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DE112009002085T5 - Modulares Implantat für eine Gelenkprothese - Google Patents

Modulares Implantat für eine Gelenkprothese Download PDF

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DE112009002085T5
DE112009002085T5 DE112009002085T DE112009002085T DE112009002085T5 DE 112009002085 T5 DE112009002085 T5 DE 112009002085T5 DE 112009002085 T DE112009002085 T DE 112009002085T DE 112009002085 T DE112009002085 T DE 112009002085T DE 112009002085 T5 DE112009002085 T5 DE 112009002085T5
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DE
Germany
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cylindrical body
body portion
prosthetic implant
modular prosthetic
bent
Prior art date
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Ceased
Application number
DE112009002085T
Other languages
English (en)
Inventor
Nathan Ind. Winslow
Thomas M. Ind. Vanasse
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Biomet Manufacturing LLC
Original Assignee
Biomet Manufacturing LLC
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Biomet Manufacturing LLC filed Critical Biomet Manufacturing LLC
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Abstract

Modulares Prothesenimplantat, das Folgendes umfasst: eine Stützklemmeinheit mit einem kreisförmigen Sitzabschnitt und einer Form, die von einer imaginären Kuppel begrenzt wird, wobei die Stützklemmeinheit Folgendes umfasst: einen zylindrischen Körperabschnitt, der sich von einem ersten Ende bis zu einem gegenüberliegenden zweiten Ende davon erstreckt und den Sitzabschnitt der Stützklemmeinheit definiert, wobei der zylindrische Körperabschnitt eine Mittelachse und ein zur Mittelachse konzentrisches Loch aufweist, wobei sich das Loch von einer ersten Öffnung im ersten Ende des zylindrischen Körperabschnitts zum zweiten Ende des zylindrischen Körperabschnitts erstreckt, wobei das Loch zumindest einen ersten Abschnitt aufweist, dessen Durchmesser einen Morsekegel zur Aufnahme eines Einführelements mit einem entsprechenden Morsekegel definiert; und eine Vielzahl von gebogenen Anhängen, die in den zylindrischen Körperabschnitt integriert sind, wobei die gebogenen Anhänge radial voneinander beabstandet sind und sich von einem Bodenabschnitt davon an einer äußeren Umfangsfläche des zylindrischen Körperabschnitts nach außen erstrecken, so dass untere/äußere Flächen der gebogenen...

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft das Gebiet der orthopädischen Implantate und insbesondere eine modulare Prothese zur Verwendung in Verbindung mit Eingriffen für einen Gelenkteil- oder -totalersatz, wie z. B. Ersatz und Rekonstruktion von Numerus oder Femur.
  • Hintergrund der Erfindung
  • U.S. Patent Nr. 7.445.638 , das hierin in seiner Gesamtheit aufgenommen ist, beschreibt Humerusimplantate, die drei separate Elemente aufweisen: einen Verankerungsschaft; eine Stützvorrichtung; und einen kappenförmigen Humeruskopfeinsatz oder einen becherförmigen Einsatz, je nachdem, ob eine teilweise, vollständige oder reverse Schulterrekonstruktion erforderlich ist. Der in den Markkanal des Numerus eingeführte Schaft wird in Verbindung mit der Stützvorrichtung zur sicheren Stabilisierung der Stützvorrichtung verwendet, die bei richtiger Stabilisierung das Humeruskopfimplantat im Numerus verankert.
  • Der Stand der Technik ist jedoch mit einigen Nachteilen behaftet und es wäre wünschenswert, diese Nachteile zu überwinden, um das Verfahren und die mit Gelenkprothesen assoziierten Resultate, insbesondere bei Schulter- und Hüftprothesen, zu verbessern.
  • Ein Nachteil des Standes der Technik ist die Tatsache, dass das obere Ende des Halses, das in den Humeruskopf (Kappe oder Becher) passt, nach Impaktion der Stützvorrichtung im resezierten Numerus von der Oberfläche, die sonst mit dem resezierten Numerus bündig wäre, vorsteht. Der vorstehende Schaftteil verdeckt den Zugang des Chirurgen zur Schulterpfanne und sein Vorhandensein kann das weitere Vorgehen des Chirurgen in Bezug auf andere Teile des Implantationsverfahrens im Bereich des Glenoids vor der endgültigen Impaktion des Humeruseinsatzes (Kappe oder Becher) darauf behindern. Es wäre wünschenswert, den Chirurgen beim Implantationsverfahren möglichst viel Freiraum zu geben und gleichzeitig die Möglichkeit zu erhalten, eine sichere und zuverlässige Verbindung zwischen der Stützvorrichtung und dem Humeruseinsatz zu erleichtern.
  • Es wäre ebenfalls wünschenswert, die Anzahl der für die Protheseneinheit benötigten modularen Bauteile zu reduzieren und es wäre besonders wünschenswert, die Notwendigkeit für den traditionell, beispielsweise im Markkanal des Numerus (bei Schulteranwendungen) oder im Femurkanal (bei Hüftanwendungen) implantierten Schaftteil zu eliminieren.
  • Ziel der vorliegenden Erfindung ist die Verbesserung der Implantationstechnik und des Implantationsverfahrens und die Überwindung der Nachteile, die mit Gelenkprothesen des Standes der Technik in Verbindung gebracht werden.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung erreicht ihre Ziele durch Bereitstellung zusammenwirkender modularer Prothesenbauteile, die den Zugang des Chirurgen zu anderen benachbarten Bereichen, die rekonstruiert werden müssen, nicht verdecken, und durch Reduzierung der Anzahl der insgesamt benötigten modularen Bauteile. Erfindungsgemäß wird dies aufgrund der modifizierten Konstruktion der Stützvorrichtung, die zur sicheren Fixierung des Prothesengelenks im Numerus, das mit oder vorzugsweise ohne einen traditionellen Schaftteil verwendet werden kann, knöchernes Einwachsen in poröse Abschnitte der Stützvorrichtung fördert, ohne Verlust der Implantatstabilität erreicht.
  • Die vorliegende Erfindung stellt insbesondere eine Stützklemmeinheit zur Verwendung in Verbindung mit modularen Protheseneinheiten für die teilweise, reverse oder totale Gelenkrekonstruktion bereit.
