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Technisches Gebiet
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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle, wobei
ein Objekt in der Mundhöhle
an einem Flüssigkristall-Anzeigegerät als Standbild
oder als Bewegtbild durch die Digitalkamera, die zur Zahnbehandlung
und Zahnpflege geeignet ist, angezeigt werden kann.
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Herkömmlicherweise
hat ein Zahnarzt eine Dentaleinheit für die Inspektion der Mundhöhle in die Mundhöhle eingebracht,
die als Dentalspiegel bezeichnet wird und bei der ein Spiegel an
dem Ende eines Schafts von etwa 15 cm bis 20 cm installiert ist, und
hat ein an dem Spiegel reflektiertes Bild durch visuelle Betrachtung
für die
Zahnbehandlung und Zahnpflege betrachtet. Hierbei hat der Zahnarzt
den Befund verbal an eine bereitstehende Zahnhygiene-Fachkraft weitergegeben,
und die Zahnhygiene-Fachkraft
hat den Befund auf ein Aufzeichnungs-Formblatt geschrieben, das
vorher vorbereitet wurde, wobei eine Gebissform auf dem Blatt dargestellt
war. Wenn der obige Dentalspiegel dazu verwendet wird, eine auf
Information basierende Zustimmung zu erhalten, bestand das Problem,
dass es für den
Zahnarzt nicht einfach ist, einem Patienten das am Spiegel reflektierte
Bild zu zeigen, während
der Zahnarzt gleichzeitig das Bild betrachtet.
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Außerdem muß der Inhalt
der Ergebnisse der Zahnbehandlung und der der Zahnpflege genau und
schnell aufgezeichnet werden. Es ist dabei schwierig, eine Zahnhygiene-Fachkraft
zu bekommen, welche den Inhalt aufzeichnet, oder auf die Zahnhygiene-Fachkraft,
welche den Inhalt aufzeichnet, muß zum Zwecke der Arbeitseinsparung
verzichtet werden. Demgemäß sind verschiedene
Arten von Kameras für
Photographie in der Mundhöhle
vorgeschlagen worden, und ein Teil der Kameras ist in der Praxis
eingesetzt worden, wobei eine ultrakleine CCD-Kamera bei den Kameras
eingesetzt wurde. Dabei wurde jedoch ein sanitäres Problem verursacht. Der
Grund besteht darin, dass die Kamera nicht durch Erhitzen unter
hohen Temperaturbedingungen nach dem Einsatz der Kamera sterilisiert werden
kann, weil der vordere Abschnitt der Kamera in die Mundhöhle eines
Patienten eingebracht wird.
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Der
Erfinder der vorliegenden Erfindung hat daraufhin eine Kameraeinheit
für medizinische
Untersuchung in der Mundhöhle
vorgeschlagen (offengelegte
japanische
Patentanmeldung Nr. 2002-143090 ), wobei entsprechend der
Kamera ein Außenzylinder
13 in
einen Objektivtubus
12a in abnehmbarer Weise installiert
ist, wie in
10a und
10b gezeigt
ist.
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Die
Kameraeinheit für
medizinische Untersuchung in der Mundhöhle ist mit einem Kameragehäuse 12,
das einen Objektivtubusabschnitt 12a und einen Halteabschnitt 12b hat,
wobei der metallische Außenzylinder 13 in
den Objektivtubusabschnitt 12a passt, sowie mit einer ein
hitzebeständiges
Glas 13a aufweisenden Dentaleinheit versehen, die mit dem einen
Ende des obigen Außenzylinders 13 zusammenpasst,
aufweist. Gemäß der Konfiguration,
bei der die obige Dentaleinheit in abnehmbarer Weise vorgesehen
ist, kann der Objektivtubusabschnitt 12a, der in die Mundhöhle einzuführen ist,
abgedeckt werden, wenn die Kamera benutzt wird, wobei ein Teil, bei
dem die Wahrscheinlichkeit größer ist,
dass er mit den Zähnen,
der Anordnung der Zähne
und dem Zahnfleisch in Kontakt kommt, für jeden Patienten nach dem
Einsatz der Kamera ausgetauscht werden kann, und der Teil durch
Erhitzen auf eine Heiztemperatur von beispielsweise 121°C bei einer
Heizzeit von 15 Minuten oder mehr mittels eines Autoklaven und dgl.
sterilisiert und desinfiziert werden kann.
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Außerdem ist
die in der offengelegten
japanischen
Patentanmeldung Nr. 2002-143090 vorgeschlagene Kameraeinheit
mit einer in
10a und
10b gezeigten
Dentalspiegel-Zusatzeinrichtung
14 versehen,
wobei die Dentalspiegel- Zusatzeinrichtung
14 vorzugsweise
aus Metall hergestellt ist, da die Einrichtung sterilisiert und
desinfiziert werden muß.
Die obige Dentalspiegel-Zusatzeinrichtung
14 umfaßt: einen
Spiegel
14a; einen Dentalspiegelhalter
14b, welcher
den Spiegel
14a haltert, sowie einen Montage- und Befestigungshalter
14c,
der am Dentalspiegelhalter
14b angebracht und befestigt
ist, wobei der Montage- und Befestigungshalter
14c aus
einem elastischen und flexiblen Material gebildet ist.
