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Technisches Gebiet
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Die Technologie betrifft ein Informationsverarbeitungssystem, eine Informationsverarbeitungseinheit und ein Informationsverarbeitungsverfahren.
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Stand der Technik
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In den letzten Jahren verfügten eine mobile Einrichtung wie beispielsweise ein Mobiltelefon oder ein Smartphone und eine IC-Karte (integrated circuit card, Karte mit integrierter Schaltung) über drahtlose Datenübertragungseinheiten mit jeweils einer eingebauten RFID-Schaltung (radio frequency identification circuit, Funkfrequenzerkennungsschaltung). Eine derartige drahtlose Datenübertragungseinheit wurde zum Beispiel bei elektronischer Zahlung, Zugriffssteuerung, GPS-basierter (GPS = global positioning system, globales Positionsbestimmungssystem) Positionsmessung usw. verwendet.
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Liste der Anführungen
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Patentliteratur
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PTL 1: Ungeprüfte
japanische Patentanmeldung mit der Veröffentlichungsnr. 2010-246160
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Kurzdarstellung der Erfindung
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Beim Ausgehen lässt eine Person möglicherweise manchmal eine mobile Einrichtung oder eine IC-Karte versehentlich zu Hause. In diesem Fall kann die Person beim Ausgehen verschiedene Dienstleitungen nicht erhalten, bei denen eine drahtlose Datenübertragungseinheit verwendet wird. Ferner ist es, selbst wenn die Person ausgeht und die mobile Einrichtung oder die IC-Karte bei sich trägt, erforderlich, die mobile Einrichtung oder die IC-Karte aus einer Tasche usw. herauszunehmen, um verschiedene Dienstleitungen unter Verwendung der drahtlosen Datenübertragungseinheit zu erhalten.
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Um dies zu lösen, wird zum Beispiel in Betracht gezogen, die drahtlose Datenübertragungseinheit an einem Finger zu befestigen. In einem solchen Fall ist es möglich, eine versehentliche Vergesslichkeit zu verhindern, und es ist ferner unnötig, die mobile Einrichtung oder die IC-Karte aus einer Tasche usw. herauszunehmen. In einem derartigen Fall kann sich jedoch der Finger in einen Datenübertragungsbereich eines Lese-/Schreibgeräts bewegen, was zu einem Ausführen einer Verarbeitung einer drahtlosen Datenübertragung entgegen einer Absicht eines Benutzers führt. Ferner ist wahrscheinlich, dass auch bei der mobilen Einrichtung oder der IC-Karte ein ähnliches Problem auftritt.
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Es ist daher wünschenswert, ein Informationsverarbeitungssystem, eine Informationsverarbeitungseinheit und ein Informationsverarbeitungsverfahren bereitzustellen, die ermöglichen, dass ein entgegen einer Absicht eines Benutzers erfolgendes Erzeugen der Verarbeitung der drahtlosen Datenübertragung unterdrückt wird.
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Ein Informationsverarbeitungssystem gemäß einer ersten Ausführungsform der Technologie weist auf: eine Vielzahl von ersten drahtlosen Datenübertragungseinheiten, die jeweils eine Kennung aufweisen; und eine zweite drahtlose Datenübertragungseinheit, welche die Kennung aus jeder der Vielzahl von ersten drahtlosen Datenübertragungseinheiten ausliest, die aus der Vielzahl von ersten drahtlosen Datenübertragungseinheiten kombiniert wurden. Das Informationsverarbeitungssystem weist ferner eine Informationsverarbeitungseinheit auf, die eine Verarbeitung auf Grundlage einer Kombination der Vielzahl von Kennungen ausführt, die von der zweiten drahtlosen Datenübertragungseinheit ausgelesen werden.
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Zu einer Informationsverarbeitungseinheit gemäß der ersten Ausführungsform der Technologie zählt eine Datenbank, die eine Beschreibung von Verarbeitungsinhalten in Übereinstimmung mit einer Kombination einer Vielzahl von Kennungen gibt, die nacheinander jeder einer Vielzahl von drahtlosen Datenübertragungseinheiten zugewiesen werden. Zu der Informationsverarbeitungseinheit zählt ferner ein Arithmetikabschnitt, der, wenn die Vielzahl von Kennungen, die kombiniert werden, eingegeben wird, aus der Datenbank einen Verarbeitungsinhalt in Übereinstimmung mit einer Kombination einer Vielzahl von Kennungen ausliest, die eingegeben werden, und eine Verarbeitung in Übereinstimmung mit dem Verarbeitungsinhalt ausführt.
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Ein Informationsverarbeitungsverfahren gemäß der ersten Ausführungsform der Technologie wird durchgeführt, wenn eine dritte drahtlose Datenübertragungseinheit, die eine erste Kennung aufweist, direkt oder indirekt an einem ersten Finger befestigt ist, und eine vierte drahtlose Datenübertragungseinheit, die eine zweite Kennung aufweist, direkt oder indirekt an einem zweiten Finger befestigt ist. Das Informationsverarbeitungsverfahren weist zwei nachfolgend angegebene Schritte auf:
- (A) Auslesen der ersten Kennung und der zweiten Kennung unter Verwendung einer fünften drahtlosen Datenübertragungseinheit, wenn die dritte drahtlose Datenübertragungseinheit und die vierte drahtlose Datenübertragungseinheit sowie die fünfte drahtlose Datenübertragungseinheit als eine Folge davon, dass sich der erste Finger und der zweite Finger näher zueinander hin bewegen, fähig werden, miteinander Daten auszutauschen; und
- (B) Ausführen einer Verarbeitung auf Grundlage der ersten Kennung und der zweiten Kennung, die ausgelesen werden, unter Verwendung der fünften drahtlosen Datenübertragungseinheit.
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Bei dem Informationsverarbeitungssystem, der Informationsverarbeitungseinheit und dem Informationsverarbeitungsverfahren gemäß der ersten Ausführungsform der Technologie wird eine Verarbeitung auf der Grundlage einer Kombination einer Vielzahl von Kennungen durchgeführt, die aus jeder einer Vielzahl von drahtlosen Datenübertragungseinheiten ausgelesen werden, die aus der Vielzahl von drahtlosen Datenübertragungseinheiten kombiniert werden. Daher wird zum Beispiel, selbst wenn eine Kennung einer bestimmten drahtlosen Datenübertragungseinheit von einem Lese-/Schreibgerät ausgelesen wird, eine andere, mit der ausgelesenen Kennung zu kombinierende Kennung nicht ausgelesen, was ein Ausführen einer Verarbeitung auf Grundlage der ausgelesenen Kennung verhindert.
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Ein Informationsverarbeitungssystem gemäß einer zweiten Ausführungsform der Technologie weist auf: ein Lesegerät, das eine erste Kennung ausliest, die ausschließlich in dem Körper eines Benutzers vorhanden ist; eine oder mehrere erste drahtlose Datenübertragungseinheiten, die jeweils eine zweite Kennung aufweisen; und eine zweite drahtlose Datenübertragungseinheit, welche die zweite Kennung aus der einen oder mehreren ersten drahtlosen Datenübertragungseinheiten unter der einen oder mehreren ersten drahtlosen Datenübertragungseinheiten ausliest. Das Informationsverarbeitungssystem weist ferner eine Informationsverarbeitungseinheit auf, die eine Verarbeitung auf Grundlage einer Kombination der ersten Kennung, die von dem Lesegerät ausgelesen wird, mit der einen oder mehreren zweiten Kennungen ausführt, die von der zweiten drahtlosen Datenübertragungseinheit ausgelesen werden.
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Eine Informationsverarbeitungseinheit gemäß der zweiten Ausführungsform der Technologie weist eine Datenbank auf, die eine Beschreibung von Verarbeitungsinhalten in Übereinstimmung mit einer Kombination einer ersten Kennung, die ausschließlich in dem Körper eines Benutzers vorhanden ist, mit einer oder mehreren zweiten Kennungen gibt, die nacheinander jeder einer oder mehreren drahtlosen Datenübertragungseinheiten zugewiesen werden. Die Informationsverarbeitungseinheit weist ferner einen Arithmetikabschnitt auf, der einen Verarbeitungsinhalt in Übereinstimmung mit einer Kombination der eingegebenen ersten Kennung und der einen oder mehreren eingegebenen zweiten Kennungen aus der Datenbank ausliest, wenn die erste Kennung und eine oder mehrere zweite Kennungen, die kombiniert werden, eingegeben werden, und eine Verarbeitung in Übereinstimmung mit dem Verarbeitungsinhalt ausführt.
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Ein Informationsverarbeitungsverfahren gemäß der zweiten Ausführungsform der Technologie wird durchgeführt, wenn eine erste Kennung ausschließlich in dem Körper eines Benutzers vorhanden ist, und eine vierte drahtlose Datenübertragungseinheit, die eine zweite Kennung aufweist, direkt oder indirekt an einem Finger befestigt ist. Das Informationsverarbeitungsverfahren weist zwei nachfolgend angegebene Schritte auf:
- (A) Wenn die vierte drahtlose Datenübertragungseinheit und eine fünfte drahtlose Datenübertragungseinheit fähig werden, miteinander Daten auszutauschen, und ein Lesegerät fähig wird, die erste Kennung auszulesen, liest die fünfte drahtlose Datenübertragungseinheit die zweite Kennung aus, und das Lesegerät liest die erste Kennung aus.
