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DE112007000535T5 - Crossconnect-Anschlussblock - Google Patents

Crossconnect-Anschlussblock Download PDF

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DE112007000535T5
DE112007000535T5 DE112007000535T DE112007000535T DE112007000535T5 DE 112007000535 T5 DE112007000535 T5 DE 112007000535T5 DE 112007000535 T DE112007000535 T DE 112007000535T DE 112007000535 T DE112007000535 T DE 112007000535T DE 112007000535 T5 DE112007000535 T5 DE 112007000535T5
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cover
terminal block
plug
crossconnect
base
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE112007000535T
Other languages
English (en)
Inventor
Chen-Hsin Yangmei Wu
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
3M Innovative Properties Co
Original Assignee
3M Innovative Properties Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by 3M Innovative Properties Co filed Critical 3M Innovative Properties Co
Publication of DE112007000535T5 publication Critical patent/DE112007000535T5/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R9/00Structural associations of a plurality of mutually-insulated electrical connecting elements, e.g. terminal strips or terminal blocks; Terminals or binding posts mounted upon a base or in a case; Bases therefor
    • H01R9/22Bases, e.g. strip, block, panel
    • H01R9/24Terminal blocks
    • H01R9/2416Means for guiding or retaining wires or cables connected to terminal blocks
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R9/00Structural associations of a plurality of mutually-insulated electrical connecting elements, e.g. terminal strips or terminal blocks; Terminals or binding posts mounted upon a base or in a case; Bases therefor
    • H01R9/22Bases, e.g. strip, block, panel
    • H01R9/24Terminal blocks
    • H01R9/2458Electrical interconnections between terminal blocks

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  • Details Of Connecting Devices For Male And Female Coupling (AREA)
  • Connections Arranged To Contact A Plurality Of Conductors (AREA)
  • Connector Housings Or Holding Contact Members (AREA)
  • Connections By Means Of Piercing Elements, Nuts, Or Screws (AREA)
  • Multi-Conductor Connections (AREA)
  • Pharmaceuticals Containing Other Organic And Inorganic Compounds (AREA)

Abstract

Crossconnect-Anschlussblock mit:
– einer Basis;
– mindestens einer Gruppe von Anschlüssen, die in der Basis angeordnet ist, wobei der Anschluss ein erstes Ende und ein zweites Ende aufweist, wobei das erste Ende zur Verbindung mit einem ersten Leitungssatz und das zweite Ende zur Verbindung mit einem zweiten Leitungssatz dient;
– mindestens einer ersten Abdeckung, die lösbar an der Basis angebracht ist und eine Stützeinrichtung zum Stützen des ersten Leitungssatzes aufweist, wobei die Stützeinrichtung der ersten Abdeckung an einer Position angeordnet ist, welche dem ersten Ende des Anschlusses entspricht; und
– mindestens einer zweiten Abdeckung, die lösbar an der Basis angebracht ist und eine Stützeinrichtung zum Stützen des zweiten Leitungssatzes aufweist, wobei die Stützeinrichtung der zweiten Abdeckung an einer Position angeordnet ist, welche dem zweiten Ende des Anschlusses entspricht.

Description

  • Hintergrund der Erfindung
  • Sachgebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft das Gebiet der elektrische Verbinder. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung einen Crossconnect-Anschlussblock, der in einem Telekommunikationssystem Anwendung findet, um die Verbindung von TIP und RING Leitungssätzen (zur Übertragung von Schaltungssignalen) der Zentralstelle an Leitungssätze in dezentralisierten Leitungen herzustellen. Der erfindungsgemäße Crossconnect-Anschlussblock kann ferner einen oder zwei Sätze von Kabelsteckern gleichzeitig umfassen und optional eine elektrische Schutzeinrichtung aufweisen, um die verbundenen Leitungssätze mit einem Überspannungs- oder Überstromschutz, wie Blitzschlägen, zu schützen.
  • Beschreibung des Standes der Technik
  • Crossconnect-Anschlussblöcke sind bekannt und werden in Telekommunikationssystemen als Anschlussblöcke für ein von der Zentralstelle ausgehendes Kabel eingesetzt, so dass das Kabel einer Leitung von Benutzeranschlüssen entspricht und mit diesem verbunden ist. Bei der Verwendung eines Crossconnect-Anschlussblocks stellt das von der Zentralstelle ausgehende Massenkobel üblicherweise einen Anschluss dar und mehrere kleinere Kabel, die aus dem Crossconnect-Anschlussblock herausgeführt werden, sind mit anderen parallel angeordneten Crossconnect-Anschlussblöcken verbunden, so dass die Leitungssätze der Kabel in der Zentralstelle korrekt mit den Leitungssätzen von Benutzeranschlüssen verbunden werden können. Die Crossconnect-Anschlussblöcke ermöglichen das Schalten von Telefonleitungen und Tests der Leitungen und Bewirken die Übertragung von Signalen. In einigen Ausbildungsformen ermöglichen die Crossconnect-Anschlussblöcke auch Verbinden zusätzlicher Telefonleitungen mit den ursprünglichen Leitungen.
  • Es wurden bereits einige Patente bezüglich Crossconnect-Anschlussblöcken offenbart. Beispielsweise verwendet das US-Patent 4 210 378 Schrauben als Befestigungsstifte zur Herstellung einer Verbindung zwischen verschiedenen Leitungspaaren, wobei die Verbindung mit dem Modul bei dieser Erfindung permanent ist, so dass ein Wechseln der Leitungen schwierig ist. Ein Stand der Technik, welcher diesen Nachteil überwindet und eine schnelle und einfache Verbindung bewirkt, umfasst die US-Patente 4 431 247 und 4 815 980 , und andere Arten von Crossconnect-Anschlussblöcken sind in den US-Patenten 4 279 460 und 4 789 354 zu finden. Bei diesem Stand der Technik können Leitungssätze einer Signalleitung über Leitungen zwischen Kontaktelementen zweier Blöcke einfach zu Leitungssätzen in einem benachbarten Crossconnect-Block hinzugefügt werden.
  • Neben dem im Stand der Technik offenbarten Inhalt betreffend die Crossconnect-Systeme und die Crossconnect-Anschlussblöcke, sind in Patenten über Anschlüsse mit entfernter Isolierungsschicht, wie beispielsweise die US-Patente 4 342 430 und 4 533 196 sowie das GB-Patent 2 129 630 , verschiedene Arten von Telekommunikationsverbindern oder elektrischen Verbindern offenbart. In diesen Patenten werden Leitungen in einen U-förmigen Schlitz eines metallischen Kontaktelements eingeführt, und das U-förmige Element dient dem Entfernen der Isolierungsschicht der Leitungen, so dass der Leiter in den Leitungen mit elastischer Kraft gedrückt wird und auf diese Weise mit dem Kontaktelement elektrisch verbunden wird. Das US-Patent 4 127 312 und das US-Patent 5 147 218 offenbaren die Verfahren, welche die Verbinder mit dem Kontaktelementen zum Entfernen der Isolierungsschichten verwenden, um die nackten Drähte zur Herstellung der Verbindung von verschiedenen Leitungssätzen zu verwenden. Das US-Patent 4 127 312 beschreibt zwei Endbereiche jedes Kontakts, die in einem Winkel von 90° angeordnet sind und unterschiedlich verwendet werden. Erstens wird der Bereich eines Kontakts mit entfernter Isolierungsschicht zur Herstellung einer Verbindung des Kontakts mit den nackten Drähten verwendet, und die gegenüberliegende Seite des Kontakts weist einen Stimmgabelkontakt auf, um einen Abzweigungsbereich des Kontakts mit einem anderen Verbinder zu verbinden, so dass zwei Kontaktelemente elektrisch verbunden sind. Dieses Patent beschreibt ferner das Verfahren zur Herstellung dieser Art von Kontakten.
