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Die
vorliegende Erfindung betrifft die Erzeugung von Schaum, wie therapeutischem
Schaum, zum Beispiel Schaum, welcher ein sklerosierendes Material,
insbesondere eine sklerosierende Lösung, umfasst, welcher
für die Verwendung bei der Behandlung von verschiedenen
medizinischen Zuständen, die Blutgefäße,
insbesondere variköse Venen betreffen, und anderen Erkrankungen,
die eine Venenmissbildung betreffen, geeignet ist.
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Die
Sklerose von varikösen Venen basiert auf der Injektion
von flüssigen sklerosierenden Substanzen in die Venen,
welche u. a. durch Herbeiführung einer lokalen entzündlichen
Reaktion die Eliminierung dieser abnormalen Venen begünstigen.
Bis vor kurzem war Sklerotherapie eine Technik, die in Fällen
von klein- und mittelkalibrigen varikösen Venen gewählt
wurde, solche mit Durchmessern von gleich oder größer
als 7 mm wurden durch Chirurgie behandelt.
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Ein
injizierbarer Mikroschaum, welcher für die therapeutische
Anwendung, im Besonderen bei größeren Venen, geeignet
ist, ist jetzt entwickelt worden und wird in der
EP-A-0 656 203 und
US 5 676 962 (Cabrera & Cabrera) beschrieben,
die hierin durch Bezugnahme mit eingeschlossen sind.
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Bekannt
ist die Erzeugung eines Schaums aus einer sklerosierenden Lösung
und Luft durch Aufziehen geeigneter Volumina Luft und Lösung
in jeweiligen Spritzen, Verbinden der Spritzen mittels eines einfachen
Verbindungselements oder eines Dreiweghahns und anschließendes
Niederdrücken jedes Spritzenkolbens der Reihe nach, um
den Inhalt zwischen den zwei Spritzen hin und her zu bewegen. Auf diese
Weise kann ein einigermaßen gleichförmiger Schaum
erzeugt werden. Allerdings ist dieses Verfahren mit einer Reihe
von Nachteile behaftet.
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Die
physikalischen Charakteristika und die Zusammensetzung des Schaums
sind sowohl für die Wirksamkeit als auch die Sicherheit
von Bedeutung, und bei der Zwei-Spritzen-Technik hängen
die exakte Zusammensetzung und die Charakteristika des Schaums von
der Genauigkeit ab, mit der das Gas und die flüssigen Komponenten
aufgezogen werden, und der Anzahl und Geschwindigkeit der Kolbenbewegungen.
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Außerdem
kann es zu Schwierigkeiten bei der Sicherstellung der Sterilität
des Produkts kommen. Die Technik ist auch ziemlich beschwerlich,
insbesondere wenn es erforderlich ist, weiteren Schaum im Verlauf
der Behandlung zuzubereiten; Schaum kann sich in ein paar Minuten
zersetzen bzw. zusammenfallen, und daher ist es nicht erwünscht,
eine große Charge zuzubereiten und sie in einem Behälter
zu belassen um sie nach Bedarf aufzuziehen.
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Die
Erfinder der vorliegenden Anmeldung haben bewiesen, dass die Injektion
eines Schaums aus Luft, insbesondere in beträchtlichen
Mengen, z. B. von über 5 oder 10 ml, Auswirkungen auf die
Sicherheit haben kann. In der Tat können sogar sehr kleine
Mengen an Stickstoff (der Hauptbestandteil der Luft) nachteilige
Auswirkungen auf die Sicherheit haben. Diese sind in der
EP-A-1 180 015 und
der
PCT/GB04/004 848 beschrieben,
deren Inhalt hierin durch Bezugnahme eingeschlossen ist. Aus diesem Grund
ist es wünschenswert, dass der Schaum aus einem Gas hergestellt
wird, welches im Körper, z. B. in Blut, im Wesentlichen
vollständig lösbar oder durch diesen absorbierbar
ist. Es versteht sich, dass selbst für den Fall, dass ein
solches Gas in dem oben beschriebenen Zwei-Spritzen-Verfahren in
eine Spritze aufgezogen wird, die Möglichkeit besteht,
dass Luft in das Schaumprodukt versehentlich mit eingebracht wird.
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Eine
unter Druck stehende Kanistervorrichtung für die Herstellung
von sklerosierendem Schaum befindet sich derzeit in der Entwicklung
und ist der Gegenstand einer Reihe von Patenten und Anmeldungen,
einschließlich der
EP-B-1
180 015 , deren Inhalt hierin durch Bezugnahme mit eingeschlossen
ist. Dieses Produkt ist in der Lage einen Schaum zu erzeugen, der
hoch konsistent und steril ist und mit einem Gasgemisch gebildet
wird, das einen sehr geringen prozentualen Stickstoffgasanteil enthält, wobei
der Schaum unmittelbar vor dem Gebrauch bequem in eine Spritze befördert
wird. Der durch das Kanisterprodukt erzeugte Schaum ist in umfassenden
klinischen Versuchen verwendet worden und erwies sich, wie gezeigt
wurde, als wirksam bei der Behandlung von varikösen Venen.
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Parallel
mit der anhaltenden Entwicklung des Kanisterprodukts entwickeln
die Erfinder ein alternatives Schaumerzeugungssystem und ein Verfahren, welches
zur Herstellung von im Wesentlichen dem gleichen Schaum wie bei
dem Kanister fähig ist, während es gleichzeitig
einige Vorteile gegenüber dem Kanister bietet. Dieses alternative
System und Verfahren sind der Gegenstand der vorliegenden Anmeldung.
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Obwohl
die Anforderungen an einen sklerosierenden Schaum für die
Verwendung in der Sklerotherapie von varikösen Venen ziemlich
konkret sind, ist ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung, dass
sie zur Herstellung einer Vielzahl an Schäumen für
unterschiedliche Anwendungen, z. B. in der Therapie oder Diagnostik,
angewandt werden kann. Zum Beispiel kann die Blasengrößenverteilung
und die Dichte des Schaums durch die Verwendung verschiedener Flüssigkeiten
zur Bildung des Schaums und durch Verändern des Verhältnisses
von Gas zu Flüssigkeit eingestellt werden. Der Schaum wird während
er zirkuliert ständig erneuert, und auf diese Weise kann
die Spezifikation des verfügbaren Schaums streng kontrolliert
werden; dennoch ist der Schaum ”zapfbereit” und
leicht verfügbar, z. B. während einer medizinischen
Prozedur. Die Gaskomponente des Schaums kann selbstverständlich
ebenfalls nach Belieben variiert werden.
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Ein
System wird in der
WO-2006/046202A1 offenbart,
welches gewisse Ähnlichkeiten mit der vorliegenden Erfindung
aufweist, jedoch für die Herstellung einer hochdichten
Suspension von Blasen in einer Flüssigkeit (nicht in einem
Schaum) für die Verwendung als Ultraschall-Kontrastmittel
bestimmt ist. In diesem System wird Gas durch kleine Öffnungen in
einen Flüssigkeitsstrom eingespritzt, welcher um eine Schleife
zirkuliert, die ihr Volumen um bis zu 3% ausdehnen kann, um die
Gasblasen aufzunehmen.
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Ein
System wird in der
WO-2002/30237A1 beschrieben,
welches einen flexiblen Beutel mit einem Schwamm darin umfasst.
Durch Zusammendrücken des Beutels und Schwamms mit der
Hand werden Flüssigkeit und Gas in dem Beutel aufgeschäumt.
Die Flüssigkeit und das Gas werden nicht zum Zirkulieren
gebracht, und es wäre schwierig, wenn nicht unmöglich,
einen zirkulierenden Strom in dieser Vorrichtung zu erzeugen.
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In
der Patentbeschreibung sind die Begriffe wie folgt definiert:
- ”Im
Wesentlichen Umgebungsdruck” bedeutet 1 bar plus oder minus
25%. ”
- Im Wesentlichen ohne Druckveränderung” bedeutet eine
Druckveränderung von 25% oder weniger.
- ”Im Wesentlichen horizontal” bedeutet horizontal
plus oder minus 30 Grad im Kontext der normalen Ausrichtung der
Vorrichtung bei Gebrauch.
- ”Physiologisch akzeptables blutdispergierbares Gas” bedeutet
Gas, das im Wesentlichen vollständig (d. h. zu mehr als
95%, vorzugsweise mehr als 99%) durch das Blut in einem kurzen Zeitraum,
d. h. weniger als 12 Stunden, vorzugsweise weniger als 1 Stunde,
gelöst oder auf anderen Wegen absorbiert werden kann.
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Gemäß der
Erfindung werden eine Vorrichtung und ein Verfahren für
die Herstellung von therapeutischem Schaum mit den in den beigefügten
Ansprüchen dargelegten Merkmalen bereitgestellt.
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Einer
der Vorteile dieses Systems ist, dass es eine Quelle für
Schaum bereitstellen kann, der kontinuierlich konditioniert wird
und damit mit definierten Eigenschaften für einen bestimmten
Zeitraum aufrechterhalten werden kann, sodass der Kliniker wiederholt
Schaum je nach Bedarf z. B. unter Verwendung einer Spritze abziehen
kann. Das System erfordert eine Maschine, die normalerweise in der
Klinik installiert würde, in welche Kassetten eingeführt würden.
Die Maschine würde natürlich Kosten verursachen,
was die Erstinstallation und die anschließende Wartung
angeht. Hingegen sind die Kassetten vermutlich relativ kostengünstig
herzustellen.
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Die
Vorrichtung kann eine Reihe von Formen annehmen, wobei eine bevorzugte
eine Kassette ist, die ein Wegwerfartikel sein kann. Die Kammer,
in welcher die Flüssigkeit und das Gas zirkulieren, kann die
Eigenschaft besitzen, ihr Volumen zu verändern, um die
Entfernung von Schaum zu ermöglichen, und dies kann durch
irgendeine mechanische Anordnung, wie Teleskop- oder Gelenkkammerwände,
ermöglicht werden. Es ist aber bevorzugt, dass die Kammerwände
zumindest teilweise aus einem flexiblen oder komprimierbaren Material,
z. B. einem Aluminium- und Kunststofflaminatmaterial oder Polypropylen-
oder Silikonschläuchen, gebildet sind.
