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DE112009001015B4 - Medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung - Google Patents

Medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung Download PDF

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DE112009001015B4
DE112009001015B4 DE112009001015.6T DE112009001015T DE112009001015B4 DE 112009001015 B4 DE112009001015 B4 DE 112009001015B4 DE 112009001015 T DE112009001015 T DE 112009001015T DE 112009001015 B4 DE112009001015 B4 DE 112009001015B4
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DE
Germany
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imaging
ray
living organ
image
area
Prior art date
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Teruji Nakai
Kouji Yasuda
Tetsuzo Ito
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J Morita Manufaturing Corp
Original Assignee
J Morita Manufaturing Corp
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Abstract

Medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung (M), mit:einer Röntgenquelle (11) zum Erzeugen eines Kegelstrahls,einem Röntgendetektionsbereich (20) zum Detektieren des Kegelstrahls,einem Trägerbereich (30) zum Anordnen der Röntgenquelle (11) und des Röntgendetektionsbereichs (20), so dass diese einander gegenüberliegen mit einem Probanden (o) oder einem Gegenstand dazwischen,einem Haltebereich (40) für den Probanden (o) oder den Gegenstand zum Halten des Probanden (o) oder des Gegenstands,einem Rotationsantriebsbereich (60r) zum Antreiben des Trägerbereichs (30) und des Haltebereichs (40) für den Probanden (o) oder den Gegenstand, um diese relativ zueinander zu drehen,einem Achsenbewegungsbereich (60x, 60y, 60z) zum Bewirken, dass die Rotationsachse des Rotationsantriebsbereichs (60r) relativ zum Probanden (o) oder zum Gegenstand bewegbar ist,einem Steuerbereich (70A) zum automatischen und aufeinander folgenden Ausführen eines Röntgen-CT-Abbildens jeweiliger Abbildungsgebiete (rr, rl), die für ein erstes lebendes Organ (or, ol) und ein zweites lebendes Organ (or, ol) spezifiziert sind, die in Bezug auf eine eine Medianlinie eines Probanden (o) oder eine occlusale Fläche eines Probanden enthaltende Ebene symmetrisch angeordnet sind, durch Verwenden des Achsenbewegungsbereichs (60x, 60y, 60z) und des Rotationsantriebsbereichs (60r), wobei die Rotationsachse (30c) des Rotationsantriebsbereichs (60r) relativ zum Probanden (o) bewegt wird und ein Abbild des zweiten lebenden Organs (or, ol) erfasst wird nachfolgend auf das Erfassen eines Abbilds des ersten lebenden Organs (or, ol),einem Bildverarbeitungsbereich (85) zum Rekonstruieren jeweiliger CT-Bilder des ersten lebenden Organs (or, ol) und des zweiten lebenden Organs (or, ol) auf der Grundlage eines elektrischen Signals, welches erhalten wurde mittels des Röntgendetektionsbereichs (20) durch das Röntgen-CT-Abbilden, undeinem Anzeigebereich (88) zum Anzeigen der CT-Bilder des ersten lebenden Organs (or, ol) und des zweiten lebenden Organs (or, ol), die durch den Bildverarbeitungsbereich (85) erhalten wurden.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung, insbesondere eine medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung zum Ausführen eines CT-Abbildens lebender Organe, die in symmetrischer Art und Weise in Bezug auf eine vorbestimmte Ebene angeordnet sind.
  • Technischer Hintergrund
  • In den letzten Jahren erzielte die Entwicklung medizinischer Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtungen Fortschritte. Es wurden viele Vorrichtungen entwickelt und hergestellt, welche Maßnahmen und Mittel aufweisen zum Abbilden auf dem Gebiet der Zahnmedizin oder auf dem Gebiet des Abbildens des Kopfes, und zwar einschließlich der so genannten otolaryngologischen Bereiche oder Gebiete (otolaryngological regions, Gebiete im Kopf-/Halsbereich) und dergleichen. Auf dem Gebiet der zahnmedizinischen Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtungen wurden Vorrichtungen entwickelt, die zu einer kombinierten Verwendung nicht nur zum CT-Abbilden, sondern auch zum Abbilden im Sinne einer Panoramaradiographie geeignet sind (offenbart zum Beispiel im Japanischen Patent Nr. JP 3807833 B2 ). Die Japanische Patentanmeldungsoffenlegung Nr. JP S54 - 113 292 A offenbart zum Beispiel eine medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung vom alten Typ, welche eine Schichtradiographie (film radiography) durchführt. Die in der Japanischen Patentanmeldungsoffenlegung Nr. JP S54 - 113 292 A offenbarte medizinische Röntgenabbildungsvorrichtung ist eine zahnmedizinische Panoramaradiographievorrichtung mit einer Funktion für eine Kiefergelenksradiographie, welche in der Lage ist, Kiefergelenke sowohl im offenen und im geschlossenen Zustand als auch eine Panoramaradiographie durchzuführen. Die in der Japanischen Patentanmeldungsoffenlegung Nr. JP S54 - 113 292 A offenbarte Röntgenabbildungsvorrichtung ist jedoch keine Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung. Daher ist die Vorrichtung nicht in der Lage, Querschnitte von Kiefergelenken aus beliebigen Richtungen zu rekonstruieren.
  • Ein anderes Beispiel einer medizinischen Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung ist in der Japanischen Patentanmeldungsoffenlegung Nr. JP 2006-149446 A offenbart, welches eine Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung zeigt, die bei der Diagnose von Organen verwendet wird, welche im Bereich linker und rechter Seiten mit der Wirbelsäule als Zentrum angeordnet sind. Die in der Japanischen Patentanmeldungsoffenlegung Nr. JP 2006-149446 A offenbarte Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung umfasst eine Technologie zum Extrahieren von Bereichen, die an linken und rechten Seiten des Rückenmarks (spinal cord) als Mittenlinie symmetrisch angeordnet sind. Das Japanische Patent Nr. JP 3926120 B2 offenbart eine Vorrichtung zum Bestimmen eines Gebiets oder Bereichs von Interesse, und zwar auf einer schematischen Ansicht eines Gegenstands oder eines Probanden (subject) als Abbildungszielgebiet (imaging target region) und zum Ausführen eines Röntgen-CT-Abbildens des Abbildungszielgebiets.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Um ein Röntgen-CT-Abbilden lebender Organe (zum Beispiel von Kiefergelenken oder otolaryngologischen Gebieten (otolaryngological regions) oder Bereichen) durchzuführen, welche in Bezug auf eine vorbestimmte Ebene (zum Beispiel eine Schnittebene mit einer Medianlinie, durch welche ein lebender Körper in linke und rechte Seiten unterteilt wird, oder eine Okklusionsfläche (occlusal surface) eines Kopfes) symmetrisch angeordnet sind, ist es bei herkömmlichen Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtungen notwendig, Bilder der lebenden Organe separat aufzunehmen und einen zusätzlichen Vorgang des Extrahierens symmetrisch angeordneter Bereiche aus den aufgenommenen CT-Bildern durchzuführen. Um die CT-Bilder der lebenden Organe, welche in Bezug auf die vorbestimmte Ebene symmetrisch angeordnet sind, miteinander zu vergleichen, ist es bei herkömmlichen medizinischen Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtungen notwendig, dass ein Operateur oder Bediener zum Anzeigen der CT-Bilder zum Vergleich einen Bedienvorgang durchführt, so dass dadurch eine effiziente Diagnose oder eine effiziente Erklärung für den Patienten nicht unterstützt werden können.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung zu schaffen, die in der Lage ist, lebende Organe, die in Bezug auf eine vorbestimmte Ebene symmetrisch angeordnet sind, durch Röntgen-CT abzubilden.
  • Zur Lösung der oben beschriebenen Probleme wird eine Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung mit den Merkmalen des unabhängigen Patentanspruchs vorgeschlagen. Dabei weist eine medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung eine Röntgenquelle zum Erzeugen eines Kegelstrahls (cone beam), einen Röntgendetektionsbereich zum Detektieren des Kegelstrahls, einen Trägerbereich (supporting part) zum Anordnen der Röntgenquelle und des Röntgendetektionsbereichs derart, dass diese einander gegenüberstehen, wobei ein Gegenstand oder Proband (subject) dazwischen angeordnet ist, einen Haltebereich (subject holding part) für den Probanden oder den Gegenstand zum Halten des Probanden oder des Gegenstands, einen Rotationsantriebsbereich (rotation driving part) zum Antreiben des Trägerbereichs und des Haltebereichs für den Gegenstand oder den Probanden zum Rotieren relativ zueinander, einen Achsenbewegungsbereich (axis moving part) zum Bewirken, dass die Rotationsachse des Rotationsantriebsbereichs relativ zum Gegenstand oder Probanden bewegbar ist, einen Steuerbereich (control part) zum automatischen und aufeinander folgenden Ausführen eines Röntgen-CT-Abbildens jeweiliger Abbildungsgebiete, die für ein erstes lebendes Organ, ein zweites lebendes Organ bestimmt sind, welche in Bezug auf eine vorgegebene Ebene symmetrisch angeordnet sind, und zwar unter Verwendung des Achsenbewegungsbereichs und des Rotationsantriebsbereichs, einen Bildverarbeitungsbereich (image processing part) zum Rekonstruieren jeweiliger CT-Bilder des ersten lebenden Organs und des zweiten lebenden Organs auf der Grundlage eines vom Röntgendetektionsbereichs durch das Röntgen-CT-Abbilden erhaltenen elektrischen Signals, und einen Anzeigebereich zum Anzeigen der CT-Bilder des ersten lebenden Organs und des zweiten lebenden Organs, die vom Bildverarbeitungsbereich erhalten wurden, auf.
  • Da das CT-Abbilden automatisch aufeinander folgend auf den Abbildungsgebieten oder Abbildungsbereichen ausgeführt werden kann, die für sowohl das erste lebende Organ als auch das zweite lebende Organ bestimmt sind oder wurden, ist der Bedienaufwand für den Operateur oder Bediener der vorliegenden Erfindung verringert. Die medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung kann so ausgebildet oder konfiguriert sein, dass ein lokales CT-Abbilden nur eines Teils des Probanden oder Gegenstands als Abbildungsgebiet oder Abbildungsbereich ausgeführt wird. Folglich ist es möglich, die Strahlungsbelastungsdosis für die jeweiligen Abbildungsgebiete des ersten lebenden Organs und des zweiten lebenden Organs zu reduzieren und ein Röntgen-CT-Abbilden mit hoher Auflösung auszuführen. Des Weiteren kann die medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung gemäß Anspruch 1 der vorliegenden Erfindung in seiner Größe derart ausgebildet sein oder werden, dass derselbe Bereich oder dieselbe Fläche eingenommen werden, wie sie bei einer herkömmlichen zahnmedizinischen Panoramaradiographievorrichtung eingenommen werden, insbesondere um in einer röntgensicheren Kammer einer Zahnklinik oder -praxis oder dergleichen aufgenommen werden zu können.
  • Optional weist die medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung des Weiteren einen Abbildungsgebietsspezifikationsbereich (imaging region specification part) oder Spezifikations- oder Bestimmungsbereich für das Abbildungsgebiet oder den Abbildungsbereich auf zum Spezifizieren oder Bestimmen jeweiliger Abbildungsgebiete für das erste lebende Organ und das zweite lebende Organ.
  • Da die Abbildungsgebiete für sowohl das erste lebende Organ als auch für das zweite lebende Organ spezifiziert oder bestimmt werden können, ist es möglich, jeweils gewünschte Abbildungsgebiete zu bestimmen oder zu spezifizieren.
  • Optional ist bei der medizinischen Röntgen-CT- die Möglichkeit gegeben, ein Röntgen-CT-Abbilden eines dritten lebenden Organs durchzuführen, welches zwischen dem ersten lebenden Organ und dem zweiten lebenden Organ angeordnet ist. Das Röntgen-CT-Abbilden des dritten lebenden Organs wird automatisch und aufeinander folgend durchgeführt, und zwar vor oder nach dem Röntgen-CT-Abbilden des ersten lebenden Organs und des zweiten lebenden Organs oder zwischen dem Röntgen-CT-Abbilden des ersten lebenden Organs und dem Röntgen-CT-Abbilden des zweiten lebenden Organs.
  • Da das Röntgen-CT-Abbilden automatisch und aufeinander folgend nicht nur in Bezug auf das erste lebende Organ und das zweite lebende Organ durchgeführt werden kann, sondern auch in Bezug auf einen anderen Bereich oder Abschnitt, das heißt in Bezug auf das dritte lebende Organ, wird der Bedienungsaufwand für den Bediener oder Operateur weiter reduziert, wenn beabsichtigt ist, ein Röntgen-CT-Abbilden in Bezug auf einen anderen Bereich und in Bezug auf das erste lebende Organ und das zweite lebende Organ durchzuführen.
  • Optional wird bei der medizinischen Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung mit dem Rotationsantriebsbereich und dem Achsenbewegungsbereich im Zusammenhang mit der Bewegung der Rotationsachse eine Panoramaradiographie durchgeführt.
  • Die Vorrichtung, welche in der Lage ist, eine Panoramaradiographie durchzuführen, kann für verschiedene Zwecke und Funktionen verwendet werden. Dies gewährleistet eine hohe Benutzungseffizienz der Vorrichtung.
  • Optional ist die medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung mit einem Speicherbereich (storage part) ausgebildet zum Speichern des CT-Bildes des ersten lebenden Organs und des CT-Bildes des zweiten lebenden Organs, welche aufeinander folgend beim Röntgen-CT-Abbilden aufgenommen wurden, während die CT-Bilder miteinander assoziiert werden oder wurden.
  • Da der Speicherbereich das CT-Bild des ersten lebenden Organs und das CT-Bild des zweiten lebenden Organs speichert, während die CT-Bilder miteinander assoziiert werden, ist es möglich, die CT-Bilder der ersten und zweiten lebenden Organe als Datenpaar zu handhaben. Dadurch hat die Vorrichtung den Effekt oder die Wirkung einer Vereinfachung der Datenhandhabung oder der Datenverwaltung.
  • Optional wird bei der medizinischen Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung ein Abbildungsgebietsspezifizierungsbereich oder -abschnitt vorgesehen und zeigt eine Illustration oder bildliche Darstellung zumindest mit dem ersten lebenden Organ und dem zweiten lebenden Organ auf dem Anzeigebereich an, um die Abbildungsgebiete auf der Grundlage dieser Darstellung oder Illustration zu bestimmen oder zu spezifizieren.
  • Da der Bediener oder Operateur das Abbildungsgebiet auf der Grundlage der Darstellung oder Illustration des lebenden Organs spezifizieren oder bestimmen kann, hat die Vorrichtung die Wirkung oder den Effekt, mit einfachen Mitteln eine Bestimmung der Abbildungsgebiete oder Abbildungsbereiche zu gewährleisten.
  • Optional weist die medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung des Weiteren einen Abbildungsbedingungsänderungsbereich (imaging condition changing part) oder Änderungsbereich für die Abbildungsbedingung auf, und zwar zum Auswählen, ob der Gegenstand oder der Proband ein Erwachsener oder ein Kind ist, und zum Ändern der Bedingung der Röntgen-CT-Abbildung gemäß dieser Auswahl.
  • Da der Änderungsbereich oder Änderungsabschnitt für die Abbildungsbedingung auswählt, ob der Gegenstand oder der Proband ein Erwachsener oder ein Kind ist, und entsprechend die Abbildungsbedingung wählt, ändert oder wechselt, hat die Vorrichtung den Effekt oder die Wirkung, eine automatische Steuerung des Röhrenstroms, der Röhrenspannung und dergleichen zu bewirken, und zwar für eine optimale Stromversorgung für den Röntgenbereich. Bei der medizinischen Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung nach Anspruch 5 gemäß der vorliegenden Erfindung ist es durch Auswählen eines Erwachsenen oder eines Kindes möglich, in automatischer Art und Weise in etwa oder grob die Stellung, Position oder den Ort der ersten und zweiten lebenden Organe zu ermitteln, das heißt die jeweiligen Zentren oder Mittenpositionen der Abbildungsgebiete (auf der Grundlage eines Einstellwerts aus der Herstellung oder der Fabrik).
  • Optional sind bei der medizinischen Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung das erste lebende Organ und das zweite lebende Organ Kiefergelenke oder otolaryngologische Bereiche oder Gebiete.
  • Da die Kiefergelenke oder die lebenden Organe der otolaryngologischen Bereiche oder Gebiete lebende Organe sind, die symmetrisch angeordnet sind in Bezug auf eine vorbestimmte Ebene, und zwar in vielen Fällen, hat die Vorrichtung die Wirkung oder den Effekt, eine effektive Diagnose zu unterstützen.
  • Optional sind bei der medizinischen Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung das erste lebende Organ und das zweite lebende Organ Kiefergelenke und das Röntgen-CT-Abbilden der Kiefergelenke wird aufeinander folgend an einem eines offenen und eines geschlossenen Zustands davon und dann am anderen Zustand durchgeführt.
  • Da das Abbilden aufeinander folgend am offenen Zustand und am geschlossenen Zustand durchgeführt werden kann, können die Glattheit der Geschmeidigkeit der Kiefergelenke überprüft werden. Daher hat die Vorrichtung den Effekt oder die Wirkung, eine genaue und richtige Diagnose zu unterstützen.
  • Optional ist bei der medizinischen Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung der Anzeigebereich ausgebildet, um die CT-Bilder des ersten lebenden Organs und des zweiten lebenden Organs im offenen Zustand und die CT-Bilder dieser lebenden Organe im geschlossenen Zustand zum Vergleich auf einem Anzeigeschirm darzustellen.
  • Da die CT-Bilder in Bezug auf den offenen Zustand und des geschlossenen Zustand auf einem Anzeigeschirm zum Vergleich dargestellt werden können ist es möglich, eine Diagnose zu stellen, während Änderungen zwischen dem offenen Zustand und dem geschlossenen Zustand beobachtet werden. Daher hat die Vorrichtung den Effekt oder die Wirkung, eine effiziente Diagnose und wirkungsvolle Erklärungen für die Patienten zu unterstützen.
  • Optional werden bei der medizinischen Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung die CT-Bilder der Kiefergelenke, die beim Röntgen-CT-Abbilden aufgenommen werden oder wurden, vom offenen Zustand zum geschlossenen Zustand auf dem Anzeigebereich als bewegtes Bild dargestellt.
  • Da die CT-Bilder vom offenen Zustand zum geschlossenen Zustand als ein bewegtes Bild dargestellt werden können ist es möglich, eine Diagnose zu erstellen, während tatsächlich eine Bewegung des lebenden Organs beobachtet wird. Daher hat die Vorrichtung den Effekt und die Wirkung, eine effiziente Diagnose und wirkungsvolle Erklärungen für den Patienten zu unterstützen.
  • Optional zeigt bei der medizinischen Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung der Anzeigebereich die CT-Bilder des ersten lebenden Organs und des zweiten lebenden Organs zum Vergleich auf einem Anzeigeschirm auf.
  • Da der Anzeigebereich des CT-Bilder des ersten lebenden Organs und des zweiten lebenden Organs auf einem Anzeigeschirm zum Vergleich anzeigt ist es möglich, eine Ansicht der CT-Bilder zu erhalten. Dadurch hat die Vorrichtung die Wirkung und den Effekt, eine wirkungsvolle und effiziente Diagnose und effiziente Erklärungen für den Patienten zu unterstützen.
  • Optional wird bei der medizinischen Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung zumindest eines der Röntgenquelle und des Achsenbewegungsbereichs auf der Grundlage der Größen des ersten lebenden Organs und des zweiten lebenden Organs, die durch den Abbildungsgebietspezifizierungsbereich oder -bestimmungsbereich bestimmt oder spezifiziert werden oder wurden, angepasst oder eingestellt.
  • Da mindestens eines der Röntgenquelle und des Achsenbewegungsbereichs angepasst oder eingestellt werden können auf der Grundlage der Größen der ersten und zweiten lebenden Organe, die bestimmt werden oder wurden durch den Abbildungsgebietsbestimmungsbereich oder -spezifizierungsbereich, ist es möglich, die Strahlungsbelastungsdosis für die Abbildungsgebiete zu reduzieren.
  • Optional zeigt bei der medizinischen Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung der Anzeigebereich ein CT-Bild an, welches erhalten wurde durch Kombinieren der CT-Abbildungsdaten für das erste lebende Organ und das zweite lebende Organ und durch Anordnen der CT-Abbildungsdaten gemäß den tatsächlichen dreidimensionalen Positionen des ersten lebenden Organs und des zweiten lebenden Organs.
  • Da das erste lebende Organ und das zweite lebende Organ gemäß der tatsächlichen Anordnung angezeigt werden, wird eine gute Sichtbarkeit zum Erkennen der Positionen oder Stellungen der beiden lebenden Organe erreicht.
  • Optional zeigt bei der medizinischen Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung der Anzeigebereich ein CT-Bild an, welches erhalten wurde durch Kombinieren der CT-Abbildungsdaten des ersten lebenden Organs, das zweiten lebenden Organs und des dritten lebenden Organs und durch Anordnen der CT-Abbildungsdaten gemäß den tatsächlichen dreidimensionalen Positionen des ersten lebenden Organs, des zweiten legenden Organs und des dritten lebenden Organs.