  • Nach einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird ein modulares Prothesenimplantat bereitgestellt, das eine Stützklemmeinheit mit einem vorzugsweise kreisförmigen Sitzabschnitt und einer durch eine imaginäre Kuppelfläche, die vorzugsweise im Wesentlichen halbkugelförmig mit einem kreisförmigen Boden ist, die aber auch Kuppelformen mit einer länglichen oder ovalen Bodenform oder dergleichen einschließt, begrenzten Gesamtform, umfasst, je nach Notwendigkeit zur Verwendung in Verbindung mit den physiologischen Anforderungen eines bestimmten Gelenktyps. Die Stützklemmeinheit umfasst einen zentral angeordneten zylindrischen Körperabschnitt, der sich von einem ersten Ende zu einem gegenüberliegenden zweiten Ende davon erstreckt und der eine Mittelachse und ein zur Mittelachse konzentrisches Loch aufweist. Das Loch erstreckt sich von einer ersten Öffnung im ersten Ende des zylindrischen Körperabschnitts bis zu dem zweiten Ende des zylindrischen Körperabschnitts und weist zumindest einen ersten Abschnitt auf, dessen Durchmesser einen Aufnahme-Morsekegel zur Aufnahme eines Einführelements mit einem entsprechenden Morsekegel definiert.
  • Die Stützklemmeinheit umfasst auch eine Vielzahl von gebogenen Anhängen, die in den zylindrischen Körperabschnitt integriert sind. Die gebogenen Anhänge sind radial voneinander beabstandet und erstrecken sich von einer äußeren Umfangsfläche des zylindrischen Körperabschnitts radial nach außen, so dass Außenseiten der gebogenen Anhänge ein Skelett der imaginären Gesamtkuppelform der Stützklemmeinheit definieren. Die erfindungsgemäße Stützklemmeinheit kann aus jedem geeigneten biokompatiblen Material, wie z. B. aus Titan, Kobalt, Edelstahl und Polyetheretherketon (PEEK) oder dergleichen bestehen.
  • Nach einem Aspekt der vorliegenden Erfindung nimmt eine Dicke (oder Breite) jedes gebogenen Anhangs von seinen Bodenabschnitten zu seinen Abschlussenden hin zu, um eine nach außen zunehmende konische Dicke zu definieren, die an den Abschlussenden der gebogenen Anhänge größer ist als an ihren Bodenabschnitten (siehe z. B. 9A9D). Nach einem anderen Aspekt nimmt die Dicke/Breite jedes gebogenen Anhangs von seinen Bodenabschnitten zu seinen Abschlussenden hin ab, um eine nach außen abnehmende konische Dicke zu definieren, die an den Abschlussenden der gebogenen Anhänge kleiner ist als an ihren Bodenabschnitten (siehe z. B. 10A10D).
  • Nach einem Aspekt der vorliegenden Erfindung umfasst das Loch im zylindrischen Körperabschnitt eine Durchgangsbohrung, die sich von der ersten Öffnung in seinem ersten Ende zu einer gegenüberliegenden zweiten Öffnung in seinem zweiten Ende (Sitz) erstreckt. Der erste Abschnitt des Lochs hat ein Abschlussende im Abstand vom zweiten Ende des zylindrischen Körpers und das Abschlussende des ersten Abschnitts hat eine Öffnung mit einem Durchmesser, der kleiner ist als der Durchmesser der ersten Öffnung, um so einen Innensitz zu definieren. Die Öffnung des Abschlussendes des ersten Abschnitts steht mit einem zweiten Abschnitt der Durchgangsbohrung, die sich von der Öffnung des Abschlussendes des ersten Abschnitts zur zweiten Öffnung am zweiten Ende des zylindrischen Körperabschnitts erstreckt, in Verbindung. Vorzugsweise ist zumindest ein Teil des zweiten Abschnitts der Durchgangsbohrung mit einem Gewinde versehen.
  • Nach einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung umfasst die Stützklemmeinheit ferner ein Kappenelement, das zumindest in einen Teil des zweiten Abschnitts der Durchgangsbohrung in unmittelbarer Nähe des zweiten Endes des zylindrischen Körperabschnitts eingreifen kann, um die Öffnung am zweiten Ende des zylindrischen Körperabschnitts zu verdecken und im Wesentlichen den Sitz des zylindrischen Körperabschnitts zu definieren.
  • Nach einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist eine Vielzahl von porösen Metallabschnitten, die flossenartige Verlängerungen definieren, zwischen der äußeren Umfangsfläche des zylindrischen Körperabschnitts und einer Ober-/Innenseite jedes gebogenen Anhangs vorgesehen [siehe z. B. 2A]. Das poröse Metall sollte ein biokompatibles Metall sein und geeignete Beispiele sind ohne Einschränkung poröses Titan, Titanlegierung und Tantal.
  • Nach einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst die Stützklemmeinheit ferner eine poröse Metallbeschichtung zumindest auf einem Teil der äußeren Umfangsfläche des zylindrischen Körperabschnitts. Vorzugsweise ist die poröse Metallbeschichtung auch auf Flächen der gebogenen Anhänge vorgesehen. Die poröse Metallbeschichtung kann jede geeignete biokompatible poröse Metallbeschichtung sein, wie z. B. eine Kobalt- oder Titanbeschichtung, und sie kann auf jede bekannte Weise, wie z. B. durch Plasmaspritzen, aufgebracht werden.
  • Nach einem weiteren Aspekt bedeckt die poröse Metallbeschichtung im Wesentlichen die gesamte Außenfläche des zylindrischen Körperabschnitts und im Wesentlichen alle Flächen der gebogenen Anhänge mit Ausnahme eines Teils ihrer äußeren/inneren Flächen [siehe z. B. 2B2C].
  • Nach einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfassen die Abschlussenden jedes der gebogenen Anhänge ferner ein Fußglied, das sich relativ zur Mittelachse des zylindrischen Körperabschnitts radial nach außen erstreckt [siehe z. B. 3]. Nach einem Aspekt ist eine Oberseite jedes Fußelements bündig mit einer Fläche des ersten Endes des zylindrischen Körperabschnitts.
  • Diese integrierte Konstruktion kann durch maschinelle Bearbeitung der Anhänge aus einer schalenförmigen Vorform der Stützklemmeinheit oder über das anfängliche Formdesign erreicht werden. Diese Verfahren wären für einen Fachmann auf dem Gebiet leicht verständlich.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind die Abschlussenden jedes der gebogenen Anhänge über einen Rand, der den zylindrischen Körperabschnitt umschreibt oder anderweitig umgibt, miteinander verbunden [siehe z. B. 4]. Nach einem Aspekt ist eine Oberseite des Rands mit der Oberfläche des ersten Endes des zylindrischen Körperabschnitts bündig.
