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TECHNISCHER BEREICH
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine in Faserbahnmaschinen, vorzugsweise
Papier-, Karton und Zellstoffmaschinen, verwendete Walze zur Verarbeitung,
wie zum Beispiel Erwärmen und/oder Abkühlen eines bahnähnlichen
Werkstoffes.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Faserbahnmaschinenwalze zur
Verarbeitung einer Faserbahn, die einen Körper mit einem
ersten Ende und einem zweiten Ende; mindestens ein Wellenende, welches
an dem Körper befestigt ist, und mindestens einen ersten
Durchflusskanal zum Hinein- und/oder Hinausleiten eines Wärmeübertragungsmediums;
und eine Mantelschicht rund um den Körper zur Übertragung
von Wärme von dem Wärmeübertragungsmedium
zu der Faserbahn oder von der Faserbahn zu dem Wärmeübertragungsmedium
während des Betriebes aufweist.
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Weiterhin
betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren in Übereinstimmung
mit Anspruch 18 für die Walzenwartung einer Faserbahnmaschinenwalze
gemäß Anspruch 1.
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Weiterhin
betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren in Übereinstimmung
mit Anspruch 20 für die Herstellung einer Faserbahnmaschinenwalze.
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STAND DER TECHNIK
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Die
zur Kalandrierung von Papier und Karton notwendige thermische Leistung
wird gegenwärtig durch beheizte Walzen, d. h. Thermowalzen,
produziert. Die Kalanderlaufgeschwindigkeiten haben sich in den
letzten Jahren bedeutend gesteigert. Um die erforderliche Kalandrierwirkung
zu erreichen, müssen die Oberflächentemperaturen
auf 200°C–250°C erhöht werden.
Eine hohe Laufgeschwindigkeit in Kombination mit hohen Oberflächentemperaturen
heißt, dass der Wärmeaustausch von der Thermowalze
sehr hoch sein muss, bei neuen Prozessen typischerweise 200 kW/m
oder sogar höher.
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Wie
gut bekannt ist, wird die Wärme der Thermowalze durch Leiten
eines als Wärmeübertragungsmedium dienenden Fluids
in Bohrungen in ihren Mantel erzeugt, wobei die Wärme auf
den Mantel übertragen und weiter zu der Oberfläche
der Walze geleitet wird. Beispiele für die Anordnung der
Wärmeübertragungsbohrungen in Umfangsbohrungen
in einem Mantel sind in Veröffentlichungen wie zum Beispiel
DE 44 04 922 C1 und
DE 40 36 121 A1 offenbart.
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Durch
Einschränkungen auf Grund der Herstellungstechnologie müssen
Bohrungen für Wärmeübertragungsmedien
ziemlich tief von der Oberfläche der Thermowalze beabstandet
angeordnet sein, wodurch der dazwischen verbleibende Werkstoff als
Isolator wirkt und den Wärmeaustausch von der Thermowalze
begrenzt. Weiterhin ist der Wärmeaustausch von der Thermowalze
auf etwa 200 kW/min begrenzt und die Oberflächentemperatur
der Thermowalze ist auf 200°C begrenzt, unter Berücksichtigung
der Tatsache, dass die praktische Maximaltemperatur für
das in der Thermowalze verwendete Wärmeübertragungsmedium,
d. h. Öl, etwa 300 Grad beträgt.
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Obwohl
Faserbahnkalandrierung und Trockenverfahren entwickelt und Maschinenlinien
erneuert werden, müssen alte Thermowalzen mit einem zu
niedrigen Wärmeaustausch durch neue ersetzt werden. Weiterhin
wurde die Verwendung solcher Thermowalzen nicht effizient gestaltet.
Es muss möglich sein, aus dem Einsatz genommene Thermowalzen
zur erneuten Verwendung zu modernisieren.
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Eine
allgemeine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Beseitigung
oder zumindest wesentliche Linderung der oben beschriebenen Nachteile
und Schwächen. Eine weitere Aufgabe ist die Bereitstellung
einer Faserbahnmaschinenwalze, die zu einer hohen Wärmeübertragung
in der Lage ist, deren Durchflusskanalsystem einfach herstellbar
ist, die geringe Herstellungskosten aufweist, und mit welcher sicher
gestellt werden kann, dass der Mantel der Faserbahnmaschinenwalze
die erforderlichen Merkmale aufweist, wie zum Beispiel Oberflächen-
und Festigkeitsmerkmale, und wobei sicher gestellt ist, dass der
Körper der Walze die erforderlichen Merkmale, vorzugsweise
Lastträgermerkmale aufweist. Eine weitere Aufgabe der Erfindung
besteht in der Vereinfachung der Wartung von Faserbahnmaschinenwalzen.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, die Herstellung
einer Faserbahnmaschinenwalze durch die Verwendung alter Walzenkörper
als Basis zu ermöglichen.
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Diese
Aufgaben werden mit der vorliegenden Erfindung gelöst,
deren kennzeichnende Merkmale in den dazugehörigen Ansprüchen
definiert sind.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Die
Hauptmerkmale einer Faserbahnmaschinenwalze in Übereinstimmung
mit der Erfindung sind in dem kennzeichnenden Teil von Anspruch
1 offenbart.
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Ein
rohrähnlicher Metallmantel mit einer Wanddicke von etwa
1 bis 20 mm, vorzugsweise 1 bis 5 mm, ist als eine Mantelschicht
rund um einen Körper der Faserbahnmaschinenwalze in Übereinstimmung
mit der Erfindung angeordnet, so dass eine Umfangsdurchflusskammer
für ein Wärmeübertragungsmedium, die
eine Höhe von etwa 1 bis 2 mm in der Radialrichtung der
Faserbahnmaschinenwalze aufweist, zwischen dem Körper und
dem Metallmantel ausgebildet wird, wobei die Durchflusskammer eine
Strömungsverbindung zu dem mindestens einen ersten Durchflusskanal
zum Hinein- und/oder Hinausleiten eines Wärmeübertragungsmediums
aufweist, der an einem ersten Wellenende der Walze der Faserbahnmaschine
angeordnet ist.
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Ein
erstes Verfahren in Übereinstimmung mit der Erfindung umfasst
den Austausch eines Metallmantels, der eine Mantelschicht einer
Faserbahnmaschinenwalze ausbildet, durch einen anderen Metallmantel, der
dieselben Merkmale oder andere Merkmale aufweist, die vorzugsweise
mindestens eines der folgenden Elemente umfassen können:
Oberflächenqualität, Härte, Dicke, Werkstofffestigkeit,
Schweißeignung, Wärmeleitfähigkeit, Aushärtbarkeit.