  • Da das erste lebende Organ, das zweite lebende Organ und das dritte lebende Organ gemäß der tatsächlichen Anordnung angezeigt werden, wird eine gute Sichtbarkeit für die Erkennung der Position dieser lebenden Organe erzielt.
  • Kurzbeschreibung der Figuren
    • 1 ist eine schematische Ansicht, die eine medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung M gemäß einer ersten bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt.
    • 2 - 4 sind schematische Ansichten, die einen Trägerbereich und einen Antriebsbereich einer medizinischen Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung M gemäß der ersten bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigen.
    • 5, 6 sind schematische Ansichten, welche die medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung M gemäß der ersten bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigen.
    • 7 - 9 sind Blockdiagramme, welche die medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung M gemäß der ersten bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigen.
    • 10 ist eine Illustration eines Zahnbogens, der durch die medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung M gemäß der ersten bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung angezeigt wird.
    • 11, 12 sind Ansichten, welche ein exemplarisches Bild für die Gebietsspezifikation zeigen.
    • 13 ist eine Ansicht, welche einen Anzeigeschirm für die medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung M gemäß der ersten bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt.
    • 14, 15 sind Flussdiagramme, welche den Betrieb der medizinischen Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung M gemäß einer zweiten bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigen.
    • 16, 17 sind Ansichten, welche einen Anzeigeschirm für die medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung M gemäß der zweiten bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigen.
    • 18, 19 sind Ansichten, welche exemplarisch einen Fall des Einstellens eines Abbildungsgebiets zeigen.
    • 20 - 27 sind Ansichten, welche einen Anzeigeschirm für die medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung M gemäß der dritten bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigen.
    • 28 - 32 sind Ansichten, welche einen Zustand des Ausstrahlens von Kegelstrahlen zeigen.
    • 33 ist eine Ansicht, welche ein Beispiel einer Bildanzeige in einem Fall zeigt, bei welchem ein serielles CT-Abbilden an einem ersten lebenden Organ, einem zweiten lebenden Organ und einem dritten lebenden Organ durchgeführt wird oder wurde.
    • 34 ist eine Ansicht, welche schematisch synthetisierte CT-Abbildungsdaten ios zeigt.
    • 35, 36 sind Ansichten, welche ein anderes Beispiel einer Bildanzeige in einem Fall zeigen, bei welchem ein serielles CT-Abbilden an einem ersten lebenden Organ, einem zweiten lebenden Organ und einem dritten lebenden Organ durchgeführt wird oder wurde.
  • Beste Art zum Ausführen der Erfindung
  • Erste bevorzugte Ausführungsform
  • Eine medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung gemäß der ersten bevorzugten Ausführungsform ist in der Lage, automatisch und aufeinander folgend ein CT-Abbilden lebender Organe (zum Beispiel von Kiefergelenken oder otolaryngologischen Bereichen), welche in Bezug auf eine vorbestimmte Ebene, insbesondere eines Probanden (zum Beispiel einer Schnittebene mit einer Medianlinie, durch welche ein lebender Körper in linke und rechte Seiten unterteilt wird, oder eine okklusale Fläche/Okklusionsfläche (occlusal surface) oder Oberfläche eines Kopfes) auszuführen und CT-Bilder der lebenden Organe, welche durch das CT-Abbilden aufgenommen wurden, zum Vergleich anzuzeigen. Die CT-Bilder weisen auf oder umfassen ein Tomographiebild und ein volumengerändertes Bild jedes der lebenden Organe, die symmetrisch in Bezug auf die vorbestimmte Ebene angeordnet sind.
  • 1 ist eine Ansicht, die eine medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung gemäß der ersten bevorzugten Ausführungsform zeigt. Die medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung gemäß 1 weist auf ein Röntgenabbildungsvorrichtungshauptteil M1 und eine Röntgenbildanzeigeeinrichtung M2. Der Röntgenabbildungsvorrichtungshauptteil M1 weist auf einen Trägerbereich 30, welcher ausgebildet ist in Form eines Dreharms oder Rotationsarms mit einem Rotationsmotor, welcher einen Röntgenerzeugungsbereich 10 und einen Röntgendetektionsbereich 20 haltert oder lagert, welche an den Enden des Trägerbereichs 30 angeordnet sind und einander gegenüberstehen. Um den Trägerbereich 30 aufwärts und abwärts zu bewegen, ist der Trägerbereich 30 an einem Auf-und-Abbewegungsrahmen 91 angebracht oder aufgehängt. Der Auf-und-Abbewegungsrahmen 91 ist in Bezug auf eine Säule 92 vorgesehen, die sich von einem Grundkörper oder einer Basis 93 aus erstreckt und einen oberen Rahmen 91a aufweist, an welchen der Trägerbereich 30 angebracht oder angehängt ist, und einen unteren Rahmen 91b zum Haltern oder Lagern des Probanden o, wobei dabei eine Anordnung vorgesehen ist, die im Wesentlichen eine quadratische U-Form bildet, die sich nach vorn hin erstreckt. Der Auf-und-Abbewegungsrahmen 91 ist mittels eines hier nicht dargestellten Auf-und-Abbewegungsmechanismus auf- und abbewegbar und weist des Weiteren einen XY-Tisch (nicht dargestellt) auf zum horizontalen Bewegen der Rotationsachse des Trägerbereichs 30.
  • Der untere Rahmen 91b weist einen Haltebereich 40 für einen Probanden auf, und zwar mit oder gebildet von einem Ohrenstab (ear rod) oder einer Ohrenstütze zum Fixieren eines menschlichen Kopfes, welcher Gegenstand oder Teil des Probanden ist, und zwar an linken und rechten Seiten. Des Weiteren ist eine Kinnstütze vorgesehen zum Fixieren oder Abstützen eines Kinns und dergleichen. Der Gegenstand oder der Proband o werden in den Haltebereich 40 für den Gegenstand oder Probanden eingebracht an einer geeigneten Stelle oder Position, und zwar durch Auf- oder Abbewegen des Trägerbereichs gemäß der Größe oder Höhe des Gegenstands oder Probanden o. Der Röntgenabbildungsvorrichtungshauptteil M1 gemäß 1 ist in einer röntgensicheren Kammer 95 aufgenommen. An einem äußeren Wandbereich oder einer Außenwand der röntgensicheren Kammer 95 ist eine Bedientafel 86a mit einer Flüssigkristallanzeige von kleiner Größe ausgebildet, welche als Anzeigebereich 88a fungiert. Die Röntgenbildanzeigeeinrichtung M2 gemäß 1 ist so ausgebildet, dass sie Daten zwischen sich selbst und dem Röntgenabbildungsvorrichtungshauptteil M1 mittels eines Übertragungs- oder Kommunikationskabels überträgt. Die Röntgenbildanzeigeeinrichtung M2 weist zum Beispiel einen Computer oder eine Workstation auf. Des Weiteren ist ein Anzeigeeinrichtungshauptteil 80 vorgesehen mit einem Anzeigebereich 88b, der von einer Anzeigeeinrichtung gebildet wird, zum Beispiel einem Flüssigkristallmonitor. Ferner ist ein Bedienbereich 86b mit einer Tastatur, einer Maus oder dergleichen ausgebildet. Es können verschiedene Kommandos über eine Mauszeigeroperation oder dergleichen in Bezug auf Charakter oder Bilder, die auf dem Anzeigebereich 88b angezeigt werden, abgegeben werden. Der Anzeigebereich 88b kann nach Art eines Touchpaneel oder einer berührungsempfindlichen Anzeige ausgebildet sein. Daher kann auch der Anzeigebereich 88b als Bedienbereich 86b in einem solchen Fall fungieren.
  • 2 ist eine teilweise geschnittene Ansicht, welche den Trägerbereich 30 und den oberen Rahmen 91a darstellt. Der obere Rahmen 91a weist einen Tisch 35Y (Y-Tisch) auf, welcher sich in einer Vor-und-Zurückrichtung (Y-Richtung) bewegt. Des Weiteren ist ein Tisch 35X (X-Tisch) vorgesehen, welcher durch den Y-Tisch 35Y getragen oder gehaltert wird und welcher sich in einer horizontalen Richtung (X)-Richtung) bewegt. Des Weiteren sind ein Y-Achsenmotor 60y für die Y-Richtung für das Bewegen des Y-Tischs 35Y in der Y-Richtung sowie ein X-Achsenmotor (nicht dargestellt) zum Bewegen des X-Tischs 35X in der X-Richtung relativ zum Y-Tisch 35Y vorgesehen. Darüber hinaus ist ein Drehmoment oder Rotationsmotor 60r vorgesehen zum Drehen oder Rotieren des Trägerbereichs 30 um eine Rotationsachse 30c, welche die Mittenachse einer Achse oder Welle 32 ist, welche den X-Tisch 35X und den Trägerbereich 30 aneinander koppelt oder kuppelt. Ein Lager 37 ist zwischen der Achse 32 und dem Trägerbereich 30 vorgesehen, wodurch die Rotation oder Drehung des Trägerbereichs 30 um die Achse 32 ermöglicht wird. Der Rotationsmotor 60r ist im Inneren des Trägerbereichs 30 angebracht und überträgt eine Drehkraft oder ein Drehmoment mittels eines Riemens oder Bands 38 auf die Achse oder Welle 32, wodurch der Trägerbereich rotiert oder gedreht wird. Der Mechanismus mit der Achse oder Welle 32, das Lager 37, das Band oder der Riemen 38 und der Drehmotor oder Rotationsmotor 60r bilden beispielhaft einen Drehmechanismus oder Rotationsmechanismus zum Drehen oder Rotieren des Trägerbereichs 30. Durch Betreiben oder Antreiben von drei Steuermotoren (control motors) gemäß einem vorbestimmten Programm ist es möglich, den XY-Tisch 35X, 35Y in der Vor-und-Zurückrichtung (Y-Richtung) und der Links-und-Rechts-Richtung (X-Richtung) zu bewegen, während der Trägerbereich 30 gedreht oder rotiert wird.
  • Der Mechanismus gemäß 2 zum Drehen oder Rotieren und zum Bewegen des Trägerbereichs 30 ist rein exemplarisch dargestellt. Die vorliegende Erfindung ist nicht auf diesen exemplarisch dargestellten Mechanismus beschränkt, sondern ein Mechanismus mit einem anderen Trägerbereich 30 und einem anderen oberen Rahmen 91a, wie dies in 3 dargestellt ist, können verwendet werden. Der Mechanismus gemäß 3 ist im Wesentlichen derselbe wie der in 2 dargestellte, er unterscheidet sich jedoch im Hinblick auf den Aufbau des Rotationsmechanismus oder Drehmechanismus zum Rotieren oder Drehen des Trägerbereichs 30. Der obere Rahmen 91a weist den Tisch 35Y (Y-Tisch), welcher sich in der Vor-und-Zurückrichtung (Y-Richtung) bewegt, den Tisch 35X (X-Tisch), welcher durch den Y-Tisch 35Y getragen oder gehaltert wird und welcher sich in der horizontalen Richtung (X-Richtung) bewegt, den Y-Achsenmotor 60y für die Y-Richtung zum Bewegen des Y-Tisches 35Y in der Y-Richtung, den X-Achsenmotor 60x (in 2 nicht dargestellt) zum Bewegen des X-Tisches 35X in der X-Richtung relativ zum Y-Tisch 35Y sowie den Rotationsmotor oder Drehmotor 60r zum Drehen des Trägerbereichs 30 um die Rotationsachse 30c auf, welche die Mittenachse oder Zentralachse der Achse oder Welle 32 ist, die den X-Tisch 35X und den Trägerbereich 30 miteinander koppelt oder kuppelt. Der obere Rahmen 91a gemäß 3 weist des Weiteren die Achse oder Welle 32 auf, welche den X-Tisch 35X und den Trägerbereich 30 miteinander koppelt. Des Weiteren ist ein Lager 37' zwischen der Achse oder Welle 32 und dem Trägerbereich 30 vorgesehen. Die Rotationsachse oder Drehachse des Rotationsmotors 60r gerät mit dem äußeren Bereich oder Außenumfang der Achse oder Welle 32, die am Trägerbereich 30 angebracht ist, in Kontakt, um eine Rotationskraft oder ein Drehmoment auf die Achse 32 oder Welle 32 auszuüben, wodurch der Trägerbereich 30 um die Achse 30c gedreht oder rotiert wird.
  • 4 ist eine Draufsicht auf den XY-Tisch 35X, 35Y aus den 2 und 3. 4 zeigt eine Anordnung des Tisches 35Y (Y-Tisch), welcher sich in der Vor-und-Zurückrichtung (Y-Richtung) bewegt, des Tisches 35X (X-Tisch), der durch den Y-Tisch 35Y getragen oder gehaltert wird und sich in der horizontalen Richtung (X-Richtung) bewegt, den Y-Achsenmotor 60y für die Y-Richtung zum Bewegen des Y-Tisches in der Y-Richtung, den X-Achsenmotor 60x zum Bewegen des X-Tisches in der X-Richtung relativ zum Y-Tisch. In dem oben beschriebenen Fall sind zur Vereinfachung der Koordinatenberechnung für die Steuerung die X-Richtung und die Y-Richtung orthogonal zueinander angeordnet, jedoch können die zwei Richtungen auch in einem beliebigen Winkel zueinander stehen, nämlich anstelle eines rechten Winkels, und zwar insbesondere dann, wenn eine zweidimensionale Steuerung ausgeführt werden kann.
  • Die medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung ist nicht auf die medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung M gemäß 1 beschränkt, sondern kann auch in Form der medizinischen Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung M gemäß den 5 und 6 ausgestaltet sein. 5 ist eine Überblicksansicht in Bezug auf eine andere medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung M. 6 ist eine seitliche Überblicksansicht der medizinischen Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung M gemäß 5. Der Röntgenabbildungsvorrichtungshauptteil M1 gemäß 5 und 6 weist einen Trägerbereich 30 auf, der mittels eines Rotationsmotors 60r (nicht dargestellt) gedreht wird oder rotiert wird und welcher den Röntgenerzeugungsbereich 10 sowie den Röntgendetektionsbereich 20, die an den Enden des Trägerbereichs 30 vorgesehen sind und die einander gegenüberstehen, trägt oder haltert. Des Weiteren ist ein Haltebereich 40 vorgesehen, welcher in Form eines Sitzes ausgebildet ist und welcher eine Kopfstütze oder einen Halter zum Halten oder Fixieren eines menschlichen Kopfes aufweist, welcher Teil des Gegenstands oder des Probanden o ist. Der Trägerbereich 30 und der Haltebereich 40 für den Probanden oder den Gegenstand sind verschiebbar an einem Befestigungsrahmen 90 angebracht, welcher in Form eines Bogens ausgebildet ist.
  • Insbesondere kann der Trägerbereich 30 am Befestigungsrahmen 90 so angebracht sein, dass der Auf-und-Abbewegungsrahmen 91 dazwischen angeordnet ist. Der Auf-und-Abbewegungsrahmen 91 kann vertikal bewegt werden mittels eines Kettenantriebsbereichs 61 und weist einen XY-Tisch 62 zum zweidimensionalen Bewegen der Achse 32 (Rotationsachse 30c) auf, um welche der Trägerbereich 30 rotiert wird oder rotiert werden kann, insbesondere in diesem Fall zum Bewegen der Achse 32 oder Welle 32 horizontal in der X-Richtung und der Y-Richtung. Der Haltebereich 40 für den Gegenstand oder den Probanden wird getragen oder gehaltert an seinem Unterbereich, und zwar von unten mittels eines Auf-und-Abbewegungsbereichs 63, der aufwärts und abwärts bewegbar ist. Der untere Bereich des Befestigungsrahmens 90 oder starren Rahmens 90 (fixed frame) weist einen XY-Tisch 64 zum horizontalen Bewegen des Auf-und-Abbewegungsbereichs 63 auf, und zwar in ähnlicher Art und Weise wie den XY-Tisch 62. An der Säule oder dem Träger des starren Rahmens oder Befestigungsrahmens 90 sind der Anzeigebereich 88a, der von einem Flüssigkristallmonitor, einer Flüssigkristalltafel von kleiner Größe oder dergleichen gebildet wird, und die Bedientafel 86a mit einer Mehrzahl von Betriebsknöpfen oder Bedienknöpfen und dergleichen vorgesehen. Der Röntgendetektor 21 ist eine Einrichtung zum Detektieren von Röntgenstrahlen und ist am Röntgendetektionsbereich 20 vorgesehen und angebracht.
  • Nachfolgend wird die medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung M gemäß der ersten bevorzugten Ausführungsform unter Bezugnahme auf das Blockdiagramm der 7 beschrieben. Die medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung M weist einen Röntgenabbildungsvorrichtungshauptteil M1 und die Röntgenbildanzeigeeinrichtung M2 auf und überträgt Daten zwischen ihnen mittels eines Kommunikationskabels oder einer Kommunikationsleitung.
  • Nur falls Daten transferiert oder übertragen werden können, kann eine Drahtloskommunikation vorgesehen sein.
  • Der Röntgenabbildungsvorrichtungshauptteil M1 weist den Trägerbereich 30, welcher den Röntgenerzeugungsbereich 10 und den Röntgendetektionsbereich 20 trägt oder haltert, die einander gegenüberliegend oder gegenüberstehend vorgesehen sind, einen Antriebsbereich 60 zum Antreiben des Trägerbereichs 30 und einen Röntgenabbildungsvorrichtungshauptteilsteuerbereich 70 auf. Der Röntgenabbildungsvorrichtungshauptteilsteuerbereich 70 ist ausgebildet mit einem Anzeigebereich 88a und dem Bedienbereich 86a. Der Bedienbereich 86a kann auch verwendet werden, um die Positionen oder Stellungen oder dergleichen der lebenden Organe (Abbildungsgebiete), welche symmetrisch in Bezug auf eine vorbestimmte Ebene angeordnet sind, zu spezifizieren oder einzustellen.
  • Der Röntgenerzeugungsbereich 10 weist eine Röntgenquelle, das heißt einen Röntgenerzeuger 11, der gebildet wird von einer Röntgenröhre zum Aussenden von Röntgenstrahlen und dergleichen, sowie einen Strahlungsfeldsteuerbereich 12 auf, der gebildet wird von einem Schlitz, einem Kollimator und dergleichen zum Beschränken der Aufspaltung der Röntgenstrahlen B. Der Röntgendetektionsbereich 20 wird gebildet von einer Kassette 22, die mit einem Röntgendetektor 21 ausgebildet ist, welcher dazu dient, Röntgenstrahlen, die vom Röntgenerzeuger 11 ausgesandt werden, zu detektieren und welcher dazu MOS-Sensoren, CCD-Sensoren oder dergleichen aufweist, um die sich zweidimensional aufspaltenden Röntgenstrahlen zu detektieren. Die Kassette ist am/vom Röntgendetektionsbereich 20 anbringbar/lösbar. Der Röntgendetektor 21 kann am Röntgendetektionsbereich 20 auch angebracht sein oder werden, ohne dass die Kassette 20 dazwischen vorgesehen wird. Der Antriebsbereich 60 weist den X-Achsenmotor 60x und den Y-Achsenmotor 60y auf, die zusammenwirken, um die Rotationsachse 30c des Trägerbereichs 30 horizontal zu bewegen. Des Weiteren ist der Rotationsmotor 60r zum Rotieren des Trägerbereichs 30 vorgesehen. Der Rotationsmotor 60r kann die Achse oder Welle 32, die am Trägerbereich 30 angebracht ist, rotieren. Der Rotationsmotor 60r kann auch den Trägerbereich 30 in einem Aufbau oder einer Struktur rotieren, wobei der Trägerbereich 30 um die Achse oder Welle 32 nur dann rotierbar ist, wenn ein Betrieb oder ein Antrieb so ausgeführt werden, dass der Trägerbereich um die Rotationsachse 30c rotiert wird.
