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DE112006001467T5 - Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle - Google Patents

Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle Download PDF

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DE112006001467T5
DE112006001467T5 DE112006001467T DE112006001467T DE112006001467T5 DE 112006001467 T5 DE112006001467 T5 DE 112006001467T5 DE 112006001467 T DE112006001467 T DE 112006001467T DE 112006001467 T DE112006001467 T DE 112006001467T DE 112006001467 T5 DE112006001467 T5 DE 112006001467T5
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
oral cavity
digital camera
camera
main body
lens barrel
Prior art date
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Ceased
Application number
DE112006001467T
Other languages
English (en)
Inventor
Yuji Suyama
Kenji Kamagaya Ito
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Kanagawa Furniture Co Ltd Funabashi
KANAGAWA FURNITURE Co Ltd
Original Assignee
Kanagawa Furniture Co Ltd Funabashi
KANAGAWA FURNITURE Co Ltd
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Kanagawa Furniture Co Ltd Funabashi, KANAGAWA FURNITURE Co Ltd filed Critical Kanagawa Furniture Co Ltd Funabashi
Publication of DE112006001467T5 publication Critical patent/DE112006001467T5/de
Ceased legal-status Critical Current

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Abstract

Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle, die ein Objekt in der Mundhöhle beleuchtet und das Bild des Objekts durch ein Bildaufnahmeelement aufnimmt, umfassend:
einen Kamerahauptkörper (2) mit einem Objektivtubusabschnitt (2a), der in die Mundhöhle einzuführen ist, einem anschließend an den Objektivtubusabschnitt (2a) ausgebildeten Mittelabschnitt und einem anschließend an den Mittelabschnitt ausgebildeten Halteabschnitt (2b), und
eine Dentaleinheit (3), die in dem Objektivtubusabschnitt (2a) in abnehmbarer Weise eingesetzt ist, wobei
eine Flüssigkristall-Anzeigevorrichtung (2c) in dem Mittelabschnitt des Kamerahauptkörpers (2) installiert ist.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle, wobei ein Objekt in der Mundhöhle an einem Flüssigkristall-Anzeigegerät als Standbild oder als Bewegtbild durch die Digitalkamera, die zur Zahnbehandlung und Zahnpflege geeignet ist, angezeigt werden kann.
  • Herkömmlicherweise hat ein Zahnarzt eine Dentaleinheit für die Inspektion der Mundhöhle in die Mundhöhle eingebracht, die als Dentalspiegel bezeichnet wird und bei der ein Spiegel an dem Ende eines Schafts von etwa 15 cm bis 20 cm installiert ist, und hat ein an dem Spiegel reflektiertes Bild durch visuelle Betrachtung für die Zahnbehandlung und Zahnpflege betrachtet. Hierbei hat der Zahnarzt den Befund verbal an eine bereitstehende Zahnhygiene-Fachkraft weitergegeben, und die Zahnhygiene-Fachkraft hat den Befund auf ein Aufzeichnungs-Formblatt geschrieben, das vorher vorbereitet wurde, wobei eine Gebissform auf dem Blatt dargestellt war. Wenn der obige Dentalspiegel dazu verwendet wird, eine auf Information basierende Zustimmung zu erhalten, bestand das Problem, dass es für den Zahnarzt nicht einfach ist, einem Patienten das am Spiegel reflektierte Bild zu zeigen, während der Zahnarzt gleichzeitig das Bild betrachtet.
  • Außerdem muß der Inhalt der Ergebnisse der Zahnbehandlung und der der Zahnpflege genau und schnell aufgezeichnet werden. Es ist dabei schwierig, eine Zahnhygiene-Fachkraft zu bekommen, welche den Inhalt aufzeichnet, oder auf die Zahnhygiene-Fachkraft, welche den Inhalt aufzeichnet, muß zum Zwecke der Arbeitseinsparung verzichtet werden. Demgemäß sind verschiedene Arten von Kameras für Photographie in der Mundhöhle vorgeschlagen worden, und ein Teil der Kameras ist in der Praxis eingesetzt worden, wobei eine ultrakleine CCD-Kamera bei den Kameras eingesetzt wurde. Dabei wurde jedoch ein sanitäres Problem verursacht. Der Grund besteht darin, dass die Kamera nicht durch Erhitzen unter hohen Temperaturbedingungen nach dem Einsatz der Kamera sterilisiert werden kann, weil der vordere Abschnitt der Kamera in die Mundhöhle eines Patienten eingebracht wird.
  • Der Erfinder der vorliegenden Erfindung hat daraufhin eine Kameraeinheit für medizinische Untersuchung in der Mundhöhle vorgeschlagen (offengelegte japanische Patentanmeldung Nr. 2002-143090 ), wobei entsprechend der Kamera ein Außenzylinder 13 in einen Objektivtubus 12a in abnehmbarer Weise installiert ist, wie in 10a und 10b gezeigt ist.