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Die
Kassette kann im Wesentlichen aus einer Kammer oder einem Weg bestehen,
die aus derartigem Material oder einer Kombination von unterschiedlichen
Materialien einschließlich von solchem Material hergestellt
sind, gefüllt mit Gas und Flüssigkeit zum Aufschäumen
und dafür ausgelegt, um von einer Pumpe, z. B. einer Peristaltikpumpe,
in Anspruch genommen zu werden, um das Gas und Flüssigkeit
durch eine schaumerzeugende Struktur innerhalb der Kammer oder des
Weges zirkulieren zu lassen. Alternativ kann die Kammer mit nur
Gas oder nur Flüssigkeit im Innern gefüllt sein,
wobei die Flüssigkeit oder respektive das Gas in die Kammer
oder den Weg durch eine passende Tülle oder ein Septum vor
der Erzeugung von Schaum eingeführt werden. In diesem Fall
umfasst die Kassette ein Gehäuse, in welchem sich die Kammer
oder der Weg befinden, sowie ein Behälter für
die getrennte Aufbewahrung des Gases oder der Flüssigkeit
und der für die Einführung des Gases oder der
Flüssigkeit in die Kammer oder den Weg ausgelegt ist, bevor
der Inhalt der Kammer oder des Weges aufgeschäumt werden.
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Der
Behälter kann die Form einer Karpule bzw. Druckspritze
annehmen, welches eine bekannte Vorrichtung ist, die ein Fläschchen,
z. B. ein Glasfläschchen, mit einem Verschluss an einem
Ende, das mit einer beweglichen Scheibe oder Kolben ausgestattet
ist, welche(r) mit der Innenwand des Fläschchens abschließt,
umfasst. Am gegenüber liegenden Ende des Fläschchens
befindet sich eine Tülle oder ein Septum, durch welche(s)
der Inhalt durch Anwenden von Druck auf die Kolbenscheibe verteilt
werden kann.
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Eine
Alternative zu der Karpule wäre ein flexibler Behälter,
welcher von einer (Druck-)Rolle oder irgendeiner anderen Einrichtung
in Anspruch genommen wird, um ihn immer weiter zusammenzudrücken, um
den Inhalt mittels eines Septums oder einer Tülle in die
Kammer abzugeben.
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Ganz
gleich, welche Form der Behälter hat, ist es wünschenswert,
dass die Kassette einen Kanal irgendeiner Art aufweist, durch welchen
der Inhalt des Behälters in die Kammer oder den Weg vor
der Erzeugung von Schaum in der Kammer eingeführt werden
kann. Zum Beispiel kann die Kammer mit einer umhüllten
Hohlnadel, d. h. einer Hohlnadel, die in eine flexible (z. B. Silikonkautschuk-)
Hülle eingeschlossen ist, in Verbindung stehen, die in
der Lage ist, ein Septum auf einer Karpule zu durchdringen, während
jederzeit eine Versiegelung gegen das Eindringen von atmosphärischen
Gasen erhalten bleibt. Die Karpule kann verschiebbar in der Kassette
angeordnet sein, sodass ihr Septum gegen die umhüllte Nadel
gedrückt werden kann, sodass die Nadel die Hülle
und das Septum durchdringt, um einen Strömungsweg zwischen
der Kammer und Karpule zu eröffnen, bevor die Kolbenscheibe
bewegt wird, um den Inhalt der Karpule in die Kammer zu verteilen.
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Bei
der Kammer kann ein Teil ihrer Wand für die Inanspruchnahme
durch eine externe Pumpe, z. B. eine Peristaltikpumpe, angepasst
sein. Dies kann ein Teil einer Aluminium-/Kunststofflaminatwand sein,
welcher elastische Eigenschaften aufweist, die diesem durch gewisse
Mittel verliehen werden, z. B. durch Verbinden bzw. Verkleben eines
elastischen Materials damit (z. B. eines ähnlichen Materials,
wie es in Silikonkautschuk oder Polypropylen oder PVC-Schläuchen
verwendet wird) oder durch Platzieren einer elastischen Struktur
in diesen (z. B. eines federnden/elastischen Rahmens oder einer
porösen Struktur, wie eines Schwamms). Alternativ kann
der angepasste Teil der Kammer ein Stück an elastischem
Schlauchwerk, z. B. aus Polypropylen oder Silikon oder PVC, das
mit dem Aluminium-/Kunststofflaminat oder mit einem Zwischenverbindungselement
z. B. aus starrem Kunststoffmaterial verbunden ist, umfassen. Die
Kassette kann eine Öffnung aufweisen, durch die auf den
Kammerwandteil von einer externen Pumpe, z. B. einer Peristaltikpumpe
Zugriff genommen werden kann/dieser in Eingriff genommen werden
kann.
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Einer
der Gründe für die Verwendung von Aluminium-/Kunststofflaminat
für die Kammerwand ist die Fähigkeit dieses Materials,
eine Barriere gegen das Eindringen von atmosphärischem
Gas, besonders Stickstoff, vorzusehen. Bevorzugt enthält
die Kammer ein Gasgemisch, welches einen sehr geringen Prozentanteil
an Stickstoff, z. B. weniger als 0,8%, aus den oben besprochenen
Gründen umfasst. Es ist wünschenswert, dass die
Kassette eine Lagerfähigkeit von zwei Jahren oder mehr
besitzt; da die Kassette normalerweise in einer Atmosphäre
mit hohem Stickstoffgehalt (nämlich Luft) aufbewahrt wird,
bedeutet das Halten des Stickstoffgehalts der Kammer auf akzeptablen
Leveln eine große Herausforderung. Es ist wünschenswert,
dass nicht nur die Kammerwand zumindest teilweise aus diesem Laminatmaterial
besteht, sondern dass auch die gesamte Kassette in ein ähnliches
Laminatmaterial eingehüllt bereitgestellt wird, innerhalb
welcher eine Atmosphäre mit geringem Stickstoffgehalt vorliegt,
z. B. eine Atmosphäre mit der gleichen Zusammensetzung
wie innerhalb der Kammer. Es ist ebenfalls erwünscht, dass
das Innere des Kassettengehäuses mit dem gleichen Gasgemisch
wie die Kammer gefüllt ist.
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Wenn
ein elastisches Schlauchwerk für den Teil der Kammerwand,
der von einer Pumpe in Anspruch genommen wird, verwendet wird, kann
dies möglicherweise dem Gasgemisch innerhalb der Kammer
schaden, da ein solches Schlauchwerk allgemein Stickstoff in die
Kammer mit einer Rate eindringen lässt, die dem Kammerinhalt
innerhalb einer kurzen Zeit nach dem Öffnen des Laminat-Ganzeinschlags
(-Over-wrap) schaden kann. Ein Weg, um dieses Problem anzugehen,
ist die Vorsehung eines weiteren Verschlusses, welcher die Öffnung
in dem Gehäuse abdeckt, durch welche die Pumpe das Schlauchwerk
in Eingriff nimmt, welcher unmittelbar vor dem Gebrauch abgelöst
würde.
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Um
die Atmosphäre mit geringem Stickstoffgehalt nicht nur
in der Kammer, sondern auch innerhalb des Kassettengehäuses
und auch innerhalb des Ganzeinschlags zu erreichen, ist es erwünscht,
die Kassette in einer Atmosphäre mit niedrigem Stickstoffgehalt,
z. B. einer Atmosphäre von unter 0,8% Stickstoff, vorzugsweise
unter 0,5% Stickstoff, anzufertigen, und nicht einfach die Kammer,
Kassette und den Ganzeinschlagsbeutel mit dem geeigneten Gasgemisch
zu befüllen.
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Es
ist erwünscht, dass die Kammer, wenn dies nach der Einführung
von Gas oder Flüssigkeit zweckmäßig ist,
nur mit dem Gas und der Flüssigkeit befüllt wird,
die zu einem Schaum gemacht werden sollen. Es ist erwünscht,
dass die gesamte Gas- und Flüssigkeitsmischung aus einer
Reihe von Gründen in Schaum umgewandelt wird. Erstens besitzt
der Schaum erwünschtermaßen vorgegebene Charakteristika,
welche die Dichte und den Blasengrößenbereich
einschließen können. Wenn das/die gesamte Gas
und Flüssigkeit in der Kammer zu Schaum gemacht werden,
definiert das Ausgangsverhältnis von Flüssigkeit
zu Gas die Dichte des Schaums. Darüber hinaus, wenn das/die
gesamte Gas und Flüssigkeit zu einem im Wesentlichen homogenen
Schaum vereinigt werden, schliesst man dadurch die Möglichkeit aus,
dass Substandard-Schaum oder gar Reingas oder reine Flüssigkeit
von der Kammer für den Gebrauch abgezogen werden.
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Die
Geometrie der Kammer kann beeinflussen, ob das/die gesamte Gas und
Flüssigkeit in Schaum umgewandelt werden: es ist erwünscht, dass
es keine Stufen oder andere rasche Veränderungen im Querschnitt
in der Kammer gibt, welche ein Ansammeln von Flüssigkeit
oder Einschließen von Gas verursachen können.
Wenn es Veränderungen im Querschnitt geben muss, die relativ
plötzlich kommen, ist es wünschenswert, dass diese
stromaufwärts von der schaumerzeugenden Struktur erfolgen.
Es ist erwünscht, dass Schaum mit den gleichen Charakteristika
aufrechterhalten werden kann, indem er beständig in der
Kammer zirkuliert, nachdem eine Anfangsmenge für den Gebrauch
abgezogen wurde. Damit dies geschieht, passt sich das Volumen der Kammer
erwünschterweise automatisch an wenn Schaum abgezogen wird,
und zwar vorzugsweise in einer nicht-elastischen Weise; mit anderen
Worten, die Kammerwand wird nicht in einer elastischen Weise verformt,
wenn das Volumen reduziert wird. Die Kammer ist vorzugsweise zum
Anpassen ihres Volumens ohne eine wesentliche damit einhergehende Veränderung
des Drucks fähig. Erwünschtermaßen verformt
sich, wenn Schaum abgezogen wird, die Kammerwand in einer Richtung
quer zu der Strömungsrichtung des Kammerinhalts. Darüber
hinaus bleibt die Kammergeometrie erwünschtermaßen
im Wesentlichen frei von Stufen oder anderen raschen Veränderungen
im Querschnitt nach dem Abzug eines Teils des Inhalts.
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Vorzugsweise
bezieht sich das Vorhergesagte auf den Abzug von bis zu 20%, vorzugsweise
bis zu 50%, besonders bevorzugt bis zu 90% oder mehr des Inhalts
der Kammer von ihrem anfänglichen gefüllten Zustand.