  • Nach einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst das modulare Implantat ferner eine Einsatzvorrichtung, die mit einer Gelenkhöhle eines Patienten zusammenwirken kann. Im Fall eines Humerusimplantats würde die Einsatzvorrichtung beispielsweise mit der nativen Schulterpfanne eines Patienten oder mit einem Glenoidimplantat zusammenwirken. Es versteht sich aber, dass die vorliegende Erfindung nicht streng auf Humerusimplantate beschränkt ist. Die Einsatzvorrichtung umfasst ein Einführelement mit einem Morsekegel, der dem Aufnahme-Morsekegel des ersten Abschnitts des Lochs im zylindrischen Körperabschnitt der Stützvorrichtung entspricht.
  • Nach einem Aspekt der vorliegenden Erfindung nimmt die Dicke jedes gebogenen Anhangs von seinen Bodenabschnitten zu seinen Abschlussenden hin zu, um eine nach außen zunehmende konische Dicke zu definieren, die an den Abschlussenden der gebogenen Anhänge größer ist als an ihren Bodenabschnitten.
  • Nach einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung nimmt die Dicke jedes gebogenen Anhangs von seinen Bodenabschnitten zu seinen Abschlussenden hin ab, um eine nach außen abnehmende Dicke zu definieren, die an den Abschlussenden der gebogenen Anhänge kleiner ist als an ihren Bodenabschnitten.
  • Nach einem Aspekt der vorliegenden Erfindung ist zumindest auf einem Teil der äußeren Umfangsfläche des zylindrischen Körperabschnitts und im Wesentlichen auf allen Flächen der gebogenen Anhänge eine poröse Metallbeschichtung vorgesehen. Nach einem anderen Aspekt bedeckt die poröse Metallbeschichtung im Wesentlichen die gesamte Außenfläche des zylindrischen Körperabschnitts und im Wesentlichen alle Flächen der gebogenen Anhänge. Nach einem weiteren Aspekt beinhaltet die poröse Metallbeschichtung auf den gebogenen Anhängen eine Vielzahl von darauf geformten, mit Widerhaken versehenen Konstruktionen.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1A ist eine perspektivische Ansicht einer Stützklemmeinheit nach einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, 1B ist eine Draufsicht auf die in 1A gezeigte Stützvorrichtung, 1C ist eine Ansicht von unten der in 1A gezeigten Stützvorrichtung und 1D ist eine Querschnittsansicht durch Linie A-A in 1A. 1E ist eine perspektivische Ansicht einer weiteren erfindungsgemäßen Stützklemmeinheit und 1F ist eine Querschnittsansicht der in 1E gezeigten Stützklemmeinheit, die eine interne Struktur des zylindrischen Körperabschnitts zeigt, die sich von der gezeigten und in Verbindung mit 1A1D beschriebenen unterscheidet.
  • 2A ist eine perspektivische Ansicht einer Stützklemmeinheit mit einer porösen Metallflossenkonstruktion nach einem Aspekt der vorliegenden Erfindung und 2B und 2C sind eine Vorderansicht bzw. eine perspektivische Ansicht einer Stützvorrichtung mit einer anderen porösen Metallbeschichtungskonstruktion nach einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung.
  • 3 ist eine perspektivische Ansicht einer Stützklemmeinheit nach einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • 4 ist eine perspektivische Ansicht einer Stützklemmeinheit nach einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • 5A und 5B sind Ansichten einer modularen Prothesenanordnung im speziellen Kontext eines Beispiels für eine Schulterprothese, einschließlich der in 1A gezeigten Stützklemmeinheit und einer männlichen (Kappe) Humeruskopfeinsatzvorrichtung, die mit der nativen Schulterpfanne oder einer rekonstruierten Glenoidunterstützung zusammenwirken kann.
  • 5C5E sind Ansichten einer männlichen (Kappe) Humeruskopfeinsatzvorrichtung mit einem Morsekegel-Einführschaft, der sich von einer Bodenfläche davon aus erstreckt. In 5C und 5D verläuft die Schaftachse mit der Mittelachse des Kappenteils konzentrisch. In 5E verläuft die Schaftachse exzentrisch relativ zur Mittelachse des Kappenteils.
  • 6 ist eine auseinandergezogene Darstellung einer modularen Schulterprothesenanordnung mit der in 1A gezeigten Stützklemmeinheit und einer weiblichen (Becher) Vorrichtung, die mit einem (nicht gezeigten) männlichen (Kappe) Glenoidimplantat zusammenwirken kann.
  • 7A7C zeigen eine Stützklemmeinheit nach einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, die in Verbindung mit der Hüfte im Fall der teilweisen Entfernung eines Femurkopfes verwendet wird.
  • 8A8C zeigen eine Stützklemmeinheit nach einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, die in Verbindung mit der Hüfte im Fall der Totalentfernung eines Femurkopfes verwendet wird.
  • 9A9D sind Vorderansichten bzw. perspektivische Ansichten einer Stützklemmeinheit mit gebogenen Anhängen mit einer konischen Konstruktion nach einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung, wobei die Dicke der Abschlussenden 31 der gebogenen Anhänge größer ist als die Dicke ihrer Bodenabschnitte, die sich vom zylindrischen Körper 2 in der Nähe des zweiten Endes 22 davon erstrecken.
  • 10A10D sind Vorderansichten bzw. perspektivische Ansichten einer Stützklemmeinheit mit gebogenen Anhängen mit einer konischen Konstruktion nach einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung, wobei die Dicke der Abschlussenden 31 der gebogenen Anhänge kleiner ist als die Dicke ihrer Bodenabschnitte, die sich vom zylindrischen Körper 2 in der Nähe des zweiten Endes 22 davon erstrecken.
  • Detaillierte Beschreibung der Erfindung
  • 1A ist eine perspektivische Ansicht einer Stützklemmeinheit nach einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. 1B ist eine Draufsicht auf die in 1A gezeigte Stützvorrichtung, 1C ist eine Ansicht von unten der in 1A gezeigten Stützvorrichtung und 1D ist eine Querschnittsansicht durch Linie A-A in 1A. 1E ist eine perspektivische Ansicht einer weiteren erfindungsgemäßen Stützklemmeinheit und 1F ist eine Querschnittsansicht der in 1E gezeigten Stützklemmeinheit, die eine interne Struktur des zylindrischen Körperabschnitts zeigt, die sich von der gezeigten und in Verbindung mit 1A1D beschriebenen unterscheidet.