  • Die Kameraeinheit für medizinische Untersuchung in der Mundhöhle ist mit einem Kameragehäuse 12, das einen Objektivtubusabschnitt 12a und einen Halteabschnitt 12b hat, wobei der metallische Außenzylinder 13 in den Objektivtubusabschnitt 12a passt, sowie mit einer ein hitzebeständiges Glas 13a aufweisenden Dentaleinheit versehen, die mit dem einen Ende des obigen Außenzylinders 13 zusammenpasst, aufweist. Gemäß der Konfiguration, bei der die obige Dentaleinheit in abnehmbarer Weise vorgesehen ist, kann der Objektivtubusabschnitt 12a, der in die Mundhöhle einzuführen ist, abgedeckt werden, wenn die Kamera benutzt wird, wobei ein Teil, bei dem die Wahrscheinlichkeit größer ist, dass er mit den Zähnen, der Anordnung der Zähne und dem Zahnfleisch in Kontakt kommt, für jeden Patienten nach dem Einsatz der Kamera ausgetauscht werden kann, und der Teil durch Erhitzen auf eine Heiztemperatur von beispielsweise 121°C bei einer Heizzeit von 15 Minuten oder mehr mittels eines Autoklaven und dgl. sterilisiert und desinfiziert werden kann.
  • Außerdem ist die in der offengelegten japanischen Patentanmeldung Nr. 2002-143090 vorgeschlagene Kameraeinheit mit einer in 10a und 10b gezeigten Dentalspiegel-Zusatzeinrichtung 14 versehen, wobei die Dentalspiegel- Zusatzeinrichtung 14 vorzugsweise aus Metall hergestellt ist, da die Einrichtung sterilisiert und desinfiziert werden muß. Die obige Dentalspiegel-Zusatzeinrichtung 14 umfaßt: einen Spiegel 14a; einen Dentalspiegelhalter 14b, welcher den Spiegel 14a haltert, sowie einen Montage- und Befestigungshalter 14c, der am Dentalspiegelhalter 14b angebracht und befestigt ist, wobei der Montage- und Befestigungshalter 14c aus einem elastischen und flexiblen Material gebildet ist.
  • Das Hygieneproblem kann durch die oben beschriebene Kameraeinheit für medizinische Untersuchung in der Mundhöhle gelöst werden.
    • Patentdokument 1: offengelegte japanische Patenanmeldung Nr. 2002-143090
  • Offenbarung der Erfindung
  • Wie in 9 gezeigt ist, umfaßt ein Kameragehäuse 12 gemäß der offengelegten japanischen Patentanmeldung Nr. 2002-143090 einen Objektivtubusabschnitt 12a und einen Halteabschnitt 12b, und der Halteabschnitt 12b beinhaltet: eine Kamerasteuereinheit (CCU = camera control unit) 15, und eine Lichtquelle 16 wie z.B. eine Weißlicht-Emissionsdiode (LED) zur Beleuchtung. Außerdem ist eine optische Faser 17, die Beleuchtungslicht von der Lichtquelle 16 bis zum Ende des Objektivtubusabschnitts 12a leiten kann, an einer Innenumfangsfläche in dem Objektivtubusabschnitt 12a angeordnet, und an dem Vorderabschnitt der Faser ist eine Objektivlinse 19 und ein Bildaufnahmeelement 18 angeordnet, welches der Objektivlinse 19 gegenüberliegt und ein Bild eines Objekts aufnehmen kann.
  • Außerdem kann ein Bild an einem in 8 gezeigten Monitor 21 angezeigt werden, wenn die Kamera verwendet wird, wobei das Bild den Zustand eines Objekts in der Mundhöhle eines Patienten darstellt, und es wird von dem Bildaufnahmeelement 18 aufgenommen. In 8 ist mit 11 ein Kabel bezeichnet, welches Signalleitungen und elektrische Stromleitungen, welche dem Bildaufnahmeelement 18, der Lichtquelle 16 und dgl. Elektrizität liefern, bündelt. Ein externer Speicher (Festplatte) ist mit 23 bezeichnet, und ein Bilddrucker ist mit 22 bezeichnet.
  • Da aber die Kamera für medizinische Untersuchung in der Mundhöhle, die in der offengelegten japanischen Patentanmeldung Nr. 2002-143090 beschrieben ist, eine Konfiguration aufweist, bei der die Kamera mit dem Monitor 21 über das Kabel 11 verbunden ist und das Objekt in der Mundhöhle des Patienten an dem Monitor 21 angezeigt wird, der an einer unterschiedlichen Position zu der des Kameragehäuses 12 angeordnet ist, bestand ein Problem insofern, als der Zahnarzt und der Patient kaum den Zustand der Zähne oder die Anordnung der Zähne und des Zahnfleisches bei der medizinischen Untersuchung wahrnehmen konnten.
  • Im Hinblick auf die oben beschriebene herkömmliche Technologie ist es eine Aufgabe der Erfindung, eine Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle vorzuschlagen, wobei die Digitalkamera kein Hygieneproblem aufweist, und, wenn die Kamera eingesetzt wird, es für einen Zahnarzt möglich ist, ein Objekt in der Mundhöhle eines Patienten auf einfache Weise mittels eines Bildschirms zu überwachen, und es auch für den Patienten möglich ist, das Objekt am Bildschirm einfach einzusehen.
  • Die Erfinder der vorliegenden Erfindung haben das oben beschriebene Problem durch eine Konfiguration gelöst, bei der ein ähnliches Bildaufnahmesystem wie das bei einer herkömmlichen Technologie angewandt wird, und bei der die Form eines Kamerahauptkörpers optimiert ist. Das heißt, Aspekte der vorliegenden Erfindung werden wie folgt beschrieben.