  • In ähnlicher Art und Weise kann der X-Achsenmotor 60x und der Y-Achsenmotor 60y die Achse oder Welle 32 horizontal in Bezug auf den oben beschriebenen Auf-und-Abbewegungsrahmen 91 bewegen oder der X-Achsenmotor 60x und der Y-Achsenmotor 60y können den Trägerbereich 30 horizontal in Bezug auf die Achse oder Welle 32 bei einem Aufbau bewegen, bei welchem der Trägerbereich 30 horizontal in Bezug auf die Achse oder Welle 32 bewegbar ist. Der Rotationsmotor oder Drehmotor 60r, der X-Achsenmotor 60x und der Y-Achsenmotor 60y bilden den Antriebsbereich 60, welcher als Antriebsquelle zum Bewegen des Trägerbereichs 30 relativ in Bezug auf den Gegenstand oder den Probanden o dient. Der Abbildungsvorrichtungshauptteilsteuerbereich 70 wird gebildet von einer CPU 71 zum Ausführen verschiedener Steuerprogramme oder Regelprogramme, und zwar mit einem Steuerprogramm oder Regelprogramm, welches verwendet wird zum Steuern oder Regeln des Antriebsbereichs 60. Dabei ist ein Röntgenerzeugungsbereichsteuerbereich 72 vorgesehen zum Steuern des Röntgenerzeugungsbereichs 10. Des Weiteren ist ein Röntgendetektionsbereichsteuerbereich 73 vorgesehen zum Steuern des Röntgendetektionsbereichs 20. Der Steuerbereich 70 des Röntgenabbildungsvorrichtungshauptteils M1 und eine CPU 81, welche ein konstituierendes Element des Steuerbereichs der Röntgenbildanzeigeeinrichtung M2 bildet, bilden zusammengenommen einen Steuerbereich 70A. Der Bedienbereich 86a weist eine Mehrzahl von Bedienknöpfen und dergleichen auf. Als ein Eingabebereich kann als Ersatz für den Bedienbereich 86a oder zusammen mit der Bedientafel 86a ein Eingabebereich verwendet werden, zum Beispiel eine Tastatur, eine Maus, ein Touchpan oder dergleichen, welche insbesondere auch zusätzlich zu den Bedienknöpfen zum Einsatz kommen können. Es kann auch ein Aufbau vorgesehen sein, bei welchem ein gesprochenes Kommando über ein Mikrofon empfangen und dann erkannt wird. Dies bedeutet mit anderen Worten, dass die Bedientafel 86a nur ein Beispiel für den Bedienbereich 86 ist und dass ein jegliches Element als Bedienbereich 86 fungieren kann, wenn es nur in der Lage ist, eine Bedienung durch einen Bediener oder Benutzer zu empfangen. Der Anzeigebereich 88a ist eine Anzeige, zum Beispiel ein Flüssigkristallmonitor.
  • Es kann zum Beispiel ein Fall vorliegen, bei welchem Information, zum Beispiel in Form von Zeichen oder Bildern, die für die Bedienung des Röntgenabbildungsvorrichtungshauptteils M1 notwendig ist, auf dem Anzeigebereich 88a angezeigt ist oder wird. Es kann ein anderer Fall auftreten, bei welchem der Röntgenabbildungsvorrichtungshauptteil M1 mit der Röntgenbildanzeigeeinrichtung M2 verbunden ist und bei welchem der auf dem Anzeigebereich 88b der Röntgenbildanzeigeeinrichtung M2 angezeigte Inhalt ebenfalls am Anzeigebereich 88a angezeigt wird. Ferner kann ein Fall auftreten, bei welchem verschiedene Kommandos dem Röntgenabbildungsvorrichtungshauptteil M1 über eine Zeigeroperation mittels einer Maus oder dergleichen zugeführt werden und dann in Form von Zeichen oder Bildern am Anzeigebereich 88a angezeigt werden. Der Haltebereich 40 für den Gegenstand oder den Probanden und der Antriebsbereich 60 dienen als Bewegungsmechanismusbereich 65 zum relativen Bewegen des Röntgenerzeugers oder Röntgengenerators 11 und des Röntgendetektors 21 in Bezug auf den Gegenstand oder den Probanden o.
  • Der Röntgenabbildungsvorrichtungshauptteil M1 führt ein lokales CT-Abbilden von Abbildungsbereichen r (lebende Organe, die in Bezug eine vorbestimmte Ebene symmetrisch angeordnet sind) in Bezug auf einen Gegenstand oder Probanden gemäß einem Kommando oder einem Befehl aus dem Bedienbereich 86a oder der Röntgenbildanzeigeeinrichtung M2 durch. Der Röntgenabbildungsvorrichtungshauptteil M1 empfängt verschiedene Kommandos oder Befehle, Koordinatendaten oder dergleichen, und zwar von der Röntgenbildanzeigeeinrichtung M2, und übersendet die Daten aufgenommener CT-Bilder an die Röntgenbildanzeigeeinrichtung M2.
  • Bei Röntgenbildanzeigeeinrichtung M2 sind der Anzeigebereich 88b und der Bedienbereich 86b mit dem Anzeigeeinrichtungshauptteil 80 verbunden. Der Anzeigeeinrichtungshauptteil 80 weist die CPU 81 zum Ausführen verschiedener Programme und eine Festplatte und dergleichen auf und enthält einen Speicherbereich 82 zum Speichern verschiedener Abbildungsdaten, Bilder oder dergleichen. Ferner ist ein Abbildungsgebietsbestimmungsbereich 83 vorgesehen zum Berechnen der Koordinaten eines durch den Bedienbereich 86 bestimmten Gebiets und zum Bestimmen des Gebiets als Abbildungsgebiet r. Des Weiteren ist ein Bildbedienbereich 84 vorgesehen, zum Rekonstruieren von CT-Bildern und zum Ausführen anderer Operationen. Der Speicherbereich 82, der Abbildungsgebietsbestimmungsbereich 83 und der Bildbedienbereich 84 bilden den Bildverarbeitungsbereich 85.
  • Der Speicherbereich 82 kann jeweilige CT-Bilder lebender Organe, die symmetrisch in Bezug auf eine vorbestimmte Ebene angeordnet sind, speichern, welche durch ein lokales CT-Abbilden erhalten wurden, während die CT-Bilder miteinander assoziiert oder in Verbindung gebracht werden. Die Bedientafel 86a und der Bedienbereich 86b bilden den Bedienbereich 86. Der Bedienbereich 86 bestimmt oder spezifiziert das Abbildungsgebiet r. Es ist insbesondere vorgesehen, dass der Bediener oder Operateur den Bedienbereich 86 verwendet, um auf dem Anzeigeschirm ein Gebiet zu spezifizieren, welches abzubilden ist (eine Illustration, ein Panoramabild oder dergleichen), wobei ein Teil oder der ganze lebende Körper abgebildet wird, um dadurch das Abbildungsgebiet r zu bestimmen. Beim Spezifizieren des Abbildungsgebiets durch Verwenden des Bedienbereichs 86 kann der Fall eintreten, dass eines der lebenden Organe, welche in Bezug auf die vorbestimmte Ebene symmetrisch angeordnet sind, bestimmt oder spezifiziert ist oder wird und die Position des anderen lebenden Organs automatisch mittels des Abbildungsgebietsspezifizierungsbereichs 83 oder dergleichen bestimmt wird. Es kann jedoch auch der Fall vorliegen, dass ein Bediener oder Operateur die Positionen beider lebender Organe bestimmt oder spezifiziert. Es kann ferner der Fall vorgesehen sein, bei welchem ohne den Bediener oder Operateur und dessen Bestimmung oder Spezifikation in Bezug auf die Position der lebenden Organe der Bedienbereich 86 nur die Information bestimmt und ein Abbildungszielgebiet oder dergleichen in Bezug auf den Gegenstand oder Probanden o und dann andererseits der Abbildungsgebietsspezifizierungsbereich 83 oder dergleichen automatisch das Abbildungsgebiet r bestimmt oder spezifiziert. Der Anzeigebereich 88a und der Anzeigebereich 88b bilden den Anzeigebereich 88. Das Abbildungsgebiet r kann bestimmt oder spezifiziert werden durch Durchführen eines Bedienvorgangs am Bedienbereich 86, auf welchem auf dem Anzeigeschirm des Anzeigebereichs 88 ein Bild angezeigt wird. Andererseits kann der Bereich spezifiziert werden in direkter Art und Weise durch Verwenden des Bedienbereichs 86, um den Namen des Bereichs oder einen Code in Bezug auf den Bereich anzugeben, ohne dass irgendein Bild in Bezug auf das Spezifizieren des Gebiets auf dem Anzeigeschirm angezeigt wird.
  • 8 ist ein Blockdiagramm, welches eine medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung M zeigt, die sich von der medizinischen Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung M aus 7 unterscheidet. Die medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung M gemäß 8 besitzt im Wesentlichen denselben Aufbau wie die medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung gemäß 7, sie unterscheidet sich jedoch von der medizinischen Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung gemäß 7 dahingehend, dass der Röntgenabbildungsvorrichtungshauptteil M1 gemäß 8 den Rotationsmotor 60r zum Drehen oder Rotieren des Trägerbereichs 30 aufweist, jedoch nicht den X-Achsenmotor 60x oder den Y-Achsenmotor 60y zum Bewegen der Achse oder Welle 32. Die medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung M gemäß 8 unterscheidet sich von der medizinischen Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung M gemäß 7 ferner dahingehend, dass der Röntgenabbildungsvorrichtungshauptteil M1 gemäß 8 einen X-Achsenmotor 60x und einen Y-Achsenmotor 60y beide zum horizontalen Bewegen des Probanden oder Gegenstands o, welcher vom Haltebereich 40 für den Gegenstand oder Probanden gehaltert wird, sowie einen Z-Achsenmotor 60z zum Bewegen des Haltebereichs 40 für den Probanden oder Gegenstand aufwärts oder abwärts aufweist.
  • Ferner ist 9 ein Blockdiagramm, welches eine medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung zeigt, die sich von der medizinischen Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung gemäß 7 unterscheidet. Die medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung gemäß 9 besitzt im Wesentlichen denselben Aufbau wie die medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung gemäß 7, sie unterscheidet sich jedoch von der medizinischen Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung gemäß 7 dahingehend, dass beim Röntgenabbildungsvorrichtungshauptteil M1 gemäß 9 ein anderer X-Achsenmotor 60x und ein anderer Y-Achsenmotor 60y vorgesehen sind, die miteinander zusammenwirken, um den Haltebereich 40 für den Probanden oder Gegenstand horizontal zu bewegen. Des Weiteren ist ein Z-Achsenmotor 60z vorgesehen zum Bewegen des Haltebereichs 40 für den Probanden oder Gegenstand aufwärts oder abwärts. Darüber hinaus sind der X-Achsenmotor 60x und der Y-Achsenmotor 60y vorgesehen, die zusammenwirken, um die Achse oder Welle 32 horizontal zu bewegen, um den Probanden o oder den Gegenstand, welche durch den Haltebereich 40 gehaltert werden, in Bezug auf den Trägerbereich 30 zu bewegen. Des Weiteren ist der Rotationsmotor 60r zum Rotieren des Trägerbereichs 30 vorgesehen. In 7 bis 9 dienen der x-Achsenmotor 60x, der Y-Achsenmotor 60y und der Z-Achsenmotor 60z als Achsenbewegungsbereich zum relativen Bewegen der Achse oder Welle 32 in Bezug auf den Probanden o oder den Gegenstand. Der Rotationsmotor 60r dient als Rotationsantriebsbereich zum Antreiben des Trägerbereichs 30 und des Haltebereichs 40 für den Probanden oder Gegenstand, um zu bewirken, dass diese relativ zueinander rotieren oder drehen. Falls der Haltebereich 40 für den Probanden oder Gegenstand rotiert wird, ist es jedoch möglich, dass der lebende Körper schwach wird oder in Ohmacht fällt. Daher wird in den meisten Fällen eine Konfiguration oder ein Aufbau vorgesehen, bei welchem der Trägerbereich 30 rotiert wird, ohne dass der Haltebereich für den Probanden oder Gegenstand rotiert wird.
  • Folglich bestehen verschiedene Mechanismen in Bezug auf den Antriebsbereich 60 und den Bewegungsmechanismusbereich 65 zum relativen Bewegen des Trägerbereichs 30 in Bezug auf den Probanden oder den Gegenstand o. Es kann ein Aufbau vorgesehen sein, bei welchem ein Teil des X-Achsenmotors 60x, des Y-Achsenmotors 60y und des Z-Achsenmotors 60z auf der Antriebsseite des Trägerbereichs 30 vorgesehen ist und der Rest dieser Elemente auf der Antriebsseite des Haltebereichs 40 für den Probanden oder Gegenstand vorgesehen ist. Bei einer anderen Konfiguration kann mindestens ein Teil des X-Achsenmotors 60x, des Y-Achsenmotors 60y und des Z-Achsenmotors 60z auf beiden Antriebsseiten vorgesehen sein. Im zuletzt beschriebenen Fall besteht der Vorteil, dass es möglich ist, den Grad oder die Stärke der relativen Bewegung zu steigern oder die Verschiedenheit oder Varietät von Bewegungsmustern zu verbessern oder zu steigern, da der Grad der Bewegung auf beiden Seiten integriert sein oder werden kann. Im Hinblick auf die Kosten bedeutet dies jedoch, dass die zuerst beschriebene Konfiguration zu bevorzugen ist, bei welcher ein Teil des X-Achsenmotors 60x, des Y-Achsenmotors 60y und des Z-Achsenmotors 60z auf der Antriebsseite des Trägerbereichs 30 und der Rest von diesen Elementen auf der Antriebsseite des Haltebereichs 40 für den Probanden oder den Gegenstand vorgesehen werden, wie dies in 7 und 8 dargestellt ist.
  • Im Hinblick auf die oben beschriebenen exemplarischen Konfigurationen kann festgestellt werden, dass erste bis sechste Anordnungen oder Konfigurationen vorgesehen sein können, wie sie nachfolgend beschrieben werden. Die folgend zu beschreibenden ersten bis sechsten beispielhaften Konfigurationen oder Anordnungen können bei einer Röntgenabbildungsvorrichtung vorgesehen sein oder werden, die einen Aufbau besitzt, wie er im Zusammenhang mit dem Röntgenabbildungsvorrichtungshauptteil M1 gemäß 2 beschrieben wurde.
  • Beim ersten exemplarisch beschriebenen Aufbau sind der X-Achsenmotor 60x und der Y-Achsenmotor 60y, beide zum horizontalen Bewegen der Achse oder Welle 32, der Rotationsmotor 60r zum Rotieren des Trägerbereichs 30 sowie der Z-Achsenmotor 60z zum Bewegen des Trägerbereichs 30 auf und ab im Bereich oder an einem Auf-und-Abbewegungsrahmen 91 vorgesehen und es ist kein Antriebsbereich zum Bewegen des Haltebereichs 40 für den Probanden oder den Gegenstand am unteren Bereich des starren Rahmens oder festen Rahmens 90 ausgebildet.
  • Bei der zweiten exemplarischen Anordnung sind der X-Achsenmotor 60x und der Y-Achsenmotor, beide zum horizontalen Bewegen der Achse oder Welle 32, sowie der Rotationsmotor 60r zum Rotieren des Trägerbereichs 30 am Auf-und-Abbewegungsrahmen 91 vorgesehen, wogegen der Z-Achsenmotor 60z zum Bewegen des Haltebereichs 40 für den Probanden oder den Gegenstand in einer Auf- und Abrichtung am unteren Bereich des starren Rahmens 90 ausgebildet ist.
  • Bei der dritten exemplarischen Anordnung ist der Rotationsmotor 60r zum Rotieren des Trägerbereichs 30 am Auf-und-Abbewegungsrahmen 91 vorgesehen und der X-Achsenmotor 60x und der Y-Achsenmotor 60y, beide zum horizontalen Bewegen des Haltebereichs 40 für den Probanden oder Gegenstand, sowie der Z-Achsenmotor 60z zum Bewegen des Haltebereichs 40 für den Probanden oder Gegenstand in einer Auf- und Abrichtung sind am unteren Bereich des festen Rahmens oder starren Rahmens 90 vorgesehen.
  • Bei der vierten exemplarischen Anordnung sind der Rotationsmotor 60r zum Rotieren des Trägerbereichs 30 und der Z-Achsenmotor 60z zum Bewegen des Trägerbereichs 30 in einer Auf- und Abrichtung am Auf-und-Abbewegungsrahmen 91 vorgesehen, wogegen der X-Achsenmotor 60x und der Y-Achsenmotor 60y, beide zum horizontalen Bewegen des Haltebereichs 40 für den Probanden oder Gegensand, am unteren Bereich oder Abschnitt des festen Rahmens oder starren Rahmens 90 vorgesehen sind.
  • Bei dem fünften exemplarischen Aufbau sind der Rotationsmotor 60r zum Rotieren des Trägerbereichs 30 und der Z-Achsenmotor 60z zum Bewegen des Trägerbereichs 30 in einer Auf- und Abrichtung am Auf-und-Abbewegungsrahmen 91 vorgesehen, wogegen einer des X-Achsenmotors 60x und des Y-Achsenmotors 60y am Auf-und-Abbewegungsrahmen 91 vorgesehen ist zum Bewegen der Rotationsachse 30c des Trägerbereichs 30 und der andere am unteren Bereich oder Abschnitt des festen Rahmens oder starren Rahmens 90 vorgesehen ist zum Bewegen des Haltebereichs 40 für den Probanden oder Gegenstand. Folglich bewirkt die Gesamtbewegung des X-Achsenmotors 60x und des Y-Achsenmotors 60y, dass der Röntgengenerator 11 und der Röntgendetektor 21 sich in Bezug auf den Probanden oder Gegenstand horizontal bewegen.
  • Bei der sechsten exemplarischen Anordnung ist der Rotationsmotor oder Drehmotor 60r zum Rotieren oder Drehen des Trägerbereichs 30 am Auf-und-Abbewegungsrahmen 91 vorgesehen. Der Z-Achsenmotor 60z zum Auf- und Abbewegen des Haltebereichs 40 für den Probanden oder den Gegenstand ist am unteren Bereich des starren oder festen Rahmens 90 vorgesehen. Einer der X-Achsenmotoren 60x und des Y-Achsenmotors 60y ist am Auf-und-Abbewegungsrahmen 91 zum Bewegen der Achse oder Welle 32 vorgesehen. Der andere ist am unteren Bereich des starren oder festen Rahmens 90 vorgesehen zum Bewegen des Haltebereichs 40 des Probanden oder Gegenstands. Folglich bewirkt die Gesamtbewegung des X-Achsenmotors 60x und des Y-Achsenmotors 60y, dass der Röntgengenerator 11 und der Röntgendetektor 21 sich in Bezug auf den Probanden o oder den Gegenstand horizontal bewegen.
  • Die im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung beschriebene relative Bewegung bezieht sich auf eine Bewegung, nämlich ähnlich zu einem Zusammenhang zwischen dem Probanden oder dem Gegenstand o und dem Trägerbereich 30, wie dies im Zusammenhang mit den 7 bis 9 und den oben beschriebenen ersten bis sechsten exemplarischen Anordnungen dargestellt ist, wobei, betrachtet von einem von diesen, der andere in Bewegung befindlich ist, unabhängig davon, ob der eine tatsächlich in Ruhe ist oder sich bewegt. Dies bedeutet insbesondere, dass betrachtet vom Probanden oder Gegenstand o aus, der Trägerbereich 30 in Bewegung ist. Dies schließt auch einen Fall ein, bei welchem der Proband oder Gegenstand o selbst in Ruhe ist und sich der Trägerbereich bewegt, sowie einen anderen Fall, bei welchem der Proband oder der Gegenstand o in Bewegung ist und der Trägerbereich 30 sich in Ruhe befindet, sowie einen weiteren Fall, bei welchem sowohl der Proband oder Gegenstand o und der Trägerbereich 30 in Bewegung sind.
