DE112009004057B4 - LED-Lampe, insbesondere zur inneren Beleuchtung eines elektrischen Haushaltsgeräts - Google Patents
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Abstract
Lampe (1) des Typs mit mindestens einer ersten Lichtquelle (2; 20), welche aus einer LED besteht, einer Leiterplatte (3) zum Tragen und zur Stromversorgung der mindestens einen ersten Lichtquelle und einem Trägerkörper (4) für die Leiterplatte, welcher an einem ersten Ende (5) mit einem reflektierenden/streuenden Element (6) für das von der mindestens einen ersten Lichtquelle (2; 20) ausgesendeten Lichts versehen ist, wobei das reflektierende/streuende Element (6) eine optische Achse (X) definiert, welche im wesentlichen parallel zur einer Längssymmetrieachse (S) des Trägerkörpers (4) angeordnet ist; wobei die mindestens eine erste Lichtquelle (2; 20) fest auf einer ersten ebenen Fläche (12) der Leiterplatte gehalten wird und an einem ersten Ende (13) der Leiterplatte montiert ist, wobei eine Diffusionsachse (Z) des Lichts der mindestens einen ersten Lichtquelle (2; 20) im wesentlichen senkrecht zu der ersten Fläche (12) ausgerichtet ist; wobei der Trägerkörper (4) eine rohrförmige Gestalt aufweist und die Leiterplatte (3) innerhalb des Körpers gehalten wird, wobei die erste Fläche (12) im wesentlichen koplanar mit der optischen Achse (X) des reflektierenden/streuenden Elements (6) angeordnet ist und das erste Ende (13) der Leiterplatte (3) innerhalb einer Konkavität (C) des reflektierenden/streuenden Elements (6) angeordnet ist, so dass letzteres mindestens einen Teil des von der mindestens einen ersten Lichtquelle ausgesendeten Lichts sammeln kann, wobei die Leiterplatte (3) sich über die gesamte Länge des Trägerkörpers (4) zu einem zweiten Ende (24) desselben erstreckt, welches entgegengesetzt ist zum ersten Ende (5), dadurch gekennzeichnet, dass die Lampe (1) zur inneren Beleuchtung eines elektrischen Haushaltsgeräts vorgesehen ist, dass die Leiterplatte (3) aus einem elektrisch nicht-leitenden Material hergestellt ist und ihr erstes Ende überhängend aus dem ersten Ende des Trägerkörpers vorragt, und dass die Leiterplatte (3) an mindestens der ersten Fläche (12) mit elektrisch und thermisch leitenden Leiterbahnen (25) versehen ist, welche mit der mindestens einen ersten Lichtquelle (2; 20) verbunden sind, wobei die Leiterbahnen im Gebrauch in einer vorbestimmten Entfernung vom ersten Ende (5) und vorzugsweise zum zweiten Ende (24) hin einer konvektiven Kühlbewegung der Umgebungsluft durch jeweilige Längsschlitze (26) ausgesetzt sind, welche durch mindestens eine Seitenwand (8, 10) des Trägerkörpers gebildet sind.
Description
- Technisches Gebiet
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine LED-Lampe, welche insbesondere ausgelegt ist zur inneren Beleuchtung von elektrischen Haushaltsgeräten.
- Stand der Technik
- Aus der
EP 1 433 658 A2 ist eine LED-Anzeigevorrichtung bekannt mit einem Gehäuse, welches aus zwei Abdeckungen besteht, welche eine Leiterplatte umgeben. Die Abdeckungen bestehen aus gegossenem Aluminium oder anderen thermisch leitfähigen Metallen und dienen als Wärmesenke zur Ableitung von Wärme, welche von auf der Leiterplatte angeordneten Komponenten erzeugt wird. Ferner offenbart dieDE 100 14 804 A1 ein Leuchtenmodul mit einem Träger, der aus Leiterbahnen und isolierendem Trägermaterial besteht, und Leuchtdioden, die mit den Leiterbahnen elektrisch verbunden sind. Die Wärme der Leuchtdioden wird über die Leiterbahnen abgeleitet und abgestrahlt, weshalb diese Seite der Leiterbahnen frei bleibt. Die Rückseite der Leiterbahnen ist in einem Trägermaterial aufgenommen. Das Trägermaterial besteht aus einem thermisch leitenden Kunststoff. Die zeigt ein Beleuchtungssystem mit mindestens zwei LEDs, welche an einer konkaven Bodenwand eines optischen Elements angeordnet sind.US 2009/0279 292 A1 - Es ist bekannt, das viele elektrische Haushaltsgeräte (wie z. B. Backöfen und Kühlschränke) Lampen zur inneren Beleuchtung verwenden. Heutzutage und in der Zukunft zunehmend, sollen diese Lampen auch elektrische Haushaltsgeräte ausstatten, wie z. B. Waschmaschine und Geschirrspüler zur inneren Beleuchtung des Waschbehälters.