- (B) Eine Informationsverarbeitungseinheit, die mit der fünften drahtlosen Datenübertragungseinheit und dem Lesegerät gekoppelt ist, führt eine Verarbeitung auf Grundlage der ersten Kennung und der zweiten Kennung aus, die ausgelesen werden.
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Bei dem Informationsverarbeitungssystem, der Informationsverarbeitungseinheit und dem Informationsverarbeitungsverfahren gemäß der zweiten Ausführungsform der Technologie wird eine Verarbeitung auf Grundlage einer Kombination der ersten Kennung, die von dem Lesegerät ausgelesen wird, mit der einen oder mehreren zweiten Kennungen durchgeführt, die von der zweiten drahtlosen Datenübertragungseinheit ausgelesen werden. Daher wird zum Beispiel, selbst wenn eine Kennung einer bestimmten drahtlosen Datenübertragungseinheit von einem Lese-/Schreibgerät ausgelesen wird, eine andere, mit der ausgelesenen Kennung zu kombinierende Kennung nicht ausgelesen, was ein Ausführen einer Verarbeitung auf Grundlage der ausgelesenen Kennung verhindert.
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Figurenliste
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Gemäß dem Informationsverarbeitungssystem, der Informationsverarbeitungseinheit und dem Informationsverarbeitungsverfahren der ersten Ausführungsform der Technologie wird eine Verarbeitung auf der Grundlage einer Kombination der Vielzahl von Kennungen durchgeführt, die aus jeder der Vielzahl von drahtlosen Datenübertragungseinheiten ausgelesen werden, die aus der Vielzahl von drahtlosen Datenübertragungseinheiten kombiniert werden, was ermöglicht, ein entgegen einer Absicht eines Benutzers erfolgendes Erzeugen einer Verarbeitung einer drahtlosen Datenübertragung zu unterdrücken. Es sollte beachtet werden, dass die Wirkungen der Technologie nicht notwendigerweise auf die vorstehend beschriebenen Wirkungen beschränkt sind und es sich um jede der hierin beschriebenen Wirkungen handeln kann.
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gemäß dem Informationsverarbeitungssystem, der Informationsverarbeitungseinheit und dem Informationsverarbeitungsverfahren der zweiten Ausführungsform der Technologie wird eine Verarbeitung auf Grundlage einer Kombination der ersten Kennung, die von dem Lesegerät ausgelesen wird, mit der einen oder mehreren zweiten Kennungen durchgeführt, die von der zweiten drahtlosen Datenübertragungseinheit ausgelesen werden, was ermöglicht, ein entgegen einer Absicht eines Benutzers erfolgendes Erzeugen einer Verarbeitung einer drahtlosen Datenübertragung zu unterdrücken. Es sollte beachtet werden, dass die Wirkungen der Technologie nicht notwendigerweise auf die vorstehend beschriebenen Wirkungen beschränkt sind und es sich um jede der hierin beschriebenen Wirkungen handeln kann. Kurzbeschreibung der Zeichnungen
- [1] 1 ist eine Darstellung, die ein Beispiel einer Ausgestaltung eines Informationsverarbeitungssystems gemäß einer Ausführungsform der Technologie veranschaulicht.
- [2] 2 ist eine Darstellung, die ein Beispiel einer Ausgestaltung einer drahtlosen Datenübertragungseinheit aus 1 veranschaulicht.
- [3] 3 ist eine Darstellung, die ein Beispiel einer Ausgestaltung eines IC-Chips aus 2 veranschaulicht.
- [4] 4 ist eine Darstellung, die ein Beispiel einer Ausgestaltung einer Informationsverarbeitungseinheit aus 1 veranschaulicht.
- [5] 5 veranschaulicht ein Beispiel einer Datenbank aus 1.
- [6] 6 ist eine schematische Ansicht eines Beispiels einer Platzierung der drahtlosen Datenübertragungseinheit aus 1.
- [7] 7 veranschaulicht ein Beispiel von Informationsverarbeitungsprozeduren in dem Informationsverarbeitungssystem aus 1.
- [8] 8 ist eine schematische Ansicht eines Beispiels, das veranschaulicht, wie zwei Finger näher zueinander hin bewegt werden.
- [9] 9 ist eine schematische Ansicht eines anderen Beispiels der Platzierung der drahtlosen Datenübertragungseinheit aus 1.
- [10] 10 veranschaulicht ein anderes Beispiel der Datenbank aus 1.
- [11] 11 ist eine Darstellung, die ein Abwandlungsbeispiel einer Ausgestaltung des Informationsverarbeitungssystems aus 1 veranschaulicht.
- [12] 12 veranschaulicht ein Beispiel einer Datenbank, die in dem Informationsverarbeitungssystem aus 11 verwendet werden soll.
- [13] 13 veranschaulicht ein Beispiel von Informationsverarbeitungsprozeduren in dem Informationsverarbeitungssystem aus 11.
- [14] 14 veranschaulicht ein anderes Beispiel der Datenbank, die in dem Informationsverarbeitungssystem aus 11 verwendet werden soll.
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Wege zur Ausführung der Erfindung
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Im Folgenden werden hier mit Bezug auf die Zeichnungen detailliert Ausführungsformen der Technologie beschrieben. Es sollte beachtet werden, dass die Beschreibung in der folgenden Reihenfolge erfolgt.
- 1. Ausführungsformen
- 2. Abwandlungsbeispiele
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<Ausführungsformen>
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[Ausgestaltung]
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Als Erstes wird ein Informationsverarbeitungssystem 1 gemäß einer Ausführungsform der Technologie beschrieben. Es sollte beachtet werden, dass das Informationsverarbeitungssystem 1 einem spezifischen Beispiel eines „Informationsverarbeitungssystems“ der Technologie entspricht. 1 veranschaulicht ein Beispiel einer Ausgestaltung des Informationsverarbeitungssystems 1. Das Informationsverarbeitungssystem 1 dient dazu, zum Beispiel eine Verarbeitung elektronischer Zahlung, eine Verarbeitung von Zugriffssteuerung, eine Verarbeitung von GPS-basierter Positionsmessung usw. unter Verwendung einer drahtlosen Datenübertragungseinheit mit einer eingebauten RFID-Schaltung (zum Beispiel einem RFID-Tag usw.) durchzuführen. Zu dem Informationsverarbeitungssystem 1 zählen zum Beispiel eine Vielzahl von drahtlosen Datenübertragungseinheiten 2, von denen jede eine Kennung 22B-1 (die später beschrieben wird), ein Lese-/Schreibgerät 3, eine Informationsverarbeitungseinheit 4 und eine Anzeigeeinheit 5 aufweist. Die drahtlose Datenübertragungseinheit 2 entspricht einem spezifischen Beispiel einer „ersten drahtlosen Datenübertragungseinheit“ der Technologie. Das Lese-/Schreibgerät 3 entspricht einem spezifischen Beispiel einer „zweiten drahtlosen Datenübertragungseinheit“ der Technologie. Die Informationsverarbeitungseinheit 4 entspricht einem spezifischen Beispiel einer „Informationsverarbeitungseinheit“ der Technologie.
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(Drahtlose Datenübertragungseinheit 2)
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2 veranschaulicht ein Beispiel einer Ausgestaltung der drahtlosen Datenübertragungseinheit 2. Jede der drahtlosen Datenübertragungseinheiten 2 verfügt über eine Antenne 21 und einen IC-Chip 22, wie zum Beispiel in 2 veranschaulicht. Die Antenne 21 entspricht einem spezifischen Beispiel einer „Antenne“ der Technologie. Der IC-Chip 22 entspricht einem spezifischen Beispiel eines „IC-Chips“ der Technologie. Die Antenne 21 empfängt zum Beispiel eine Trägerwelle, die von dem Lese-/Schreibgerät 3 aus zu übertragen ist, und erzeugt eine Potentialdifferenz in einer Wellenform, die von einer Änderung in einem magnetischen Feld der empfangenen Trägerwelle zwischen den Anschlüssen der Antenne 21 abhängt. Die Anschlüsse der Antenne 21 sind mit dem IC-Chip 22 gekoppelt.
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3 veranschaulicht ein Beispiel einer Ausgestaltung des IC-Chips 22. Der IC-Chip 22 verfügt über eine RFID-Schaltung 22A, die mit den Anschlüssen der Antenne 21 gekoppelt ist, und eine Speicherschaltung 22B, die mit der RFID-Schaltung 22A gekoppelt ist, wie zum Beispiel in 3 veranschaulicht. Die RFID-Schaltung 22A entspricht einem spezifischen Beispiel einer „RFID-Schaltung“ der Technologie. Die Speicherschaltung 22B entspricht einem spezifischen Beispiel einer „Speicherschaltung“ der Technologie.