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Das
Hygieneproblem kann durch die oben beschriebene Kameraeinheit für medizinische
Untersuchung in der Mundhöhle
gelöst
werden.
- Patentdokument 1: offengelegte japanische Patenanmeldung Nr. 2002-143090
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Offenbarung der Erfindung
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Wie
in
9 gezeigt ist, umfaßt ein Kameragehäuse
12 gemäß der offengelegten
japanischen Patentanmeldung Nr.
2002-143090 einen
Objektivtubusabschnitt
12a und einen Halteabschnitt
12b,
und der Halteabschnitt
12b beinhaltet: eine Kamerasteuereinheit
(CCU = camera control unit) 15, und eine Lichtquelle
16 wie
z.B. eine Weißlicht-Emissionsdiode
(LED) zur Beleuchtung. Außerdem
ist eine optische Faser
17, die Beleuchtungslicht von der
Lichtquelle
16 bis zum Ende des Objektivtubusabschnitts
12a leiten
kann, an einer Innenumfangsfläche
in dem Objektivtubusabschnitt
12a angeordnet, und an dem Vorderabschnitt
der Faser ist eine Objektivlinse
19 und ein Bildaufnahmeelement
18 angeordnet,
welches der Objektivlinse
19 gegenüberliegt und ein Bild eines
Objekts aufnehmen kann.
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Außerdem kann
ein Bild an einem in 8 gezeigten Monitor 21 angezeigt
werden, wenn die Kamera verwendet wird, wobei das Bild den Zustand eines
Objekts in der Mundhöhle
eines Patienten darstellt, und es wird von dem Bildaufnahmeelement 18 aufgenommen.
In 8 ist mit 11 ein Kabel bezeichnet, welches Signalleitungen
und elektrische Stromleitungen, welche dem Bildaufnahmeelement 18,
der Lichtquelle 16 und dgl. Elektrizität liefern, bündelt. Ein externer
Speicher (Festplatte) ist mit 23 bezeichnet, und ein Bilddrucker
ist mit 22 bezeichnet.
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Da
aber die Kamera für
medizinische Untersuchung in der Mundhöhle, die in der offengelegten
japanischen Patentanmeldung Nr.
2002-143090 beschrieben ist, eine Konfiguration aufweist,
bei der die Kamera mit dem Monitor
21 über das Kabel
11 verbunden
ist und das Objekt in der Mundhöhle
des Patienten an dem Monitor
21 angezeigt wird, der an
einer unterschiedlichen Position zu der des Kameragehäuses
12 angeordnet
ist, bestand ein Problem insofern, als der Zahnarzt und der Patient
kaum den Zustand der Zähne
oder die Anordnung der Zähne
und des Zahnfleisches bei der medizinischen Untersuchung wahrnehmen
konnten.
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Im
Hinblick auf die oben beschriebene herkömmliche Technologie ist es
eine Aufgabe der Erfindung, eine Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle vorzuschlagen,
wobei die Digitalkamera kein Hygieneproblem aufweist, und, wenn
die Kamera eingesetzt wird, es für
einen Zahnarzt möglich
ist, ein Objekt in der Mundhöhle
eines Patienten auf einfache Weise mittels eines Bildschirms zu überwachen,
und es auch für
den Patienten möglich
ist, das Objekt am Bildschirm einfach einzusehen.
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Die
Erfinder der vorliegenden Erfindung haben das oben beschriebene
Problem durch eine Konfiguration gelöst, bei der ein ähnliches
Bildaufnahmesystem wie das bei einer herkömmlichen Technologie angewandt
wird, und bei der die Form eines Kamerahauptkörpers optimiert ist. Das heißt, Aspekte
der vorliegenden Erfindung werden wie folgt beschrieben.
- 1. Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle, die
ein Objekt in der Mundhöhle
beleuchtet und das Bild des Objekts durch ein Bildaufnahmeelement
aufnimmt, umfassend: einen Kamerahauptkörper mit einem Objektivtubusabschnitt, der
in die Mundhöhle
einzuführen
ist, einem anschließend
an den Objektivtubusabschnitt ausgebildeten Mittelabschnitt und
einem anschließend an
den Mittelabschnitt ausgebildeten Halteabschnitt, und eine Dentaleinheit,
die in dem Objektivtubusabschnitt in abnehmbarer Weise eingesetzt
ist, wobei eine Flüssigkristall-Anzeigevorrichtung
in dem Mittelabschnitt des Kamerahauptkörpers installiert ist.
- 2. Digitalkamera für
Photographie in der Mundhöhle,
wie sie im Absatz 1 beschrieben ist, wobei die Dentaleinheit mindestens
einen metallischen Außenzylinder
und ein hitzebeständiges,
an der einen Endseite des Außenzylinders
angesetztes Glas aufweist, wobei der Außenzylinder die Außenumfangsfläche und
die vordere Oberfläche des
Objektivtubusabschnitts in einem Zustand abdecken kann, in dem die
Dentaleinheit eingesetzt ist.