- Eine Kostenverringerung der LEDs und eine parallele Zunahme der ausgesendeten Lichtleistung hat sie heutzutage zu einer möglichen alternativen Lichtquelle für diese Lampen gemacht. Jedoch beinhaltet ihre Anwendung zur inneren Beleuchtung von elektrischen Haushaltsgeräten die Lösung von einigen Problemen, in erster Linie ermöglichen sie eine leichte Ableitung der Wärme, welche von den LEDs im Gebrauch erzeugt wird, während die gesamte erzeugte Lichtenergie richtig ausgenutzt wird. Es werden daher kompakt strukturierte, leicht zu montierende und relativ kostengünstige Lampen benötigt.
- Offenbarung der Erfindung
- Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, die zuvor genannten Probleme zu lösen durch Bereitstellen einer Lampe für elektrische Haushaltsgeräte unter Verwendung einer hoch kompakten, zuverlässigen, kostengünstigen Lichtquelle des LED-Typs, welche leicht herzustellen ist und an verschiedenen Arten von elektrischen Haushaltsgeräten montierbar ist, von Kühlschränken bis zu Waschmaschinen, während immer eine wirkungsvolle Abgabe der durch die LED im Gebrauch erzeugten Wärme sichergestellt wird.
- Die vorliegende Erfindung betrifft daher eine LED-Lampe für ein elektrisches Haushaltsgerät, wie in Anspruch 1 definiert.
- Insbesondere weist die Lampe gemäß der Erfindung mindestens eine erste Lichtquelle auf, welche aus einer LED besteht, eine Leiterplatte zum Tragen und zur Stromversorgung der Lichtquelle und einen Trägerkörper für die Leiterplatte, hergestellt aus einem elektrisch nicht-leitenden Material und an einem ersten Ende davon mit einem reflektierenden/streuenden Element des für das von der mindestens einen Lichtquelle ausgesendeten Lichts versehen ist, welches eine optische Achse definiert, welche im wesentlichen parallel zur einer Längssymmetrieachse des Trägerkörpers angeordnet ist; wobei die mindestens eine erste Lichtquelle fest auf einer ersten ebenen Fläche der Leiterplatte gehalten wird und an einem ersten Ende der Leiterplatte montiert ist, wobei eine Lichtdiffusionsachse davon im wesentlichen senkrecht zu der ersten Fläche ausgerichtet ist; wobei der Trägerkörper in Kombination mit diesen Merkmalen eine rohrförmige Gestalt aufweist und die Leiterplatte innerhalb des Körpers gehalten wird, wobei die erste Fläche im wesentlichen koplanar mit der optischen Achse des reflektierenden/streuenden Elements angeordnet ist und das erste Ende überhängend aus dem ersten Ende des Trägerkörpers vorragt, innerhalb einer Konkavität des reflektierenden/streuenden Elements, so dass dasselbe mindestens einen Teil des von der mindestens einen ersten Lichtquelle ausgesendeten Lichts sammeln kann.
- Gemäß einem wichtigen Aspekt der Erfindung erstreckt sich die Leiterplatte über die gesamte Länge des Trägerkörpers zu einem zweiten Ende davon, welches zum ersten entgegen gesetzt ist, und an mindestens der ersten Fläche ist, wobei sie mit elektrisch und thermisch leitenden Leiterbahnen versehen ist, welche mit der mindestens einen ersten Lichtquelle verbunden sind, wobei die Leiterbahnen im Gebrauch einer konvektiven Kühlbewegung der Umgebungsluft durch jeweilige Längsschlitze ausgesetzt sind, welche durch mindestens eine Seitenwand des Trägerkörpers gebildet sind, in einer vorbestimmten Entfernung vom ersten Ende und vorzugsweise zum zweiten Ende hin.
- Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung weist die Lampe ferner ein becherförmiges optisches Element auf, welches über das erste Ende des Trägerkörpers angepasst ist, um so an einer konkaven Bodenwand davon das reflektierende/streuende Element aufzunehmen, wobei mindestens ein erster Teil der konkaven Bodenwand, welche dem reflektierenden/streuenden Element auf der Seite der mindestens einen ersten Lichtquelle gegenüberliegt, lichtdurchlässig ist und mindestens ein zweiter Teil der konkaven Bodenwand, welche zur ersten entgegen gesetzt ist, so ausgebildet ist, dass sie mindestens teilweise reflektierend ist, um so mindestens einen Teil des von der mindestens einen Lichtquelle ausgesendeten Lichts aufzufangen, um es zu dem reflektierenden/streuenden Element hin zu reflektieren.
- Dadurch wird eine Lampe mit einer aus einer LED bestehenden Lichtquelle erhalten, welche äußerst kompakt und in der Struktur einfach ist, und relativ kostengünstig zu realisieren ist, welche keine Verdrahtung zur Energieversorgung des LED-Lichts benötigt und welche insbesondere leicht in der Lage ist, die durch die LED im Gebrauch erzeugte Wärme abzuleiten. Ferner kann der Hauptlichtstrahl in einer Hauptrichtung ausgesendet werden und kein Bruchteil der durch die LED ausgesendeten Lichtleistung geht verloren und ermöglicht daher ein günstiges Licht/Stromverbrauchs-Verhältnis. Ferner kann die LED-Lampe gemäß der Erfindung leicht wasserdicht sein, einfach durch Auffüllen des ersten Endes des Trägerkörpers mit einem Harz, in welches ein Teil der Leiterplatte nahe dem ersten Ende davon eingebettet ist. Schließlich kann eine zwei-flächige Leiterplatte verwendet werden durch Anbringen einer LED auf beiden Seiten, beide am ersten Ende der Leiterplatte, und zusätzliche elektronische Komponenten können an der Leiterplatte montiert werden, wie z. B. Dämmerungs-, Temperatur- oder Feuchtigkeitssensoren, ein NTC-Widerstand zum Steuern einer RGB-LED, um so in der Lage zu sein, ferner die Farbe des ausgesendeten Lichts zu ändern, einen Lufterfrischer, etc.
- Kurze Beschreibung der Zeichnungen
- Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden aus der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform offensichtlich, welche nur mittels eines nicht-beschränkenden Beispiels bereitgestellt wird, mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen, in welchen
-
1 einen Längsquerschnitt einer Draufsicht zeigt längs der Achse einer Lampe gemäß der Erfindung; und -
2 eine äußere axonometrische Dreiviertel-Vorderansicht der Lampe von1 zeigt. - Beste Art zur Ausführung der Erfindung
- Mit Bezug auf die
1 und2 zeigt die Zahl1 als Ganzes eine Lampe zur inneren Beleuchtung eines elektrischen Haushaltsgerätes irgend einer bekannten Art (nicht dargestellt) von Kühlschränken bis zu Waschmaschinen. - Die Lampe
1 weist mindestens eine erste Lichtquelle2 auf, welche aus einer LED besteht, eine Leiterplatte3 zum Tragen und Versorgen der LED2 mit Energie, und einen Trägerkörper4 für die Leiterplatte3 aus einem elektrisch nicht leitenden Material, vorzugsweise durch Formen eines synthetischen Kunststoffmaterials. - An einem ersten Ende
5 ist der Körper4 mit einem reflektierenden/streuenden Element6 des durch die LED2 ausgesendeten Lichts versehen und definiert eine optische Achse X (z. B. wenn das Element6 eine parabolische, hyperbolische oder parabolisch-hyperbolische Gestalt hat, definiert durch die Geometrieachse der dadurch gebildeten Parabel oder Hyperbel), welche so angeordnet ist, dass sie im wesentlichen parallel zu – und in diesem Fall übereinstimmend mit – einer Längssymmetrieachse S des Trägerkörpers4 ist. - Der letztere hat eine rohrförmige Gestalt und eine im allgemeinen prismatische (Parallelepiped) Form, welche durch Paare von ebenen Seitenwänden