Dies beläuft sich auf eine Reduktion des Volumens der Kammer
von ihrem anfänglichen gefüllten Zustand von bis
zu 20%, vorzugsweise bis zu 50%, besonders bevorzugt bis zu 90%
oder mehr. Der anfängliche gefüllte Zustand bedeutet
nicht den Zustand, in dem es nicht möglich ist, dass mehr
Gas und Flüssigkeit in die Kammer eingeleitet wird, ohne den
Druck zu erhöhen, sondern bedeutet einfach den Zustand
zu Beginn des Schaumerzeugungsvorgangs, wenn vorgegebene gewünschte
Volumina an Gas und Flüssigkeit sich in der Kammer befinden.
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Die
Kammer oder der Weg bildet vorzugsweise eine Schleife, sodass die
Geometrie der Kammer oder des Wegs den Strömungsweg für
das Gas und die Flüssigkeit bei Gebrauch definiert. Es
ist erwünscht, dass der Teil der Kammer, welcher von der externen
Pumpe in Eingriff genommen wird, einen relativ kleinen Querschnitt
aufweist, jedoch ist es ebenfalls wünschenswert, dass die
Gesamtabmessungen der Kammer nicht unangemessen groß sind.
Aus diesem Grund ist es erwünscht, dass der Querschnitt der
Kammer um die Schleife oder den Kreislauf variiert. Erwünschterweise
ist ein Teil der Kammer, welcher einen Hauptteil (d. h. mehr als
50%) des Innenkammervolumens ausmacht, allgemein in der Form eines ”L” oder
eines ”U” gestaltet ist, wobei man in jedem der
beiden Fälle einen Zentralbereich mit einem relativ großen
Querschnittsbereich und sich verjüngende Endbereiche, die
in Bereichen von relativ kleinem Querschnittsbereich enden, hat.
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Der
Druck der in der Kammer herrscht ist vorzugsweise im Wesentlichen
Umgebungsdruck, wenn die Kammer sich im anfänglichen gefüllten
Zustand befindet.
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Es
wurde herausgefunden, dass, wenn die Flüssigkeit und das
Gas in einer vertikalen Ebene zirkuliert werden, es eine Tendenz
gibt, dass Flüssigkeit sich manchmal am Boden des Umlaufwegs
ansammelt. Aus diesem Grund ist es erwünscht, dass die Flüssigkeit
und das Gas in einer im Wesentlichen horizontalen Ebene zirkulieren
gelassen werden. Zum Beispiel kann die Kassette so angepasst sein,
dass sie auf eine externe Pumpeneinheit in einer Ausrichtung passt,
sodass die Flüssigkeit und das Gas in einer im Wesentlichen
horizontalen Ebene zirkuliert werden.
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Um
das Ansammeln von Flüssigkeit zu minimieren, ist es erwünscht,
dass die schaumerzeugende Struktur oder Vorrichtung sich über
50% oder mehr (vorzugsweise 70% oder mehr, besonders bevorzugt 90%
oder mehr, ganz besonders bevorzugt 100%) des Querschnittsbereichs
der Kammer erstreckt, in dem sich die Struktur oder Vorrichtung
befindet. Vorzugsweise ist die Vorrichtung oder Struktur in der
Kammer in einer Weise montiert, dass der gesamte zirkulierende Strom
durch die Struktur oder Vorrichtung hindurchfließen muss.
Wenn die Struktur oder Vorrichtung nicht 100% des Querschnittsbereichs
belegt, in dem sich die Struktur oder Vorrichtung befinden, wird
dann vorzugsweise ein(e) blockierendes Teil, Vorrichtung oder Material
oder Umlenkplatte vorgesehen, um zirkulierenden Strom davon abzuhalten,
die schaumerzeugende Vorrichtung oder Struktur zu umgehen.
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Der
zirkulierende Strom sowohl von Gas als auch Flüssigkeit
strömt erwünschterweise durch die schaumerzeugende
Vorrichtung oder Struktur zur Bildung von Schaum hindurch. Dies
unterscheidet sich von einem Strom von Gas, der in einen Flüssigkeitskörper
eintritt, oder Flüssigkeitsstrom, der in einen Gaskörper
eintritt zur Bildung von Schaum, gleichwohl kann dieses Verfahren
in einer Vorrichtung gemäß der Erfindung zusätzlich
zu der kombinierten Zirkulation von Gas und Flüssigkeit
durch die schaumerzeugende Vorrichtung oder Struktur hindurch betrieben
werden.
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Die
Kassette ist vorzugsweise ein Wegwerfartikel und die externe Pumpeneinheit
und Kassette zwischen diesen beinhalten vorzugsweise ein Merkmal
oder Merkmale, welche die Kassette für die Wiederverwendung
unbrauchbar machen oder zumindest die Wiederverwendung der Kassette
stark beeinträchtigen. Zum Beispiel kann die Pumpeneinheit eine
Schaufel beinhalten, welche nach einem bestimmten Zeitraum in die
Kassette eingesetzt wird, um diese zu deaktivieren. Alternativ kann
die Kassette eine Form von einzigartiger Signatur, z. B. ein HF-Etikett
oder einen Strichcode, einschließen, das/der von der Pumpeneinheit
gelesen wird; die Pumpeneinheit kann dann so programmiert werden, dass
sie mit jeder einzelnen Kassette nur für eine bestimmte
angepasste Zeit funktioniert und überhaupt nicht funktioniert,
wenn die gleiche Kassette entfernt wird und neu angepasst wird.
Diese Merkmale können die Sicherstellung von Sterilität
des Endprodukts unterstützen.
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Das
Gasgemisch in der Kassette umfasst vorzugsweise zwischen 0,0001
und 10% Stickstoffgas, vorzugsweise zwischen 0,001 und 2% Stickstoffgas,
besonders bevorzugt zwischen 0,01% und 1% Stickstoffgas, ganz besonders
bevorzugt zwischen 0,1 und 0,8% oder zwischen 0,1 und 0,5% Stickstoffgas.
Das Gasgemisch umfasst vorzugsweise mindestens 10% Kohlendioxid,
vorzugsweise mindestens 25% Kohlendioxid oder mindestens 50% Kohlendioxid
oder mindestens 99% Kohlendioxid. Das Gemisch umfasst vorzugsweise
mindestens 50% Sauerstoffgas und kann mindestens 99% Sauerstoffgas
umfassen. Das Gasgemisch kann 5% oder mehr Xenongas, z. B. 50% oder
mehr Xenongas, umfassen. Gasgemische, die für die Schaum-Sklerotherapie
geeignet sind, werden in den Patent- und den Patentanmel dungs.-Nummern
EP-A-1 180 015 ,
WO 04/062 461 ,
PCT/GB2006/001 754 ,
PCT/GB2006/001 749 und
PCT/GB2004/004 848 erörtert,
deren Offenbarungen hierin durch Bezugnahme mit eingeschlossen sind.
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Der
durch die Vorrichtung im stabilen Zustand bzw. Steady-State hergestellte
Schaum weist bevorzugt Blasen in einem vorgegebenen Größenbereich
auf. Vorzugsweise weisen mindestens 50% der Zahl der Gasblasen von
25 μm Durchmesser und darüber einen Durchmesser
von nicht mehr als 200 μm und mindestens 95% dieser Gasblasen
einen Durchmesser von nicht mehr als 280 μm auf.
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Die
Blasengrößen werden berechnet, indem man Schaum
in eine Spritze durch ihre Luer-Loch aufnimmt, gegebenenfalls unter
Anbringung einer 21G-Nadel, und Schaum zwischen zwei Glasobjektträgern
einspritzt, die unter Verwendung von Kügelchen mit einem
Durchmesser von 23,25 Mikrometer (z. B. erhältlich als
Mikrokügelchen von Park Labs USA) getrennt sind. Maxtascan/Global
Lab Image-Technik kam zum Einsatz, um die Blasengröße
zu analysieren. Die Durchmesser von unkomprimierten Blasen (Dr)
wurden aus den Durchmessern von Blasen zwischen Objektgläsern
(Df) mit Hilfe der Gleichung Dr = 3√3Df2x/2
berechnet, worin x der Abstand zwischen den Objektgläsern
ist. Diese Messungen werden somit bei Umgebungstemperatur und -druck
durchgeführt.
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Der
Schaum hat vorzugsweise eine Dichte zwischen 0,7 und 2,5 g/ml, vorzugsweise
0,9 bis 0,19 g/ml, besonders bevorzugt 1,1 bis 1,6 g/ml. Der Schaum
hat vorzugsweise eine Halbwertszeit von mehr als 60 Sekunden, vorzugsweise
90 Sekunden, besonders bevorzugt von 120 Sekunden, z. B. mehr als
150 oder mehr als 180 Sekunden. Wenn ein Gasgemisch mit einem hohen
Prozentanteil, z. B. 50% oder mehr an Kohlendioxid verwendet wird,
kann es erwünscht sein, ein Viskosität erhöhendes
Mittel dem sklerosierenden Agens und Gasgemisch vor dem Aufschäumen
zuzugeben, um die Halbwertszeit zu erhöhen. Geeignete die
Viskosität erhöhende Mittel schließen
Glycerin oder Polyvinylpyrrolidon (PVP) ein.
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Bei
einem weiteren Aspekt der Erfindung kann eine schaumerzeugende Vorrichtung
zum Erzeugen von therapeutischem Schaum Folgendes umfassen:
- a) eine verschlossene Kammer, die eine aufschäumbare
Flüssigkeit und Gas enthält und ein vorgegebenes
Anfangsvolumen aufweist;
- b) eine schaumerzeugende Struktur, die sich innerhalb der Kammer
befindet;
- c) wodurch ein therapeutischer Schaum durch Zirkulierenlassen
des Gases und der Flüssigkeit durch die schaumerzeugende
Struktur innerhalb der Kammer erzeugt werden kann;
- d) wobei die Kammer ein variables Volumen aufweist und bei Extraktion
von therapeutischem Schaum aus der Kammer in der Lage ist, reversibel
ihr Volumen um 20% oder mehr, vorzugsweise 50% oder mehr, gegenüber
dem vorgegebenen Anfangsvolumen zu reduzieren, und zwar ohne eine
wesentliche Druckveränderung, während gleichzeitig
immer noch eine Zirkulation von Gas und Flüssigkeit ermöglicht
wird, um den restlichen Schaum in der Kammer aufrechtzuerhalten.