  • In Bezug auf die relative Bewegung liegen verschiedene exemplarische Anordnungen außer den oben beschriebenen vor. Ein Achsenzentrum oder eine Achsenmitte der Achse oder Welle 32 muss nicht notwendigerweise mit dem Zentrum oder der Mitte der Rotation eines Röntgenstrahls beim Abbilden übereinstimmen. Der Röntgenstrahl rotiert, und zwar der Rotation des Trägerbereichs 30 folgend, während er ausgestrahlt wird. Durch Kombinieren der Rotation des Trägerbereichs 30 mit der Verschiebung der Achse oder Welle 32 kann das Zentrum oder die Mitte der Rotation des Röntgenstrahls beim Abbilden auf einen Bereich eingestellt werden, der sich von der Achsenmitte oder dem Achsenzentrum der Achse oder Welle 32 unterscheidet. Die von der Anmelderin der vorliegenden Anmeldung eingereichte japanische Patentanmeldungsoffenlegungsschrift Nr. JP 2007-29168 A offenbart eine exemplarische Anordnung, bei welcher die Mitte oder das Zentrum der Rotation des Röntgenstrahls beim Abbilden also auf diese Art und Weise eingestellt ist. Bei der vorliegenden Erfindung kann das CT-Abbilden auf eine derartige Art und Weise durchgeführt werden. Bei der medizinischen Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung M wird ein Röntgenkegelstrahl von der Röntgenquelle (dem Röntgengenerator 11 oder Röntgenerzeuger 11) erzeugt, um dadurch ein CT-Abbilden durchzuführen. Beim CT-Abbilden, welches einen Kegelstrahl verwendet, kann die Anzahl der Rotationen oder Drehungen des Trägerbereichs 30 reduziert werden. Die Belastung in Bezug auf den Probanden oder Gegenstand o kann dadurch ebenfalls reduziert werden. Die gesamte Vorrichtung kann dadurch im Vergleich zu einem Abbilden unter Verwendung eines dünnen Fächerstrahls verkleinert werden. Das Rekonstruieren benötigt ausschließlich Strahlungsdaten aufgrund einer halben Rotation des Trägerbereichs als Minimum. Eine Panoramaradiographie wird durchgeführt durch Erzeugen eines langen und dünnen Schlitzröntgenstrahls aus der Röntgenquelle (dem Röntgengenerator 11) in einer Richtung parallel zur Rotationsachse 30c. Die Änderung in der Gestalt oder Form des Röntgenstrahls wird erzeugt durch Verwenden eines Schlitz oder des Kollimators, um den Bereich der Strahlung des von der Röntgenquelle ausgesandten Röntgenstrahls zu beschränken. Durch Steuern oder Regeln des Schlitzes oder Kollimators wird die Gestalt oder Form der Öffnung, durch welchen der Röntgenstrahl passiert, definiert, sodass er die Form eines Quadrats, Rechtecks, Kreises oder dergleichen einnimmt, wodurch ein Kegelstrahl ausgesandt wird. Alternativ oder zusätzlich wird die Form oder Gestalt der Öffnung definiert nach Art eines langen dünnen Schlitzes, welcher parallel zur Rotationsachse 30c ausgerichtet ist, wodurch ein Schlitzröntgenstrahl ausgesandt wird. Im Hinblick auf die Kosten wird eine Anordnung bevorzugt, bei welcher ein Schalten zwischen der Strahlung mittels eine Röntgenkegelstrahls und einer Strahlung in Form eines Schlitzröntgenstrahls geschaltet werden kann, zum Beispiel durch Steuern oder Regeln des Schlitzes oder des Kollimators, der in einem vorderen Bereich einer einzelnen Röntgenquelle vorgesehen ist. Es kann ein Fall vorliegen, bei welchem der Röntgendetektor 21 für das CT-Abbilden und derjenige für die Panoramaradiographie umgeschaltet werden. Es kann ein anderer Fall vorliegen, bei welchem ein Bereich oder Gebiet für die Röntgenstrahlung in Bezug auf die Detektionsfläche eines einzelnen Röntgendetektors 21 umgeschaltet wird zwischen einem CT-Abbilden und einer Panoramaradiographie. Als exemplarischer Fall, bei welchem der Röntgendetektor 21 für ein CT-Abbilden und derjenige für eine Panoramaradiographie umgeschaltet werden, kann eine Konfiguration genannt werden, bei welcher eine Mehrzahl von Typen von Kassetten 22 vorliegt, wie dies im Zusammenhang mit den 7 bis 9 dargestellt ist, die ausgebildet sind für ein CT-Abbilden oder für eine Panoramaradiographie. Diese Kassetten 22 werden dann durch einander ersetzt. Als exemplarischer Fall, bei welchem der Bereich oder das Gebiet für Röntgenstrahlung in Bezug auf die Detektionsfläche eines einzelnen Röntgendetektors 21 umgeschaltet ist zwischen einem CT-Abbilden und einer Panoramaradiographie, kann eine Anordnung genannt werden, bei welcher der Röntgenstrahl auf die gesamte Detektionsfläche des Röntgendetektors für ein CT-Abbilden ausgesandt wird und bei welcher der Röntgenstrahl zu einem langen dünnen Schlitzbereich für eine Panoramaradiographie in einer Richtung parallel zur Rotationsachse 30c im Bereich der Mitte oder des Zentrums der Detektionsfläche des Röntgendetektors ausgesandt wird. Obwohl die medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung M im Wesentlichen senkrecht auf dem Fußboden steht, auf welchem die Vorrichtung aufgebaut ist, wie dies im Zusammenhang mit der ersten bevorzugten Ausführungsform dargestellt wurde, kann auch eine Bettstruktur vorgesehen sein, bei welcher ein Abbilden im Hinblick auf einen Patienten durchgeführt wird, der auf einem derartigen Bett liegt, wobei die Neigung der Rotationsachse 30c in beliebiger Art und Weise gewählt und eingestellt werden kann. Als Röntgensensor, welcher als Röntgendetektor dient, kann ein CCD-Sensor, ein MOS-Sensor, ein CMOS-Sensor, ein TFT-Sensor, ein FT-Sensor, ein Sensor, der aus Röntgenfestkörperbildaufnahmeelementen besteht, ein Bildintensivierer oder dergleichen vorgesehen sein, solange nur eine zweidimensionale Detektionsfläche ausgebildet ist.
  • Bei der ersten bevorzugten Ausführungsform werden durch Verwenden der medizinischen Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung M mit dem oben beschriebenen Aufbau die Abbildungsgebiete lebender Organe (zum Beispiel bilateral symmetrischer Kiefergelenke oder einer oberen Zahnreihe und einer unteren Zahnreihe, welche vertikal symmetrisch sind), welche in Bezug auf eine vorbestimmte Ebene symmetrisch angeordnet sind, durch den Bedienbereich 86 oder dergleichen spezifiziert und nachfolgend wird das Röntgen-CT-Abbilden im Wesentlichen in Bezug auf die jeweiligen Abbildungsgebiete der lebenden Organe durchgeführt. Nachfolgend wird nun ein bestimmter Fall diskutiert, bei welchem ein CT-Abbilden im Hinblick auf die Kiefergelenke durchgeführt wird. Dabei wird eines der lebenden Organe, welche symmetrisch angeordnet sind, als ein erstes lebendes Organ definiert, wogegen das andere als zweites lebendes Organ definiert und aufgefasst wird.
  • Zunächst wird auf dem Anzeigebereich 88 eine derartige Illustration 100 eines Zahnbogens angezeigt, wie sie im Zusammenhang mit 10 dargestellt ist. Die anzuzeigende Illustration ist nicht auf eine in 10 dargestellte zweidimensionale Darstellung beschränkt, sondern kann auch eine dreidimensionale Darstellung sein oder aufweisen. Als exemplarische dreidimensionale Anzeige können so genannte Computergraphiken vorgesehen sein, bei welchen dreidimensionale Bilddaten als stereoskopische Zahnbögen oberer und unterer Zähne erzeugt werden und zum Beispiel die Daten jeweils angezeigt oder in Rotation durch einen zusätzlichen Vorgang gezeigt werden. Durch Beobachten des Anzeigebereichs 88, auf welchem der Zahnbogen gemäß 10 dargestellt wird, kann der Bediener oder Operateur die Position oder Stellen des Kiefergelenks durch Verwenden des Bedienbereichs 86 bestimmen, um das Abbildungsgebiet r festzulegen. In Bezug auf die Beschreibung der Position oder Stellungen der Kiefergelenke kann ein Vorgehen vorgesehen sein, bei welchem die Position eines (zum Beispiel des rechten Kiefergelenks) festgelegt wird und die Position des anderen automatisch ermittelt oder berechnet wird. Oder es kann ein Fall vorgesehen sein, bei welchem die Position oder Stellungen beider Kiefergelenke bestimmt werden. Obwohl die Abbildungsgebiete r in der 10 als Kreise auf der Illustration 100 dargestellt sind, sind auch andere Darstellungen möglich, zum Beispiel solche, bei welchen die Mitte oder das Zentrum des Abbildungsgebiets r durch ein Kreuz oder dergleichen angedeutet ist. In einem Fall, bei welchem die Illustration einer dreidimensionale Darstellung ist oder enthält, kann das Abbildungsgebiet r als dreidimensionale durchscheinende Sphäre, als Zylinder oder dergleichen ausgebildet und dargestellt sein.
  • Nachdem gemäß 10 die Abbildungsgebiete r bestimmt sind oder wurden, berechnet der Abbildungsgebietsspezifizierungsbereich 86 oder dergleichen die Koordinaten des Abbildungsgebiets r. Die CPU 71 verwendet den Antriebsbereich 60, um den Trägerbereich 30 und die Haltebereich 40 für den Probanden auf der Grundlage der berechneten Koordinaten anzutreiben. Dies bedeutet insbesondere, dass zum Beispiel der Trägerbereich 30 und der Haltebereich 40 für den Probanden zweidimensional bewegt werden, und zwar mittels des XY-Tisches 62 oder 64. Wenn der Trägerbereich 30 und der Haltebereich 40 für den Probanden die Zielpositionen erreichen, wird der Trägerbereich 30 durch den Rotationsmotor 60r gedreht und ein CT-Abbilden in Bezug auf das rechtsseitige Abbildungsgebiet r (rechtes Kiefergelenk) wird durchgeführt, wie das in 10 dargestellt ist. Nachfolgend werden der Trägerbereich 30 und der Haltebereich 40 für den Probanden zweidimensional unter Verwendung des XY-Tisches 62 oder 64 zweidimensional bewegt. Wenn der Trägerbereich 30 und der Haltebereich 40 für den Probanden die jeweiligen Zielpositionen erreichen, wird der Trägerbereich 30 durch den Rotationsmotor 60r rotiert und es wird automatisch und aufeinander folgend ein CT-Abbilden in Bezug auf das linksseitige Abbildungsgebiet r (Kiefergelenk) durchgeführt, wie das in 10 dargestellt ist. Dies bedeutet mit anderen Worten, dass ein lokales CT-Abbilden automatisch und aufeinander folgend auf dem in 10 dargestellten rechtsseitigen Abbildungsgebiet (Kiefergelenk) und dem in 10 dargestellten linksseitigen Abbildungsgebiet r (Kiefergelenk) durchgeführt wird. Die Panoramaradiographie des Zahnbogens kann durchgeführt werden, während ein lokales CT-Abbilden in Bezug auf die Kiefergelenke durchgeführt wird.
  • Das Bild für die Gebietsbestimmung, welches auf dem Anzeigebereich 88 angezeigt wird, kann ein Bild sein, bei welchem der Proband oder der Gegenstand dargestellt sind, zum Beispiel eine Illustration 100 eines Zahnbogens, wie dies in 10 angedeutet ist. Es kann sich dabei auch um ein Bild handeln, welches durch tatsächliches Abbilden des Probanden oder Gegenstands mittels einer Kamera durch Aufnehmen normal sichtbaren Lichts entstanden ist, zum Beispiel anstelle der Illustration, jedoch nur dann, falls die Position oder Stellung in geeigneter Weise eingestellt wurde.
  • Eine tatsächliche Form oder Gestalt muss nicht notwendigerweise angezeigt werden. Es kann auch ein Bild gemäß der schematischen Illustration 100D, wie dies im Zusammenhang mit den 11 und 12 dargestellt ist, angezeigt werden.
  • In 11 ist eine Reihe oder Serie von Zähnen auf der rechten Seite des oberen Kiefers dargestellt, und zwar in einem Bereich von den Vorderzähnen bis zu dem molaren Zähnen. Dadurch ist eine RH-Gruppe mit den ersten acht Zähnen definiert. Ferner ist eine Serie oder Reihe von Zähnen auf der linken Seite des Oberkiefers dargestellt, und somit einen Bereich von den vorderen Zähnen zu den molaren Zähnen. Dadurch ist eine LH-Gruppe mit den ersten bis achten Zähnen definiert. Des Weitren ergibt sich eine Serie oder Reihe von Zähnen auf der rechten Seite des Unterkiefers, und zwar mit einem Bereich von den Vorderzähnen zu den molaren Zähnen. Dadurch ist eine RL-Gruppe mit den ersten bis achten Zähnen definiert. Darüber hinaus liegt eine Reihe von Zähnen auf der linken Seite des Unterkiefers vor, und zwar in einem Bereich von den Vorderzähnen zu den molaren Zähnen. Dadurch ist eine LL-Gruppe mit den ersten bis achten Zähnen definiert.
  • In der 11 repräsentiert „TMJR“ ein rechtsseitiges Kiefergelenk und „TMJL“ ein linksseitiges Kiefergelenk. Die RL-Gruppe und die LL-Gruppe sind symmetrisch ausgebildet zu der RH-Gruppe und der LH-Gruppe in Bezug auf eine Okklusionsfläche (occlusal surface). Die LH-Gruppe und die LL-Gruppe sind symmetrisch ausgebildet in Bezug auf die RH-Gruppe und die RL-Gruppe in Bezug auf eine Ebene, welche die Medianlinie aufweist. TMJR und TMJL sind in Bezug aufeinander und in Bezug auf die Ebene, welche die Medianlinie enthält, symmetrisch ausgebildet.
  • Dabei bezieht sich „die Ebene mit der Medianlinie“ auf eine Ebene zum symmetrischen Unterteilen eines Kopfes in eine linke und eine rechte Seite oder auf eine Ebene zum symmetrischen Unterteilen eines gesamten Körpers in eine linke und eine rechte Seite. Die „symmetrische Beziehung oder Relation mit Bezug auf die Okklusionsfläche“ (symmetrical relation with respect to the occlusal surface) und die „symmetrische Beziehung oder Relation in Bezug auf die Ebene mit der Medianlinie“ (symmetrical relation with respect to the plane including the median line) sind Beispiele der „Symmetrie“ im Sinne der vorliegenden Erfindung.
  • Zum Beschreiben oder Spezifizieren eines Bereichs oder Abschnitts kann eine Konfiguration oder ein Aufbau vorliegen, bei welchem zum Beispiel ein Touchpaneel als Anzeigebereich 88 verwendet wird und der Bereich bestimmt oder spezifiziert wird durch Berühren des Touchpaneels. Es kann eine andere Konfiguration vorliegen, welche auf dem Gebiet der Computertechnik wohlbekannt ist, bei welcher der Bereich spezifiziert oder bestimmt wird durch Verwenden einer Maus oder dergleichen, um nämlich einen Zeiger, der auf einem Schirm des Anzeigebereichs 88 angezeigt wird, zu bewegen. Bei einer weiteren Anordnung oder Konfiguration ist es vorgesehen, dass der Bereich bestimmt oder spezifiziert wird durch Verwenden einer Tastatur, um nämlich die in einem Bild angezeigte Zahl oder Ziffer einzugeben, zum Beispiel in der Form von „RH8“ in einem Fall, bei welchem der erste Zahn im oberen rechten Bereich zu beschreiben oder zu bestimmen ist.
  • In einem derartigen Fall, wenn nämlich die linken und rechten Bereiche oder Abschnitte definiert sind als ein Paar des ersten lebenden Organs und des zweiten lebenden Organs, kann eine Art vorliegen, bei welcher, wenn der achte Zahn in der RH-Gruppe zum Beispiel spezifiziert ist, der achte Zahn in der LH-Gruppe ebenfalls automatisch spezifiziert ist oder wird. Wenn die oberen oder unteren Bereiche als ein Paar des ersten lebenden Organs und des zweiten lebenden Organs definiert sind, kann eine Art vorliegen, bei welcher, wenn der achte Zahn der RH-Gruppe spezifiziert ist oder wird, zum Beispiel auch der achte Zahn der RL-Gruppe automatisch spezifiziert ist oder wird.
  • Das bedeutet, in einem Fall mit einem zum Beispiel links und rechts symmetrischen Paar bedeutet dies, dass, wenn der achte Zahn der RH-Gruppe und der achte Zahn der LH-Gruppe spezifiziert sind oder werden, ein CT-Abbilden aufeinander folgend auf dem Bereich durchgeführt wird, der mit dem achten Zahn in der RH-Gruppe und auf dem Bereich, der mit dem achten Zahn der LH-Gruppe korrespondiert.
  • In dem Fall eines oberen und unseren symmetrischen Paars, das heißt, wenn der achte Zahn in der RH-Gruppe und der achte Zahn in der RL-Gruppe spezifiziert sind oder werden, ein CT-Abbilden aufeinander folgend ausgeführt wird auf dem Bereich, welcher mit dem achten Zahn der RH-Gruppe korrespondiert, und auf dem Bereich, der mit dem achten Zahn der RL-Gruppe korrespondiert.
  • Darüber hinaus können nicht nur Spezifikationen in Bezug auf einen bestimmten Zahn getroffen werden, sondern auch Spezifikationen in Bezug auf einen Bereich.
  • In einem Fall, bei welchem ein Touchpaneel als Anzeigebereich 88 verwendet wird, kann zum Beispiel durch Bewegen eines Fingers zum Berühren eines Bereichs von einem Zahn zu einem anderen Zahn derart eine Steuerung oder Regelung bewirkt werden, dass ein Bild durch CT-Abbilden aufgenommen wird, welches dem Bereich von Zähnen auf diese Art und Weise entspricht.
  • In einem derartigen Fall, wenn nämlich die linken und rechten Bereiche definiert sind als ein Paar des ersten lebenden Organs und des zweiten lebenden Organs, kann eine Art vorliegen, bei welcher, wenn ein Bereich vom sechsten Zahn zum achten Zahn in der RH-Gruppe spezifiziert ist, zum Beispiel ein Bereich von sechsten Zahn zum achten Zahn der LH-Gruppe ebenso automatisch spezifiziert ist oder wird. Wenn die oberen und unteren Bereiche definiert sind als ein Paar des ersten lebenden Organs und des zweiten lebenden Organs, so kann eine Art vorliegen, bei welcher, wenn ein Bereich vom sechsten Zahn zum achten Zahn in der RH-Gruppe spezifiziert wird, zum Beispiel ein Bereich vom sechsten Zahn zum achten Zahn in der LR-Gruppe ebenso automatisch spezifiziert wird.
  • In Bezug auf die Bestimmung oder Spezifizierung eines Bereichs, kann, wie das zum Beispiel in 12 dargestellt ist, zum Beispiel eine Art vorliegen, bei welcher das Gesamte unterteilt wird durch Zonen, um eine Zonenspezifikation durchführen zu können. In diesem dargestellten Fall wird in einem schematischen Bild ähnlich zu der Illustration 100D' und ähnlich zur Illustration 100D gemäß 11 eine Zonenunterteilung durchgeführt, bei welcher die Zone in der Nähe der Vorderzähne mit dem ersten bis fünften Zahn in der RH-Gruppe repräsentiert ist oder wird als RH1 und die Zone der Molaren mit den sechsten bis achten Zähnen in der RH-Gruppe repräsentiert wird durch RH2. In ähnlicher Weise kann eine Zone in der Nähe der Vorderzähne mit den ersten bis fünften Zähnen in der LH-Gruppe durch LH1 repräsentiert werden, wogegen eine Zone der Molaren mit den sechsten bis achten Zähnen in der LH-Gruppe durch LH2 repräsentiert wird. Die Zone in der Nähe der Vorderzähne mit den ersten bis fünften Zähnen in der RL-Gruppe wird zum Beispiel repräsentiert durch RL1, wogegen die Zone der Molaren mit den sechsten bis achten Zähnen in der LR-Gruppe zum Beispiel repräsentiert werden kann durch RL2. Die Zone in der Nähe der Vorderzähne mit den ersten bis fünften Zähnen in der LL-Gruppe kann zum Beispiel repräsentiert werden durch LL1, wogegen die Zone der Molaren mit den sechsten bis achten Zähnen in der LL-Gruppe zum Beispiel repräsentiert werden kann durch LL2.
  • In einem Fall, bei welchem ein Touchpaneel als Anzeigebereich 88 verwendet wird, kann zum Beispiel, wenn ein Rahmen dargestellt oder repräsentiert wird durch „RH2“, wie das in 12 dargestellt ist, berührt wird, der Bereich mit den sechsten bis achten Zähnen in der Zone RH2 spezifiziert werden, damit dieser durch CT-Abbilden abgebildet wird.
  • In einem derartigen Fall, bei welchem die linken und rechten Bereiche definiert sind ist als ein Paar des ersten lebenden Organs und des zweiten lebenden Organs, kann eine Art vorliegen, bei welcher, wenn die Zone RH2 spezifiziert wird, zum Beispiel auch die Zone LH2 automatisch spezifiziert wird. Wenn die oberen und unteren Bereiche definiert sind als ein Paar des ersten lebenden Organs und des zweiten lebenden Organs, kann eine Art und Weise vorliegen, bei welcher, wenn die Zone RH2 spezifiziert ist oder wird, zum Beispiel auch die Zone RL2 automatisch spezifiziert ist oder wird.
  • Also kann in einem Fall eines links und rechts symmetrischen Paares, zum Beispiel dann, wenn die sechsten bis achten Zähne in der RH-Gruppe und die sechsten bis achten Zähne in der LH-Gruppe spezifiziert sind oder werden, ein CT-Abbilden aufeinander folgend auf dem Bereich, der mit den sechsten bis achten Zähnen der RH-Gruppe korrespondiert, und auf dem Bereich, der mit den sechsten bis achten Zähnen in der LH-Gruppe korrespondiert, ausgeführt werden.
  • In einem Fall eines oben und unten symmetrischen Paars kann, wenn die sechsten bis achten Zähne in der HR-Gruppe und die sechsten bis achten Zähne in der RL-Gruppe spezifiziert sind oder werden, ein CT-Abbilden aufeinander folgend ausgeführt werden auf dem Bereich, der mit den sechsten bis achten Zähnen in der RH-Gruppe korrespondiert, und auf dem Bereich, der mit den sechsten bis achten Zähnen in der RL-Gruppe korrespondiert.
  • Die RH-Gruppe, die LH-Gruppe, die RL-Gruppe oder die LL-Gruppe können auf einfache Art und Weise bestimmt oder spezifiziert werden. In einem Fall zum Beispiel, bei welchem ein Touchpaneel als Anzeigebereich 88 verwendet wird, kann, wenn ein Rahmen oder Frame berührt wird, welche mit „RH“ bezeichnet sind, wie dies zum Beispiel in den 11 und 12 dargestellt ist, der Bereich mit all den ersten bis achten Zähnen in der HR-Gruppe spezifiziert werden, damit diese durch CT-Abbilden aufgenommen werden. In einem derartigen Fall, bei welchem die linken und rechten Bereiche definier werden als ein Paar des ersten lebenden Organs und des zweiten lebenden Organs, kann eine Art und Weise vorliegen, bei welcher, wenn die RH-Gruppe spezifiziert wird, ebenso die LH-Gruppe automatisch spezifiziert wird. Wenn die oberen und unteren Bereiche als ein Paar des ersten lebenden Organs und des zweiten lebenden Organs definiert sind oder werden, so kann eine Art und Weise vorliegen, bei welcher, wenn die RH-Gruppe spezifiziert ist oder wird, die RL-Gruppe ebenso automatisch ist oder wird.