    • 1. Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle, die ein Objekt in der Mundhöhle beleuchtet und das Bild des Objekts durch ein Bildaufnahmeelement aufnimmt, umfassend: einen Kamerahauptkörper mit einem Objektivtubusabschnitt, der in die Mundhöhle einzuführen ist, einem anschließend an den Objektivtubusabschnitt ausgebildeten Mittelabschnitt und einem anschließend an den Mittelabschnitt ausgebildeten Halteabschnitt, und eine Dentaleinheit, die in dem Objektivtubusabschnitt in abnehmbarer Weise eingesetzt ist, wobei eine Flüssigkristall-Anzeigevorrichtung in dem Mittelabschnitt des Kamerahauptkörpers installiert ist.
    • 2. Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle, wie sie im Absatz 1 beschrieben ist, wobei die Dentaleinheit mindestens einen metallischen Außenzylinder und ein hitzebeständiges, an der einen Endseite des Außenzylinders angesetztes Glas aufweist, wobei der Außenzylinder die Außenumfangsfläche und die vordere Oberfläche des Objektivtubusabschnitts in einem Zustand abdecken kann, in dem die Dentaleinheit eingesetzt ist.
    • 3. Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle, wie sie im Absatz 1 oder 2 beschrieben ist, wobei der Halteabschnitt des Kamerahauptkörpers derart ausgebildet ist, dass sich der Abschnitt auf einer Seite der axialen Mitte des Objektivtubusabschnitts befindet.
    • 4. Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle, wie sie in einem der Absätze 1 bis 3 beschrieben ist, wobei eine Batterie, die beim Einsatz der Digitalkamera erforderliche Gleichstromelektrizität liefert, in dem Halteabschnitt des Kamerahauptkörpers aufgenommen ist.
    • 5. Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle, wie sie im Absatz 4 beschrieben ist, wobei die Batterie vom wiederaufladbaren Typ ist, und eine Batterieladeeinrichtung mit einer Funktion vorgesehen ist, durch die, wenn die Digitalkamera nicht benutzt wird, der wiederaufladbaren Batterie Gleichstromelektrizität zugeführt wird und gleichzeitig die Dentaleinheit vorgewärmt wird.
    • 6. Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle, wie sie in einem der Absätze 1 bis 5 beschrieben ist, wobei Schalter zum Betätigen der Digitalkamera in dem Mittelabschnitt des Kamerahauptkörpers angeordnet sind.
    • 7. Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle, wie sie in einem der Absätze 1 bis 6 beschrieben ist, wobei ein Infrarotstrahlen-Empfangsabschnitt in dem Mittelabschnitt des Kamerahauptkörpers vorgesehen ist, und eine Infrarotstrahlen- Fernsteuerung vorgesehen ist, welche die Digitalkamera über den Infrarotstrahlen-Empfangsabschnitt fernsteuert.
    • 8. Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle, wie sie in einem der Absätze 1 bis 7 beschrieben ist, wobei ein Aufzeichnungsmedium in dem Kamerahauptkörper vorgesehen ist, wobei das Medium einfach abgenommen und angebracht werden kann und Bilddaten von einem durch Aufnahme mit dem Bildaufnahmeelement erhaltenen Bild speichert.
    • 9. Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle, wie sie in einem der Absätze 1 bis 8 beschrieben ist, wobei ein Aufnahmemikrophon in dem Mittelabschnitt des Kamerahauptkörpers vorgesehen ist und ein Inhalt für eine auf Information basierende Zustimmung digital aufgezeichnet werden kann.
    • 10. Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle, wie sie in einem der Absätze 1 bis 5 beschrieben ist, wobei eine Linse zusätzlich zu einer Objektivlinse in dem Objektivtubusabschnitt des Kamerahauptkörpers vorgesehen ist, und das Bildaufnahmeelement der Digitalkamera in dem Mittelabschnitt in der Verlängerung der axialen Mitte des Objektivtubusabschnitts angeordnet ist.
  • Gemäß der Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle nach der Erfindung ist es einem Zahnarzt möglich, ein Objekt in der Mundhöhle eines Patienten mittels eines Bildschirms auf einfache Weise zu überwachen, und es ist auch für den Patienten möglich, das Objekt am Bildschirm einfach einzusehen, wenn die Digitalkamera verwendet wird, da die Digitalkamera kein Hygieneproblem aufweist und das Objekt in der Mundhöhle an einer Flüssigkristall-Anzeigevorrichtung als Standbild oder Bewegtbild angezeigt werden kann.
  • Es zeigen:
  • 1a eine Außenansicht zur Darstellung einer Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle gemäß einer Ausführungsform der Erfindung in einem Zustand, in dem eine Dentaleinheit 3 eingesetzt ist,
  • 1b eine Außenansicht zur Darstellung der Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle gemäß der Ausführungsform der Erfindung in einem Zustand, in der die Dentaleinheit 3 entfernt ist,
  • 2 eine Außenansicht zur Darstellung einer Batterieladeeinrichtung, die vorzugsweise in der Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhe vorgesehen ist,
  • 3 eine Außenansicht zur Darstellung einer Infrarotstrahlen-Fernsteuerung, die vorzugsweise in der Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle vorgesehen ist,
  • 4 eine erläuternde Ansicht eines Substrats, das vorzugsweise in der Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle vorgesehen ist,
  • 5 eine erläuternde Ansicht eines Anwendungsverfahrens eines Aufzeichnungsmediums, das vorzugsweise bei der Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle vorgesehen ist,
  • 6a eine erläuternde Ansicht eines Konfigurationsbeispiels eines Bildaufnahmesystems in der Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle,
  • 6b eine erläuternde Ansicht eines durch Aufnahme mittels des Konfigurationsbeispiels des Bildaufnahmesystems erhaltenen Bildes in der Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle,
  • 7a eine erläuternde Ansicht eines Konfigurationsbeispiels eines Bildaufnahmesystems in der Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle,
  • 7b eine erläuternde Ansicht eines durch Aufnahme mittels des Konfigurationsbeispiels des Bildaufnahmesystems erhaltenen Bildes in der Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle,
  • 8 eine Außenansicht zur Darstellung einer Konfiguration einer herkömmlichen Kameraeinheit für medizinische Untersuchung in der Mundhöhle,
  • 9 eine Schnittansicht zur Darstellung einer Konfiguration zur Bildaufnahme in der herkömmlichen Kameraeinheit für medizinische Untersuchung in der Mundhöhle,
  • 10a eine erläuternde Außenansicht einer Konfiguration einer herkömmlichen Kameraeinheit zur medizinischen Untersuchung in der Mundhöhle, und
  • 10b eine erläuternde auseinandergezogene Ansicht der Konfiguration der herkömmlichen Kameraeinheit für medizinische Untersuchung in der Mundhöhle.