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Die RFID-Schaltung 22A dient dazu, jede Information (z.B. Adressinformation) zwischen der RFID-Schaltung 22A und einer anderen elektronischen Einrichtung (zum Beispiel dem Lese-/Schreibgerät 3) zu übertragen/empfangen, zum Beispiel unter Verwendung von Nahbereichs-Datenübertragung (near field communication). NFC ist zum Beispiel als ein derartiges drahtloses Datenübertragungsverfahren verwendbar. Zu Beispielen der NFC zählen FeliCa (eingetragenes Warenzeichen) Typ-A und Typ-B, die in dem internationalen Standard ISO (International Organization for Standardization)/IEC (International Electrotechnical Commission) 14443 für kontaktlose IC-Karten (Karten mit integrierter Schaltung) angegeben sind, und Typ-F, der in der ISO/IEC 18092 angegeben ist, und dergleichen.
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Die RFID-Schaltung 22A weist zum Beispiel eine Empfangsschaltung auf, die Demodulation durchführt, um Signalkomponenten bei einer vorgegebenen Frequenz aus einer empfangenen Trägerwelle herauszunehmen, eine Übertragungsschaltung, die Modulation eines Übertragungssignals durchführt, und eine Arithmetikschaltung, die eine vorgegebene Verarbeitung auf der Grundlage der aus der Trägerwelle herausgenommenen Signalkomponenten durchführt. Die Signalkomponenten bei einer vorgegebenen Frequenz sind Signale wie beispielsweise verschiedene Befehle, die mithilfe des Lese-/Schreibgeräts 3 der Trägerwelle überlagert werden. Die Übertragungsschaltung überlagert das Übertragungssignal wie beispielsweise die Kennung 22B-1 (die später beschrieben wird) zum Beispiel einer reflektierten Welle der empfangenen Trägerwelle. Die RFID-Schaltung 22A kann zum Beispiel eine Gleichrichterschaltung aufweisen, die dazu dient, eine Gleichspannung aus der empfangenen Trägerwelle zu extrahieren.
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Die Speicherschaltung 22B speichert zum Beispiel die Kennung 22B-1 und verschiedene Daten in Abhängigkeit von einer Anwendung (einer Funktion) der drahtlosen Datenübertragungseinheit 2. Die Kennung 22B-1 entspricht einem spezifischen Beispiel einer „Kennung“ der Technologie. Die Speicherschaltung 22B weist einen nichtflüchtigen Speicher usw. auf und weist zum Beispiel einen EEPROM (electrically erasable programmable read-only memory, elektrisch löschbarer, programmierbarer Nur-Lese-Speicher), einen Flashspeicher, einen resistiven Direktzugriffsspeicher (resistive random access memory) usw. auf. Bei der Kennung 22B-1 handelt es sich um eine eindeutige Kennung, die jeder der drahtlosen Datenübertragungseinheiten 2 zugewiesen ist. Die Kennung 22B-1 ist zum Beispiel eine Kennung, welche die Informationsverarbeitungseinheit 4 veranlasst, die Anwendung (Funktion) der zugewiesenen drahtlosen Datenübertragungseinheit 2 auszuführen.
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(Lese-/Schreibgerät 3)
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Das Lese-/Schreibgerät 3 führt einen Datenaustausch mit der Vielzahl von drahtlosen Datenübertragungseinheiten 2 durch, die in einem vorgegebenen Datenübertragungsbereich CR vorhanden sind. Die Vielzahl von drahtlosen Datenübertragungseinheiten 2, die in dem vorgegebenen Datenübertragungsbereich CR vorhanden sind, wird von einem Benutzer aus der Vielzahl von drahtlosen Datenübertragungseinheiten 2 kombiniert. Daher führt das Lese-/Schreibgerät 3 einen Datenaustausch mit der Vielzahl von drahtlosen Datenübertragungseinheiten 2 durch, die von dem Benutzer aus der Vielzahl von drahtlosen Datenübertragungseinheiten 2 kombiniert werden, wodurch die Kennung 22B-1 usw. aus jeder der Vielzahl von drahtlosen Datenübertragungseinheiten 2 gelesen wird, mit denen das Lese-/Schreibgerät 3 Daten austauscht. Das Lese-/Schreibgerät 3 gibt extern zum Beispiel eine Trägerwelle aus, der Signale wie beispielsweise verschiedene Befehle überlagert werden, die von der Informationsverarbeitungseinheit 4 eingegeben werden. Es sollte beachtet werden, dass ein spezifisches Verfahren der „Kombination der Vielzahl von drahtlosen Datenübertragungseinheiten 2 durch den Benutzer“ später detailliert beschrieben wird.
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(Informationsverarbeitungseinheit 4)
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Die Informationsverarbeitungseinheit 4 führt die Anwendung (die Funktion) aus, die jeder der drahtlosen Datenübertragungseinheiten 2 zugewiesen ist. Die Informationsverarbeitungseinheit 4 überträgt zum Beispiel Signale wie beispielsweise verschiedene Befehle zu dem Lese-/Schreibgerät 3. Ferner führt die Informationsverarbeitungseinheit 4 eine Verarbeitung auf Grundlage einer Kombination der Vielzahl von Kennungen 22B-1 durch, die das Lese-/Schreibgerät 3 ausliest. 4 veranschaulicht ein Beispiel einer Ausgestaltung der Informationsverarbeitungseinheit 4. Die Informationsverarbeitungseinheit 4 weist zum Beispiel eine Datenbank 41 und einen Arithmetikabschnitt 42 auf, wie in 4 veranschaulicht. Die Datenbank 41 gibt eine Beschreibung von Verarbeitungsinhalten in Übereinstimmung mit einer Kombination der Vielzahl von Kennungen 22B-1, die nacheinander jeder der Vielzahl von drahtlosen Datenübertragungseinheiten 2 zugewiesen werden. Wenn die Vielzahl von Kennungen 22B-1, die kombiniert werden, von dem Lese-/Schreibgerät 3 eingegeben werden, liest der Arithmetikabschnitt 42 den Verarbeitungsinhalt in Übereinstimmung mit der Kombination der Vielzahl von eingegebenen Kennungen 22B-1 aus der Datenbank 41 aus und führt eine Verarbeitung in Übereinstimmung mit dem Verarbeitungsinhalt aus, der ausgelesen wird.
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5 veranschaulicht ein Beispiel der Datenbank 41. Die Datenbank 41 weist den Verarbeitungsinhalt nacheinander für jede der Kombinationen der Vielzahl von Kennungen 22B-1 zu. Zum Beispiel ist in einem Fall, bei dem die Kombination der Vielzahl von Kennungen 22B-1 A und B ist, der Verarbeitungsinhalt „Verarbeitung elektronischer Zahlung“. Ferner ist zum Beispiel in einem Fall, bei dem die Kombination der Vielzahl von Kennungen 22B-1 A und C ist, der Verarbeitungsinhalt „Verarbeitungvon Zugriffssteuerung“. Überdies ist zum Beispiel in einem Fall, bei dem die Kombination der Vielzahl von Kennungen 22B-1 A und D ist, der Verarbeitungsinhalt „Verarbeitungvon GPS-basierter Positionsmessung“. Es sollte beachtet werden, dass es beim Durchführen der GPS-basierten Positionsmessung erforderlich ist, dass die drahtlose Datenübertragungseinheit 2 eine Vorrichtung aufweist, welche die GPS-basierte Positionsmessung durchführt, um Positionsinformationen an den IC-Chip 22 auszugeben.
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Es wird hier angenommen, dass die Kombination der Vielzahl von Kennungen 22B-1, die in der Datenbank 41 enthalten sind, üblicherweise A beinhaltet. Anders ausgedrückt wird angenommen, dass die Kennung 22B-1 (eine erste Kennung), die eine aus der Vielzahl von Kennungen 22B-1 ist, die mithilfe des Lese-/Schreibgeräts 3 ausgelesen werden, üblicherweise A wird. Zu dieser Zeit dient A als ein Flag, das eine Erlaubnis zum Ausführen der Verarbeitung entsprechend der einen oder mehreren anderen Kennungen 22B-1 als A (zum Beispiel B, C und D) aus der Vielzahl von Kennungen 22B-1 bedeutet, die mithilfe des Lese-/Schreibgeräts 3 ausgelesen werden.
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Daher führt der Arithmetikabschnitt 42 die Verarbeitung entsprechend der einen oder mehreren anderen Kennungen 22B-1 als der einen Kennung 22B-1 (der ersten Kennung) aus der Vielzahl von Kennungen 22B-1 aus, die von dem Lese-/Schreibgerät 3 ausgelesen werden.
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Die Informationsverarbeitungseinheit 4 gibt ein Ausführungsergebnis der Verarbeitung aus. Zum Beispiel gibt die Informationsverarbeitungseinheit 4 das Ausführungsergebnis der Verarbeitung an das Lese-/Schreibgerät 3 aus, wodurch das Lese-/Schreibgerät 3 veranlasst wird, ein Schreiben in die drahtlose Datenübertragungseinheit 2 durchzuführen, welches das Ausführungsergebnis betrifft. Ferner gibt zum Beispiel die Informationsverarbeitungseinheit 4 das Ausführungsergebnis der Verarbeitung an die Anzeigeeinheit 5 aus, wodurch die Anzeigeeinheit 5 veranlasst wird, das Ausführungsergebnis anzuzeigen.
