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Technisches Gebiet
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Pendeldämpfungsvorrichtung, insbesondere für eine Kupplung eines Kraftfahrzeugübertragungssystems, und insbesondere ein Rollorgan für eine derartige Vorrichtung.
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Stand der Technik
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Eine Pendeldämpfungsvorrichtung wird herkömmlicherweise dazu verwendet, Vibrationen zu filtern, die auf die Ungleichförmigkeiten eines Kraftfahrzeugmotors zurückzuführen sind. Die Bewegungen der Zylinder eines Explosionsmotors erzeugen nämlich Ungleichförmigkeiten, die insbesondere in Abhängigkeit von der Zylinderanzahl variieren. Diese Ungleichförmigkeiten können ihrerseits Vibrationen erzeugen, die in das Getriebe gelangen und dort unerwünschte Stöße und Geräusche erzeugen können. Es ist somit wünschenswert, eine Vorrichtung zum Filtern der Vibrationen vorzusehen.
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Die Pendeldämpfungsvorrichtung wird herkömmlicherweise über Niete in starrer Weise an einer Phasenscheibe einer Torsionsdämpfungsvorrichtung, insbesondere an einer Kupplung, einem hydrodynamischen Drehmomentwandler oder einer Trocken- oder Nassdoppelkupplung befestigt. Eine derartige Torsionsdämpfungsvorrichtung ist z.B. unter der Bezeichnung Zweimassenschwungrad bekannt.
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Die Pendeldämpfungsvorrichtung weist herkömmlicherweise einen ringförmigen Halter auf, der in Drehung versetzt werden soll, und mehrere pendelartige Schwingmassen, die so am Halter angebracht sind, dass sie um eine Achse schwingen, die parallel zur Drehachse des Halters verläuft, die die axiale Richtung definiert. Die Verlagerung einer Schwingmasse in Bezug auf den Halter wird im Allgemeinen von zwei Rollorganen geführt, die jeweils mit einer mit dem Halter fest verbundenen Rollbahn und einer mit der Schwingmasse fest verbundenen Rollbahn zusammenwirken. Die Rollbahnen des Halters und der Schwingmasse erstrecken sich derart, dass die Rollorgane im Betrieb zentrifugal bzw. zentripetal an den Bahnen anliegen.
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Eine Schwingmasse besteht herkömmlicherweise aus zwei Pendelgewichten, zwischen denen der Halter sandwichartig aufgenommen ist und die im Allgemeinen über einen Steg fest miteinander verbunden sind.
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Wenn sich die Pendeldämpfungsvorrichtung bei einer niedrigen Geschwindigkeit von üblicherweise weniger als 800 Umdrehungen/min dreht, insbesondere beim Starten, in einer Bremsphase des Fahrzeugs, bei Motorstillstand oder bei einem Gangwechsel, können sich die Rollorgane in chaotischer Weise verlagern und sowohl in axialer Richtung als auch in radialer Richtung mit dem Halter und/oder mit den Schwingmassen in Kontakt gelangen.
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Aus der Anmeldung
FR 3 046 649 auf den Namen der Anmelderin ist eine Pendeldämpfungsvorrichtung mit einer Feder bekannt, die die Schwingmasse am Halter klemmt, wobei die Feder bei einer Verlangsamung der Drehung der Pendeldämpfungsvorrichtung die Verlagerungen der Schwingmasse in radialer Richtung begrenzt. Mit dieser Lösung werden jedoch nicht alle Stöße verhindert.
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Das Ziel der Erfindung besteht somit darin, eine wirksamere Lösung zur Reduzierung der Stöße der Rollorgane und so auch der unerwünschten Geräusche bereitzustellen.
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Kurzzusammenfassung der Erfindung
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Zu diesem Zweck schlägt die Erfindung ein Rollorgan mit einer Achse vor, das für eine Pendeldämpfungsvorrichtung vorgesehen ist, die selbst für den Einbau in einer Kraftfahrzeugübertragungskette, insbesondere in einer Kupplung vorgesehen ist, wobei das Rollorgan Folgendes aufweist:
- - einen Rollorgankörper, der auf einer Seitenfläche einen Hohlraum mit einem Boden aufweist,
- - einen Stabilisator mit einem elastischen Organ, das im Hohlraum aufgenommen ist, und mit einer Kugel, die am elastischen Organ anliegt, wobei die Kugel zumindest teilweise aus dem Hohlraum ragt.
