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Hintergrund der Erfindung
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Sachgebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft das Gebiet der elektrische Verbinder.
Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung einen Crossconnect-Anschlussblock,
der in einem Telekommunikationssystem Anwendung findet, um die Verbindung
von TIP und RING Leitungssätzen (zur Übertragung
von Schaltungssignalen) der Zentralstelle an Leitungssätze
in dezentralisierten Leitungen herzustellen. Der erfindungsgemäße
Crossconnect-Anschlussblock kann ferner einen oder zwei Sätze
von Kabelsteckern gleichzeitig umfassen und optional eine elektrische Schutzeinrichtung
aufweisen, um die verbundenen Leitungssätze mit einem Überspannungs-
oder Überstromschutz, wie Blitzschlägen, zu schützen.
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Beschreibung des Standes der
Technik
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Crossconnect-Anschlussblöcke
sind bekannt und werden in Telekommunikationssystemen als Anschlussblöcke
für ein von der Zentralstelle ausgehendes Kabel eingesetzt,
so dass das Kabel einer Leitung von Benutzeranschlüssen
entspricht und mit diesem verbunden ist. Bei der Verwendung eines Crossconnect-Anschlussblocks
stellt das von der Zentralstelle ausgehende Massenkobel üblicherweise
einen Anschluss dar und mehrere kleinere Kabel, die aus dem Crossconnect-Anschlussblock
herausgeführt werden, sind mit anderen parallel angeordneten
Crossconnect-Anschlussblöcken verbunden, so dass die Leitungssätze
der Kabel in der Zentralstelle korrekt mit den Leitungssätzen
von Benutzeranschlüssen verbunden werden können.
Die Crossconnect-Anschlussblöcke ermöglichen das
Schalten von Telefonleitungen und Tests der Leitungen und Bewirken
die Übertragung von Signalen. In einigen Ausbildungsformen
ermöglichen die Crossconnect-Anschlussblöcke auch
Verbinden zusätzlicher Telefonleitungen mit den ursprünglichen
Leitungen.
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Es
wurden bereits einige Patente bezüglich Crossconnect-Anschlussblöcken
offenbart. Beispielsweise verwendet das
US-Patent 4 210 378 Schrauben als
Befestigungsstifte zur Herstellung einer Verbindung zwischen verschiedenen
Leitungspaaren, wobei die Verbindung mit dem Modul bei dieser Erfindung
permanent ist, so dass ein Wechseln der Leitungen schwierig ist.
Ein Stand der Technik, welcher diesen Nachteil überwindet
und eine schnelle und einfache Verbindung bewirkt, umfasst die
US-Patente 4 431 247 und
4 815 980 , und andere Arten
von Crossconnect-Anschlussblöcken sind in den
US-Patenten 4 279 460 und
4 789 354 zu finden. Bei diesem
Stand der Technik können Leitungssätze einer Signalleitung über
Leitungen zwischen Kontaktelementen zweier Blöcke einfach
zu Leitungssätzen in einem benachbarten Crossconnect-Block
hinzugefügt werden.
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Neben
dem im Stand der Technik offenbarten Inhalt betreffend die Crossconnect-Systeme
und die Crossconnect-Anschlussblöcke, sind in Patenten über
Anschlüsse mit entfernter Isolierungsschicht, wie beispielsweise
die
US-Patente 4 342 430 und
4 533 196 sowie das
GB-Patent 2 129 630 , verschiedene
Arten von Telekommunikationsverbindern oder elektrischen Verbindern
offenbart. In diesen Patenten werden Leitungen in einen U-förmigen
Schlitz eines metallischen Kontaktelements eingeführt,
und das U-förmige Element dient dem Entfernen der Isolierungsschicht
der Leitungen, so dass der Leiter in den Leitungen mit elastischer
Kraft gedrückt wird und auf diese Weise mit dem Kontaktelement
elektrisch verbunden wird. Das
US-Patent
4 127 312 und das
US-Patent
5 147 218 offenbaren die Verfahren, welche die Verbinder
mit dem Kontaktelementen zum Entfernen der Isolierungsschichten
verwenden, um die nackten Drähte zur Herstellung der Verbindung von
verschiedenen Leitungssätzen zu verwenden. Das
US-Patent 4 127 312 beschreibt
zwei Endbereiche jedes Kontakts, die in einem Winkel von 90° angeordnet
sind und unterschiedlich verwendet werden. Erstens wird der Bereich
eines Kontakts mit entfernter Isolierungsschicht zur Herstellung
einer Verbindung des Kontakts mit den nackten Drähten verwendet,
und die gegenüberliegende Seite des Kontakts weist einen
Stimmgabelkontakt auf, um einen Abzweigungsbereich des Kontakts
mit einem anderen Verbinder zu verbinden, so dass zwei Kontaktelemente
elektrisch verbunden sind. Dieses Patent beschreibt ferner das Verfahren
zur Herstellung dieser Art von Kontakten.
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Über
die übliche Verbindung zwischen einem Leitungssatz und
einem anderen Leitungssatz hinausgehend, offenbart das
US-Patent 5 281 163 ferner, dass Leitungen
aus der anderen Seite eines angeschlossenen Crossconnect-Anschlussblocks
zu anderen Zwecken, wie Halbabzweig- oder Testschaltungen, abgezweigt
werden. Das Halb-Abzweigen oder Überbrücken der
Schaltung kann somit ohne Störung der Kontinuität
der ursprünglichen Leitung erfolgen. Das
US-Patent 5 281 163 verwendet einen Anschlussblock
zum Anschließen eines ersten Satzes von Leitungen und einen
Stecker zum Anschließen eines zweiten Leitungssatzes, wobei
der Stecker zur Fixierung derselben in den Anschlussblock eingeführt
wird, so dass der normale Durchgangsverbindungsmodus realisiert
wird. Ferner kann der Stecker für eine Halbabzeigung oder
ein Testen der Verbindung der Leitungssätze seitens der
Zentralstelle gestapelt werden.
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Jedoch
beschreibt das
US-Patent 5 281
163 noch immer ein kompliziertes Verbindungsverfahren, das
einen festen Anschlussblock benötigt, um den ersten Leitungssatz
anzuschließen, sodann einen Stecker verwendet, um den zweiten
Leitungssatz anzuschließen, und bei dem anschließend
der Stecker in den Anschlussblock eingeführt wird, um die
Durchgangsverbindung der Leitungssätze herzustellen. Es sind
somit mehr Elemente erforderlich, und die Vorgehensweise ist kompliziert.