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Ein
zweites Verfahren in Übereinstimmung mit der Erfindung
umfasst die Verwendung eines Körpers einer zu konditionierenden
Walze oder desjenigen einer Walze mit Umfangsbohrungen als eine
Basis für einen Körper einer Faserbahnmaschinenwalze,
wobei zweite Durchflusskanäle zum Leiten eines Wärmeübertragungsmediums
vom Inneren des Körpers auf seinen Außenumfang
angeordnet sind. Ein rohrähnlicher Metallmantel mit einer
Wanddicke von etwa 1 bis 20 mm ist als eine Mantelschicht rund um
den Körper der Walze angeordnet, so dass eine Umfangsdurchflusskammer
für ein Wärmeübertragungsmedium, die
eine Höhe von etwa 1 bis 2 mm in der Radialrichtung der
Faserbahnmaschinenwalze aufweist, zwischen dem Körper und
dem Metallmantel ausgebildet wird.
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Bei
einigen Ausführungsformen weist die Walze mindestens einen
Flansch auf, der zwischen dem Körper und mindestens einem
Wellenende befestigt ist, wobei der Metallmantel an dem Flansch
durch Schweißen an mindestens einem seiner Grenzbereiche
befestigt ist.
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Bei
einigen Ausführungsformen ist eine Nut auf der Oberfläche
des Körpers der Walze ausgebildet, wobei ein Reifen formschlüssig
an der Nut befestigt ist und der Metallmantel an dem Reifen durch
Schweißen befestigt ist.
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Bei
einigen Ausführungsformen ist ein Ansatz auf der Oberfläche
des Körpers der Walze ausgebildet, wobei ein Reifen, der
eine Nut aufweist, formschlüssig an dem Ansatz befestigt
ist und der Metallmantel an dem Reifen durch Schweißen
befestigt ist.
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Die
Faserbahnmaschinenwalze in Übereinstimmung mit der Erfindung
ist zum Pressen und/oder Kalandrieren und/oder Heizen und/oder Kühlen
einer Faserbahn, die in einem Kontakt steht, d. h. in einem Walzenspalt
zwischen der Faserbahnmaschinenwalze und einem dazupassenden Element,
welches diese berührt, oder zum Trocknen oder Beheizen
oder Kühlen der Faserbahn auf der Walzenoberfläche
der Faserbahnmaschinenwalze vorgesehen.
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Die
Faserbahnmaschinenwalze in Übereinstimmung mit der Erfindung
ist zur Verwendung in einer oder mehreren der nachfolgenden Anwendungen
einer Faserbahnmaschine geeignet: als eine Thermowalze eines Mehrwalzenkalanders,
eine Thermowalze eines Weichkalanders, eine Thermowalze eines Kalanders mit
langem Walzenspalt, eine Thermowalze eines Schuhkalanders, eine
Thermowalze eines Bandkalanders, eine Thermowalze eines Metallbandkalanders,
ein Trockenzylinder, eine Thermowalze einer Druckeinheit einer Faserbahnmaschine
und/oder einer Thermowalze eines Beschichtungsabschnittes einer
Faserbahnmaschine.
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Der
Körper einer Faserbahnmaschinenwalze in Übereinstimmung
mit der Erfindung kann aus einem lasttragenden, fertig bearbeiteten
und preisgünstigen Metallwerkstoff hergestellt sein, wie
zum Beispiel Gusseisen, welches keine besonders guten Wärmeübertragungsmerkmale
aufweisen muss, wobei die Mantelschicht in Übereinstimmung
mit den erforderlichen Merkmalen einer Oberflächenschicht
optimiert werden kann, wie zum Beispiel gute Verschleißbeständigkeit
und Härte. Die Mantelschicht kann so ausgebildet sein, dass
sie relativ dünn oder sehr dünn ist, wodurch der
Verbrauch an Mantelschichtwerkstoff gering ist. Die Mantelschicht
kann zusätzlich Wärmebehandlungen wie zum Beispiel
Spannungsarmglühungen und/oder -härten, und/oder
Oberflächenbehandlungen und/oder -beschichtungen durchlaufen,
um die gewünschten Merkmale zu erreichen.
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Nachfolgend
wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die dazugehörigen
Zeichnungen beschrieben, ohne jedoch die Erfindung auf das zu begrenzen,
was in den Figuren dargestellt ist.
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KURZBESCHREIBUNG DER FIGUREN
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In 1 ist
ein Querschnitt einer bevorzugten Thermowalze in Übereinstimmung
mit der Erfindung dargestellt, die mit einem dünnen Metallmantel
und einer Umfangsdurchflusskammer für ein Wärmeübertragungsmedium
ausgerüstet ist, die innerhalb des Mantels angeordnet ist.
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In 2 ist
eine teilweise Vergrößerung von Schnitt A in 1 dargestellt,
worin die Befestigung des Metallmantels an einem Körper
einer Thermowalze veranschaulicht ist.
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In 3 ist
eine bevorzugte Konstruktion des Werkstoffes innerhalb eines Grenzbereiches
des Metallmantels dargestellt.
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In 4 ist
die Thermowalze in Übereinstimmung mit 1 ohne
Mantelschicht und ein Beispiel eines Flusses F des Wärmeübertragungsmediums
in der Umfangsdurchflusskammer dargestellt.
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In 5 bis 8 sind
Möglichkeiten zur Befestigung des Metallmantels der in 1 dargestellten Thermowalze zum
Beispiel in Axialrichtung im Verhältnis zu dem Körper
dargestellt.
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BESCHREIBUNG BEVORZUGTER AUSFÜHRUNGSFORMEN
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In 1 ist
eine beheizte und/oder gekühlte Faserbahnmaschinenwalze,
d. h. eine Thermowalze 1, zur Verarbeitung einer Faserbahn
dargestellt. Die Thermowalze 1 umfasst einen Körper 2 zum
Tragen einer Last, wobei sie eine im Wesentlichen zylindrische Außenfläche
aufweist, und Wellenenden 3a, 3b, die an Enden 2a, 2b des
Körpers 2 befestigt sind. In 1 weist
das erste Wellenende 3a des Körpers 2,
welches an dem ersten Ende 2a des Körpers befestigt
ist, mindestens einen ersten Durchflusskanal 4a zum Hinein- und/oder
Hinausleiten eines Wärmeübertragungsmediums auf,
und das zweite Wellenende 3b, welches an dem zweiten Ende 2b des
Körpers befestigt ist, mindestens einen ersten Durchflusskanal 4b zum
Hinein- und/oder Hinausleiten eines Wärmeübertragungsmediums
auf. Die Thermowalze 1 weist eine Mantelschicht 5 rund
um den Körper 2 zur Übertragung von Wärme
während des Betriebes von dem Wärmeübertragungsmedium
zu der Faserbahn, oder von der Faserbahn zu dem Wärmeübertragungsmedium
auf. Das Wärmeübertragungsmedium ist vorzugsweise
für den Einsatz bei hohen Temperaturen geeignetes Öl.