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Wie in der weiteren Beschreibung verdeutlicht wird, liegt somit nach dem Zusammenfügen der Pendeldämpfungsvorrichtung die Kugel auf der einen Seite an einem ersten Pendelgewicht und auf der anderen Seite am elastischen Organ axial an. Dadurch presst die Kugel das Rollorgan gegen das zweite Pendelgewicht, das bezogen auf das Rollorgan dem ersten Pendelgewicht axial gegenüberliegt.
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Auf diese Weise wird ein erfindungsgemäßes Rollorgan in axialer Richtung gespannt, wodurch axiale Stöße mit dem Halter und/oder mit der Schwingmasse, die Quelle für Geräusche sind, verhindert werden.
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Der Boden des Hohlraums kann durch den Rollorgankörper oder durch ein von dem Rollorgankörper getrenntes Element gebildet sein.
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Ein erfindungsgemäßes Rollorgan kann auch eines oder mehrere der nachfolgenden optionalen Merkmale aufweisen:
- - der Hohlraum enthält ein Schmiermittel, vorzugsweise Fett, vorzugsweise zwischen dem Stabilisator und dem Boden des Hohlraums;
- - der Abstand zwischen dem Stabilisator und dem Boden des Hohlraums ist ungleich null, wobei das Schmiermittel zwischen dem Stabilisator und dem Boden des Hohlraums enthalten ist, so dass eine Selbstschmierung der Kugel möglich ist;
- - das elastische Organ des Stabilisators ist eine Halterung, die zumindest teilweise im Hohlraum angeordnet ist und die Kugel enthält;
- - die Halterung weist mindestens eine Lasche auf, die elastisch und radial verformbar ist;
- - das elastische Organ ist eine elastische Scheibe, vorzugsweise eine Federscheibe oder eine Wellenscheibe, die zwischen der Kugel und dem Boden des Hohlraums liegt;
- - das elastische Organ des Stabilisators ist eine Feder, die zwischen der Kugel und dem Boden des Hohlraums liegt; die Feder kann radial zwischen der Kugel und dem Boden des Hohlraums liegen;
- - das Rollorgan weist ferner eine Beilage auf, wobei zumindest ein Abschnitt der Beilage den Boden des Hohlraums bildet;
- - der erste Abschnitt der Beilage weist mindestens eine elastische Lasche auf;
- - der hervorragende Teil der Kugel steht auf einer Strecke, die kleiner oder gleich 1 Millimeter, vorzugsweise kleiner oder gleich 0,5 Millimeter ist, von der Seitenfläche des Rollorgankörpers hervor;
- - der Rollorgankörper weist mehrere Hohlräume auf, die jeweils einen Stabilisator aufnehmen. Der Rollorgankörper kann insbesondere auf jeder seiner beiden Seitenflächen mindestens einen Hohlraum aufweisen, wobei jeder Hohlraum einen Stabilisator aufnimmt.
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Die Erfindung betrifft auch eine Pendeldämpfungsvorrichtung mit einem Halter, der eine zur Achse parallele Drehachse hat und eine Halterrollbahn definiert, und mit einer Schwingmasse, die eine Schwingmassenrollbahn definiert und ein erstes und ein zweites Pendelgewicht umfasst, wobei ein erfindungsgemäßes Rollorgan eine Fläche zum Rollen auf der Halterrollbahn und auf der Schwingmassenrollbahn definiert, so dass eine Schwingung der Schwingmasse in Bezug auf den Halter geführt ist.
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Eine erfindungsgemäße Pendeldämpfungsvorrichtung kann auch eines oder mehrere der nachfolgenden optionalen Merkmale aufweisen:
- - das erste und/oder das zweite Pendelgewicht weist bzw. weisen eine Öffnung auf, wobei der Stabilisator des Rollorgans einen die Öffnung durchquerenden Abschnitt aufweist.