  • Die Stützklemmeinheit 1 weist einen Sitzabschnitt 22 auf, der vorzugsweise kreisförmig ist und dessen Gesamtform von einer imaginären Kuppelfläche begrenzt wird, die vorzugsweise im Wesentlichen halbkreisförmig ist und einen kreisförmigen Boden aufweist, die aber auch Kuppelformen mit einer länglichen oder ovalen Bodenform oder dergleichen einschließt, je nach Notwendigkeit zur Verwendung in Verbindung mit den physiologischen Anforderungen eines bestimmten Gelenktyps. Die Stützklemmeinheit 1 umfasst einen zentral angeordneten zylindrischen Körperabschnitt 2, der sich von einem ersten Ende 21 zu einem gegenüberliegenden zweiten Ende 22 (z. B. dem Sitzabschnitt) erstreckt und der eine Mittelachse 231 und ein zur Mittelachse 231 konzentrisches Loch 23 aufweist. Wie in 1D und 1F gezeigt erstreckt sich das Loch 23 von einer ersten Öffnung 232 im ersten Ende 21 des zylindrischen Körperabschnitts 2 zu dem zweiten Ende 22 des zylindrischen Körperabschnitts 2 und weist zumindest einen ersten Abschnitt 234 auf, dessen Durchmesser einen Aufnahme-Morsekegel zur Aufnahme eines Einführelements mit einem entsprechenden Morsekegel definiert.
  • Nach einem Aspekt der vorliegenden Erfindung, wie in 1D gezeigt, umfasst das Loch 23 im zylindrischen Körperabschnitt 2 eine Durchgangsbohrung, die sich von der ersten Öffnung 232 in seinem ersten Ende 21 zu einer gegenüberliegenden zweiten Öffnung 233 in seinem zweiten Ende (Sitz) 22 erstreckt. Der erste Abschnitt 234 des Lochs 23 hat ein Abschlussende 235 im Abstand vom zweiten Ende 22 des zylindrischen Körpers 2 und das Abschlussende 235 des ersten Abschnitts 234 hat eine Öffnung 236 mit einem Durchmesser, der kleiner ist als ein Durchmesser der ersten Öffnung 232, um so einen Innensitz (am Abschlussende 235) zu definieren. Die Öffnung 236 des Abschlussendes 235 des ersten Abschnitts 23 steht mit einem zweiten Abschnitt 237 der Durchgangsbohrung 23, die sich von der Öffnung 236 des Abschlussendes 235 des ersten Abschnitts 234 zur zweiten Öffnung 233 am zweiten Ende 22 des zylindrischen Körperabschnitts 2 erstreckt, in Verbindung. Vorzugsweise ist zumindest ein Teil des zweiten Abschnitts 237 der Durchgangsbohrung 23 mit einem Gewinde versehen.
  • In 1B1D ist beispielsweise ein Gewindeabschnitt 238 der Durchgangsbohrung 23, die einen kleineren Durchmesser aufweist als der den umgekehrten Morsekegel definierende erste Abschnitt 234, am zweiten Ende des zylindrischen Körperabschnitts 2 vorgesehen, der sich durch das zweite Ende 22 davon erstreckt und einen doppelten Zweck erfüllt. Ein Zweck dieses Merkmals ist es, das Einführen von Instrumenten zum Einführen während der Implantation und ggf. Extraktion der Stützklemmeinheit zu erleichtern. Ein anderer Zweck ist das Bereitstellen von Mitteln zur Befestigung einer Endkappe 55 (siehe z. B. 5B) auf dem zweiten Ende 22 der Vorrichtung. Diese Art von Endkappe 55, die aus einem porösen Metall wie z. B. REGENEREX® oder einem porösem beschichteten Metall bestehen kann, verhindert das Eindringen von Flüssigkeit und Knochen in die Vorrichtung in situ und unterstützt die Verankerung der Vorrichtung im Knochen. Alternativ könnte an dieser Stelle auch ein herkömmlicher Schaft an der Stützvorrichtung befestigt werden.
  • Die Stützklemmeinheit 1 umfasst ferner eine Vielzahl von gebogenen Anhängen 3, die in den zylindrischen Körperabschnitt 2 integriert sind. Die gebogenen Anhänge 3 sind radial voneinander beabstandet und erstrecken sich von einer äußeren Umfangsfläche 20 des zylindrischen Körperabschnitts 2 radial nach außen, so dass äußere/untere Flächen 33 der gebogenen Anhänge ein Skelett der imaginären Gesamtkuppelform der Stützklemmeinheit 1 definieren.
  • 2A ist eine perspektivische Ansicht einer Stützklemmeinheit 12A mit einer porösen Metallflossenkonstruktion nach einem Aspekt der vorliegenden Erfindung. Wie in 2A gezeigt, ist eine Vielzahl von porösen Metallabschnitten 4, die flossenartige Verlängerungen definieren, vorgesehen, die sich zwischen der äußeren Umfangsfläche 20 des zylindrischen Körperabschnitts 2 und einer Ober-/Innerseite 32 jedes gebogenen Anhangs 3 erstrecken. Das poröse Metallmaterial muss ein biokompatibles Metall sein und geeignete Beispiele sind ohne Einschränkung Regenerex®, poröses Titan, Titanlegierung und Tantal. Die Bereitstellung der porösen Metallverlängerungen ist zwar nicht notwendig, aber die Bereitstellung der flossenartigen Verlängerungskonstruktion unterstützt die sichere Verankerung der Vorrichtung im Knochen und fördert das Wachstum von neuem Knochen.