Ein rohrähnlicher Metallmantel 5 mit einer Wanddicke
von etwa 1 bis 20 mm, vorzugsweise 1 bis 5 mm, ist als eine Mantelschicht rund
um den Körper 2 der Thermowalze 1 angeordnet,
so dass eine Umfangsdurchflusskammer 6 für das
Wärmeübertragungsmedium, die eine Höhe
von etwa 1 bis 2 mm in der Radialrichtung der vorzugsweise drehbaren
symmetrischen Thermowalze 1 aufweist, zwischen dem Körper 2 und
dem Metallmantel 5 ausgebildet wird.
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Die
Befestigung des Metallmantels 5 an dem Körper 2 der
Thermowalze 1 in Schnitt A in 1 ist in 2 und
der dazugehörigen Beschreibung, sowie in 5 bis 8 und
der dazugehörigen Beschreibung detaillierter veranschaulicht.
Der Metallmantel 5 kann auch an dem Wellenende 3a, 3b der
Thermowalze 1 befestigt sein, wie in 7 dargestellt.
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Der
Körper 2 der in 1 dargestellten
Thermowalze 1 ist vorzugsweise zylindrisch und rohrähnlich und
weist zweite Durchflusskanäle 8a an seinem ersten
Ende 2a auf, die eine Strömungsverbindung zwischen einem
inneren ersten Teilvolumen 7a an dem ersten Ende 2a des
Körpers 2 und der Umfangsdurchflusskammer 6 außerhalb
des Körpers 2 ausbilden. Weiterhin weist der Körper 2 auch
zweite Durchflusskanäle 8b an seinem zweiten Ende 2b auf,
die eine Strömungsverbindung zwischen einem inneren zweiten
Teilvolumen 7b an dem zweiten Ende 2b des Körpers 2 und
der Umfangsdurchflusskammer 6 außerhalb des Körpers
ausbilden.
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Die
Teilvolumina 7a, 7b werden in dem Körper 2 ausgebildet,
dessen Grundform im Wesentlichen zylindrisch und rohrähnlich
ist, indem eine Trennwand 9a, 9b in jedem Endbereich
des Körpers angebracht wird, obwohl der Standort der Trennwände
in der Längsrichtung des Körpers 2 variieren
kann. Die Trennwände 9a, 9b ermöglichen
die Trennung der Teilvolumina 7a, 7b, die durch
eine vorzugsweise zylindrische Innenwand 2d des Körpers 2 und
eine Wand 3a', 3b' von dem Wellenende 3a, 3b getrennt
sind, welches dem Körper 2 gegenüber
liegt, von dem Rauminhalt des Körpers. Die Trennwände 9a, 9b sind
vorzugsweise so positioniert, dass kein großes Volumen
des Wärmeübertragungsmediums innerhalb der Thermowalze 1 gespeichert
wird. Die Teilvolumina 7a, 7b an den unterschiedlichen
Enden 2a, 2b des Körpers 2 müssen
in Bezug auf Volumen und Abmessungen nicht ähnlich sein,
sondern können sich vielmehr voneinander unterscheiden,
und zwar zum Beispiel auf Grund unterschiedlich angeordneter zweiter
Durchflusskanäle 8a, 8b, unterschiedlicher
zweiter Durchflusskanäle 8a, b, oder unterschiedlicher
Arten von Wellenenden 3a, 3b, die an den Enden 2a, 2b des
Körpers 2 befestigt sind.
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Die
zweiten Durchflusskanäle 8a, 8b sind
vorzugsweise in Form von Radialbohrungen in dem Körper 2 ausgebildet.
Die Positionierung oder Anzahl der zweiten Durchflusskanäle 8a, 8b soll
in diesem Dokument in keinster Weise begrenzt sein. Sie können
unterschiedlich an dem ersten Ende 2a des Körpers
im Vergleich zu der an dem anderen Ende 2b verwendeten
Anordnung angeordnet sein. Eine andere Anzahl zweiter Durchflusskanäle 8a, 8b kann
an den anderen Enden 2a, 2b des Körpers 2 angeordnet
sein, und/oder die Durchmesser der zweiten Durchflusskanäle 8a, 8b können
sich von denjenigen der angrenzenden zweiten Durchflusskanäle 8a, 8b oder
denjenigen der zweiten Durchflusskanäle 8a, 8b an
dem anderen Ende 2a, 2b unterscheiden. Zweite
Durchflusskanäle 8a, 8b können
in demselben oder anderen Abständen von einem Ende 2a, 2b des
Körpers angeordnet sein, und/oder mindestens einer der
zweiten Durchflusskanäle 8a, 8b kann
in einem anderen Abstand von einem Ende 2a, 2b des
Körpers im Vergleich zu mehreren anderen zweiten Durchflusskanälen 8a, 8b angeordnet
sein, die beide gleich von diesem Ende des Körpers beabstandet
sind. Die Abstände der zweiten Durchflusskanäle 8a, 8b voneinander
in dem Körper 2 sind vorzugsweise so angeordnet,
dass sie in der Drehrichtung des Umfangs der Thermowalze 1 ungleich
sind. Wenn die zweiten Durchflusskanäle 8a, 8b in
einer gleichmäßigen Beabstandung angeordnet sind,
sind bevorzugte Anzahlen dieser Durchflusskanäle die Primzahlen 11 und 13.