Zur Verringerung der Kosten und um die Arbeit des Bedieners zu vereinfachen,
wobei jedoch die gleichen Vorteile gewahrt bleiben, wurde die vorliegende
Erfindung entwickelt, welche die normale Durchgangsverbindungsfunktion des
ersten Leitungssatzes und des zweiten Leitungssatzes sowie die Halbabzweigung
oder Überbrückung der Schaltung ohne Störung
oder Unterbrechung der ursprünglichen Schleifen ermöglicht.
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Überblick über
die Erfindung
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Crossconnect-Anschlussblock
zu schaffen, welcher die Struktur herkömmlicher Anschlussblöcke
vereinfacht, so dass der Benutzer Leitungen unter Verwendung der
Struktur des Anschlussblocks ohne zusätzliche Stecker selbst
leicht verbinden oder wechseln kann.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Crossconnect-Anschlussblock
zu schaffen, der weniger Bauteile aufweist und leicht zu montieren
ist, jedoch die gleiche Leistung zeitigt. Der Crossconnect-Anschlussblock
kombiniert zwei Kontakte, die sich herkömmlicherweise in
einem Modul und einem Stecker befinden, zu einem Teil und integriert
die Funktion des Steckers in den erfindungsgemäßen
Anschlussblock, so dass das Modul, das ursprünglich in
der Lage ist, einen Leitungssatz zu verbinden, zwei Leitungssätze
verbindet und weiterhin die Funktion des einfachen Wechselns der
Leitungen bewahrt. Ferner können auch die Kosten reduziert werden.
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Ferner
ist es eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Anschlussblock
zu schaffen, der ferner unabhängige Steckerelemente umfassen
kann, um die Verbindung mit anderen Leitungssätzen zu ermöglichen.
Die Steckerelemente können auch Elemente mit elektrischen
Schutzeinrichtungen, wie Überspannungs- und Überstromschutzeinrichtungen,
aufweisen, um Schleifen mit elektrischer Schutzfunktion zu bilden.
Die vorliegende Erfindung offenbart im Einzelnen den detaillierten
Aufbau der Kombination der elektrischen Schutzschleifen und der
entfernbaren Jumper-Stecker, und offenbart den Modus, der ein weiteres
Anschließen von Jumper-Steckern durch Einstecken derselben
ermöglicht, um die genannte Aufgabe zu lösen.
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Dementsprechend
schafft die vorliegende Erfindung einen Anschlussblock zum Verbinden
von Leitungssätzen, mit einer Basis, mindestens einer Gruppe
von in der Basis angeordneten Anschlüssen, wobei die Anschlüsse
ein erstes und ein zweites Ende aufweisen, wobei das erste Ende
der Verbindung mit einem ersten Leitungssatz und das zweite Ende
der Verbindung mit einem zweiten Leitungssatz dient, mindestens
einer ersten Abdeckung, die lösbar auf der Basis angeordnet
ist und eine Stützeinrichtung zum Stützen des
ersten Leitungssatzes aufweist, wobei sich die Stützeinrichtung
an einer Position befindet, die dem ersten Ende des Anschlusses entspricht,
und mit mindestens einer zweiten Abdeckung, die lösbar
auf der Basis angeordnet ist und eine Stützeinrichtung
zum Stützen des zweiten Leitungssatzes aufweist, wobei
die Stützeinrichtung an einer Position angeordnet ist,
die dem zweiten Ende des Anschlusses entspricht. Die erste Abdeckung und
die zweite Abdeckung sind zum leichten Öffnen und Schließen
ausgebildet, wobei beispielsweise ein Rand jeder der Abdeckungen
an der Basis angelenkt ist, und der andere Rand ein mit der Basis
verbundener Mechanismus. Wenn ein Benutzer eine Verbindung mit einem
anderen Leitungssatz herstellen will, kann der Wechsel des Leitungssatzes
durch Lösen des Verbindungsmechanismus, Herausziehen der ursprünglichen
Leitung, Einsetzen und Positionieren der neuen Leitung und Drücken
der Verbindungseinrichtung in die mit der Basis verbundene Position
erfolgen.
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Sollen
andere Leitungssätze angeschlossen werden, ohne die verbundenen
ersten und zweiten Leitungssätze zu stören, ist
lediglich ein modularisierter Stecker mit einer Form vonnöten,
die der Form des Anschlussblocks entspricht. Hierbei sollten die Abdeckelemente
der eigentlichen Anschlussblöcke Öffnungen aufweisen,
um einen Kanal zu bilden, durch den die Spleißkontakte
in dem Stecker Zugang zu den Anschlüssen in der Basis des
Anschlussblocks haben und die elektrische Verbindung mit diesen
herstellen. Um jede der Öffnungen der Abdeckung ist eine
Positionierungseinrichtung gebildet, so dass jedes Paar von Öffnungen
polarisiert ist und den Stecker beim Einsetzen des Steckers in den
Anschlussblock ausrichten kann. Der Stecker weist einen Isolierkörper
mit zwei entgegengesetzten Enden und eine Kappe auf, die zum einfachen Öffnen
und Schließen an einem Ende des Isolierkörpers
vorgesehen ist. Zumindest ein Spleißkontakt ist in dem Steckerkörper
gehalten und der Spleißkontakt besteht aus einer dünnen
Metallplatte. Jeder Spleißkontakt weist zwei entgegengesetzte
Endbereiche au, wobei einer der Endbereiche zum elektrischen Verbinden
des Anschlusses in der Basis und der andere Endbereich zum teilweisen
Entfernen der Isolierschicht des mit dem Stecker zu verbindenden Drahts
verwendet wird, so dass der Leiter in der Leitung durch eine elastische
Kraft gedrückt und elektrisch mit dem Kontaktbereich verbunden
ist. Der Kontaktbereich zum Entfernen der Isolierschicht der Leitung
wird auch beim Anschluss anderer in den Stecker eingesetzter Jumper-Stecker
verwendet.
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Die
Kappe des Steckers ist der Abdeckung des Anschlussblocks ähnlich. Öffnungen,
die denjenigen in den zuvor beschriebenen Abdeckungen ähnlich
sind, können in der Kappe ausgebildet sein, um einen Kanal
zu bilden, durch welchen Kontakte in einem anderen Stecker zur Jumper-Verbindung (zweiter
Stecker) zu den Kontakte des Steckers (erster Stecker) Zugang haben
und diese kontaktieren. Eine Positionierungseinrichtung ist auch
in dem Ende des Steckerkörpers vorgesehen, die zur Anpassung an
die Abdeckung verwendet wird, so dass sie zu der Positionierungseinrichtung
um die Öffnung jeder Abdeckung derart passt, dass die Kontakte
in dem Stecker leicht die Öffnungen der Abdeckungen durchdringen
und in elektrische Verbindung mit den Anschlüssen in der
Basis gelangen können. Durch diese Ausbildung werden die
Stecker übereinandergestapelt und bilden eine kontinuierliche
Verbindung aus.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel kann in dem Stecker eine Überspannungs-
oder Überstromschutzschleife vorgesehen sein. Da die in
dem Stecker gebildete Schleife eine Überspannungs- oder Überstromschutzfunktion
hat, kann der Schade durch einen plötzlichen Anstieg der
Spannung oder des Stroms, wie beispielsweise der plötzliche
Spannungsanstieg durch einen Blitzschlag, verringert werden.