- 3. Digitalkamera für
Photographie in der Mundhöhle,
wie sie im Absatz 1 oder 2 beschrieben ist, wobei der Halteabschnitt
des Kamerahauptkörpers
derart ausgebildet ist, dass sich der Abschnitt auf einer Seite
der axialen Mitte des Objektivtubusabschnitts befindet.
- 4. Digitalkamera für
Photographie in der Mundhöhle,
wie sie in einem der Absätze
1 bis 3 beschrieben ist, wobei eine Batterie, die beim Einsatz der
Digitalkamera erforderliche Gleichstromelektrizität liefert,
in dem Halteabschnitt des Kamerahauptkörpers aufgenommen ist.
- 5. Digitalkamera für
Photographie in der Mundhöhle,
wie sie im Absatz 4 beschrieben ist, wobei die Batterie vom wiederaufladbaren
Typ ist, und eine Batterieladeeinrichtung mit einer Funktion vorgesehen
ist, durch die, wenn die Digitalkamera nicht benutzt wird, der wiederaufladbaren
Batterie Gleichstromelektrizität
zugeführt
wird und gleichzeitig die Dentaleinheit vorgewärmt wird.
- 6. Digitalkamera für
Photographie in der Mundhöhle,
wie sie in einem der Absätze
1 bis 5 beschrieben ist, wobei Schalter zum Betätigen der Digitalkamera in
dem Mittelabschnitt des Kamerahauptkörpers angeordnet sind.
- 7. Digitalkamera für
Photographie in der Mundhöhle,
wie sie in einem der Absätze
1 bis 6 beschrieben ist, wobei ein Infrarotstrahlen-Empfangsabschnitt
in dem Mittelabschnitt des Kamerahauptkörpers vorgesehen ist, und eine
Infrarotstrahlen- Fernsteuerung
vorgesehen ist, welche die Digitalkamera über den Infrarotstrahlen-Empfangsabschnitt
fernsteuert.
- 8. Digitalkamera für
Photographie in der Mundhöhle,
wie sie in einem der Absätze
1 bis 7 beschrieben ist, wobei ein Aufzeichnungsmedium in dem Kamerahauptkörper vorgesehen
ist, wobei das Medium einfach abgenommen und angebracht werden kann
und Bilddaten von einem durch Aufnahme mit dem Bildaufnahmeelement erhaltenen
Bild speichert.
- 9. Digitalkamera für
Photographie in der Mundhöhle,
wie sie in einem der Absätze
1 bis 8 beschrieben ist, wobei ein Aufnahmemikrophon in dem Mittelabschnitt
des Kamerahauptkörpers vorgesehen
ist und ein Inhalt für
eine auf Information basierende Zustimmung digital aufgezeichnet werden
kann.
- 10. Digitalkamera für
Photographie in der Mundhöhle,
wie sie in einem der Absätze
1 bis 5 beschrieben ist, wobei eine Linse zusätzlich zu einer Objektivlinse
in dem Objektivtubusabschnitt des Kamerahauptkörpers vorgesehen ist, und das Bildaufnahmeelement
der Digitalkamera in dem Mittelabschnitt in der Verlängerung
der axialen Mitte des Objektivtubusabschnitts angeordnet ist.
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Gemäß der Digitalkamera
für Photographie in
der Mundhöhle
nach der Erfindung ist es einem Zahnarzt möglich, ein Objekt in der Mundhöhle eines Patienten
mittels eines Bildschirms auf einfache Weise zu überwachen, und es ist auch
für den
Patienten möglich,
das Objekt am Bildschirm einfach einzusehen, wenn die Digitalkamera
verwendet wird, da die Digitalkamera kein Hygieneproblem aufweist
und das Objekt in der Mundhöhle
an einer Flüssigkristall-Anzeigevorrichtung
als Standbild oder Bewegtbild angezeigt werden kann.
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Es
zeigen:
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1a eine Außenansicht zur Darstellung einer
Digitalkamera für
Photographie in der Mundhöhle
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung in einem Zustand, in dem eine Dentaleinheit 3 eingesetzt
ist,
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1b eine Außenansicht zur Darstellung der
Digitalkamera für
Photographie in der Mundhöhle gemäß der Ausführungsform
der Erfindung in einem Zustand, in der die Dentaleinheit 3 entfernt
ist,
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2 eine
Außenansicht
zur Darstellung einer Batterieladeeinrichtung, die vorzugsweise
in der Digitalkamera für
Photographie in der Mundhöhe
vorgesehen ist,
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3 eine
Außenansicht
zur Darstellung einer Infrarotstrahlen-Fernsteuerung, die vorzugsweise
in der Digitalkamera für
Photographie in der Mundhöhle
vorgesehen ist,
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4 eine
erläuternde
Ansicht eines Substrats, das vorzugsweise in der Digitalkamera für Photographie
in der Mundhöhle
vorgesehen ist,
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5 eine
erläuternde
Ansicht eines Anwendungsverfahrens eines Aufzeichnungsmediums, das
vorzugsweise bei der Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle vorgesehen
ist,
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6a eine erläuternde Ansicht eines Konfigurationsbeispiels
eines Bildaufnahmesystems in der Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle,
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6b eine erläuternde Ansicht eines durch Aufnahme
mittels des Konfigurationsbeispiels des Bildaufnahmesystems erhaltenen
Bildes in der Digitalkamera für
Photographie in der Mundhöhle,
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7a eine erläuternde Ansicht eines Konfigurationsbeispiels
eines Bildaufnahmesystems in der Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle,
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7b eine erläuternde Ansicht eines durch Aufnahme
mittels des Konfigurationsbeispiels des Bildaufnahmesystems erhaltenen
Bildes in der Digitalkamera für
Photographie in der Mundhöhle,
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8 eine
Außenansicht
zur Darstellung einer Konfiguration einer herkömmlichen Kameraeinheit für medizinische
Untersuchung in der Mundhöhle,
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9 eine
Schnittansicht zur Darstellung einer Konfiguration zur Bildaufnahme
in der herkömmlichen
Kameraeinheit für
medizinische Untersuchung in der Mundhöhle,
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10a eine erläuternde Außenansicht einer Konfiguration
einer herkömmlichen
Kameraeinheit zur medizinischen Untersuchung in der Mundhöhle, und
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10b eine erläuternde auseinandergezogene
Ansicht der Konfiguration der herkömmlichen Kameraeinheit für medizinische
Untersuchung in der Mundhöhle.