  • 2B und 2C sind eine Vorderansicht bzw. eine perspektivische Ansicht einer Stützklemmeinheit mit einer anderen porösen Metallbeschichtungskonstruktion nach einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung. Wie gezeigt ist im Wesentlichen die gesamte Außenseite der Stützklemmeinheit 12B mit einer dicken porösen Metallmaterialbeschichtung 4 versehen, mit Ausnahme der Abschnitte der Außenfläche der ersten 21 und zweiten 22 Enden des zylindrischen Körperabschnitts 2 und der äußeren/unteren Seiten 33 der gebogenen Anhänge 3. Nach Aufbringen des porösen Metallmaterials 4 auf der Stützklemmeinheit 12B als Substrat wird das poröse Metallmaterial maschinell bearbeitet, um eine entsprechende Form zu erhalten und flossenartige Verlängerungen zwischen den gebogenen Anhängen 3 und dem zylindrischen Körperabschnitt 2 zu definieren, die den mittleren Abschnitt des zylindrischen Körperabschnitts 2 und fast die gesamte Oberfläche der gebogenen Anhänge 3 abdecken, mit den oben beschriebenen Ausnahmen. Die Bereitstellung der mit dem porösen Metallmaterial beschichteten Konstruktion dient wiederum der sicheren Verankerung der Vorrichtung im Knochen und der Förderung des Einwachsens von Knochen.
  • 9A9D sind Vorderansichten bzw. perspektivische Ansichten von Stützklemmeinheiten 19A und 19B mit gebogenen Anhängen mit einer konischen Konstruktion nach weiteren Aspekten der vorliegenden Erfindung, wobei die Dicke oder Breite der gebogenen Anhänge zum Boden hin abnimmt, so dass die Dicke der bedeckten Abschlussenden 31 der gebogenen Anhänge größer ist als die Dicke ihrer Bodenabschnitte, die sich vom zylindrischen Körper 2 in der Nähe des zweiten Endes 22 davon erstrecken. Dieser Aspekt der vorliegenden Erfindung bietet die folgenden Vorteile.
  • Der Außendurchmesser der Stützklemmeinheit 19A, wie er von den Außenflächen der gebogenen Anhänge 3 definiert wird, ist in der Nähe des zweiten Endes 22 des zylindrischen Körperabschnitts 2 (das Ende der Vorrichtung, das zunächst in den vorbereiten Knochen eingeführt wird) kleiner. Demnach kann auch der Durchmesser des Knochenabschnitt, der zur Aufnahme des Implantats vorbereitet wird, kleiner sein, und bei der Impaktion der Stützklemmeinheit 19A in den vorbereiteten Knochen sorgt der zunehmende Durchmesser für zusätzliche Kompressionskräfte auf die umliegende Knochenstruktur und erzeugt so eine Keilpassung im Knochen. Diese erhöhte Kompressionskraft löst eine Reaktion nach dem Wolffschen Gesetz aus, wobei der Knochen auf die Kraft reagiert, indem er sich in diesem Bereich verstärkt und so die Festigkeit und das Knochenwiederwachstum im Implantationsbereich verbessert.
  • Wie gezeigt sind die Außenseiten der Stützklemmeinheiten 19A, 19B im Wesentlichen vollständig mit einer porösen Metallbeschichtung 4 beschichtet, wie oben in Verbindung mit 2B und 2C beschrieben, mit Ausnahme der Abschnitte der ersten 21 und zweiten 22 Enden des zylindrischen Körperabschnitts 2 und Teile der Außenseiten 33 der gebogenen Anhänge 3 wie oben beschrieben. Die Bereitstellung der porösen Metallbeschichtung 4 fördert das Einwachsen von Knochen und unterstützt die sichere Befestigung der Stützklemmeinheit 19A, 19B im resezierten Teil des betroffenen Knochens (z. B. Numerus oder Femur). Die poröse Metallbeschichtung 4 auf den gebogenen Anhängen wird maschinell bearbeitet, um ihr eine verjüngte Struktur zu geben, die der Struktur des darunter liegenden Substrats der Stützvorrichtung entspricht.
  • Der Hauptunterschied zwischen der Stützklemmeinheit 19A in 9A und 9B und der Stützklemmeinheit 19B in 9C und 9D besteht darin, dass eine Vielzahl von Kerben, die eine Widerhakenkonstruktion 42 definieren, maschinell in die Außenfläche der mit dem porösen Metallmaterial beschichteten gebogenen Anhänge in der Stützklemmeinheit 19B gearbeitet ist. Die Widerhakenkonstruktionen 42 erleichtern die Verzahnung zwischen dem resezierten Knochen und den gebogenen Anhängen, um das Knochenwachstum in Verbindung mit dem Implantat weiter zu verbessern.
  • 10A10D sind Vorderansichten bzw. perspektivische Ansichten von Stützklemmeinheiten 10A und 10B mit gebogenen Anhängen mit einer verjüngten Konstruktion nach einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung, wobei die Dicke der gebogenen Anhänge zu ihren Böden hin zunimmt, so dass die Dicke der Abschlussenden 31 der gebogenen Anhänge kleiner ist als die Dicke ihrer Bodenabschnitte, die sich vom zylindrischen Körper 2 in der Nähe des zweiten Endes 22 davon erstrecken. Bei Anwendung dieser Ausführungsform wird der Knochen für die Aufnahme des eingeführten Abschnitts der Stützklemmeinheit 10A, 10B mit dem breiteren Durchmesser vorbereitet und Knochentransplantat wird an den Stellen, an denen die gebogenen Anhänge dünner werden, in die Schlitze der Abschnitte des vorbereiteten Knochens gepackt, um den kleineren Außendurchmesser der Stützklemmeinheit 10A, 10B zu kompensieren. Sobald Knochen um das Implantat gewachsen ist, verbessert der breitere Boden der Anhänge die Stabilität und erhöht die Ausreißkraft.
  • Wie gezeigt sind auch die Außenseiten der Stützklemmeinheiten 10A, 10B mit der porösen Metallmaterialbeschichtung 4 beschichtet, wie oben in Verbindung mit 2B und 2C und 9A9D beschrieben. Darüber hinaus ist die Widerhakenkonstruktion 42 in Verbindung mit den Außenseiten der beschichteten gebogenen Anhänge der Stützklemmeinheit 10B wie in 10C und 10D gezeigt vorgesehen.
  • Nach einer anderen Ausführungsform weist die Stützklemmeinheit eine dünnere poröse Metallbeschichtung 41 zumindest auf einem Teil der äußeren Umfangsfläche 20 des zylindrischen Körperabschnitts 2 auf (siehe z. B. 3). Die Bereitstellung der porösen Metallbeschichtung 41 fördert das Einwachsen von Knochen und unterstützt die sichere Befestigung der Stützklemmeinheit 1 im resezierten Abschnitt des jeweiligen Knochens (z. B. Numerus oder Femur). Diese poröse Metallbeschichtung ist als Alternative zur in 2A gezeigten Ausführungsform vorgesehen, weil das Aufbringen einer zusätzlichen porösen Metallbeschichtungsschicht auf REGENEREX® durch Plasmaspritzen die Porenstruktur blockieren kann und kontraproduktiv sein kann.