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Bei
ihrem vorgegebenen Anfangsvolumen herrscht in der Kammer im Wesentlichen
Umgebungsdruck, und der Umgebungsdruck in der Kammer kann im Wesentlichen
im Anschluss an die Extraktion von Schaum beibehalten werden, was
die Volumenreduzierung von 20% oder mehr, vorzugsweise 50% oder
mehr, bewirkt.
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Vorzugsweise
besteht zumindest ein Teil der Wand der Kammer aus flexiblem oder
komprimierbarem Material, mit dessen Hilfe die gesamte oder ein Teil
der Volumenreduzierung von 20%, vorzugsweise 50%, bewerkstelligt
wird.
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Vorzugsweise
schließt die Vorrichtung eine Pumpe ein, die so angeordnet
ist, dass sie Gas und die Flüssigkeit durch die schaumerzeugende
Struktur innerhalb der Kammer zirkulieren lässt. Die Pumpe kann
sich außerhalb der Kammer befinden und so angeordnet sein,
dass sie das flexible oder komprimierbare Material der Kammerwand
in Eingriff nimmt, um das Gas und die Flüssigkeit innerhalb
der Kammer zirkulieren zu lassen. Eine externe Pumpe hilft bei der
Sicherstellung der Sterilität des Inhalts der Kammer. Die
Kammer kann innerhalb einer/einem wegwerfbaren Kassette, Einheit
oder Gebrauchsartikel vorgesehen sein, die dafür ausgelegt
sind, um auf der externen Pumpe montiert zu werden, sodass das Gas
und die Flüssigkeit innerhalb der Kammer in einer im Wesentlichen
horizontalen Ebene zirkulieren. Eine horizontale Zirkulation hilft,
tote Zonen in der Strömung innerhalb der Kammer zu eliminieren.
Die Kammer ist vorzugsweise als eine Endlosschleife ausgebildet,
wodurch ein kontinuierlicher Weg definiert wird, um welchen Flüssigkeit
und Gas zirkulieren können.
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Bei
einem weiteren Aspekt kann die Erfindung eine Kassette, Einheit
oder einen Gebrauchsartikel für die Verwendung bei der
Erzeugung von therapeutischem Schaum umfassen, welche(r) eine Kammer
umfasst, die mit physiologisch akzeptablem, blutdispergierbarem
Gas mit weniger als 5%, vorzugsweise weniger als 2% von jeglichem
anderen vorhandenen Fluid gefüllt ist, wobei die Kammer
die Form einer Endlosschleife hat, welche einen kontinuierlichen
Weg definiert, um welchen ihr Inhalt zirkulieren kann, wobei eine
schaumerzeugende Struktur in dem Weg angeordnet ist. Das Gas besteht
vorzugsweise im Wesentlichen aus Kohlendioxid- und/oder Sauerstoffgas.
Die Kammer kann zur Erhöhung ihres Volumens um 10% oder
mehr, vorzugsweise 20% oder mehr, fähig sein, ohne jegliche
wesentliche Druckveränderung in der Kammer, um die Einführung
von Flüssigkeit zuzulassen. Die Kammerwand kann zumindest
teilweise aus flexiblem oder komprimierbarem Material bestehen.
Die Kammer kann in einem Gehäuse angeordnet sein, in welchem
Fall das Gehäuse vorzugsweise eine Öffnung aufweist, durch
welche ein flexibler oder komprimierbarer Teil der Wand des Behälters
durch eine externe Pumpe bei Gebrauch in Eingriff genommen werden
kann, um den Inhalt der Kammer zirkulieren zu lassen.
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Die
Kassette, Einheit oder der Gebrauchsartikel können weiter
einen verschlossenen Behälter umfassen, der mit aufschäumbarer
Flüssigkeit gefüllt ist, wobei der Behälter
für die selektive Einführung seines Inhalts in
die Kammer so angeordnet ist, dass die Kammer dann sowohl Gas als
auch aufschäumbare Flüssigkeit enthält.
Der Behälter kann auch im Gehäuse angeordnet sein.
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Bei
einem weiteren Aspekt kann die Erfindung als eine Kassette, Einheit
oder ein Gebrauchsartikel für die Verwendung bei der Erzeugung
von therapeutischem Schaum beschrieben werden, welche Folgendes
umfasst:
- a) eine verschlossene Kammer, die
Gas oder eine aufschäumbare Flüssigkeit enthält,
wobei die Kammer in der Form einer Endlosschleife vorliegt, die
einen kontinuierlichen Weg definiert, um welchen die Flüssigkeit
und das Gas zirkulieren kann, wobei eine schaumerzeugende Struktur
in dem Weg positioniert ist, sodass bei Gebrauch der Strom des Kammerinhalts
um den Weg durch die Struktur hindurch geleitet wird;
- b) einen verschlossenen Behälter, der mit aufschäumbarer
Flüssigkeit respektive Gas gefüllt ist; wobei
der Behälter für die selektive Einführung seines
Inhalts in die Kammer angeordnet ist.
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Zum
Beispiel kann ein Ventil oder ein Septum und eine Hohlnadelanordnung
vorliegen, durch welche Flüssigkeit oder Gas von dem Behälter
in die Kammer eingeleitet werden können. Der Behälter kann
zu Beginn mit Flüssigkeit gefüllt sein, und die Kammer
kann zu Beginn mit Gas gefüllt sein. Dies ist die bevorzugte
Anordnung.
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Die
verschlossene Kammer hat vorzugsweise ein variables Volumen, welche
zu einer Vergrößerung ihres Volumens um 10% oder
mehr, vorzugsweise 20% oder mehr, in der Lage ist, um die Einführung von
Gas oder Flüssigkeit ohne eine wesentliche Veränderung
des Drucks in der Kammer zu ermöglichen. Diese Volumenvergrößerung
ist in Bezug auf das Volumen der Kammer in einem ”voraktivierten” Zustand definiert,
in welchem die Kammer nur Gas oder nur Flüssigkeit enthält
und der Behälter nur Flüssigkeit respektive nur
Gas enthält. Diese Volumenvergrößerung
bringt das Volumen der Kammer auf ein Volumen, das als ein ”vorgegebenes
Anfangsvolumen” beschrieben werden könnte, welches
das innere Kammervolumen zu Beginn des Schaumerzeugungsvorgangs
ist. Nachdem einmal Schaum erzeugt wurde und Schaum für
den Gebrauch entnommen werden soll, ist die Kammer in der Lage,
diesem Rechnung zu tragen, während gleichzeitig immer noch
das Zirkulieren des restlichen Schaums ermöglicht wird,
um dessen Eigenschaften beizubehalten. Hierzu kann die Kammer in
der Lage sein, ihre Volumen um 20% oder mehr, vorzugsweise 50% oder mehr,
gegenüber dem ”vorgegebenen Anfangsvolumen” ohne
eine wesentliche Druckveränderung in der Kammer bei Extraktion
des Schaums zu reduzieren, während immer noch eine Zirkulation
von Gas und Flüssigkeit ermöglicht wird, um den
in der Kammer verbleibenden Schaum aufrechtzuerhalten. Mit ”wesentliche
Veränderung” ist eine Veränderung von mehr
als 25% gemeint.
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Die
Flüssigkeit kann jegliche schäumende Lösung
oder eine Mischung aus einem Wirkstoff und einem Schäumungsmittel
sein, ist aber bevorzugt eine sklerosierende Lösung. Zum
Beispiel ist 1% Polidocanol-Lösung bevorzugt, gleichwohl
könnten Konzentrationen von Polidocanol zwischen 0,25 und 5%
ebenfalls verwendet werden, und es könnten andere sklerosierende
Mittel, z. B. Natriumtetradecylsulfatlösung, z. B. zwischen
1% und 3%, verwendet werden. Der Inhalt der Kammer ist vorzugsweise
steril und vorzugsweise auch pyrogenfrei.
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Die
Kammer ist vorzugsweise mit einer Zugriffseinrichtung, vorzugsweise
mit einer Zugriffseinrichtung für eine Spritzen-Luerdüse
oder -nadel ausgestattet und die die Form eines Septums, einer verschließbaren
Tülle oder eines Ventils hat. Auf diese Weise kann Schaum
bequem von der Vorrichtung abgezogen werden.
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Die
schaumerzeugende Struktur umfasst vorzugsweise ein Element, welches
zumindest einen Durchgang mit einem Querschnittsbereich von 1 μm2 bis 10 mm2, vorzugsweise
10 μm2 bis 5 mm2,
besonders bevorzugt 50 μm2 bis
2 mm2, umfasst, durch welchen Gas und Flüssigkeit
strömen, wenn sie um die Schleife herum vorwärtsgetrieben
werden. Die maximale Dimension des Durchgangs oder der Durch gänge
beträgt vorzugsweise zwischen 0,1 μm und 2 mm,
besonders bevorzugt zwischen 1 μm und 1 mm, stärker
bevorzugt zwischen 2 μm und 500 μm, noch stärker
bevorzugt zwischen 3 μm und 100 μm. Der Durchgang
oder die Durchgänge ist/sind vorzugsweise mit mindestens
einem Element ausgestattet, welches ein oder mehrere Maschen, Siebe
oder Sinter umfasst. Zwei oder mehr Elemente sind vorzugsweise vorgesehen,
wobei mindestens zwei der Elemente gegebenenfalls in Strömungsrichtung
um zwischen 0,1 mm und 10 mm, vorzugsweise zwischen 0,5 mm und 5
mm voneinander getrennt sind.
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In
bevorzugten Ausführungsformen ist der Flüssigkeitsbehälter
eine Karpule, die eine bekannte Vorrichtung ist, welche eine Ampulle
oder ein Fläschchen z. B. aus Glas, mit einem offenen Ende
und einem verschlossenen Ende, das mit einem Septum-Deckel ausgestattet
ist, umfasst. Das Fläschchen ist mit einem verschließenden
Kolbenkopf ausgestattet, der das Fläschchen nach unten
schieben kann, um den Inhalt des Fläschchens über
den Septum-Deckel auszustoßen, nachdem der Deckel mit einer
Nadel durchstochen wurde.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung werden anhand der folgenden
Beschreibung einer Reihe von spezifischen Ausführungsformen
offensichtlich, welche nur Beispielcharakter hat und in der auf
die nachstehenden Zeichnungen Bezug genommen wird.
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Die 1 ist
eine schematische Schnittebenenansicht einer ersten Ausführungsform
einer Kassette gemäß der Erfindung;
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die 2 ist
eine einfache schematische Draufsicht der Kassette von 1;
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die 3 ist
eine schematische Ansicht der Kassette der 1 und 2 in
der Richtung A;.