  • Über die übliche Verbindung zwischen einem Leitungssatz und einem anderen Leitungssatz hinausgehend, offenbart das US-Patent 5 281 163 ferner, dass Leitungen aus der anderen Seite eines angeschlossenen Crossconnect-Anschlussblocks zu anderen Zwecken, wie Halbabzweig- oder Testschaltungen, abgezweigt werden. Das Halb-Abzweigen oder Überbrücken der Schaltung kann somit ohne Störung der Kontinuität der ursprünglichen Leitung erfolgen. Das US-Patent 5 281 163 verwendet einen Anschlussblock zum Anschließen eines ersten Satzes von Leitungen und einen Stecker zum Anschließen eines zweiten Leitungssatzes, wobei der Stecker zur Fixierung derselben in den Anschlussblock eingeführt wird, so dass der normale Durchgangsverbindungsmodus realisiert wird. Ferner kann der Stecker für eine Halbabzeigung oder ein Testen der Verbindung der Leitungssätze seitens der Zentralstelle gestapelt werden.
  • Jedoch beschreibt das US-Patent 5 281 163 noch immer ein kompliziertes Verbindungsverfahren, das einen festen Anschlussblock benötigt, um den ersten Leitungssatz anzuschließen, sodann einen Stecker verwendet, um den zweiten Leitungssatz anzuschließen, und bei dem anschließend der Stecker in den Anschlussblock eingeführt wird, um die Durchgangsverbindung der Leitungssätze herzustellen. Es sind somit mehr Elemente erforderlich, und die Vorgehensweise ist kompliziert. Zur Verringerung der Kosten und um die Arbeit des Bedieners zu vereinfachen, wobei jedoch die gleichen Vorteile gewahrt bleiben, wurde die vorliegende Erfindung entwickelt, welche die normale Durchgangsverbindungsfunktion des ersten Leitungssatzes und des zweiten Leitungssatzes sowie die Halbabzweigung oder Überbrückung der Schaltung ohne Störung oder Unterbrechung der ursprünglichen Schleifen ermöglicht.
  • Überblick über die Erfindung
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Crossconnect-Anschlussblock zu schaffen, welcher die Struktur herkömmlicher Anschlussblöcke vereinfacht, so dass der Benutzer Leitungen unter Verwendung der Struktur des Anschlussblocks ohne zusätzliche Stecker selbst leicht verbinden oder wechseln kann.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Crossconnect-Anschlussblock zu schaffen, der weniger Bauteile aufweist und leicht zu montieren ist, jedoch die gleiche Leistung zeitigt. Der Crossconnect-Anschlussblock kombiniert zwei Kontakte, die sich herkömmlicherweise in einem Modul und einem Stecker befinden, zu einem Teil und integriert die Funktion des Steckers in den erfindungsgemäßen Anschlussblock, so dass das Modul, das ursprünglich in der Lage ist, einen Leitungssatz zu verbinden, zwei Leitungssätze verbindet und weiterhin die Funktion des einfachen Wechselns der Leitungen bewahrt. Ferner können auch die Kosten reduziert werden.
  • Ferner ist es eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Anschlussblock zu schaffen, der ferner unabhängige Steckerelemente umfassen kann, um die Verbindung mit anderen Leitungssätzen zu ermöglichen. Die Steckerelemente können auch Elemente mit elektrischen Schutzeinrichtungen, wie Überspannungs- und Überstromschutzeinrichtungen, aufweisen, um Schleifen mit elektrischer Schutzfunktion zu bilden. Die vorliegende Erfindung offenbart im Einzelnen den detaillierten Aufbau der Kombination der elektrischen Schutzschleifen und der entfernbaren Jumper-Stecker, und offenbart den Modus, der ein weiteres Anschließen von Jumper-Steckern durch Einstecken derselben ermöglicht, um die genannte Aufgabe zu lösen.
  • Dementsprechend schafft die vorliegende Erfindung einen Anschlussblock zum Verbinden von Leitungssätzen, mit einer Basis, mindestens einer Gruppe von in der Basis angeordneten Anschlüssen, wobei die Anschlüsse ein erstes und ein zweites Ende aufweisen, wobei das erste Ende der Verbindung mit einem ersten Leitungssatz und das zweite Ende der Verbindung mit einem zweiten Leitungssatz dient, mindestens einer ersten Abdeckung, die lösbar auf der Basis angeordnet ist und eine Stützeinrichtung zum Stützen des ersten Leitungssatzes aufweist, wobei sich die Stützeinrichtung an einer Position befindet, die dem ersten Ende des Anschlusses entspricht, und mit mindestens einer zweiten Abdeckung, die lösbar auf der Basis angeordnet ist und eine Stützeinrichtung zum Stützen des zweiten Leitungssatzes aufweist, wobei die Stützeinrichtung an einer Position angeordnet ist, die dem zweiten Ende des Anschlusses entspricht. Die erste Abdeckung und die zweite Abdeckung sind zum leichten Öffnen und Schließen ausgebildet, wobei beispielsweise ein Rand jeder der Abdeckungen an der Basis angelenkt ist, und der andere Rand ein mit der Basis verbundener Mechanismus. Wenn ein Benutzer eine Verbindung mit einem anderen Leitungssatz herstellen will, kann der Wechsel des Leitungssatzes durch Lösen des Verbindungsmechanismus, Herausziehen der ursprünglichen Leitung, Einsetzen und Positionieren der neuen Leitung und Drücken der Verbindungseinrichtung in die mit der Basis verbundene Position erfolgen.
  • Sollen andere Leitungssätze angeschlossen werden, ohne die verbundenen ersten und zweiten Leitungssätze zu stören, ist lediglich ein modularisierter Stecker mit einer Form vonnöten, die der Form des Anschlussblocks entspricht. Hierbei sollten die Abdeckelemente der eigentlichen Anschlussblöcke Öffnungen aufweisen, um einen Kanal zu bilden, durch den die Spleißkontakte in dem Stecker Zugang zu den Anschlüssen in der Basis des Anschlussblocks haben und die elektrische Verbindung mit diesen herstellen. Um jede der Öffnungen der Abdeckung ist eine Positionierungseinrichtung gebildet, so dass jedes Paar von Öffnungen polarisiert ist und den Stecker beim Einsetzen des Steckers in den Anschlussblock ausrichten kann. Der Stecker weist einen Isolierkörper mit zwei entgegengesetzten Enden und eine Kappe auf, die zum einfachen Öffnen und Schließen an einem Ende des Isolierkörpers vorgesehen ist. Zumindest ein Spleißkontakt ist in dem Steckerkörper gehalten und der Spleißkontakt besteht aus einer dünnen Metallplatte. Jeder Spleißkontakt weist zwei entgegengesetzte Endbereiche au, wobei einer der Endbereiche zum elektrischen Verbinden des Anschlusses in der Basis und der andere Endbereich zum teilweisen Entfernen der Isolierschicht des mit dem Stecker zu verbindenden Drahts verwendet wird, so dass der Leiter in der Leitung durch eine elastische Kraft gedrückt und elektrisch mit dem Kontaktbereich verbunden ist. Der Kontaktbereich zum Entfernen der Isolierschicht der Leitung wird auch beim Anschluss anderer in den Stecker eingesetzter Jumper-Stecker verwendet.
