draufsicht auf den Abstandshalter von 3;
    • 5 ist eine Draufsicht auf den Abstandshalter von 2;
    • 6 ist eine Querschnittsansicht einer Ausführungsform der Kappe;
    • 7 ist eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform der chirurgischen Barriere;
    • 8A ist eine perspektivische Ansicht der chirurgischen Barriere von 7 in ihrem ebenen Zustand, wie angegeben;
    • 8B ist eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform der chirurgischen Barriere, die ohne Öffnung in der äußeren Membran bereitgestellt wird; und
    • 9 ist eine perspektivische Explosionsdarstellung der Implantatbaugrupppe.
  • AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG
  • 1 zeigt eine Zahnimplantatbaugruppe 100 gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Es wird ein typisches Implantat 101 gezeigt, das in Hartgewebe 102 eingesetzt wird. Hartgewebe kann ein Knochengewebe sein, beispielsweise ein Kieferknochen. Das Hartgewebe 102 ist ganz oder teilweise von einem Weichgewebe 103 bedeckt. Bei dem weichen Gewebe kann es sich zum Beispiel um Zahnfleisch oder Mundschleimhaut handeln. Die Zahnimplantatbaugruppe 100 umfasst einen Abstandshalter 200, der abnehmbar am Zahnimplantat 101 befestigt werden kann. Die Baugruppe 100 umfasst ferner eine Kappe 600 und eine chirurgische Barriere 700, die zwischen der Kappe 600 und dem Abstandshalter 200 angeordnet ist. Der Abstandshalter 200 kann mittels eines Schraubgewindes in das Implantat 101 eingesetzt werden, obwohl auch andere Verbindungsmöglichkeiten in Betracht kommen, wie z. B. Presspassung, Schnapppassung oder eine Hinterschneidung, die zur Aufnahme eines O-Rings geeignet ist.
  • Die Kappe 600 wiederum kann auch mittels eines Schraubgewindes abnehmbar am Abstandshalter 200 befestigt werden, obwohl auch andere Verbindungsmöglichkeiten, wie Presspassung, Schnapppassung oder Hinterschneidung zur Aufnahme eines O-Rings, in Betracht gezogen werden. Die chirurgische Barriere 700 wird vor dem Zusammenbau mit dem Implantat zwischen der Kappe und dem Abstandshalter angebracht. Alternativ können die Komponenten auch nacheinander montiert werden, d. h. der Abstandshalter wird am Implantat befestigt, dann wird die chirurgische Barriere auf dem Abstandshalter positioniert, und anschließend wird die Kappe eingesetzt, um die Barriere in der gewünschten Position zu fixieren.
  • Beide Methoden des Zusammenbaus der Kappe, der chirurgischen Barriere und des Abstandshalters sorgen für eine stabile und dichte Verbindung, die es der Implantatbaugruppe ermöglicht, hohen mechanischen Belastungen standzuhalten. Die auf die oben beschriebene Weise zusammengesetzte Implantatbaugruppe 100 bildet eine Barriere zwischen dem Weichgewebe und dem Hartgewebe, indem sie die Implantationsstelle mit Hilfe der chirurgischen Barriere 700 „versiegelt“ und so die unerwünschte Wanderung des Weichgewebes in den Bereich des erwarteten Hartgewebewachstums verhindert und verhindert, dass schädliche Bakterien unter die Barriere eindringen und sich dort entwickeln, was möglicherweise zu einer Infektion führt.
  • 2 ist eine Querschnittsansicht des Abstandshalters 200 gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Eine Draufsicht auf den Abstandshalter 200 ist in 5 dargestellt. Der Abstandshalter 200 umfasst ein erstes apikales oder unteres Ende 201 mit einem Außengewindeanschluss 202 zum Eingriff in das Implantat 101, ein zweites Ende 203 mit einem Innengewindeanschluss 204 zur Aufnahme der Kappe 600 und eine Längsachse X-X'. Die Innengewindeverbindung 204 minimiert das Gesamtvolumen, das die Implantatbaugrupppe bei der Implantation in den Defekt einnimmt, indem sie die Gesamthöhe verringert. Bei bekannten Implantatbaugruppen, wie z. B. Smartbuilder™, ragt die Heilungsabdeckkappe aufgrund der nach außen gerichteten Außengewindeverbindung, die zur Aufnahme der Kappe erforderlich ist, deutlich über die Oberfläche der Halterung hinaus. KR20170025213A offenbart eine ähnliche Anordnung, bei der der obere Teil der Halterung über die Membran hinausragt. Dieser Nachteil kann durch die Verwendung einer Innengewindeverbindung gemildert werden, bei der sich der männliche Teil (Körper) der Kappe im Inneren des Abstandshalters 200 befindet.