  • Folglich kann in einem Fall eines links und rechts symmetrischen Paares zum Beispiel dann, wenn die RH-Gruppe und die LH-Gruppe spezifiziert sind oder werden, ein CT-Abbilden aufeinander folgend auf dem Bereich, der mit der RH-Gruppe korrespondiert, und auf dem Bereich, der mit der LH-Gruppe korrespondiert, ausgeführt werden.
  • In einem Fall, bei welchem ein oben und unten symmetrisches Paar vorliegt, kann zum Beispiel dann, wenn die RH-Gruppe und die RL-Gruppe spezifiziert sind oder werden, ein CT-Abbilden aufeinander folgend auf dem Bereich, der mit der RH-Gruppe korrespondiert, und auf dem Bereich, der mit der RL-Gruppe korrespondiert, ausgeführt werden.
  • Es kann auch ein Fall vorliegen, bei welchem ein Rahmen oder Frame vorab erzeugt oder präpariert wird und der gewünschte Bereich spezifiziert ist oder wird durch Bewegen des Rahmens oder Frames auf dem Anzeigebereich 88, sodass der Rahmen oder Frame den gewünschten Bereich enthält.
  • Gemäß einem anderen Beispiel kann ein mittels Radiographie eines Gegenstandes oder Probanden erhaltenes Bild verwendet werden als ein Bild zur Gebiets- oder Bereichsspezifikation, welches auf dem Anzeigebereich 88 dargestellt oder angezeigt wird.
  • Wie später diskutiert wird, kann insbesondere ein Fall vorliegen, bei welchem ein Panoramabild, welches erhalten wurde durch Aufnehmen des Gegenstands oder Probanden über eine Panoramaradiographie, wie ein Panoramabild 200 angezeigt werden, wie das in 13 dargestellt ist, ein derartiges Bild kann dann verwendet werden zum Spezifizieren einer Position oder Stelle. Gemäß einem anderen Fall, bei welchem übertragene Bilder des Gegenstandes oder Probanden o, die erhalten wurden aus unterschiedlichen oder verschiedenen Winkeln und zwar vor dem eigentlichen CT-Abbilden, wobei jedes übertragene Bild, welches für jeden Winkel erhalten wurde, angezeigt wird, eine Zielposition oder Zielstelle spezifiziert werden auf dem angezeigten übertragenen Bild. Dann wird ein CT-Abbilden in Bezug auf den Zielbereich durchgeführt.
  • Obwohl der Fall, bei welchem eine schematische Illustration angezeigt wird, im Zusammenhang mit den 11 und 12 diskutiert wurde, kann ein Fall vorliegen, bei welchem eine Mehrzahl von Knöpfen in dreidimensionaler Art und Weise vorgesehen wird und die Anordnung der Illustration, um die Position oder Stelle zu bestimmen oder zu spezifizieren. Dies ist ein exemplarischer Fall zum direkten Spezifizieren oder Bestimmen des Bereichs oder Gebiets ohne Anzeigen eines Bildes zur Gebietsspezifikation auf dem Anzeigeschirm.
  • Die oben diskutierten Spezifikationen oder Spezifizierungen mittels des Zahns, mittels des Bereichs, mittels eines Abschnitts oder einer Gruppe und dergleichen kann auch bei anderen bevorzugten Ausführungsformen vorgesehen werden. Zum Beispiel können auch Spezifikationsarten in geeigneter Weise vorgesehen sein durch Überlappen einer eingeschlossenen Linie, welche die oben beschriebene Zone repräsentiert, und zwar auf der Illustration oder der Darstellung 100 in 10.
  • Dann werden elektrische Signale (Daten), die durch den Röntgendetektor 21 über das CT-Abbilden erhalten wurden durch den Bildbedienbereich 84 oder Bildbetriebsbereich 84 als CT-Bilder rekonstruiert und die CT-Bilder werden auf dem Anzeigebereich 88 angezeigt. 13 zeigt ein Anzeigebeispiel des Schirms, der auf dem Anzeigebereich 88 angezeigt wird. Auf einem Anzeigeschirm 2, der in 13 dargestellt ist, sind ein Panoramabild 200 eines Zahnbogens X mit den Kiefergelenken sowie ein CT-Querschnittsbild 201 der Kiefergelenke in einem oberen Bereich und in einem unteren Bereich zum Vergleich dargestellt. Die CT-Querschnittsansicht 201 weist ein Bild 2010 auf, welches ein rechtsseitiges Kiefergelenk YR in einem geschlossenen Zustand zeigt, ein Bild 2011, welches ein linksseitiges Kiefergelenk yL in einem geschlossenen Zustand zeigt, ein Bild 2012, welches ein rechtsseitiges Kiefergelenk yR im geöffneten Zustand zeigt, und ein Bild 2013, welches ein linksseitiges Kiefergelenk YL in einem offenen Zustand zeigt. Um die CT-Bilder zu erhalten, welche die Kiefergelenke YR und yL im geschlossenen Zustand und die Kiefergelenke yR und YL im offenen Zustand zeigen, wie sie in 13 dargestellt sind, muss die oben beschriebene lokale CT-Abbildung zweimal durchgeführt werden, im geöffneten Zustand und im geschlossenen Zustand.
  • Um also eine Diagnose im Hinblick auf die lebenden Organe, die symmetrisch in Bezug auf eine vorbestimmte Ebene angeordnet sind, durchzuführen muss das CT-Abbilden im Hinblick auf jedes der lebenden Organe durchgeführt werden. Dies benötigt einen komplizierten Vorgang, bei welchem der Bediener oder Operateur eines der lebenden Organe positioniert und in Bezug auf dieses lebende Organ ein CT-Abbilden durchführt. Danach muss der Operateur das andere lebende Organ positionieren und in Bezug auf dieses lebende Organ dann das CT-Abbilden durchführen. Bei der medizinischen Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung M gemäß der ersten bevorzugten Ausführungsform werden jedoch die Abbildungsgebiete r beider lebender Organe bestimmt oder spezifiziert und danach automatisch und aufeinander folgend die lokalen CT-Abbildungen an beiden Abbildungsgebieten r durchgeführt. Dadurch wird der Arbeitsaufwand für den Bediener oder Operateur vermindert. Ferner kann die medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung M gemäß der ersten bevorzugten Ausführungsform so ausgebildet sein, dass ein lokales CT-Abbilden ausschließlich in Bezug auf einen Teil oder Bereich des Gegenstands oder Probanden o als Abbildungsgebiet durchgeführt wird. In diesem Fall ist es möglich, das Röntgen-CT-Abbilden in Bezug auf die lebenden Organe mit einer hohen Auflösung und mit einer geringeren Strahlungsdosis durchzuführen. Da die medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung M gemäß der ersten bevorzugten Ausführungsform ein lokales Röntgen-CT-Abbilden durchführt, nimmt die Vorrichtung nur denselben Platz ein wie eine herkömmliche zahnmedizinische Panoramaradiographievorrichtung und kann in ähnlicher Art und Weise in einer röntgensicheren Kammer einer Zahnklinik oder dergleichen aufgenommen werden.
  • Zweite bevorzugte Ausführungsform
  • Eine medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung M gemäß der zweiten bevorzugten Ausführungsform ändert die Abbildungsbedingung auf der Grundlage des Umfangs, ob der Gegenstand oder Proband o ein Erwachsener ist oder ein Kind. Unter Bezugnahme auf das Flussdiagramm der 14 wird eine Operation oder ein Betrieb der medizinischen Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung M gemäß der zweiten bevorzugten Ausführungsform diskutiert. Der Aufbau der medizinischen Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung M gemäß der zweiten bevorzugten Ausführungsform ist derselbe wie derjenige der medizinischen Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung M gemäß der ersten bevorzugten Ausführungsform. Daher wird eine detaillierte Beschreibung davon hier fortgelassen.
  • Zunächst wird im Schritt S1 in 14 der Proband o in der Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung positioniert. Insbesondere wird im Schritt S1 der Proband o durch den Haltebereich 40 für den Gegenstand oder Probanden gehaltert. Im Schritt S2 wird überprüft, ob die Größe eines Erwachsenen ausgewählt wurde oder nicht. Die geschieht durch den Bedien- oder Betriebsbereich 86 im Hinblick auf die Größe des Probanden o. Falls der Schritt S2 mit Ja beantwortet wird, geht der Vorgang zum Schritt S3 über. Falls ein Nein vorliegt, geht der Vorgang zum Schritt S4 über. Im Schritt S3 wird gemäß der Auswahl der Größe eines Erwachsenen für die Größe des Probanden o die Abbildungsbedingung für einen Erwachsenen eingestellt. Die Größe des lebenden Organs eines Erwachsenen unterscheide sich von derjenigen eines Organs eines Kindes. Daher ist es wünschenswert, dass das Abbilden unter den Abbildungsbedingungen für einen Erwachsenen erfolgt. Dies bedeutet insbesondere, dass im Hinblick auf die Abbildungsbedingungen die Größe des Abbildungsgebiets r geändert wird. Die Breite des Schlitzes des Strahlungsfeldsteuerbereichs 12 zum Steuern des Bereichs des von der Röntgenquelle ausgesandten Röntgenstrahls kann geändert werden. Es kann auch das Vergrößerungsverhältnis durch Verwenden eines Bewegungsmechanismusbereichs geändert werden, um den Positionszusammenhang zwischen dem Probanden o und dem Röntgengenerator 11 zu ändern. Da das Vergrößerungsverhältnis im Allgemeinen repräsentiert wird durch das Verhältnis des Abstandes zwischen dem Probanden und dem Röntgendetektor zum Abstand zwischen der Röntgenquelle und dem Röntgendetektor, muss nur dieses Verhältnis geändert werden. Durch Steuern oder Regeln der Röhrenspannung, des Röhrenstroms, der Bestrahlungszeitspanne und der Drehgeschwindigkeit kann die Röntgenbestrahlungsdosis geändert werden, zum Beispiel reduziert werden für ein Kind im Vergleich zu einem Fall, bei welchem ein Erwachsener untersucht wird. Die Änderung in der Breite des Schlitzes und die Änderung im Vergrößerungsverhältnis können miteinander kombiniert werden. Die Größe des Abbildungsgebiets r wird nicht nur in Abhängigkeit davon geändert, ob der Proband ein Erwachsener ist oder ein Kind, sondern auch gemäß der Art des abzubildenden lebenden Organs. Zum Beispiel wird die Größe des Abbildungsgebiets r geändert, wenn das Abbildungsziel ein Gehörknöchelchen (auditory ossicle) ist oder wenn es sich bei dem Abbildungsziel um die Cochlea handelt. Die Größe des Abbildungsgebiets wird geändert durch den Abbildungsgebietsänderungsbereich, der gebildet wird vom Röntgenerzeugungsbereichssteuerbereich 72 und dem Röntgendetektionsbereichsteuerbereich 73.
  • In Schritt S4 wird durch den Betriebsbereich oder Bedienbereich 86 überprüft, ob für die Größe des Probanden o die Größe eines Kindes gewählt wurde oder nicht. Falls im Schritt S4 ein Ja vorliegt, geht der Vorgang zum Schritt S5 über. Falls ein Nein vorliegt, geht der Schritt zurück zum Schritt S2. Im Schritt S5 wird gemäß der Auswahl der Größe eines Kindes für die Größe des Probanden die Abbildungsbedingung für ein Kind eingestellt.
  • Nachfolgend wird dann im Schritt S6 überprüft, ob ein CT-Abbildungsmodus ausgewählt wurde oder nicht. Die geschieht im Betriebsbereich oder Bedienbereich 86. Falls im Schritt S6 ein Ja vorliegt, geht der Vorgang zum Schritt S7 über. Falls ein Nein vorliegt, geht der Vorgang zum Schritt S8 über. Im Schritt S7 wird überprüft, ob ein Abbildungsmodus für ein Kiefergelenk ausgewählt wurde oder nicht. Liegt ein Ja vor, so geht der Vorgang zum Schritt S9 über. Liegt ein Nein vor, so geht der Vorgang zum Schritt S17 über. Der Abbildungsmodus für ein Kiefergelenk im Schritt S7 bezieht sich auf einen Modus zum aufeinander folgenden Ausführen eines CT-Abbildens in Bezug auf linke und rechte Kiefergelenke. Der Schritt S17 ist eine normale Routine für ein CT-Abbilden. Dies bedeutet mit anderen Worten, dass es sich dabei um einen Vorgang handelt, bei welchem ein serielles Abbilden nicht durchgeführt wird und ein CT-Abbilden, zum Beispiel ein lokales CT-Abbilden, eines gewünschten Bereichs oder Abschnitts einmal für eine Positionsbestimmung durchgeführt wird. Da es sich dabei um ein bekanntes CT-Abbilden handelt, welches durch ein relatives Positionieren des Trägerbereichs in Bezug auf den Probanden und durch Rotieren des Trägerbereichs durchgeführt wird, handelt, wird eine detaillierte Diskussion dieses Vorgangs und seiner Schritte hier fortgelassen. Da sich das normale CT-Abbilden auf ein Abbilden bezieht, welches nicht seriell oder aufeinander folgend durchgeführt wird, wird dabei nicht ausgeschlossen, dass das CT-Abbilden in Bezug auf eines der linken und rechten Kiefergelenke durchgeführt wird, welches in diesem Fall einmal für eine gegebene Positionsspezifikation durchgeführt wird. Im Schritt S9 wird das Kiefergelenk als Abbildungsgebiet r bestimmt oder spezifiziert. Wie im Zusammenhang mit der ersten bevorzugten Ausführungsform beschrieben wurde, kann es sich bei der Art der Spezifikation oder Bestimmung um eines oder um beide Kiefergelenke handeln, das bedeutet, dass eine oder beide Kiefergelenke durch den Betriebsbereich oder Bedienbereich 86 im Zusammenhang mit der Illustration davon spezifiziert werden können, oder aber im Zusammenhang und auf der Grundlage eines Datensatzes und in diesem Fall gegebenenfalls auch vorab. Das Gebiet oder der Bereich können direkt unter Verwendung des Bedienbereichs oder Betriebsbereichs 86 spezifiziert werden, nämlich durch Eingabe des Namens des Bereichs oder eines Codes dafür, und zwar insbesondere ohne Anzeigen irgendeines Bildes auf dem Anzeigeschirm, wie dies zuvor bereits diskutiert wurde.
  • Nachfolgend wird dann im Schritt S10 auf der Grundlage des im Schritt S9 spezifizierten Abbildungsgebiets ein CT-Abbilden in Bezug auf eines der linken und rechten Kiefergelenke durchgeführt. Dann wird im Schritt S 11 ein CT-Abbilden in Bezug auf das andere Kiefergelenk durchgeführt. Im Schritt S12 werden die CT-Bilder auf der Grundlage der in den Schritten S10 und S 11 erhaltenen elektrischen Signale (Daten im Hinblick auf die linken und rechten Kiefergelenke) rekonstruiert. In Schritt S13 werden die im Schritt S12 rekonstruierten CT-Bilder der linken und rechten Kiefergelenke auf dem Anzeigebereich 88 (Anzeigeeinrichtung) angezeigt.
  • Andererseits wird im Schritt S8 im Bedienbereich oder Betriebsbereich 86 überprüft, ob eine Panoramaradiographie ausgewählt wurde. Liegt im Schritt S8 ein Ja vor, so geht der Vorgang zum Schritt S 14 über. Liegt dagegen ein Nein vor, geht der Vorgang zum Schritt S6 zurück. Im Schritt S14 wird eine Panoramaradiographie ausgeführt. In Schritt S15 werden Panoramabilder auf der Grundlage der im Schritt S14 aufgenommenen elektrischen Signale (Panoramadaten) rekonstruiert. Dann werden im Schritt S16 die Panoramabilder, die im Schritt S15 rekonstruiert wurden, auf dem Anzeigebereich 88 (Anzeigeeinrichtung) angezeigt. In diesem Zusammenhang wird Bezug genommen auf die Positionssteuerung beim CT-Abbilden in Bezug auf das eine Kiefergelenk und in Bezug auf das andere Kiefergelenk in den Schritt S9 bis S 11. Falls der abzubildende Proband ein lebender Körper ist, und zwar mit normalen und allgemeinen körperlichen und Skelettbedingungen, können die Positionen im dreidimensionalen Raum, wo nämlich der Röntgenabbildungsvorrichtungshauptteil M1 vorgesehen ist, wo eines der paarweise vorgesehenen Organe angeordnet sind und wo das andere Organ angeordnet ist, vorab als Koordinatendaten eingestellt werden. Unter Verwendung eines derartigen Vorgehens ist es möglich, den Bewegungsmechanismusbereich 65 zu steuern oder zu regeln, um ein CT-Abbilden des Gebiets und seiner Umgebung auf der Grundlage dieser Koordinatendaten durchzuführen. Wenn zum Beispiel eine Taste „rechtes Kiefergelenk“ vorgesehen wird, ist es möglich, da die Steuerung des Bewegungsmechanismusbereichs 65 zum Ausführen einer lokalen CT-Abbildung des Gebiets des rechten Kiefergelenks im dreidimensionalen Raum, welches vorhanden ist, falls der Proband einen normalen und allgemeinen Körperbau und Skelett besitzt, eingestellt werden kann durch ein einfaches Betätigen einer Taste ON, und zwar ohne eine Eingabe bestimmter dreidimensionaler Koordinaten durch einen Bediener oder Operateur, das CT-Abbilden des rechten Kiefergelenks durch einen Eintastenvorgang durchzuführen, falls nur der Proband o an dem Haltebereich 40 für den Probanden fixiert ist. Da eine ähnliche dreidimensionale Steuerung durchgeführt werden kann im Hinblick auf das linke Kiefergelenk, ist es möglich, aufeinander folgend ein CT-Abbilden eines Kiefergelenks und des anderen Kiefergelenks durchzuführen, und zwar ausschließlich durch Spezifizieren eines Kiefergelenks. Dies kann auch Anwendung finden auf andere Organe wie beiden Kiefergelenken.
  • Durch ein Einstellen derart, dass der Bereich oder das Gebiet, welches in der Illustration 100 angezeigt wird, übereinstimmt mit der Position des Gebiets oder Bereichs im dreidimensionalen Raum, in welchem der Röntgenabbildungsvorrichtungshauptteil M1 vorgesehen ist, ist es möglich, ein CT-Abbilden des gewünschten Gebiets durchzuführen. Also kann die Gebietsspezifikation auf der Illustration umgewandelt werden in eine Spezifikation des Gebiets im dreidimensionalen Raum in Bezug auf den Probanden o, welcher auf dem Haltebereich 40 für den Probanden fixiert ist. Anstelle der Daten im Hinblick auf einen normalen und allgemeinen Körper und Skelett, können auch Daten im Hinblick auf Körper und Skelette individueller lebender Körper bereitgestellt und verwendet werden. Wie bereits früher dargestellt und diskutiert wurde, kann auch ohne Anzeigen irgendeines Bildes für die Gebietsspezifikation, zum Beispiel in der Form einer Illustration 100 gemäß 10, auf einem Anzeigeschirm der Bereich oder das Gebiet bestimmt werden durch direkte Verwendung des Bedienbereichs oder Betriebsbereichs 86, um nämlich den Namen des Bereichs oder eines Codes dafür einzugeben. Dies kann erreicht werden auf der Grundlage der oben beschriebenen Koordinatendaten. Es kann ein Aufbau vorliegen, bei welchem zum Beispiel eine Taste für den Start des Betriebs eines aufeinander folgenden oder seriellen Abbildens der Kiefergelenke vorgesehen ist, zum Beispiel in Form einer Taste auf einer Tastatur oder in Form einer Taste, die auf dem Anzeigeschirm angezeigt wird und die dann mittels der Maus angeklickt wird. Dabei kann es auch vorgesehen sein, dass, nachdem der Betrieb in den Abbildungsmodus für das Kiefergelenk gelangt, die Taste für das Beginnen der Verarbeitung für das serielle Abbilden der Kiefergelenke eingeschaltet wird. Es kann eine andere Konfiguration vorliegen, bei welcher zunächst eine Panoramaradiographie vor dem CT-Abbilden durchgeführt wird, bei welchem dann das erhaltene Panoramabild angezeigt wird, bei welchem dann das Zielgebiet auf dem angezeigten Panoramabild bestimmt wird und bei welchem dann das CT-Abbilden auf diesem Zielgebiet durchgeführt wird. Auch bei diesem Vorgehen kann das oben beschriebene Prinzip angewandt werden. Als Beispiel für einen derartigen Aufbau sei auf die Offenbarung der Veröffentlichung WO 2003 / 084 407 A1 dieser Anmelderin verwiesen. Bei der Panoramaradiographie wird angenommen, dass ein Panoramabereich vorliegt, welcher in Form einer dünnen Schicht in Form eines Hufeisens im dreidimensionalen Raum vorliegt, in welchem der Röntgenabbildungsvorrichtungshauptteil M1 vorgesehen ist. Die Panoramaradiographie wird so eingestellt, dass sie diesen Panoramabereich aufnimmt. Da das angezeigte Panoramabild durch Entwickeln des Panoramabereichs erhalten wird oder wurde, ist es möglich, die Position im dreidimensionalen Raum zu bestimmen, indem eine bestimmte Position auf dem Panoramabild spezifiziert wird. Dabei kann eine Art vorliegen, bei welcher das Panoramabild zunächst unter Verwendung dieser Umstände angezeigt wird und dann die Kiefergelenke auf dem angezeigten Panoramabild bestimmt und spezifiziert werden. Ein derartiges in der oben diskutierten Art und Weise vorliegendes Panoramabild, welches für die Positionsbestimmung verwendet wird, wird auch als Panoramaüberblicksansicht (panoramic scout view) bezeichnet. In 13 kann ein Bild, welches für eine derartige Panoramaüberblicksansicht verwendet wird, als Panoramabild 200 angezeigt werden.