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Beste Ausführungsform der Erfindung
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Im
folgenden wird eine Konfiguration einer Digitalkamera für Photographie
in der Mundhöhle
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung im Detail unter Bezugnahme auf die Zeichnungen erläutert.
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1a und 1b sind
Ansichten des äußeren Erscheinungsbilds
der Digitalkamera für
Photographie in der Mundhöhle
zum Vergleich zwischen einem Zustand, in dem eine Dentaleinheit 3 in
die Digitalkamera für
Photographie in der Mundhöhle
eingesetzt ist, wie 1a zeigt, und
einem Zustand, in dem die Dentaleinheit von dieser entfernt ist,
wie 1b zeigt, wobei 1b auch
eine Teilschnittansicht aufweist.
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Die
Digitalkamera für
Photographie in der Mundhöhle
gemäß der Ausführungsform
der Erfindung ist mit einem Kamerahauptkörper 2 versehen, der
einen in die Mundhöhle
und dgl. einzusetzenden Objektivtubusabschnitt 2a sowie
die Dentaleinheit 3 als Dentaleinheit aufweist, die in
den Objektivtubusabschnitt 2a des Kamerahauptkörpers 2 in
abnehmbarer Weise eingesetzt ist und die andere Seite der Zahnanordnung
beobachtet, wobei eine Flüssigkristall-Anzeigevorrichtung 2c in
dem Mittelabschnitt des Kamerahauptkörpers 2 installiert
ist.
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Wie
in 1a und 1b zum
Vergleich dargestellt ist, umfaßt
der obige Kamerahauptkörper 2 den
in die Mundhöhle
einzusetzenden Objektivtubusabschnitt 2a, den anschließend an
den Abschnitt 2a ausgebildeten Mittelabschnitt und einen
anschließend
an den obigen Mittelabschnitt ausgebildeten Halte- bzw. Greifabschnitt 2b,
und die Digitalkamera hat eine Konfiguration, bei der, wenn die
Kamera verwendet wird, der Objektivtubusabschnitt 2a in
einem Zustand abgedeckt werden kann, in dem die Dentaleinheit 3 eingesetzt
ist. Die obige Dentaleinheit 3 hat: einen Spiegel 3a,
einen Dentalspiegelhalter 3b, der den Spiegel 3a haltert,
und einen am Dentalspiegelhalter 3b angesetzten metallischen
Außenzylinder 3c,
wobei der metallische Außenzylinder 3c ein
Anbringungsabschnitt am Kamerahauptkörper 2 ist.
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Dadurch
kann die Dentaleinheit 3 mit dem Spiegel 3a, wobei
eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Spiegel 3a in
direkten Kontakt mit Zähnen,
der Zahnanordnung und dem Zahnfleisch in der Mundhöhle kommt,
wenn die Kamera eingesetzt wird, aus dem Objektivtubusabschnitt 2a des
Kamerahauptkörpers 2 nach
Benutzung der Kamera abgenommen werden und kann durch Erhitzen mittels
eines Autoklaven und dgl. sterilisiert und desinfiziert werden.
Demgemäß kann die
Digitalkamera für
Photographie in der Mundhöhle
gemäß der Ausführungsform
der Erfindung das Hygieneproblem lösen, da die Dentaleinheit 3 für jeden
Patienten gegen eine andere Dentaleinheit 3, die sterilisiert
und desinfiziert wurde, ausgetauscht werden kann.