8 und10 begrenzt wird, welche senkrecht zueinander angeordnet sind und dazwischen einen sich in Längsrichtung erstreckenden Sitz11 begrenzen, welcher koaxial zu den Achsen X und S innerhalb des Körpers4 ist. - Die LED
2 ist fest an einer ersten ebenen Fläche12 der Leiterplatte3 gehalten und ist an einem ersten Ende13 der Leiterplatte3 montiert, wobei eine licht-streuende Achse Z davon im wesentlichen senkrecht zur Fläche12 ausgerichtet ist; gemäß einem Aspekt der Erfindung wird die Leiterplatte in Kombination mit diesen strukturellen Merkmalen innerhalb des Körpers4 im Sitz11 gehalten, wobei seine liegende Ebene parallel zu den Flächen8 und den Achsen X und S ist, und insbesondere die Fläche12 parallel zu den Flächen8 ist und im wesentlichen koplanar zu der optischen Achse X des reflektierenden/streuenden Elements6 ist. - Die Leiterplatte
3 (im folgenden auch als PCB) bezeichnet, hat dann ihr erstes Ende13 überhängend aus dem ersten Ende5 des Trägerkörpers4 herausragend, innerhalb einer Konkavität C des reflektierenden/streuenden Elements6 , so dass dasselbe mindestens einen Teil des durch die LED2 ausgesendeten Lichts sammeln kann. - Dank solch einer Anordnung gemäß einer möglichen Variante der Lampe
1 kann sie auch mit mehr als einer Lichtquelle versehen sein, insbesondere mit einer zweiten LED20 , welche in1 in einer gestrichelten Linie dargestellt ist, welche an dem ersten Ende13 der Leiterplatte3 an einer zweiten Fläche22 davon parallel und entgegen gesetzt zur Fläche12 gehalten wird; die LED20 hat auch die Lichtdiffusionsachse mit der Achse Z übereinstimmend und so senkrecht zur Leiterplatte, und ist so montiert, dass sie innerhalb der Konkavität C des reflektierenden/streuenden Elements6 angeordnet ist, so dass es auch mindestens einen Teil des durch die LED20 ausgesendeten Lichts sammeln kann zusätzlich zu dem durch die LED2 ausgesendeten. - Gemäß einem wichtigen Aspekt der Erfindung streckt sich die Leiterplatte
3 , welche wie mit Bezug auf den Körper4 beschrieben geformt und platziert ist, über die gesamte Länge des Trägerkörpers4 zu einem zweiten Ende24 davon, entgegen gesetzt zum Ende5 . Ferner ist an mindestens der Fläche12 und an beiden Flächen12 und22 , wenn eine zweite LED20 vorhanden ist, die Leiterplatte3 mit elektrisch und thermisch leitenden Leiterbahnen25 versehen, welche in einem Stück mittels bekannter Techniken auf der PCB3 erhalten werden, welche mit der LED2 (und mit der LED20 , falls vorhanden) verbunden sind. - Gemäß der Erfindung sind die Leiterbahnen
25 im Gebrauch einer konvektiven Kühlbewegung der Umgebungsluft ausgesetzt, aufgrund dessen, dass der Körper4 mit jeweiligen Längsschlitzen26 versehen ist, welche durch mindestens eine Seitenwand8 ,10 (in diesem Fall durch die Wände8 ,10 an den Längskanten, welche diese verbinden) in einem vorbestimmten Abstand vom Ende5 und vorzugsweise zum Ende24 hin versehen sind, um so im Gebrauch vom Punkt des Gebrauchs der LED(s)2 /20 beabstandet zu sein; in diesem Fall kann die Umgebungsluft, welche um den Körper4 herum vorhanden ist, insbesondere nahe dem hinteren Ende24 , in den Sitz11 eintreten, um über die Leiterbahnen25 zu streichen; da diese leitfähig sind, leiten die letzteren die im Gebrauch durch die LED2 (und20 ) erzeugte Wärme längs derselben zum Ende24 hin, wobei die Umgebungsluft diese Wärme durch Überstreichen der Leiterbahnen25 beseitigen kann und so eine konvektive Bewegung durch die Schlitze26 erzeugt, welche die gesamte Leiterplatte3 kühlt. - Zu diesem Zweck sind die Schlitze