  • Des Weiteren kann ein Aufbau vorgesehen sein, bei welchem übertragene Bilder des Probanden o aus verschiedenen Winkeln erhalten werden, und zwar vor dem eigentlichen CT-Abbilden, und bei welchem die übertragenen Bilder, die aus unterschiedlichen Winkeln erhalten wurden, angezeigt werden. Dabei kann dann die Zielposition auf den angezeigten übertragenen Bildern spezifiziert werden. Dann kann das CT-Abbilden im Hinblick auf diese spezifizierte Zielposition oder den Zielbereich oder das Zielgebiet durchgeführt werden. Auch in diesem Zusammenhang kann das oben beschriebene erfindungsgemäße Prinzip angewandt werden. Ein Beispiel für einen derartigen Aufbau ist in der japanischen Patentoffenlegungsschrift Nr. JP 2004 - 329 293 A der Anmelderin dargestellt. Falls die Position in einer Richtung parallel zur Achsenrotation der Rotationsachse 30c in der Mehrzahl der übertragenen Bilder dieselbe ist, kann durch Spezifizieren der Position in einer Richtung, welche die Achsenrichtung der Rotationsachse 30c schneidet, die Position im dreidimensionalen Raum bestimmt werden. Unter Verwendung dieses Umstands kann ein Fall vorliegen, bei welchem eine Mehrzahl der übertragenen Bilder, die aus unterschiedlichen Winkeln erhalten wurden, angezeigt werden und die Kiefergelenke auf diesen angezeigten übertragenen Bildern bestimmt werden. Wie oben diskutiert wurde, kann ein derartig übertragenes Bild, welches für die Positionsbestimmung verwendet wird, als Zweirichtungsüberblicksansicht (two-directional transmitted image scout view) bezeichnet werden. In 13 kann eine derartige Zweirichtungsüberblicksansicht angezeigt werden, und zwar zum Beispiel anstelle eines Panoramabilds 200. Die oben beschriebenen Beispiele im Zusammenhang der Panoramaüberblicksansicht und der Zweirichtungsüberblicksansicht erlauben eine genauere Positionsbestimmung, da die Ansichten auf der Grundlage von Daten erzeugt werden oder wurden, die erhalten wurden durch Aufnehmen von Bildern eines individuellen lebenden Körpers.
  • Unter Bezugnahme auf das Flussdiagramm der 14 wurde der Betrieb der medizinischen Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung M zum Ausführen des CT-Abbildens in Bezug auf Kiefergelenke im offenen und im geschlossenen Zustand diskutiert. Nun wird in Bezug auf das Flussdiagramm der 15 der Betrieb der medizinischen Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung M zum Ausführen von CT-Abbildungen in Bezug auf Kiefergelenke im offenen und geschlossenen Zustand diskutiert. Das Flussdiagramm der 15 ist im Wesentlichen dasselbe wie dasjenige der 14. Dieselben Verfahrensschritte werden mit denselben Bezugszeichen bezeichnet und ihre detaillierte Beschreibung wird fortgelassen.
  • Im Schritt S10a wird ein CT-Abbilden in Bezug auf eines der rechten und linken Kiefergelenke im offenen Zustand auf der Grundlage des im Schritt S9 spezifizierten Abbildungsgebiets r durchgeführt. Im Schritt S11a wird ein CT-Abbilden in Bezug auf das andere der Kiefergelenke im offenen Zustand durchgeführt. Im Schritt S10b wird ein CT-Abbilden in Bezug auf eines der linken und rechten Kiefergelenke im geschlossenen Zustand auf der Grundlage des im Schritt S9 bestimmten Abbildungsgebiets r durchgeführt. Im Schritt S11b wird ein CT-Abbilden in Bezug auf das andere der Kiefergelenke im geschlossenen Zustand durchgeführt. Im Schritt S12a werden die CT-Bilder auf der Grundlage der elektrischen Signale (die Daten der linken und rechten Kiefergelenke im offenen Zustand), die in den Schritten S10a und Slla aufgenommen wurden, und auf der Grundlage der elektrischen Signale (die Daten der linken und rechten Kiefergelenke im geschlossenen Zustand), die in den Schritten S10b und S11b erhalten wurden, rekonstruiert. Im Schritt S13a werden die CT-Bilder der linken und rechten Kiefergelenke im offenen und geschlossenen Zustand, die im Schritt S 12a rekonstruiert wurden, auf dem Anzeigebereich 88 (Anzeigeeinrichtung) angezeigt.
  • 16 zeigt die CT-Bilder der Kiefergelenke im geschlossenen Zustand, die auf dem Anzeigebereich 88 in Schritt S13 aus 14 angezeigt werden. In den CT-Bildern, die in 16 gezeigt werden, sind ein Querschnitts-CT-Bild P1R des rechtsseitigen Kiefergelenks des Probanden o und ein volumengerändertes Bild P2R des rechtsseitigen Kiefergelenks auf der linken Seite des Anzeigeschirms dargestellt. Darüber hinaus sind ein Querschnitts-CT-Bild P1L des linksseitigen Kiefergelenks des Probanden o und ein volumengerändertes Bild P2L des linksseitigen Kiefergelenks auf der rechten Seite des Anzeigeschirms dargestellt. Das Querschnitts-CT-Bild P1R weist ein Querschnitts-CT-Bild P11R des rechtsseitigen Kiefergelenks auf, und zwar geschnitten durch eine xy-Ebene, welche im oberen linken Bereich dargestellt ist, sowie ein Querschnitts-CT-Bild P12R des rechtsseitigen Kiefergelenks, welches durch eine xz-Ebene geschnitten ist, welches unten links gezeigt ist, sowie ein Querschnitts-CT-Bild P13L des linksseitigen Kiefergelenks, welches durch die yz-Ebene geschnitten ist, welches unten rechts dargestellt ist.
  • Beim CT-Abbilden kann, da die Position des Abbildungszielbereichs oder Abbildungszielgebiets, das heißt in diesem Fall jedes Kiefergelenk, detektiert werden kann, ein Standardquerschnitt in jedem der Querschnitts-CT-Bilder eingestellt werden, zum Beispiel in der Nähe der Mitte oder den Zentrums des Gebiets oder Bereichs. In der Figur ist der Querschnitt jedes Querschnitts-CT-Bildes mit der Mitte oder dem Zentrum des Caput mandibulae zentriert ausgebildet sowie darum herum, und zwar für jedes Kiefergelenk. Wie unten beschrieben werden wird, kann die Position des Querschnitts zum Beispiel durch Cursor zc, yc und xc oder dergleichen bewegt werden.
  • Die zweidimensionale Ebene, die aus x und y in einer x-Koordinate besteht, ist als yz-Ebene definiert. Die zweidimensionale Ebene, die aus x und z in einer y-Koordinate besteht, ist als xz-Ebene definiert. Die zweidimensionale Ebene, die aus x und y in einer z-Koordinate besteht, ist als xy-Ebene definiert. Die xy-Ebene, die xz-Ebene und yz-Ebene sind Querschnitte, die zueinander orthogonal stehen. Ein z-Cursor zc, welcher eine Position der xy-Ebene anzeigt, ist in der xz-Ebene und der yz-Ebene dargestellt. Ein y-Cursor yc, der eine Position der xz-Ebene anzeigt, ist in der xy-Ebene und der yz-Ebene dargestellt. Eine x-Cursor xc, welcher eine Position der yz-Ebene anzeigt, ist in der xy-Ebene und der xz-Ebene dargestellt. Die Cursor zc, yc und xc werden bewegt durch die Bedienung eines Zeigers mittels einer Maus, um dadurch die jeweiligen Positionen der xy-Ebene, der xz-Ebene und der yz-Ebene zu bewegen.
  • Der x-Cursor xc in der xy-Ebene und der x-Cursor xc in der xz-Ebene sind miteinander blockiert oder verriegelt. Wenn einer der Cursor bewegt wird, wird der andere automatisch mitbewegt. Der y-Cursor yc in der xy-Ebene und der y-Cursor yc in der yz-Ebene stehen im selben Zusammenhang miteinander. Das gleiche gilt für den z-Cursor zc in der xz-Ebene und den z-Cursor zc in der yz-Ebene.
  • Andererseits zeigt 17 die CT-Bilder der Kiefergelenke im geschlossenen und offenen Zustand, wie sie im Schritt S13a auf dem Anzeigebereich 88 gemäß 15 angezeigt werden. Bei den in 17 gezeigten CT-Bildern werden CT-Bilder des geschlossenen Zustands auf dem oberen Bereich des Anzeigeschirms angezeigt. Die CT-Bilder des offenen Zustands werden auf dem unteren Bereich des Anzeigeschirms angezeigt. Die CT-Bilder im oberen Bereich der 17 sind dieselben wie die CT-Bilder, die in 16 dargestellt sind. Das Querschnitts-CT-Bild P1R des rechten Kiefergelenks im geschlossenen Zustand das volumengeränderte Bild P2R des rechtsseitigen Kiefergelenks werden auf der linken Seite des Anzeigeschirms angezeigt. Das Querschnitts-CT-Bild P1L des linksseitigen Kiefergelenks im geschlossenen Zustand und das volumengeränderte Bild P2L des linksseitigen Kiefergelenks werden auf der rechten Seite des Anzeigeschirms angezeigt. Bei den CT-Bildern im unteren Bereich der 17 werden ein Querschnitts-CT-Bild P3R des rechtsseitigen Kiefergelenks im offenen Zustand und ein volumengerändertes Bild P4R des rechtsseitigen Kiefergelenks auf der linken Seite des Anzeigeschirms angezeigt. Es werden ein Querschnitts-CT-Bild P3L des linksseitigen Kiefergelenks im offenen Zustand und ein volumengerändertes Bild P4L des linksseitigen Kiefergelenks auf der rechten Seite des Anzeigeschirms angezeigt. Das Querschnitts-CT-Bild P3R weist ein Querschnitts-CT-Bild P31R des rechtsseitigen Kiefergelenks im offenen Zustand auf, welches durch die xy-Ebene geschnitten ist und welches im oberen linken Bereich dargestellt ist. Des Weiteren ist ein Querschnitts-CT-Bild P32R des rechtsseitigen Kiefergelenks im offenen Zustand, welches durch die xz-Ebene geschnitten ist, im linken unteren Bereich dargestellt. Ferner ist ein Querschnitts-CT-Bild P33R des rechtsseitigen Kiefergelenks im offenen Zustand, welches durch die yz-Ebene geschnitten ist, unten rechts dargestellt. In ähnlicher Art und Weise weist das Querschnitts-CT-Bild P3L auf ein Querschnitts-CT-Bild P31L des linksseitigen Kiefergelenks im offenen Zustand, welches durch die xy-Ebene geschnitten ist im oberen linken Bereich, ein Querschnitts-CT-Bild P32L des linksseitigen Kiefergelenks im offenen Zustand, welches durch die xz-Ebene geschnitten ist, im linken unteren Bereich und ein Querschnitts-CT-Bild P33L des linksseitigen Kiefergelenks im offenen Zustand, welches durch die yz-Ebene geschnitten ist, im unteren rechten Bereich auf.
  • Da die medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung M gemäß der zweiten bevorzugten Ausführungsform das Röntgen-CT-Abbilden der Kiefergelenke im offenen oder geschlossenen Zustand oder der Kiefergelenke im offenen und geschlossenen Zustand ausführt, während ein Einstellen auf die Größe eines Erwachsenen oder eines Kindes durchgeführt wird, ist es also möglich, in automatischer Art und Weise die Röntgenbestrahlungsbedingungen, zum Beispiel im Sinne eines Röhrenstroms oder einer Röhrenspannung hinsichtlich einer optimalen Stromversorgung oder dergleichen einzustellen. Damit besteht die Möglichkeit, dass die Vorrichtung in automatischer Art und Weise grob die Zentralposition oder Mittenposition des Abbildungsgebiets r, welches die Position des lebenden Organs ist bestimmt (auf der Grundlage eines fabrikmäßigen Einstellwerts), und zwar ausschließlich durch Auswählen eines Kindes oder eines Erwachsenen.
  • Ferner führt die medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung M gemäß der zweiten bevorzugten Ausführungsform das CT-Abbilden der Kiefergelenke in geschlossenen und in offenen Zuständen durch und rekonstruiert CT-Bilder auf der Grundlage der durch das CT-Abbilden erfassten Daten. Die medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung M führt jedoch das CT-Abbilden im Hinblick auf die Kiefergelenke in einem Zwischenzustand (zwischen den geschlossenen und den offenen Zuständen) mindestens einmal durch, sowie ein CT-Abbilden der Kiefergelenke im geschlossenen und den offenen Zuständen und rekonstruiert die CT-Bilder auf der Grundlage der durch das CT-Abbilden erfassten Daten, um kontinuierlich CT-Bilder wiederzugeben. Es ist deshalb möglich, die CT-Bilder der Kiefergelenke vom offenen Zustand zum geschlossenen Zustand in Form bewegter Bilder auf dem Anzeigebereich 88 darzustellen.
  • Obwohl die oben gegebene Diskussion in Bezug auf einen Fall durchgeführt wurde, bei welchem das CT-Abbilden aufeinander folgend in Bezug auf das erste lebende Organ und das zweite lebende Organ, zum Beispiel in Bezug auf linke und rechte Kiefergelenke, durchgeführt wurde, kann das CT-Abbilden nicht nur in Bezug auf das erste lebende Organ und in Bezug auf das zweite lebende Organ sondern auch in gemischter Art und Weise in Bezug auf einen anderen Bereich oder ein anderes Gebiet durchgeführt werden.
  • Ein derartiger anderer Bereich oder ein derartiges anderes Gebiet bezieht sich zum Beispiel auf ein drittes lebendes Organ, welches unter Bezugnahme auf 18 beschrieben werden wird.
  • Dabei bedeutet der Begriff „drittes lebendes Organ“ einen CT-Abbildungszielbereich, der sich von denjenigen des ersten lebenden Organs und des zweiten lebenden Organs unterscheidet. Dabei können auch ein einzelnes Gebiet oder eine Mehrzahl von Gebiete vorgesehen sein.
  • 18 zeigt in exemplarischer Art und Weise einen Fall, bei welchem angenommen wird, dass das rechtsseitige Kiefergelenk und Bereiche in der Nähe davon als ein rechtsseitiges lebendes Organ or, dass das linke Kiefergelenk und Bereiche in der Nähe davon als ein linksseitiges lebendes Organ ol und Bereiche in der Mitte davon zwischen beiden Kiefergelenken als ein zentrales lebendes Organ oc aufgefasst werden und entsprechend als rechtsseitiges Abbildungsgebiet rr für das CT-Abbilden des rechtsseitigen lebenden Organs or, als ein linksseitiges Abbildungsgebiet rl für das CT-Abbilden des linksseitigen lebenden Organs ol und als ein zentrales Abbildungsgebiet rc für das CT-Abbilden des zentralen lebenden Organs oc eingestellt werden.
  • Bei diesem exemplarischen Fall ist das dritte lebende Organ als ein Bereich zwischen dem ersten lebenden Organ und dem zweiten lebenden Organ lokalisiert und in kontinuierlicher Art und Weise mit dem ersten und zweiten lebenden Organ im Zusammenhang bestehend.
  • Das CT-Abbilden wird aufeinander folgend in Bezug auf das Abbildungsgebiet rr, das Abbildungsgebiet rl und das Abbildungsgebiet rc durchgeführt. Jedoch ist die Abfolge nicht auf die eben Beschriebene beschränkt.
  • Beispiele der Abfolge werden unten beschrieben.
    • Beispiel 1: CT-Abbilden des Abbildungsgebiets rr, CT-Abbilden des Abbildungsgebiets rl, und CT-Abbilden des Abbildungsgebiets rc.
    • Beispiel 2: CT-Abbilden des Abbildungsgebiets rl, CT-Abbilden des Abbildungsgebiets rr, und CT-Abbilden des Abbildungsgebiets rc.
    • Beispiel 3: CT-Abbilden des Abbildungsgebiets rc, CT-Abbilden des Abbildungsgebiets rr, und CT-Abbilden des Abbildungsgebiets rl.
    • Beispiel 4: CT-Abbilden des Abbildungsgebiets rc, CT-Abbilden des Abbildungsgebiets rl, und CT-Abbilden des Abbildungsgebiets rr.
    • Beispiel 5: CT-Abbilden des Abbildungsgebiets rr, CT-Abbilden des Abbildungsgebiets rc, und CT-Abbilden des Abbildungsgebiets rl.
    • Beispiel 6: CT-Abbilden des Abbildungsgebiets rl, CT-Abbilden des Abbildungsgebiets rc, und CT-Abbilden des Abbildungsgebiets rr.
  • Dabei wird angenommen, dass eines der rechtsseitigen lebenden Organe or und des linksseitigen lebenden Organs ol das erste lebende Organ ist und dass das andere lebende Organ das zweite lebende Organ ist und dass das zentrale lebende Organ oc das dritte lebende Organ ist.
  • In den Beispielen 1 und 2 wird das CT-Abbilden in Bezug auf das dritte lebende Organ nach dem aufeinander folgenden CT-Abbilden des ersten lebenden Organs und des zweiten lebenden Organs durchgeführt.
  • Bei den Beispielen 3 und 4 wird das CT-Abbilden in Bezug auf das dritte lebende Organ vor dem aufeinander folgenden CT-Abbilden des ersten lebenden Organs und des zweiten lebenden Organs ausgeführt.
  • Bei den Beispielen 5 und 6 wird das CT-Abbilden in Bezug auf das dritte lebende Organ zwischen dem aufeinander folgenden CT-Abbilden des ersten lebenden Organs und des zweiten lebenden Organs ausgeführt.
  • Die Größen oder Ausdehnungen des Abbildungsgebiets rr, des Abbildungsgebiets rl und des Abbildungsgebiets rc werden so eingestellt, dass die Gesamtgröße oder die Gesamtausdehnung des Abbildungsgebiets rr, des Abbildungsgebiets rl und des Abbildungsgebiets rc einen gesamten Zahnbogen mit dem Oberkiefer, dem Unterkiefer und den Kiefergelenken in Breite, Tiefe und Höhe umfasst.
  • Wie in 18 dargestellt ist, ist das Abbildungsgebiet rc für das dritte lebende Organ zwischen den jeweiligen Abbildungsgebieten rr und rl für das erste und zweite lebende Organ angeordnet und in kontinuierlicher Art und Weise mit den Abbildungsgebieten rr und rl verbunden. Da die drei Gebiete kontinuierlich ohne Unterbrechung miteinander in Zusammenhang stehen, können die CT-Abbildungsdaten für die gesamten Abbildungszielbereiche oder Zielgebiete ohne Unterbrechung erhalten werden.
  • Das Abbildungsgebiet rr, das Abbildungsgebiet rl und das Abbildungsgebiet rc können durch den Bediener oder Operateur unter Verwendung des Abbildungsgebietsspezifizierungsbereichs 83 in der zuvor beschriebenen Art und Weise bestimmt oder spezifiziert werden. Sie können im Hinblick auf ihre Position auch vorab eingestellt werden, zum Beispiel in Bezug auf die Position des Trägerbereichs oder Haltebereichs für den Gegenstand oder Probanden.
  • Dritte bevorzugte Ausführungsform
  • Während die Diskussion in Bezug auf den Aufbau und den Betrieb der medizinischen Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung M in Bezug auf die oben beschriebenen bevorzugten Ausführungsbeispiele geführt wurde, erfolgt nunmehr eine Diskussion in Bezug auf die Anzeigebeispiele, bei welchen die lebenden Organe, die in Bezug auf eine vorbestimmte Ebene symmetrisch angeordnet sind, zum Vergleich auf dem Anzeigebereich 80 der medizinischen Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung M gemäß der dritten bevorzugten Ausführungsform angezeigt werden.