  • Die Kappe des Steckers ist der Abdeckung des Anschlussblocks ähnlich. Öffnungen, die denjenigen in den zuvor beschriebenen Abdeckungen ähnlich sind, können in der Kappe ausgebildet sein, um einen Kanal zu bilden, durch welchen Kontakte in einem anderen Stecker zur Jumper-Verbindung (zweiter Stecker) zu den Kontakte des Steckers (erster Stecker) Zugang haben und diese kontaktieren. Eine Positionierungseinrichtung ist auch in dem Ende des Steckerkörpers vorgesehen, die zur Anpassung an die Abdeckung verwendet wird, so dass sie zu der Positionierungseinrichtung um die Öffnung jeder Abdeckung derart passt, dass die Kontakte in dem Stecker leicht die Öffnungen der Abdeckungen durchdringen und in elektrische Verbindung mit den Anschlüssen in der Basis gelangen können. Durch diese Ausbildung werden die Stecker übereinandergestapelt und bilden eine kontinuierliche Verbindung aus.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel kann in dem Stecker eine Überspannungs- oder Überstromschutzschleife vorgesehen sein. Da die in dem Stecker gebildete Schleife eine Überspannungs- oder Überstromschutzfunktion hat, kann der Schade durch einen plötzlichen Anstieg der Spannung oder des Stroms, wie beispielsweise der plötzliche Spannungsanstieg durch einen Blitzschlag, verringert werden.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine perspektivische Darstellung der vorliegenden Erfindung.
  • 1A ist eine Teilschnittdarstellung der 1.
  • 2A ist ein Teil der Vorderansicht eines Anschlussblocks der vorliegenden Erfindung.
  • 2B ist ein Querschnitt der 2A zur Darstellung des Zustands, in dem der Anschluss des erfindungsgemäßen Anschlussblocks in der Basis gehalten ist.
  • 3 zeigt die Form des Anschlusses in dem Anschlussblock der vorliegenden Erfindung und die Situation, dass der erste Leitungssatz und der zweite Leitungssatz verbunden sind; der Anschluss kann ferner mit den Spleißkontakten in dem Stecker verbunden sein; 3 zeigt auch die Form der Spleißkontakte, wobei jeder der Spleißkontakte zwei gegenüberliegende Endbereiche aufweist, wobei der eine Endbereich die Form einer Stimmgabel hat und mit dem Anschluss verbunden ist, während der andere Anschluss einen U-förmigen Schlitz zum Durchdringen der Isolierung der Leitungen aufweist, und die U-förmige Klinge ist mit den Spleißkontakten anderer Stecke verbunden. Die Stimmgabelkontakte und die Kabelisolationsdurchdringungskontakte sind in einem Winkel von 90° um eine Längsachse angeordnet.
  • 4 ist eine perspektivische Darstellung der Abdeckungen des erfindungsgemäßen Anschlussblocks, die an der Basis angelenkt und offen sind, wobei der Zustand dargestellt ist, dass die Leitungen auf den Abdeckungen angeordnet sind.
  • 5 ist eine perspektivische Darstellung, welche zeigt, dass nach dem Anschließen des erfindungsgemäßen Anschlussblocks an den ersten Leitungssatz und des zweiten Leitungssatz, der Stecker in den Anschlussblock eingesteckt wird und mit dem dritten Leitungssatz verbunden wird, wobei der Zustand gezeigt ist, in dem die Kappe des Steckers geöffnet wurde und den dritten Leitungssatz aufnimmt.
  • 6 ist eine perspektivische Darstellung des Steckers von 5, und zeigt hauptsächlich den detaillierten Aufbau an der Stelle, an welcher der Steckerkörper die Verbindung mit den Abdeckungen herstellt.
  • 7 ist eine perspektivische Darstellung des Steckers von 5, und zeigt hauptsächlich den detaillierten Aufbau der Kappenseite des Steckers.
  • 8 ist eine Längsschnittdarstellung der Kappe des Steckers von 7 im geschlossenen Zustand.
  • 9 ist eine Querschnittsdarstellung der Kappe des Steckers von 7 im geschlossenen Zustand.
  • 10 ist eine perspektivische Darstellung des erfindungsgemäßen Anschlussblocks mit zwei darauf gestapelten Steckern, wobei die Kappe des oberen Steckers offen ist und sich ein Leitungssatz im Aufnahmekanal der Kappe befindet.
  • 11 ist eine perspektivische Explosionsdarstellung der bei einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung in dem Stecker angeordneten Überspannungsschutzeinrichtung.
  • 12A ist ein Schaltungsdiagramm der Überspannungsschutzeinrichtung, die in dem Stecker von 11 angeordnet ist.
  • 12B ist ein Schaltungsdiagramm der Überstromschutzeinrichtung, die in dem Stecker von 14 angeordnet ist.
  • 13 zeigt das Erscheinungsbild des Steckers mit der elektrischen Schutzeinrichtung nach einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, wobei der Massekontakt des Steckers nach außen frei liegt, um die Verbindung mit anderen Masseeinrichtungen zu vereinfachen.
  • 14 ist eine perspektivische Darstellung der in einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung in dem Stecker angeordneten Überstromschutzeinrichtung.
  • 15 ist eine Explosionsdarstellung der in dem Stecker von 14 angeordneten Überspannungsschutzeinrichtung.
  • 16 ist eine schematische Darstellung eines Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung, bei dem der Anschlussblock mit dem Stecker, welcher die elektrische Schutzeinrichtung und die Masseplatte aufweist, und mit dem Masserahmen verbunden ist.
  • 17 ist eine perspektivische Darstellung, welche zeigt, dass der Anschlussblock der vorliegenden Erfindung nach dem Verbinden mit dem Stecker die Schutzkappe abdeckt und nach dem Verbinden mit der Masseplatte mit einem großen Masserahmen verbunden wird.
  • Detaillierte Beschreibung
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung werden im Folgenden unter Bezugnahme auf die zugehörigen Zeichnungen näher erläutert, und Bezugszeichen in den Zeichnungen dienen der Wiedergabe entsprechender Elemente.
  • Wie in 1 allgemein dargestellt, ist ein Anschlussblock 16 der vorliegenden Erfindung rechteckig und weist eine Basis 21 und mehrere Abdeckungen 18 auf, die auf der Ober- und der Unterseite der Basis 21 angeordnet sind. 2B zeigt einen Querschnitt durch den Anschlussblock 16 entlang der Linie 2B-2B in 2A, und zeigt, dass die Basis 21 mehrere Gruppen von Anschlüssen 30 aufweist, wobei jede Gruppe von Anschlüssen 30 zur elektrischen Verbindung eines ersten Leitungssatzes 23 und eines zweiten Leitungssatzes 63 dient.
  • Die Basis 21 ist vorzugsweise aus thermoplastischem, elektrisch isolierendem Kunststoff PBT, der mit Glasfasern gefüllt ist. Im Allgemeinen sind mehrere Abteilungen in der Ober- und der Unterseite der Basis 21 ausgebildet, und mehrere Gruppen von Schlitzen 25 zum Aufnehmen der Anschlüsse 30 sind in der Basis 21 ausgebildet (siehe 1 und 2B). Das Material der Basis bietet eine ausgezeichnete elektrische Isolierung der Anschlüsse 30 in den Schlitzen 25 und bietet ausreichend Festigkeit, die für das Zusammengreifen der Leitungen und der Anschlüsse 30 erforderlich ist. Die Abteilungen sind Strukturen, die ausgebildet sind, um ein leichtes Verziehen und Verformen der Basis während des Thermoplastformverfahrens zu verhindern. Die Abdeckungen 18 sind ebenfalls aus einem ähnlichen Isoliermaterial gebildet. Die Ober- und die Unterseite der Basis 21 weisen jeweils Pfosten 22 und 24 auf, und die Rille zwischen den Pfosten 22 und 24 unterstützt das Stützen des ersten Leitungssatzes 23 und des zweiten Leitungssatzes 63, die in den Abdeckungen 18 gehalten sind. Die Größe der Rillen zwischen den Pfosten 22 und 24 ist geringfügig größer als der Außendurchmesser der Leitungen.