  • Beste Ausführungsform der Erfindung
  • Im folgenden wird eine Konfiguration einer Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle gemäß einer Ausführungsform der Erfindung im Detail unter Bezugnahme auf die Zeichnungen erläutert.
  • 1a und 1b sind Ansichten des äußeren Erscheinungsbilds der Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle zum Vergleich zwischen einem Zustand, in dem eine Dentaleinheit 3 in die Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle eingesetzt ist, wie 1a zeigt, und einem Zustand, in dem die Dentaleinheit von dieser entfernt ist, wie 1b zeigt, wobei 1b auch eine Teilschnittansicht aufweist.
  • Die Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle gemäß der Ausführungsform der Erfindung ist mit einem Kamerahauptkörper 2 versehen, der einen in die Mundhöhle und dgl. einzusetzenden Objektivtubusabschnitt 2a sowie die Dentaleinheit 3 als Dentaleinheit aufweist, die in den Objektivtubusabschnitt 2a des Kamerahauptkörpers 2 in abnehmbarer Weise eingesetzt ist und die andere Seite der Zahnanordnung beobachtet, wobei eine Flüssigkristall-Anzeigevorrichtung 2c in dem Mittelabschnitt des Kamerahauptkörpers 2 installiert ist.
  • Wie in 1a und 1b zum Vergleich dargestellt ist, umfaßt der obige Kamerahauptkörper 2 den in die Mundhöhle einzusetzenden Objektivtubusabschnitt 2a, den anschließend an den Abschnitt 2a ausgebildeten Mittelabschnitt und einen anschließend an den obigen Mittelabschnitt ausgebildeten Halte- bzw. Greifabschnitt 2b, und die Digitalkamera hat eine Konfiguration, bei der, wenn die Kamera verwendet wird, der Objektivtubusabschnitt 2a in einem Zustand abgedeckt werden kann, in dem die Dentaleinheit 3 eingesetzt ist. Die obige Dentaleinheit 3 hat: einen Spiegel 3a, einen Dentalspiegelhalter 3b, der den Spiegel 3a haltert, und einen am Dentalspiegelhalter 3b angesetzten metallischen Außenzylinder 3c, wobei der metallische Außenzylinder 3c ein Anbringungsabschnitt am Kamerahauptkörper 2 ist.
  • Dadurch kann die Dentaleinheit 3 mit dem Spiegel 3a, wobei eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Spiegel 3a in direkten Kontakt mit Zähnen, der Zahnanordnung und dem Zahnfleisch in der Mundhöhle kommt, wenn die Kamera eingesetzt wird, aus dem Objektivtubusabschnitt 2a des Kamerahauptkörpers 2 nach Benutzung der Kamera abgenommen werden und kann durch Erhitzen mittels eines Autoklaven und dgl. sterilisiert und desinfiziert werden. Demgemäß kann die Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle gemäß der Ausführungsform der Erfindung das Hygieneproblem lösen, da die Dentaleinheit 3 für jeden Patienten gegen eine andere Dentaleinheit 3, die sterilisiert und desinfiziert wurde, ausgetauscht werden kann.
  • Hierbei kann als eine der Konfigurationen, bei denen ein Objekt in der Mundhöhle beleuchtet wird und das Bild des Objekts durch ein Bildaufnahmeelement aufgenommen wird, eine Konfiguration angewandt werden, bei der beispielsweise eine Kamerasteuereinheit (CCU – „camera control unit") und eine Lichtquelle wie z.B. eine Weißlicht-Emissionsdiode (LED) zur Beleuchtung im Kamerahauptkörper 2 vorgesehen sind, und ferner eine optische Faser, welche das Beleuchtungslicht von der Lichtquelle bis zum Vorderende des Objektivtubusabschnitts 2a leitet, und ein Bildaufnahmeelement in dem Objektivtubusabschnitt 2a angeordnet sind, und eine Objektivlinse 19 in den Vorderabschnitt des Objektivtubusabschnitts 2a eingesetzt ist. Die oben beschriebene Flüssigkristall-Anzeigevorrichtung 2C ist auch über ein Substrat 8 mit der CCU verbunden (sh. 4). Hierbei wird die CCU vorab auf dem Substrat 8 angeordnet.