  • Zunächst ist in 20 ein exemplarischer Fall dargestellt, bei welchem das Panoramabild 200 und die CT-Bilder der Kiefergelenke im geschlossenen und offenen Zustand angezeigt werden. Bei 20 wird das Panoramabild 200 in der Mitte angezeigt, wogegen die CT-Bilder der Kiefergelenke im geschlossenen Zustand im oberen Bereich und die CT-Bilder der Kiefergelenke im offenen Zustand im unteren Bereich angezeigt werden. Unter den CT-Bildern im oberen Bereich der 10 werden die Querschnitts-CT-Bilder P11R bis R13R des rechtsseitigen Kiefergelenks im geschlossenen Zustand und das volumengeränderte Bild P2R des rechtsseitigen Kiefergelenks auf der linken Seite des Anzeigeschirms angezeigt. Die Querschnitts-CT-Bilder P11L bis P13L des linksseitigen Kiefergelenks im geschlossenen Zustand und das volumengeränderte Bild P2L des linksseitigen Kiefergelenks werden auf der rechten Seite des Anzeigeschirms angezeigt. Unter den CT-Bildern im unteren Bereich der 20 werden die Querschnitts-CT-Bilder P31R bis P33R des rechtsseitigen Kiefergelenks im offenen Zustand und das volumengeränderte Bild P4R des rechtsseitigen Kiefergelenks auf der linken Seite des Anzeigeschirms angezeigt, wogegen die Querschnitts-CT-Bilder P31L bis P33L des linksseitigen Kiefergelenks im offenen Zustand und das volumengeränderte Bild P4L des linksseitigen Kiefergelenks auf der rechten Seite des Anzeigeschirms angezeigt werden.
  • Also wird durch Anzeigen des Panoramabildes 200 und der CT-Bilder der Kiefergelenke im geschlossenen und im offenen Zustand zum Vergleich die Möglichkeit geschaffen, die geschlossenen und offenen Zustände der Kiefergelenke zu untersuchen, während der gesamte Zahnbogen mit den Kiefergelenken im Panoramabild 200 betrachtet werden. Daher ist es möglich, in effizienter Art und Weise die Diagnose und Erklärungen an den Patienten zu unterstützen.
  • 21 zeigt einen exemplarischen Fall, bei welchem die Illustration 100 des Zahnbogens mit den Kiefergelenken und die CT-Bilder der Kiefergelenke im geschlossenen und offenen Zustand angezeigt werden. In 21 ist die Illustration 100 in der Mitte dargestellt. Die CT-Bilder der Kiefergelenke im geschlossenen Zustand sind im oberen Bereich dargestellt. Die CT-Bilder der Kiefergelenke im offenen Zustand im unteren Bereich dargestellt. Unter den CT-Bildern im oberen Bereich der 21 sind die Querschnitts-CT-Bilder P11R bis P13R des rechtsseitigen Kiefergelenks im geschlossenen Zustand und das volumengeränderte Bild P2R des rechtsseitigen Kiefergelenks im linken Bereich des Anzeigeschirms dargestellt, wogegen die Querschnitts-CT-Bilder P11L bis P13L des linksseitigen Kiefergelenks im geschlossenen Zustand und das volumengeränderte Bild P2L des linksseitigen Kiefergelenks auf der rechten Seite des Anzeigeschirms dargestellt sind. Unter den CT-Bildern im unteren Bereich der 21 sind die Querschnitts-CT-Bild P31R bis P33R des rechtsseitigen Kiefergelenks im offenen Zustand und das volumengeränderte Bild P4R des rechtsseitigen Kiefergelenks auf dem linken Bereich des Anzeigeschirms dargestellt, wogegen die Querschnitts-CT-Bilder P31L bis P33L des linksseitigen Kiefergelenks im geöffneten Zustand und das volumengeränderte Bild P4L des linksseitigen Kiefergelenks auf der rechten Seite des Anzeigeschirms dargestellt sind.
  • Dadurch wird durch Anzeigen der Illustration 100 und der CT-Bilder der Kiefergelenke im geöffneten und geschlossenen Zustand zum Vergleich die Möglichkeit geschaffen, die geschlossenen und offenen Zustände der Kiefergelenke zu untersuchen, während die Positionen und Anordnungen der Kiefergelenke in der Illustration 100 betrachtet werden. Dadurch besteht die Möglichkeit, die Diagnose und Erklärungen gegenüber dem Patienten in effizienter Art und Weise zu gestalten.
  • In 22 ist ein exemplarischer Fall gezeigt, bei welchem die CT-Bilder der Kiefergelenke in geschlossenem Zustand bei einer Anordnung angezeigt werden, die sich von derjenigen der 16 unterscheidet. In 22 werden wie in 16 das Querschnitts-CT-Bild P1R des rechtsseitigen Kiefergelenks im geschlossenen Zustand und das volumengeränderte Bild P2R des rechtsseitigen Kiefergelenks auf der linken Seite des Anzeigeschirms dargestellt, wogegen das Querschnitts-CT-Bild P1L des linksseitigen Kiefergelenks im geschlossenen Zustand und das volumengeränderte Bild P2L des linksseitigen Kiefergelenks auf der rechten Seite des Anzeigeschirms dargestellt sind oder werden. Jedoch wird in 22 anders als bei 16 das volumengeränderte Bild P2R des rechtsseitigen Kiefergelenks oben links, das Querschnitts-CT-Bild P11R des rechtsseitigen Kiefergelenks, geschnitten durch die xy-Ebene, unten rechts, das Querschnitts-CT-Bild P12R des rechtsseitigen Kiefergelenks, geschnitten durch die xz-Ebene, unten rechts, und das Querschnitts-CT-Bild P13R des rechtsseitigen Kiefergelenks, geschnitten durch die yz-Ebene, unten links angezeigt. Die Anordnung des Querschnitts-CT-Bildes P1L des linksseitigen Kiefergelenks im geschlossenen Zustand und des volumengeränderten Bildes P2L des linksseitigen Kiefergelenks ist dieselbe wie im Zusammenhang mit 16 dargestellt wurde.
  • Durch Anzeigen der CT-Bilder des rechtsseitigen Kiefergelenks und der Querschnitts-CT-Bilder des linksseitigen Kiefergelenks in Spiegelsymmetrie können die Bilder in einer Form dargestellt werden, die der tatsächlichen Anordnung der Kiefergelenke sehr nahe kommt. Daher ist es auf diese Art und Weise möglich, eine wirkungsvolle Diagnose und Erklärungen gegenüber den Patienten zu unterstützen.
  • In 23 sind anders als in 21 die Illustration 100 des Zahnbogens mit den Kiefergelenken und die CT-Bilder der Kiefergelenke im geschlossenen Zustand angezeigt. In 23 sind die Querschnitts-CT-Bilder P11R bis P13R des rechtsseitigen Kiefergelenks im geschlossenen Zustand und das volumengeränderte Bild P2R des rechtsseitigen Kiefergelenks auf der linken Seite des oberen Bereichs des Anzeigeschirms dargestellt, wogegen die Querschnitts-CT-Bilder P11L bis P13L des linksseitigen Kiefergelenks im geschlossenen Zustand und das volumengeränderte Bild P2L des linksseitigen Kiefergelenks auf der rechten Seite des oberen Bereichs des Anzeigeschirms dargestellt sind. Des Weiteren ist in 23 die Illustration 100 des Zahnbogens mit den Kiefergelenken auf dem unteren Bereich des Anzeigeschirms dargestellt. Die CT-Bilder der Kiefergelenke im geschlossenen Zustand können in demselben Layout dargestellt sein, anstelle der CT-Bilder der Kiefergelenke im offenen Zustand. Die Art und Weise des Anzeigens der Illustration 100 des Zahnbogens mit den Kiefergelenken und der CT-Bilder der Kiefergelenke im geschlossenen Zustand ist nicht auf die Darstellung gemäß 23 beschränkt, sondern die Illustration 100 und die CT-Bilder der Kiefergelenke im geschlossenen Zustand können in einer Reihe angezeigt sein, wie dies im Zusammenhang mit 24 gezeigt ist.
  • Also ist es durch Anzeigen der Illustration des Zahnbogens mit den Kiefergelenken und den CT-Bildern der Kiefergelenke im geschlossenen Zustand möglich, einen Gesamtanblick zu gewinnen und dadurch eine wirkungsvolle Diagnose und in effektiver Art und Weise Erklärungen für den Patienten zu gewinnen.
  • In 25 sind anders als bei 20 das Panoramabild 200 und die CT-Bilder der Kiefergelenke im geschlossenen Zustand dargestellt. In 25 sind die Querschnitts-CT-Bilder P11R bis P13R des rechtsseitigen Kiefergelenks im geschlossenen Zustand und das volumengeränderte Bild P2R des rechtsseitigen Kiefergelenks auf der linken Seite im oberen Bereich des Anzeigeschirms dargestellt, wogegen die Querschnitts-CT-Bilder P11L bis P13L des linksseitigen Kiefergelenks im geschlossenen Zustand und das volumengeränderte Bild P2L des linksseitigen Kiefergelenks auf der rechten Seite im oberen Bereich des Anzeigeschirms dargestellt sind. Des Weiteren ist in 25 das Panoramabild 200 im unteren Bereich des Anzeigeschirms dargestellt. Die CT-Bilder der Kiefergelenke im geschlossenen Zustand können in derselben Art und Weise mit demselben Layout dargestellt sein, nämlich anstelle der CT-Bilder der Kiefergelenke im geöffneten Zustand. Die Art und Weise des Anzeigens der Panoramabilder 200 und der CT-Bilder der Kiefergelenke im geschlossenen Zustand ist nicht auf die Darstellung gemäß 25 beschränkt, sondern das Panoramabild 200 und die CT-Bilder der Kiefergelenke im geschlossenen Zustand können auch in einer Reihe angezeigt werden, wie dies im Zusammenhang mit 26 gezeigt.
  • Folglich können auf diese Art und Weise durch Anzeigen des Panoramabildes 200 und der CT-Bilder der Kiefergelenke im geschlossenen Zustand Möglichkeiten geschaffen werden, ein Gesamtüberblick zu gewinnen und in effektiver Art und Weise eine Diagnose und Erklärungen für den Patienten bereitzustellen.
  • Die oben beschriebenen Beispiele betreffen die Kiefergelenke. Die Diskussion dieser Anordnung wurden im Zusammenhang mit den CT-Bildern der lebenden Organe durchgeführt, die in Bezug auf eine Ebene mit einer Medianlinie symmetrisch angeordnet sind. Die vorliegende Erfindung ist jedoch nicht auf den oben beschriebenen Fall beschränkt, sondern es können auch CT-Bilder lebender Organe dargestellt werden, die vertikal symmetrisch in Bezug auf eine vorbestimmte Ebene angeordnet sind, zum Beispiel in Form einer oberen Zahnreihe und einer unteren Zahnreihe, die vertikal symmetrisch in Bezug auf eine Okklusionsfläche (occlusal surface) angeordnet sind.
  • Nachfolgend wird nunmehr eine Diskussion geführt in Bezug auf die medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung M, welche ein CT-Abbilden einer oberen Zahnreihe und einer unteren Zahnreihe durchführt. Die medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung M verwendet eine Illustration oder bildliche Darstellung 300 eines Schädels, welche auf der linken Seite gemäß 27 dargestellt ist, um eine obere Zahnreihe 301 und eine untere Zahnreihe 302 zu bestimmen oder zu spezifizieren, welche Abbildungsgebiete r sind oder bilden. Die medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung M bewegt den Röntgenerzeugungsbereich 10 und den Röntgendetektionsbereich 20 auf der Grundlage der bestimmten oder spezifizierten Positionen, um dadurch ein CT-Abbilden zu bewirken. Die Vorrichtung M rekonstruiert CT-Bilder auf der Grundlage der durch das CT-Abbilden erfassten Daten und zeigt die CT-Bilder, die auf der linken Seite der 27 dargestellt sind, auf dem Anzeigebereich 88 an. In 27 ist die Illustration oder bildliche Darstellung 300 auf der rechten Seite des Anzeigeschirms angeordnet. Ein CT-Bild P5H der oberen Zahnreihe 301 und ein volumengerändertes Bild P6H der oberen Zahnreihe 301 und ein volumengerändertes Bild P6H der oberen Zahnreihe 301 werden oben links auf dem Anzeigeschirm angezeigt, wogegen ein CT-Bild P5L der unteren Zahnreihe 302 und ein volumengerändertes Bild P6L der unteren Zahnreihe 302 unten links auf dem Anzeigeschirm angezeigt werden.
  • Das CT-Bild P5H weist ein Querschnitts-CT-Bild P51H der oberen Zahnreihe 301, geschnitten mit der xy-Ebene, welches oben links angezeigt ist, ein Querschnitts-CT-Bild P52H der oberen Zahnreihe 301, geschnitten mit der xz-Ebene, welches unten links angezeigt ist, und ein Querschnitts-CT-Bild P53H der oberen Zahnreihe 301, geschnitten mit der yz-Ebene, welches unten rechts angeordnet ist, auf. Das CT-Bild P5L weist ein Querschnitts-CT-Bild P51L der unteren Zahnreihe 302, geschnitten mit der xy-Ebene, welches oben links dargestellt ist, ein Querschnitts-CT-Bild P52L der unteren Zahnreihe 302, geschnitten mit der xz-Ebene, welches unten links dargestellt ist, und ein Querschnitts-CT-Bild P53L der unteren Zahnreihe 302, geschnitten mit der yz-Ebene, welches unten rechts dargestellt ist, auf. Obwohl eine tatsächliche Okklusion eine Abweichung aufweist zwischen der oberen Zahnreihe und der unteren Zahnreihe, werden oder sind die Positionen der angezeigten Querschnitts-CT-Bilder P53H und P53L derart angepasst, dass diese Querschnitts-CT-Bilder auf derselben y-Achse liegen. Obwohl die Illustration oder bildliche Darstellung 300 und die CT-Bilder der oberen Zahnreihe und der unteren Zahnreihe in 27 dargestellt sind, ist die vorliegende Erfindung nicht auf diese Anordnung begrenzt, sondern es kann ein Fall vorliegen, bei welchem nur die CT-Bilder der oberen Zahnreihe und der unteren Zahnreihe angezeigt werden.
  • Es ist wünschenswert, den Kegelstrahl für das CT-Abbilden derart zu steuern, dass dieser nur in Bezug auf den Abbildungszielbereich oder das Abbildungszielgebiet ausgesandt wird. Es besteht eine mögliche Konfiguration zum Steuern oder Regeln der vertikalen Länge des Kegelstrahls, damit nur einer der Zähne der oberen Zahnreihe und derjenige oder diejenigen der unteren Zahnreihe vom Kegelstrahl erfasst werden. Falls sich der Abbildungszielbereich oder das Abbildungszielgebiet vertikal ändern, ist es in diesem Fall notwendig, in irgendeiner Weise die Position des Strahlungsfeldes des Kegelstrahls an die Position des Abbildungszielbereichs oder Abbildungszielgebiets anzupassen.
  • Bei den exemplarischen Anordnungen gemäß den 5 und 6 können insbesondere der Trägerbereich 30 auf- und abbewegt werden, und zwar relativ zum Haltebereich 40 für den Probanden, der Haltebereich 40 für den Probanden auf- und abbewegt werden relativ zum Trägerbereich 30 oder beide Bereiche gegeneinander auf- und abbewegt werden. Wie in den exemplarischen Anordnungen der 8 und 9 dargestellt ist, kann der Z-Achsenmotor 60z derart betrieben werden, dass der Haltebereich 40 für den Probanden auf- und abbewegt wird, relativ zum Trägerbereich 30. Wie in den exemplarischen Anordnungen der 28 und 29 dargestellt ist, kann der Strahlungsfeldsteuerbereich 12, der vor dem Röntgengenerator 11 angeordnet ist, durch einen bekannten und hier nicht explizit dargestellten Aktuator auf- und abbewegt werden, und zwar unter Verwendung eines Motors oder dergleichen, und zwar in einer Richtung, die durch den Pfeil in den Figuren angedeutet ist, um dadurch den Kegelstrahl, der aufwärts oder abwärts zu projizieren ist, zu steuern. 28 zeigt einen Fall des Bestrahlens der Zähne des Oberkiefers. 29 zeigt einen Fall des Bestrahlens der Zähne des Unterkiefers.
  • Wie in 30 dargestellt ist, kann des Weiteren eine Konfiguration vorliegen, bei welcher der Auf-und-Abbewegungsrahmen 91 einen unteren Bereich 91a des Auf-und-Abbewegungsrahmens aufweist, der innerhalb eine Kinnstütze vorgesehen ist, auf welcher das Kinn des Patienten o als Proband oder Gegenstand platziert ist oder wird, um zu bewirken, dass der Kopf gehaltert wird. Dabei ist ein oberer Bereich 91b des Auf-und-Abbewegungsrahmens vorgesehen, welcher sich auf- und abbewegt relativ zum unteren Bereich 91a des Auf-und-Abbewegungsrahmens. Unter diesen Umständen wird die Gesamtheit oder die gesamte Anordnung des unteren Bereichs 91a und des oberen Bereichs 91b des Auf-und-Abbewegungsrahmens relativ zur Säule 92 durch einen hier nicht dargestellten Bewegungsmechanismus bewegt, um dadurch vertikal in Bezug auf die körperliche Gestalt des Patienten o angeordnet zu werden. Dann kann der obere Bereich 91b des Auf-und-Abbewegungsrahmens sich relativ zum unteren Bereich 91a des Auf-und-Abbewegungsrahmens bewegen, um in Bezug auf das Zielgebiet des CT-Abbildens angepasst zu werden.
  • Bei der exemplarischen Anordnung gemäß 30 ist der untere Bereich 91a des Auf-und-Abbewegungsrahmens mit einem Auf-und-Abbewegungsantriebsmotor ZM mit einer Gewindeachse (thread axis) mit einer longitudinalen Achse in der Richtung der vertikalen Bewegung des oberen Bereichs 91b des Auf-und-Abbewegungsrahmens ausgebildet. Des Weiteren ist ein Teil des oberen Bereichs 91b des Auf-und-Abbewegungsrahmens ausgebildet als ein inneres Gewinde oder Innengewinde (internal thread) zu dienen, um in Gewindeeingriff (threaded engagement) mit der Gewindeachse zu treten. Des Weiteren kann der obere Bereich 91b des Auf-und-Abbewegungsrahmens auf- und abbewegt werden relativ zum unteren Bereich 91b des Auf-und-Abbewegungsrahmens, und zwar durch den Antrieb mittels des Auf-und-Abbewegungsantriebsmotors ZM.
  • 30 zeigt einen Fall des Bestrahlens de Zähne des Oberkiefers. 31 zeigt einen Fall des Bestrahlens der Zähne des Unterkiefers.
  • Wie in 32 dargestellt ist, kann ein Fall vorliegen, bei welchem ein XY-Tisch XYT mit demselben Tisch wie dem X-Tisch 35X und dem Y-Tisch 35Y, welche in 2 dargestellt sind, welcher den Trägerbereich 30 axial lagert, trägt oder haltert, und ein Z-Tisch ZT zum Bewegen des XY-Tischs XYT aufwärts und abwärts innerhalb des Auf-und-Abbewegungsrahmens 91 vorgesehen sind und bei welchem der Trägerbereich 30 relativ zum Probanden oder Gegenstand o oder dem Haltebereich 40 für den Probanden oder Gegenstand auf und ab bewegt wird, wodurch das Strahlungsfeld des Kegelstrahls so gesteuert oder geregelt wird, dass er aufwärts oder Abwärts gerichtet wird. 32 zeigt einen Fall des Bestrahlens der Zähne des Oberkiefers.
  • Der Fall des Bestrahlens der Zähne des Unterkiefers ist sehr ähnlich ausgebildet zu den Fällen, die in 29 und 31 gezeigt sind. Daher werden sie hier nicht gezeigt.
  • In den 28 bis 32 sind die jeweils bildenden Elemente gleich zu denjenigen gemäß den 1 bis 9 und werden mit denselben Bezugszeichen bezeichnet. Eine detaillierte Beschreibung wird fortgelassen.
  • 33 ein Beispiel einer Bildanzeige in einem Fall, bei welchem ein serielles CT-Abbilden in Bezug auf ein erstes lebendes Organ, ein zweites lebendes Organ und ein drittes lebendes Organ, zum Beispiel ein rechtes lebendes Organ or, ein linkes lebendes Organ ol und ein zentrales oder mittiges lebendes Organ oc, wie sie früher im Zusammenhang mit 18 diskutiert wurden, ausgeführt wird.
  • Die CT-Abbildungsdaten, die durch das CT-Abbilden in Bezug auf das erste lebende Organ erhalten werden, sind als CT-Abbildungsdaten iol des ersten lebenden Organs, die CT-Abbildungsdaten, die durch das CT-Abbilden des zweiten lebenden Organs definiert wurden, als CT-Abbildungsdaten io2 des zweiten lebenden Organs und die CT-Abbildungsdaten, die durch das CT-Abbilden des dritten lebenden Organs erstellt wurden, als CT-Abbildungsdaten io3 des dritten lebenden Organs definiert.
