DE112008001392B4 - Objektiv, Nachtsichtgerät sowie Fahrassistenzsystem - Google Patents
Objektiv, Nachtsichtgerät sowie Fahrassistenzsystem Download PDFInfo
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Abstract
Objektiv (10) zur Abbildung eines Objektes (20) in eine Bildebene, wobei das Objektiv (10) eine dem Objekt (20) zuzuwendende Objektlinse (11) und eine der Bildebene zugewandte Bildlinse (14) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass in Bezug auf die Abbildung eines Objektes (20) für jeden Punkt innerhalb des Bildkreises des Objektivs (10) oder für zumindest einen Punkt innerhalb des Bildkreises des Objektivs (10) gilt:Pdyn>70dBmitPdyn=10⋅log(PmaxPmin)wobei Pmax die maximale Lichtleistung eines Punktes in der Bildebene zur Abbildung eines Punktes des Objektes (20) ist, und wobei Pmindie maximale Lichtleistung der in einem weiteren Punkt abgebildeten Reflexbilder des Punktes des Objektes (20) ist.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Objektiv, insbesondere für Infrarotlicht und/oder sichtbares Licht, zur Abbildung eines Objektes in eine Bildebene. Diese Abbildung soll insbesondere digitalisiert werden.
- Die
DE 38 24 969 C2 offenbart ein Objektiv für den Infrarot- und den sichtbaren Wellenlängenbereich mit einer sammelnden Linse, auf deren einer Oberfläche ein Hologramm vorgesehen ist, das im wesentlichen die Form einer Fresnellinse aufweist und zur Korrektur der Aberrationen ausgebildet ist. - Die
DE 693 28 440 T2 offenbart eine Infrarot-Kamera mit einer optischen Anordnung, um Licht/Infrarotstrahlung in ein Brennebenen-Feld von infrarotempfindlichen Mikrobolometern auf einem Halbleitersubstrat zu lenken. - Die
, dieJP 2000171697 A EP 1 387 199 B1 und dieUS 6 249 374 B1 offenbaren Objektive mit meniskusförmigen Linsen. - Die
DE 10 2006 037 895 A1 offenbart ein Objektiv zur Abbildung eines Objektes in eine Bildebene, wobei das Objektiv eine dem Objekt zuzuwendende Objektlinse und eine der Bildebene zuzuwendende Bildlinse aufweist, und wobei die dem Objekt zuzuwendende Oberfläche der Objektlinse konkav ist, und wobei die der Bildebene zuzuwendende Oberfläche der Bildlinse derart konvex mit einem Krümmungsradiums R140 gekrümmt ist, dass gilt: wobei d der Abstand zwischen dem Lichtsensor und der dem Lichtsensor zugewandten Oberfläche der Bildlinse ist, und wobei NA die numerische Apertur des Objektivs ist. - Die
EP 1 387 199 A1 offenbart ein Pickup-Objektiv, in dem verschiedene Aberrationen zufriedenstellend korrigiert sind, das kostengünstig hergestellt werden kann und das eine optische Länge von 10 mm oder weniger hat. Dieses Pickup-Objektiv ist so aufgebaut, dass es von der Objektseite aus betrachtet eine erste Linse in Form eines Meniskus mit konkaver Oberfläche auf der Objektseite und mit negativer Brechkraft, eine Blende, eine zweite Linse mit beidseitig konvexen Flächen und positiver Brechkraft, eine dritte Linse mit beidseitig konkaven Flächen und negativer Brechkraft und eine vierte Linse mit konvexen Flächen auf beiden Seiten und mit positiver Brechkraft aufweist. - Es ist insbesondere eine Aufgabe der Erfindung, ein besonders für die Erkennung der Umgebung eines Kraftfahrzeuges geeignetes Objektiv bzw. eine entsprechende Kamera anzugeben.
- Dabei ist es insbesondere wünschenswert, ein für den Einsatz von logarithmischen Lichtsensoren geeignetes Objektiv anzugeben. Es ist insbesondere wünschenswert, ein Objektiv mit einer hohen Öffnung und insbesondere mit einer hohen Lichtausbeute anzugeben. Es ist insbesondere wünschenswert, ein kompaktes und robustes Objektiv anzugeben. Es ist insbesondere wünschenswert, ein Objektiv mit niedriger Verzeichnung anzugeben.