  • 3 zeigt den Aufbau eines bei der vorliegenden Erfindung verwendeten Anschlusses 30. Der Anschluss 30 besteht aus einem leitfähigen Metall und weist zwei im Wesentlichen U-förmige Enden auf, nämlich ein erstes Ende 81 und ein zweites Ende 92, die jeweils einen U-förmigen Schlitz 93 aufweisen. Die U-förmigen Schlitze 93 greifen an dem ersten Leitungssatz 23 bzw. dem zweiten Leitungssatz 63 an. Die U-förmigen Enden haben eine Funktion, die ähnlich einer U-förmigen Klinge ist, und können die Isolierungsschichten der in diese eingeführten Leitungen abschneiden, um in Kontakt mit Leitern in den Leitungen zu gelangen.
  • Wie in 2B dargestellt, müssen die Anschlüsse 30, um ein einfacheres Eindrücken der Leitungen in die U-förmigen Schlitze 93 der Anschlüsse 30 zu erreichen, in den Schlitzen 25 der Basis 21 fixiert werden, und die offenen Enden der U-förmigen Schlitze 93 der Anschlüsse 30 müssen abgeschrägt oder abgerundet sein. Vorzugsweise ist die Breite der Schlitze 25 ungefähr gleich oder geringfügig größer als die Dicke der Anschlüsse 30, so dass die Anschlüsse 30 gehalten werden und in der Basis 21 nicht wackeln oder drehen. Ferner sind Finnen oder Stacheln 301, 302 mit einer Breite, die größer als die der Schlitze 25 ist, in Bereichen neben den elektrischen Kontaktbereichen der Anschlüsse ausgebildet, und Räume zum Aufnehmen der Finnen oder Stacheln 301, 302 sind in den Schlitzen 25 ausgebildet. Wenn die Tiefe, in welcher die Anschlüsse 30 in die Schlitze 25 eingeführt werden, einen bestimmten Wert erreicht, werden die Finnen oder Stacheln 301, 302 aus der geringen Breite der Schlitze 25 gelöst und in den Aufnahmeräumen befestigt. Somit sind die Anschlüsse in den Schlitzen 25 befestigt und rutschen nicht vertikal.
  • 4 zeigt den Zustand, in dem die Abdeckungen 18 in der Basis 21 angeordnet und geöffnet sind, und der Aufbau des Bereichs der Abdeckungen 18, welcher die Leitungen aufnimmt, ist deutlich dargestellt. Die Abdeckungen 18 sind jeweils an zwei gegenüberliegenden oberen und unteren Enden der Basis 21 (d. h. der ersten Abdeckung und der zweiten Abdeckung) ausgebildet, das heißt, sie sind außerhalb des ersten Endes 91 und des zweiten Endes 92 jeder Gruppe von Anschlüssen 30 angeordnet. Jede der Abdeckungen 18 weist eine Leitungsstützeinrichtung 26 zum Stützen eines Leitungssatzes 23 oder 63 auf. Vorzugsweise handelt es sich bei der Leitungsstützeinrichtung 26 um eine Gruppe von rohrförmigen Kanälen. Eine bestimmte Länge des Endes der Leitung 23 ist in dem rohrförmigen Kanal derart angeordnet, dass das Ende der Leitung 23 gehalten ist. Die Wand des rohrförmigen Kanals hat einen Querspalt 28, wobei der Querspalt 28 sich bei im geschlossenen Zustand befindlicher Abdeckung 18 und Basis 21 in einer entsprechenden Position in bezug auf den Anschluss 30 und den Schlitz 25 befindet. Die Breite des Querspalts 28 ist geringfügig größer als die Dicke des Anschlusses 30. Die Abdeckung 18 mit den installierten Leitungen 23 (die erste Abdeckung) deckt die Basis 21 ab, und hierbei ist das U-förmige Ende 91 des Anschlusses 30 in den Querspalt 28 eingeführt. Die Klingen auf zwei Seiten des U-förmigen Schlitzes 93 schneiden die Isolierungsschicht der Leitung 23 ab und gelangen in Kontakt mit dem Leiter in der Leitung 23. Auf diese Weise wird ein Leitungssatz 23 erfolgreich in dem Anschlussblock 16 installiert. Der andere Leitungssatz 63 wird auf ähnliche Weise in der Abdeckung 18 auf der anderen Seite der Basis 21 (der zweiten Abdeckung) installiert und die Abdeckung 18 wird abdeckend auf die Basis 21 aufgebracht. Somit ist die Durchgangsverbindung des zweiten Leitungssatzes 63 und des ersten Leitungssatzes 23 abgeschlossen.
  • Die Abdeckungen 18 sind nicht auf das Stützen nur eines Leitungssatzes beschränkt. Es können mehrere Abdeckungen 18 als ein Teil ausgebildet werden. Unter diesen Bedingungen können mehrere Leitungssätze mit den Anschlüssen 30 in der Basis 21 auf einmal verbunden werden. Um es dem Benutzer zu ermöglichen, die Leitungssätze bequem zu wechseln, können die Abdeckungen 18 ferner derart ausgebildet sein, dass die Benutzer die Abdeckungen 18 öffnen und schließen kann, wie in 4 dargestellt. Vorzugsweise ist ein Rand jeder der Abdeckungen 18 an die Basis 21 angelenkt und Raststrukturen sind auf der anderen Seite der Abdeckung 18 und an der entsprechenden Position der Basis 21 vorgesehen, so dass der Benutzer die rastende Abdeckung durch Drehen derselben lösen kann. Nachdem die Leitungen positioniert sind, dreht der Benutzer die Abdeckung 18 zum Verrasten derselben mit der Basis 21, so dass die zu wechselnden Leitungen und die Anschlüsse 30 elektrisch verbunden sind. Eine bevorzugte Raststruktur ist eine Struktur, bei welcher ein T-förmiger Rastbereich 29 am oberen Ende des Pfostens 22 auf der Basis 21 ausgebildet ist, und bei der ein
    Figure 00120001
    -förmiger oder "]["-förmiger Rastschlitz 69 in der Abdeckung 18 ausgebildet ist, welcher es dem T-förmigen Rastbereich 29 ermöglicht, durch diesen hindurch zu treten. Die Außenseite der Vorderkante des T-förmigen Rastbereichs 29 ist abgeschrägt, so dass wenn die Abdeckung 18 nach unten abdeckt, das Eintreten in den Rastschlitz 69 vereinfacht ist. Da es sich bei dem Pfosten 22 um eine elastische auskragende Trägerstruktur handelt, wird der Pfosten 22, wenn der T-förmige Rastbereich 29 durch den Rastschlitz 69 tritt, leicht gebogen, jedoch nimmt der Pfosten 22 nach dem Durchtritt des T-förmigen Rastbereichs 29 durch den Rastschlitz 69 seien ursprüngliche vertikale Position wieder ein. Hierbei liegt der T-förmige Rastbereich 29 an einer seitlichen Ebene des Rastschlitzes 69 an und ist fixiert, so dass die Abdeckung 18 nicht mehr drehe kann. Wenn der Benutzer die Abdeckung 18 öffnen will, kann der Benutzer den T-förmigen Rastbereich 29 geringfügig herausziehen und die Abdeckung 18 zum Öffnen drehen. Auch hier ist die Elastizität der auskragenden Trägerstruktur des Pfostens 22 von Vorteil.
  • Wie in 5 dargestellt, kann bei dem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung der Anschlussblock 16, der den ersten Leitungssatz 23 und den zweiten Leitungssatz 63 miteinander verbindet, um den Vorteil von Jumper-Leitungen zu verwirklichen, ferner elektrisch mit einem dritten und/oder einem vierten Leitungssatz verbunden werden. Bei diesem Verbindungsverfahren wird die Abdeckung 18 auf einer oder beiden Seiten der Basis 21 mit einem Stecker 20 verbunden, welcher mit dem dritten Leitungssatz und/oder dem vierten Leitungssatz verbunden ist. Hierbei muss eine Gruppe von Öffnungen 35 in der Außenseite der Abdeckung 18 (1A) ausgebildet sein, um den Kanal zu bilden, durch welchen die Spleißkontakte d4s Steckers 20 in die Basis 21 gelangen und die Verbindung mit den Anschlüssen 20 herstellen.