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die 4 ist
eine schematische Ansicht der Kassette der 1, 2 und 3 in
der Richtung B;
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die 5 ist
eine schematische Darstellung einer Pumpmaschine gemäß der
Erfindung;
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die 6 ist
eine schematische Schnittebenenansicht einer zweiten Ausführungsform
einer Kassette gemäß der Erfindung;
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die 7 ist
eine Ansicht von oben einer dritten Ausführungsform einer
Kassette gemäß der Erfindung, wobei eine Spritze
an ihrer Auslasstülle befestigt ist;
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die 8 ist
eine Ansicht von oben der Ausführungsform von 7,
bei teilweise weggeschnittenem Kassettengehäuse;
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die 9 ist
eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht eines Teils der
Ausführungsform von 7, welche
jene Teile zeigt, die mit der Einführung von Flüssigkeit
in die Kassettenkammer in Zusammenhang stehen;
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die 10 ist
eine aufgeschnittene Ansicht eines Teils der Kassette von 7,
welche die mit der Einführung von Flüssigkeit
in die Kammer zusammenhängenden Teile zeigt;
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die 11 ist
eine perspektivische Ansicht und eine perspektivische aufgeschnittene
Ansicht einer umhüllten Nadel, welche einen Teil der Ausführungsform
von 7 bildet; und
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die 12 ist
eine schematische perspektivische Ansicht einer Pumpeneinheit der
dritten Ausführungsform der Erfindung.
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Zuerst
Bezug nehmend auf die 1 bis 4, umfasst
eine Kassette für die Herstellung von sklerosierendem Schaum,
welcher für die Verwendung bei der Behandlung von varikösen
Venen geeignet ist, ein Gehäuse 1 aus Polypropylen
oder einem anderen geeigneten Kunststoffmaterial mit einem flachen
Profil von etwa 10 cm Länge, 7 cm Breite und 1 cm Dicke.
Die Decken- und Flankenwände sind teilweise auf einer Seite
des Gehäuses weggeschnitten, um eine Aussparung bzw. Vertiefung 2 vorzusehen,
während auf der gegenüber liegenden Seite des
Gehäuses 1 eine standardmäßige
Tülle 3 vom Luer-Typ vorgesehen ist, die für
die Aufnahme einer standardmäßigen Spritzendüse
vom Luer-Typ in einer verschließenden Weise geeignet ist.
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Innerhalb
des Gehäuses 1 befindet sich ein Beutel 4 aus
metallisiertem Kunststofflaminatmaterial, z. B. aus Aluminium und
Polyethylen, dessen äußerer Umfang in 1 als
eine gestrichelte Linie gezeigt ist. Ein derartiges Material ist
allgemein bekannt und ist sowohl relativ undurchlässig
gegenüber einem Gasaustausch als auch relativ billig. Der
Beutel 4 umfasst zwei Lagen aus Laminatmaterial, die entlang
der Nahtli nien 5 miteinander verbunden sind, z. B. durch
Ultraschall oder Hitzeschweißen, um eine Kammer 6 in
der Form einer Endlosschleife zu definieren. In das Äußere
der zwei Nähte 5 ist eine Polypropylen-Luer-Tülleeinheit 3 eingeschweißt.
In die Tülle 3 ist ein komplementärer
Stopfen 10, welcher einen im Wesentlichen gasdichten Verschluss
mit der Tülle bildet, eingesteckt. Die Tülle 3 ist
weiter mit einer gasundurchlässigen Membran 10 aus
dem gleichen metallisierten Kunststofflaminatmaterial verschlossen,
die an der Außenkante der Tülleneinheit 3 mit
einem Klebstoff eines Typs, welcher ein Abziehen der Membran 10 vor
dem Gebrauch ermöglicht, festgemacht ist.
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Auf
der gegenüber liegenden Seite der Kassette, über
einen Bereich 7 der Schleife, ist das Beutelmaterial auf
jeder Seite mit einer Außenschicht aus relativ dickem (ungefähr
1 mm) elastischem Material, wie PVC oder Silikonkautschuk, verstärkt,
das mit einem halbkreisförmigen Querschnitt vorgeformt
wurde. Das Ergebnis ist, dass dieser Bereich der Schleife sich ähnlich
verhält wie ein Stück aus elastischem Schlauch,
der aus dem PVC- oder Silikonkautschukmaterial besteht. Der verstärkte
Bereich 7 der Schleife fällt mit der Vertiefung 2 in
dem Gehäuse zusammen und liegt daher frei, wie am besten
in 2 zu sehen ist. Eine alternative Konstruktion
wird durch Platzieren einer ähnlichen Länge von
elastischem (z. B. PVC- oder Silikon-) Schlauch innerhalb des Beutels
in dem gleichen Bereich der Schleife bereitgestellt. Eine weitere
Alternative wäre es, den Beutel mit einem weggeschnittenen
Bereich zu versehen, der ungefähr der Form des Gehäuses
in der Vertiefung entspricht, sodass die durch den Beutel gebildete
Kammer 6 an den Seitenrändern des weggeschnittenen
Bereichs unterbrochen wird und gegenüber liegende Öffnungen
in dem Beutel lässt, in welche die Enden eines Abschnitts
von elastischem Schlauch verklebt werden zur Vervollständigung
der Schleifenkammer 6.
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In
der Schleifenkammer
6 ist eine schaumerzeugende Struktur
8 angeordnet,
die aus einer Reihe von Maschenelementen
9 gebildet wird.
Jedes Maschenelement umfasst ein flaches zylindrisches Teil aus
Kunststoffmaterial, dessen Innendurchmesser durch ein Maschenmaterial überspannt
ist. Fünf dieser Maschenelemente sind in einem Stapel angeordnet,
wie in
1 gezeigt ist. Die Maschenelemente sind an sich
bekannt und werden z. B. in der
EP-A-1 266 682 beschrieben. Dies ist eine ähnliche
Struktur wie die in dem weiter oben erwähnten Kanisterprodukt
verwendete und wie z. B. in der
EP-B-1 180 015 beschrieben. Alternative schaumerzeugende
Strukturen können bereitgestellt werden. Es wird angenommen,
dass infolge des kontinuierlichen zirkulierenden Betriebsmodus der
Vorrichtung der vorliegenden Erfindung die exakten Eigenschaften
des schaumerzeugenden Elements nicht kritisch sind und dass eine
Umlenkplatte oder eine Reihe von Umlenkplatten oder ein labyrinthförmiger
Weg oder sogar eine einfache Einschnürung oder Blockierung
ausreichen können, um einen Schaum mit den gewünschten
Eigenschaften zu bilden.
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Die
Schleifenkammer 6 wird mit 8 ml sklerosierender Flüssigkeit,
z. B. einer 1 %igen wässrigen Polidocanollösung,
gefüllt. Andere Polidocanolkonzentrationen sind möglich,
und andere sklerosierende Mittel sind dem normalen Fachmann auf
diesem Gebiet bekannt, z. B. Natriumtetradecylsulfat, Ethanolaminoleat,
Natriummorrhuat, hypertonische, glucosierte oder glucosalinische
Lösungen, Glycerin, chromatiertes Glycerin oder iodierte
Lösungen.
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Die
Schleifenkammer
6 wird ebenfalls mit 50 ml Gas gefüllt.
Das Gas umfasst eine Mischung von 70% Sauerstoff und 30% Kohlendioxid,
mit weniger als 0,5% Stickstoffgasverunreinigung. Andere Gasmischungen
sind möglich, doch ist diese Mischung aus Gründen
bevorzugt, die in den veröffentlichten Patentanmeldungen
EP-B-1 180 015 und
PCT/GB04/004 848 dargelegt
sind.
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Die
gesamte Kassette ist einer gasdichten Packung von metallisiertem
Kunststofflaminatmaterial versiegelt, welches ebenfalls eine sterile
Barriere bildet.
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Um
Schaum zu erzeugen, wird die oben beschriebene Kassette in eine
Pumpmaschine eingesetzt, welche die Flüssigkeit und das
Gas um die Schleifenkammer 6 vorwärtstreibt, um
Schaum zu erzeugen, welcher dann über die Luer-Tülle 3 abgezapft
werden kann. Eine Pumpmaschine ist schematisch in 5 veranschaulicht.
Die Maschine ist ein Desktop-Gerät, welches ein Hauptgehäuse 70 umfasst,
die einen Schlitz 71 für die Aufnahme einer Kassette 72 umfasst,
wie weiter oben beschrieben. An der Außenseite des Gehäuses 70 befindet
sich eine Konsole 73 mit einer ”Schaum-bereit” Kontrolleuchte 74,
einer Digitalanzeige 75 und einem Ein-/Aus-Schalter 76.
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Innerhalb
des Gehäuses befindet sich ein Mikroprozessorregler 77,
der über verschiedene Signalleitungen 78 mit der
Pumpeneinheit 79, mit der Konsole 73 und mit einer
die Kassette deaktivierenden Vorrichtung 30 verbunden ist.
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Die
Pumpeneinheit 79 ist mit einer Stromquelle 31 (die
eine Batterie oder ein Transformator, der von einer Stromnetzversorgung
Strom erhält, sein könnte – nicht gezeigt)
verbunden. Die Einheit kann eine standardmäßige
Peristaltikpumpe des Typs sein, der in zahlreichen medizinischen
Anwendungen, die z. B. Dialysegeräte ein schließen,
verwendet wird. Wie schematisch in 5 veranschaulicht
wird, umfasst die Pumpe einen Motor 32, der eine (Druck-)Rolleneinheit 33 antreibt,
die durch eine Öffnung 34 in dem Gehäuse
in den Kassetten-Schlitz 71 hineinragt. Wenn eine Kassette 72 in
den Schlitz 71 eingeführt wird (wie in 5 gezeigt),
greift die Rolle in den freiliegenden elastischen Bereich 7 der Schleifenkammerwand
ein (siehe die 1 & 2).
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Die
Kassettendeaktivierungsvorrichtung 30 umfasst einen Elektromagnetstellantrieb 35 und
eine Schaufel 36, die in der Nähe einer zweiten Öffnung 37 in
dem Gehäuse innerhalb des Schlitz 71 angeordnet
ist.