- Vorgenannte Aufgabe wird durch ein Objektiv, insbesondere für Infrarotlicht und/oder sichtbares Licht, gemäß den Ansprüchen gelöst. Dabei ist unter anderem vorgesehen, dass zur Abbildung eines Objektes in eine Bildebene das Objektiv eine dem Objekt zuzuwendende Objektlinse und eine der Bildebene zugewandte Bildlinse aufweist, wobei in Bezug auf die Abbildung eines Objektes für jeden Punkt innerhalb des Bildkreises des Objektivs oder für zumindest einen Punkt innerhalb des Bildkreises des Objektivs gilt:
mit wobei Pmax die maximale Lichtleistung eines Punktes in der Bildebene zur Abbildung eines Punktes des Objektes ist, und wobei Pmin die maximale Lichtleistung der in einem weiteren Punkt abgebildeten Reflexbildsignale des Punktes des Objektes ist. - Der Bildkreis des Objektivs ist im Sinne der Erfindung insbesondere der Bereich, den das Objektiv im Stande ist abzudecken, insbesondere ohne durch Randabschattungen beeinträchtigt zu sein. Eine Abbildung eines Objektes in einer Bildebene soll im Sinne der Erfindung insbesondere eine Abbildung im Infrarotbereich und/oder im sichtbaren Bereich sein oder umfassen. Eine Abbildung eines Objektes im Sinne der Erfindung bildet insbesondere (auch) von dem Objekt ausgesandtes bzw. reflektiertes Infrarotlicht und/oder sichtbares Licht ab. Ein Punkt im Sinne der Erfindung besitzt insbesondere eine der Auflösung des Objektivs bzw. einer Kamera mit einem solchen Objektiv entsprechende Fläche bzw. Ausdehnung.
- Das vorgenannte Objektiv ist insbesondere für Infrarotkameras bzw. infrarotfähige Kameras geeignet. Das vorgenannte Objektiv ist insbesondere für Kameras mit logarithmischen Lichtsensoren geeignet. Das vorgenannte Objektiv ist insbesondere für Kameras mit festem Fokus und/oder für Kameras für industrielle Anwendungen geeignet. Das vorgenannte Objektiv ist besonders für ein Fahrassistenzsystem geeignet. Das vorgenannte Objektiv ist z.B. für Anwendungen geeignet, wie sie in der
DE 100 33 599 B4 , derDE 101 15 665 A1 , derDE 102 17 843 A1 oder derDE 102 28 638 A1 offenbart sind. Das vorgenannte Objektiv kann z.B. in Verbindung mit einer Infrarotlichtquelle verwendet werden. Mögliche Infrarotlichtquellen sind z.B. in derDE 102 17 843 A1 und derDE 100 47 207 A1 offenbart. -
-
- In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist die der Bildebene zugewandte Oberfläche der Bildlinse derart konvex mit einem Krümmungsradiums R140 gekrümmt, dass gilt:
wobei d der Abstand zwischen der Bildebene und der der Bildebene zugewandten Oberfläche der Bildlinse ist, wobei NA die numerische Apertur des Objektivs ist, und wobei DB der Bildkreisdurchmesser des Objektivs ist. Eine Oberfläche einer Linse soll im Sinne der Erfindung insbesondere eine optisch wirksame Oberfläche dieser Linse sein. - In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist der Fremdlichtanteil des Objektivs kleiner als 0,8%. In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung weist das Objektiv zumindest eine zwischen der Objektlinse und der Bildlinse angeordnete erste Mittellinse auf. In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung weist das Objektiv zwischen der Objektlinse und der ersten Mittellinse eine zweite Mittellinse auf. In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist die Bildlinse eine positive Linse oder eine Sammellinse.