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Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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1 ist
eine perspektivische Darstellung der vorliegenden Erfindung.
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1A ist
eine Teilschnittdarstellung der 1.
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2A ist
ein Teil der Vorderansicht eines Anschlussblocks der vorliegenden
Erfindung.
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2B ist
ein Querschnitt der 2A zur Darstellung des Zustands,
in dem der Anschluss des erfindungsgemäßen Anschlussblocks
in der Basis gehalten ist.
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3 zeigt
die Form des Anschlusses in dem Anschlussblock der vorliegenden
Erfindung und die Situation, dass der erste Leitungssatz und der zweite
Leitungssatz verbunden sind; der Anschluss kann ferner mit den Spleißkontakten
in dem Stecker verbunden sein; 3 zeigt
auch die Form der Spleißkontakte, wobei jeder der Spleißkontakte
zwei gegenüberliegende Endbereiche aufweist, wobei der eine
Endbereich die Form einer Stimmgabel hat und mit dem Anschluss verbunden
ist, während der andere Anschluss einen U-förmigen
Schlitz zum Durchdringen der Isolierung der Leitungen aufweist,
und die U-förmige Klinge ist mit den Spleißkontakten
anderer Stecke verbunden. Die Stimmgabelkontakte und die Kabelisolationsdurchdringungskontakte
sind in einem Winkel von 90° um eine Längsachse
angeordnet.
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4 ist
eine perspektivische Darstellung der Abdeckungen des erfindungsgemäßen
Anschlussblocks, die an der Basis angelenkt und offen sind, wobei
der Zustand dargestellt ist, dass die Leitungen auf den Abdeckungen
angeordnet sind.
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5 ist
eine perspektivische Darstellung, welche zeigt, dass nach dem Anschließen
des erfindungsgemäßen Anschlussblocks an den ersten
Leitungssatz und des zweiten Leitungssatz, der Stecker in den Anschlussblock
eingesteckt wird und mit dem dritten Leitungssatz verbunden wird,
wobei der Zustand gezeigt ist, in dem die Kappe des Steckers geöffnet
wurde und den dritten Leitungssatz aufnimmt.
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6 ist
eine perspektivische Darstellung des Steckers von 5,
und zeigt hauptsächlich den detaillierten Aufbau an der
Stelle, an welcher der Steckerkörper die Verbindung mit
den Abdeckungen herstellt.
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7 ist
eine perspektivische Darstellung des Steckers von 5,
und zeigt hauptsächlich den detaillierten Aufbau der Kappenseite
des Steckers.
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8 ist
eine Längsschnittdarstellung der Kappe des Steckers von 7 im
geschlossenen Zustand.
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9 ist
eine Querschnittsdarstellung der Kappe des Steckers von 7 im
geschlossenen Zustand.
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10 ist
eine perspektivische Darstellung des erfindungsgemäßen
Anschlussblocks mit zwei darauf gestapelten Steckern, wobei die
Kappe des oberen Steckers offen ist und sich ein Leitungssatz im
Aufnahmekanal der Kappe befindet.
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11 ist
eine perspektivische Explosionsdarstellung der bei einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung in dem Stecker angeordneten Überspannungsschutzeinrichtung.
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12A ist ein Schaltungsdiagramm der Überspannungsschutzeinrichtung,
die in dem Stecker von 11 angeordnet ist.
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12B ist ein Schaltungsdiagramm der Überstromschutzeinrichtung,
die in dem Stecker von 14 angeordnet ist.
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13 zeigt
das Erscheinungsbild des Steckers mit der elektrischen Schutzeinrichtung
nach einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung,
wobei der Massekontakt des Steckers nach außen frei liegt, um
die Verbindung mit anderen Masseeinrichtungen zu vereinfachen.
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14 ist
eine perspektivische Darstellung der in einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung in dem Stecker angeordneten Überstromschutzeinrichtung.
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15 ist
eine Explosionsdarstellung der in dem Stecker von 14 angeordneten Überspannungsschutzeinrichtung.
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16 ist
eine schematische Darstellung eines Ausführungsbeispiels
der vorliegenden Erfindung, bei dem der Anschlussblock mit dem Stecker, welcher
die elektrische Schutzeinrichtung und die Masseplatte aufweist,
und mit dem Masserahmen verbunden ist.
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17 ist
eine perspektivische Darstellung, welche zeigt, dass der Anschlussblock
der vorliegenden Erfindung nach dem Verbinden mit dem Stecker die
Schutzkappe abdeckt und nach dem Verbinden mit der Masseplatte mit
einem großen Masserahmen verbunden wird.
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Detaillierte Beschreibung
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Bevorzugte
Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung werden
im Folgenden unter Bezugnahme auf die zugehörigen Zeichnungen
näher erläutert, und Bezugszeichen in den Zeichnungen dienen
der Wiedergabe entsprechender Elemente.
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Wie
in 1 allgemein dargestellt, ist ein Anschlussblock 16 der
vorliegenden Erfindung rechteckig und weist eine Basis 21 und
mehrere Abdeckungen 18 auf, die auf der Ober- und der Unterseite
der Basis 21 angeordnet sind. 2B zeigt
einen Querschnitt durch den Anschlussblock 16 entlang der
Linie 2B-2B in 2A, und zeigt, dass die Basis 21 mehrere
Gruppen von Anschlüssen 30 aufweist, wobei jede
Gruppe von Anschlüssen 30 zur elektrischen Verbindung
eines ersten Leitungssatzes 23 und eines zweiten Leitungssatzes 63 dient.
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Die
Basis 21 ist vorzugsweise aus thermoplastischem, elektrisch
isolierendem Kunststoff PBT, der mit Glasfasern gefüllt
ist. Im Allgemeinen sind mehrere Abteilungen in der Ober- und der
Unterseite der Basis 21 ausgebildet, und mehrere Gruppen
von Schlitzen 25 zum Aufnehmen der Anschlüsse 30 sind in
der Basis 21 ausgebildet (siehe 1 und 2B).