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Bei
Gebrauch wird eine Kassette 72 in den Schlitz 71 in
der Maschine eingeführt, unmittelbar bevor der Schaum für
die Behandlung eines Patienten (oder eine andere Anwendung) erforderlich
ist, und zwar mit dem verschlossenen Luer-Auslass 3 auf
der freiliegenden Seite der Kassette. Die Maschine wird dann eingeschaltet
und die Pumpeneinheit greift in den freiliegenden elastischen Bereich 7 der
Schleifenkammerwand durch die Vertiefung 2 in dem Kassettengehäuse 1 ein.
Die Pumpe beginnt dann, die Flüssigkeit und das Gas um
die Kammer in einer peristaltischen Bewegung zu befördern,
die allgemein bekannt ist und auf diesem Gebiet verstanden wird. Während
das Fluid umherbewegt wird, strömt es durch die schaumerzeugenden
Maschen 8 und tritt mit diesen in Wechselwirkung und wird
vermischt, und danach wird die Mischung Scherkräften unterworfen,
wenn sie wiederholt die Maschen passiert, die sie dazu bringen,
sich in einen feinen Mikroschaum umzuwandeln. Ein stabiler Zustand
wird nach etwa 30 Sekunden erreicht, wo die Eigenschaften des Schaums
im Wesentlichen konstant bleiben. Schaum dieser Art neigt dazu,
relativ schnell abgebaut zu werden bzw. zusammenzufallen, wenn er stehen
gelassen wird; diesem Prozess wirkt die kontinuierliche Zirkulation
des Schaums durch den Maschenstapel 8 hindurch entgegen.
Ein sehr vorteilhaftes Merkmal dieser Vorrichtung ist, dass das
gesamte Volumen an Schaum kontinuierlich erneut zirkuliert wird,
sodass, während es sich in Zirkulation befindet, der gesamte
Schaum Eigenschaften besitzt, welche mit einem hohen Genauigkeitsgrad
bekannt sein können.
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Die
Mikroprozessorreglereinheit 77 lässt die ”Schaum-bereit”-Kontrolleuchte 74 nach
einer bestimmten Zeit aufleuchten, die ausreichend ist, um sicherzustellen,
dass der Schaum einen stabilen Zustand erreicht hat, d. h. im Wesentlichen
konstante Eigenschaften hat, die bekannt sein können. Dieser Zeitraum
könnte z. B. 30 Sekunden oder eine Minute sein. An diesem
Punkt kann ein Anwender die Maschine vorübergehend mit
Hilfe der ”Pause”-Taste 76a anhalten,
den Membranverschluss 11 vom Luer-Auslass 3 abziehen,
danach den Stopfen 10 entfernen und eine Spritze mit einer
standardmäßigen Luer-Düse einführen
und Schaum für den Gebrauch entnehmen. Normalerweise könnten
etwa 15 ml Schaum entnommen werden. Dies repräsentiert
nur einen Teil des Schaums in der Kassette, welche etwa 60 ml enthält.
Der Stopfen 10 kann dann wiedereingesetzt werden und die
Maschine kann durch erneutes Drücken der ”Pause”-Taste 76a reaktiviert
werden, um den restlichen Schaum in seinem Zustand zu erhalten,
bis ein weiteres Aliquote erforderlich ist. In einer Modifizierung
der ersten Ausführungsform ist der Regler 77 so
programmiert, dass die Maschine automatisch neu startet, wenn eine
bestimmte Zeit nach dem Drücken der ”Pause”-Taste 76a,
z. B. 1 Minute, verstrichen ist. Gegebenenfalls kann ein hörbarer
Alarm 5 Sekunden, bevor die Maschine neu startet, ertönen.
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Um
einen langanhaltenden Gebrauch zu vermeiden, der zu einer beeinträchtigten
Sterilität und Gaszusammensetzung führen kann,
ist der Regler 77 programmiert die Maschine nach 30 Minuten
zu stoppen. Die verbleibende Zeit wird auf dem Display 75 angezeigt.
Gegebenenfalls ertönt ein hörbarer Alarm 5 Minuten
bevor die Maschine stoppt. Am Ende des Betriebszeitraums stoppt
die Pumpe und der Regler 77 bringt den Elektromagnetstellantrieb 35 der
Kassettendeaktivierungsvorrichtung 30 dazu, die Schaufel 36 durch
die Öffnung 37 und in die Kassette zu drücken.
Der Regler bringt dann den Elektromagnetstellantrieb dazu, die Schaufel
einzuziehen, um das Entfernen der Kassette zu ermöglichen.
Die Kassette wird dadurch beschädigt und ihr weiterer Gebrauch
wird verhindert. Dies ist ein Sicherheitsmerkmal, welches die Wiedereinführung
einer Kassette, die verwendet wurde, aber in der immer noch zurückgebliebenes
Fluid ist, verhindern soll. Die Wiederverwendung einer Kassette
kann die Sterilität beeinträchtigen, und in jedem
Fall gibt es nur eine begrenzte Zeit, für welche die Gasbestandteile
noch die Spezifikation erfüllen, nachdem einmal die Außenverpackung
entfernt wurde.
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Bei
einer Modifizierung der ersten Ausführungsform ist die
Tülle 3 mit einem Septum an Stelle des Stopfens 10 und
der Membran 11 versehen. Der Zugang zu der Kammer 6 ist
dann unter Verwendung einer mit einer Nadel ausgestatteten Spritze
möglich. Das Septum hat vorzugsweise eine ausreichende
Dicke (z. B. 3 mm oder mehr), dass die Einführung des schrägen
Endes einer Nadel kein Lecken des Gases in die oder aus der Kammer 6 in
die Umgebung bewirkt. In diesem Fall muss die Tülleneinheit 3 natürlich
keine Luer-Konfiguration aufweisen. Bei einer weiteren Modifikation
könnte das Septum als ein verstärkter, elastischer
Bereich der Schleife vorgesehen sein, mit einer ähnlichen
Konstruktion wie der Bereich 7. Bei einer weiteren Modifikation
werden die Luer-Tülle und die Membran mit abziehbarem Verschluss
beibehal ten, hingegen ist ein Ventil an Stelle des Stopfens 10 vorgesehen.
Das Ventil ist so angeordnet, dass es sich bei Einführung
der Luer-Düse einer Spritze öffnet, dass es aber
ansonsten verschlossen bleibt, um den Austausch von Gas oder Flüssigkeit
zwischen der Kammer 6 und der Umgebung zu verhindern. Alle
diese Modifikationen der ersten Ausführungsform haben den
Vorteil, dass die Pumpe nicht angehalten werden muss, wenn eine
Spritzendüse oder -nadel eingeführt wird, um Schaum
zu entnehmen. Bei diesen Modifikationen kann die Pause-Taste 76a weggelassen
werden.
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Eine
zweite Ausführungsform ist in 6 gezeigt.
In vielerlei Hinsicht ist diese Ausführungsform die gleiche
wie die erste, und die Referenzziffern stimmen außer bei
den Zahlenreihen für die zweite Ausführungsform überein,
die bei 101, und nicht bei 1, beginnen. In der
zweiten Ausführungsform enthält die Schleifenkammer 106 nur
Gas in der gelieferten Kassette. Das Kassettengehäuse 101 ist
etwas größer und beinhaltet eine Spritzenvorrichtung 112,
die verschiebbar in einer Spritzenvertiefung 113 des Gehäuses 101 montiert
ist. Die Spritzenvorrichtung umfasst einen Glasbehälter
(oder eine Patrone 120), der/die 8 ml 1 %ige Polidocanol-Lösung
enthält und der mit einem beweglichen verschließenden
Kolbenelement 117 und mit einer Nadel 114 ausgerüstet
ist. Solche Behälter sind an sich wohlbekannt. Der Behälter
ist in einem Ring 121 aus elastischem Material montiert,
welches ein gewisses Maß an Gleitwiderstand vorsieht. Ein
Flansch 122 ist am proximalen Ende des Behälters
vorgesehen. Ein zweiter elastischer Teil der Kammerschleifenwand
ist in der zweiten Ausführungsform vorgesehen, um als ein
Septum 115 zu fungieren.
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Wie
bei der ersten Ausführungsform ist die Kassette in ein
steriles metallisiertes Kunststofflaminat gepackt. Im Falle der
zweiten Ausführungsform schließt die Packung auch
einen Spritzenkolbenschaft 116 ein. Der Kolbenschaft 116 ist
mit einer Schnappverschlussformation 118 ausgerüstet,
die so angeordnet ist, um mit einer komplementären Formation 119 auf
dem Kolbenelement in dem Behälter 120 einzurasten.
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Die
zweite Ausführungsform ist offensichtlich etwa komplizierter
im Gebrauch als die erste. Allerdings bedeutet die komplexere Anordnung
auch, dass eine Sterilisation des Polidocanol-Behälters
und von anderen Teilen der Kassette getrennt erfolgen kann, was
von Vorteil sein kann.
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Bei
Gebrauch wird die Schleifenkammer 106 mit Polidocanol-Lösung
von dem Behälter 120 aus befüllt, bevor
die Kassette in die Pumpmaschine eingesetzt wird. Der Anwender befestigt
den Kolbenschaft 116 auf dem Kolbenelement 117 unter
Verwendung von zusammenwirkenden Schnappverschlussformationen 118 und 119.
Wenn der Anwender Druck auf den Kolben ausübt, bewegt sich
die Kassette vorwärts durch den elastischen Ring 121, bis
der Flansch 122 am proximalen Ende des Behälters
in den Ring eingreift bzw. einrastet und eine weitere Bewegung verhindert.
In dieser Position hat die Nadel 114 das Septum 115 durchbohrt
und ihre Spitze befindet sich innerhalb der Kammer 6. Wenn
ständiger Druck auf den Kolben 116 angewandt wird,
wird das Kolbenelement 117 innerhalb des Behälters
vorgeschoben, um den Inhalt in die Schleifenkammer 6 abzugeben.
Der Widerstand gegenüber der relativen Bewegung zwischen
Behälter und Ring ist so eingerichtet, dass er niedriger
ist als der Widerstand gegenüber der Bewegung des Kolbenelements 117 innerhalb
des Behälters 120, sodass die Nadel immer in das
Septum vor der Abgabe des Behälterinhalts eindringt.
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Nachdem
das Polidocanol einmal in die Schleifenkammer 6 abgegeben
wurde, wird der Kolben 116 abgeknickt, und die Kassette
wird in die Pumpmaschine von 5 eingesetzt.
Die Pumpmaschine ist die gleiche wie für die erste Ausführungsform
der Kassette, außer, dass die Dimensionen des Schlitzes 71 für
die Aufnahme der größeren Kassette angepasst sind.