- In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung liegt die Bildebene an einem Rand der Bildlinse. In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung liegt die Bildebene in der Bildlinse. In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist die Bildlinse eine negative Linse oder eine Streulinse. In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist die objektseitige optisch wirksame Oberfläche der Bildlinse konvex gekrümmt. In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist die objektseitige optisch wirksame Oberfläche der Bildlinse derart mit einem Krümmungsradius R gekrümmt, dass gilt:
wobei d die Dicke der Bildlinse ist, wobei NA die numerische Apertur des Objektivs ist, wobei DB der Bildkreisdurchmesser des Objektivs ist, und wobei α ein Wert kleiner oder gleich 5, insbesondere kleiner oder gleich 3, vorteilhafterweise kleiner oder gleich 2,5, ist. - In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung liegt der Bereich abbildbaren Lichts in einem Bereich zwischen in etwa 400nm und in etwa 900nm.
- Ein verbessertes Nachtsichtgerät umfasst einen Infrarotlichtsensor und ein vorgenanntes Objektiv zur Abbildung eines Objektes auf den Infrarotlichtsensor, wobei das Nachtsichtgerät ein Display zur Darstellung eines mittels des Infrarotlichtsensors aufgenommenen Bildes aufweist.
- Ein verbessertes Fahrassistenzsystem für ein Fahrzeug umfasst einen Lichtsensor und ein vorgenanntes Objektiv zur Abbildung eines Objektes auf den Lichtsensor, wobei das Fahrassistenzsystem ein Display zur Darstellung eines mittels des Lichtsensors aufgenommenen Bildes aufweist.
- Weitere Vorteile und Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen. Dabei zeigen:
-
1 eine Prinzipdarstellung eines Ausführungsbeispiels einer Kamera, -
2 ein Ausführungsbeispiel einer meniskusartigen bzw. meniskusförmigen Objektlinse, -
3 eine technische Zeichnung der Kamera gemäß1 , -
4 eine weitere technische Zeichnung der Kamera gemäß1 , -
5 Lichtleistung logarithmisch aufgetragen über den Abstand von einem betrachteten Punkt eines Objektes, -
6 ein mit einem üblichen Objektiv aufgenommenes Bild, -
7 ein mit dem Objektiv der Kamera gemäß1 aufgenommenes Bild, -
8 eine Prinzipdarstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels einer Kamera und -
9 ein als Nachtsichtgerät ausgestaltetes Fahrassistenzsystem. -
1 zeigt eine Prinzipdarstellung eines Ausführungsbeispiels einer Kamera 1. Die Kamera 1 umfasst ein Objektiv 10, insbesondere für Infrarotlicht und/oder sichtbares Licht, zur Abbildung eines Objektes 20 in eine Bildebene. Das Objektiv 10 umfasst optional eine dem Objekt 20 zuzuwendende meniskusartige bzw. meniskusförmige Objektlinse 11, die für den Einsatz in Fahrassistenzsystemen besonders geeignet ist. Das Objektiv 10 umfasst zudem eine der Bildebene zuzuwendende als positive Linse bzw. Sammellinse ausgestaltete Bildlinse 14, eine zwischen der Objektlinse 11 und der Bildlinse 14 angeordnete als positive Linse bzw. Sammellinse ausgestaltete Mittellinse 12 und eine zwischen der Objektlinse 11 und der Bildlinse 14 angeordnete als negative Linse bzw. Streulinse ausgestaltete Mittellinse 13. - Die Kamera 1 umfasst einen in der Bildebene angeordneten logarithmischen Lichtsensor 2, mittels dessen ein Abbild bzw. ein Infrarotlichtabbild des Objektes aufnehmbar ist. Ein von dem logarithmischen Lichtsensor 2 ausgegebenes Signal ist von einer der Kamera 1 zugeordneten digitalen Datenverarbeitung 3 bzw. Auswertung verarbeitbar und als digitales Bildsignal über eine Schnittstelle 4 ausgebbar.