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Gegenstand der Erfindung ist auch ein Bauteil für ein Kraftfahrzeugübertragungssystem, wobei es sich bei dem Bauteil insbesondere um ein Zweimassenschwung, einen hydrodynamischen Drehmomentwandler oder um eine Kupplungsreibscheibe mit einer Dämpfungsvorrichtung mit einem erfindungsgemäßen Rollorgan handelt.
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Gegenstand der Erfindung ist auch gemäß einem weiteren ihrer Aspekte ein Fahrzeugantriebsstrang, der Folgendes aufweist:
- - einen Verbrennungsmotor zum Antreiben des Fahrzeugs und
- - ein Bauteil für ein erfindungsgemäßes Übertragungssystem.
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Figurenliste
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich auch beim Lesen der nachfolgenden Beschreibung und bei der Betrachtung der beigefügten Zeichnungen. Darin zeigen:
- - 1 eine Pendeldämpfungsvorrichtung mit mehreren erfindungsgemäßen Rollorganen;
- - 2a und 2b eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Rollorgans, wobei der Stabilisator am Rollorgankörper angebracht ist (2b) oder nicht (2a);
- - 3a und 3b perspektivische Ansichten des Stabilisators eines erfindungsgemäßen Rollorgans unter zwei verschiedenen Betrachtungswinkeln;
- - 4 einen radialen Schnitt einer Pendeldämpfungsvorrichtung mit einem erfindungsgemäßen Rollorgan;
- - 5a ein Rollorgan mit einer ersten Ausführungsvariante des Stabilisators;
- - 5b eine Option des Rollorgans aus 5a;
- - 5c ein Rollorgan mit einer zweiten Ausführungsvariante des Stabilisators;
- - 6a einen radialen Schnitt einer Pendeldämpfungsvorrichtung mit einem Rollorgan gemäß einer dritten Ausführungsvariante des Stabilisators;
- - 7a einen radialen Schnitt eines Rollorgans gemäß einer vierten Ausführungsvariante des Stabilisators;
- - 6b und 7b eine Explosionsansicht eines Rollorgans gemäß 6a bzw. 7a.
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In den verschiedenen Figuren werden identische Bezugszeichen zur Bezeichnung identischer oder ähnlicher Organe verwendet.
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Definitionen
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Eine „elastische Anlage“ erzeugt im Unterschied zu einem einfachen Kontakt einen Druck eines Teils auf ein anderes, wobei die Elastizität eine Änderung dieses Drucks durch relative Verlagerung dieser beiden Teile gestattet.
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Sofern nicht anders angegeben
bedeutet „axial“ „parallel zur Drehachse Y des Rollorgans“, d.h. in der an der Pendeldämpfungsvorrichtung angebrachten Position auch „parallel zur Drehachse X der Pendeldämpfungsvorrichtung“;
bedeutet „radial“ „entlang einer Querachse, die die Drehachse des Rollorgans schneidet“.
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Die Dicke wird entlang der Achse X gemessen.
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Unter „Kraftfahrzeug“ sind nicht nur Personenkraftwagen zu verstehen, sondern auch Nutzfahrzeuge, was insbesondere Lastkraftwagen, Fahrzeuge für den öffentlichen Verkehr oder landwirtschaftliche Fahrzeuge umfasst.
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Zwei Teile werden auch als „starr miteinander verbunden“ oder als „gepaart“ bezeichnet, wenn sie dauerhaft aneinander blockiert sind. Diese Blockierung kann aus einer direkten Befestigung des ersten Teils am zweiten Teil oder aus deren Befestigung über ein oder mehrere Zwischenteile resultieren.
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Sofern nicht anders angegeben, sind die Verben „umfassen“, „aufweisen“ oder „enthalten“ im weiten Sinne, d.h. nicht einschränkend zu verstehen.
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Ausführliche Beschreibung
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In 1 ist eine Pendeldämpfungsvorrichtung 10 mit mehreren erfindungsgemäßen Rollorganen gezeigt. Wie gezeigt, weist sie vier Schwingmassen auf, die an einem Halter 12 mit einer Achse X angebracht sind, wobei jede Schwingmasse ein erstes und ein zweites Pendelgewicht 141 bzw. 142 aufweist, die über einen Steg 16 miteinander gepaart sind. Eines der Pendelgewichte ist nicht dargestellt, um die Rollorgane 20, in vorliegenden Fall Rollen, sichtbar zu machen.