Das Material der Basis bietet eine ausgezeichnete elektrische Isolierung
der Anschlüsse 30 in den Schlitzen 25 und
bietet ausreichend Festigkeit, die für das Zusammengreifen
der Leitungen und der Anschlüsse 30 erforderlich
ist. Die Abteilungen sind Strukturen, die ausgebildet sind, um ein
leichtes Verziehen und Verformen der Basis während des
Thermoplastformverfahrens zu verhindern. Die Abdeckungen 18 sind
ebenfalls aus einem ähnlichen Isoliermaterial gebildet.
Die Ober- und die Unterseite der Basis 21 weisen jeweils
Pfosten 22 und 24 auf, und die Rille zwischen
den Pfosten 22 und 24 unterstützt das
Stützen des ersten Leitungssatzes 23 und des zweiten
Leitungssatzes 63, die in den Abdeckungen 18 gehalten
sind. Die Größe der Rillen zwischen den Pfosten 22 und 24 ist
geringfügig größer als der Außendurchmesser
der Leitungen.
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3 zeigt
den Aufbau eines bei der vorliegenden Erfindung verwendeten Anschlusses 30.
Der Anschluss 30 besteht aus einem leitfähigen
Metall und weist zwei im Wesentlichen U-förmige Enden auf,
nämlich ein erstes Ende 81 und ein zweites Ende 92,
die jeweils einen U-förmigen Schlitz 93 aufweisen.
Die U-förmigen Schlitze 93 greifen an dem ersten
Leitungssatz 23 bzw. dem zweiten Leitungssatz 63 an.
Die U-förmigen Enden haben eine Funktion, die ähnlich
einer U-förmigen Klinge ist, und können die Isolierungsschichten
der in diese eingeführten Leitungen abschneiden, um in
Kontakt mit Leitern in den Leitungen zu gelangen.
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Wie
in 2B dargestellt, müssen die Anschlüsse 30,
um ein einfacheres Eindrücken der Leitungen in die U-förmigen
Schlitze 93 der Anschlüsse 30 zu erreichen,
in den Schlitzen 25 der Basis 21 fixiert werden,
und die offenen Enden der U-förmigen Schlitze 93 der
Anschlüsse 30 müssen abgeschrägt oder
abgerundet sein. Vorzugsweise ist die Breite der Schlitze 25 ungefähr
gleich oder geringfügig größer als die
Dicke der Anschlüsse 30, so dass die Anschlüsse 30 gehalten
werden und in der Basis 21 nicht wackeln oder drehen. Ferner
sind Finnen oder Stacheln 301, 302 mit einer Breite,
die größer als die der Schlitze 25 ist,
in Bereichen neben den elektrischen Kontaktbereichen der Anschlüsse
ausgebildet, und Räume zum Aufnehmen der Finnen oder Stacheln 301, 302 sind
in den Schlitzen 25 ausgebildet. Wenn die Tiefe, in welcher
die Anschlüsse 30 in die Schlitze 25 eingeführt
werden, einen bestimmten Wert erreicht, werden die Finnen oder Stacheln 301, 302 aus
der geringen Breite der Schlitze 25 gelöst und
in den Aufnahmeräumen befestigt. Somit sind die Anschlüsse
in den Schlitzen 25 befestigt und rutschen nicht vertikal.
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4 zeigt
den Zustand, in dem die Abdeckungen 18 in der Basis 21 angeordnet
und geöffnet sind, und der Aufbau des Bereichs der Abdeckungen 18,
welcher die Leitungen aufnimmt, ist deutlich dargestellt. Die Abdeckungen 18 sind
jeweils an zwei gegenüberliegenden oberen und unteren Enden
der Basis 21 (d. h. der ersten Abdeckung und der zweiten Abdeckung)
ausgebildet, das heißt, sie sind außerhalb des
ersten Endes 91 und des zweiten Endes 92 jeder
Gruppe von Anschlüssen 30 angeordnet. Jede der
Abdeckungen 18 weist eine Leitungsstützeinrichtung 26 zum
Stützen eines Leitungssatzes 23 oder 63 auf.
Vorzugsweise handelt es sich bei der Leitungsstützeinrichtung 26 um
eine Gruppe von rohrförmigen Kanälen. Eine bestimmte
Länge des Endes der Leitung 23 ist in dem rohrförmigen
Kanal derart angeordnet, dass das Ende der Leitung 23 gehalten ist.
Die Wand des rohrförmigen Kanals hat einen Querspalt 28,
wobei der Querspalt 28 sich bei im geschlossenen Zustand
befindlicher Abdeckung 18 und Basis 21 in einer
entsprechenden Position in bezug auf den Anschluss 30 und
den Schlitz 25 befindet. Die Breite des Querspalts 28 ist
geringfügig größer als die Dicke des
Anschlusses 30. Die Abdeckung 18 mit den installierten
Leitungen 23 (die erste Abdeckung) deckt die Basis 21 ab,
und hierbei ist das U-förmige Ende 91 des Anschlusses 30 in
den Querspalt 28 eingeführt. Die Klingen auf zwei
Seiten des U-förmigen Schlitzes 93 schneiden die
Isolierungsschicht der Leitung 23 ab und gelangen in Kontakt
mit dem Leiter in der Leitung 23. Auf diese Weise wird
ein Leitungssatz 23 erfolgreich in dem Anschlussblock 16 installiert.
Der andere Leitungssatz 63 wird auf ähnliche Weise
in der Abdeckung 18 auf der anderen Seite der Basis 21 (der
zweiten Abdeckung) installiert und die Abdeckung 18 wird
abdeckend auf die Basis 21 aufgebracht. Somit ist die Durchgangsverbindung des
zweiten Leitungssatzes 63 und des ersten Leitungssatzes 23 abgeschlossen.
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Die
Abdeckungen
18 sind nicht auf das Stützen nur
eines Leitungssatzes beschränkt. Es können mehrere
Abdeckungen
18 als ein Teil ausgebildet werden. Unter diesen
Bedingungen können mehrere Leitungssätze mit den
Anschlüssen
30 in der Basis
21 auf einmal
verbunden werden. Um es dem Benutzer zu ermöglichen, die
Leitungssätze bequem zu wechseln, können die Abdeckungen
18 ferner
derart ausgebildet sein, dass die Benutzer die Abdeckungen
18 öffnen
und schließen kann, wie in
4 dargestellt.