- Die dem Lichtsensor 2 zugewandte Oberfläche 14B der Bildlinse 14 ist derart konvex mit einem Krümmungsradiums R14B gekrümmt, dass gilt:
wobei d der Abstand zwischen dem Lichtsensor 2 und der dem Lichtsensor 2 zugewandten Oberfläche 14B der Bildlinse 14 ist, wobei NA die numerische Apertur des Objektivs 10 ist, und wobei DB der Bildkreisdurchmesser des Objektivs 10 ist. Der Bildkreisdurchmesser DB beträgt in Bezug auf das Objektiv 10 mindestens 6mm, vorteilhafterweise mindestens 8mm. -
2 zeigt die meniskusartige bzw. meniskusförmige Objektlinse 11. Dabei bezeichnet Bezugszeichen 11B eine konvexe dem Objekt 20 abzuwendende Oberfläche der Objektlinse 11 und Bezugszeichen 11A eine konkave dem Objekt 20 zuzuwendende Oberfläche der Objektlinse 11. Das Verhältnis H/D - eines zur optischen Achse 15 der Objektlinse 11 parallelen Abstandes H zwischen einer Position am Rand der dem Objekt 20 zuzuwendenden Oberfläche 11A , zwischen dem Rand der dem Objekt 20 zuzuwendenden Oberfläche 11A bzw. zwischen einem wesentlichen Teil des Randes der dem Objekt 20 zuzuwendenden Oberfläche 11A und dem Mittelpunkt der dem Objekt 20 zuzuwendenden Oberfläche 11A bzw. dem (virtuellen) Schnittpunkt der dem Objekt 20 zuzuwendenden Oberfläche 11A mit der optischen Achse 15 der Objektlinse 11
- Durchmesser D der dem Objekt 20 zuzuwendenden Oberfläche 11A beträgt in vorteilhafter Ausgestaltung 0,14 bis 0,18, insbesondere 0,15 bis 0,17. In dem in
2 dargestellten Ausführungsbeispiel beträgt dieses Verhältnis in etwa 0,16. - Der Betrag des Krümmungsradius der dem Objekt 20 abzuwendenden Oberfläche 11B der Objektlinse 11 beträgt 90% bis 130%, insbesondere 100% bis 120%, des Betrages des Krümmungsradius der dem Objekt 20 zuzuwendenden Oberfläche 11A der Objektlinse 11. Weitere Abmessungen des Objektivs können den in
3 und4 dargestellten technischen Zeichnungen entnommen werden, wobei sich die Bemaßungen auf die Einheit Millimeter beziehen. In3 bezeichnet Bezugszeichen 40 eine Blende, Bezugszeichen 30 eine vordere Abdeckung, Bezugszeichen 31 ein Gehäuse, Bezugszeichen 32 ein inneres Gehäuse und Bezugszeichen 33 eine hintere Abdeckung. - Der Fremdlichtanteil des Objektivs 10 ist kleiner ist als 0,8%. In Bezug auf die Abbildung eines Objektes 20 beträgt der Wert Pdyn mit
für jeden Punkt innerhalb des Bildkreises des Objektivs 10 in etwa 90dB, wobei - wie in5 dargestellt - Pmax die maximale Lichtleistung eines Punktes in der Bildebene zur Abbildung eines Punktes des Objektes 20 ist, und wobei Pmin die Lichtleistung eines weiteren Punktes in der Bildebene zur Abbildung des Punktes des Objektes 20 ist, dessen Lichtleistung in Bezug auf die Abbildung des Punktes des Objektes 20 größer ist als die Lichtleistung jedes weiteren Punktes in der Bildebene in Bezug auf die Abbildung des Punktes des Objektes 20 bzw. wobei Pmin die maximale Lichtleistung der in einem weiteren Punkt abgebildeten Reflexbildsignale des Punktes des Objektes 20 ist. Dabei ist in5 - in einer vereinfachten Darstellung die allein der Erläuterung der Definition des Wertes Pdyn dienen soll - die Lichtleistung logarithmisch über den Abstand von dem betrachteten Punkt des Objektes 20 aufgetragen. -
6 und7 verdeutlichen die Eigenschaften des Objektivs 10 am Beispiel einer nächtlichen Szene mit einem Kraftfahrzeug mit eingeschaltetem Abblendlicht und einem rechts neben dem Kraftfahrzeug stehenden Fußgänger. Dabei ist das in6 dargestellte Bild mit einem herkömmlich für Kraftfahrzeuge eingesetzten Objektiv aufgenommen worden während das in7 dargestellte Bild mit dem Objektiv 10 aufgenommen worden ist. Dabei zeigt der Vergleich der beiden Bilder, dass der Fußgänger in dem in7 dargestellten Bild deutlich besser zu sehen ist. -