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In Übereinstimmung
mit einem Verfahren der Erfindung können zweite Durchflusskanäle 8a, 8b auch in
einer Thermowalze 1 hergestellt werden, indem ein vorzugsweise
zylindrischer und rohrähnlicher Körper einer zu
konditionierenden Walze oder derjenige einer Thermowalze mit Umfangsbohrungen
als eine Basis für einen Körper 2 verwendet
wird, wobei zweite Durchflusskanäle 8a, 8b zum
Leiten eines Wärmeübertragungsmediums vom Inneren
des Körpers 2 auf seinen Außenumfang
angeordnet sind. In diesem Fall ist ein rohrähnlicher Metallmantel 5 mit
einer Wanddicke von etwa 1 bis 20 mm als eine Mantelschicht rund
um den Körper 2 angeordnet, so dass eine Umfangsdurchflusskammer 6 für
das Wärmeübertragungsmedium, die eine Höhe von
etwa 1 bis 2 mm in der Radialrichtung der Thermowalze 1 aufweist,
zwischen dem Körper 2 und dem Metallmantel 5 ausgebildet
wird.
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Ein
Durchflusskanalsystem der Thermowalze 1 weist Folgendes
in einer Strömungsverbindung wie in 1 dargestellt
auf: einen ersten Durchflusskanal 4a an einem ersten Wellenende 3a;
ein erstes Teilvolumen 7a an einem ersten Ende 2a eines
Körpers 2, zweite Durchflusskanäle 8a,
die das erste Teilvolumen 7a und eine Umfangsdurchflusskammer 6 verbinden;
die Umfangsdurchflusskammer 6; wobei zweite Durchflusskanäle 8b die
Umfangsdurchflusskammer 6 und ein zweites Teilvolumen 7b verbinden;
das zweite Teilvolumen 7b; und einen zweiten ersten Durchflusskanal 4b an
einem zweiten Wellenende 3b.
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Natürlich
kann das Durchflusskanalsystem der Thermowalze 1 auch eine
Lösung aufweisen, bei der das Hinein- und/oder Hinausleiten
des Wärmeübertragungsmediums durch ein Wellenende 3a oder 3b implementiert
wird. Der Fluss kann mit einer Zweiwegekupplung implementiert werden,
d. h. Einströmung und Ausströmung werden zum Beispiel
an derselben Welle mittels verschachtelter Rohre implementiert,
wobei der Rückfluss durch das innere Loch der Thermowalze
zurück zu demselben Ende geleitet wird. In diesem Fall kann
die andere Welle einfacher implementiert werden, und/oder andere
Funktionen, die Platz erfordern, können an dem anderen
Wellenende implementiert werden, zum Beispiel kann der Drehbetrieb
der Thermowalze dann über das andere Wellenende implementiert
werden.
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Der
Werkstoff des Metallmantels 5, der die Mantelschicht der
Thermowalze 1 ausbildet, ist vorzugsweise schweißbarer
Stahl, vorzugsweise Baustahl. Vorzugsweise ist der Werkstoff des
Metallmantels 5 gehärteter legierter Stahl. Der
Werkstoff des Körpers 2 der Thermowalze 1 ist
Gusseisen, vorzugsweise duktiles Gusseisen.
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In 2 ist
eine Teilvergrößerung von Schnitt A in 1 dargestellt,
welche die Befestigung des Metallmantels 5 an dem Körper 2 der
Thermowalze und die Ausbildung der Umfangsdurchflusskammer 6 innerhalb
des Metallmantels 5 veranschaulicht. Der Metallmantel 5 ist
an dem Körper 2 durch Schweißen, vorzugsweise
Reibschweißen, an mindestens einem seiner Grenzbereiche 5a, 5b befestigt,
in 2 an seinem Grenzbereich 5a angebracht.
Der bevorzugte Bereich zum Schweißen 10 ist in 2 durch
eine gepunktete Linie angegeben. Der Metallmantel 5 kann
an einem in dem Körper 2 ausgebildeten Ansatz 2c befestigt
sein. Der Metallmantel 5 kann auch mithilfe eines separaten
Teils (nicht dargestellt) an dem Körper 2 befestigt
sein, welches rund um den Körper 2 angeordnet
ist und einen vorzugsweise zylindrischen Ansatz ausbildet, wobei
in diesem Fall der Körper 2 vorzugsweise eine
im Wesentlichen zylindrische Außenfläche 2e aufweist,
wobei weniger Werkstoff entfernt werden muss, wenn die Umfangsdurchflusskammer
ausgebildet wird. Vorzugsweise bestimmt die Höhe des Ansatzes 2c die
Höhe der Umfangsdurchflusskammer 6. Der Ansatz 2c kann
zum Beispiel durch Bearbeiten des Körpers 2 auf
einen Durchmesser erfolgen, der kleiner als der Durchmesser des Ansatzes 2c in
dem gewünschten Bereich der Umfangsdurchflusskammer 6 ist.
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Alternativ
kann der erste Metallmantel 5 um mindestens eine Welle 3a, 3b der
Thermowalze 1 herum befestigt werden. Die Befestigung kann
wie in Verbindung mit 2 beschrieben durch Schweißen
erfolgen. In diesem Fall kann der Abstand des Ansatzes 2c zu
der Kante eines Walzenspaltes während des Betriebes groß sein
und die Ermüdungsbelastung auf dem Metallmantel 5 bleibt
niedriger. Der Ansatz 2c ist vorzugsweise so konzipiert,
dass die Ermüdungsbelastung auf dem Metallmantel 5 und
auf dem zur Ausbildung des Ansatzes verwendeten Werkstoff minimiert
wird. Deshalb ist der Ansatz 2c vorzugsweise in den Bereichen
der Wellenenden 3a, 3b und des Körpers 2 wie
oben beschrieben konzipiert, was auch in 3 und der
dazugehörigen Beschreibung veranschaulicht ist.
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Alternativ
oder zusätzlich kann der Metallmantel 5 mittels
einer Schraubverbindung 11 an dem Körper 2 in
dem Bereich des oben beschriebenen Ansatzes 2c an mindestens
einem seiner Grenzbereiche 5a, 5b oder in einer
anderen Ausführungsform der Erfindung an mindestens einem
Wellenende 3a, 3b befestigt sein. Vorzugsweise
ist die Umfangsdurchflusskammer 6 so angeordnet, dass sie
gegen einen Druck des Wärmeübertragungsmediums
beständig ist, der 2 bis 3 bar entspricht. Zur Abdichtung
der Umfangsdurchflusskammer 6, so dass sie unter Druck
mindestens an einem Grenzbereich 5a, 5b leckdicht
ist, kann vorzugsweise mindestens eine Dichtung 12 verwendet
werden, die an einem Ende 2a, 2b des Körpers
oder bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung an
einem Wellenende 3a, 3b, vorzugsweise in einer
Nut 12, die in dem Ansatz 2c gegen den montierten
Metallmantel 5 ausgebildet ist, angeordnet sein.