  • Die 6 und 7 zeigen die detaillierte Struktur des Steckers 20. Der Stecker 20 weist einen ungefähr rechteckigen elektrisch isolierenden Körper 40 und eine lösbar an dem Körper 40 angebrachte Kappe 41 auf. Die Kappe 41 ist vorzugsweise an einen Rand des Körpers 40 angelenkt, so dass sie gedreht und geöffnet oder mit dem Körper 40 verrastet werden kann. Die 6 und 7 zeigen die Situation, dass ein Leitungssatz in der Kappe 41 bei geöffneter Kappe 41 angeordnet ist. Der Körper 40 weist eine Gruppe von Spleißkontakten 45 auf, die aus einem leitfähigen Metall bestehen. Die 8 und 9 sind Schnittdarstellungen des Steckers 20 in verschiedenen Richtungen zur Darstellung des Zustands, in dem die Spleißkontakte 45 in dem Stecker 45 gehalten sind. Jeder der Spleißkontakte 45 weist zwei entgegengesetzte Endbereiche auf. Ein erster Endbereich 50 hat die Form einer Stimmgabel, wie in 3 dargestellt, und dient dem elektrischen Verbinden des U-förmigen Endes 91 oder 92 des Anschlusses 30 in der Basis 21. Der zweite Endbereich 51 (der Endbereich zum Durchdringen der Isolierung der Leitungen) weist einen U-förmigen Schlitz 52 auf, wie in 3 dargestellt, und dient dem elektrischen Verbinden des dritten Leitungssatzes oder des vierten Leitungssatzes, die in der Kappe 41 angeordnet sind. Die Ebene des Endbereichs 51 zum Durchdringen der Kabelisolierung ist im Winkel von 90° in bezug auf die Ebene des Stimmgabel-Endbereichs 50 angeordnet. Wenn die Gruppe von Spleißkontakten 45 zwei Kontakte aufweist, wie in 3 dargestellt, ist vorzugsweise einer der Kontakte entlang einer Längsachse gedreht, so dass der Kontakt in einem Winkel von 180° in Bezug zu dem anderen Spleißkontakt angeordnet ist.
  • Ein Haltebereich 43 ist an dem Körper 40 auf der mit der Abdeckung 18 zu verbindenden Seite ausgebildet (6), um eine Gruppe von Spleißkontakten 45 zu halten. Der erste Endbereich 50 (der Stimmgabel-Endbereich) jedes Spleißkontakts 45 erstreckt sich von einem Durchgangsloch in dem Haltebereich 43 aus, so dass er in die Öffnung 35 der Abdeckung 18 zum Zusammengreifen mit dem Anschluss 30 eintritt. Wenn die Gruppe von Spleißkontakten 45 zwei Kontakte aufweist, ist zwischen den beiden Spleißkontakten 45 ein dünnwandiges Element 54 in dem Körper 40 ausgebildet (siehe 7), um elektrische Isolierung zu bewirken.
  • Wie in 7 dargestellt, sind in der Kappe 41 zwei rohrförmige Kanäle ausgebildet, um die Leitungen aufzunehmen. Die Umfangsform der rohrförmigen Kanäle 46 ist derjenigen der Leitungsstützeinrichtungen 26 der Abdeckungen 18 ähnlich. Die Enden der Leitungen werden mit einer gewissen Länge in die rohrförmigen Kanäle 46 eingesetzt, so dass die Enden der Leitungen gehalten sind. In der Wand der rohrförmigen Kanäle 46 ist ein Querspalt 44 ausgebildet. Nachdem die Kappe 41 abdeckend auf dem Körper 40 angeordnet wurde, entspricht die Position des Querspalts 44 dem U-förmigen Schlitz 52 des zweiten Endbereichs 51 des Spleißkontakts 45. Die Breite des Querspalts 44 ist geringfügig größer als die Dicke des Spleißkontakts 45. Nachdem die Kappe 41 mit den installierten Leitungen auf den Körper 40 gesetzt wurde, erstreckt sich der zweite Endbereich 51 des Spleißkontakts 45 durch den Querspalt 44 und die Klingenbereiche auf beiden Seiten des U-förmigen Schlitzes 52 schneiden die Isolierschichten der Leitungen ab und gelangen in Kontakt mit den Leitern der Leitungen. Auf diese Weise wird der dritte Leitungssatz oder der vierte Leitungssatz erfolgreich in dem Stecker 20 installiert.
  • Um das Lösen der Kappe 41 von dem Körper 40 zu verhindern, nachdem sie verrastet sind, ist vorzugsweise ein flexibles Rastelement 47 an dem Körper 40 gebildet. Das flexible Rastelement 47 weis Ausnehmungen 49 in beiden Seiten auf, so dass das Rastelement 47 leicht geöffnet werden und zurückfedern kann. In der Kappe 41 ist ein Rastschlitz 48 ausgebildet. Wenn die Kappe 41 geschlossen wird, wird das flexible Rastelement 47 leicht gebogen, um durch die
    Figure 00150001
    -förmige oder "]["-förmige Öffnung in dem Rastschlitz 48 zu treten, und federt anschließend in Anlage an einer Seitenwand des Rastschlitzes 48 zurück, so dass die Kappe 41i einer bestimmten Position an dem Körper 40 fixiert ist.
  • Wenn der Stecker 20 in die Abdeckung 18 des Anschlussblocks 16 gesteckt wird, so weisen vorzugsweise der Steckerkörper 40 und die Abdeckung 18 Codiereinrichtungen auf. Hierbei ist eine nach außen weisende Wandstruktur um die Öffnungen 35 der Abdeckung 18 herum ausgebildet und begrenzt eine Ausnehmung 36 zum Aufnehmen des Endes des Körpers des Steckers 20 (siehe 1 und 1A). Ein konkaver Bereich 58 kann des weiteren an der Seitenwand der Ausnehmung 36 ausgebildet sein. Eine annähernd rechteckige Wandstruktur 37 ist nahe der Wandstruktur vorgesehen, welche die Ausnehmung 36 begrenzt. Die Enden der rechteckigen Wandstruktur 37 haben Codiernuten 38, die auf zwei gegenüberliegenden Außenseiten vorgesehen sind, und die Öffnung 35 ist in der Ausnehmung 36 ausgebildet. Wie in der 6 dargestellt, ist ein
    Figure 00150002
    -förmiger Ausnehmungsbereich unter dem Haltebereich 43 des Steckerkörpers 40 ausgebildet, um die Wandstruktur 37 außerhalb der Abdeckung 18 aufzunehmen. Auf der Wandfläche des Bereichs ist ein Codierzahn 55 ausgebildet, dessen Größe und Form geeignet ist, von der Codiernut 38 der Wandstruktur 37 der Abdeckung 18 aufgenommen zu werden. Der Codierzahn 55 und die Codiernut 38 bewirken das Führen in die richtige Richtung. Wenn der Benutzer den Stecker vor dem Einstecken in die Abdeckung 18 nicht in die richtige Richtung dreht, kann der Stecker 20 nicht in die Ab deckung 18 eingesteckt werden. Ferner bewirken der Codierzahn 55 und die Codiernut 38 eine zusätzliche mechanische Abstützung, um von der Seite her einwirkende Kräfte (beispielsweise das Ziehen an den Jumper-Leitungen) daran zu hindern, die elektrische Verbindung zwischen dem ersten Endbereich 50 (dem Stimmgabel-Bereich) des Spleißkontakts 45 und dem Anschluss 30 zu beeinträchtigen. Wie in 6 dargestellt, ist der Steckerkörper 40 nahe der Seite des Haltebereichs 43 angeordnet, und weist ein flexibles Rastelement 59 auf, das an der Seitenwand ausgebildet ist. Das Rastelement 59 weist einen vorstehenden Hakenbereich an seinem Ende auf, der von dem konkaven Bereich 58 in der Seitenwand der Ausnehmung 36 der Abdeckung 18 gerade aufgenommen wird (siehe 1). Der Stecker 20 wird so mit der Abdeckung 18 verriegelt und der Benutzer muss eine über einem bestimmten Wert liegende Kraft aufbringen, um den Stecker 20 von der Abdeckung 18 zu lösen. Die Außenwandstruktur auf der Seite des Steckerkörpers 40 nahe dem Haltebereich kann die Wandstruktur 37 und die Ausnehmung 36 der Abdeckung 18 umschließen, und der Haltebereich 43, der den Spleißkontakt 45 hält, ist derart ausgebildet, dass er von der Ausnehmung 36 in der Abdeckung 18 aufgenommen werden kann. Die genannten Formen, der Codierzahn 55, die Codiernut 38, das Rastelement 59 und der konkave Bereich 58 wirken zusammen, um das feste und korrekt ausgerichtete Einführen des Steckers 20 in die Abdeckung 18 zu ermöglichen.