  • Die Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle mit dem oben beschriebenen Bildaufnahmesystem hat eine Konfiguration, bei der, wenn die Kamera benutzt wird, das Beleuchtungslicht das Objekt in der Mundhöhle eines Patienten durch die Dentaleinheit 3 beleuchten kann, das Bild des Zustands der Zähne, der Anordnung der Zähne und des Zahnfleisches des Patienten von einem Bildaufnahmeelement 7 einer komplementären Metalloxid-Halbleiter (C-MOS-)Kamera aufgenommen werden kann, und das Bild an der Flüssigkristall-Anzeigevorrichtung 2C, die im Mittelabschnitt des Kamerahauptkörpers 2 installiert ist, als Standbild oder Bewegtbild angezeigt werden kann.
  • Hierbei ist die Flüssigkristall-Anzeigevorrichtung 2C im Mittelabschnitt des Kamerahauptkörpers 2 über einen Halterungsabschnitt 2d gemäß 1a und 1b derart installiert, dass die Vorrichtung 2c um eine zu einer Mittelachse 1 des Objektivtubusabschnitts 2a parallele Achse, sowie um eine zu der Mittelachse 1 des Objektivtubusabschnitts 2a orthogonale Achse gedreht werden kann. Demgemäß hat die Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle gemäß der Ausführungsform der Erfindung eine Konfiguration, bei der, wenn die Kamera benutzt wird, die Richtung der im Mittelabschnitt des Kamerahauptkörpers installierten Flüssigkristall-Anzeigevorrichtung 2c eingestellt bzw. angepasst werden kann, und bei der es einem Zahnarzt möglich ist, das Objekt in der Mundhöhle des Patienten mittels eines Bildschirms auf einfache Weise zu überwachen, und bei der auch der Patient das Objekt auf dem Bildschirm auf einfache Weise einsehen kann.
  • Es wird vorzugsweise eine Konfiguration angewandt, bei der die oben beschriebene Dentaleinheit 3 zumindest folgendes aufweist: den metallischen Außenzylinder 3c und ein hitzebeständiges Glas 3d, das an der einen Endseite des Außenzylinders 3c angesetzt ist, wobei der Außenzylinder 3c die Außenumfangsfläche und die vordere Oberfläche des Objektivtubusabschnitts 2a des Kamerahauptkörpers 2, wie 1a zeigt, in einem Zustand abdecken kann, in dem die Dentaleinheit 3 ein- bzw. angesetzt ist. Gemäß der Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle, die mit der oben beschriebenen Dentaleinheit 3 versehen ist, kann sicher verhindert werden, dass der Speichel des Patienten in Kontakt mit dem Objektivtubusabschnitt 2a kommt, auch wenn die Kamera mit Zähnen, der Anordnung der Zähne und dem Zahnfleisch in der Mundhöhle des Patienten beim Einsatz der Kamera in Kontakt kommt.
  • Die oben beschriebene Flüssigkristall-Anzeigevorrichtung 2c hat vorzugsweise eine Bildschirmgröße von 2 Inch bis 3 Inch im Hinblick auf die Einfachheit der Betrachtung und der Handhabung. Außerdem kann ein Bildaufnahmeelement 7 einer komplementären Metalloxid-Halbleiter-(C-MOS-)Farbkamera mit 300.000 Pixeln oder mehr im Hinblick auf die Auflösung und dgl. verwendet werden. Das für die Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle verwendete Bildaufnahmeelement ist jedoch nicht auf das Bildaufnahmeelement 7 der C-MOS-Farbkamera beschränkt, sondern es ist akzeptabel, ein Bildaufnahmeelement einer sog. CCD-Kamera einzubauen.
  • 4 ist eine schematische Ansicht zur Darstellung einer Konfiguration des in dem Kamerahauptkörper 2 vorgesehenen Substrats 8. Das Bildaufnahmeelement 7 der C-MOS-Farbkamera, die Flüssigkristall-Anzeigevorrichtung 2c, Schalter zur Betätigung der Digitalkamera, ein Infrarotstrahlen-Empfangsabschnitt, eine Batterie 2e, ein Aufnahmemikrophon 2g und dgl. sind mit der CCU über das Substrat 8 verbunden. Eine Infrarotstrahlen-Fernsteuerung ist mit 6 bezeichnet, und ein Signal von der Steuerung ist so konfiguriert, dass es über das Substrat 8 zur CCU gesendet wird. Ein Einsetzabschnitt eines Aufzeichnungsmediums 4, beispielsweise eine Speicherkarte, ist mit 8a bezeichnet, wobei der Abschnitt auf dem Substrat 8 vorgesehen ist.
  • Übrigens beträgt der Durchmesser des Objektivtubusabschnitts 2a im Kamerahauptkörper 2 gewöhnlich etwa 7 mm. Dadurch hat der Mittelabschnitt, der zwischen dem Objektivtubusabschnitt 2a und dem Halteabschnitt 2b ausgebildet ist, eine derartige Größe und Struktur, dass Schalter zur Betätigung der Flüssigkristall-Anzeigevorrichtung 2c und zur Betätigung der Digitalkamerafunktion, des Infrarotstrahlen-Empfangsabschnitts 2f, des Aufnahmemikrophons 2g und dgl. installiert werden können.