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In 3 ist
eine bevorzugte Konstruktion des Werkstoffes 2a, 3a innerhalb
eines Grenzbereiches 5a des Metallmantels 5 dargestellt.
Bei dieser beispielhaften Ausführungsform wird der Metallmantel 5 um
ein Wellenende 3a herum befestigt, welches konzipiert ist,
um die Ermüdungsbelastung auf dem Metallmantel 5 in
den Grenzbereichen 5a, 5b zu minimieren. Eine
rund um die Welle 3a vorgesehene Verbindung verringert vorteilhafterweise
oder beseitigt sogar die Notwendigkeit der Abdichtung des Wellenendes 2a des
Körpers 2 im Verhältnis zu dem Ende 2a des
Körpers 2. Diese Konstruktion ermöglicht
auch das Entfernen des Metallmantels 5 zur Wartung, ohne
die Wellenenden 3a, 3b von dem Körper 2 abzunehmen.
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Das
folgende Rechenbeispiel zeigt, wie eine Länge L der abgerundeten
Kante, die innerhalb des Metallmantels 5 in der Längsrichtung
der Faserbahnmaschinenwalze ausgebildet ist, zu bestimmen ist. In
dem in 3 dargestellten Fall umfasst die abgerundete Kante
zwei aneinander angrenzende und in Wechselbeziehung stehende Abrundungshalbmesser
r, welche die abgerundete Form des Ansatzes 2c an dem Wellenende 3a ausbilden,
wobei der Metallmantel 5 um das Walzenende 3a herum
befestigt ist, welches wiederum an dem Ende 2a des Körpers 2 befestigt
ist. In dem Rechenbeispiel beträgt die Höhe h
der Umfangsdurchflusskammer 6 2 mm und die Dicke t des
aus Metall bestehenden Metallmantels 5 beträgt
10 mm. Die Biegebeanspruchung an der abgerundeten Kante kann unter
Verwendung der Formeln (I) und (II) bestimmt werden, wobei a die
Ermüdungsbelastung ist und das Elastizitätsmodul
E für Stahl 210 GPa beträgt. ε = t / 2r
(I)
σ = Eε (II)
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Die
Länge der abgerundeten Kante wird aus der Formel (III)
erhalten L = r·sin(cos–1( r – h / r
)) (III)
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Wenn
die zulässige Ermüdungsbelastung von Spitze zu
Spitze σs = 70 Mpa beträgt, erhält man
den Abrundungshalbmesser r durch Anwendung der Formeln (I) und (II)
wie folgt:
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Auf
diese Weise erhält man 245 mm als die Länge L
der abgerundeten Kante durch die Anwendung der Formel (III): L = 15000·sin(cos–1( 15000 – 2 / 15000
))
= 245 min
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In 4 ist
die in 1 dargestellte Thermowalze 1 ohne die
Mantelschicht und ein Beispiel eines Flusses F des Wärmeübertragungsmediums
in dem Bereich der Umfangsdurchflusskammer 6 auf einer
Außenfläche 2e des Körpers 2 der
Thermowalze dargestellt.
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Die
zweiten Durchflusskanäle 8a, 8b sind
in dem Körper 2 der Thermowalze 1 außerhalb
des Bereiches angeordnet, in dem die Faserbahn eine Außenfläche 5c des
Metallmantels 5 während des Betriebes der Walze 1 berührt,
um keinen zu hohen Temperaturgradienten während des Betriebes
der Thermowalze zu verursachen.
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Wenn
die Wanddicke des Metallmantels etwa 5 bis 20 mm beträgt
und der Mantel ausreichend starr ist, können Hohlräume
wie zum Beispiel Nuten (nicht dargestellt) vorzugsweise auf der
Außenfläche 2e des Körpers 2 ausgebildet
werden, um den Fluss in die Umfangsdurchflusskammer 6 zu
führen. Die den Fluss führenden Hohlräume
können in einer Axialrichtung auf der Walze 1 oder
in einem schiefen Winkel im Verhältnis zu der Achse der
Walze oder spiralförmig um die Außenfläche 2e des
Körpers 2 herum verlaufen. In diesem Fall kann
die Umfangsdurchflusskammer 6 flach ausgeführt
sein, vorzugsweise flacher als ohne die den Fluss führenden
Hohlräume, wodurch die Verformungen des Metallmantels 5 klein
werden.
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In 5, 6, 7 und 8 sind
bevorzugte Möglichkeiten zur Befestigung des Metallmantels 5 der
zum Beispiel in 1 dargestellten Thermowalze 1 dargestellt.
Die Thermowalze 1 kann eine Thermowalze eines Kalanders
sein, wobei eine äußerste Mantelschicht 5,
die dem Papier gegenüberliegt, d. h. der Metallmantel 5,
oben auf einem Innenkörper 5 zum Beispiel mittels
einer Schrumpfverbindung befestigt sein kann. Die Mantelschicht 5 ist
einer großen Wärmebelastung ausgesetzt. Der Temperaturunterschied
zwischen der Mantelschicht 5 und dem Innenteil der Thermowalze 1,
wie zum Beispiel dem Wärmeübertragungsmedium und/oder
dem Körper 2 verursacht einen Temperaturunterschied
in der Mantelschicht 5, der wiederum die Bewegung der Mantelschicht 5 in
der Axialrichtung, insbesondere in den Endbereichen 5a, 5b der
Mantelschicht 5 verursacht. Die Bewegung der Mantelschicht 5 in
der Axialrichtung muss bei dieser Schrumpfverbindung verhindert
werden, damit sie ordnungsgemäß funktioniert,
und um unter Anderem das als Reiben bezeichnete Ermüdungsphänomen
zu vermeiden. Das Problem tritt dann auf, wenn sich der Werkstoff
des Körpers 2 der Thermowalze 1 und der
Werkstoff der Mantelschicht 5 unterscheiden und somit zum
Beispiel durch Schweißen schwer miteinander verbindbar
sind. Die Bewegung in der Axialrichtung muss in beiden Richtungen
an beiden Endbereichen 5a, 5b der Mantelschicht 5 vermieden
werden.
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Die
Befestigung des in jeder der 5, 6, 7 und 8 dargestellten
Metallmantels 5 kann auch eine Abdichtungkonstruktion 12 wie
in Verbindung mit 2 beschrieben umfassen.