  • Zur Lösung der Aufgabe, dass auch weitere Jumper-Stecker in den Stecker 20 eingesteckt werden können, werden die anderen Jumper-Stecker entsprechend der Form des Steckers 20 hergestellt, und der Körper 40 jedes Steckers kann in die Kappe 41 eines anderen Steckers eingesetzt werden. Die äußere Form der Kappe 41 des Steckers 20 ist im Wesentlichen gleich derjenigen des Codiermechanismus in der Abdeckung 18, und die Kappe 41 weist ferner Öffnungen auf, die als Kanäle dienen, durch welche Spleißkontakte eines anderen Steckers eintreten. Wie in den 8 und 9 dargestellt, weist die Kappe 41 Öffnungen 60 in der Oberseite auf. Die Wandstruktur um die Öffnungen 60 definiert eine Wandstruktur 62 und es ist eine Ausnehmung 61 in der Wandfläche nahe der Wandstruktur 62 ausgebildet. Die Wandstruktur 62 dient der Aufnahme des Haltebereichs 43 der Spleißkontakte des Körpers 40 eines anderen Steckers. Die Öffnungen 60 sind mit einer Form ausgebildet, die derjenigen der Öffnungen 35 in der Abdeckung 18 ähnlich ist, und die Formen der Ausnehmung 61 und der Wandstruktur 62 sind gleich denjenigen der Ausnehmung 36 und der Wandstruktur 37 (siehe 1 und 7). Ferner ist auch ein Codierschlitz 64 ausgebildet (siehe 7), so dass beim Einsetzen weiterer gleicher oder ähnlicher Jumper-Stecker von oben in dem Stecker 20, der Codierschlitz 64 des Steckers 20 den Codierzahn 55 eines anderen Steckers aufnehmen kann. Ein konkaver Bereich 68, der dem konkaven Bereich 58 der Abdeckung 18 ähnlich ist, ist ebenfalls über dem Wandflächen-Rastschlitz 48 der Kappe 41 ausgebildet (siehe 1 und 7), welcher ebenfalls zum Aufnehmen des Rastelements 59 eines anderen Steckers dient, so dass die Stecker einander halten, wenn sie gestapelt sind. 10 zeigt den gestapelten Zustand zweier Stecker 20. Die Verbindung von Kontakten in den gestapelten Steckern ist in 3 dargestellt, wobei der erste Endbereich 50 (der Stimmgabel-Kontaktbereich 5) eines Spleißkontakts 45 elektrisch mit dem zweiten Endbereich 51 eines anderen Steckers 20 verbunden ist.
  • Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung können die Verbindungen zwischen Leitungen und Kontakten mit einem feuchtigkeitsdichten Dichtmittel umgeben werden. Das Dichtmittel wird um die Verbindungen der Kabel und Kontakte in der Basis 21, der Abdeckung 18, dem Körper 40 und der Kappe 41 vorgesehen.
  • In dem dritten Ausführungsbeispiel kann der mit dem Anschlussblock 16 verbundene Stecker 80 auch eine Einrichtung mit elektrischer Schutzfunktion sein. Die 11 und die 12A zeigen eine Überspannungsschutzeinrichtung und -schleife, und die 14 und 12B zeigen eine andere Überstromschutzeinrichtung. Die beiden Einrichtungen sind derart ausgebildet, dass sie in Steckern ähnlicher Formen aufgenommen werden können. Die Überspannungsschutzeinrichtung von 11 weist zwei Kontakte mit einer Form auf, welche derjenigen der Spleißkontakte 45 entspricht, und die mit einem Massekontakt 85 über ein zwischen diesen angeordnetes Spannungsbegrenzungs element 87 verbunden ist. Der Kontakt weist ferner einen Kontaktbereich 84 und darüber hinaus einen Massekontakt 85 auf, dessen hinteres Ende mit einem Messerkontakt 88 verbunden ist Nach dem Kombinieren mit dem Steckerkörper 82, liegt der Massekontakt 85 teilweise außerhalb des Steckerkörpers 82 frei, wie in 13 dargestellt. Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel kann das Spannungsbegrenzungselement 87 ein DIAC oder eine bidirektionale Triggerdiode sein, die im normalen Zustand isolierend wirkt und in den Kurzschlusszustand wechselt, wenn die Spannung einen vorbestimmten Wert übersteigt, beispielsweise 270 V. Das Spannungsbegrenzungselement 87 ist mit dem Massekontakt 85 über den Messerkontakt 88 verbunden, und der Messerkontakt 88 und der Massekontakt 85 sind einstückig ausgebildet. Eine in dieser Figur nicht dargestellte Wand ist entlang der Innenfläche des Körpers 82 ausgebildet, um den Massekontakt 85 zu stützen und zu positionieren.
  • 14 zeigt eine in dem Steckerkörper 82 angeordnete Überstromschutzeinrichtung, die zwei Gruppen von Kontakten umfasst, deren Form ähnlich derjenigen der Spleißkontakte 45 ist. Jede Gruppe von Kontakten weist einen Kontakt 96 mit entfernter Isolierungsschicht und einen Stimmgabel-Kontakt 94 auf, die als zwei Elemente ausgebildet sind (siehe 15). Eine vorstehende Spitze ist an der Position ausgebildet, an der die beiden Kontakte ein Strombegrenzungselement 97 berühren, um so den elektrischen Kontakt mit zwei entgegengesetzten Seiten des Strombegrenzungselements 97 zu vereinfachen. Die Überstromschutzeinrichtung weist ferner einen Massekontakt 95 auf, und das hintere Ende des Massekontakts 95 steht in elektrischem Kontakt mit einem Spannungsbegrenzungselement 98. Das Spannungsbegrenzungselement 98 ist im Allgemeinen eine Gasentladungsröhre, so dass übermäßige Energie an dem Massekontakt abgeleitet werden kann, wenn die Spannung zu hoch ist. Nachdem der Massekontakt 95 mit dem Steckerkörper 82 kombiniert ist, liegt ein Teil des Massekontakts 95 außerhalb des Steckers 80 frei, wie in 13 dargestellt. Das Strombegrenzungselement 97 kann ein Element mit positivem Widerstandstemperaturkoeffizienten (PRCT) sein und besteht im Allgemeinen aus Keramikmaterial. Übersteigt der Strom den Arbeitsbereich, wird das Material erwärmt und der Widerstand des Materials steigt, wodurch der Strom verringert wird.