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Der Halter besteht herkömmlicherweise aus einem ausgestanden Metallblech, im Allgemeinen aus Stahl, mit einer üblichen Dicke von weniger als 10 mm, vorzugsweise weniger als 9 mm, vorzugsweise weniger als 8 mm. Mehrere Halterfenster durchqueren den Halter entlang seine Dicke.
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Jede Schwingmasse ist herkömmlicherweise über zwei Rollorgane 20, die jeweils ein Fenster des Halters durchqueren und die Bewegung der Schwingmasse in Bezug auf den Halter 12 führen, indem sie auf einer Halterrollbahn 17 und auf einer Stegrollbahn 16 rollen, schwingend am Halter 12 angebracht.
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Die Schwingmassen sind vorzugsweise im gleichen Winkel um die Achse X verteilt. Ihre Anzahl beträgt vorzugsweise mehr als zwei und/oder weniger als acht. Die Vorrichtung kann insbesondere drei, vier, fünf oder sieben Schwingmassen umfassen.
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2a ist eine Nahansicht eines in 1 dargestellten Rollorgans 20, wobei der Stabilisator 30 von dem Körper 22 des Rollorgans, in diesem Beispiel eine Rolle, getrennt ist. Der Körper 22 definiert eine erste und eine zweite Seitenfläche 221 und 222 , die sich bei der dargestellten Ausführungsform im Wesentlichen senkrecht zur Achse Y erstrecken. Das Rollorgan 20 ist dazu geeignet, in Bezug auf seine Umgebung zu rollen. Das Rollorgan 20 ist um die Achse Y drehbar. Der Körper 22 kann rollen. An der ersten Seitenfläche 221 ist ein Hohlraum 28 ausgebildet. Der Körper 22 definiert schließlich eine zylindrische Rollfläche 223 mit einer Achse Y, die die Seitenflächen verbindet, so dass er am Halter 12 und am Steg 16 rollen kann. Das Rollorgan 20 ist in Bezug auf den Halter 12 und auf den Steg 16 drehbar. Der Stabilisator 30 weist eine Kugel 24 und ein elastisches Organ 26 auf. Das elastische Organ 26 kann eine Halterung zum Halten der Kugel 24 sein. Die Kugel 24 kann eine sphärische Form haben.
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2b zeigt die gleichen Elemente wie 2a, wobei sich der Stabilisator 30 in einer im Hohlraum 28 des Rollorgankörpers 22 angebrachten Position befindet.
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Bei dem veranschaulichten Beispiel ist die Halterung 26 so ausgebildet, dass sie die Kugel durch elastische Komprimierung mit verformbaren Laschen in seinem Inneren hält. Die Laschen können im gleichen Winkel um die Achse Y verteilt sein. Die Laschen sind vorzugsweise elastisch verformt war. Die Laschen sind radial verformbar. Die Halterung, die die Kugel enthält, ist im Hohlraum des Rollorgankörpers geklemmt oder geclipst angebracht, so dass ihr Halten innerhalb des Hohlraums gewährleistet ist.
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Der Hohlraum 28 weist einen Boden und eine Seitenwand auf. Der Boden des Hohlraums 28 ist somit durch den Körper 22 des Rollorgans gebildet. Der Hohlraum 28 kann zylindrisch sein und einen Grunddurchmesser d haben. Der Stabilisator 30 hat einen Durchmesser D, wobei der Durchmesser D größer ist als der Durchmesser d.
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Wenn sich somit das oben beschriebene Rollorgan wie in 1 gezeigt in einer in einer Pendeldämpfungsvorrichtung angebrachten Position befindet, ragt ein Teil der Kugel aus dem Körper 22 des Rollorgans 20 hervor und liegt an einem ersten Pendelgewicht 141 an. Die Kugel kann auf einer Strecke U von dem Rollorgankörper hervorragen. Die Strecke kann zwischen 0,1 und 1 mm (Millimeter betragen und liegt vorzugsweise in der Größenordnung von 0,5 mm. Dadurch presst sie über die Halterung den Rollorgankörper gegen das Pendelgewicht, das dem ersten Pendelgewicht axial gegenüberliegt. Auf diese Weise wird verhindert, dass sich das Rollorgan neigt und in axialer Richtung Stößen ausgesetzt ist.
