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Filmspule Es sind allgemein Filmspulen bekannt, bei denen das zugeschnittene
Filmbandende in Klemmeinrichtungen festgehalten wird, die sich in einem im Spulenkörper
vorgesehenen Schlitz befinden. Um nach der Belichtung des Films diesen von der Spule
lösen zu können, muß man das Filmbandende dicht am Schlitz abreißen. Das vorerst
im Schlitz verbleibende restliche Filmstück muß dann vor dem Einsetzen eines neuen
Films aus dem Spulenschlitz entfernt werden.
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Sind jedoch an der Filmspule selbst Nasen angebracht, die zum Festhalten
des Films in dessen Perforation eingreifen und wird dabei der Film mit einer üblichen
Ringfeder gehalten, so muß man ihn bei Verwendung einer solchen Spule nach dem Belichten
entweder ebenfalls abreißen oder die Ringfeder entfernen. Im letzteren Falle besteht
die Gefahr des Fingemagel-Abbrechens, weil die Ringfeder verhältnismäßig stark sein
muß, um ihrer Aufgabe zu genügen.
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Es sind ferner Filmspulen bekannt mit einer den Spulenumfang teilweise
umschlingenden Filmhaltefeder, die mit nach innen weisenden, z. B. ausgestanzten
Nasen zum Einhängen von Perforationslöchem des zu befestigenden Films versehen sind.
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Eine solche Filmspule wird erfindungsgemäß so ausgebildet, daß die
Spule unter den Haltenasen dieser Feder eine ringartige geringe Durchmesserverringerung
aufweist und daß die den Spulenkörper etwa auf die Hälfte seines Umfangs umgebene
Haltefeder einen Lappen besitzt, mit dem sie derart in einem radialen, in seiner
Breite die Dicke der Feder wesentlich übertreffenden Schlitz der Spule verklemmt
ist, daß sich bei leichtem tangentialem Druck gegen das Federende die Ansatzstelle
des Lappens von der beim gekrümmten Teil der Feder liegenden Kante des Schlitzes
weg zur gegenüberliegenden Schlitzkante bewegt und das Federende selbst sich vom
Spulenkern abhebt.
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Dies ermöglicht, daß die Haltefeder nicht allzu straff am Spulenkörper
anzuliegen braucht und dennoch ein sicheres Haften des Filmbandendes unter allen
Umständen gewährleistet ist. Dies ist von besonderem Vorteil bei besonders kleinen
Filmpatronen, welche bei Kameras verwendet werden, die eine nur geringe Bauhöhe
von etwa 17 bis 18 mm aufweisen. Es braucht auch bei den erfindungsgemäßen
Spulen der Film weder zugespitzt, noch in Schlitze im Inneren der Spule eingelegt,
noch mit Klebeband festgeklebt zu werden. Es besteht ferner auf keinen Fall die
Möglichkeit des Herausrutschens des Filmbandendes vor oder während dem Zurückspulen
des belichteten Filmes. Gemäß einer speziellen Ausbildung der Filmspule sind die
Nasen aus dem gebogenen Teil der Feder gestanzte und herausgebogene Widerhaken,
deren Spitzen in die Einführungsrichtung des Filmendes weisen und ein Zusammenwirken
der Haltenasen mit den Ausnehmungen am Spulenkem ermöglichen. Hierzu besitzt der
Spulenkern. einen ringlönnigen Einschnitt, der die nach innen gerichteten Zähne
der Haltefeder aufnehmen soll und dadurch sowohl das Einhaken als auch das Aushaken
des Fih-ns erleichtert.
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Dabei ist es von Vorteil, wenn sich der diametral durchgehende radiale
Schlitz der Spule beidseitig gegen das Innere des Spulenkerns verjüngt, weil dann
der Lappen der Haltefeder an diametral gegenüberliegenden Stellen des Schlitzes
anliegt.
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Um nun die Haltefeder für das Einschieben des Films leicht abhebbar
zu gestalten, wird das dem angebogenen Lappen abgewendete Ende des gekrümmten Teils
der Haltefeder die Kante des Spulenschlitzes übergreifend ausgebildet. Hierbei wird
die Breite des gekrümmten Teils der Haltefeder so groß gewählt, daß diese angenähert
der Breite des Spulenkerns entspricht, während der angebogene Lappen eine geringere
Breite besitzt.
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Die Erfindung soll nunmehr an Hand- der Zeichnungen näher erläutert
werden.
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Fig. 1 zeigt die komplette Fihnkassette oder -patrone, teilweise
im Schnitt, teilweise in Ansicht.
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Fig. 2 ist ein Schnitt nach Linie II-II in Fig. 1.
Fig.
3 -zeigt die Fümspule von der Seite mit einem Führungsring.
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Fig. 4 ist eine Ansicht der abgewickelten Bogenfeder und Fig.
5 ein Schnitt nach der Linie V-V in Fig. 4.
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Fig. 6 veranschaulicht eine erste Ausführungsform und
Fig.
7 eine zweite Ausführungsfonn der einsatzfertigen Bogenfeder in axonometrischer
Darstellung.
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Die komplette Filmpatrone besteht in üblicher Weise aus einem Kassettenrohr
1, das aus Bandstahl gestanzt, abgekantet und zu einem zylindrischen, Körper
gebogen ist, der an einer Seite einen vom eingelegten Filmband 3 durchsetzten
Längsschlitz 2 aufweist. Dieser Längsschlitz ist mit eingeklebtem, schwarzem Samt
zu einer lichdichten Schleuse (auch Kassettenmaul genannt) ausgebildet.