  • Vorzugsweise ist die poröse Metallbeschichtung 41 auch auf den Oberflächen der gebogenen Anhänge 3 vorgesehen. Die poröse Metallbeschichtung 41 kann jede geeignete biokompatible poröse Metallbeschichtung sein, wie z. B. REGENEREX®, eine Kobalt- oder Titanbeschichtung, und sie kann auf jede bekannte Weise, wie z. B. durch Plasmaspritzen, aufgebracht werden. Es ist auch möglich, eine Hydroxylapatit-(HA-)Beschichtung auf den Außenflächen des zylindrischen Körperabschnitts 2 und den gebogenen Anhängen 3 anzubringen.
  • 3 ist eine perspektivische Ansicht einer Stützklemmeinheit 13 nach einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Wie gezeigt weisen die Abschlussenden 31 jedes gebogenen Anhangs 3 ein Fußelement 34 auf, das sich relativ zur Mittelachse des zylindrischen Körperabschnitts radial nach außen erstreckt. Die Oberseite 35 jedes Fußelements 34 ist mit der Fläche 211 des ersten Endes 21 des zylindrischen Körperabschnitts 2 bündig oder liegt etwas darunter.
  • Die Bereitstellung der Fußelemente 34 dient als Mechanismus zur Verhinderung von Absinken und trägt dazu bei sicherzustellen, dass die Stützklemmeinheit 13 sicher im resezierten Abschnitt von z. B. Numerus oder Femur implantiert wird. Da die Fußelemente 34 etwas niedriger liegen als die Oberseite 211 des ersten Endes 21 des zylindrischen Körperabschnitts 2 oder im Wesentlichen mit dieser bündig sind, bleiben die oben beschriebenen Vorteile erreichbar und die Fußelemente 34 behindern die Implantationsstelle oder den Zugang des Chirurgen zu den notwendigen Stellen während der chirurgischen Implantation nicht.
  • 4 ist eine perspektivische Ansicht einer Stützklemmeinheit 14 nach einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Wie gezeigt sind die Abschlussenden 31 jedes gebogenen Anhangs 3 über den Umfang durch einen Rand 36, der den zylindrischen Körperabschnitt 2 umschreibt oder anderweitig im Wesentlichen umgibt, miteinander verbunden. Die Oberseite 37 des Rands 36 ist etwas niedriger als die Oberfläche 211 des ersten Endes 21 des zylindrischen Körperabschnitts 2 oder im Wesentlichen mit dieser bündig. Wie die in 3 gezeigte Ausführungsform sorgt die Randstruktur 36 für einen Mechanismus zur Verhinderung von Absinken und die Position der Randfläche 37 relativ zur Oberseite 211 des zylindrischen Körperabschnitts 2 (z. B. etwas niedriger als diese oder bündig damit) liefert auf ähnliche Weise die oben beschriebenen Vorteile.
  • 5A und 5B sind Ansichten einer modularen Prothesenanordnung mit der in 1A gezeigten Stützklemmeinheit und eines männlichen (Kappe) Humeruskopfeinsatzes, der dazu ausgelegt ist, mit der Gelenkhöhle wie der Schulterpfanne oder einer rekonstruierten Gelenkhöhlenunterstützung wie einer Glenoidunterstützung zusammenzuwirken. Der Fachmann auf dem Gebiet versteht, dass diese Konstruktion problemlos auf ein Hüftimplantat übertragen werden kann. 5C5E sind Ansichten einer Steckeinführungsvorrichtung 5, die einen Humeruskopfeinsatz mit einem Kappenabschnitt 51 und einen sich von seiner Bodenfläche 511 aus erstreckenden Morsekegel-Einführschaft definiert.
  • In 5C und 5D verläuft die Achse des Morsekegelschafts 51 konzentrisch zur Mittelachse des Kappenabschnitts 51 des Steckkopfeinsatzes 5. In 5E ist die Schaftachse 51 relativ zur Mittelachse des Kappenabschnitts 51 exzentrisch. Ein verstellbarer Humeruskopf mit einem Morsekegel-Einführschaft, wie er in US Patent Nr. 6.492.699 , das in seiner Gesamtheit hierin bezugnehmend aufgenommen ist, beschrieben ist, kann auch in Verbindung mit den erfindungsgemäßen Stützklemmeinheiten verwendet werden.
  • Die im Patent 6.492.699 offenbarte Kopfanordnung umfasst einen Kopf und einen Adapter. Der Adapter wird gedreht, um einen gewissen Versatz zwischen dem Kopf und der Achse des Morsekegels zu erhalten. Die Fähigkeit zur Veränderung des Versatzgrades ist erwünscht, um selbst in Situationen, in denen die Stützvorrichtung nicht mittig in der resezierten Fläche des Numerus sitzt, vollständige Abdeckung des resezierten Numerus zu erreichen.
  • Ein Endkappenelement 55 ist ebenfalls vorgesehen, das dazu ausgelegt ist, mit zumindest einem Teil des zweiten Abschnitts 237 (d. h. dem Gewindeabschnitt 238) der Durchgangsbohrung 23 in der Nähe des zweiten Endes 22 des zylindrischen Körperabschnitts 2 in Gewindeeingriff zu kommen, um die Öffnung 233 am zweiten Ende des zylindrischen Körperabschnitts 2 abzudecken und in diesem Fall im Wesentlichen den Sitz des zylindrischen Körperabschnitts 2 zu definieren.
  • 6 ist eine auseinandergezogene Darstellung einer modularen Prothesenanordnung mit der in 1A gezeigten Stützklemmeinheit 1 und einer weiblichen (Becher) Vorrichtung 53, die dafür ausgelegt ist, mit einem (Becher) 54 zusammenzuwirken. Wie oben mit Bezug auf die Schulteranwendung erläutert, wird die Stützklemmeinheit 1 in den resezierten Numerus impaktiert und eine Einsatzvorrichtung 51, deren Form die Form des Humeruskopfes (männlich), der sich gelenkig in der Schulterpfanne bewegt, imitiert, oder eine becherförmige Aufnahmekappe 53, die sich gelenkig mit einem in der Schulterpfanne implantierten männlichen Becher bewegt, wird daran befestigt. Wie oben erwähnt ist die vorliegende Erfindung aber nicht streng auf Schultergelenkanwendungen beschränkt, sondern kann auch in Verbindung mit einer Hüftarthroplastik wie unten ausführlicher erläutert bzw. zusammen mit anderen arthroplastischen Anwendungen verwendet werden.