  • Der Abbildungsbetriebsbereich 84 oder Abbildungsbedienbereich 84 führt eine Positionsberechnung im Hinblick auf die CT-Abbildungsdaten iol in Bezug auf das erste lebende Organ, die CT-Abbildungsdaten io2 in Bezug auf das zweite lebende Organ und die CT-Abbildungsdaten io3 in Bezug auf das dritte lebende Organ derart aus, dass die tatsächlichen Positionen des ersten lebenden Organs, des zweiten lebenden Organs und des dritten lebenden Organs im lebenden Körper mit hoher Verlässlichkeit wiedergegeben werden können, um dadurch CT-Abbildungsdaten ios einheitlich zu synthetisieren.
  • Die Positionsberechnung bei der Synthese kann zum Beispiel durchgeführt werden durch Messen der Positionen des Abbildungsgebiets rr, des Abbildungsgebiets rl und des Abbildungsgebiets rc aus der Stärke oder dem Wert der Bewegung des Rotationsarms während des seriellen oder aufeinander folgenden CT-Abbildens des ersten lebenden Organs, des zweiten lebenden Organs und des dritten lebenden Organs und durch Wiedergeben der Positionen des Abbildungsgebiets rr, des Abbildungsgebiets rl und des Abbildungsgebiets rc auf der Anordnung der CT-Abbildungsdaten iol für das erste lebende Organ, der CT-Abbildungsdaten io2 für das zweite lebende Organ und der CT-Abbildungsdaten io3 für das dritte lebende Organ, und somit hoher Zuverlässigkeit bei dem Synthesevorgang.
  • Obwohl die tatsächlichen CT-Abbildungsdaten keine sichtbaren Daten sind, bis eine Rekonstruktion und Anzeige stattgefunden hat, sind die synthetisierten CT-Abbildungsdaten ios in schematischer Art und Weise in 34 dargestellt.
  • P71, P72 und P73 in 33 stellen CT-Bilder dar, die erhalten wurden durch Rekonstruieren der synthetisierten CT-Abbildungsdaten ios.
  • Das Querschnitts-CT-Bild P7 weist das Querschnitts-CT-Bild P71 der linken und rechten Kiefergelenke, geschnitten mit der xy-Ebene, auf, welche in dem oberen rechten Bereich gezeigt sind. Das Querschnitts-CT-Bild P72 der linken und rechten Kiefergelenke, geschnitten mit der xz-Ebene, welches unten rechts dargestellt ist, sowie das Querschnitts-CT-Bild P73 des linksseitigen Kiefergelenks, geschnitten mit der YZ-Ebene, welches links unten dargestellt ist. Diese Querschnitts-CT-Bilder werden angezeigt. Wie im Zusammenhang mit 16 und dergleichen sind hier auch der x-Cursor xc, der y-Cursor yc und der z-Cursor zc zusätzlich angezeigt.
  • Oben links ist ein volumengerändertes Bild Pv1, welches nur das linksseitige Kiefergelenk darstellt, angezeigt. Da das volumengeränderte Bild Pv1 in 16 und anderen Figuren angezeigt ist, wird das Bild mit einer vereinfachten Gestalt in 33 wiedergegeben.
  • 35 zeigt eine exemplarische Anzeige, bei welcher das CT-Bild aus 34 weiterentwickelt ist oder wird.
  • Die Anzeige gemäß 35 ist im Wesentlichen dieselbe wie diejenige aus 34, unterscheidet sich jedoch dahingehend, dass zwei x-Cursor xc1 und xc2, welche die Positionen zweier yz-Ebenen mit unterschiedlichen Positionen zeigen. Des Weiteren ist ein Querschnitts-CT-Bild P74 vorgesehen, welches einen Schnitt zeigt, der durch eine andere yz-Ebene geführt wird. Darüber hinaus zeigt das volumengeränderte Bild Pv2 nur das rechtsseitige Kiefergelenk.
  • Ein Querschnitts-CT-Bild P7A weist das Querschnitts-CT-Bild P71, das Querschnitts-CT-Bild P72 und das Querschnitts-CT-Bild P73 sowie das Querschnitts-CT-Bild P74 auf.
  • Es können die x-Cursor xc1 und xc2 bewegt werden. Sowohl die yz-Ebene, die in P73 dargestellt ist und yz-Ebene, die in P74 dargestellt ist, können geändert werden.
  • Eine derartige Anzeige ermöglicht, dass das erste lebende Organ und das zweite lebende Organ zum Vergleich angezeigt werden. Daher ist es möglich, in wirkungsvoller Art und Weise Diagnosen zu erstellen.
  • Obwohl die 34 die exemplarische Bildanzeige des synthetisierten Bilds zeigt, welches erhalten wird oder wurde durch Kombinieren der CT-Bilddaten des dritten lebenden Organs mit den CT-Bilddaten des ersten lebenden Organs und des zweiten lebenden Organs, wenn ein serielles oder aufeinander folgendes CT-Abbilden in Bezug auf das erste lebende Organ, das zweite lebende Organ und das dritte lebende Organ durchgeführt ist oder wurde, wobei die Erzeugung der CT-Bilddaten durch Ausführen einer Positionsberechnung erfolgt, sodass die tatsächlichen Positionen der Organe im lebenden Körper mit hoher Zuverlässigkeit ausschließlich in Bezug auf das erste lebende Organ und das zweite lebende Organ durchgeführt werden kann.
  • 36 zeigt eine exemplarische Anzeige der rekonstruierten CT-Abbildungsdaten, wobei der Bildbedienbereich 84 oder Bildarbeitsbereich 84 eine Positionsberechnung in Bezug auf die CT-Abbildungsdaten iol für das erste lebende Organ und die CT-Abbildungsdaten io2 für das zweite lebende Organ, die in Bezug auf 19 beschrieben wurden, ausführt, sodass die tatsächlichen Positionen des ersten lebenden Organs und des zweiten lebenden Organs im lebenden Körper mit hoher Genauigkeit und Zuverlässigkeit wiedergegeben werden können, sodass ein Satz CT-Abbildungsdaten ios', der nicht dargestellt ist, synthetisiert wird und die CT-Abbildungsdaten rekonstruiert werden.
  • Es kann ein Fall vorliegen, bei welchem das aufeinander folgende oder serielle CT-Abbilden durchgeführt wird, wie das in Bezug auf 18 diskutiert wurde, und zwar im Hinblick auf das erste lebende Organ, das zweite lebende Organ und das dritte lebende Organ, zum Beispiel in Bezug auf ein rechtes lebendes Organ or, das linke lebende Organ ol und das zentrale oder mittige lebende Organ oc, wie dies früher diskutiert wurde, wobei nur die CT-Abbildungsdaten des ersten lebenden Organs und des zweiten lebenden Organs miteinander kombiniert sind oder werden, um angezeigt zu werden, wobei die CT-Abbildungsdaten des dritten lebenden Organs von dieser Kombination mit den Daten ausgeschlossen wird. Es kann auch ein anderer Fall vorliegen, bei welchem das Abbilden ausschließlich in Bezug auf das erste lebende Organ und das zweite lebende Organ durchgeführt wird und wobei dann die CT-Abbildungsdaten des ersten lebenden Organs und des zweiten lebenden Organs miteinander zur Anzeige kombiniert werden.
  • In dem Fall, bei welchem das Abbilden ausschließlich in Bezug auf das erste lebende Organ und das zweite lebende Organ durchgeführt wird und dann die CT-Abbildungsdaten des ersten lebenden Organs und des zweiten lebenden Organs kombiniert werden, ergibt sich der Ablauf des Vorgangs wie folgt.
  • Unter der Annahme, dass das rechtsseitige Kiefergelenk und die Bereiche in der Nähe davon als das rechtsseitige lebende Organ or und das linksseitige Kiefergelenk und die Bereiche in der Nähe davon als das linksseitige lebende Organ ol definiert sind, werden das rechtsseitige Abbildungsgebiet rr für das CT-Abbilden des rechtsseitigen lebenden Organs or und das linksseitige Abbildungsgebiet rl für das CT-Abbilden des linksseitigen lebenden Organs ol eingestellt.
  • Das CT-Abbilden wird aufeinander folgend in Bezug auf das Abbildungsgebiet rr und das Abbildungsgebiet rl durchgeführt, jedoch kann in der Sequenz oder Abfolge des Abbildens jedes der Gebiete das erste sein. Dabei wird angenommen, dass eines des rechtsseitigen lebenden Organs or und des linksseitigen lebenden Organs ol als erstes lebendes Organ definiert ist. Das Abbildungsgebiet rr und das Abbildungsgebiet rl können durch den Benutzer oder Operateur unter Verwendung eines Abbildungsgebietsspezifizierungsbereichs 83 spezifiziert oder bestimmt werden, wie dies zuvor beschrieben wurde, oder es kann vorab eine Positionseinstellung in Bezug auf die Position des Haltebereichs für den Probanden mit dem Zahnbogen eines Standardskeletts in statistische Art und Weise als Referenz erfolgen.
  • Nachfolgend sind die Synthese und die Anzeige der CT-Abbildungsdaten gleich zu dem Fall, bei welchem das serielle CT-Abbilden in Bezug auf das erste lebende Organ, das zweite lebende Organ und das dritte lebende Organ durchgeführt wird. Nur die CT-Abbildungsdaten des ersten lebenden Organs und des zweiten lebenden Organs werden für eine Anzeige miteinander kombiniert, wobei die CT-Abbildungsdaten des dritten lebenden Organs von dieser Kombination mit den Daten ausgeschlossen wird, sowie gleich zu dem Fall, bei welchem das Abbilden nur in Bezug auf das erste lebende Organ und das zweite lebende Organ durchgeführt wird und dann die CT-Daten des ersten lebenden Organs und des zweiten lebenden Organs für eine Anzeige kombiniert werden.
  • Die durch das CT-Abbilden des ersten lebenden Organs erhaltenen CT-Abbildungsdaten werden als CT-Abbildungsdaten iol für das erste lebende Organ definiert. Die CT-Abbildungsdaten, die erhalten wurden durch das CT-Abbilden des zweiten lebenden Organs werden als CT-Abbildungsdaten io2 des zweiten lebenden Organs definiert.
  • Der Bildbedienbereich 84 oder Bildbetriebsbereich 84 führt eine Positionsberechnung in Bezug auf die CT-Abbildungsdaten iol für das erste lebende Organ und in Bezug auf die CT-Abbildungsdaten io2 für das zweite lebende Organ derart durch, dass die tatsächlichen Positionen des ersten lebenden Organs und des zweiten lebenden Organs im legenden Körper mit hoher Zuverlässigkeit wiedergegeben werden können, sodass dadurch CT-Abbildungsdaten ios' synthetisiert werden.
  • Die Positionsberechnung in der Synthese kann zum Beispiel durchgeführt werden durch Messen der Positionen des Abbildungsgebiets rr und des Abbildungsgebiets rl aus der Stärke der Bewegung des Rotationsarms während des seriellen CT-Abbildens des ersten lebenden Organs und des zweiten lebenden Organs und durch Wiedergeben der Positionen oder Reflektieren der Positionen des Abbildungsgebiets rr und des Abbildungsgebiets rl in Bezug auf die Anordnung der CT-Abbildungsdaten iol für das erste lebende Organ und die CT-Abbildungsdaten io2 in Bezug auf das zweite lebende Organ mit hoher Zuverlässigkeit im Synthetisierungsvorgang.
  • P81, P82, P83, P84 und Pv in 36 zeigen CT-Bilder, die durch das Rekonstruieren der synthetisierten CT-Bilddaten ios erhalten wurden.
  • Das Querschnitts-CT-Bild P8 weist das Querschnitts-CT-Bild P81 der linken und rechten Kiefergelenke, geschnitten durch die xy-Ebene, auf, welches oben rechts gezeigt ist, sowie das Querschnitts-CT-Bild P82 der linken und rechten Kiefergelenke, geschnitten durch die xz-Ebene, welches unten rechts dargestellt ist, das Querschnitts-CT-Bild P83 des linksseitigen Kiefergelenks, geschnitten durch die yz-Ebene, welches unten links dargestellt ist, sowie das Querschnitts-CT-Bild P84 des rechtsseitigen Kiefergelenks, geschnitten durch die yz-Ebene, welches unten rechts dargestellt ist, auf, wobei die Querschnitts-CT-Bilder angezeigt werden.
  • Ein volumengerändertes Bild Pv1', welches nur das linksseitige Kiefergelenk zeigt, wird oben links dargestellt. Ein volumengerändertes Bild Pv2', welches nur das rechtsseitige Kiefergelenk zeigt, wird oben rechts dargestellt.
  • Der x-Cursor xc, der y-Cursor yc und der z-Cursor yz werden ebenso wie in der 16 und anderen Figuren angezeigt, jedoch werden die zwei x-Cursor xc1 und xc2, die die Positionen der zwei yz-Ebenen anzeigen, anders dargestellt, im Gegensatz zur 16 und anderen Figuren.
  • Natürlich können beide x-Cursor xc1 und xc2 bewegt werden. Es können auch sowohl die yz-Ebene in P83 und die yz-Ebene in P84 geändert werden.
  • Da die volumengeränderten Bilder Pv1' und Pv2' aus 16 und anderen Figuren dargestellt sind, werden in 36 die Bilder in vereinfachter Gestalt dargestellt.
  • Eine derartige Anzeige ermöglicht es, dass das erste lebende Organ und das zweite lebende Organ zum Vergleich angezeigt werden. Es ist daher möglich, auf diese Art und Weise eine effiziente Diagnose zu erstellen.
  • Auf diese Art und Weise kann die medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung M gemäß der vorliegenden Erfindung auf irgendwelche lebenden Organe angewandt werden, die symmetrisch in Bezug auf vorbestimmte Ebene angeordnet sind.

Claims (15)

  1. Medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung (M), mit: einer Röntgenquelle (11) zum Erzeugen eines Kegelstrahls, einem Röntgendetektionsbereich (20) zum Detektieren des Kegelstrahls, einem Trägerbereich (30) zum Anordnen der Röntgenquelle (11) und des Röntgendetektionsbereichs (20), so dass diese einander gegenüberliegen mit einem Probanden (o) oder einem Gegenstand dazwischen, einem Haltebereich (40) für den Probanden (o) oder den Gegenstand zum Halten des Probanden (o) oder des Gegenstands, einem Rotationsantriebsbereich (60r) zum Antreiben des Trägerbereichs (30) und des Haltebereichs (40) für den Probanden (o) oder den Gegenstand, um diese relativ zueinander zu drehen, einem Achsenbewegungsbereich (60x, 60y, 60z) zum Bewirken, dass die Rotationsachse des Rotationsantriebsbereichs (60r) relativ zum Probanden (o) oder zum Gegenstand bewegbar ist, einem Steuerbereich (70A) zum automatischen und aufeinander folgenden Ausführen eines Röntgen-CT-Abbildens jeweiliger Abbildungsgebiete (rr, rl), die für ein erstes lebendes Organ (or, ol) und ein zweites lebendes Organ (or, ol) spezifiziert sind, die in Bezug auf eine eine Medianlinie eines Probanden (o) oder eine occlusale Fläche eines Probanden enthaltende Ebene symmetrisch angeordnet sind, durch Verwenden des Achsenbewegungsbereichs (60x, 60y, 60z) und des Rotationsantriebsbereichs (60r), wobei die Rotationsachse (30c) des Rotationsantriebsbereichs (60r) relativ zum Probanden (o) bewegt wird und ein Abbild des zweiten lebenden Organs (or, ol) erfasst wird nachfolgend auf das Erfassen eines Abbilds des ersten lebenden Organs (or, ol), einem Bildverarbeitungsbereich (85) zum Rekonstruieren jeweiliger CT-Bilder des ersten lebenden Organs (or, ol) und des zweiten lebenden Organs (or, ol) auf der Grundlage eines elektrischen Signals, welches erhalten wurde mittels des Röntgendetektionsbereichs (20) durch das Röntgen-CT-Abbilden, und einem Anzeigebereich (88) zum Anzeigen der CT-Bilder des ersten lebenden Organs (or, ol) und des zweiten lebenden Organs (or, ol), die durch den Bildverarbeitungsbereich (85) erhalten wurden.
  2. Medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung (M) nach Anspruch 1, welche des Weiteren einen Abbildungsgebietsspezifizierungsbereich (83) zum Spezifizieren der jeweiligen Abbildungsgebiete (rr, rl) für das erste lebende Organ (or, ol) und das zweite lebende Organ (or, ol) aufweist.
  3. Medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung (M) nach Anspruch 1 oder 2, wobei: das Röntgen-CT-Abbilden eines dritten lebenden Organs (oc) ausgeführt wird, welches zwischen dem ersten lebenden Organ (or, ol) und dem zweiten lebenden Organ (or, ol) angeordnet ist, und das Röntgen-CT-Abbilden des dritten lebenden Organs (oc) automatisch aufeinander folgend vor oder nach dem Röntgen-CT-Abbilden des ersten lebenden Organs (or, ol) und des zweiten lebenden Organs (or, ol) oder zwischen dem Röntgen-CT-Abbilden des ersten lebenden Organs (or, ol) und dem Röntgen-CT-Abbilden des zweiten lebenden Organs (or, ol) ausgeführt wird.
  4. Medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung (M) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei der Röntgenantriebsbereich (60r) und der Achsenbewegungsbereich (60x, 60y, 60z) in Verbindung mit der Bewegung der Rotationsachse (30c) eine Panoramaradiographie ausführen.
  5. Medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung (M) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, welche des Weiteren einen Speicherbereich (82) aufweist zum Speichern des CT-Bildes des ersten lebenden Organs (or, ol) und des CT-Bildes des zweiten lebenden Organs (or, ol), welche aufeinander folgend durch das Röntgen-CT-Abbilden aufgenommen wurden, während die CT-Bilder miteinander assoziiert werden.
  6. Medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung (M) nach Anspruch 2, wobei der Abbildungsgebietsspezifizierungsbereich (83) eine bildliche Darstellung, welche mindestens das erste lebende Organ (or, ol) und das zweite lebende Organ (or, ol) aufweist, auf dem Anzeigebereich (88) anzeigt, um die Abbildungsgebiete (rr, rl) auf der Grundlage der bildlichen Darstellung zu spezifizieren.
  7. Medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung (M) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, welche des Weiteren einen Abbildungsbedingungsänderungsbereich (72, 73) aufweist zum Auswählen, ob der Proband (o) oder der Gegenstand ein Erwachsener oder ein Kind ist, und zum Ändern der Bedingung des Röntgen-CT-Abbildens gemäß dieser Auswahl.
  8. Medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung (M) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei das erste lebende Organ (or, ol) und das zweite lebende Organ (or, ol) Kiefergelenke oder otolaryngologische Gebiete sind.
  9. Medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung (M) nach Anspruch 8, wobei: das erste lebende Organ (or, ol) und das zweite lebende Organ (or, ol) Kiefergelenke sind und das Röntgen-CT-Abbilden der Kiefergelenke aufeinander folgend durchgeführt wird, zunächst an einem der offenen und geschlossenen Zustände davon und dann an dem anderen Zustand.
  10. Medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung (M) nach Anspruch 9, wobei der Anzeigebereich (88) die CT-Bilder des ersten lebenden Organs (or, ol) und des zweiten lebenden Organs (or, ol) im offenen Zustand und die CT-Bilder dieser lebenden Organe (or, ol) im geschlossenen Zustand zum Vergleich auf einem Anzeigeschirm anzeigt.
  11. Medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung (M) nach Anspruch 9, wobei die CT-Bilder der Kiefergelenke, die durch das Röntgen-CT-Abbilden aufgenommen wurden, vom offenen Zustand zum geschlossenen Zustand auf dem Anzeigebereich (88) als bewegtes Bild angezeigt werden.
  12. Medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung (M) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, wobei der Anzeigebereich (88) die CT-Bilder des ersten lebenden Organs (or, ol) und des zweiten lebenden Organs (or, ol) zum Vergleich auf einem Anzeigeschirm anzeigt.
  13. Medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung (M) nach einem der Ansprüche 2 oder 6, wobei mindestens eines der Röntgenquelle (11) und des Achsenbewegungsbereichs (60x, 60y, 60z) angepasst ist oder wird auf der Grundlage der Größen des ersten lebenden Organs (or, ol) und des zweiten lebenden Organs (or, ol), die durch den Abbildungsgebietsspezifizierungsbereich (83) bestimmt sind oder werden.
  14. Medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung (M) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, wobei der Anzeigebereich (88) ein CT-Bild anzeigt, welches erhalten wird oder wurde durch Kombinieren der CT-Abbildungsdaten des ersten lebenden Organs (or, ol) und des zweiten lebenden Organs (or, ol) und durch Anordnen der CT-Abbildungsdaten gemäß tatsächlicher dreidimensionaler Positionen des ersten lebenden Organs (or, ol) und des zweiten legenden Organs (or, ol).
  15. Medizinische Röntgen-CT-Abbildungsvorrichtung (M) nach Anspruch 3, wobei der Anzeigebereich (88) ein CT-Bild anzeigt, welches erhalten wird oder wurde durch Kombinieren der CT-Abbildungsdaten des ersten lebenden Organs (or, ol), des zweiten lebenden Organs (or, ol) und des dritten lebenden Organs (oc) und durch Anordnen der CT-Abbildungsdaten gemäß der tatsächlichen dreidimensionalen Positionen des ersten lebenden Organs (or, ol), des zweiten lebenden Organs (or, ol) und des dritten lebenden Organs (oc).
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