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Hierbei
kann als eine der Konfigurationen, bei denen ein Objekt in der Mundhöhle beleuchtet wird
und das Bild des Objekts durch ein Bildaufnahmeelement aufgenommen
wird, eine Konfiguration angewandt werden, bei der beispielsweise
eine Kamerasteuereinheit (CCU – „camera
control unit") und eine
Lichtquelle wie z.B. eine Weißlicht-Emissionsdiode
(LED) zur Beleuchtung im Kamerahauptkörper 2 vorgesehen
sind, und ferner eine optische Faser, welche das Beleuchtungslicht
von der Lichtquelle bis zum Vorderende des Objektivtubusabschnitts 2a leitet,
und ein Bildaufnahmeelement in dem Objektivtubusabschnitt 2a angeordnet
sind, und eine Objektivlinse 19 in den Vorderabschnitt
des Objektivtubusabschnitts 2a eingesetzt ist. Die oben
beschriebene Flüssigkristall-Anzeigevorrichtung 2C ist
auch über ein
Substrat 8 mit der CCU verbunden (sh. 4). Hierbei
wird die CCU vorab auf dem Substrat 8 angeordnet.
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Die
Digitalkamera für
Photographie in der Mundhöhle
mit dem oben beschriebenen Bildaufnahmesystem hat eine Konfiguration,
bei der, wenn die Kamera benutzt wird, das Beleuchtungslicht das
Objekt in der Mundhöhle
eines Patienten durch die Dentaleinheit 3 beleuchten kann,
das Bild des Zustands der Zähne,
der Anordnung der Zähne
und des Zahnfleisches des Patienten von einem Bildaufnahmeelement 7 einer
komplementären
Metalloxid-Halbleiter (C-MOS-)Kamera aufgenommen werden kann, und das
Bild an der Flüssigkristall-Anzeigevorrichtung 2C,
die im Mittelabschnitt des Kamerahauptkörpers 2 installiert
ist, als Standbild oder Bewegtbild angezeigt werden kann.
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Hierbei
ist die Flüssigkristall-Anzeigevorrichtung 2C im
Mittelabschnitt des Kamerahauptkörpers 2 über einen
Halterungsabschnitt 2d gemäß 1a und 1b derart installiert, dass die Vorrichtung 2c um
eine zu einer Mittelachse 1 des Objektivtubusabschnitts 2a parallele
Achse, sowie um eine zu der Mittelachse 1 des Objektivtubusabschnitts 2a orthogonale
Achse gedreht werden kann. Demgemäß hat die Digitalkamera für Photographie
in der Mundhöhle
gemäß der Ausführungsform
der Erfindung eine Konfiguration, bei der, wenn die Kamera benutzt
wird, die Richtung der im Mittelabschnitt des Kamerahauptkörpers installierten
Flüssigkristall-Anzeigevorrichtung 2c eingestellt
bzw. angepasst werden kann, und bei der es einem Zahnarzt möglich ist,
das Objekt in der Mundhöhle
des Patienten mittels eines Bildschirms auf einfache Weise zu überwachen,
und bei der auch der Patient das Objekt auf dem Bildschirm auf einfache
Weise einsehen kann.
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Es
wird vorzugsweise eine Konfiguration angewandt, bei der die oben
beschriebene Dentaleinheit 3 zumindest folgendes aufweist:
den metallischen Außenzylinder 3c und
ein hitzebeständiges Glas 3d,
das an der einen Endseite des Außenzylinders 3c angesetzt
ist, wobei der Außenzylinder 3c die Außenumfangsfläche und
die vordere Oberfläche des
Objektivtubusabschnitts 2a des Kamerahauptkörpers 2,
wie 1a zeigt, in einem Zustand abdecken
kann, in dem die Dentaleinheit 3 ein- bzw. angesetzt ist.
Gemäß der Digitalkamera
für Photographie in
der Mundhöhle,
die mit der oben beschriebenen Dentaleinheit 3 versehen
ist, kann sicher verhindert werden, dass der Speichel des Patienten
in Kontakt mit dem Objektivtubusabschnitt 2a kommt, auch wenn
die Kamera mit Zähnen,
der Anordnung der Zähne
und dem Zahnfleisch in der Mundhöhle
des Patienten beim Einsatz der Kamera in Kontakt kommt.
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Die
oben beschriebene Flüssigkristall-Anzeigevorrichtung 2c hat
vorzugsweise eine Bildschirmgröße von 2
Inch bis 3 Inch im Hinblick auf die Einfachheit der Betrachtung
und der Handhabung. Außerdem
kann ein Bildaufnahmeelement 7 einer komplementären Metalloxid-Halbleiter-(C-MOS-)Farbkamera
mit 300.000 Pixeln oder mehr im Hinblick auf die Auflösung und
dgl. verwendet werden. Das für
die Digitalkamera für
Photographie in der Mundhöhle verwendete
Bildaufnahmeelement ist jedoch nicht auf das Bildaufnahmeelement 7 der
C-MOS-Farbkamera
beschränkt,
sondern es ist akzeptabel, ein Bildaufnahmeelement einer sog. CCD-Kamera
einzubauen.