  • 7A7C und 8A8C zeigen Verfahren zur Verwendung der Stützklemmeinheit 1 in der Hüfte. Insbesondere zeigen 7A7C eine Situation, in der ein Femurkopf teilweise entfernt wird, und 8A8C zeigen eine vollständige Entfernung des Femurkopfes und des Femurhalses. In beiden Fällen könnten diese Bauteile auch in Verbindung mit einem Hüftpfannenimplantat in der Totalen Hüftarthroplastik (THA) verwendet werden.
  • Wie in 7A gezeigt, wird ein Teil des Femurkopfes 703 an einer Stelle, die beispielsweise durch die die Resektionsebene darstellende Linie 705 gezeigt wird, reseziert und nach der notwendigen Vorbereitung durch Räumen oder Fräsen wird eine Stützklemmeinheit entsprechender Größe in den Femurkopf 703 eingeführt (siehe 7B). Dann wird eine halbkugelförmige Kopfimplantateinheit 708 mit einem Impaktionswerkzeug 706 wie in 7C gezeigt auf die sich gelenkig in der Hüftpfanne bewegende Klampe impaktiert. Wie im Fall der Schulter besteht das Kopfimplantat aus einem entsprechenden biokompatiblen Material, wie z. B. Keramik, Metall, Polyetheretherketon (PEEK) oder dergleichen.
  • Bezüglich der in 8A–C gezeigten Situation einer vollständigen Entfernung von Kopf und Hals werden der Femurkopf 703 und der Femurhals 702 in 8A auf eine Art und Weise reseziert, die dem in Verbindung mit den derzeitigen Hüftimplantaten mit Schaft benötigten Verfahren entspricht und nach der entsprechenden Vorbereitung wird die Stützklemmeinheit 1 in den Femur impaktiert, wie in 8B zu sehen ist. Ein Femurhals- und Femurkopfimplantat 709, das ein einzelnes Implantatbauteil oder eine Kombination von separaten Implantatbauteilen sein kann und sich gelenkig in der Hüftpfanne bewegt, wird dann auf die Stützklemmeinheit 1 impaktiert, um den Ersatz zu vervollständigen (siehe 8C).
  • Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist zur Durchführung einer THA mit den derzeitigen Vorrichtungen zur Wiederherstellung der Oberfläche ein großer Einschnitt für den Zugang zur Hüftpfanne erforderlich. Bei gesamter oder teilweiser Entfernung des Femurkopfes, die in Verbindung mit der erfindungsgemäßen Stützklemmeinheit ermöglicht wird, kann die Hüftpfanne durch einen kleineren Einschnitt gefräst werden, weil der Femurkopf die Sicht und den Zugang des Chirurgen nicht blockiert. Dieser bedeutende Vorteil stellt offensichtlich einen wichtigen und wertvollen Fortschritt bezüglich des Operationsverfahrens und des Heilungsprozesses dar.
  • Für einen Fachmann auf dem Gebiet ist ersichtlich, dass sich die Gesamtform der in Verbindung mit Hüftanwendungen verwendeten Stützklemmeinheit aufgrund von physiologischen Zwängen und zur richtigen Anpassung des Stützkorbes im resezierten Femurhals/Femur und für ausreichende Stabilität insgesamt etwas von der oben in Verbindung mit Schulteranwendungen beschriebenen Form unterscheiden sollte. Geeignete Modifikationen sind im Hinblick auf die Anzahl der bereitgestellten gebogenen Anhänge (z. B. 4 oder 8) oder im Hinblick auf die imaginäre Gesamtkuppelform, die durch die gebogenen Anhänge begrenzt wird (z. B. ovaler oder länglicher Boden statt eines kreisförmigen Bodens bei Hüftanwendungen) möglich.
  • Auf Grundlage der obigen Beschreibungen sollte es für einen Fachmann auf dem Gebiet leicht ersichtlich sein, wie die beschriebene Stützklemmeinheit zur Verwendung in der Hüftarthroplastik hergestellt, verwendet und/oder modifiziert werden kann. Wie aufgeführt wären solche Modifikationen in der Tat minimal und es sind keine zusätzlichen Zeichnungen zur Veranschaulichung der unterschiedlichen Möglichkeiten, die in den Umfang der vorliegenden Erfindung fallen, notwendig.
  • Zusammenfassung:
  • Es wird ein modulares Prothesenimplantat bereitgestellt, das eine Stützklemmeinheit (1) mit einem kreisförmigen Sitzabschnitt und einer durch eine imaginäre Kuppel begrenzten Form aufweist. Die Stützklemmeinheit weist einen zylindrischen Körperabschnitt (2) mit einer Mittelachse und einem zur Mittelachse konzentrischen Loch (23) auf, wobei das Loch zumindest einen ersten Abschnitt aufweist, dessen Durchmesser einen Aufnahme-Morsekegel zur Aufnahme eines Einführelements mit einem entsprechenden Morsekegel definiert. Die Stützklemmeinheit weist ferner eine Vielzahl von gebogenen Anhängen (3) auf, die in den zylindrischen Körperabschnitt integriert sind. Die gebogenen Anhänge sind radial voneinander beabstandet und erstrecken sich von einem Bodenabschnitt davon an einer äußeren Umfangsfläche des zylindrischen Körperabschnitts nach außen, so dass untere/äußere Flächen der gebogenen Anhänge die Gesamtkuppelform der Stützklemmeinheit definieren.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • US 7445638 [0002]
    • US 6492699 [0054, 0055]

Claims (20)

  1. Modulares Prothesenimplantat, das Folgendes umfasst: eine Stützklemmeinheit mit einem kreisförmigen Sitzabschnitt und einer Form, die von einer imaginären Kuppel begrenzt wird, wobei die Stützklemmeinheit Folgendes umfasst: einen zylindrischen Körperabschnitt, der sich von einem ersten Ende bis zu einem gegenüberliegenden zweiten Ende davon erstreckt und den Sitzabschnitt der Stützklemmeinheit definiert, wobei der zylindrische Körperabschnitt eine Mittelachse und ein zur Mittelachse konzentrisches Loch aufweist, wobei sich das Loch von einer ersten Öffnung im ersten Ende des zylindrischen Körperabschnitts zum zweiten Ende des zylindrischen Körperabschnitts erstreckt, wobei das Loch zumindest einen ersten Abschnitt aufweist, dessen Durchmesser einen Morsekegel zur Aufnahme eines Einführelements mit einem entsprechenden Morsekegel definiert; und eine Vielzahl von gebogenen Anhängen, die in den zylindrischen Körperabschnitt integriert sind, wobei die gebogenen Anhänge radial voneinander beabstandet sind und sich von einem Bodenabschnitt davon an einer äußeren Umfangsfläche des zylindrischen Körperabschnitts nach außen erstrecken, so dass untere/äußere Flächen der gebogenen Anhänge die Gesamtkuppelform der Stützklemmeinheit definieren.