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In Übereinstimmung
mit einem in 5 dargestellten, besonders bevorzugten
Befestigungsverfahren wird der Metallmantel 5 an einer
Nut 13 befestigt, die in dem Körper 2 der
Thermowalze mittels eines Reifens 14 an mindestens einem
ihrer Grenzbereiche 5a, 5b, in 5 in
dem Grenzbereich 5a, ausgebildet ist. Diese Art eines Befestigungsverfahrens
ermöglicht das Entfernen der Wellenenden 3a, 3b von
dem Körper 2, während der Metallmantel 5 in
seiner Position verbleibt. Zusätzlich werden keine Schrauben 11 mit
großen Abmessungen benötigt, da die Verbindung
formschlüssig zwischen der Nut 13 und dem Reifen 14 hauptsächlich
die in der Axialrichtung auf die Verbindung aufgebrachte Last trägt.
Wenn der Metallmantel 5 von dem Körper 2 entfernt
wird, kann eine Schweißnaht 16a zwischen den Reifen 14 und
den Metallmantel 5 eingearbeitet werden. Der Reifen 14 kann
als ein preisgünstiges und austauschbares Verbindungsstück
angesehen werden, welches leicht gegen ein neues austauschbar ist.
Der Körper 5 muss nicht durch maschinelle Bearbeitung
abgetragen werden und die Abtragung oder Verkürzung des
Metallmantels 5 in der Axialrichtung ist gering.
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In 5 ist
die Nut 13, an welcher der Reifen 14 befestigt
wird, auf dem Körper 2 der Thermowalze 1 vorzugsweise
auf der Oberfläche des Körpers 2 in dem
Endbereich 2a des Körpers ausgebildet. Der Reifen 14 besteht
aus einem schweißbaren Werkstoff, vorzugsweise Stahl. Die
Grenze bzw. der Rand 5a des Metallmantels 5 wird
durch Schweißen an dem Reifen 14 befestigt. Die
Schweißnaht ist als 16a angegeben. Die Querschnittsformen
der Nut 13 und des Reifens 14 sind vorzugsweise
keilförmig, vorzugsweise einander entsprechend. Die Seiten
des Reifens 14 übermitteln die Axialkraft über
die Seiten der Nut 13 zu dem Körper 2, um
den Metallmantel 5 in der Axialrichtung im Verhältnis
zu dem Körper 2 in seiner Position zu halten.
Der Reifen 14 wird vorzugsweise im geschnittenen Zustand
in der Nut 13 angebracht und die Enden der geschnittenen Reifenteile
werden zum Beispiel aneinander geschweißt. Aus anderen
Gründen kann der Reifen 14 auch in der Axialrichtung
der Thermowalze 1 zum Beispiel in zwei Teile geteilt werden,
was durch das Bezugszeichen 15 veranschaulicht ist. In
diesem Fall wird der Rand 5a des Metallmantels 5 durch
Schweißen an einem ersten Reifen 14 befestigt
und ein zweiter Reifen 15, der durch Schrauben 11 befestigt
ist, kann verwendet werden, um das endgültige Befestigen
durch Festziehen des Reifens 14, 15 in der Nut 13 zu
erreichen. Eine Nut auf dem Körper 2 kann auch
durch einen Ansatz (nicht dargestellt) auf dem Körper ersetzt
werden und dementsprechend kann eine Nut, die zu dem Ansatz passt,
in dem Reifen angeordnet werden, wobei die Seiten der Nut in dem
Reifen die Axialkraft über die Seiten des Ansatzes zu dem
Körper 2 übermitteln, um den Metallmantel 5 in
der Axialrichtung im Verhältnis zu dem Körper 2 in
seiner Position zu halten.
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In 6 ist
eine alternative Art der Befestigung des Metallmantels 5 an
dem Körper 2 der Thermowalze 1 dargestellt.
In 6 ist der Metallmantel 5 mittels einer
Schraubverbindung 11 an dem Körper 2 an
mindestens einem seiner Grenzbereiche 5a in Radialrichtung
der Thermowalze 1 ohne Schweißnaht befestigt. Eine
solche Schraubverbindung 11 erfordert die Verwendung von
Schrauben 11 mit großen Abmessungen und die Anpassung
dieser Schrauben 11 an einen Endbereich der Thermowalze 1 gemeinsam
mit Befestigungsschrauben 17 des Wellenendes 3a, 3b.
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In 7 ist
eine alternative Art der Befestigung des Metallmantels 5 an
mindestens einem Wellenende 3a, 3b der Thermowalze 1 dargestellt.
In 7 ist der Metallmantel 5 durch Schweißen
an dem Wellenende 3a, 3b an der Kante des Endbereiches 5a befestigt.
Die Schweißnaht ist als 16b angegeben. Alternativ
oder zusätzlich zu der in 7 dargestellten
Schweißnaht 16b, kann der Metallmantel 5 mittels
einer Schraubverbindung 11' in Axialrichtung an dem Wellenende 3a befestigt
werden, wobei die Mantelschicht in diesem Fall dick genug für
die Schraubverbindung 11' sein muss.
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Die
in 8 dargestellte Thermowalze 1 weist mindestens
einen Flansch 18 auf, der zwischen dem Körper 2 und
mindestens einem Wellenende 3a, 3b befestigt ist,
wobei der Metallmantel 5 an dem Flansch 18 an
mindestens einem seiner Grenzbereiche 5a, 5b befestigt
ist. Die Schweißnaht ist als 16b angegeben.
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Die
Thermowalze in Übereinstimmung mit der Erfindung ist vorzugsweise
mindestens eine der Folgenden: eine Thermowalze eines Mehrwalzenkalanders,
eine Thermowalze eines Weichkalanders, eine Thermowalze eines Kalanders
mit langem Walzenspalt, eine Thermowalze eines Schuhkalenders, eine
Thermowalze eines Bandkalenders, eine Thermowalze eines Metallbandkalanders,
ein Trockenzylinder, eine Thermowalze einer Druckeinheit einer Faserbahnmaschine
und/oder eine Thermowalze eines Beschichtungsabschnittes einer Faserbahnmaschine.
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Ein
Verfahren in Übereinstimmung mit der Erfindung für
die Walzenwartung einer Thermowalze 1 umfasst den Austausch
eines Metallmantels 5, der eine Mantelschicht ausbildet,
durch einen anderen Metallmantel 5, dessen Werkstoff dieselben
Merkmale oder Merkmale aufweist, die sich von denjenigen des zu
ersetzenden Metallmantels 5 unterscheiden.