  • Um die elektrische Verbindung mit der Masseebene zu gewährleisten, weist der Anschlussblock 16 in 16 eine Masseeinrichtung auf, bei der es sich vorzugsweise um ein plattenförmiges Element 89 handelt, das sich über die Länge des Anschlussblocks 16 erstreckt. Die Masseplatte 89 ist vorzugsweise mit der Basis 21 verbunden, kann jedoch auch an der Abdeckung 18 angebracht sein. Die Masseplatte 89 weist mehrere (nicht dargestellte) gegabelte Dorne auf, die an Positionen angeordnet sind, welche den Massekontakten 85 und 95 entsprechen, um so mit den Massekontakten 85 und 95 verbunden zu werden. Wenn der Stecker 80 an dem Anschlussblock 16 abgebracht wird, greifen die Massekontakte 85, 95 automatisch mit den Dornen der Masseplatte 89 zusammen. Die Masseplatte 89 kann sodann mit der Masseebene auf beliebige geeignete Weise verbunden werden, beispielsweise mit einem sich außen erstreckende Rahmen 90, (siehe 17). Der Rahmen kann sodann mit der Masseebene mit Leitungen mit großem Querschnitt (beispielsweise 6 AWG-Leitungen) verbunden werden.
  • Der Vorteil der Verwendung des Steckers 80 ist die Verhinderung oder die Verringerung von Beschädigungen der Leitungen und anderer wichtiger Elemente durch einen plötzlichen Anstieg der Spannung oder des Stroms in der Leitung, beispielsweise durch Blitzschlag. Sämtliche Element der mit dem die elektrische Schutzeinrichtung aufweisenden Stecker 80 ausgebildeten Schleife sind geschützt. Bewegt sich der Stecker 80 von einer Position an dem Anschlussblock 16 durch Jumper-Verbindung zu einer anderen Position, bewegt sich die Schutzschleife entsprechend. Es ist somit unnötig, die Schutzschaltung separat neu anzuordnen, und es ist ebenfalls unnötig, Schutzschleifen an den Positionen sämtlicher Abdeckungen 18 des Anschlussblocks 16 vorzusehen. Da die Kappe 81 des Steckers 80 mit der Schutzschleife die gleiche Form wie diejenige der Kappe 41 des Steckers 20 hat, kann jeder Stecker 20 in den Stecker 80 eingesetzt werden. Somit kann die Schutzschleife sämtliche aufgesteckten Stecker 20 schützen. Der Benutzer kann op tional eine Seite des Anschlussblocks 16 mit dem ersten Leitungssatz 23 verbinden und die andere Seite ohne Verbindung mit Leitungen belassen, und er kann den Stecker 80 mit der Schutzschleife mit dem Anschlussblock 16 verbinden und anschließend den zweiten Leitungssatz 63 mit dem Stecker 80 verbinden; oder er kann den Stecker 20 einsetzen, nachdem er den Stecker 80 in den Anschlussblock 16 eingesetzt hat, in dem der erste und der zweite Leitungssatz 23, 63 verbunden sind, und somit sind nur die Elemente in der Schleife mit dem Stecker 80 geschützt. Der Vorgang kann nach den gegebenen Erfordernissen gewählt werden.
  • Der erfindungsgemäße Crossconnect-Anschlussblock wurde anhand der vorgenannten Ausführungsbeispiele offenbart, wobei Modifizierungen der vorliegenden Erfindung vorgenommen werden können, ohne von dem Rahmen der vorliegenden Erfindung abzuweichen. Beispielsweise weist der Anschlussblock 16, wie i 1 dargestellt, eine zusätzliche Schutzkappe 31 auf, welche die folgenden beiden Funktionen hat: erstens deckt die Schutzkappe 31 die Öffnungen 35 in der Abdeckung 18 ab, die nicht mit dem Stecker verbunden st, um eine Verunreinigung der inneren Elemente, wie den Verbindungen und dem feuchtigkeitsdichten Dichtmittel, durch Fremdstoffe zu verhindern; zweitens kann die Schutzkappe 31 zur Erkennung verwendet werden: ungeachtet der Tatsache, ob die Abdeckung 18 die Öffnungen 35 aufweist, können Schutzkappen unterschiedlicher Farbe Zeichen zur Kennung der Funktionen oder der Signaltypen innerer Leitungssätze bilden. Die Schutzkappe 31 kann auch außerhalb der unabhängig mit der Abdeckung 18 verbundenen Steckerkappe 41 angebracht werden. Obwohl es sich bei der in der Figur dargestellten Schutzkappe 31 um einen einteilig ausgebildeten Streifen handelt, der die Öffnungen in mehreren Abdeckungen 18 abdecken kann, kann die Schutzkappe 31 im Rahmen der Erfindung in separate Teile unterteilt sein, von denen jedes eine einzelne Abdeckung 18 bedeckt. Darüber hinaus kann eine Aufnahme 27 an jedem Ende der Basis 21 zum Aufnehmen eines Anzeigeelements 99 vorgesehen sein, an der eine Markierung vorgesehen werden kann.
  • Ferner kann der Anschlussblock 16 eine Abdeckung 18 aufweisen, die in der Lage ist, fünf Leitungssätze gleichzeitig zu tragen, oder die Größe der Abdeckung 18 und der Basis 21, die einer einzelnen Reihe von Anschlüssen 30 entspricht, kann verringert werden, um die Breite der Abdeckung 18 und der Basis 21 zu verschmälern. Anders ausgedrückt: die Breite des Bereichs der Abdeckung 18 und der Basis 21, welche die einzelne Reihe von Anschlüssen 30 stützt und die Positionierungseinrichtung aufweist, ist verringert; oder die Länge der Basis 21 wird vergrößert, um im Gegensatz zu der ursprünglichen Länge für die Aufnahme von 10 Leitungssätzen 25 Leitungssätze aufzunehmen; oder es wird eine andere Kontaktstruktur, welche die Schutzschleife aufweist, verwendet; oder es werden andere elektronische Elemente, wie ferngesteuerte Schalter (RIT oder MTU), Funkfrequenzfilter (RFI), Halbringe, Kurzschlussausfallelemente, und andere Überspannungs- und Überstromsbegrenzungselemente, zu dem Stecker 18 hinzugefügt. Die genannten und weitere Modifikationen sind in den Ansprüchen der vorliegenden Erfindung berücksichtigt und werden von den beigefügten Ansprüchen der vorliegenden Erfindung abgedeckt.
  • ZUSAMMENFASSUNG
  • Crossconnect-Anschlussblock
  • Ein Crossconnect-Anschlussblock mit: einer Basis; mindestens einer Gruppe von Anschlüssen, die in der Basis angeordnet ist, wobei der Anschluss ein erstes Ende und ein zweites Ende aufweist, wobei das erste Ende zur Verbindung mit einem ersten Leitungssatz und das zweite Ende zur Verbindung mit einem zweiten Leitungssatz dient; mindestens einer ersten Abdeckung, die lösbar an der Basis angebracht ist und eine Stützeinrichtung zum Stützen des ersten Leitungssatzes aufweist, wobei die Stützeinrichtung der ersten Abdeckung an einer Position angeordnet ist, welche dem ersten Ende des Anschlusses entspricht; und mindestens einer zweiten Abdeckung, die lösbar an der Basis angebracht ist und eine Stützeinrichtung zum Stützen des zweiten Leitungssatzes aufweist, wobei die Stützeinrichtung der zweiten Abdeckung an einer Position angeordnet ist, welche dem zweiten Ende des Anschlusses entspricht.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Claims (19)

  1. Crossconnect-Anschlussblock mit: – einer Basis; – mindestens einer Gruppe von Anschlüssen, die in der Basis angeordnet ist, wobei der Anschluss ein erstes Ende und ein zweites Ende aufweist, wobei das erste Ende zur Verbindung mit einem ersten Leitungssatz und das zweite Ende zur Verbindung mit einem zweiten Leitungssatz dient; – mindestens einer ersten Abdeckung, die lösbar an der Basis angebracht ist und eine Stützeinrichtung zum Stützen des ersten Leitungssatzes aufweist, wobei die Stützeinrichtung der ersten Abdeckung an einer Position angeordnet ist, welche dem ersten Ende des Anschlusses entspricht; und – mindestens einer zweiten Abdeckung, die lösbar an der Basis angebracht ist und eine Stützeinrichtung zum Stützen des zweiten Leitungssatzes aufweist, wobei die Stützeinrichtung der zweiten Abdeckung an einer Position angeordnet ist, welche dem zweiten Ende des Anschlusses entspricht.