26 sowohl über als auch unterhalb der optischen Achse X und parallel dazu gemacht, so dass einige von Ihnen der ersten Fläche12 der Leiterplatte3 gegenüberliegen, und andere dessen zweiter Fläche22 gegenüberliegen, was erreicht wird durch Bilden der Schlitze an den Verbindungsrändern der Wände8 ,10 . - Insbesondere wenn nur eine LED vorhanden ist (typischerweise die LED
2 ), kann diese eine LED des RGB-Typs sein, um so in der Lage zu sein, Licht mit einem unterschiedlichen Spektrum auszusenden; in diesem Fall trägt die Leiterplatte3 auch elektronische Mittel30 (typischerweise einen NTC-Widerstand) darauf zum Steuern der RGB-LED2 , welche im Gebrauch verbindbar sind mit der Steuereinheit des elektrischen Haushaltsgeräts (nicht dargestellt). Zu diesem Zweck und zur Bereitstellung der erforderlichen Spannung an die Leiterbahnen25 zum Betrieben der LED2 (und20 falls vorhanden), ist das Ende24 des Körpers4 mit einer Reihe von Standardverbindungselementen31 versehen, welche in ein entsprechendes Ende33 der Leiterplatte3 integriert sind, welches am Ende24 platziert ist. Um die Verbindungselemente31 zu schützen, welche im Gebrauch mit einer elektrischen Stromversorgung und Steuerdrähten verbunden sein können, ist das Ende24 mit einem Schirm35 versehen, z. B. mit kreisförmiger Gestalt. - Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung weist die Lampe
1 auch ein becherförmiges optisches Element40 auf, welches über das Ende5 des Trägerkörpers4 angepasst ist, um so das reflektierende/streuende Element6 an einer konkaven Bodenwand41 davon unterzubringen. - Mindestens ein erster Teil
42 der konkaven Bodenwand41 , welche dem reflektierenden/streuenden Element6 an der Seite der LED2 gegenüberliegt, ist lichtdurchlässig; während mindestens ein zweiter Teil43 der Wand41 , welche dem Teil42 gegenüberliegt, so gemacht ist (z. B. durch Einfügen einer metallisierten Schicht oder durch das Vorsehen eines geeigneten Prismas), dass er mindestens teilweise reflektierend ist, um so mindestens einen Teil des durch die LED2 (und durch die LED20 , falls vorhanden) ausgesendeten Lichts aufzufangen, um es zu dem reflektierenden/streuenden Element6 hin zu reflektieren. - Die Teile
42 und43 der Bodenwand41 sind vorzugsweise asymmetrisch und der Teil43 ist als eine ebene Fläche43b ausgebildet (in gestrichelter Linie in1 dargestellt), welche schräg mit Bezug auf die optische Achse X angeordnet ist, um so ein Reflexionsvermögen (für bestimmte Lichtwinkel) zu erlangen, selbst wenn sie lichtdurchlässig ist. - Deshalb ist das reflektierende/streuende Element
6 so geformt, dass es das durch den Teil43 der konkaven Bodenwand41 des becherförmigen optischen Elements reflektiertes Licht sammelt und mindestens ein Teil des direkten durch die LED2 (und durch die LED20 , falls vorhanden) ausgesendeten Lichts, um so keinen Bruchteil des durch die LEDs2 ,20 erzeugten Lichts zu verlieren. In noch bevorzugterer Weise ist das Element6 so geformt, dass es sowohl das direkte Licht als auch das durch den Teil43 der Wand41 reflektierte Licht zum Teil42 der Wand41 hin richtet, welcher Teil lichtdurchlässig (transparent) ist, um so einen Hauptlichtstrahl zu bilden (durch den Pfeil in1 angegeben), welcher eine schräge Achse Y hat, welche in einem räumlichen Winkel angeordnet ist, welcher durch eine optische Achse X und eine Diffusionsachse Z des Lichts der LED(s)2 /20 begrenzt wird. - Gemäß einem anderen Aspekt der Erfindung, um die Produktionskosten zu reduzieren, ist das reflektierende/streuende Element