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Vorzugsweise
unterscheidet sich der auszutauschende Metallmantel 5 der
Thermowalze 1 in Bezug auf mindestens eines der folgenden
Merkmale: Oberflächenqualität, Härte,
Dicke, Werkstofffestigkeit, Schweißeignung, Wärmeleitfähigkeit,
Aushärtbarkeit.
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Ein
Verfahren zur Herstellung einer beheizten und/oder gekühlten
Walze, d. h. einer Thermowalze 1, die einen Körper 2 zum
Tragen einer Last aufweist, die ein erstes Ende 2a und
ein zweites Ende 2b aufweist; mindestens ein Wellenende 3a, 3b,
welches an einem Ende 2a, 2b des Körpers 2 befestigt
ist, und mindestens einen ersten Durchflusskanal 4a, 4b zum
Hinein- und/oder Hinausleiten eines Wärmeübertragungsmediums; und
eine Mantelschicht rund um den Körper 2 zur Übertragung
von Wärme von dem Wärmeübertragungsmedium
zu einer Faserbahn oder von der Faserbahn zu dem Wärmeübertragungsmedium
während des Betriebes; umfasst die Verwendung eines Körpers
einer zu konditionierenden Walze oder desjenigen einer Thermowalze
mit Umfangsbohrungen als eine Basis für den Körper 2 der
Thermowalze, wobei zweite Durchflusskanäle 8a, 8b vom
Inneren des Körpers 2 zu seinem Außenumfang
angeordnet sind, wobei ein rohrähnlicher Metallmantel 5 mit
einer Wanddicke von etwa 1 bis 20 mm als eine Mantelschicht rund
um den Körper 2 angeordnet ist, so dass eine Umfangsdurchflusskammer 6 für
das Wärmeübertragungsmedium, die eine Höhe
von etwa 1 bis 2 mm in Radialrichtung der Thermowalze 1,
zwischen dem Körper 2 und dem Metallmantel 5 ausgebildet
wird.
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Die
Thermowalze gemäß der Erfindung umfasst keine
separaten ”Umfangsbohrungen” für das
Wärmeübertragungsmedium in dem Körper
der Walze bzw. solche separaten Bohrungen müssen nicht
zum Leiten des Wärmeübertragungsmediums verwendet
werden, sondern stattdessen wird die Walze hauptsächlich
in zwei Teile, den Körper 2 und den Metallmantel 5,
mit relativ dünnen Wänden geteilt.
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Das
Wärmeübertragungsmedium wird als ein Fluss F durch
die zweiten Durchflusskanäle 8a, 8b in dem
Körper 2 zu einer Außenfläche 2e des
Körpers 2 und entlang seiner Oberfläche,
und optional auch entlang auf der Oberfläche ausgebildeter
Durchflusshohlräume geleitet, und die dadurch ausgebildete
Durchflusskammer 6 wird mit dem auf dem Körper 2 angebrachten
Metallmantel 5 geschlossen. Der Metallmantel 5 ist
vorzugsweise sehr dünn, wobei die Isolierschicht zwischen
der Oberfläche der Thermowalze 1 und dem Wärmeübertragungsmedium
dünn bleibt und nur eine Dicke von 1 bis 2 mm aufweist.
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Der
Körper 2 der Thermowalze 1 trägt
die auf die Walze aufgebrachte externe Belastung, wie zum Beispiel
den Walzenspaltdruck in einem Kalander. So wird zum Beispiel bei
einer typischen Anwendung der Metallmantel 5 in dem Walzenspalt
eines Kalanders oder einer Druckeinheit gegen den Körper 2 gepresst.
Das Wärmeübertragungsmedium funktioniert zusätzlich
wie ein Schmiermittel zwischen dem Metallmantel 5 und dem
Körper 2, und verringert Reibung und Verschleiß,
die im Kontakt zwischen dem Metallmantel und dem Körper,
zum Beispiel durch den Walzenspaltkontakt verursacht, erzeugt werden.
Je nach Notwendigkeit können Schmiermerkmale durch die
Verwendung von Zusätzen im Öl verbessert werden.
So verbessern zum Beispiel WS2 oder MoS2 in Pulverform materiell die Schmiermerkmale
bei hohen Temperaturen.
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Mittels
der Thermowalze 1 in Übereinstimmung mit der Erfindung
kann eine Profilierungswirkung bereitgestellt werden, wenn ein magnetorheologisches Öl
als Wärmeübertragungsmedium verwendet und ein Magnet
auf das Öl angewandt wird. Eine Walzenspaltprofilierungswirkung
kann durch die Steuerung des/der Magnete(n) auf passende Art und
Weise und durch die passende Positionierung des Magneten erreicht
werden. In diesem Fall kann der Standort des magnetorheologischen
Wärmeübertragungsmediums in dem Bereich der Durchflusskammer 6 beeinflusst
werden und die Geschwindigkeit und Rate des Flusses des magnetorheologischen
Wärmeübertragungsmediums kann gesteuert werden,
indem der Standort und die Stärke des magnetischen Flusses
so angeordnet werden, dass sie das Wärmeübertragungsmedium
in den Bereich führen, in dem die Walzenspaltprofilierung
gewünscht wird. In dem Bereich des Walzenspaltes, in dem
eine Erhöhung des Durchmessers der Thermowalze erwünscht
ist, und wo eine erhöhte Kompression der Faserbahn verursacht
wird, kann zum Beispiel eine höhere Temperatur durch die
Beschleunigung des Flusses des Wärmeübertragungsmediums
und/oder durch die Erhöhung der Durchsatzrate des warmen
Wärmeübertragungsmediums erreicht werden.
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Wo
eine allgemeine Verbesserung der Beheizungsmerkmale von Thermowalzen,
wie zum Beispiel der Thermowalze 1in Übereinstimmung
mit der Erfindung, und von bekannten Thermowalzen mit Umfangsbohrungen
erwünscht ist, ist es möglich, ein Wärmeübertragungsmedium
vorzugsweise mit heißen, glühenden Zinn-, Natrium-
oder Quecksilberpartikeln in das Wärmeübertragungskanalsystem
der Thermowalze einzuleiten, und das die Partikel enthaltende Fluid
aus dem Wärmeübertragungskanalsystem hinauszuleiten,
nachdem die Wärme freigesetzt wurde. Solche Partikel, wie
zum Beispiel Zinn-, Natrium- oder Quecksilberpartikel, können
zum Beispiel vorzugsweise durch Induktion erwärmt werden.