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(Anzeigeeinheit 5)
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Die Anzeigeeinheit 5 führt einen Anzeigevorgang auf Grundlage eines Bildsignals von der Informationsverarbeitungseinheit 4 durch. Wenn zum Beispiel das Bildsignal unter Einschluss eines Ausführungsergebnisses von der Informationsverarbeitungseinheit 4 eingegeben wird, zeigt die Anzeigeeinheit 5 das Ausführungsergebnis auf der Grundlage des Bildsignals an, das eingegeben wird.
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Als Nächstes wird ein spezifisches Verfahren der „Kombination der Vielzahl von drahtlosen Datenübertragungseinheiten 2 durch einen Benutzer“ beschrieben. 6 veranschaulicht ein Beispiel einer Platzierung der drahtlosen Datenübertragungseinheit 2. Jede aus der Vielzahl von drahtlosen Datenübertragungseinheiten 2 wird nacheinander direkt an allen oder einem Anteil aus einer Vielzahl von Fingern 100 (insbesondere Nägeln 110) eines Benutzers befestigt. Ein Befestigen von jeder der drahtlosen Datenübertragungseinheiten 2 an dem Finger 100 (insbesondere dem Nagel 110) wird durch Bedecken der drahtlosen Datenübertragungseinheit 2 mit Harz 200 durchgeführt, wie zum Beispiel in 6 veranschaulicht. Das Harz 200 wird bereitgestellt, indem zum Beispiel eine thermische oder Licht-Härtungsbehandlung eines härtenden Harzes mit der Eigenschaft niedriger Lichtdurchlässigkeit durchgeführt wird. Das Harz 200 kann zum Beispiel ein Gelnagel sein.
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Es sollte beachtet werden, dass das Lese-/Schreibgerät 3, die Informationsverarbeitungseinheit 4 und die Anzeigeeinheit 5 mit einem Netzwerk gekoppelt sein können. In einem solchen Fall tauscht die Informationsverarbeitungseinheit 4 mit dem Lese-/Schreibgerät 3 und der Anzeigeeinheit 5 über das Netzwerk Daten aus. Das Netzwerk kann hier zum Beispiel ein Netzwerk sein, das Datenübertragung unter Verwendung eines Datenübertragungsprotokolls (TCP/IP) ausführt, das im Internet verbreitet angewendet wird, oder kann ein sicheres Netzwerk sein, das Datenübertragung unter Verwendung eines für das Netzwerk spezifischen Protokolls durchführt. Zu Beispielen für das Netzwerk zählen das Internet, ein Intranet oder ein lokales Netzwerk. Das Lese-/Schreibgerät 3, die Informationsverarbeitungseinheit 4 und die Anzeigeeinheit 5 können mit dem Netzwerk zum Beispiel über ein kabelgebundenes LAN (local area network, lokales Netzwerk) wie beispielsweise Ethernet (eingetragenes Warenzeichen), ein drahtloses LAN wie beispielsweise WLAN oder einen Mobiltelefonanschluss usw. gekoppelt sein.
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[Betrieb]
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Als Nächstes wird ein Beispiel für Informationsverarbeitungsprozeduren in dem Informationsverarbeitungssystem 1 beschrieben. 7 stellt ein Beispiel der Informationsverarbeitungsprozeduren in dem Informationsverarbeitungssystem 1 dar.
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Als Erstes platziert ein Benutzer jede der drahtlosen Datenübertragungseinheiten 2 nacheinander auf einer Oberfläche des Nagels 110 seines/ihres eigenen Fingers 100. Als Nächstes bringt der Benutzer das härtende Harz mit der Eigenschaft niedriger Lichtdurchlässigkeit auf die gesamte Oberfläche des Nagels 110 einschließlich der drahtlosen Datenübertragungseinheit 2 auf und führt danach zu einem Aushärten des härtenden Harzes durch Durchführen einer thermischen oder Licht-Härtungsbehandlung davon. Aufgrund dessen wird die drahtlose Datenübertragungseinheit 2 direkt an dem Nagel 110 befestigt, wie in 6 veranschaulicht.
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Als Nächstes wählt der Benutzer zwei Finger 100 aus der Vielzahl seiner/ihrer eigenen Finger 100 aus (Schritt S101). Zu dieser Zeit können die zwei Finger 100 aus fünf Fingern ausgewählt werden, die zu einer rechten Hand oder einer linken Hand des Benutzers zählen. Alternativ kann es sich bei den zwei Fingern 100 um einen aus fünf zu der rechten Hand des Benutzers zählenden Fingern ausgewählten Finger und einen aus fünf zu der linken Hand des Benutzers zählenden Fingern ausgewählten Finger handeln.
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Die drahtlose Datenübertragungseinheit 2 (eine dritte drahtlose Datenübertragungseinheit), welche die Kennung 22B-1 (eine erste Kennung) aufweist, wird direkt an dem einen Finger 100 (einem ersten Finger) der zwei von dem Benutzer ausgewählten Finger 100 befestigt. Indessen wird die drahtlose Datenübertragungseinheit 2 (eine vierte drahtlose Datenübertragungseinheit), welche die Kennung 22B-1 (eine zweite Kennung) aufweist, direkt an dem anderen Finger 100 (einem zweiten Finger) der zwei von dem Benutzer ausgewählten Finger 100 befestigt.
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Zu dieser Zeit werden der Finger 100 (der erste Finger) und der Finger 100 (der zweite Finger) auf eine solche Weise näher zueinander hin bewegt, dass der Benutzer mindestens einen Finger 100 der zwei Finger 100 (der erste Finger und der zweite Finger) anwinkelt (Schritt S102, siehe 8). Es sollte beachtet werden, dass 8 veranschaulicht, wie eine Spitze eines Daumens und eine Spitze eines Zeigefingers näher zueinander hin bewegt werden (oder in Kontakt miteinander gebracht werden). Ferner bewegt der Benutzer die zwei Finger 100 (den ersten Finger und den zweiten Finger), die einander näherkommen, zu dem Inneren des Datenübertragungsbereichs CR des Lese-/Schreibgeräts 3 hin. Im Ergebnis ermöglicht dies eine gegenseitige Datenübertragung zwischen der drahtlosen Datenübertragungseinheit 2 (der dritten drahtlosen Datenübertragungseinheit) und der drahtlosen Datenübertragungseinheit 2 (der vierten drahtlosen Datenübertragungseinheit) und dem Lese-/Schreibgerät 3 (einer fünften drahtlosen Datenübertragungseinheit). Zu dieser Zeit werden die Kennung 22B-1 (die erste Kennung) und die Kennung 22B-1 (die zweite Kennung) von dem Lese-/Schreibgerät 3 ausgelesen (Schritt S103). Das Lese-/Schreibgerät 3 gibt Ausleseergebnisse der Kennung 22B-1 (der ersten Kennung) und der Kennung 22B-1 (der zweiten Kennung) an die Informationsverarbeitungseinheit 4 aus. Die Informationsverarbeitungseinheit 4 führt eine Verarbeitung auf Grundlage der Kennung 22B-1 (der ersten Kennung) und der Kennung 22B-1 (der zweiten Kennung) aus, die von dem Lese-/Schreibgerät 3 gelesen werden (Schritt S104). Insbesondere liest die Informationsverarbeitungseinheit 4 den Verarbeitungsinhalt, der einer Kombination der Kennung 22B-1 (der ersten Kennung) und der Kennung 22B-1 (der zweiten Kennung) entspricht, aus der Datenbank 41 aus und führt die Verarbeitung in Übereinstimmung mit einem Ausleseergebnis des Verarbeitungsinhalts aus, der ausgelesen wird.
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[Wirkungen]
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Als Nächstes werden die Wirkungen des Informationsverarbeitungssystems 1 beschrieben.
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Beim Ausgehen lässt eine Person möglicherweise manchmal eine mobile Einrichtung oder eine IC-Karte versehentlich zu Hause. In diesem Fall kann die Person beim Ausgehen verschiedene Dienstleitungen unter Verwendung der drahtlosen Datenübertragungseinheit 2 nicht erhalten. Ferner ist es erforderlich, selbst wenn die Person ausgeht und die mobile Einrichtung oder die IC-Karte bei sich trägt, die mobile Einrichtung oder die IC-Karte aus einer Tasche usw. herauszunehmen, um verschiedene Dienstleitungen unter Verwendung der drahtlosen Datenübertragungseinheit 2 zu erhalten.
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Hier wird zum Beispiel in Betracht gezogen, die drahtlose Datenübertragungseinheit 2 an dem Finger 100 zu befestigen. In einem solchen Fall ist es möglich, eine versehentliche Vergesslichkeit zu verhindern, und es ist ferner unnötig, die mobile Einrichtung oder die IC-Karte aus einer Tasche usw. herauszunehmen. In einem derartigen Fall besteht jedoch eine Möglichkeit, dass der Finger 100 in einen Datenübertragungsbereich des Lese-/Schreibgeräts eintritt, was zu einem Ausführen einer Verarbeitung einer drahtlosen Datenübertragung entgegen der Absicht des Benutzers führt. Ferner ist wahrscheinlich, dass auch bei der mobilen Einrichtung oder der IC-Karte ein ähnliches Problem auftritt.