  • Darüber hinaus hat die Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle vorzugsweise eine Konfiguration, bei der der Halteabschnitt 2b des Kamerahauptkörpers 2 anschließend bzw. nahe dem Mittelabschnitt derart ausgebildet ist, dass der Abschnitt 2b sich auf einer Seite der Achsmitte 1 des Objektivtubusabschnitts 2a befindet, da der Zahnarzt die Kamera auf einfache Weise hält, wenn die Kamera benutzt wird. Ferner hat die Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle vorzugsweise eine Konfiguration, bei der die Vorderfläche des Halteabschnitts zur Seite des Zahnarztes hin in einem Zustand geneigt ist, in dem der Halteabschnitt 2b so gehalten wird, dass der Objektivtubusabschnitt 2a sich in einer horizontalen Position befindet, damit der Zahnarzt die Kamera auf diese Weise einfach handhabt, wenn die Kamera benutzt wird.
  • Ferner hat die Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle vorzugsweise eine Konfiguration, bei der die Batterie 2e, die erforderliche Gleichstromelektrizität liefert, wenn die Kamera benutzt wird, in den Halteabschnitt 2b des Kamerahauptkörpers 2 aufgenommen ist, da die Kamera so nicht mit dem Stromversorgungskabel verbunden werden muß und von einem schnurlosen Typ sein kann, wobei der Zahnarzt die Kamera auf einfache Weise handhabt. Im obigen Fall hat die Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle vorzugsweise eine Konfiguration, bei der die Batterie 2e als wiederaufladbare Batterie ausgeführt ist und ein und eine Batterieladeeinrichtung 5 mit einer Funktion vorgesehen ist, durch die, wenn die Kamera nicht eingesetzt wird, die Gleichstromelektrizität der wiederaufladbaren Batterie 2e zugeführt und gleichzeitig die Dentaleinheit 3 vorgewärmt wird.
  • Der Grund liegt darin, dass ein Beschlagen des Spiegels 3a vermieden werden kann, wenn der Spiegel 3a in die Mundhöhle des Patienten eingeführt wird, basierend auf einer Konfiguration, bei der, wenn die Kamera nicht benutzt wird, der Kamerahauptkörper 2 mit der ein- bzw. angesetzten Dentaleinheit 3 an der Batterieladeeinrichtung 5 angebracht werden kann, wie 2 zeigt, um die Batterie 2e mittels der Batterieladeeinrichtung 5 zu laden, und gleichzeitig eine in den Kamerahauptkörper 2 aufgenommene CCU betätigt werden kann, um die Wärme elektrischer Komponenten über den metallischen Außenzylinder 3c zum Spiegel 3a zum Erwärmen des Spiegels 3a zu leiten, wobei die Wärme durch die von den Komponenten verbrauchte Gleichstromelektrizität entsteht.
  • Hierbei hat die Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle vorzugsweise auch eine Konfiguration, bei der ein metallischer Aufnahmeabschnitt mit einem enthaltenen Heizelement in der Batterieladeeinrichtung 5 vorgesehen ist, bei der Wärme von der Gleichstromelektrizität in dem Heizelement erzeugt wird, und, wenn die Kamera nicht eingesetzt wird, die CCU durch Inkontaktbringen des metallischen Außenzylinders 3c mit dem metallischen Aufnahmeabschnitt betätigt wird, und die Wärme des die Gleichstromelektrizität aufbrauchenden Heizelements über den metallischen Außenzylinder 3c zu dem Spiegel 3a geleitet wird. Der Grund hierfür ist, dass nach dem Erwärmen der Dentaleinheit 3 durch die Batterieladeeinrichtung, wenn die Kamera nicht benutzt wird, ein Gefühl der Inkompatibilität des Patienten kontrolliert werden kann, wenn die Dentaleinheit 3 in Kontakt mit dem Mundhöhlenabschnitt des Patienten bei Benutzung der Kamera gebracht wird, wobei die Batterieladeeinrichtung 5 die Funktion des Vorwärmens der obigen Dentaleinheit 3 hat.
  • In Anbetracht der obigen Situationen verwendet die in der Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle vorgesehene Dentaleinheit 3 vorzugsweise als Metall Aluminium oder eine Aluminiumlegierung mit ausgezeichneter Wärmeleitfähigkeit In 2 ist ein Wechselstromadapter der Batterieladeeinrichtung 5 mit 5a bezeichnet, und ein Behälter bzw. eine Aufnahme der Batterieladeeinrichtung 5 ist mit 5b bezeichnet.
  • Außerdem hat die Digitalkamera fü Photographie in der Mundhöhle vorzugsweise eine Konfiguration, bei der die Schalter zur Betätigung der Digitalkamera in dem Mittelabschnitt des Kamerahauptkörpers 2 angeordnet sind, damit der Zahnarzt die Digitalkamera auf einfache Weise handhaben kann. Vorzugsweise hat die Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle eine Konfiguration, bei der der Infrarotstrahlen-Empfangsabschnitt 2f in dem Mittelabschnitt des Kamerahauptkörpers 2 vorgesehen ist, wie in 1a und 1b gezeigt ist, und bei der eine Infrarotstrahlen-Fernsteuerung 6 vorgesehen ist, welche die Digitalkamera durch den Infrarotstrahlen-Empfangsabschnitt 2f fernsteuert.
  • Der Grund hierfür liegt darin, dass beim Einsatz der Kamera eine Fokussierung der Digitalkamera und das Starten und Beenden einer Bildaufnahme durch eine Konfiguration gesteuert werden kann, bei der die Zahnhygiene-Fachkraft statt des Zahnarztes die Infrarotstrahlen-Fernsteuerung 6 gemäß 3 betätigt. In 3 bezeichnet 6a einen Infrarotstrahlen-Emissionsabschnitt, der zu dem Infrarotstrahlen-Empfangsabschnitt 2f hin gerichtet ist, wenn die Digitalkamera ferngesteuert wird.