6 mindestens teilweise lichtdurchlässig, in dem Sinne, dass es nicht an der Seite der Konkavität C mit einer reflektierenden metallisierten Schicht beschichtet ist, welche völlig undurchlässig ist für Licht, sondern einfach aus einem synthetischen weißen Kunststoffmaterial hergestellt sein kann, welche so natürlich reflektierend ist aber welche Teile der Lichtstrahlen durch es hindurch entkommen lässt; der Trägerkörper4 ist dann auf der Seite des zweiten Endes24 (aber vor den Schlitzen26 , d. h. näher zum Ende5 des letzten) mit einem reflektierenden Schirm45 versehen, z. B. definiert durch eine kontinuierliche ringförmige Rippe, welche an den Wänden8 ,10 erhalten wird und nicht notwendigerweise mit einer reflektierenden Schicht versehen ist, sondern z. B. einfach aus einem weißen synthetischen Kunststoff hergestellt ist. Und das optische Element40 erstreckt sich mit einem rohrförmigen Teil46 davon, welcher lichtdurchlässig ist und in einem Stück mit der Bodenwand41 erhalten wird, zum Schirm45 , so dass das Licht, welches durch das Element6 zurück kommt (welches aus diesem Grund nicht einfach als ein reflektierendes Element definiert ist, sondern als ein reflektierendes/streuendes Element), gesammelt wird und durch den Schirm45 reflektiert wird und nach außen durch das optische Element6 ausgesendet werden kann, so dass es zum Hauptlichtstrahl beiträgt. - Am Schirm
45 ist der Körper4 ferner auch mit Verbindungsmitteln48 für das becherförmige optische Element40 versehen, welche unmittelbar benachbart zum Schirm45 auf der Seite des Endes24 angeordnet sind und durch Rippen definiert werden, welche zum Beispiel bajonettartig mit speziellen Umfangsschlitzen49 des optischen Elements6 gekoppelt werden. - Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung ist das reflektierende/streuende Element
6 so ausgebildet, dass es vollständig überhängend vorragt in Richtung der optischen Achse X vom ersten Ende5 des Trägerkörpers4 , mit welchem es einstückig und aus einem Kunststoffmaterial gebildet ist, so dass es mit einem selektiv variablen Öffnungswinkel hergestellt werden kann durch einfaches Ersetzen der jeweiligen Einsätze50 einer Form51 (in1 in gestrichelten Linien dargestellt), um den Körper4 zu bilden. - Im Fall von Anwendungen, welche Wasserdichtigkeit erfordern, z. B. die Anwendung in einer Trommel einer Waschmaschine/Geschirrspülmaschine, ist mindestens das Ende
5 des rohrförmigen Körpers4 im Inneren mit einem elektrisch isolierenden Harz60 gefüllt, welches in den Sitz11 gegossen wird, sobald die Leiterplatte darin angeordnet wurde, so dass ein Teil61 davon, welcher unmittelbar neben/benachbart zum Ende13 ist, im Harz60 eingebettet wird, um so das Ende13 des Trägerkörpers4 in einer im wesentlichen fluiddichten Weise zu versiegeln. Zusätzlich zu dieser Maßnahme kann das optische Element6 extern mit einem Dichtungsring65 am Schirm45 versehen werden. - Aufgrund dieser Anordnung über die Länge des Körpers
4 trägt die Leiterplatte3 vorzugsweise elektronische Mittel70 ,71 zusätzlich zu dem möglichen NTC30 zur Steuerung der LED2 (oder20 ), falls es eine RGB-LED ist. Diese elektronischen Mittel können zum Beispiel ausgewählt werden aus der Gruppe bestehend aus: einem Dämmerungssensor70 , einem Verdampfungslufterfrischer71 , eine Batterie ohne äußere Stromversorgung, ein Feuchtigkeitssensor, Temperatursensor oder Kombinationen davon. - Geht man von der überhängenden Anordnung des Endes
13 der Leiterplatte3 in der Konkavität C aus, kann schließlich das optische Element6 mit einer Trägerrippe80 versehen sein, welche vom reflektierenden Teil43 getragen wird. Ferner können schienenförmige Trägerrippen82 , in welchen die verschiebbare Leiterplatte3 eingefügt werden kann, einstückig mit dem Körper3 erhalten werden, z. B. an den Schlitzen26 .