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Im Gegensatz dazu wird bei der vorliegenden Ausführungsform die Verarbeitung auf der Grundlage einer Kombination der Vielzahl von Kennungen 22B-1 durchgeführt, die aus jeder der Vielzahl von drahtlosen Datenübertragungseinheiten 2 ausgelesen werden, die aus der Vielzahl von drahtlosen Datenübertragungseinheiten 2 kombiniert werden. Daher wird zum Beispiel, selbst wenn die Kennung 22B-1 einer bestimmten drahtlosen Datenübertragungseinheit 2 von dem Lese-/Schreibgerät 3 ausgelesen wird, die andere Kennung 22B-1 (zum Beispiel A), die mit der ausgelesenen Kennung 22B-1 (zum Beispiel B) zu kombinieren ist, nicht ausgelesen, was ein Ausführen einer Verarbeitung auf Grundlage der ausgelesenen Kennung 22B-1 (zum Beispiel B) verhindert. Dadurch wird ermöglicht, ein entgegen der Absicht des Benutzers erfolgendes Erzeugen der Verarbeitung einer drahtlosen Datenübertragung zu unterdrücken.
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Ferner wird bei der vorliegenden Ausführungsform die eine Kennung 22B-1 aus der Vielzahl von Kennungen 22B-1, die von dem Lese-/Schreibgerät 3 ausgelesen werden, ein Flag, das eine Erlaubnis zum Ausführen der Verarbeitung entsprechend den verbleibenden einer oder mehreren Kennungen 22B-1 (zum Beispiel B, C und D) aus der Vielzahl von Kennungen 22B-1 bedeutet, die mithilfe des Lese-/Schreibgeräts 3 ausgelesen werden. Aufgrund dessen ist es in einem Fall, in dem das vorstehend beschriebene Flag nicht in der einen oder mehreren Kennungen 22B-1 vorhanden ist, die von dem Lese-/Schreibgerät 3 ausgelesen werden, oder das Lese-/Schreibgerät 3 nur das vorstehend beschriebene Flag ausliest, möglich, ein entgegen der Absicht des Benutzers erfolgendes Erzeugen der Verarbeitung der drahtlosen Datenübertragung zu unterdrücken.
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Überdies wird bei der vorliegenden Ausführungsform das RFID-System für jede der drahtlosen Datenübertragungseinheiten 2 verwendet. Dies ermöglicht, die drahtlose Datenübertragungseinheit 2 auf einer kleinen Oberfläche wie beispielsweise dem Nagel 110 zu befestigen. Es ist daher möglich, im Vergleich zu einem Fall, bei dem die drahtlose Datenübertragungseinheit 2 an Handschuhen oder einem Fingerling befestigt ist, die Bequemlichkeit für den Benutzer zu verbessern. Ferner werden in einem Fall, bei dem die drahtlose Datenübertragungseinheit 2 an den Handschuhen oder dem Fingerling befestigt ist, die Handschuhe oder der Fingerling möglicherweise manchmal versehentlich zu Hause gelassen. Jedoch ist es in einem Fall, bei dem die drahtlose Datenübertragungseinheit 2 direkt auf dem Nagel 110 befestigt ist usw. möglich, eine versehentliche Vergesslichkeit zu verhindern.
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Darüber hinaus gibt bei der vorliegenden Ausführungsform die Informationsverarbeitungseinheit 4 ein Ausführungsergebnis der Verarbeitung aus. Daher ist in einem Fall, in dem die Informationsverarbeitungseinheit 4 das Ausführungsergebnis der Verarbeitung auf der Anzeigeeinheit 5 ausgibt, ein Benutzer imstande, auf einfache Weise zu bestätigen, dass eine vorgegebene Verarbeitung mit Sicherheit beendet ist. Ferner ist es in einem Fall, in dem die Informationsverarbeitungseinheit 4 das Ausführungsergebnis der Verarbeitung an das Lese-/Schreibgerät 3 ausgibt, wodurch das Lese-/Schreibgerät 3 veranlasst wird, ein das Ausführungsergebnis betreffendes Schreiben in die drahtlose Datenübertragungseinheit 2 durchzuführen, möglich, die komplizierte Anwendung (Funktion) auszuführen, wie beispielsweise ein Neuschreiben des Inhalts der drahtlosen Datenübertragungseinheit 2.
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<Abwandlungsbeispiele>
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[Abwandlungsbeispiel A]
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9 veranschaulicht ein anderes Beispiel der Platzierung der drahtlosen Datenübertragungseinheit 2. In 9 ist die drahtlose Datenübertragungseinheit 2 anstatt an dem Nagel 110 auf einer Oberfläche eines künstlichen Nagels 300 befestigt. Zu dieser Zeit ist die drahtlose Datenübertragungseinheit 2 indirekt an dem Finger 100 befestigt. Selbst in einem derartigen Fall ist es auch möglich, wie bei der vorstehend beschriebenen Ausführungsform ein entgegen der Absicht des Benutzers erfolgendes Erzeugen der Verarbeitung einer drahtlosen Datenübertragung zu unterdrücken.
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[Abwandlungsbeispiel B]
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Bei der vorstehend beschriebenen Ausführungsform und dem vorstehend beschriebenen Abwandlungsbeispiel A dient ein Fall als Beispiel, bei dem der Verarbeitungsinhalt nacheinander für jede der Kombinationen der zwei Kennungen 22B-1 in der Datenbank 41 zugewiesen wird. Jedoch kann bei der vorstehend beschriebenen Ausführungsform und dem vorstehend beschriebenen Abwandlungsbeispiel A der Verarbeitungsinhalt nacheinander für jede der Kombinationen der drei oder mehr Kennungen 22B-1 zugewiesen werden. In diesem Fall wird die Vielzahl von Kennungen 22B-1 aus den drei oder mehr kombinierten Kennungen 22B-1 zu Flags, die eine Erlaubnis zum Ausführen der Verarbeitung entsprechend der verbleibenden einen oder mehreren Kennungen 22B-1 bedeuten.
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Zum Beispiel kann in der Datenbank 41 der Verarbeitungsinhalt nacheinander für jede der Kombinationen der drei Kennungen 22B-1 zugewiesen werden. In diesem Fall werden die zwei Kennungen 22B-1 aus den drei kombinierten Kennungen 22B-1 zu Flags, die eine Erlaubnis zum Ausführen der Verarbeitung entsprechend der verbleibenden einen Kennung 22B-1 bedeuten. Ferner wird in einem solchen Fall, zum Beispiel in einem Zustand, bei dem die drahtlose Datenübertragungseinheit 2 auf jeder der Oberflächen eines Daumennagels, eines Nagels eines Zeigefingers und eines Nagels eines kleinen Fingers befestigt ist, durch Bewegen einer Spitze des Daumens, einer Spitze des Zeigefingers und einer Spitze des kleinen Fingers näher zueinander hin (oder indem sie in Kontakt miteinander gebracht werden), um sie zu dem Inneren des Datenübertragungsbereichs CR des Lese-/Schreibgeräts 3 hin zu bewegen, die vorgegebene Vorgegebene ausgeführt.
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10 stellt ein Beispiel der Datenbank 41 des vorliegenden Abwandlungsbeispiels dar. In der in 10 dargestellten Datenbank 41 wird der Verarbeitungsinhalt nacheinander für jede der Kombinationen der drei Kennungen 22B-1 zugewiesen. Zum Beispiel ist in einem Fall, bei dem die Kombination der Vielzahl von Kennungen 22B-1 A, B und C ist, der Verarbeitungsinhalt eine „Verarbeitung elektronischer Zahlung“. Ferner ist zum Beispiel in einem Fall, bei dem die Kombination der Vielzahl von Kennungen 22B-1 A, B und D ist, der Verarbeitungsinhalt eine „Verarbeitung von Zugriffssteuerung“. Überdies ist zum Beispiel in einem Fall, bei dem die Kombination der Vielzahl von Kennungen 22B-1 A, B und E ist, der Verarbeitungsinhalt eine „Verarbeitung von GPS-basierter Positionsmessung“.
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Es wird hier angenommen, dass die Kombination der Vielzahl von Kennungen 22B-1, die in der Datenbank 41 enthalten sind, üblicherweise A und B beinhaltet. Anders ausgedrückt wird angenommen, dass die zwei Kennungen 22B-1 (die ersten Kennungen) aus der Vielzahl von Kennungen 22B-1, die mithilfe des Lese-/Schreibgeräts 3 ausgelesen werden, üblicherweise A und B werden. Zu dieser Zeit werden A und B Flags, die eine Erlaubnis zum Ausführen der Verarbeitung entsprechend den anderen Kennungen 22B-1 als A und B (zum Beispiel C, D und E) aus der Vielzahl von Kennungen 22B-1 bedeutet, die mithilfe des Lese-/Schreibgeräts 3 ausgelesen werden.
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Daher führt der Arithmetikabschnitt 42 die Verarbeitung entsprechend der einen oder mehreren anderen Kennungen 22B-1 als der Vielzahl von Kennungen 22B-1 (der ersten Kennungen) aus, die den Flags unter den drei oder mehr Kennungen 22B-1 äquivalent sind, die von dem Lese-/Schreibgerät 3 ausgelesen werden. Selbst in einem derartigen Fall ist es auch möglich, wie bei der vorstehend beschriebenen Ausführungsform ein entgegen der Absicht des Benutzers erfolgendes Erzeugen der Verarbeitung einer drahtlosen Datenübertragung zu unterdrücken.