  • Ferner hat die Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle vorzugsweise eine Konfiguration, bei der das Aufzeichnungsmedium 4 in dem Kamerahauptkörper 2 vorgesehen ist, wobei das Medium 4 einfach angebracht und abgenommen bzw. entfernt werden kann, und Bilddaten des durch Aufnahme mittels des Aufnahmeelements erhaltenen Bildes speichert. Beispielsweise wird eine Speicherkarte als Aufzeichnungsmedium 4 benutzt. Der Grund hierfür ist der, dass gemäß 5 Bilddaten des Objekts in der Mundhöhle des Patienten in einem Personalcomputer 9 über das Aufzeichnungsmedium 4 wie z.B. die Speicherkarte gespeichert werden, wobei das Bild des Objekts von der Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle aufgenommen wurde, und die Ergebnisse von bearbeiteten Bilddaten als Siegel (seal) 10a von einem Siegeldrucker (seal printer) 10 zur Anwendung ausgegeben werden.
  • Die Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle hat vorzugsweise eine Konfiguration, bei der das Aufnahmemikrophon 2g im Mittelabschnitt des Kamerahauptkörpers 2 vorgesehen ist, und Inhalte für eine auf Information basierende Zustimmung digital aufgezeichnet werden können, damit der Zahnarzt die Inhalte später bestätigen kann.
  • Außerdem hat die Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle vorzugsweise eine Konfiguration, bei der eine Linse 24 zusätzlich zu der Objektivlinse 19 in dem Objektivtubusabschnitt 2a des Kamerahauptkörpers 2 vorgesehen ist, wie 7a zeigt, und das Bildaufnahmeelement 7 der C-MOS-Kamera im Mittelabschnitt in der Verlängerung der axialen Mitte 1 des Objektivtubusabschnitts 2a angeordnet ist. Der Grund hierfür ist, dass gemäß der obigen Konfiguration ein Bild mit einer besseren Auflösung im Vergleich zu der in 6a gezeigten Konfiguration (ein Fall, bei dem die Linse 24 nicht im Objektivtubusabschnitt 2a vorgesehen ist) erhalten werden kann. Hierbei ist 6b eine schematische Ansicht zur Darstellung eines Falls, bei dem basierend auf der in 6a gezeigten Konfiguration mit dem Bildaufnahmeelement 7 der C-MSO-Kamera erhaltene Bilddaten nicht digital erweitert werden und an der oben beschriebenen Flüssigkristall-Anzeigevorrichtung 2c angezeigt werden, und 7b ist eine schematische Ansicht zur Darstellung eines Falls, bei dem basierend auf der in 7a gezeigten Konfiguration mit dem Bildaufnahmeelement 7 der C-MOS-Kamera erhaltene Bilddaten nicht digital erweitert werden und an der oben beschriebenen Flüssigkristall-Anzeigevorrichtung 2c angezeigt werden. Hierbei eröffnet eine Konfiguration, bei der das Bildaufnahmeelement 7 der C-MOS-Kamera im Mittelabschnitt in der Verlängerung anschließend an den der axialen Mitte 1 des Objektivtubusabschnitts 2a angeordnet ist, eine Möglichkeit, dass der Durchmesser des Objektivtubusabschnitts 2a im Vergleich zu einem herkömmlichen dünner bzw. kleiner gemacht wird.
  • Obwohl die Dentaleinheit 3 in der oben beschriebenen Erläuterung den Spiegel 3a aufwies, kann die Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle gemäß der Erfindung mit der Dentaleinheit versehen sein, die keinen Spiegel 3a hat. Im obigen Fall ist es wichtig, eine Dentaleinheit zu verwenden, die in den Objektivtubusabschnitt 2a des Kamerahauptkörpers 2 in abnehmbarer Weise eingesetzt werden kann, die eine Form aufweist, durch die die Einheit den Objektivtubusabschnitt 2a abdecken kann, wenn die Einheit angesetzt ist, und die aus einem Material besteht, das weniger verformbar ist, auch wenn die Einheit für jeden Patienten nach dem Einsatz der Einheit ausgewechselt und die Einheit wiederholt durch Erhitzen mittels eines Autoklaven und dgl. sterilisiert und desinfiziert wird.
  • ZUSAMMENFASSUNG:
  • Es wird eine Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle vorgeschlagen, durch die kein Hygieneproblem verursacht wird, wobei es einem Zahnarzt bei Anwendung der Kamera möglich ist, ein Objekt in der Mundhöhle eines Patienten mittels eines Bildschirms auf einfache Weise zu überwachen, und auch der Patient das Objekt am Bildschirm auf einfache Weise einsehen kann. Sie umfaßt: einen Kamerahauptkörper (2), der mit einem Objektivtubusabschnitt (2a), der in die Mundhöhle einzusetzen ist, einem anschließend an den Objektivtubusabschnitt (2a) ausgebildeten Mittelabschnitt und einem anschließend an den Mittelabschnitt ausgebildeten Halteabschnitt (2b), versehen ist, und eine Dentaleinheit (3) in den Objektivtubusabschnitt (2a) in abnehmbarer Weise eingesetzt ist, wobei eine Flüssigkristall-Anzeigevorrichtung (2c) in dem Mittelabschnitt des Kamerahauptkörpers (2) installiert ist.