Claims (11)
- Lampe (
1 ) des Typs mit mindestens einer ersten Lichtquelle (2 ;20 ), welche aus einer LED besteht, einer Leiterplatte (3 ) zum Tragen und zur Stromversorgung der mindestens einen ersten Lichtquelle und einem Trägerkörper (4 ) für die Leiterplatte, welcher an einem ersten Ende (5 ) mit einem reflektierenden/streuenden Element (6 ) für das von der mindestens einen ersten Lichtquelle (2 ;20 ) ausgesendeten Lichts versehen ist, wobei das reflektierende/streuende Element (6 ) eine optische Achse (X) definiert, welche im wesentlichen parallel zur einer Längssymmetrieachse (S) des Trägerkörpers (4 ) angeordnet ist; wobei die mindestens eine erste Lichtquelle (2 ;20 ) fest auf einer ersten ebenen Fläche (12 ) der Leiterplatte gehalten wird und an einem ersten Ende (13 ) der Leiterplatte montiert ist, wobei eine Diffusionsachse (Z) des Lichts der mindestens einen ersten Lichtquelle (2 ;20 ) im wesentlichen senkrecht zu der ersten Fläche (12 ) ausgerichtet ist; wobei der Trägerkörper (4 ) eine rohrförmige Gestalt aufweist und die Leiterplatte (3 ) innerhalb des Körpers gehalten wird, wobei die erste Fläche (12 ) im wesentlichen koplanar mit der optischen Achse (X) des reflektierenden/streuenden Elements (6 ) angeordnet ist und das erste Ende (13 ) der Leiterplatte (3 ) innerhalb einer Konkavität (C) des reflektierenden/streuenden Elements (6 ) angeordnet ist, so dass letzteres mindestens einen Teil des von der mindestens einen ersten Lichtquelle ausgesendeten Lichts sammeln kann, wobei die Leiterplatte (3 ) sich über die gesamte Länge des Trägerkörpers (4 ) zu einem zweiten Ende (24 ) desselben erstreckt, welches entgegengesetzt ist zum ersten Ende (5 ), dadurch gekennzeichnet, dass die Lampe (1 ) zur inneren Beleuchtung eines elektrischen Haushaltsgeräts vorgesehen ist, dass die Leiterplatte (3 ) aus einem elektrisch nicht-leitenden Material hergestellt ist und ihr erstes Ende überhängend aus dem ersten Ende des Trägerkörpers vorragt, und dass die Leiterplatte (3 ) an mindestens der ersten Fläche (12 ) mit elektrisch und thermisch leitenden Leiterbahnen (25 ) versehen ist, welche mit der mindestens einen ersten Lichtquelle (2 ;20 ) verbunden sind, wobei die Leiterbahnen im Gebrauch in einer vorbestimmten Entfernung vom ersten Ende (5 ) und vorzugsweise zum zweiten Ende (24 ) hin einer konvektiven Kühlbewegung der Umgebungsluft durch jeweilige Längsschlitze (26 ) ausgesetzt sind, welche durch mindestens eine Seitenwand (8 ,10 ) des Trägerkörpers gebildet sind. - Lampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlitze (
26 ) sowohl über als auch unterhalb der optischen Achse (X) und parallel zu ihr angefertigt sind, so dass einige von ihnen der ersten Fläche (12 ) der Leiterplatte und andere Schlitze der zweiten Fläche (22 ) der Leiterplatte, welcher zur ersten entgegengesetzt ist, gegenüberliegen. - Lampe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Fläche (
22 ) der Leiterplatte auch mit entsprechenden elektrisch und thermisch leitenden Leiterbahnen (25 ) versehen ist und am ersten Ende der Leiterplatte mindestens eine zweite Lichtquelle trägt, welche aus einer LED (20 ) besteht, welche auch die Lichtdiffusionsachse (Z) senkrecht zur Leiterplatte (3 ) hat und innerhalb der Konkavität (C) des reflektierenden/streuenden Elements (6 ) angeordnet ist. - Lampe nach irgendeinem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die LED (
2 ;20 ) eine LED des RGB-Typs ist, wobei die Leiterplatte (3 ) elektronische Steuermittel (30 ) für sie darauf trägt. - Lampe nach irgendeinem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie ferner ein becherförmiges optisches Element (