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Es sei erwähnt, daß der Außendurchmesser des beschriebenen fertigen
Kassettenrohres 1 nur etwa 15 mm betragen kann. An beiden Seiten des
Rohres ist dieses mit Warzen oder kleinen Buckeln 5 versehen, welche zum
Verriegeln der beiden seitlichen Kappen6, 7 dienen. Diese bestehen bevorzugt
aus gestanztem und gebogenem Messingblech, das im Zuge seiner Herstellung abschließend
gelocht wurde. Aus der Zeichnung ist ersichtlich, daß die Kappen 6,7
das Kassettenrohr
1 beidseitig dicht übergreifen.
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Die Filmspule 8 besteht aus einem Spulenkörper 9,
der
seitlich von Führungsflanschen 10, 11 begrenzt ist, sowie eine Durchmesserverringerung
des Spulenkörpers durch ringförmige Ausnehmungen besitzt. An einer Seite der Spule
ist eine konische Ausnehmung 12 mit einem Quersteg 13 vorgesehen, die als
Zentrierung und als Kupplungsorgan für den Transportantrieb des Films in der Kamera
dient. Auf der gegenüberliegenden Seite der Spule ist eine ähnliche leicht konische
axiale Zentrierbohrung 14 angeordnet. Ferner ist auf dieser Seite ein Mitnehmerring
15 aufgepreßt, der Mitnehmernasen 15' aufweist. In diese Mitnehmernasen
greift beim Rück-spulen des belichteten Films die Rückwickelachse der Kamera ein,
welche bei Gebrauch der Kamera so tief im Inneren des Spulenkernes sitzt, daß der
Quersteg der Achse nicht mehr im Bereich der Mitnelunernasen liegL Es ist bernerkenswert#
daß der Durchmesser des Spulenkörpers 9 nur etwa 9,0 mm beträgt, welche
geringe Abmessung die sichere Befestigung des Films mittels einer im Schlitz angeordneten
bekannten Klemmvorrichtung nicht erlaubt.
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Es ist daher erfindungsgemäß eine Bogenfeder 16
besonderer Art
angeordnet, die nach einer ersten Ausführungsforin aus einem bogenförmigen (gekrümmten)
Teil 17 und einem angebogenen Lappen 18
besteht. Der Lappen greift
in diesem Fall zur Gänze in einen diametral durch den Spulenkörper 9 gehenden
Schlitz 19 ein, der sich beidseitig gegen die Mitte der Spule verjüngt, und
kommt dabei an gegenüberliegenden Stellen 20, 21 des Schlitzes anzuliegen. Der bogenförmige
Teil 17 der Feder 16 hingegen umfaßt nahezu die Hälfte des Spulenkörperumfanges
und bil-
det mit dem geraden Lappen 18 einen fast geschlossenen Ring.
Dabei endet das dem angebogenen Lappen 18 abgewendete Ende 22 der Feder über
dem Schlitz 19, so daß es leicht möglich ist, dieses Ende der Feder etwa
mit dem Nagel eines Fingers anzuheben, um das Filmband 3 einschieben zu können.
Das Anliegen des Lappens 18 an gegenüberliegenden Stellen 20, 21 im Schlitz
19 und das Anliegen des gebogenen Federteiles 17 am Spulenumfang ergibt
eine einwandfreie Verspannung der Feder 16, die ihren einwandfreien Sitz
am Spulenkörper ermöglicht. Es ist zu erkennen, daß für die Montage der Feder
16
keinerlei Werkzeug erforderlich ist, diese wird vielmehr nach dem Aufpressen
des Führungsringes 15
einfach am Spulenkörper 9 eingehängt. Im gebogenen
Teil 17 der Feder 16 ist mindestens ein Paar von Nasen 23 -
beim Ausführungsbeispiel sind es zwei Paare - vorgesehen, die aus der Feder
16 ausgestanzte und herausgebogene Teile sind. Sie weisen mit ihrer Spitze
in die Einführungsrichtung, des Filinbandendzs und stellen Widerhaken dar, in welche
sich das Filmende mittels der Perforation beim Einschieben von selbst einhängt.
Durch das Zusammenwirken der Nasen 23 mit den Ausnehmungen am Spulenkem
9 tritt die Feder 16 in Funktion. Dabei liegt die Feder
16 derart in dem achsenparallelen Schlitz 19, daß sich ihr den Spulenkern
9 umschlingendes Teil bei tangentialem Druck auf dessen vorderes Ende vom
Spulenkern 9 abhebt.
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Gemäß einer zweiten Ausführungsform der Bogenfeder (Fig.
7) hat diese außer ihrem gekrümmten, bogenförmigen Teil, der etwa eine Breite
entsprechend der Filmbreite hat, einen schmalen Lappen 18',
dessen Breite
der Schlitzbreite in der Spule entspricht. Dieser Lappen hat dieselbe Krümmung wie
der breitere bogenförmige Teil 17 der Feder und ist an seinem Ende unter
Bildung einer Zunge 18" hakenförrnig nach innen abgebogen. Dabei umschheßt
die gesamte Feder zweckmäßig mehr als die Hälfte des Spulenkerns.
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Bei Verwendung dieser Feder wird der Film zunächst derart auf den
Kein gelegt, daß der Schütz in den Spulen freibleibt. Daraufhin wird die hakenförmige
abgebogene Zunge der Feder in den Schlitz gesteckt und die Feder auf den Spulenkern
gedrückt. Durch leichtes Anziehen am Film rutschen die vorstehenden Nasen der Bogenfeder
in die Perforation des Films, wodurch der Film festhängt. Um den Fihn abnehmen zu
können, ist es nur nötig, den Film in Richtung der Haken zurückzuschieben, worauf
er sich von der Feder löst.