  • 1
    Achsenzentrum eines Objektivtubusabschnitts
    2
    Kamerahauptkörper
    2a
    Objektivtubusabschnitt
    2b
    Halteabschnitt
    2c
    Flüssigkristall-Anzeigevorrichtung
    2d
    Halterungsabschnitt
    2e
    Batterie
    2f
    Infrarotstrahlen-Empfangsabschnitt
    2g
    Aufnahmemikrophon
    3
    Dentaleinheit
    3a
    Spiegel
    3b
    Dentalspiegelhalter
    3c
    Außenzylinder
    3d
    hitzebeständiges Glas
    4
    Aufzeichnungsmedium (Speicherkarte und dgl.)
    5
    Batterieladeeinrichtung
    5a
    AC-Adapter
    5b
    Behälter
    6
    Infrarotstrahlen-Fernsteuerung
    6a
    Infrarotstrahlen-Emissionsabschnitt
    7
    Bildaufnahmeelement von C-MOS-Kamera
    8
    Substrat
    8a
    Einsetzabschnitt des Aufzeichnungsmediums
    9
    Personalcomputer
    10
    abgedichteter Drucker
    10a
    Dichtung
    11
    Kabel
    12
    Kameragehäuse
    12a
    Objektivtubusabschnitt
    12b
    Halteabschnitt
    12c
    Achsmitte des Objektivtubus
    13
    Außenzylinder
    13a
    Hitzebeständiges Glas
    14
    Dentalspiegel-Zusatzeinrichtung
    15
    CCU
    16
    Weißlicht (Lichtquelle)
    17
    optische Faser
    18
    Bildaufnahmeelement einer CCD-Kamera
    19
    Objektivlinse
    20
    Schutzlinse
    21
    Monitor
    22
    Bilddrucker (Videodrucker)
    23
    Speichervorrichtung (Festplatte)
    24
    Linse

Claims (10)

  1. Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle, die ein Objekt in der Mundhöhle beleuchtet und das Bild des Objekts durch ein Bildaufnahmeelement aufnimmt, umfassend: einen Kamerahauptkörper (2) mit einem Objektivtubusabschnitt (2a), der in die Mundhöhle einzuführen ist, einem anschließend an den Objektivtubusabschnitt (2a) ausgebildeten Mittelabschnitt und einem anschließend an den Mittelabschnitt ausgebildeten Halteabschnitt (2b), und eine Dentaleinheit (3), die in dem Objektivtubusabschnitt (2a) in abnehmbarer Weise eingesetzt ist, wobei eine Flüssigkristall-Anzeigevorrichtung (2c) in dem Mittelabschnitt des Kamerahauptkörpers (2) installiert ist.
  2. Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle nach Anspruch 1, wobei die Dentaleinheit (3) mindestens einen metallischen Außenzylinder (3c) und ein hitzebeständiges, an der einen Endseite des Außenzylinders (3c) angesetztes Glas (3d) aufweist, wobei der Außenzylinder (3c) die Außenumfangsfläche und die vordere Oberfläche des Objektivtubusabschnitts (2a) in einem Zustand abdecken kann, in dem die Dentaleinheit (3) eingesetzt ist.
  3. Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle nach Anspruch 1 oder 2, wobei der Halteabschnitt (2b) des Kamerahauptkörpers (2) derart ausgebildet ist, dass sich der Abschnitt (2b) auf einer Seite der axialen Mitte (1) des Objektivtubusabschnitts (2a) befindet.
  4. Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei eine Batterie (2e), die beim Einsatz der Digitalkamera erforderliche Gleichstromelektrizität liefert, in dem Halteabschnitt (2b) des Kamerahauptkörpers (2) aufgenommen ist.
  5. Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle nach Anspruch 4, wobei die Batterie (2e) vom wiederaufladbaren Typ ist, und eine Batterieladeeinrichtung (5) mit einer Funktion vorgesehen ist, durch die, wenn die Digitalkamera nicht benutzt wird, der wiederaufladbaren Batterie (2e) Gleichstromelektrizität zugeführt wird und gleichzeitig die Dentaleinheit (3) vorgewärmt wird.
  6. Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei Schalter zum Betätigen der Digitalkamera in dem Mittelabschnitt des Kamerahauptkörpers (2) angeordnet sind.
  7. Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei ein Infrarotstrahlen-Empfangsabschnitt (20) in dem Mittelabschnitt des Kamerahauptkörpers (2) vorgesehen ist, und eine Infrarotstrahlen-Fernsteuerung (6) vorgesehen ist, welche die Digitalkamera über den Infrarotstrahlen-Empfangsabschnitt (20) fernsteuert.
  8. Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei ein Aufzeichnungsmedium (4) in dem Kamerahauptkörper (2) vorgesehen ist, wobei das Medium (4) einfach abgenommen und angebracht werden kann und Bilddaten von einem durch Aufnahme mit dem Bildaufnahmeelement erhaltenen Bild speichert.
  9. Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei ein Aufnahmemikrophon (2g) in dem Mittelabschnitt des Kamerahauptkörpers (2) vorgesehen ist und ein Inhalt für eine auf Information basierende Zustimmung digital aufgezeichnet werden kann.
  10. Digitalkamera für Photographie in der Mundhöhle nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei eine Linse (24) zusätzlich zu einer Objektivlinse (19) in dem Objektivtubusabschnitt (2a) des Kamerahauptkörpers (2) vorgesehen ist, und das Bildaufnahmeelement der Digitalkamera in dem Mittelabschnitt in der Verlängerung der axialen Mitte (1) des Objektivtubusabschnitts (2a) angeordnet ist.
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