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Alternativ kann die Seitenfläche des Pendelgewichts 141 , an der die Kugel 24 anliegt, eine Aussparung aufweisen. Mit dieser Aussparung ist es möglich, die axiale Dicke des Pendelgewichts 141 und somit den allgemeinen axialen Platzverbrauch der Pendeldämpfungsvorrichtung 10 zu reduzieren.
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Im Hohlraum ist vorzugsweise eine Schmiermittelreserve 18, vorzugsweise Fett vorgesehen. Sobald der Stabilisator im Hohlraum angebracht ist, ist das Schmiermittel vorzugsweise zwischen dem Boden des Hohlraums und dem Stabilisator enthalten. Das Drehen der Kugel durch ihre Reibung an einem Pendelgewicht führt vorteilhafterweise zu ihrer eigenen Schmierung, da sich ein Teil der Kugel in direktem Kontakt mit dem Schmiermittel befindet. Der Abstand zwischen der Kugel 24 und dem Boden des Hohlraums kann zwischen 1 und 0,1 mm (Millimeter) betragen und liegt vorzugsweise in der Größenordnung von 0,5 mm.
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Die Verwendung einer Kugel als Kontaktorgan mit einem Pendelgewicht ermöglicht vorteilhafterweise eine Reduzierung der Reibungen zwischen der Kugel und dem Pendelgewicht. Durch die Verwendung einer Kugel ist darüber hinaus eine mechanisch einfache Ausgestaltung des Stabilisators möglich.
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Die Kraft, die erforderlich ist, um das Rollorgan in axialer Richtung gedrückt zu halten, beträgt gemäß der Ausführungsform der Pendeldämpfungsvorrichtung vorzugsweise zwischen 0,1 N und 0,6 N.
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Die Kugel kann einen Durchmesser haben, der zwischen 0,2 mm und 1,5 mm beträgt. Die Kugel 24 besteht vorzugsweise aus Stahl, aus Keramik oder auch aus einem Kunststoffmaterial. Die Halterung 26 besteht vorteilhafterweise aus legiertem Federstahl. Der Körper 22 des Rollorgans besteht z.B. aus Stahl.
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Die Erfinder haben festgestellt, dass es mit einer Rolle aus Kunststoff möglich ist, die Geräusche zu dämpfen, die durch den Kontakt mit dem Halter und/oder mit den Pendelgewichten aus Stahl erzeugt werden. Aufgrund der hohen Druckbeanspruchungen auf der Rolle bei Kontakten mit dem Halter und/oder mit den Pendelgewichte stellt jedoch eine Kunststoffrolle keine Lösung dar, die in Betracht gezogen werden kann.
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Das elastische Organ kann aus einer elastischen Scheibe, wie etwa aus einer Federscheibe oder einer Wellenscheibe bestehen, die zwischen dem Boden des Hohlraums und der Kugel liegt.
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Die 3a und 3b zeigen unter zwei verschiedenen Winkeln den Stabilisator 30 in der gleichen Ausführungsform wie bei den oben beschriebenen Figuren.
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4 zeigt einen radialen Schnitt eines Teils einer wie in 1 gezeigten Pendeldämpfungsvorrichtung. Bei der dargestellten Ausgestaltung ist das Rollorgan 20 radial in Kontakt mit dem Steg 16 und dem Halter 12. Es ist deutlich zu sehen, dass die Kugel 24 aus dem Körper 22 des Rollorgans hervorragt. Dadurch kann die Kugel axial an einem der Pendelgewichte 14 anliegen, was dazu führt, dass das Rollorgan gegen das gegenüberliegende Pendelgewicht gedrückt wird. Der Zwischenraum 18 bildet vorteilhafterweise eine Schmiermittelreserve.
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Die erste Ausführungsvariante des Stabilisators 30, die in den 5a und 5b gezeigt ist, unterscheidet sich dadurch, dass das elastische Organ 26 eine Feder und vorzugsweise eine Schraubenfeder sein kann. Die Schraubenfeder kann sich zwischen einem ersten Ende und einem zweiten Ende erstrecken. Das erste Ende kann direkt mit dem Boden des Hohlraums 28 in Kontakt sein. Das zweite Ende kann mit der Kugel 24 in Kontakt sein.