  • Das zweite Ende 203 des Abstandshalters bietet auch Zugang zu einem Werkzeug-Anschlussbereich 205 für den Eingriff mit einem Schraubendreher oder einem anderen geeigneten Werkzeug (nicht dargestellt). Die Geometrie des Werkzeug-Anschlussbereichs 205 ermöglicht es, dass der Abstandshalter 200 angehoben und durch den Schraubendreher in Position gebracht werden kann, und zwar durch einen Reib- oder Presssitz. Bei der in 2 gezeigten Ausführungsform befindet sich der Werkzeug-Anschlussbereich 205 axial unterhalb des Innengewindeanschlusses 204 in Richtung des apikalen Endes 201 des Abstandshalters 200. 5 zeigt, wie der Werkzeug-Anschlussbereich 205 durch den Innengewindeanschluss 204 zugänglich ist. Alternativ könnte der Werkzeug-Anschlussbereich auch axial oberhalb des Gewindeanschlusses 204 angeordnet sein (nicht dargestellt).
  • Das zweite Ende 203 des Abstandshalters 200 umfasst außerdem eine obere Stützfläche 206, die eine flache und stabile Oberfläche zum Abstützen der chirurgischen Barriere 700 (wie in 1 dargestellt) bietet.
  • Der Abstandshalter 200 kann aus Metall, z. B. Titan oder einer Titanlegierung, oder aus Polymermaterial, z. B. PEEK, hergestellt werden. Diese inerten, toxikologisch unbedenklichen Materialien bieten eine hervorragende Biokompatibilität und Korrosionsbeständigkeit und fördern die Osseointegration, was die klinischen Ergebnisse verbessert.
  • 3 zeigt eine alternative Ausführungsform des Abstandshalters 300. Eine Draufsicht auf den Abstandshalter 300 ist in 4 dargestellt. Der Abstandshalter 300 umfasst ein erstes apikales oder unteres Ende 301 mit einer Außengewindeverbindung 302 für den Eingriff mit dem Implantat 101, ein zweites Ende 303 mit einer Innengewindeverbindung 304 zur Aufnahme der Kappe 600 und eine obere Fläche 306 zur Unterstützung der chirurgischen Barriere 700 sowie eine Längsachse X-X'.
  • Der Abstandshalter 300 umfasst ferner einen Werkzeug-Anschlussbereich 305 für den Eingriff mit dem Schraubendreher. In dieser Ausführungsform deckt sich der Werkzeug-Anschlussbereich 305 des Abstandshalters 300 zumindest teilweise axial mit dem Innengewindeanschluss 304. Wenn der Werkzeug-Anschlussbereich 305 zumindest teilweise axial mit dem Innengewindeanschluss 302 zusammenfällt, kann die Gesamthöhe des Abstandshalters 300 erheblich reduziert werden. Dies ist vorteilhaft, wenn eine kleinere Implantatbaugrupppe verwendet werden muss; die Größe der Implantatbaugrupppe kann entweder vom Alter/Geschlecht/Alter des Patienten oder von der Größe des zu behebenden Defekts abhängen. Die Verfügbarkeit von Abstandshaltern in verschiedenen Größen ermöglicht es dem Chirurgen, je nach den chirurgischen Erfordernissen die klinisch am besten geeignete Baugruppe zu wählen.
  • Die Abstandshalter 200, 300 können als Set mit verschiedenen Größen geliefert werden, um dem Chirurgen die Möglichkeit zu geben, je nach Größe des Kieferknochens des Patienten die beste Passform der Implantatbaugrupppe zu erzielen.