Vorzugsweise ist ein Rand jeder der Abdeckungen
18 an die
Basis
21 angelenkt und Raststrukturen sind auf der anderen
Seite der Abdeckung
18 und an der entsprechenden Position
der Basis
21 vorgesehen, so dass der Benutzer die rastende
Abdeckung durch Drehen derselben lösen kann. Nachdem die
Leitungen positioniert sind, dreht der Benutzer die Abdeckung
18 zum
Verrasten derselben mit der Basis
21, so dass die zu wechselnden
Leitungen und die Anschlüsse
30 elektrisch verbunden
sind. Eine bevorzugte Raststruktur ist eine Struktur, bei welcher
ein T-förmiger Rastbereich
29 am oberen Ende des
Pfostens
22 auf der Basis
21 ausgebildet ist,
und bei der ein
-förmiger
oder "]["-förmiger Rastschlitz
69 in der Abdeckung
18 ausgebildet
ist, welcher es dem T-förmigen Rastbereich
29 ermöglicht, durch
diesen hindurch zu treten. Die Außenseite der Vorderkante
des T-förmigen Rastbereichs
29 ist abgeschrägt,
so dass wenn die Abdeckung
18 nach unten abdeckt, das Eintreten
in den Rastschlitz
69 vereinfacht ist. Da es sich bei dem
Pfosten
22 um eine elastische auskragende Trägerstruktur
handelt, wird der Pfosten
22, wenn der T-förmige
Rastbereich
29 durch den Rastschlitz
69 tritt,
leicht gebogen, jedoch nimmt der Pfosten
22 nach dem Durchtritt
des T-förmigen Rastbereichs
29 durch den Rastschlitz
69 seien
ursprüngliche vertikale Position wieder ein. Hierbei liegt
der T-förmige Rastbereich
29 an einer seitlichen
Ebene des Rastschlitzes
69 an und ist fixiert, so dass
die Abdeckung
18 nicht mehr drehe kann. Wenn der Benutzer
die Abdeckung
18 öffnen will, kann der Benutzer
den T-förmigen Rastbereich
29 geringfügig herausziehen
und die Abdeckung
18 zum Öffnen drehen. Auch hier
ist die Elastizität der auskragenden Trägerstruktur
des Pfostens
22 von Vorteil.
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Wie
in 5 dargestellt, kann bei dem zweiten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung der Anschlussblock 16, der den
ersten Leitungssatz 23 und den zweiten Leitungssatz 63 miteinander
verbindet, um den Vorteil von Jumper-Leitungen zu verwirklichen,
ferner elektrisch mit einem dritten und/oder einem vierten Leitungssatz
verbunden werden. Bei diesem Verbindungsverfahren wird die Abdeckung 18 auf
einer oder beiden Seiten der Basis 21 mit einem Stecker 20 verbunden,
welcher mit dem dritten Leitungssatz und/oder dem vierten Leitungssatz
verbunden ist. Hierbei muss eine Gruppe von Öffnungen 35 in
der Außenseite der Abdeckung 18 (1A)
ausgebildet sein, um den Kanal zu bilden, durch welchen die Spleißkontakte
d4s Steckers 20 in die Basis 21 gelangen und die
Verbindung mit den Anschlüssen 20 herstellen.
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Die 6 und 7 zeigen
die detaillierte Struktur des Steckers 20. Der Stecker 20 weist
einen ungefähr rechteckigen elektrisch isolierenden Körper 40 und
eine lösbar an dem Körper 40 angebrachte Kappe 41 auf.
Die Kappe 41 ist vorzugsweise an einen Rand des Körpers 40 angelenkt,
so dass sie gedreht und geöffnet oder mit dem Körper 40 verrastet werden
kann. Die 6 und 7 zeigen
die Situation, dass ein Leitungssatz in der Kappe 41 bei
geöffneter Kappe 41 angeordnet ist. Der Körper 40 weist eine
Gruppe von Spleißkontakten 45 auf, die aus einem
leitfähigen Metall bestehen. Die 8 und 9 sind
Schnittdarstellungen des Steckers 20 in verschiedenen Richtungen
zur Darstellung des Zustands, in dem die Spleißkontakte 45 in
dem Stecker 45 gehalten sind. Jeder der Spleißkontakte 45 weist zwei
entgegengesetzte Endbereiche auf. Ein erster Endbereich 50 hat
die Form einer Stimmgabel, wie in 3 dargestellt,
und dient dem elektrischen Verbinden des U-förmigen Endes 91 oder 92 des
Anschlusses 30 in der Basis 21. Der zweite Endbereich 51 (der Endbereich
zum Durchdringen der Isolierung der Leitungen) weist einen U-förmigen
Schlitz 52 auf, wie in 3 dargestellt,
und dient dem elektrischen Verbinden des dritten Leitungssatzes
oder des vierten Leitungssatzes, die in der Kappe 41 angeordnet
sind. Die Ebene des Endbereichs 51 zum Durchdringen der
Kabelisolierung ist im Winkel von 90° in bezug auf die
Ebene des Stimmgabel-Endbereichs 50 angeordnet. Wenn die
Gruppe von Spleißkontakten 45 zwei Kontakte aufweist,
wie in 3 dargestellt, ist vorzugsweise einer der Kontakte
entlang einer Längsachse gedreht, so dass der Kontakt in
einem Winkel von 180° in Bezug zu dem anderen Spleißkontakt
angeordnet ist.
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Ein
Haltebereich 43 ist an dem Körper 40 auf der
mit der Abdeckung 18 zu verbindenden Seite ausgebildet
(6), um eine Gruppe von Spleißkontakten 45 zu
halten. Der erste Endbereich 50 (der Stimmgabel-Endbereich)
jedes Spleißkontakts 45 erstreckt sich von einem
Durchgangsloch in dem Haltebereich 43 aus, so dass er in
die Öffnung 35 der Abdeckung 18 zum Zusammengreifen
mit dem Anschluss 30 eintritt. Wenn die Gruppe von Spleißkontakten 45 zwei
Kontakte aufweist, ist zwischen den beiden Spleißkontakten 45 ein
dünnwandiges Element 54 in dem Körper 40 ausgebildet
(siehe 7), um elektrische Isolierung zu bewirken.
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Wie
in 7 dargestellt, sind in der Kappe 41 zwei
rohrförmige Kanäle ausgebildet, um die Leitungen
aufzunehmen. Die Umfangsform der rohrförmigen Kanäle 46 ist
derjenigen der Leitungsstützeinrichtungen 26 der
Abdeckungen 18 ähnlich. Die Enden der Leitungen
werden mit einer gewissen Länge in die rohrförmigen
Kanäle 46 eingesetzt, so dass die Enden der Leitungen
gehalten sind. In der Wand der rohrförmigen Kanäle 46 ist
ein Querspalt 44 ausgebildet. Nachdem die Kappe 41 abdeckend
auf dem Körper 40 angeordnet wurde, entspricht
die Position des Querspalts 44 dem U-förmigen
Schlitz 52 des zweiten Endbereichs 51 des Spleißkontakts 45.