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Zahlreiche
Modifikationen und Alternativen werden für den erfahrenen
Leser ersichtlich. Zum Beispiel ist es nicht von wesentlicher Bedeutung, dass
die Kammer 6 die Form einer Schleife hat. Mit der Maßgabe,
dass die Pumpe einen zirkulierenden Strom innerhalb der Kammer herbeiführen
kann, der mit der schaumerzeugenden Struktur in Wechselwirkung tritt,
wird der gleiche Effekt erzielt.
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Die
Pumpe muss nicht notwendigerweise eine Peristaltikpumpe sein. Es
ist möglich, dass ein magnetisches Pumpenteil innerhalb
der Kammer 6 vorgesehen sein könnte, welches von
einem Außenantrieb in der Pumpmaschine in einer ähnlichen
Weise wie ein herkömmlicher magnetischer Laborrührer angetrieben
wird. Es ist möglich, dass das interne Pumpenteil selbst
einen geeigneten Schaum erzeugen könnte, in weichem Fall
die ”schaumerzeugende Struktur” einer solchen
Ausführungsform durch das Pumpenteil gebildet werden könnte.
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Bei
einer weiteren Modifizierung kann die Strömungsrichtung
der Pumpe periodisch umgedreht werden, um sicherzustellen, dass
es keine ”toten Zonen” in der Kammer 6 gibt,
in der die Strömung nicht ausreichend energetisch ist,
was einen Aufbau von Schaum bewirkt, welcher nicht die korrekten
Eigenschaften besitzt. In einer solchen Ausführungsform wäre
der Strom dennoch ein kontinuierlicher zirkulierender Strom, doch
würde die Richtung z. B. alle 2–10 Sekunden umgedreht
werden, was dazu führt, dass der Fluidmix/Schaum durch
die schaumerzeugende Einrichtung in einer anderen Richtung strömt.
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Die 7 bis 12 zeigen
eine dritte Ausführungsform der Erfindung. In vielerlei
Hinsicht ähnelt diese Ausführungsform der zweiten
Ausführungsform. Die Bezugsziffern entsprechen den gleichen
Teilen, wobei aber die Zahlenreihe für die dritte Ausführungsform
bei 201, und nicht bei 101 beginnt.
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Zuerst
Bezug nehmend auf die 7, umfasst die Kassette ein
Hauptgehäuse 201 aus ABS (Acrylnitril-Butadien-Styrol).
Das Kassettengehäuse weist eine(n) weggeschnittenen Bereich
oder Vertiefung 202 auf, der/die sich über einen
Abschnitt aus Polypropylen-Schlauch 207 erstreckt, der
dafür geeignet ist, um von einer externen Peristaltikpumpe
in Eingriff genommen zu werden. Aus der Oberseitenfläche
der Kassette ragt in einem Winkel von etwa 30 Grad ein kurzer Auslassschlauch 231,
welcher eine mit einem Ventil ausgestattete Luer-Tülle 203 beinhaltet.
In der 7 ist eine herkömmliche Kunststoffspritze 290 gezeigt,
wobei deren Luer-Düse 291 in die Tülle 203 eingeführt
ist.
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Kommen
wir nun zur 8, in der die Kassette mit der
entfernten oberen Hälfte des Gehäuses 201 gezeigt
ist, sodass das Innere zu sehen ist. Eine Schleifenkammer 206 besteht
aus einer Reihe von Teilen, die einen allgemein U-förmigen
Beutel 228 aus einer dreischichtigen Aluminium-Kunststoff-Laminatfolie
mit Wärmeschweißnähten 205 und
den oben erwähnten Peristaltikschlauch 207 einschließen.
Ein L-förmiger Schlauch 225 aus starrem Polyethylen
mit hoher Dichte ist mit Hilfe eines Klebstoffs an dem Beutel 228 an
einem Ende und an dem peristaltischen Schlauch 207 am anderen
Ende festgemacht. Ein zweiter Winkelschlauch bzw. ein zweites Winkelrohr 226,
ebenfalls aus Polyethylen mit hoher Dichte bestehend, ist mit Hilfe
von Klebstoff am anderen Ende des peristaltischen Schlauchs 207 festgemacht.
Der zweite Winkelrohrschlauch beinhaltet einen sich seitlich erstreckende
dreieckigen Abstützflansch 229 mit einer vorderseitigen
Platte 234 entlang einer Kante, deren Funktion weiter unten
erläutert wird. Festgemacht mit einem Klebstoff an der
vorderseitigen Platte 234 des zweiten Winkelrohrschlauchs
ist ein Verbindungselement 232 aus Polyethylen mit hoher
Dichte, welcher einen kurzen Abschnitt 237 umfasst, welcher,
wenn das Verbindungselement montiert ist, mit der Bohrung des Winkelrohrschlauchs 226 und
auch der Bohrung eines geraden Abschnitts 227 aus einem
Schlauch aus Polethylen mit hoher Dichte ausgerichtet ist, von wo
der Auslassschlauch 231 heraus ragt. Das andere Ende des geraden
Abschnitts 227 ist mit Klebstoff an dem anderen Ende des
Laminatbeutels 228 festgemacht, wodurch die Schleife 206 vervollständigt
wird. Die Schleife ist mit 38 ml eines Gasgemisches, welches 30%
Kohlendioxid und 70% Sauerstoff umfasst bei einer Stickstoffverunreinigung
von unter 1%, gefüllt.
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Kommen
wird nun zu dem Verbindungselement 232, bei dem der kurze
Abschnitt 237 einen sich seitlich erstreckende Flansch 233 aufweist,
welcher an die vorderseitige Platte 234 anstößt
und mit ihr einen Kanal 235 bildet (am besten in 10 zu
sehen), der in die Hauptschleifenkammer 206 führt.
Das Verbindungsteil 232 umfasst ebenfalls eine zylindrische Karpulenmuffe 236,
welcher sich parallel zu dem geraden Schlauchabschnitt 227 in
der montierten Vorrichtung erstreckt. Die Funktion dieser Komponente ist
weiter unten beschrieben.
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Kommen
wir nun zur 9, in der eine poröse
Ringkomponente 238 aus gesintertem Metall gezeigt ist,
die in der zusammengebauten Vorrichtung sich innerhalb des kurzen
Kanalabschnitts 237 der Verbindungselementkomponente 232 befinden
würde. Benachbart dazu befindet sich eine schaumerzeugende
Struktur 208, welche einen Stapel aus Maschenelementen 209 umfasst,
von denen jedes aus einem Ring mit einer darüber gespannten
mikroporösen Membran besteht. In diesem Beispiel weist
die Membran Poren mit einer maximalen Dimension von 6 Mikrometer
und einen gesamten offenen Bereich von etwa 5% auf. Der Maschenstapel
ist innerhalb des geraden Schlauchabschnitts angeordnet, wenn die
Vorrichtung montiert ist.
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Die
oben erwähnte zylindrische Karpule-Muffe 236 umfasst
eine Endplatte 239, in welcher sich eine Öffnung
befindet, die mit dem Kanal 235 in Verbindung steht, der
zu der Hauptschleifenkammer 206 führt. Auf der
Innenseite der Endplatte 239 umgibt die Öffnung
eine ringförmige Aufnahme 240, in welcher eine
umhüllte Nadelanordnung 241 aufgenommen ist. Die
Nadelanordnung umfasst eine Basis 242 aus Polyethylen,
die in die Öffnung aufgenommen ist, und eine ringförmige
Aufnahme 240, um einen Verschluss zwischen der Aufnahme
und der Basis zu bilden. In der Basis 242 ist eine hohle
nichtrostende Stahlnadel 243 geformt, die mit dem Kanal 235 in
Verbindung steht, der zu der Kammer 206 führt
und sich ebenfalls über einen Teil des Weges entlang der Achse
der zylindrischen Muffe 236 erstreckt, sodass ihr spitziges
Ende 244 sich über einen Teil des Weges entlang
der Muffe 236 liegend befindet. Mit Klebstoff ist an der
Basis 242 eine Hülle 245 aus Silikonkautschuk
befestigt, die sich über die Länge der Nadel 243 erstreckt
und diese umschließt.
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In
der Muffe 236 ist eine Karpule 246 mit einem Design
aufgenommen, das in der pharmazeutischen Industrie Standard ist,
bestehend aus einem Glaszylinder oder einem Fläschchen 247,
der/das an einem Ende offen ist und bei dem ein Septum-Verschlussdeckel 248 am
anderen Ende befestigt ist. Innerhalb des Glasfläschchens
befindet sich ein verschließender Kolbenkopf 249 aus
Silikonkautschuk, welcher zum Septum-Deckelende des Fläschchens hin
bewegt werden kann. Ebenfalls aufgenommen im proximalen Ende (vis à vis
eines Benutzers) des Fläschchens und anstoßend
an den verschließenden Kolbenkopf 249 befindet
sich ein Kolbenschaft 250 aus ABS.
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Die
Karpule 246 wird in der Muffe 232 als ein sanfter
Festsitz aufgenommen, sodass sie in der Hülse 232 an
ihrer Position festgehalten wird, aber auch entlang der Achse der
Hülse relativ leicht bewegt werden kann. Die Karpule enthält
5 ml 1 %ige Polidocanol-Lösung.
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Die
gesamte Kassette, einschließlich der Karpule, ist in eine
5-schichtige Aluminium-Kunststofflaminat-Membran gepackt. Dieses
Material weist zwei Schichten aus Aluminium auf, welche es für
einen Gasaustausch überaus beständig machen. Es ist
wichtig, dass Stickstoff, der 80% der atmosphärischer Luft
ausmacht, nicht in erheblichen Mengen in die Gaskammer eindringt.
Die 5-schichtige Laminatpackung stellt sicher, dass das Produkt
eine Lagerungsfähigkeit von 2 Jahren bei lediglich einem Bruchteil
von 1% Stickstoffeintrag aufweisen kann.