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[Abwandlungsbeispiel C]
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Bei der vorstehend beschriebenen Ausführungsform und den vorstehend beschriebenen Abwandlungsbeispielen A und B zählen zu den in der Datenbank 41 beschriebenen Verarbeitungsinhalten das Verarbeiten der elektronischen Zahlung, das Verarbeiten der Zugriffssteuerung und das Verarbeiten der GPS-basierten Positionsmessung; allerdings kann auch ein Verarbeiten von anderem als von diesen dazu zählen. Zum Beispiel können bei der vorstehend beschriebenen Ausführungsform und den vorstehend beschriebenen Abwandlungsbeispielen A und B zu den in der Datenbank 41 beschriebenen Verarbeitungsinhalten zum Beispiel ein Verarbeiten von Informationserfassung während eines Ereignisses, ein Verarbeiten biologischer Informationen wie beispielsweise Körpertemperatur, ein Verarbeiten von Assetmanagement, ein Verarbeiten von Ausrüstungsverleihmanagement, ein Verarbeiten von Notfallbenachrichtigungen, ein Verarbeiten von persönlichen Kennungen usw. zählen. Es sollte beachtet werden, dass es beim Durchführen der Verarbeitung der biologischen Informationen wie beispielsweise Körpertemperatur erforderlich ist, dass die drahtlose Datenübertragungseinheit 2 eine Vorrichtung aufweist, welche die biologischen Informationen wie beispielsweise die Körpertemperatur erfasst, um derartige Informationen an den IC-Chip 22 auszugeben.
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[Abwandlungsbeispiel D]
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Bei der vorstehend beschriebenen Ausführungsform und den vorstehend beschriebenen Abwandlungsbeispielen A bis C führt das Informationsverarbeitungssystem 1 die vorgegebene Verarbeitung auf der Grundlage der Kombination der Vielzahl von Kennungen 22B-1 durch, die aus der Vielzahl von drahtlosen Datenübertragungseinheiten 2 ausgelesen werden. Jedoch kann bei der vorstehend beschriebenen Ausführungsform und den vorstehend beschriebenen Abwandlungsbeispielen A bis C das Informationsverarbeitungssystem 1 die vorgegebene Verarbeitung auf der Grundlage der Kombination der einen oder mehrerer Kennungen 22B-1 durchführen, die aus der einen oder mehreren drahtlosen Datenübertragungseinheiten 2 ausgelesen werden, wobei eine Kennung ausschließlich in dem Körper eines Benutzers vorhanden ist.
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[11] veranschaulicht ein Beispiel einer Ausgestaltung eines Informationsverarbeitungssystems 6 gemäß dem vorliegenden Abwandlungsbeispiel. Das Informationsverarbeitungssystem 6 dient dazu, zum Beispiel eine Verarbeitung von Kreditkartenzahlung, eine Verarbeitung von elektronischer Zahlung usw. unter Verwendung einer drahtlosen Datenübertragungseinheit mit einer eingebauten RFID-Schaltung (zum Beispiel einem RFID-Tag usw.) und eines mobilen Endgeräts wie beispielsweise eines Smartphones durchzuführen. Zu dem Informationsverarbeitungssystem 6 zählen zum Beispiel eine Vielzahl von drahtlosen Datenübertragungseinheiten 2, von denen jede eine Kennung 22B-1 aufweist, ein Lese-/Schreibgerät 3, eine Informationsverarbeitungseinheit 4, eine Anzeigeeinheit 5 und ein mobiles Endgerät 8.
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Unter dem Lese-/Schreibgerät 3, der Informationsverarbeitungseinheit 4 und der Anzeigeeinheit 5 ist mindestens die Informationsverarbeitungseinheit 4 mit einem Datenübertragungsnetzwerk 7 gekoppelt. Das mobile Endgerät 8 ist ebenfalls mit dem Datenübertragungsnetzwerk 7 gekoppelt. Das Datenübertragungsnetzwerk 7 kann zum Beispiel ein Netzwerk sein, das Datenübertragung unter Verwendung eines Datenübertragungsprotokolls (TCP/IP) ausführt, das im Internet verbreitet angewendet wird, oder kann ein sicheres Netzwerk sein, das Datenübertragung unter Verwendung eines für das Netzwerk spezifischen Protokolls durchführt. Zu Beispielen für das Datenübertragungsnetzwerk 7 zählen das Internet, ein Intranet oder ein lokales Netzwerk. Mindestens die Informationsverarbeitungseinheit 4 unter der Informationsverarbeitungseinheit 4 und der Anzeigeeinheit 5 und dem mobilen Endgerät 8 kann mit dem Netzwerk über ein kabelgebundenes LAN wie beispielsweise Ethernet, ein drahtloses LAN wie beispielsweise WLAN oder zum Beispiel einen Mobiltelefonanschluss usw. gekoppelt sein.
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Das mobile Endgerät 8 ist zum Beispiel ein Smartphone und wird von einem Benutzer vorbereitet. Zum Beispiel wird Anwendungssoftware für die Kreditkartenzahlung oder elektronische Zahlung auf dem mobilen Endgerät 8 installiert. In dieser Anwendungssoftware sind zum Beispiel eine erste Kennung (zum Beispiel eine Kennung (der Fingerabdruck des Benutzers), die ausschließlich in dem Körper des Benutzers vorhanden ist) und eine zweite Kennung (zum Beispiel Karteninformationen, Vorauszahlungsinformationen usw.) registriert. Die in der Anwendungssoftware registrierten Daten sind in der Informationsspeichereinheit 4 gespeichert.
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12 stellt ein Beispiel der Datenbank 41 gemäß dem vorliegenden Abwandlungsbeispiel dar. In der Datenbank 41 wird der Verarbeitungsinhalt nacheinander für jede der Kombinationen der Kennung (der Fingerabdruck des Benutzers), die ausschließlich in dem Körper des Benutzers vorhanden ist, und einer oder mehreren Kennungen zugewiesen, die nacheinander jeder einer oder mehreren drahtlosen Datenübertragungseinheiten zugewiesen werden. Zum Beispiel ist in einem Fall, bei dem zwei Kennungen, die von dem Lese-/Schreibgerät 3 ausgelesen werden, X und α sind, der Verarbeitungsinhalt eine „Verarbeitung von Kreditzahlung“. Ferner ist zum Beispiel in einem Fall, bei dem die zwei Kennungen, die von dem Lese-/Schreibgerät 3 ausgelesen werden, X und β sind, der Verarbeitungsinhalt eine „Verarbeitungelektronischer Zahlung“. Es sollte beachtet werden, dass es sich bei dem vorstehenden X um Daten handelt, die der ersten Kennung entsprechen, und zum Beispiel um die Daten über die Kennung (den Fingerabdruck des Benutzers) handelt, die ausschließlich in dem Körper des Benutzers vorhanden ist. Ferner handelt es sich bei dem vorstehenden α um Daten, die der zweiten Kennung entsprechen, und zum Beispiel um Karteninformationen. Darüber hinaus handelt es sich bei dem vorstehenden β um Daten, die der zweiten Kennung entsprechen, und zum Beispiel um Vorauszahlungsinformationen. Es sollte beachtet werden, dass es, um einen Fingerabdruck mithilfe des Lese-/Schreibgeräts 3 zu lesen, erforderlich ist, dass das Lese-/Schreibgerät 3 eine Funktion zum Lesen der Kennung (des Fingerabdrucks des Benutzers) aufweist, die ausschließlich in dem Körper des Benutzers vorhanden ist. Anders ausgedrückt weist bei dem vorliegenden Abwandlungsbeispiel das Lese-/Schreibgerät 3 die Funktion zum Lesen der Kennung (des Fingerabdrucks des Benutzers) auf, die ausschließlich in dem Körper des Benutzers vorhanden ist.
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Es wird hier angenommen, dass die Kombination der Vielzahl von Kennungen, die in der Datenbank 41 enthalten sind, üblicherweise X beinhaltet. Anders ausgedrückt wird angenommen, dass eine aus der Vielzahl von Kennungen, die mithilfe des Lese-/Schreibgeräts 3 ausgelesen werden, üblicherweise X wird. Zu dieser Zeit wird X ein Flag, das eine Erlaubnis zum Ausführen der Verarbeitung entsprechend der einen oder mehreren anderen Kennungen als X (zum Beispiel α und β) aus der Vielzahl von Kennungen bedeutet, die mithilfe des Lese-/Schreibgeräts 3 ausgelesen werden.
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Daher führt der Arithmetikabschnitt 42 die Verarbeitung entsprechend der einen oder mehreren anderen Kennungen (den zweiten Kennungen) als der einen Kennung (der ersten Kennung) aus der Vielzahl von Kennungen aus, die von dem Lese-/Schreibgerät 3 ausgelesen werden.
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Als Nächstes wird ein Beispiel für Informationsverarbeitungsprozeduren in dem Informationsverarbeitungssystem 6 beschrieben. 13 stellt ein Beispiel der Informationsverarbeitungsprozeduren in dem Informationsverarbeitungssystem 6 dar.
