DE112005000518T5 - Fritte für die Hochdruckflüssigkeitschromatographie - Google Patents
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Abstract
Description
- Verwandte Anmeldungen
- Die Anmeldung beansprucht die Priorität der vorläufigen US-Patentanmeldung Nr. 60/550,993, die am 5. März 2004 eingereicht worden ist. Auf den Inhalt dieser Anmeldung wird hiermit voll umfänglich Bezug genommen.
- Hintergrund der Erfindung
- Die Erfindung betrifft Fritten, die für die Verwendung in chromatographischen Säulen für die Hochdruckflüssigkeitschromatographie (high pressure liquid chromatography; HPLC) ausgestaltet sind, und insbesondere eine Fritte, die dazu geeignet ist, Partikel zu enthalten bzw. zurückzuhalten, die nicht größer als 2,5 μm sind (sub-2.5 micrometer particles). Die Fritten können außerdem als Inline-Filter dienen, die stromaufwärts von chromatographischen Säulen in HPLC-Systemen angeordnet sind. Eine Hochdruckflüssigkeitschromatographie-Säule (HPLC-Säule) wird oftmals für die Trennung und die Quantifizierung von Lösungsprodukten in einem Flüssigkeitsstrom verwendet. Ein typisches chromatographisches System, wie es in
7 dargestellt ist, umfasst wenigstens die folgenden Hauptkomponenten: eine Pumpe70 , einen Injektor bzw. eine Injektionsvorrichtung72 , eine chromatographische Säule74 , einen Detektor76 sowie einen Computer78 , auf dem eine Software läuft, die für die Datenerfassung und die Datenverarbeitung geeignet ist. Die Pumpe70 wird dazu verwendet, um einen Flüssigkeitsstrom durch den Injektor, die Säule und den Detektor zu befördern. Der Injektor72 ist betriebsfähig mit der Pumpe70 verbunden und ermöglicht das Einbringen eines kleinen Volumens einer flüssigen Probe in den Flüssigkeitsstrom, bevor dieser in die Säule74 eintritt. Die Probenbestandteile werden sodann getrennt, während diese durch die Säule wandern, und zwar durch eine Vielzahl von Wechselwirkungen zwischen den Lösungsprodukten und dem in der Säule enthaltenen Packmaterial. Sobald die individuel len Komponenten bzw. Bestandteile aus der Säule austreten, werden diese von dem Detektor7b detektiert, bevor diese einem Abfall zugeführt werden. Ein Signal von dem Detektor76 wird sodann von einem geeigneten Computersoftwareprogramm in dem Computer78 verarbeitet, um einen numerischen Wert zu liefern, der die Menge des detektierten Lösungsproduktes anzeigt. - Fortschritte auf dem Gebiet der HPLC hängen von Fortschritten der Technologie und der Theorie des Packmaterials ab. Im Laufe der Zeit sind die Partikelgrößen von chromatographischen Packmaterialien, die in HPLC-Säulen verwendet werden, immer kleiner geworden. In den späten 60er Jahren sind Packungen mit einer Größe von 30 μm verwendet worden. In den frühen 70er Jahren sind Packtechnologien entwickelt worden, um wieder verwendbare Säulen herzustellen, die Packmaterialien mit einer Größe von 10 μm enthielten. In den späten 70er Jahren sind Säulen kommerziell vertrieben worden, die Packungen mit einer Größe von 5 µm aufwiesen. Während der 80er und 90er Jahre haben Verbesserungen hinsichtlich der Reinheit und Oberflächenderivatisierungen der Packmaterialien zu weiteren Fortschritten auf diesem Gebiet geführt. Heutzutage werden üblicherweise Packmaterialien mit einer Größe von 3 µm verwendet. Die Markteinführung von Packungen bzw. Packmaterialien mit einer Größe von 2,5 µm durch die Firma Waters Corporation, Milford, Massachusetts im Jahre 1999 zeigt klar den Trend hin zu Packmaterialien mit kleineren Partikelgrößen.
- Gesinterte poröse Filter werden vielfach an dem Einlass und dem Auslass von chromatographischen Säulen für die Retention des partikelförmigen Packmaterials in HPLC-Säulen verwendet. Gesinterte Filter werden üblicherweise hergestellt, indem Partikel, die eine kontrollierte Partikelgrößenverteilung aufweisen, in eine gewünschte Form kompaktifiziert bzw. verdichtet werden und sodann gesintert werden, um ein miteinander verbundenes Netzwerk von Poren innerhalb des Filters auszubilden. Filter, die üblicherweise für chromatographische Zwecke verwendet werden, können aus einer Vielzahl von Materialien hergestellt werden, wie beispielsweise Edelstahl, Titan, Polyetheretherketon (PEEK) oder Polyethylen. Die Vielzahl der heute verwendeten HPLC-Säulen wird unter Verwendung von Filtern aus Edelstahl des Typs 316 hergestellt, da dieses Material eine gute Balance zwischen einer hohen Festigkeit, niedrigen Kosten und Korrosionsbeständigkeit darstellt.