40 ) aufweist, welches über das erste Ende (5 ) des Trägerkörpers angepasst ist, um so an einer konkaven Bodenwand (41 ) davon das reflektierende/streuende Element (6 ) unterzubringen, wobei mindestens ein erster Teil (42 ) der konkaven Bodenwand, welche dem reflektierenden/streuenden Element (6 ) auf der Seite der mindestens einen ersten Lichtquelle (2 ) gegenüberliegt, lichtdurchlässig ist und mindestens ein zweiter Teil (43 ) der konkaven Bodenwand, welche zur ersten entgegengesetzt ist, so ausgebildet ist, dass sie mindestens teilweise reflektierend ist, um so mindestens einen Teil des von der mindestens einen Lichtquelle (2 ) ausgesendeten Lichts aufzufangen, um es zu dem reflektierenden/streuenden Element (6 ) hin zu reflektieren. - Lampe nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der erste (
42 ) und der zweite (43 ) Teil der konkaven Bodenwand (41 ) des becherförmigen optischen Elements (40 ) asymmetrisch sind, wobei der zweite Teil (43 ) der konkaven Bodenwand vorzugsweise als eine ebene Fläche (43b ) ausgebildet ist, welche schräg mit Bezug auf die optische Achse (X) angeordnet ist. - Lampe nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das reflektierendes/streuende Element (
6 ) so geformt ist, dass es das durch den zweiten Teil (43 ) der konkaven Bodenwand (41 ) des becherförmigen optischen Elements (40 ) und mindestens einen Teil des direkten Lichts, welches von der mindestens einen ersten Lichtquelle (2 ;20 ) ausgesendet wird, sammelt, um sie beide zum ersten Teil (42 ) der konkaven Bodenwand hin zu richten, um einen vorherrschenden Lichtstrahl zu bilden, welcher eine schräge Achse (Y) hat und unter einem räumlichen Winkel angeordnet ist, welcher durch die optische Achse (X) und durch die Lichtdiffusionsachse (Z) der mindestens einen ersten Lichtquelle begrenzt ist. - Lampe nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das reflektierende/streuende Element (
6 ) mindestens teilweise für Licht durchlässig ist; wobei der Trägerkörper (4 ) an dem Teil des zweiten Endes (24 ) mit einem reflektierenden Schirm (45 ) und mit entsprechenden Verbindungsmitteln (48 ) für das becherförmige optische Element (40 ) versehen ist, welches an dem reflektierenden Schirm (45 ) angeordnet ist, unmittelbar benachbart dazu auf der Seite des zweiten Endes (24 ). - Lampe nach irgendeinem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das reflektierende/streuende Element (
6 ) so gebildet ist, dass es vollständig überhängend vom ersten Ende (5 ) des Trägerkörpers (4 ), mit welchem es integral in einem synthetischen Kunststoffmaterial gebildet ist, vorragt in der Richtung der optischen Achse (X), so dass es mit einem selektiv variablen Öffnungswinkel gebildet werden kann, einfach durch Ersetzen der jeweiligen Einsätze (50 ) einer Form (51 ) zum Bilden des Körpers (4 ). - Lampe nach irgendeinem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens das erste Ende (
5 ) des rohrförmigen Körpers im Innern mit einem elektrisch isolierenden Harz (60 ) gefüllt ist, in welches ein Teil (61 ) der Leiterplatte (3 ) nahe ihres ersten Endes (13 ) eingebettet ist, um so das erste Ende (5 ) des Trägerkörpers (4 ) in einer im wesentlichen fluiddichten Weise zu versiegeln. - Lampe nach irgendeinem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiterplatte (
3 ) elektronische Mittel (70 ,71 ) trägt ausgewählt aus der Gruppe Dämmerungssensor, Verdampfungslufterfrischer, Batterie ohne äußere Stromversorgung, Feuchtigkeitssensor, Temperatursensor oder Kombinationen davon.
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