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Die Kugel 24 kann einen ersten Teil, der z.B. zylindrisch ist, und einen zweiten Teil aufweisen, der z.B. halbsphärisch ist. Der halbsphärische zweite Teil kann axial am ersten Pendelgewicht anliegen, und der erste Teil kann axial am elastischen Organ anliegen. Alternativ kann die Kugel 24 eine sphärische Form haben.
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Das Rollorgan 20 kann eine axiale Ausstülpung 23 aufweisen. Vorzugsweise kann die zweite Seitenfläche 222 , die zur ersten Seitenfläche 221 mit dem Hohlraum 28 entgegengesetzt ist, die axiale Ausstülpung 23 aufweisen. Die Ausstülpung 23 ist dazu geeignet, den Reibungsbereich zwischen dem Rollorgan 20 und einem der Pendelgewichte 141 , 142 zu verringern. Die Ausstülpung 23 ist nicht ausschließlich mit der ersten Ausführungsvariante des Stabilisators 30 verbunden.
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Die zweite Ausführungsvariante des Stabilisators 30, die in 5c gezeigt ist, unterscheidet sich von der ersten Ausführungsvariante dadurch, dass der Stabilisator 30 darüber hinaus eine Beilage 40 aufweist. Die Beilage 40 kann zum Ausbilden des Bodens des Hohlraums 28 geeignet sein. Der Boden des Hohlraums 28 ist somit durch ein von dem Körper 22 des Rollorgans getrenntes Element gebildet. Die Beilage 40 kann sich axial zwischen einem ersten Ende 41 und einem zweiten Ende 42 erstrecken. Die Beilage 40 kann einen ersten Abschnitt 43 mit dem ersten Ende 41 und einen zweiten Abschnitt 44 mit dem zweiten Ende 42 umfassen. Die Beilage 40 kann aus Kunststoff bestehen.
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Der erste Abschnitt 43 kann eine zylindrische Form haben. Der erste Abschnitt 43 ist zum Einschieben in den Hohlraum 28 geeignet. Der Hohlraum 28 kann durchgehend sein. Der erste Abschnitt 43 und z.B. insbesondere das erste Ende 41 kann den Boden des Hohlraums 28 bilden. Somit ist der Boden des Hohlraums 28 durch ein von dem Körper 22 des Rollorgans getrenntes Element gebildet. Das erste Ende der Feder kann mit dem ersten Abschnitt 43 der Beilage 40 in Kontakt sein.
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Der zweite Abschnitt 44 kann eine zylindrische Form haben. Der zweite Abschnitt 44 kann die zweite Seitenfläche 222 zumindest teilweise bedecken. Der zweite Abschnitt 44 kann dazu geeignet sein, einen Reibungspuffer zwischen dem Rollorgan 20 und einem der Pendelgewichte 141 , 142 zu bilden.
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Die dritte Ausführungsvariante des Stabilisators 30, die in den 6a und 6b gezeigt ist, unterscheidet sich von der zweiten Ausführungsvariante dadurch, dass die Beilage 40 des Stabilisators 30 außerdem einen dritten Abschnitt 45 aufweist.
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Der dritte Abschnitt 45 kann das zweite Ende 42 aufweisen, wobei der zweite Abschnitt 44 dann axial zwischen dem ersten Abschnitt 43 und dem dritten Abschnitt 45 eingefügt ist.
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Der erste Abschnitt kann ein Loch 48 aufweisen. Das Loch 48, das z.B. zylindrisch ist, kann das elastische Organ 26 umfassen und die Kugel 24 teilweise umfassen. Der Boden des Lochs 48 kann den Boden des Hohlraums 28 bilden. Der Boden des Hohlraums 28 ist somit durch ein von dem Körper 22 des Rollorgans getrenntes Element gebildet. Das Loch 48 kann ferner am zweiten Abschnitt 44 vorhanden sein. Das Loch 48 kann darüber hinaus am zweiten Abschnitt 44 und am dritten Abschnitt 45 vorhanden sein.