Die Breite des Querspalts 44 ist geringfügig größer
als die Dicke des Spleißkontakts 45. Nachdem die
Kappe 41 mit den installierten Leitungen auf den Körper 40 gesetzt wurde,
erstreckt sich der zweite Endbereich 51 des Spleißkontakts 45 durch
den Querspalt 44 und die Klingenbereiche auf beiden Seiten
des U-förmigen Schlitzes 52 schneiden die Isolierschichten
der Leitungen ab und gelangen in Kontakt mit den Leitern der Leitungen.
Auf diese Weise wird der dritte Leitungssatz oder der vierte Leitungssatz
erfolgreich in dem Stecker 20 installiert.
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Um
das Lösen der Kappe
41 von dem Körper
40 zu
verhindern, nachdem sie verrastet sind, ist vorzugsweise ein flexibles
Rastelement
47 an dem Körper
40 gebildet.
Das flexible Rastelement
47 weis Ausnehmungen
49 in
beiden Seiten auf, so dass das Rastelement
47 leicht geöffnet
werden und zurückfedern kann. In der Kappe
41 ist
ein Rastschlitz
48 ausgebildet. Wenn die Kappe
41 geschlossen
wird, wird das flexible Rastelement
47 leicht gebogen,
um durch die
-förmige
oder "]["-förmige Öffnung in dem Rastschlitz
48 zu
treten, und federt anschließend in Anlage an einer Seitenwand
des Rastschlitzes
48 zurück, so dass die Kappe
41i einer
bestimmten Position an dem Körper
40 fixiert ist.
-
Wenn
der Stecker
20 in die Abdeckung
18 des Anschlussblocks
16 gesteckt
wird, so weisen vorzugsweise der Steckerkörper
40 und
die Abdeckung
18 Codiereinrichtungen auf. Hierbei ist eine nach
außen weisende Wandstruktur um die Öffnungen
35 der
Abdeckung
18 herum ausgebildet und begrenzt eine Ausnehmung
36 zum
Aufnehmen des Endes des Körpers des Steckers
20 (siehe
1 und
1A).
Ein konkaver Bereich
58 kann des weiteren an der Seitenwand
der Ausnehmung
36 ausgebildet sein. Eine annähernd
rechteckige Wandstruktur
37 ist nahe der Wandstruktur vorgesehen,
welche die Ausnehmung
36 begrenzt. Die Enden der rechteckigen
Wandstruktur
37 haben Codiernuten
38, die auf zwei
gegenüberliegenden Außenseiten vorgesehen sind,
und die Öffnung
35 ist in der Ausnehmung
36 ausgebildet.
Wie in der
6 dargestellt, ist ein
-förmiger
Ausnehmungsbereich unter dem Haltebereich
43 des Steckerkörpers
40 ausgebildet,
um die Wandstruktur
37 außerhalb der Abdeckung
18 aufzunehmen.
Auf der Wandfläche des Bereichs ist ein Codierzahn
55 ausgebildet,
dessen Größe und Form geeignet ist, von der Codiernut
38 der
Wandstruktur
37 der Abdeckung
18 aufgenommen zu
werden. Der Codierzahn
55 und die Codiernut
38 bewirken
das Führen in die richtige Richtung. Wenn der Benutzer
den Stecker vor dem Einstecken in die Abdeckung
18 nicht
in die richtige Richtung dreht, kann der Stecker
20 nicht
in die Ab deckung
18 eingesteckt werden. Ferner bewirken
der Codierzahn
55 und die Codiernut
38 eine zusätzliche
mechanische Abstützung, um von der Seite her einwirkende
Kräfte (beispielsweise das Ziehen an den Jumper-Leitungen)
daran zu hindern, die elektrische Verbindung zwischen dem ersten
Endbereich
50 (dem Stimmgabel-Bereich) des Spleißkontakts
45 und
dem Anschluss
30 zu beeinträchtigen. Wie in
6 dargestellt,
ist der Steckerkörper
40 nahe der Seite des Haltebereichs
43 angeordnet,
und weist ein flexibles Rastelement
59 auf, das an der
Seitenwand ausgebildet ist. Das Rastelement
59 weist einen
vorstehenden Hakenbereich an seinem Ende auf, der von dem konkaven
Bereich
58 in der Seitenwand der Ausnehmung
36 der
Abdeckung
18 gerade aufgenommen wird (siehe
1). Der
Stecker
20 wird so mit der Abdeckung
18 verriegelt
und der Benutzer muss eine über einem bestimmten Wert liegende
Kraft aufbringen, um den Stecker
20 von der Abdeckung
18 zu
lösen. Die Außenwandstruktur auf der Seite des
Steckerkörpers
40 nahe dem Haltebereich kann die
Wandstruktur
37 und die Ausnehmung
36 der Abdeckung
18 umschließen,
und der Haltebereich
43, der den Spleißkontakt
45 hält,
ist derart ausgebildet, dass er von der Ausnehmung
36 in
der Abdeckung
18 aufgenommen werden kann. Die genannten
Formen, der Codierzahn
55, die Codiernut
38, das
Rastelement
59 und der konkave Bereich
58 wirken
zusammen, um das feste und korrekt ausgerichtete Einführen
des Steckers
20 in die Abdeckung
18 zu ermöglichen.
-
Zur
Lösung der Aufgabe, dass auch weitere Jumper-Stecker in
den Stecker 20 eingesteckt werden können, werden
die anderen Jumper-Stecker entsprechend der Form des Steckers 20 hergestellt, und
der Körper 40 jedes Steckers kann in die Kappe 41 eines
anderen Steckers eingesetzt werden. Die äußere
Form der Kappe 41 des Steckers 20 ist im Wesentlichen
gleich derjenigen des Codiermechanismus in der Abdeckung 18,
und die Kappe 41 weist ferner Öffnungen auf, die
als Kanäle dienen, durch welche Spleißkontakte
eines anderen Steckers eintreten. Wie in den 8 und 9 dargestellt,
weist die Kappe 41 Öffnungen 60 in der
Oberseite auf. Die Wandstruktur um die Öffnungen 60 definiert
eine Wandstruktur 62 und es ist eine Ausnehmung 61 in der
Wandfläche nahe der Wandstruktur 62 ausgebildet.
Die Wandstruktur 62 dient der Aufnahme des Haltebereichs 43 der
Spleißkontakte des Körpers 40 eines anderen
Steckers. Die Öffnungen 60 sind mit einer Form
ausgebildet, die derjenigen der Öffnungen 35 in
der Abdeckung 18 ähnlich ist, und die Formen der
Ausnehmung 61 und der Wandstruktur 62 sind gleich
denjenigen der Ausnehmung 36 und der Wandstruktur 37 (siehe 1 und 7).