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4 ist
eine schematische Ansicht zur Darstellung einer Konfiguration des
in dem Kamerahauptkörper 2 vorgesehenen
Substrats 8. Das Bildaufnahmeelement 7 der C-MOS-Farbkamera, die Flüssigkristall-Anzeigevorrichtung 2c,
Schalter zur Betätigung
der Digitalkamera, ein Infrarotstrahlen-Empfangsabschnitt, eine
Batterie 2e, ein Aufnahmemikrophon 2g und dgl.
sind mit der CCU über
das Substrat 8 verbunden. Eine Infrarotstrahlen-Fernsteuerung
ist mit 6 bezeichnet, und ein Signal von der Steuerung
ist so konfiguriert, dass es über
das Substrat 8 zur CCU gesendet wird. Ein Einsetzabschnitt eines
Aufzeichnungsmediums 4, beispielsweise eine Speicherkarte,
ist mit 8a bezeichnet, wobei der Abschnitt auf dem Substrat 8 vorgesehen
ist.
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Übrigens
beträgt
der Durchmesser des Objektivtubusabschnitts 2a im Kamerahauptkörper 2 gewöhnlich etwa
7 mm. Dadurch hat der Mittelabschnitt, der zwischen dem Objektivtubusabschnitt 2a und
dem Halteabschnitt 2b ausgebildet ist, eine derartige Größe und Struktur,
dass Schalter zur Betätigung
der Flüssigkristall-Anzeigevorrichtung 2c und zur
Betätigung
der Digitalkamerafunktion, des Infrarotstrahlen-Empfangsabschnitts 2f,
des Aufnahmemikrophons 2g und dgl. installiert werden können.
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Darüber hinaus
hat die Digitalkamera für Photographie
in der Mundhöhle
vorzugsweise eine Konfiguration, bei der der Halteabschnitt 2b des
Kamerahauptkörpers 2 anschließend bzw.
nahe dem Mittelabschnitt derart ausgebildet ist, dass der Abschnitt 2b sich
auf einer Seite der Achsmitte 1 des Objektivtubusabschnitts 2a befindet,
da der Zahnarzt die Kamera auf einfache Weise hält, wenn die Kamera benutzt
wird. Ferner hat die Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle vorzugsweise
eine Konfiguration, bei der die Vorderfläche des Halteabschnitts zur
Seite des Zahnarztes hin in einem Zustand geneigt ist, in dem der
Halteabschnitt 2b so gehalten wird, dass der Objektivtubusabschnitt 2a sich in
einer horizontalen Position befindet, damit der Zahnarzt die Kamera
auf diese Weise einfach handhabt, wenn die Kamera benutzt wird.
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Ferner
hat die Digitalkamera für
Photographie in der Mundhöhle
vorzugsweise eine Konfiguration, bei der die Batterie 2e,
die erforderliche Gleichstromelektrizität liefert, wenn die Kamera
benutzt wird, in den Halteabschnitt 2b des Kamerahauptkörpers 2 aufgenommen
ist, da die Kamera so nicht mit dem Stromversorgungskabel verbunden
werden muß und
von einem schnurlosen Typ sein kann, wobei der Zahnarzt die Kamera
auf einfache Weise handhabt. Im obigen Fall hat die Digitalkamera
für Photographie
in der Mundhöhle
vorzugsweise eine Konfiguration, bei der die Batterie 2e als
wiederaufladbare Batterie ausgeführt
ist und ein und eine Batterieladeeinrichtung 5 mit einer
Funktion vorgesehen ist, durch die, wenn die Kamera nicht eingesetzt
wird, die Gleichstromelektrizität
der wiederaufladbaren Batterie 2e zugeführt und gleichzeitig die Dentaleinheit 3 vorgewärmt wird.
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Der
Grund liegt darin, dass ein Beschlagen des Spiegels 3a vermieden
werden kann, wenn der Spiegel 3a in die Mundhöhle des
Patienten eingeführt wird,
basierend auf einer Konfiguration, bei der, wenn die Kamera nicht
benutzt wird, der Kamerahauptkörper 2 mit
der ein- bzw. angesetzten Dentaleinheit 3 an der Batterieladeeinrichtung 5 angebracht
werden kann, wie 2 zeigt, um die Batterie 2e mittels
der Batterieladeeinrichtung 5 zu laden, und gleichzeitig eine
in den Kamerahauptkörper 2 aufgenommene CCU
betätigt
werden kann, um die Wärme
elektrischer Komponenten über
den metallischen Außenzylinder 3c zum
Spiegel 3a zum Erwärmen
des Spiegels 3a zu leiten, wobei die Wärme durch die von den Komponenten
verbrauchte Gleichstromelektrizität entsteht.
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Hierbei
hat die Digitalkamera für
Photographie in der Mundhöhle
vorzugsweise auch eine Konfiguration, bei der ein metallischer Aufnahmeabschnitt
mit einem enthaltenen Heizelement in der Batterieladeeinrichtung 5 vorgesehen
ist, bei der Wärme von
der Gleichstromelektrizität
in dem Heizelement erzeugt wird, und, wenn die Kamera nicht eingesetzt wird,
die CCU durch Inkontaktbringen des metallischen Außenzylinders 3c mit
dem metallischen Aufnahmeabschnitt betätigt wird, und die Wärme des
die Gleichstromelektrizität
aufbrauchenden Heizelements über
den metallischen Außenzylinder 3c zu dem
Spiegel 3a geleitet wird. Der Grund hierfür ist, dass
nach dem Erwärmen
der Dentaleinheit 3 durch die Batterieladeeinrichtung,
wenn die Kamera nicht benutzt wird, ein Gefühl der Inkompatibilität des Patienten
kontrolliert werden kann, wenn die Dentaleinheit 3 in Kontakt
mit dem Mundhöhlenabschnitt
des Patienten bei Benutzung der Kamera gebracht wird, wobei die
Batterieladeeinrichtung 5 die Funktion des Vorwärmens der
obigen Dentaleinheit 3 hat.