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Der erste Abschnitt 43 kann mindestens eine Lasche 431 aufweisen. Die mindestens eine Lasche 431 kann elastisch verformbar sein. Die mindestens eine Lasche 431 kann radial verformbar sein. Die mindestens eine Lasche 431 ist dazu geeignet, die Beilage 40 durch elastische Ausdehnung im Hohlraum 28 zu halten. Der erste Abschnitt 43 weist vorzugsweise mehrere Laschen 431 auf. Die Laschen 431 können im gleichen Winkel um die Achse Y verteilt sein. Die Beilage 40 und insbesondere der erste Abschnitt 43, der die Kugel 24 teilweise enthält, ist im Hohlraum 28 des Körpers 23 des Rollorgans 20 geklemmt oder geclipst angebracht, so dass ihr Halten innerhalb des Hohlraums 28 gewährleistet ist. Der Hohlraum 28 kann Einkerbungen aufweisen, die dazu geeignet sind, den Kopf der elastisch verformbaren Laschen 431 aufzunehmen.
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Die zweite Seitenfläche 222 des Körpers 22 des Rollorgans 20 kann eine Aussparung aufweisen, die z.B. kreisförmig ist. Der zweite Abschnitt 44 der Beilage 40 ist dazu geeignet, sich in dieser Aussparung einzufügen. Die zweite Seitenfläche 222 und der zweite Abschnitt 44 der Beilage 40 können mit einem der Pendelgewichte 141 , 142 in Kontakt sein.
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Der dritte Abschnitt 45 der Beilage 40 kann dazu geeignet sein, eine an einem der Pendelgewichte 141 , 142 ausgebildete Öffnung 15 zu durchqueren. Mit dem dritten Abschnitt 45 ist es somit möglich, den Ausschlag des Rollorgans 20 zu begrenzen und den Kontaktverlust zwischen dem Rollorgan 20 und dem Steg 16 zu verhindern.
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Bei dem elastischen Organ 26 kann es sich um eine Feder, alternativ um eine Halterung, alternativ um eine elastische Scheibe handeln.
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Die vierte Ausführungsvariante des Stabilisators 30, die in den 7a und 7b gezeigt ist, unterscheidet sich von der dritten Ausführungsvariante dadurch, dass der Stabilisator 30 außerdem eine Hülle 50 aufweist.
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Die Hülle 50 erstreckt sich axial zwischen einem ersten Ende 51 und einem zweiten Ende 52. Die Hülle 50 kann einen ersten Abschnitt 53 mit dem ersten Ende 51 und einen zweiten Abschnitt 54 mit dem zweiten Ende 52 umfassen. Die Hülle 50 kann aus Kunststoff bestehen.
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Die Hülle 50 ist zum Einsetzen in das Loch 48 der Beilage 40 geeignet. Die Hülle 50 kann dazu geeignet sein, den Boden des Hohlraums 28 zu bilden. Der Boden des Hohlraums 28 wird somit durch ein von dem Körper 22 des Rollorgans getrenntes Element gebildet. Der zweite Abschnitt 54 der Hülle 50 kann insbesondere den Boden des Hohlraums 28 bilden. Der Boden kann durchgehend sein. Alternativ kann der Boden des Hohlraums 28 diskontinuierlich sein.
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Die Hülle kann eine mittlere Aussparung 58 aufweisen, die zur Aufnahme des elastischen Organs 26 und zur teilweisen Aufnahme der Kugel 24 geeignet ist. Der erste Abschnitt 53 kann die Form eines zylindrischen Kragens haben. Die Seitenwand des Lochs 48 kann einen Absatz aufweisen, der dazu geeignet ist, durch Komplementarität der Formen den ersten Abschnitt 53 der Hülle 50 aufzunehmen.
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Die Erfindung ist selbstverständlich nicht auf die beschriebenen Ausführungsformen beschränkt, die lediglich zu Veranschaulichungszwecken bereitgestellt werden. Das elastische Organ des Stabilisators kann insbesondere ein beliebiges Organ sein. Die Anzahl der Hohlräume und Kugeln ist auch nicht einschränkend. Es kann z.B. in Betracht gezogen werden, an jeder Seitenfläche des Körpers des Rollorgans einen Hohlraum oder auch mehrere Hohlräume an ein und derselben Fläche auszubilden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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