  2. Crossconnect-Anschlussblock nach Anspruch 1, bei dem ein Rand der ersten Abdeckung und ein Rand der zweiten Abdeckung an der Basis angelenkt sind.
  3. Crossconnect-Anschlussblock nach Anspruch 1, bei dem mindestens die erste oder die zweite Abdeckung eine Gruppe von Öffnungen aufweist, und der Crossconnect-Anschlussblock ferner mindestens einen Stecker aufweist, wobei der Stecker aufweist: – einen elektrisch isolierenden Körper mit einem ersten Ende und einem zweiten Ende, wobei in dem Körper eine Gruppe von Spleißkontakten vorgesehen ist, wobei jeder Spleißkontakt einen ersten Endbereich, der sich am ersten Ende des Körpers befindet und zur Herstellung der elektrischen Verbindung mit einem Ende des Anschlusses in der Basis geeignet ist, und einen zweiten Endbereich aufweist, der sich am zweiten Ende des Körpers befindet und zur Herstellung der elektrischen Verbindung mit einem dritten Leitungssatz geeignet ist; – eine Kappe, die lösbar an dem zweiten Ende des Körpers angebracht ist und Stützeinrichtungen zum Stützen des dritten Leitungssatzes aufweist, wobei sich die Stützeinrichtungen an einer Position befinden, welche dem zweiten Endbereich des Spleißkontakts entspricht; – wobei, wenn der erste Stecker mit der ersten Abdeckung oder der zweiten Abdeckung zusammengreift, der erste Endbereich der Spleißkontakte zu einem Ende des Anschlusses in der Basis gelangt und eine Verbindung mit diesem herstellt, indem er durch die Gruppe von Öffnungen der ersten oder zweiten Abdeckung tritt.
  4. Crossconnect-Anschlussblock nach Anspruch 3, bei dem der erste Endbereich des Spleißkontakts eine Stimmgabel-Struktur aufweist, und der zweite Endbereich des Spleißkontakts eine Kabelisolationsdurchdringungsstruktur aufweist.
  5. Crossconnect-Anschlussblock nach Anspruch 3, bei dem der Körper des Steckers ein am ersten Ende desselben angeordnetes Codierelement aufweist, und mindestens die erste Abdeckung oder die zweite Abdeckung eine Struktur zum Aufnehmen des Codierelements aufweist.
  6. Crossconnect-Anschlussblock nach Anspruch 5, bei dem – die erste Abdeckung und die zweite Abdeckung jeweils eine um jede der Öffnungen ausgebildete Positionierungseinrichtung aufweisen, wobei die Positionierungseinrichtung derart ausgebildet ist, dass beim Zusammengreifen des Steckers mit der ersten Abdeckung oder der zweiten Abdeckung die Öffnungen so ausgerichtet sind, dass jeder Anschluss in einer Gruppe mit dem entsprechenden Spleißkontakt in dem Stecker verbunden ist; und – das erste Ende des Steckers derart ausgebildet ist, dass es zu der Positionierungseinrichtung passt.
  7. Crossconnect-Anschlussblock nach Anspruch 6, bei dem die Positionierungseinrichtung eine von Wänden gebildete Struktur aufweist, welche eine Ausnehmung um die Öffnung bildet.
  8. Crossconnect-Anschlussblock nach Anspruch 1, 2 oder 3, ferner mit einer Schutzkappe, die auf der Außenseite der ersten Abdeckung und/oder der zweiten Abdeckung angeordnet ist.
  9. Crossconnect-Anschlussblock nach Anspruch 6, bei dem die Kappe des Steckers eine Gruppe von Öffnungen und eine Positionierungseinrichtung aufweist, durch welche die Kappe des Steckers in der Lage ist, mit dem ersten Ende eines anderen Steckers zusammenzugreifen, und die Spleißkontakte eines anderen Steckers Zugang zu den Öffnungen des Steckers erhalten, um eine elektrische Verbindung mit den Spleißkontakten des Steckers herzustellen.
  10. Crossconnect-Anschlussblock nach Anspruch 3 oder 9, ferner mit einer Schutzkappe, die auf der Kappe des Steckers angeordnet ist.
  11. Crossconnect-Anschlussblock nach Anspruch 1, bei dem die Basis mehrere Gruppen von Anschlüssen aufweist, wobei die Anzahl gleich derjenigen der ersten und zweiten Abdeckungen ist, wobei jede erste Abdeckung und jede zweite Abdeckung an einer Position angeordnet ist, welche einer jeweiligen Gruppe von Anschlüssen in der Basis entspricht.
  12. Crossconnect-Anschlussblock nach Anspruch 11, bei dem die mehreren ersten Abdeckungen und/oder die mehreren zweiten Abdeckungen einstückig ausgebildet sind.
  13. Crossconnect-Anschlussblock nach Anspruch 3, bei dem der Stecker eine elektrische Schutzeinrichtung zum Bewirken von elektrischem Schutz durch das Begrenzen von Hochspannung über die Spleißkontakte aufweist, wobei die elektrische Schutzeinrichtung einen Massekontakt aufweist.
  14. Crossconnect-Anschlussblock nach Anspruch 3, bei dem der Stecker eine elektrische Schutzeinrichtung zum Bewirken von elektrischem Schutz durch das Begrenzen von durch die Spleißkontakte fließendem Strom aufweist, wobei die elektrische Schutzeinrichtung einen Massekontakt umfasst.
  15. Crossconnect-Anschlussblock nach Anspruch 13 oder 14, ferner mit einer an der Basis angebrachten leitfähigen Masseplatte, wobei die elektrische Verbindung zwischen dem Massekontakt der elektrischen Schutzeinrichtung und der Masseplatte erfolgt.
  16. Crossconnect-Anschlussblock nach Anspruch 15, ferner mit einem elektrisch mit der Masseplatte verbundenen Rahmen.
  17. Crossconnect-Anschlussblock nach Anspruch 14, bei dem der erste Endbereich des Spleißkontakts mit einem Stimmgabel-Bereich und der zweite Endbereich desselben mit einem Kabelisolationsdurchdringungsbereich ausgebildet ist; und wobei die elektrische Schutzeinrichtung ferner ein Spannungsbegrenzungselement aufweist, das zwischen die Spleißkontakte eingeführt und mit diesen elektrisch verbunden ist, wobei der Massekontakt elektrisch das Spannungsbegrenzungselement kontaktiert und ein Teil des Massekontakts nach der Montage zur Außenseite des Steckers hin frei liegt.
  18. Crossconnect-Anschlussblock nach Anspruch 15, bei dem – der erste Endbereich und der zweite Endbereich des Spleißkontakts voneinander getrennt sind, wobei der erste Endbereich ein Stimmga bel-Bereich und der zweite Endbereich ein Kabelisolationsdurchdringungsbereich ist; und – die elektrische Schutzeinrichtung ferner ein Strombegrenzungselement aufweist, wobei die hinteren Enden des ersten Endbereichs und des zweiten Endbereichs jeweils elektrisch mit den gegenüberliegenden Seiten des Strombegrenzungselements verbunden sind, und ein Spannungsbegrenzungselement aufweist, das in elektrischem Kontakt mit dem Massekontakt steht, wobei ein Bereich des Massekontakts nach der Montage zur Außenseite des Steckers hin frei liegt.
  19. Crossconnect-Anschlussblock nach Anspruch 1, bei dem eine Aufnahme an jedem Ende der Basis zum Aufnehmen eines Anzeigeelements ausgebildet ist.
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