  • 6 zeigt eine Kappe 600 gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Die Kappe 600 umfasst einen Kopf 601 und einen Körper 602. Der Kopf 601 weist eine im Wesentlichen ebene Unterseite 603 auf, die mit der chirurgischen Barriere 700 und der oberen Stützfläche 206, 306 des Abstandshalters in Eingriff zu bringen ist, um die chirurgische Barriere 700 zwischen der Kappe und dem Abstandshalter in einer stabilen und eng anliegenden Weise einzuklemmen. Die Kappe umfasst ferner einen Bereich 606, der sich am Körper 602 unterhalb der Unterseite 603 befindet. Die Höhe dieses Bereichs wird entsprechend der Dicke der chirurgischen Barriere 700 gewählt, um einen festen Sitz zu gewährleisten, wenn die Kappe 600 in den Abstandshalter 200, 300 eingesetzt wird.
  • Der Körper 602 der Kappe 600 weist ein Außengewindeprofil 604 auf, das in den Innengewindeanschluss 204, 304 des Abstandshalters eingreift. Die Kappe kann aus einem biokompatiblen, nicht resorbierbaren Polymer, z. B. PEEK oder PTFE, hergestellt sein. Die Kappe kann auch zumindest teilweise aus einem biokompatiblen Metall oder einer Metalllegierung, wie Titan oder einer Titanlegierung, hergestellt werden.
  • Der Kopf 601 der Kappe 600 umfasst einen Werkzeug-Anschlussbereich 605 für den Eingriff mit einem Schraubendreher oder einem anderen geeigneten Werkzeug. Die Geometrie des Werkzeug-Anschlussbereichs 605 ermöglicht es, die Kappe 600 anzuheben und durch das Werkzeug in Position zu bringen, und zwar durch Reibschluss, Presssitz oder Schnappsitz darauf. Die Höhe des Kopfes 601 der Kappe 600 liegt typischerweise im Bereich zwischen 1 und 7 mm, kann aber auch weniger als 1 mm betragen, wenn weniger Platz für die Implantation vorhanden ist.
  • Der Werkzeug-Anschlussbereich des Abstandshalters und der Werkzeug-Anschlussbereich der Kappe können in Größe und Form so ähnlich sein, dass ein und dasselbe Werkzeug zum Anheben und Tragen sowohl des Abstandshalters 200, 300 als auch der Kappe 600 verwendet werden kann.
  • Die 7, 8A und 8B zeigen eine chirurgische Barriere 700 gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Die chirurgische Barriere 700 umfasst eine äußere Membran 701 und ein inneres perforiertes Netz 702. Die Membran 701 und das Netz 702 bilden eine Sandwichstruktur, wobei das innere Netz 702 vorzugsweise vollständig von der Membran umschlossen ist. Die Membran 701 kann um das innere Netz 702 geformt werden, um das Netz vollständig zu umschließen. Alternativ kann die Membran 701 aus zwei miteinander verklebten Schichten bestehen, wobei das Netz 702 sandwichartig dazwischen eingeschlossen ist, oder die Membran 701 kann aus zwei oder mehr Schichten von Membranmaterial bestehen, wobei das Netz 702 zwischen zwei beliebigen Membranschichten liegt. In einer alternativen Ausführungsform ist das innere Netz 702 nur teilweise von der Membran 701 umschlossen.
  • Die chirurgische Barriere 700 kann aus allen geeigneten biokompatiblen, nicht resorbierbaren Materialien hergestellt werden, die eine ausreichend hohe Dichte aufweisen, um für Bakterien undurchdringlich zu sein. Zu diesen Materialien gehören unter anderem PEEK, PTFE und Metalllegierungen. In einer alternativen Ausführungsform ist das Polymer zumindest teilweise resorbierbar. In einer Ausführungsform besteht die Membran 701 zumindest teilweise aus PTFE-Material. Das innere Netz 702 kann z. B. aus PEEK hergestellt werden. Alternativ kann das Netz 702 auch aus Titan oder einer Titanlegierung bestehen.