8 zeigt eine Prinzipdarstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels einer Kamera 101 mit einem erfindungsgemäßen Objektiv 110, insbesondere für Infrarotlicht und/oder sichtbares Licht, zur Abbildung eines Objektes in eine Bildebene. Das Objektiv 110 umfasst eine dem Objekt zuzuwendende als positive Linse bzw. Sammellinse ausgestaltete Objektlinse 111, eine der Bildebene zuzuwendende als negative Linse bzw. Streulinse ausgestaltete Bildlinse 114, eine zwischen der Objektlinse 111 und der Bildlinse 114 angeordnete als negative Linse bzw. Streulinse ausgestaltete Mittellinse 112 und eine zwischen der Objektlinse 111 und der Bildlinse 114 angeordnete als positive Linse bzw. Sammellinse ausgestaltete Mittellinse 113. Die Kamera 101 umfasst einen in der Bildebene angeordneten mit der Bildlinse 114 verbundenen logarithmischen Lichtsensor 118, mittels dessen ein Abbild bzw. dessen Infrarotlichtabbild des Objektes aufnehmbar ist. Zwischen der Mittellinse 112 und der Mittellinse 113 ist eine Blende angeordnet, deren Öffnung mit Bezugszeichen 116 bezeichnet ist. In einer Abwandlung ist der logarithmische Lichtsensor 118 in der Bildlinse 114 angeordnet. - Das Objektiv 110 besitzt eine Brennweite von 17mm und eine Länge von 22mm. Die numerische Apertur beträgt 0,184. Das einsatzgemäße Spektrum liegt zwischen 400nm und 900nm. Die Blendenzahl beträgt 2,7. Die Dicke der Bildlinse 14 beträgt 9,4mm. Die objektseitige optisch wirksame Oberfläche 114A der Bildlinse 14 ist mit einem Krümmungsradius von 4,2mm gekrümmt.
-
9 zeigt ein als Nachtsichtgerät ausgestaltetes Fahrassistenzsystem 200 für ein Fahrzeug, insbesondere für ein Kraftfahrzeug. Das Nachtsichtgerät 200 umfasst eine Kamera 201 mit einem Objektiv, dessen Wert Pdyn größer ist als 70dB, vorteilhafterweise größer ist als 80dB. Besonders geeignete Ausgestaltungen der Kamera 201 sind die Kameras 1 und 101. Das Fahrassistenzsystem 200 umfasst zudem eine Auswerteeinrichtung 210 sowie ein Display 202 zur Darstellung eines mittels der Kamera 201 aufgenommenen Bildes und von der Auswerteeinrichtung 210 generierter Zusatzinformationen, wie z.B. Hinweisen oder Warnungen. Zusätzlich oder alternativ kann die Auswerteeinrichtung 210 der Mustererkennung oder Identifikation von Gegenständen oder Zeichen in dem mittels des Objektivs aufgenommen Bildes dienen. - Es kann vorgesehen sein, dass das Fahrassistenzsystem 200 eine haptische und/oder akustische Ausgabevorrichtung 203 zur Ausgabe von von der Auswerteeinrichtung 210 generierten Zusatzinformationen, wie z.B. Hinweisen oder Warnungen, umfasst. Darüber hinaus kann z.B. ein elektronisches Logbuch 204 zur Aufzeichnung von mittels der Kamera 201 aufgenommenen Bildern und/oder von von der Auswerteeinrichtung 210 generierten Zusatzinformationen, wie z.B. Hinweisen oder Warnungen, vorgesehen sein.
Claims (18)
- Objektiv (10) zur Abbildung eines Objektes (20) in eine Bildebene, wobei das Objektiv (10) eine dem Objekt (20) zuzuwendende Objektlinse (11) und eine der Bildebene zugewandte Bildlinse (14) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass in Bezug auf die Abbildung eines Objektes (20) für jeden Punkt innerhalb des Bildkreises des Objektivs (10) oder für zumindest einen Punkt innerhalb des Bildkreises des Objektivs (10) gilt:
mit wobei Pmax die maximale Lichtleistung eines Punktes in der Bildebene zur Abbildung eines Punktes des Objektes (20) ist, und wobei Pmin die maximale Lichtleistung der in einem weiteren Punkt abgebildeten Reflexbilder des Punktes des Objektes (20) ist. - Objektiv (10) nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass das Objektiv (10) zumindest eine zwischen der Objektlinse (11) und der Bildlinse (14) angeordnete erste Mittellinse (13) aufweist. - Objektiv (10) nach
Anspruch 2 , dadurch gekennzeichnet, dass das Objektiv (10) zwischen der Objektlinse (11) und der ersten Mittellinse (13) eine zweite Mittellinse (12) aufweist. - Objektiv (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bildlinse (14) eine positive Linse oder eine Sammellinse ist.