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Die
Fertigung der Kassette beinhaltet die folgenden Stufen. Die verschiedenen
Komponenten, aus welchen die Schleifenkammer 206 besteht,
werden in einer Atmosphäre entweder aus dem 30% CO2, 70% O2-Gasgemisch,
mit dem die Kammer gefüllt wird, oder einer Atmosphäre
aus > 99% reinem Kohlendioxid
zusammengesetzt, wobei letzterer sicherer ist. In jedem Fall wird
der Stickstoffgehalt der Atmosphäre auf einem praktischen
Mindestlevel und sicherlich unter 1% gehalten. Während
sich die Schleifenkammer 206 immer noch in dieser Atmosphäre
befindet, wird sie in das Gehäuse 201 montiert, und
ein gasdichter Verschluss aus dreischichtiger Kunststoff-Aluminium-Laminatfolie
wird über der Vertiefung in dem Gehäuse befestigt,
um einen zusätzlichen Grad des Schutzes gegen Stickstoffeintrag
vorzusehen; der Grund dafür ist, dass der Polypropylen-Peristaltikschlauch
der anfälligste Teil der Anordnung für Stickstoffeintrag
ist. Diese Einheit wird dann autoklaviert.
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Inzwischen
wird die Karpule 246 mit 5 ml 1 %igem Polidocanol gefüllt
und wärmesterilisiert. Die Karpule 246 wird dann
in dem Gehäuse 201 montiert und dann wird in der
gleichen Atmosphäre die gesamte Kassettenanordnung mit
einem Beutel aus einer 5-schichtigen Aluminium-Kunststoff-Laminatfolie voll
umwickelt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Raum zwischen
dem Ganzeinschlag-Beutel und der Kassette wenig oder kein Stickstoffgas
enthält. Wenn das Fertigungsverfahren in einer CO2-Atmosphäre durchgeführt
wurde, ist dann ein Spülungsbetrieb erforderlich, welcher
das teilweise Evakuieren der Kammer und danach das Einspritzen von Sauerstoffgas
in einer ausreichenden Menge in die Tülle der Kammer beinhaltet,
um so den Inhalt auf bis zu 70% O2 zu bringen.
Danach wird ein ähnliches Verfahren für den inneren
Hohlraum in dem Gehäuse und dann für den Raum
in dem Ganzeinschlag-Beutel durchgeführt, welcher danach
verschlossen wird.
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Die 12 zeigt
eine Peristaltikpumpeneinheit mit einer Kassette wie weiter oben
beschrieben und in den 7 bis 11 veranschaulicht,
die auf der Pumpeneinheit befestigt ist, die in gestrichelten Linien
dargestellt ist. Die Pumpeneinheit ist eine angepasste Version einer
Watson Marlow Sci Q 323-Peristaltikpumpe und umfasst eine Gehäuse 270 und
eine Konsole, die einen Ein-/Aus-Schalter 276 und ein Digitaldisplay 275 einschließt.
Die Anpassung der Watson Marlow-Einheit umfasst Veränderungen,
um einen Betrieb in einer Orientierung, die über 90 Grad
von ihrer normalen Betriebsposition aus verändert wird,
zu ermöglichen. Dies erlaubt eine Montage der Kassette
auf der Pumpe in einer gezeigten horizontalen Orientierung: das
Display und die Oberflächenmerkmale wurden verändert,
um dem Rechnung zu tragen. Der Pumpenkopf 283 und die Trägerplatte 289,
die verschiebbar auf der Pumpeneinheit montiert ist, sind neu konstruiert
worden, um die Gestalt der Kassette aufzunehmen, und ein Absatz 288 ist
vorgesehen worden, um die Kassette zu stützen, wenn sie
auf der Pumpe montiert wird.
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Bei
Gebrauch, wenn ein sklerosierender Polidocanol-Schaum kurz vor der
Behandlung eines Patienten erzeugt werden soll, wird eine Kassette
aus ihrer Umwicklung entnommen und auf der Pumpe angebracht, indem
sie mit dem peristaltischen Schlauch 207 zwischen dem Pumpenkopf 283 und
der Trägerplatte 289 positioniert wird, wie in 12 gezeigt wird.
Die Trägerplatte 289 wird dann gegen den peristaltischen
Schlauch 207 geschoben, wobei dieser gegen die Rollen des
Pumpenkopfes 283 gepresst wird, bis die verschiebbare Trägerplatte
in ihre Position einrastet.
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Die
Pumpe wird dann durch Drücken des Ein-/Aus-Schalters 276 gestartet.
Sie erreicht schnell einen stabilen Zustand, in dem das Gas in der
Schleifenkammer beständig in Pfeilrichtung A in 10 zirkuliert.
An diesem Punkt übt der Benutzer Druck auf den Kolbenschaft 250 aus,
um Polidocanol in die Schleifenkammer 206 abzugeben. Bezug
nehmend auf die 10, überwindet die
Wirkung des angewen deten Drucks auf den Kolbenschaft 250 den durch
den Festsitz geleisteten Widerstand zwischen der Karpulemuffe 236 und
der Karpule 246, womit die Karpule sich gegen die Nadelanordnung 241 bewegen
lässt. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Atmosphäre in
der Schleife gegen Kontakt mit dem Inhalt der Karpule und gegen
die Innenatmosphäre in dem Kassettengehäuse mittels
der Hülle 245, welche die Nadel 243 überdeckt,
verschlossen. Während der Karpulen-Septumdeckel 248 sich
gegen die Hülle 245 schiebt, wird die Hülle
zurückgeschoben und die Nadel 243 durchsticht
die Hülle 245 und danach den Septumdeckel 248.
Auf diese Weise entsteht eine Verbindung zwischen dem Inhalt der
Karpule und dem Inhalt der Schleife, ohne jegliches Risiko eines signifikanten
Sterilitätsverlusts oder eines Stickstoffeintrags.
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Nachdem
die Verbindung hergestellt wurde, übt der Benutzer weiter
Druck auf den Kolbenschaft 250 aus, welcher jetzt den Kolbenkopf 249 dazu bringt,
das Fläschchen 247 nach unten zu schieben, wobei
die Polidocanol-Flüssigkeit durch die Nadel 243 und
in den Kanal 235 bis zum porösen Sinterring 238 verteilt
wird. Die Flüssigkeit wird gleichmäßig
um den Querschnitt der Schleifenkammer 206 an diesem Punkt
verteilt und wird gleichmäßig in das strömende Gas
eingeführt, unmittelbar bevor das Gas und die Flüssigkeit
durch den Schaumerzeuger 208 strömen. Flüssigkeit
und Gas zirkulieren weiter und der Schaum wird allmählich
verfeinert bis ein stabiler Zustand nach 30–60 Sekunden
erreicht ist.
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Die
Schaum kann auf diese Weise so lange wie gewünscht aufrechterhalten
werden, obwohl dies zu Problemen mit der Sterilität führen
kann, die durch eine modifizierte Version der Vorrichtung angegangen
werden, welche sich nach einem bestimmten Benutzungszeitraum deaktiviert
(siehe weiter unten). Der Benutzer kann Schaum zu jedem beliebigen
Zeitpunkt durch Abschalten der Pumpe und Anbringen einer herkömmlichen,
z. B. einer 20-ml-Spritze, am Luer-Auslass 203 auf der
Kassette abziehen. Der Auslass 203 ist mit einem Ventil
unter Verwendung eines allgemein auf diesem Gebiet bekannten Systems
versehen, sodass das Einführen der Spritzen-Luer-Düse
das Ventil öffnet und das Abziehen von Schaum erlaubt.
Da die Luer-Tülle 203 und der Auslassschlauch 231 für
tote Zonen sorgen können, wo sich Substandard-Schaum ansammeln
kann, zieht der Benutzer eine bestimmte Menge an Schaum, z. B. 5
ml, ab und die in jedem Fall ausreichend ist, damit man sehen kann,
ob der in die Spritze gelangende Schaum von guter Qualität
ist, und entsorgt diesen dann vor der Wiedereinführung
der Spritze und dem Abziehen von Schaum für den Gebrauch.
Diese Verfahrensweise hat den zusätzlichen Vorteil, dass
die tote Zone in der Spritzendüse ebenfalls von Luft gereinigt
wird. Nachdem eine Spritze mit Schaum abgezogen wurde, schaltet
der Benutzer die Pumpe wieder ein, um den verbleibenden Schaum in
der Kassette in gutem Zustand zu halten für den Fall, dass
mehr Schaum später in der Prozedur benötigt wird.
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Bei
einer Modifikation dieser Ausführungsform ist die Pumpe
so ausgelegt, um sich nach einem kontinuierlichen Betrieb von 30
Minuten abzuschalten, damit die Sterilität sichergestellt
ist. In der modifizierten Ausführungsform wird ein HF-(Radiofrequenz-Identifizierungs-)Tag
in das Kassettegehäuse eingebunden, und ein HF-Leser wird
in die Pumpeneinheit eingebunden. Auf diese Weise ist jede Kassette
einzig durch die Pumpeneinheit identifizierbar, die so programmiert
ist sich 30 Minuten nachdem die Kassette in die Maschine eingesetzt
wurde, zu deaktivieren und sich nur dann zu reaktivieren, wenn eine neue
Kassette eingesetzt wird.
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Zusammenfassung
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Vorrichtung und Verfahren
zur Herstellung von therapeutischem Schaum
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Eine
Vorrichtung und ein Verfahren zum Erzeugen eines therapeutischen
Schaums aus einer sklerosierenden Lösung, wie Polidocanol,
und einem Gas, welches in dem Körper absorbierbar oder
lösbar ist, umfasst eine wegwerfbare Kassette, die einen Flüssigkeitsbehälter
und eine flexible Kammer, welche Gas enthält, wobei die
Kammer als eine Schleife (6) ausgebildet ist. In der Schleifenkammer
(6) ist ein schaumerzeugendes Sieb (8) angeordnet.
Bei Gebrauch wird Flüssigkeit in die Kammer eingeleitet, und
danach wird die Kassette in eine Pumpmaschine eingesetzt, wo sie
von einer Peristaltikpumpe in Eingriff genommen wird, welche den
Inhalt der Schleifenkammer (6) durch das Sieb (8)
zirkuliert, wodurch Schaum erzeugt wird. Wenn ein stabiler Zustand
erreicht ist, kann Schaum unter Verwendung einer Spritze entweder über
eine Tülle (3) oder ein Septum abgezogen werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 0656203
A [0003]
- - US 5676962 [0003]
- - EP 1180015 A [0007, 0034]
- - GB 04/004848 [0007, 0069]
- - EP 1180015 B [0008, 0067, 0069]
- - WO 2006/046202 A1 [0011]
- - WO 2002/30237 A1 [0012]
- - WO 04/062461 [0034]
- - GB 2006/001754 [0034]
- - GB 2006/001749 [0034]
- - GB 2004/004848 [0034]
- - EP 1266682 A [0067]