  • Die Membran 701 und das Netz 702 sind miteinander verbunden und bilden eine monolithische Struktur. Das Netz 702 umfasst eine Vielzahl von Öffnungen oder Perforationen 703, durch die jede Schicht der Membran und des inneren Netzes miteinander verbunden werden kann. Die Öffnungen oder Perforationen 703 sind im Allgemeinen kreisförmig. Das Netz 702 umfasst auch eine oder mehrere längliche Perforationen in Form von Schlitzen 706. Die Schlitze 706 befinden sich in Bereichen der chirurgischen Barriere, in denen das Biegen der Barriere in eine gewünschte Form erleichtert werden soll („Biegebereiche“). Die Schlitze 706 minimieren die Faltenbildung der Membran 701, die das Netz 702 in den Biegebereichen bedeckt.
  • Das Netz 702 enthält eine Öffnung 707, vorzugsweise eine kreisförmige Öffnung, deren Durchmesser kleiner als der Durchmesser des Kopfes 601 der Kappe 600, aber größer als der Durchmesser des Körpers 602 der Kappe 600 ist. Die Peripherie der Öffnung 707 ist der Teil der chirurgischen Barriere 700, der im Gebrauch zwischen der oberen Stützfläche 206, 306 des Abstandshalters und der Unterseite 603 der Kappe eingeklemmt ist. Diese Einbettung des Netzes 702 zwischen dem Abstandshalter und der Kappe verleiht der Zahnlmplantatbaugruppe die gewünschte Stabilität. Die Peripherie der Öffnung 707 kann einen Sitz (nicht abgebildet) im Netz 702 für den Kopf der Kappe 600 aufweisen, um die Stabilität des Sitzes der Kappe auf der chirurgischen Barriere 700 weiter zu verbessern.
  • Ein Bereich 708 der Membran 701, der sich im Bereich der Öffnung 707 befindet, dichtet das Netz 702 innerhalb der Membran 701 ab, um das Eindringen von Bakterien zu minimieren. Wie in den 7 und 8A dargestellt, umfasst der Bereich 708 der Membran eine Öffnung 704, die den Körper 602 der Kappe aufnehmen kann. Die dargestellte Öffnung 704 ist kreisförmig und koaxial mit der Öffnung 707 im Netz, aber die Öffnung 704 kann ein beliebiger Schlitz, ein Schlitz oder eine andere geeignete Öffnung sein, durch die der Körper 602 der Kappe hindurchgehen kann. Vorzugsweise biegt sich die Membran an den Rändern der Öffnung 704 im Gebrauch gegen den Körper 602 der Kappe, um eine bessere Abdichtung zu gewährleisten.
  • Alternativ dazu ist, wie in 8B gezeigt, der Bereich 708 der Membran intakt, wenn die chirurgische Barriere 700 zugeführt wird. Die Membran kann in dem Bereich 708 vom Chirurgen perforiert werden, um die Öffnung 704 in situ zu schaffen.
  • Die kreisförmige Öffnung 704 in der Membran ist die einzige Öffnung durch die chirurgische Barriere 700; die Perforationen 703 und die Öffnung 707 im Netz 702 sind ansonsten vollständig durch die Membran 701 abgedichtet.
  • Obwohl es bekannt ist, z. B. aus GB2529488B , und eine verstärkte PTFE-Membran bereitzustellen, bietet keine dieser Membranen die Vorteile der beanspruchten Erfindung. GB2529488B bezieht sich auf ein Gewebe, das vollständig von zwei Membranschichten umschlossen ist. Bekannte verstärkte Membranen haben weder eine Öffnung im Gewebe, die zur Aufnahme der Kappe der vorliegenden Erfindung geeignet ist, noch einen geeigneten Bereich der Membran, in dem eine solche Öffnung angebracht werden könnte.
  • Die chirurgische Barriere 700 wird vorzugsweise in einer im Wesentlichen ebenen oder flachen Form geliefert, wie in den 8A und 8B dargestellt, und kann in eine gewünschte Form gebogen werden, wie in 7 dargestellt. Alternativ kann die chirurgische Barriere 700 auch in einer vorgeformten, nicht ebenen Form geliefert werden, wie z. B. in 7 dargestellt.
  • 9 ist eine Explosionsdarstellung der montagefertigen Implantatbaugrupppe 100.