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Als Erstes platziert ein Benutzer jede aus der Vielzahl von drahtlosen Datenübertragungseinheiten 2 nacheinander auf einer Oberfläche des Nagels 110 seines/ihres eigenen Fingers 100. Als Nächstes bringt der Benutzer das härtende Harz mit der Eigenschaft niedriger Lichtdurchlässigkeit auf die gesamte Oberfläche des Nagels 110 einschließlich der drahtlosen Datenübertragungseinheit 2 auf und führt danach zu einem Aushärten des härtenden Harzes durch Durchführen einer thermischen oder Licht-Härtungsbehandlung davon. Aufgrund dessen wird die drahtlose Datenübertragungseinheit 2 direkt an dem Nagel 110 befestigt, wie in 6 veranschaulicht.
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Als Nächstes installiert der Benutzer Anwendungssoftware für die Kreditkartenzahlung oder die elektronische Zahlung auf dem mobilen Endgerät 8. Danach registriert der Benutzer die erste Kennung (die Kennung (der Fingerabdruck des Benutzers), die ausschließlich in dem Körper des Benutzers vorhanden ist) und die zweite Kennung (zum Beispiel die Karteninformationen, Vorauszahlungsinformationen usw.) in der installierten Anwendungssoftware. Danach werden die erste Kennung (die Kennung (der Fingerabdruck des Benutzers), die ausschließlich in dem Körper des Benutzers vorhanden ist) und die zweite Kennung (zum Beispiel die Karteninformationen, Vorauszahlungsinformationen usw.) in der Informationsverarbeitungseinheit 4 gespeichert.
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Als Nächstes wählt der Benutzer einen Finger 100 aus der Vielzahl seiner/ihrer eigenen Finger 100 aus (Schritt S201). Zu dieser Zeit kann der eine Finger 100 aus fünf Fingern ausgewählt werden, die zu einer rechten Hand oder einer linken Hand des Benutzers zählen. Die drahtlose Datenübertragungseinheit 2, welche die Kennung 22B-1 (zum Beispiel die Karteninformationen, Vorauszahlungsinformationen usw.) aufweist, wird direkt an dem von dem Benutzer ausgewählten einen Finger 100 befestigt. Indessen ist die Kennung (die Kennung (der Fingerabdruck des Benutzers), die ausschließlich in dem Körper des Benutzers vorhanden ist), die in der Anwendungssoftware registriert ist, an einer Spitze des von dem Benutzer ausgewählten einen Fingers 100 vorhanden.
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Zu dieser Zeit legt der Benutzer den ausgewählten Finger 100 an eine vorgegebene Position (Schritt S202). Insbesondere bewegt der Benutzer den ausgewählten Finger 100 in den Datenübertragungsbereich CR des Lese-/Schreibgeräts 3 und legt den ausgewählten Finger 100 an eine Position, die mit einer Funktion zum Lesen der Kennung (dem Fingerabdruck des Benutzers), die ausschließlich in dem Körper des Benutzers vorhanden ist, in dem Lese-/Schreibgerät 3 versehen ist. Folglich ermöglicht dies eine gegenseitige Datenübertragung zwischen der drahtlosen Datenübertragungseinheit 2, die an dem ausgewählten Finger 100 befestigt ist, und dem Lese-/Schreibgerät 3. Zu dieser Zeit werden die zweite Kennung (zum Beispiel die Karteninformationen, Vorauszahlungsinformationen usw.) und die erste Kennung (die Kennung (der Fingerabdruck des Benutzers), die ausschließlich in dem Körper des Benutzers vorhanden ist), von dem Lese-/Schreibgerät 3 ausgelesen (Schritt S203). Das Lese-/Schreibgerät 3 gibt Ausleseergebnisse der zweiten Kennung (zum Beispiel die Karteninformationen, Vorauszahlungsinformationen usw.) und der ersten Kennung (die Kennung (der Fingerabdruck des Benutzers), die ausschließlich in dem Körper des Benutzers vorhanden ist), an die Informationsverarbeitungseinheit 4 aus. Die Informationsverarbeitungseinheit 4 führt eine Verarbeitung auf Grundlage der zweiten Kennung (zum Beispiel die Karteninformationen, Vorauszahlungsinformationen usw.) und der ersten Kennung (die Kennung (der Fingerabdruck des Benutzers), die ausschließlich in dem Körper des Benutzers vorhanden ist) aus, die von dem Lese-/Schreibgerät 3 gelesen werden (Schritt S204). Insbesondere liest die Informationsverarbeitungseinheit 4 den Verarbeitungsinhalt aus, der einer Kombination der zweiten Kennung (zum Beispiel die Karteninformationen, Vorauszahlungsinformationen usw.) und der ersten Kennung (die Kennung (der Fingerabdruck des Benutzers), die ausschließlich in dem Körper des Benutzers vorhanden ist) entspricht, und führt die Verarbeitung in Übereinstimmung mit einem Ausleseergebnis des Verarbeitungsinhalts aus.
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Bei dem vorliegenden Abwandlungsbeispiel wird die vorgegebene Verarbeitung auf der Grundlage einer Kombination der einen oder mehrerer Kennungen 22B-1, die aus der einen oder mehreren drahtlosen Datenübertragungseinheiten 2 ausgelesen werden, mit der anderen Kennung durchgeführt. Daher wird zum Beispiel, selbst wenn die Kennung 22B-1 einer bestimmten drahtlosen Datenübertragungseinheit 2 von dem Lese-/Schreibgerät 3 ausgelesen wird, die andere, mit der ausgelesenen Kennung 22B-1 zu kombinierende Kennung22B-1 nicht ausgelesen, was ein Ausführen einer Verarbeitung auf Grundlage der ausgelesenen Kennung 22B-1 verhindert. Dadurch wird ermöglicht, ein entgegen der Absicht des Benutzers erfolgendes Erzeugen der Verarbeitung einer drahtlosen Datenübertragung zu unterdrücken.
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Ferner verwendet bei dem vorliegenden Abwandlungsbeispiel jede der drahtlosen Datenübertragungseinheiten 2 das RFID-System, und die erste Kennung verwendet die Kennung (den Fingerabdruck des Benutzers), die ausschließlich in dem Körper des Benutzers vorhanden ist. Dies macht es möglich, eine versehentliche Vergesslichkeit zu verhindern. Überdies entfällt dadurch die Notwendigkeit, ein Endgerät aus einer Tasche usw. herauszunehmen, und komplizierte Kombinationen der Kennungen werden ebenfalls erleichtert. Darüber hinaus führt dies zu einer Verbesserung der Sicherheit.
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Es sollte beachtet werden, dass ebenfalls bei dem vorliegenden Abwandlungsbeispiel der Verarbeitungsinhalt nacheinander für jede der Kombinationen von drei Kennungen in der Datenbank 41 zugewiesen werden kann, wie in einem Beispiel in 14 veranschaulicht. Zum Beispiel ist in einem Fall, bei dem die Kombination der Vielzahl von Kennungen X, Y und α ist, der Verarbeitungsinhalt eine „Verarbeitung von Kreditzahlung“. Zum Beispiel ist in einem Fall, bei dem die Kombination der Vielzahl von Kennungen X, Y und β ist, der Verarbeitungsinhalt eine „Verarbeitung elektronischer Zahlung“.
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Es wird hier angenommen, dass die Kombination der Vielzahl von Kennungen, die in der Datenbank 41 enthalten sind, üblicherweise X und Y beinhaltet. Anders ausgedrückt wird angenommen, dass zwei aus der Vielzahl von Kennungen 22B-1, die mithilfe des Lese-/Schreibgeräts 3 ausgelesen werden, üblicherweise X und Y werden. Zu dieser Zeit werden X und Y Flags, die eine Erlaubnis zum Ausführen der Verarbeitung entsprechend den anderen Kennungen als X und Y aus der Vielzahl von Kennungen bedeuten, die mithilfe des Lese-/Schreibgeräts 3 ausgelesen werden.
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Daher führt der Arithmetikabschnitt 42 die Verarbeitung entsprechend der einen oder mehreren anderen Kennungen als der Vielzahl von Kennungen aus, die den Flags unter den drei oder mehr Identitäten äquivalent sind, die von dem Lese-/Schreibgerät 3 ausgelesen werden. Selbst in einem derartigen Fall ist es auch möglich, wie bei der vorstehend beschriebenen Ausführungsform ein entgegen der Absicht des Benutzers erfolgendes Erzeugen der Verarbeitung einer drahtlosen Datenübertragung zu unterdrücken.
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Die Technologie wird bislang unter Bezugnahme auf die Vielzahl von Ausführungsformen und die Abwandlungsbeispiele davon beschrieben; jedoch ist die Technologie nicht auf die vorstehend beschriebenen Ausführungsformen usw. beschränkt, sondern es können verschiedene Abwandlungen vorgenommen werden. Es sollte beachtet werden, dass die hier beschriebenen Wirkungen lediglich veranschaulichend sind. Die Wirkungen der Technologie sind nicht auf die hier beschriebenen Wirkungen beschränkt. Die Technologie kann andere Wirkungen aufweisen als die hier beschriebenen Wirkungen.
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Ferner kann die Technologie zum Beispiel ausgestaltet sein wie folgt.