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In
Anbetracht der obigen Situationen verwendet die in der Digitalkamera
für Photographie
in der Mundhöhle
vorgesehene Dentaleinheit 3 vorzugsweise als Metall Aluminium
oder eine Aluminiumlegierung mit ausgezeichneter Wärmeleitfähigkeit In 2 ist
ein Wechselstromadapter der Batterieladeeinrichtung 5 mit 5a bezeichnet,
und ein Behälter bzw.
eine Aufnahme der Batterieladeeinrichtung 5 ist mit 5b bezeichnet.
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Außerdem hat
die Digitalkamera fü Photographie
in der Mundhöhle
vorzugsweise eine Konfiguration, bei der die Schalter zur Betätigung der
Digitalkamera in dem Mittelabschnitt des Kamerahauptkörpers 2 angeordnet
sind, damit der Zahnarzt die Digitalkamera auf einfache Weise handhaben
kann. Vorzugsweise hat die Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle eine
Konfiguration, bei der der Infrarotstrahlen-Empfangsabschnitt 2f in
dem Mittelabschnitt des Kamerahauptkörpers 2 vorgesehen
ist, wie in 1a und 1b gezeigt
ist, und bei der eine Infrarotstrahlen-Fernsteuerung 6 vorgesehen
ist, welche die Digitalkamera durch den Infrarotstrahlen-Empfangsabschnitt 2f fernsteuert.
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Der
Grund hierfür
liegt darin, dass beim Einsatz der Kamera eine Fokussierung der
Digitalkamera und das Starten und Beenden einer Bildaufnahme durch
eine Konfiguration gesteuert werden kann, bei der die Zahnhygiene-Fachkraft
statt des Zahnarztes die Infrarotstrahlen-Fernsteuerung 6 gemäß 3 betätigt. In 3 bezeichnet 6a einen
Infrarotstrahlen-Emissionsabschnitt, der zu dem Infrarotstrahlen-Empfangsabschnitt 2f hin
gerichtet ist, wenn die Digitalkamera ferngesteuert wird.
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Ferner
hat die Digitalkamera für
Photographie in der Mundhöhle
vorzugsweise eine Konfiguration, bei der das Aufzeichnungsmedium 4 in
dem Kamerahauptkörper 2 vorgesehen
ist, wobei das Medium 4 einfach angebracht und abgenommen
bzw. entfernt werden kann, und Bilddaten des durch Aufnahme mittels
des Aufnahmeelements erhaltenen Bildes speichert. Beispielsweise
wird eine Speicherkarte als Aufzeichnungsmedium 4 benutzt.
Der Grund hierfür ist
der, dass gemäß 5 Bilddaten
des Objekts in der Mundhöhle
des Patienten in einem Personalcomputer 9 über das
Aufzeichnungsmedium 4 wie z.B. die Speicherkarte gespeichert
werden, wobei das Bild des Objekts von der Digitalkamera für Photographie
in der Mundhöhle
aufgenommen wurde, und die Ergebnisse von bearbeiteten Bilddaten
als Siegel (seal) 10a von einem Siegeldrucker (seal printer) 10 zur
Anwendung ausgegeben werden.
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Die
Digitalkamera für
Photographie in der Mundhöhle
hat vorzugsweise eine Konfiguration, bei der das Aufnahmemikrophon 2g im
Mittelabschnitt des Kamerahauptkörpers 2 vorgesehen
ist, und Inhalte für
eine auf Information basierende Zustimmung digital aufgezeichnet
werden können,
damit der Zahnarzt die Inhalte später bestätigen kann.
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Außerdem hat
die Digitalkamera für
Photographie in der Mundhöhle
vorzugsweise eine Konfiguration, bei der eine Linse 24 zusätzlich zu
der Objektivlinse 19 in dem Objektivtubusabschnitt 2a des Kamerahauptkörpers 2 vorgesehen
ist, wie 7a zeigt, und das Bildaufnahmeelement 7 der C-MOS-Kamera im Mittelabschnitt
in der Verlängerung
der axialen Mitte 1 des Objektivtubusabschnitts 2a angeordnet
ist. Der Grund hierfür
ist, dass gemäß der obigen
Konfiguration ein Bild mit einer besseren Auflösung im Vergleich zu der in 6a gezeigten Konfiguration (ein Fall,
bei dem die Linse 24 nicht im Objektivtubusabschnitt 2a vorgesehen
ist) erhalten werden kann. Hierbei ist 6b eine
schematische Ansicht zur Darstellung eines Falls, bei dem basierend
auf der in 6a gezeigten Konfiguration
mit dem Bildaufnahmeelement 7 der C-MSO-Kamera erhaltene
Bilddaten nicht digital erweitert werden und an der oben beschriebenen
Flüssigkristall-Anzeigevorrichtung 2c angezeigt
werden, und 7b ist eine schematische
Ansicht zur Darstellung eines Falls, bei dem basierend auf der in 7a gezeigten Konfiguration mit dem Bildaufnahmeelement 7 der C-MOS-Kamera
erhaltene Bilddaten nicht digital erweitert werden und an der oben
beschriebenen Flüssigkristall-Anzeigevorrichtung 2c angezeigt
werden. Hierbei eröffnet
eine Konfiguration, bei der das Bildaufnahmeelement 7 der
C-MOS-Kamera im Mittelabschnitt in der Verlängerung anschließend an
den der axialen Mitte 1 des Objektivtubusabschnitts 2a angeordnet
ist, eine Möglichkeit,
dass der Durchmesser des Objektivtubusabschnitts 2a im
Vergleich zu einem herkömmlichen
dünner
bzw. kleiner gemacht wird.