  • In der gesamten Beschreibung und in den Ansprüchen dieser Spezifikation bedeuten die Wörter „umfassen“ und „enthalten“ sowie deren Variationen „einschließlich, aber nicht beschränkt auf“, und sie sind nicht dazu bestimmt, andere Zusatzstoffe, Komponenten, ganze Zahlen oder Schritte auszuschließen (und tun dies auch nicht). In der gesamten Beschreibung und den Ansprüchen dieser Spezifikation schließt der Singular den Plural ein, sofern der Kontext nichts anderes erfordert. Insbesondere dort, wo der unbestimmte Artikel verwendet wird, ist die Beschreibung so zu verstehen, dass sie sowohl die Mehrzahl als auch die Einzahl umfasst, sofern der Kontext nichts anderes erfordert.
  • Merkmale, ganze Zahlen, Eigenschaften, Verbindungen, chemische Einheiten oder Gruppen, die in Verbindung mit einem bestimmten Aspekt, einer bestimmten Ausführungsform oder einem bestimmten Beispiel der Erfindung beschrieben werden, sind so zu verstehen, dass sie auf jeden anderen hierin beschriebenen Aspekt, jede andere Ausführungsform oder jedes andere Beispiel anwendbar sind, es sei denn, sie sind damit unvereinbar. Alle in dieser Beschreibung (einschließlich der beigefügten Ansprüche, der Zusammenfassung und der Zeichnungen) offenbarten Merkmale und/oder alle Schritte eines Verfahrens oder Prozesses, die auf diese Weise offenbart werden, können in jeder beliebigen Kombination kombiniert werden, mit Ausnahme von Kombinationen, bei denen sich zumindest einige dieser Merkmale und/oder Schritte gegenseitig ausschließen. Die Erfindung ist nicht auf die Einzelheiten der vorgenannten Ausführungsformen beschränkt. Die Erfindung erstreckt sich auf jedes neuartige Merkmal oder jede neuartige Kombination der in dieser Beschreibung (einschließlich der begleitenden Ansprüche, der Zusammenfassung und der Zeichnungen) offenbarten Merkmale oder auf jedes neuartige Merkmal oder jede neuartige Kombination der Schritte eines Verfahrens oder Prozesses, die auf diese Weise offenbart werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
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    • US 5380328 A [0004]
    • KR 20170025213 A [0004, 0029]
    • GB 2529488 B [0047]

Claims (18)

  1. Eine Zahnimplantatbaugruppe, die Folgendes umfasst: - einen Abstandshalter, der abnehmbar an einem Zahnimplantat befestigt werden kann; - eine Kappe, die abnehmbar an dem Abstandshalter befestigt werden kann, und - eine chirurgische Barriere zur Verhinderung des Eindringens von Bakterien und Weichgewebe, wobei die Barriere zumindest teilweise zwischen der Kappe und dem Abstandshalter angeordnet ist; wobei der Abstandshalter ein erstes Ende mit einem Anschluss, vorzugsweise einem Gewindeanschluss, der so ausgebildet ist, dass er in das Zahnimplantat eingreift, und ein zweites Ende mit einem Innenanschluss, vorzugsweise einem Gewindeanschluss, der so ausgebildet ist, dass er in die Kappe eingreift, umfasst, wobei das zweite Ende ferner einen Werkzeug-Anschlussbereich zur Aufnahme eines Schraubendrehers umfasst; wobei die chirurgische Barriere eine äußere Membran und ein inneres Netz umfasst, wobei das innere Netz in der äußeren Membran eingeschlossen ist und wobei das innere Netz die chirurgische Barriere mit einer ausbildbaren Struktur versieht, indem es in eine gewünschte Form gebogen werden kann; wobei die Kappe einen Kopf und einen Körper umfasst, der Kopf eine Unterseite aufweist, die so ausgebildet ist, dass sie in die chirurgische Barriere eingreift; der Körper ein Gewindeprofil aufweist, das mit dem Innengewindeanschluss des zweiten Endes des Abstandshalters in Eingriff gebracht werden kann; und der Kopf außerdem einen Werkzeug-Anschlussbereich zur Aufnahme eines Schraubendrehers aufweist und wobei mindestens ein Teil der chirurgischen Barriere zwischen dem Abstandshalter und der Unterseite der Kappe liegt und wobei das innere Netz eine Öffnung aufweist, deren Durchmesser größer ist als der Außendurchmesser des Körpers der Kappe.