- Objektiv (10) nach einem der
Ansprüche 1 bis3 , dadurch gekennzeichnet, dass die Bildebene an einem Rand der Bildlinse (14) liegt. - Objektiv (10) nach einem der
Ansprüche 1 bis3 , dadurch gekennzeichnet, dass die Bildebene in der Bildlinse (14) liegt. - Objektiv (10) nach
Anspruch 5 oder6 , dadurch gekennzeichnet, dass die Bildlinse (14) eine negative Linse oder eine Streulinse ist. - Objektiv (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bereich abbildbaren Lichts in einem Bereich zwischen 400nm und 900nm liegt.
- Nachtsichtgerät mit einem Infrarotlichtsensor und einem Objektiv (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche zur Abbildung eines Objektes auf den Infrarotlichtsensor, wobei das Nachtsichtgerät ein Display zur Darstellung eines mittels des Infrarotlichtsensors aufgenommenen Bildes aufweist.
- Fahrassistenzsystem für ein Fahrzeug, wobei das Fahrassistenzsystem einen Lichtsensor und ein Objektiv (10) nach einem der
Ansprüche 1 bis9 zur Abbildung eines Objektes auf den Lichtsensor umfasst, und wobei das Fahrassistenzsystem ein Display zur Darstellung eines mittels des Lichtsensors aufgenommenen Bildes aufweist. - Fahrassistenzsystem für ein Fahrzeug, wobei das Fahrassistenzsystem einen Lichtsensor (2) und ein Objektiv (10) zur Abbildung eines Objektes auf den Lichtsensor (2) umfasst, und wobei das Fahrassistenzsystem eine Auswertevorrichtung, insbesondere zur Erkennung von Zeichen und/oder Gegenständen, und/oder ein Display zur Darstellung eines mittels des Lichtsensors aufgenommenen Bildes aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass in Bezug auf die Abbildung eines Objektes (20) für jeden Punkt innerhalb des Bildkreises des Objektivs (10) oder für zumindest einen Punkt innerhalb des Bildkreises des Objektivs (10) gilt:
wobei Pmax die maximale Lichtleistung eines, insbesondere jedes, Punktes in der Bildebene zur Abbildung eines Punktes des Objektes (20) ist, und wobei Pmin die maximale Lichtleistung der in einem weiteren Punkt abgebildeten Reflexbilder des Punktes des Objektes (20) ist. - Fahrassistenzsystem nach
Anspruch 11 , dadurch gekennzeichnet, dass das Objektiv (10) zumindest eine zwischen der Objektlinse (11) und der Bildlinse (14) angeordnete erste Mittellinse (13) aufweist. - Fahrassistenzsystem nach
Anspruch 12 , dadurch gekennzeichnet, dass das Objektiv (10) zwischen der Objektlinse (11) und der ersten Mittellinse (13) eine zweite Mittellinse (12) aufweist. - Fahrassistenzsystem nach einem der
Ansprüche 11 bis13 , dadurch gekennzeichnet, dass die Bildlinse (14) eine positive Linse oder eine Sammellinse ist. - Fahrassistenzsystem nach einem der
Ansprüche 11 bis14 , dadurch gekennzeichnet, dass die Bildebene an einem Rand der Bildlinse (14) liegt. - Fahrassistenzsystem nach einem der
Ansprüche 11 bis15 , dadurch gekennzeichnet, dass die Bildebene in der Bildlinse (14) liegt. - Fahrassistenzsystem nach
Anspruch 15 oder16 , dadurch gekennzeichnet, dass die Bildlinse (14) eine negative Linse oder eine Streulinse ist. - Fahrassistenzsystem nach einem der
Ansprüche 11 bis17 , dadurch gekennzeichnet, dass der Bereich abbildbaren Lichts in einem Bereich zwischen 400nm und 900nm liegt.
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