-
Obwohl
die Dentaleinheit 3 in der oben beschriebenen Erläuterung
den Spiegel 3a aufwies, kann die Digitalkamera für Photographie
in der Mundhöhle
gemäß der Erfindung
mit der Dentaleinheit versehen sein, die keinen Spiegel 3a hat.
Im obigen Fall ist es wichtig, eine Dentaleinheit zu verwenden,
die in den Objektivtubusabschnitt 2a des Kamerahauptkörpers 2 in
abnehmbarer Weise eingesetzt werden kann, die eine Form aufweist,
durch die die Einheit den Objektivtubusabschnitt 2a abdecken
kann, wenn die Einheit angesetzt ist, und die aus einem Material besteht,
das weniger verformbar ist, auch wenn die Einheit für jeden
Patienten nach dem Einsatz der Einheit ausgewechselt und die Einheit
wiederholt durch Erhitzen mittels eines Autoklaven und dgl. sterilisiert und
desinfiziert wird.
-
ZUSAMMENFASSUNG:
-
Es
wird eine Digitalkamera für
Photographie in der Mundhöhle
vorgeschlagen, durch die kein Hygieneproblem verursacht wird, wobei
es einem Zahnarzt bei Anwendung der Kamera möglich ist, ein Objekt in der
Mundhöhle
eines Patienten mittels eines Bildschirms auf einfache Weise zu überwachen,
und auch der Patient das Objekt am Bildschirm auf einfache Weise
einsehen kann. Sie umfaßt:
einen Kamerahauptkörper
(2), der mit einem Objektivtubusabschnitt (2a),
der in die Mundhöhle
einzusetzen ist, einem anschließend
an den Objektivtubusabschnitt (2a) ausgebildeten Mittelabschnitt
und einem anschließend
an den Mittelabschnitt ausgebildeten Halteabschnitt (2b),
versehen ist, und eine Dentaleinheit (3) in den Objektivtubusabschnitt
(2a) in abnehmbarer Weise eingesetzt ist, wobei eine Flüssigkristall-Anzeigevorrichtung
(2c) in dem Mittelabschnitt des Kamerahauptkörpers (2)
installiert ist.
-
- 1
- Achsenzentrum
eines Objektivtubusabschnitts
- 2
- Kamerahauptkörper
- 2a
- Objektivtubusabschnitt
- 2b
- Halteabschnitt
- 2c
- Flüssigkristall-Anzeigevorrichtung
- 2d
- Halterungsabschnitt
- 2e
- Batterie
- 2f
- Infrarotstrahlen-Empfangsabschnitt
- 2g
- Aufnahmemikrophon
- 3
- Dentaleinheit
- 3a
- Spiegel
- 3b
- Dentalspiegelhalter
- 3c
- Außenzylinder
- 3d
- hitzebeständiges Glas
- 4
- Aufzeichnungsmedium
(Speicherkarte und dgl.)
- 5
- Batterieladeeinrichtung
- 5a
- AC-Adapter
- 5b
- Behälter
- 6
- Infrarotstrahlen-Fernsteuerung
- 6a
- Infrarotstrahlen-Emissionsabschnitt
- 7
- Bildaufnahmeelement
von C-MOS-Kamera
- 8
- Substrat
- 8a
- Einsetzabschnitt
des Aufzeichnungsmediums
- 9
- Personalcomputer
- 10
- abgedichteter
Drucker
- 10a
- Dichtung
- 11
- Kabel
- 12
- Kameragehäuse
- 12a
- Objektivtubusabschnitt
- 12b
- Halteabschnitt
- 12c
- Achsmitte
des Objektivtubus
- 13
- Außenzylinder
- 13a
- Hitzebeständiges Glas
- 14
- Dentalspiegel-Zusatzeinrichtung
- 15
- CCU
- 16
- Weißlicht (Lichtquelle)
- 17
- optische
Faser
- 18
- Bildaufnahmeelement
einer CCD-Kamera
- 19
- Objektivlinse
- 20
- Schutzlinse
- 21
- Monitor
- 22
- Bilddrucker
(Videodrucker)
- 23
- Speichervorrichtung
(Festplatte)
- 24
- Linse