  2. Modulares Prothesenimplantat nach Anspruch 1, das ferner eine Vielzahl von diskreten porösen Metallabschnitten zwischen der äußeren Umfangsfläche des zylindrischen Körperabschnitts und einer Ober-/Innenseite der gebogenen Anhänge umfasst.
  3. Modulares Prothesenimplantat nach Anspruch 1, worin Abschlussenden jedes der gebogenen Anhänge ein Fußelement umfassen, das sich relativ zur Mittelachse des zylindrischen Körperabschnitts radial nach außen erstreckt.
  4. Modulares Prothesenimplantat nach Anspruch 3, worin eine Oberseite jedes Fußelements mit einer Fläche am ersten Ende des zylindrischen Körperabschnitts bündig ist.
  5. Modulares Prothesenimplantat nach Anspruch 1, worin Abschlussenden jedes gebogenen Anhangs über den Umfang über einen Rand, der den zylindrischen Körperabschnitt umschreibt, miteinander verbunden sind.
  6. Modulares Prothesenimplantat nach Anspruch 5, worin eine Oberseite des Rands mit einer Fläche am ersten Ende des zylindrischen Körperabschnitts bündig ist.
  7. Modulares Prothesenimplantat nach Anspruch 1, das ferner eine Einsatzvorrichtung zum Zusammenwirken mit einem Aufnahmeabschnitt einer Gelenkhöhle eines Patienten oder eines Gelenkhöhlenimplantats in einem Aufnahmeabschnitt einer Gelenkhöhle eines Patienten umfasst, wobei die Einsatzvorrichtung zumindest ein Einführelement mit einem dem Aufnahme-Morsekegel des ersten Abschnitts des Lochs im zylindrischen Körperabschnitt der Stützklemmeinheit entsprechenden Morsekegel umfasst.
  8. Modulares Prothesenimplantat nach Anspruch 1, das ferner eine poröse Metallbeschichtung zumindest auf einem Teil der äußeren Umfangsfläche des zylindrischen Körperabschnitts umfasst.
  9. Modulares Prothesenimplantat nach Anspruch 8, worin die poröse Metallbeschichtung ferner auf den Flächen der gebogenen Anhänge vorgesehen ist.
  10. Modulares Prothesenimplantat nach Anspruch 1, worin das Loch des zylindrischen Körperabschnitts eine Durchgangsbohrung umfasst, die sich durch den zylindrischen Körperabschnitt von der ersten Öffnung in seinem ersten Ende zu einer gegenüberliegenden zweiten Öffnung in seinem zweiten Ende erstreckt.
  11. Modulares Prothesenimplantat nach Anspruch 10, worin der erste Abschnitt des Lochs ein Abschlussende aufweist, das im Abstand von dem zweiten Ende des zylindrischen Körpers angeordnet ist, worin das Abschlussende des ersten Abschnitts einen Öffnungsdurchmesser aufweist, der kleiner ist als ein Durchmesser der ersten Öffnung, um einen Sitz zu definieren, und worin die Öffnung des Abschlussendes des ersten Abschnitts mit einem zweiten Abschnitt der Durchgangsbohrung, die sich von der Öffnung des Abschlussendes des ersten Abschnitts zu einer zweiten Öffnung am zweiten Ende des zylindrischen Körperabschnitts erstreckt, in Verbindung steht.
  12. Modulares Prothesenimplantat nach Anspruch 11, worin der zweite Abschnitt der Durchgangsbohrung mit einem Gewinde versehen ist.
  13. Modulares Prothesenimplantat nach Anspruch 12, das ferner ein Stopfenelement umfasst, das in Gewindeeingriff mit zumindest einem Teil des zweiten Abschnitts der Durchgangsbohrung in der Nähe des zweiten Endes des zylindrischen Körperabschnitts steht.
  14. Modulares Prothesenimplantat nach Anspruch 1, worin eine Dicke jedes gebogenen Anhangs von seinen Bodenabschnitten zu seinen Abschlussenden hin zunimmt, um eine nach außen zunehmende konische Dicke zu definieren, die an den Abschlussenden der gebogenen Anhänge größer ist als an ihren Bodenabschnitten.
  15. Modulares Prothesenimplantat nach Anspruch 1, worin eine Dicke jedes gebogenen Anhangs von seinen Bodenabschnitten zu seinen Abschlussenden hin abnimmt, um eine nach außen abnehmende konische Dicke zu definieren, die an den Abschlussenden der gebogenen Anhänge kleiner ist als an ihren Bodenabschnitten.
  16. Modulares Prothesenimplantat nach Anspruch 14, das ferner eine poröse Metallbeschichtung zumindest auf einem Teil der äußeren Umfangsfläche des zylindrischen Körperabschnitts und im Wesentlichen auf allen Flächen der gebogenen Anhänge umfasst.
  17. Modulares Prothesenimplantat nach Anspruch 15, das ferner eine poröse Metallbeschichtung zumindest auf einem Teil der äußeren Umfangsfläche des zylindrischen Körperabschnitts und im Wesentlichen auf allen Flächen der gebogenen Anhänge umfasst.
  18. Modulares Prothesenimplantat nach Anspruch 16, worin die poröse Metallbeschichtung auf den gebogenen Anhängen eine Vielzahl von darauf geformten Widerhakenkonstruktionen aufweist.
  19. Modulares Prothesenimplantat nach Anspruch 17, worin die poröse Metallbeschichtung auf den gebogenen Anhängen eine Vielzahl von darauf geformten Widerhakenkonstruktionen aufweist.
  20. Modulares Prothesenimplantat nach Anspruch 17, worin die poröse Metallbeschichtung im Wesentlichen die gesamte Außenfläche des zylindrischen Körperabschnitts bedeckt.
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