Ferner ist auch ein Codierschlitz 64 ausgebildet (siehe 7), so
dass beim Einsetzen weiterer gleicher oder ähnlicher Jumper-Stecker
von oben in dem Stecker 20, der Codierschlitz 64 des
Steckers 20 den Codierzahn 55 eines anderen Steckers
aufnehmen kann. Ein konkaver Bereich 68, der dem konkaven
Bereich 58 der Abdeckung 18 ähnlich ist,
ist ebenfalls über dem Wandflächen-Rastschlitz 48 der
Kappe 41 ausgebildet (siehe 1 und 7),
welcher ebenfalls zum Aufnehmen des Rastelements 59 eines
anderen Steckers dient, so dass die Stecker einander halten, wenn
sie gestapelt sind. 10 zeigt den gestapelten Zustand
zweier Stecker 20. Die Verbindung von Kontakten in den
gestapelten Steckern ist in 3 dargestellt,
wobei der erste Endbereich 50 (der Stimmgabel-Kontaktbereich 5)
eines Spleißkontakts 45 elektrisch mit dem zweiten
Endbereich 51 eines anderen Steckers 20 verbunden
ist.
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Bei
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung können die Verbindungen zwischen Leitungen und
Kontakten mit einem feuchtigkeitsdichten Dichtmittel umgeben werden. Das
Dichtmittel wird um die Verbindungen der Kabel und Kontakte in der
Basis 21, der Abdeckung 18, dem Körper 40 und
der Kappe 41 vorgesehen.
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In
dem dritten Ausführungsbeispiel kann der mit dem Anschlussblock 16 verbundene
Stecker 80 auch eine Einrichtung mit elektrischer Schutzfunktion sein.
Die 11 und die 12A zeigen
eine Überspannungsschutzeinrichtung und -schleife, und
die 14 und 12B zeigen
eine andere Überstromschutzeinrichtung. Die beiden Einrichtungen
sind derart ausgebildet, dass sie in Steckern ähnlicher Formen
aufgenommen werden können. Die Überspannungsschutzeinrichtung
von 11 weist zwei Kontakte mit einer Form auf, welche
derjenigen der Spleißkontakte 45 entspricht, und
die mit einem Massekontakt 85 über ein zwischen
diesen angeordnetes Spannungsbegrenzungs element 87 verbunden
ist. Der Kontakt weist ferner einen Kontaktbereich 84 und darüber
hinaus einen Massekontakt 85 auf, dessen hinteres Ende
mit einem Messerkontakt 88 verbunden ist Nach dem Kombinieren
mit dem Steckerkörper 82, liegt der Massekontakt 85 teilweise
außerhalb des Steckerkörpers 82 frei,
wie in 13 dargestellt. Bei dem bevorzugten
Ausführungsbeispiel kann das Spannungsbegrenzungselement 87 ein
DIAC oder eine bidirektionale Triggerdiode sein, die im normalen
Zustand isolierend wirkt und in den Kurzschlusszustand wechselt,
wenn die Spannung einen vorbestimmten Wert übersteigt,
beispielsweise 270 V. Das Spannungsbegrenzungselement 87 ist
mit dem Massekontakt 85 über den Messerkontakt 88 verbunden, und
der Messerkontakt 88 und der Massekontakt 85 sind
einstückig ausgebildet. Eine in dieser Figur nicht dargestellte
Wand ist entlang der Innenfläche des Körpers 82 ausgebildet,
um den Massekontakt 85 zu stützen und zu positionieren.
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14 zeigt
eine in dem Steckerkörper 82 angeordnete Überstromschutzeinrichtung,
die zwei Gruppen von Kontakten umfasst, deren Form ähnlich derjenigen
der Spleißkontakte 45 ist. Jede Gruppe von Kontakten
weist einen Kontakt 96 mit entfernter Isolierungsschicht
und einen Stimmgabel-Kontakt 94 auf, die als zwei Elemente
ausgebildet sind (siehe 15). Eine
vorstehende Spitze ist an der Position ausgebildet, an der die beiden
Kontakte ein Strombegrenzungselement 97 berühren,
um so den elektrischen Kontakt mit zwei entgegengesetzten Seiten des
Strombegrenzungselements 97 zu vereinfachen. Die Überstromschutzeinrichtung
weist ferner einen Massekontakt 95 auf, und das hintere
Ende des Massekontakts 95 steht in elektrischem Kontakt
mit einem Spannungsbegrenzungselement 98. Das Spannungsbegrenzungselement 98 ist
im Allgemeinen eine Gasentladungsröhre, so dass übermäßige
Energie an dem Massekontakt abgeleitet werden kann, wenn die Spannung
zu hoch ist. Nachdem der Massekontakt 95 mit dem Steckerkörper 82 kombiniert ist,
liegt ein Teil des Massekontakts 95 außerhalb
des Steckers 80 frei, wie in 13 dargestellt.
Das Strombegrenzungselement 97 kann ein Element mit positivem
Widerstandstemperaturkoeffizienten (PRCT) sein und besteht im Allgemeinen
aus Keramikmaterial. Übersteigt der Strom den Arbeitsbereich,
wird das Material erwärmt und der Widerstand des Materials
steigt, wodurch der Strom verringert wird.
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Um
die elektrische Verbindung mit der Masseebene zu gewährleisten,
weist der Anschlussblock 16 in 16 eine
Masseeinrichtung auf, bei der es sich vorzugsweise um ein plattenförmiges
Element 89 handelt, das sich über die Länge
des Anschlussblocks 16 erstreckt. Die Masseplatte 89 ist
vorzugsweise mit der Basis 21 verbunden, kann jedoch auch an
der Abdeckung 18 angebracht sein. Die Masseplatte 89 weist
mehrere (nicht dargestellte) gegabelte Dorne auf, die an Positionen
angeordnet sind, welche den Massekontakten 85 und 95 entsprechen,
um so mit den Massekontakten 85 und 95 verbunden
zu werden. Wenn der Stecker 80 an dem Anschlussblock 16 abgebracht
wird, greifen die Massekontakte 85, 95 automatisch
mit den Dornen der Masseplatte 89 zusammen. Die Masseplatte 89 kann
sodann mit der Masseebene auf beliebige geeignete Weise verbunden
werden, beispielsweise mit einem sich außen erstreckende
Rahmen 90, (siehe 17). Der Rahmen
kann sodann mit der Masseebene mit Leitungen mit großem
Querschnitt (beispielsweise 6 AWG-Leitungen) verbunden werden.