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Wenn
gewünscht wird, Dampf in einen Walzenspalt in Verbindung
mit einer Thermowalze 1 in Übereinstimmung mit
der Erfindung einzuleiten, die mit einem Zinnmantel ausgerüstet
ist, kann der Metallmantel 5 mit Perforationen für
den Dampf versehen sein. Heißer Dampf kann dann mit hohem
Druck in das Wärmeübertragungskanalsystem eingeleitet
und von der Umfangsdurchflusskammer 6 durch den perforierten
Metallmantel 5 ausgeblasen werden.
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Die
Wärmeübertragung in Thermowalzen im Allgemeinen
sowie bei der Thermowalze 1 in Übereinstimmung
mit der Erfindung kann durch Ausrüsten der Thermowalze 1 mit
einer inneren Umwälzpumpe für das Wärmeübertragungsmedium
gesteigert werden. Das Ziel besteht darin, einen hohen Flussdurchsatz
und Geschwindigkeit in der Thermowalze 1 zu erreichen,
wodurch die Wärmeübertragung wirksamer wird. Die
Umwälzpumpe ermöglicht die Beschleunigung des
Flusses des Wärmeübertragungsmediums, wobei Druckverluste
in dem Wärmeübertragungskanalsystem der Thermowalze
und den Rohrleitungen für das Wärmeübertragungsmedium
vor der Thermowalze nicht den Fluss des Wärmeübertragungsmediums
begrenzen, und der Fluss des Wärmeübertragungsmediums
kann auf einen Pegel gebracht werden, der ohne Durchflusswiderstand
in den Durchflussrohrleitungen und Durchflusskanälen des
Wärmeübertragungsmediums erreicht würde.
Die Umwälzpumpe kann am Ende der Thermowalze 1 in
Verbindung mit einer Ölkupplung oder zum Beispiel einem
Walzenende 3a, 3b angeordnet sein, wobei in diesem
Fall die Umwälzpumpe ihre Antriebskraft von der Drehung
der Thermowalze erhalten kann.
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Jeder
Formdefekt einer im Allgemeinen zylindrischen und rohrähnlichen
Thermowalze 1 kann durch eine innere Heizung bzw. Kühlung
innerhalb des Körpers 2 der Thermowalze 1 kompensiert
werden. Ein Beispiel für einen solchen auszugleichenden
Formdefekt ist ein Formdefekt, bei dem Wärmeverlust über
ein Wellenende 3a, 3b in Richtung der umgebenden
Strukturen der Faserbahnmaschine und des Durchmessers des Mantels
der Thermowalze kleiner als erwünscht ist. Dementsprechend
ist es in einigen Situationen möglich, dass überschüssige
Wärme in den Bereich des Mantels der Thermowalze 1 zum
Beispiel über ein Wellenende 3a, 3b eintritt,
wobei der Durchmesser des Mantels der Thermowalze größer
als gewünscht ist. Deshalb kann ein vorzugsweise reibungsbasierter ”Bremsschuh”-Typ
von Beheizung innerhalb des Körpers der Thermowalze enthalten
sein, zum Beispiel in dem Bereich des Endes/der Enden 2a, 2b des
Körpers 2, wobei eine Ausgleichswärme
durch Pressen eines Reibungsteils oder -teilen zum Beispiel gegen
eine zylindrische Innenfläche erzeugt wird, wobei veranlasst
werden kann, dass sich der Durchmesser des Mantels erhöht.
Es ist auch möglich, eine ähnliche zusätzliche
Heizung in Verbindung mit einem Ende einer Thermowalze eines elektrischen
Widerstandes zu implementieren.
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Die
Thermowalze 1 ermöglicht das Erreichen von Oberflächentemperaturen
in einer Höhe von nahe 300 Grad und ermöglicht
dank eines Schmierfilmes unterhalb des Metallmantels 5 auch
die Verwendung längerer Walzenspalte als bei der Verwendung
einer herkömmlichen Thermowalze mit einer harten Oberfläche. Die
Thermowalze 1 kann durch die Modernisierung alter Thermowalzen,
insbesondere von deren Körpern, implementiert werden, um
mit der Erfindung übereinstimmend zu werden. Walzenwartung
kann auch durch den Austausch eines verschlissenen Metallmantels
gegen einen neuen Mantel ausgeführt werden.
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Die
Erfindung wurde oben beispielhaft unter Bezugnahme auf die Figuren
in den beigefügten Zeichnungen beschrieben. Die Erfindung
ist jedoch nicht auf das begrenzt, was in den Figuren dargestellt
ist, sondern die unterschiedlichen Ausführungsformen der
Erfindung können innerhalb des durch die dazugehörigen Ansprüche
definierten Umfangs des Erfindungsgedankens variieren.
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Zusammenfassung
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Faserbahnmaschinenwalze
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Eine
Faserbahnmaschinenwalze (1) zur Verarbeitung einer Faserbahn
weist einen Körper (2) mit einem ersten Ende (2a)
und einem zweiten Ende (2b); mindestens ein Wellenende
(3a, 3b), welches an einem Ende des Körpers
befestigt ist, und mindestens einen ersten Durchflusskanal (4a, 4b)
zum Hinein- und/oder Hinausleiten eines Wärmeübertragungsmediums;
und eine Mantelschicht rund um den Körper (2)
zur Übertragung von Wärme von dem Wärmeübertragungsmedium
zu der Faserbahn oder von der Faserbahn zu dem Wärmeübertragungsmedium
während des Betriebes auf. Ein rohrähnlicher Metallmantel
(5) mit einer Wanddicke von etwa 1 bis 20 mm ist als eine
Mantelschicht rund um den Körper (2) der Walze
(1) angeordnet, so dass eine Umfangsdurchflusskammer (6)
für das Wärmeübertragungsmedium, die
eine Höhe von etwa 1 bis 2 mm in der Radialrichtung der
Walze (1) aufweist, zwischen dem Körper (2)
und dem Metallmantel (5) ausgebildet wird, wobei die Durchflusskammer
(6) eine Strömungsverbindung zu dem mindestens
einen ersten Durchflusskanal (4a, 4b) aufweist.
Für die Walzenwartung einer Faserbahnmaschinenwalze (1)
kann ein Metallmantel (5), der eine Mantelschicht ausbildet,
durch einen anderen Metallmantel (5) ersetzt werden, der
dieselben Merkmale oder andere Merkmale aufweist. Die Faserbahnmaschinenwalze
kann durch die Modernisierung alter Walzen implementiert werden,
um mit der Erfindung übereinstimmend zu werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 4404922
C1 [0006]
- - DE 4036121 A1 [0006]