  2. Die Zahnimplantatbaugruppe nach Anspruch 1, wobei das zweite Ende des Abstandshalters ferner eine obere Stützfläche zum Abstützen der chirurgischen Barriere darauf umfasst.
  3. Die Zahnimplantatbaugruppe nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, wobei das innere Netz und/oder der Abstandshalter oder Teile davon ein Metall oder eine Metalllegierung, beispielsweise Titan oder eine Titanlegierung, umfassen.
  4. Die Zahnimplantatbaugruppe nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, wobei das innere Netz und/oder der Abstandshalter oder Teile davon ein biokompatibles Polymer, beispielsweise PEEK, umfassen.
  5. Die Zahnimplantatbaugruppe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die chirurgische Barriere zumindest teilweise resorbierbar ist.
  6. Die Zahnimplantatbaugruppe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die äußere Membran zumindest teilweise aus PTFE besteht.
  7. Die Zahnimplantatbaugruppe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die chirurgische Barriere ein für Bakterien undurchdringliches Polymer hoher Dichte umfasst.
  8. Die Zahnimplantatbaugruppe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die äußere Membran eine Öffnung zur Aufnahme des Körpers der Kappe aufweist.
  9. Die Zahnimplantatbaugruppe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Netz mindestens einen länglichen Schlitz in einem Biegebereich der chirurgischen Barriere umfasst.
  10. Die Zahnimplantatbaugruppe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Kopf der Kappe eine Höhe zwischen 1 und 7 mm aufweist.
  11. Die Zahnimplantatbaugruppe nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei der Kopf der Kappe eine Höhe von nicht mehr als 1 mm aufweist.
  12. Die Zahnimplantatbaugruppe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Werkzeug-Anschlussbereich des Abstandshalters und der Werkzeug-Anschlussbereich der Kappe eine Werkzeug-Tragfunktion zum Tragen der Kappe und/oder des Abstandshalters aufweisen.
  13. Die Zahnimplantatbaugruppe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Werkzeug-Anschlussbereich des Abstandshalters axial unterhalb der Innengewindeverbindung in Richtung eines apikalen oder unteren Endes des Abstandshalters angeordnet ist.
  14. Die Zahnimplantatbaugruppe nach einem der Ansprüche 1 bis 12, wobei der Werkzeug-Anschlussbereich des Abstandshalters zumindest teilweise axial mit dem Innengewindeanschluss übereinstimmt.
  15. Die Zahnimplantatbaugruppe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Werkzeug-Anschlussbereich des Abstandshalters und der Werkzeug-Anschlussbereich der Kappe ausreichend gleich groß und/oder gleich geformt sind, um mit demselben Schraubendreher angehoben zu werden.
  16. Ein Abstandshalter zur Verwendung in der Zahnimplantatbaugruppe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, umfassend ein erstes Ende, das eine Gewindeverbindung umfasst, die so ausgebildet ist, dass sie mit dem Zahnimplantat in Eingriff kommt, und ein zweites Ende, das eine Innengewindeverbindung umfasst, die so ausgebildet ist, dass sie mit der Kappe in Eingriff kommt, wobei das zweite Ende ferner einen Werkzeug-Anschlussbereich zur Aufnahme eines Schraubendrehers umfasst.
  17. Ein Satz von Abstandshaltern unterschiedlicher Größe nach Anspruch 16.
  18. Eine chirurgische Barriere zur Verwendung in der Zahnimplantatbaugruppe nach einem der Ansprüche 1-15, das Folgendes umfasst: eine äußere Membran und ein inneres Netz, wobei das innere Netz vollständig von der äußeren Membran umschlossen ist; wobei das innere Netz die chirurgische Barriere mit einer ausbildbaren Struktur versieht, indem es in eine gewünschte Form gebogen werden kann und wobei das innere Netz eine Öffnung zur Aufnahme des Körpers einer Kappe aufweist.
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