- (1) Ein Informationsverarbeitungssystem, das aufweist:
- eine Vielzahl von ersten drahtlosen Datenübertragungseinheiten, von denen jede eine Kennung aufweist;
- eine zweite drahtlose Datenübertragungseinheit, welche die Kennung aus jeder einer Vielzahl von ersten drahtlosen Datenübertragungseinheiten ausliest, die aus der Vielzahl von ersten drahtlosen Datenübertragungseinheiten kombiniert werden; und
- eine Informationsverarbeitungseinheit, die eine Verarbeitung auf Grundlage einer Kombination der Vielzahl von Kennungen ausführt, die von der zweiten drahtlosen Datenübertragungseinheit ausgelesen werden.
- (2) Das Informationsverarbeitungssystem nach (1), wobei in einem Fall, bei dem eine erste Kennung, die eine aus der Vielzahl von Kennungen ist, die von der zweiten drahtlosen Datenübertragungseinheit ausgelesen werden, ein Flag ist, das eine Erlaubnis zum Ausführen einer Verarbeitung bedeutet, die einer oder mehreren anderen Kennungen als der ersten Kennung unter der Vielzahl von Kennungen entspricht, die von der zweiten drahtlosen Datenübertragungseinheit ausgelesen werden, die Informationsverarbeitungseinheit eine Verarbeitung entsprechend der einen oder mehreren anderen Kennungen als der ersten Kennung unter der Vielzahl von Kennungen ausführt, die von der zweiten drahtlosen Datenübertragungseinheit ausgelesen werden.
- (3) Die Informationsverarbeitungseinheit nach (1) oder (2), wobei
jede der ersten drahtlosen Datenübertragungseinheiten aufweist:
- einen IC-Chip (Chip mit integrierter Schaltung), in den eine RFID-Schaltung (Funkfrequenzerkennungsschaltung) und eine Speicherschaltung, die die Kennung speichert, einbezogen sind; und
- eine mit dem IC-Chip gekoppelte Antenne.
- (4) Das Informationsverarbeitungssystem nach einem aus (1) bis (3), wobei die Vielzahl von ersten drahtlosen Datenübertragungseinheiten jeweils nacheinander an allen oder einem Anteil einer Vielzahl von Fingern eines Benutzers direkt oder indirekt befestigt werden.
- (5) Das Informationsverarbeitungssystem nach einem aus (1) bis (4), wobei die Informationsverarbeitungseinheit ein Ausführungsergebnis der Verarbeitung ausgibt.
- (6) Ein Informationsverarbeitungssystem, das aufweist:
- ein Lesegerät, das eine erste Kennung ausliest, die ausschließlich in dem Körper eines Benutzers vorhanden ist;
- eine oder mehrere erste drahtlose Datenübertragungseinheiten, von denen jede eine zweite Kennung aufweist;
- eine zweite drahtlose Datenübertragungseinheit, welche die zweite Kennung aus einer oder mehreren ersten drahtlosen Datenübertragungseinheiten aus der einen oder mehreren ersten drahtlosen Datenübertragungseinheiten ausliest; und
- eine Informationsverarbeitungseinheit, die eine Verarbeitung auf Grundlage einer Kombination der ersten Kennung, die von dem Lesegerät ausgelesen wird, mit einer oder mehreren zweiten Kennungen ausführt, die von der zweiten drahtlosen Datenübertragungseinheit ausgelesen werden.
- (7) Das Informationsverarbeitungssystem nach (6), wobei in einem Fall, bei dem die erste Kennung, die von dem Lesegerät ausgelesen wird, ein Flag ist, das eine Erlaubnis zum Ausführen einer Verarbeitung bedeutet, die der einen oder mehreren zweiten Kennungen entspricht, die von der zweiten drahtlosen Datenübertragungseinheit ausgelesen werden, die Informationsverarbeitungseinheit eine Verarbeitung entsprechend der einen oder mehreren zweiten Kennungen ausführt, die von der zweiten drahtlosen Datenübertragungseinheit ausgelesen werden.
- (8) Die Informationsverarbeitungseinheit nach (6) oder (7), wobei
jede der ersten drahtlosen Datenübertragungseinheiten aufweist:
- einen IC-Chip (Chip mit integrierter Schaltung), in den eine RFID-Schaltung (Funkfrequenzerkennungsschaltung) und eine Speicherschaltung, die die Kennung speichert, einbezogen sind; und
- eine mit dem IC-Chip gekoppelte Antenne.
- (9) Das Informationsverarbeitungssystem nach einem aus (6) bis (8), wobei die Vielzahl von ersten drahtlosen Datenübertragungseinheiten jeweils nacheinander an allen oder einem Anteil einer Vielzahl von Fingern eines Benutzers direkt oder indirekt befestigt werden.
- (10) Das Informationsverarbeitungssystem nach einem aus (1) bis (9), wobei die Informationsverarbeitungseinheit ein Ausführungsergebnis der Verarbeitung ausgibt.
- (11) Eine Informationsverarbeitungseinheit, die aufweist:
- eine Datenbank, die eine Beschreibung eines Verarbeitungsinhalts in Übereinstimmung mit einer Kombination einer Vielzahl von Kennungen gibt, die nacheinander jeder einer Vielzahl von drahtlosen Datenübertragungseinheiten zugewiesen werden; und
- einen Arithmetikabschnitt, der, wenn die Vielzahl von Kennungen, die kombiniert werden, eingegeben werden, aus der Datenbank den Verarbeitungsinhalt in Übereinstimmung mit einer Kombination der Vielzahl von Kennungen ausliest, die eingegeben werden, und eine Verarbeitung in Übereinstimmung mit dem Verarbeitungsinhalt ausführt.
- (12) Eine Informationsverarbeitungseinheit, die aufweist:
- eine Datenbank, die eine Beschreibung eines Verarbeitungsinhalts in Übereinstimmung mit einer Kombination einer ersten Kennung, die ausschließlich in dem Körpereines Benutzers vorhanden ist, mit einer oder mehreren zweiten Kennungen gibt, die nacheinander jeder einer oder mehreren drahtlosen Datenübertragungseinheiten zugewiesen werden; und
- einen Arithmetikabschnitt, der, wenn die erste Kennung und eine oder mehrere zweite Kennungen, die kombiniert werden, eingegeben werden, aus der Datenbank den Verarbeitungsinhalt in Übereinstimmung mit einer Kombination der ersten Kennung und der einen oder mehreren eingegebenen zweiten Kennungen ausliest, die eingegeben werden, und eine Verarbeitung in Übereinstimmung mit dem Verarbeitungsinhalt ausführt.
- (13) Ein Informationsverarbeitungsverfahren, wobei das Verfahren beinhaltet, dass:
- in einem Fall, bei dem eine dritte drahtlose Datenübertragungseinheit, die eine erste Kennung aufweist, direkt oder indirekt an einem ersten Finger befestigt ist, und eine vierte drahtlose Datenübertragungseinheit, die eine zweite Kennung aufweist, direkt oder indirekt an einem zweiten Finger befestigt ist, und wenn die dritte drahtlose Datenübertragungseinheit und die vierte drahtlose Datenübertragungseinheit sowie eine fünfte drahtlose Datenübertragungseinheit als eine Folge davon, dass sich der erste Finger und der zweite Finger näher zueinander hin bewegen, fähig werden, miteinander Daten auszutauschen,
- die fünfte drahtlose Datenübertragungseinheit die erste Kennung und die zweite Kennung ausliest; und
- eine mit der fünften drahtlosen Datenübertragungseinheit gekoppelte Informationsverarbeitungseinheit, eine Verarbeitung auf Grundlage der ersten Kennung und der zweiten Kennung, die ausgelesen werden, ausführt.
- (14) Ein Informationsverarbeitungsverfahren, wobei das Verfahren beinhaltet, dass:
- in einem Fall, bei dem eine erste Kennung ausschließlich in dem Körper eines Benutzers vorhanden ist, und eine vierte drahtlose Datenübertragungseinheit, die eine zweite Kennung aufweist, direkt oder indirekt an einem Finger befestigt ist, und wenn die vierte drahtlose Datenübertragungseinheit und eine fünfte drahtlose Datenübertragungseinheit fähig werden, miteinander Daten auszutauschen, und ein Lesegerät fähig wird, die erste Kennung auszulesen,
- die fünfte drahtlose Datenübertragungseinheit die zweite Kennung ausliest, und das Lesegerät die erste Kennung ausliest; und
- eine Informationsverarbeitungseinheit, die mit der fünften drahtlosen Datenübertragungseinheit und dem Lesegerät gekoppelt ist, eine Verarbeitung auf Grundlage der ersten Kennung und der zweiten Kennung, die ausgelesen werden, ausführt.
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Diese Anmeldung nimmt die Priorität auf der Grundlage der
japanischen Patentanmeldung Nr. 2015-239486 in Anspruch, eingereicht am 8. Dezember
2015 beim japanischen Patentamt, deren gesamter Inhalt durch Bezugnahme in diese Anmeldung aufgenommen ist.
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Fachleute könnten verschiedene Abwandlungen, Kombinationen Teilkombinationen und Änderungen in Übereinstimmung mit Gestaltungsanforderungen und anderen mitwirkenden Faktoren annehmen. Es versteht sich jedoch, dass sie in einem Schutzbereich der angefügten Ansprüche oder von deren Äquivalenten enthalten sind.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- JP 2010246160 [0003]
- JP 2015239486 [0071]