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Der
Vorteil der Verwendung des Steckers 80 ist die Verhinderung
oder die Verringerung von Beschädigungen der Leitungen
und anderer wichtiger Elemente durch einen plötzlichen
Anstieg der Spannung oder des Stroms in der Leitung, beispielsweise durch
Blitzschlag. Sämtliche Element der mit dem die elektrische
Schutzeinrichtung aufweisenden Stecker 80 ausgebildeten
Schleife sind geschützt. Bewegt sich der Stecker 80 von
einer Position an dem Anschlussblock 16 durch Jumper-Verbindung
zu einer anderen Position, bewegt sich die Schutzschleife entsprechend.
Es ist somit unnötig, die Schutzschaltung separat neu anzuordnen,
und es ist ebenfalls unnötig, Schutzschleifen an den Positionen
sämtlicher Abdeckungen 18 des Anschlussblocks 16 vorzusehen.
Da die Kappe 81 des Steckers 80 mit der Schutzschleife
die gleiche Form wie diejenige der Kappe 41 des Steckers 20 hat,
kann jeder Stecker 20 in den Stecker 80 eingesetzt
werden. Somit kann die Schutzschleife sämtliche aufgesteckten
Stecker 20 schützen. Der Benutzer kann op tional
eine Seite des Anschlussblocks 16 mit dem ersten Leitungssatz 23 verbinden
und die andere Seite ohne Verbindung mit Leitungen belassen, und
er kann den Stecker 80 mit der Schutzschleife mit dem Anschlussblock 16 verbinden
und anschließend den zweiten Leitungssatz 63 mit
dem Stecker 80 verbinden; oder er kann den Stecker 20 einsetzen,
nachdem er den Stecker 80 in den Anschlussblock 16 eingesetzt
hat, in dem der erste und der zweite Leitungssatz 23, 63 verbunden sind,
und somit sind nur die Elemente in der Schleife mit dem Stecker 80 geschützt.
Der Vorgang kann nach den gegebenen Erfordernissen gewählt
werden.
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Der
erfindungsgemäße Crossconnect-Anschlussblock wurde
anhand der vorgenannten Ausführungsbeispiele offenbart,
wobei Modifizierungen der vorliegenden Erfindung vorgenommen werden können,
ohne von dem Rahmen der vorliegenden Erfindung abzuweichen. Beispielsweise
weist der Anschlussblock 16, wie i 1 dargestellt,
eine zusätzliche Schutzkappe 31 auf, welche die
folgenden beiden Funktionen hat: erstens deckt die Schutzkappe 31 die Öffnungen 35 in
der Abdeckung 18 ab, die nicht mit dem Stecker verbunden
st, um eine Verunreinigung der inneren Elemente, wie den Verbindungen
und dem feuchtigkeitsdichten Dichtmittel, durch Fremdstoffe zu verhindern;
zweitens kann die Schutzkappe 31 zur Erkennung verwendet
werden: ungeachtet der Tatsache, ob die Abdeckung 18 die Öffnungen 35 aufweist,
können Schutzkappen unterschiedlicher Farbe Zeichen zur
Kennung der Funktionen oder der Signaltypen innerer Leitungssätze
bilden. Die Schutzkappe 31 kann auch außerhalb
der unabhängig mit der Abdeckung 18 verbundenen
Steckerkappe 41 angebracht werden. Obwohl es sich bei der
in der Figur dargestellten Schutzkappe 31 um einen einteilig
ausgebildeten Streifen handelt, der die Öffnungen in mehreren
Abdeckungen 18 abdecken kann, kann die Schutzkappe 31 im
Rahmen der Erfindung in separate Teile unterteilt sein, von denen
jedes eine einzelne Abdeckung 18 bedeckt. Darüber hinaus
kann eine Aufnahme 27 an jedem Ende der Basis 21 zum
Aufnehmen eines Anzeigeelements 99 vorgesehen sein, an
der eine Markierung vorgesehen werden kann.
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Ferner
kann der Anschlussblock 16 eine Abdeckung 18 aufweisen,
die in der Lage ist, fünf Leitungssätze gleichzeitig
zu tragen, oder die Größe der Abdeckung 18 und
der Basis 21, die einer einzelnen Reihe von Anschlüssen 30 entspricht,
kann verringert werden, um die Breite der Abdeckung 18 und
der Basis 21 zu verschmälern. Anders ausgedrückt:
die Breite des Bereichs der Abdeckung 18 und der Basis 21,
welche die einzelne Reihe von Anschlüssen 30 stützt
und die Positionierungseinrichtung aufweist, ist verringert; oder
die Länge der Basis 21 wird vergrößert,
um im Gegensatz zu der ursprünglichen Länge für
die Aufnahme von 10 Leitungssätzen 25 Leitungssätze
aufzunehmen; oder es wird eine andere Kontaktstruktur, welche die
Schutzschleife aufweist, verwendet; oder es werden andere elektronische
Elemente, wie ferngesteuerte Schalter (RIT oder MTU), Funkfrequenzfilter
(RFI), Halbringe, Kurzschlussausfallelemente, und andere Überspannungs-
und Überstromsbegrenzungselemente, zu dem Stecker 18 hinzugefügt.
Die genannten und weitere Modifikationen sind in den Ansprüchen
der vorliegenden Erfindung berücksichtigt und werden von
den beigefügten Ansprüchen der vorliegenden Erfindung
abgedeckt.
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ZUSAMMENFASSUNG
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Crossconnect-Anschlussblock
-
Ein
Crossconnect-Anschlussblock mit: einer Basis; mindestens einer Gruppe
von Anschlüssen, die in der Basis angeordnet ist, wobei
der Anschluss ein erstes Ende und ein zweites Ende aufweist, wobei
das erste Ende zur Verbindung mit einem ersten Leitungssatz und
das zweite Ende zur Verbindung mit einem zweiten Leitungssatz dient;
mindestens einer ersten Abdeckung, die lösbar an der Basis
angebracht ist und eine Stützeinrichtung zum Stützen
des ersten Leitungssatzes aufweist, wobei die Stützeinrichtung
der ersten Abdeckung an einer Position angeordnet ist, welche dem
ersten Ende des Anschlusses entspricht; und mindestens einer zweiten
Abdeckung, die lösbar an der Basis angebracht ist und eine
Stützeinrichtung zum Stützen des zweiten Leitungssatzes
aufweist, wobei die Stützeinrichtung der zweiten Abdeckung
an einer Position angeordnet ist, welche dem zweiten Ende des Anschlusses
entspricht.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - US 4210378 [0003]
- - US 4431247 [0003]
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- - US 5147218 [0004]
- - US 5281163 [0005, 0005, 0006]