- Die Güte bzw. Güteklasse (grade) oder die Partikelretentionssollbewertung (nominal particle retention rating) einer chromatographischen Fritte innerhalb einer HPLC- Säule wird von Fall zu Fall als eine Funktion bzw. in Abhängigkeit der Partikel gewählt, die in der Säule enthalten sein sollen. Poröse gesinterte Edelstahlfritten, die in chromatographischen Säulen verwendet werden, die Partikel mit einer Größe von 5 µm oder 3 µm verwenden, verwenden üblicherweise Fritten mit einer Mediumgüte von 2,0 bzw. 0,5. Mediumgüten können anhand einer Kombination von Messungen des Luftstroms, der Porosität und der Partikelretention abgeleitet werden und entsprechen nicht notwendigerweise der tatsächlichen Porengröße durch den Filter. Filter können bei zahlreichen Quellen bezogen werden, wie beispielsweise der Firmen VICI (Valco Instrument Co.) aus Houston, Texas; Alltech Associates Inc. aus Deerfield, Illinois; und Mott Corporation's Porous Metal Products aus Farmington, Connecticut. Obgleich derartige poröse Filter dazu geeignet sind, unter HPLC-Bedingungen Partikel mit einer Größe von bis zu 2,5 µm zurückzuhalten, weisen diese Filter Probleme dabei auf, adäquat Partikel zurückzuhalten, die einen Durchmesser von weniger als 2,5 µm aufweisen.
- Die Kanäle durch herkömmliche Fritten sind bedeutend größer als die Partikel, die die Fritte zurückhalten soll. Im Gebrauch wirken die Fritten als Tiefenfilter (depth filters), wobei die Retention durch Partikel-Partikel- und Partikel-Wand-Wechselwirkungen erreicht wird, die den gewundenen Pfad der Kanäle blockieren. Die Partikelretentionseffizienz derartiger Filter ändert sich mit der Flussrate, der Partikelgröße und der Konzentration des Probenfluids. Die Retention bei einem gegebenen Satz von Bedingungen kann nicht die Retention bei den zahlreichen Bedingungen garantieren, die bei der HPLC anzutreffen sind.
- Das Beaufschlagen einer Fritte mit einer Sollgüte bzw. Mediumgüte von 0,5 mit Lösungen, die Packmaterial mit einer Größe von weniger als 2,5 µm (sub-2,5 micron packing material) aufweist, hat zu einem verwaschenen Abfluss stromabwärts von der Fritte geführt, was auf einen Partikeldurchbruch hinweist.
8 zeigt ein Beispiel einer Fritte mit einer Güte von 0,5, die mit einem chromatographischen Packmaterial mit einer Größe von 2,2 µm gepackt ist. Die Fritte ist in ein Auslassfitting bzw. eine Auslassverschraubung eingebracht worden und vor dem Abbau für einen Zeitraum von circa einer Stunde in einer chromatographischen Säule angeordnet worden, wobei zu dieser Zeit das Auslassfitting und die Fritte von der Säule entfernt worden sind.8 zeigt eine rasterelektronenmikroskopische Aufnahme bzw. REM-Aufnahme (scanning electron micrograph; SEM) der stromabwärts gelegenen Seite der Fritte, was darauf hinweist, dass das Packungsmaterial durch die Fritte gewandert ist, wie dies durch die Verunreinigung der stromabwärts gelegenen Seite der Fritte durch das Packmaterial belegt wird. Überdies erzeugen im Gebrauch Säulen, die Packungen mit einer Größe von weniger als 2,5 µm enthalten, die mit herkömmlichen Fritten konfiguriert sind, sehr ausgeprägte sporadische Spitzen in dem Grundniveau von UV-Chromatogrammen, was auf einen Partikeldurchbruch hinweist.9 beispielsweise zeigt UV-Chromatogramme der Elemente von drei (A–C) HPLC-Säulen, die mit chromatographischen Packmaterialien mit einer Größe von 1,7 µm gepackt gewesen sind, und die herkömmliche Fritten der Güte 0,5 enthalten haben. Die Spitzen in den Chromatogrammen sind ein eindeutiger Hinweis auf das Wandern des Packmaterials durch die herkömmlichen Fritten. Unter den gewünschten Betriebsbedingungen wird daher unter Verwendung herkömmlicher Fritten eine vollständige Partikelretention nicht erreicht. - Eine adäquate Retention des chromatographischen Packmaterials ist unerlässlich für die mechanische Stabilität der Säule und die Integrität des HPLC-Systems. Diese ist insbesondere wichtig, wenn die Trennbedingungen sehr hohe Säulenwirkungsgrade erfordern. Um einen hohen Wirkungsgrad innerhalb einer kleinsten Zeitspanne zu erreichen, sind Packungen mit den kleinstmöglichen Partikelgrößen wünschenswert. Das Extrasäulenrohrvolumen des HPLC-Systems muss auf ein Mindestmaß beschränkt werden, um nicht den Wirkungsgrad der Säule zu verschlechtern. Dies erfordert die Verwendung einer Verbindungsverrohrung mit einem sehr kleinen Durchmesser, die sehr leicht durch Partikel verstopft werden kann, wenn diese nicht gut innerhalb der HPLC-Säule zurückgehalten werden. Herkömmliche Fritten halten Packungen mit einer Größe von weniger als 2,5 µm nicht adäquat zurück.
- Gesinterte poröse Metallfilter, die dazu geeignet sind, kleine Partikel zurückzuhalten, werden üblicherweise hergestellt, indem Metall- oder Metalllegierungspulver in eine gewünschte Form gepresst oder spritzgegossen bzw. formgepresst werden. Die ausgebildete Form wird sodann bei hohen Temperaturen gesintert, um ein konsolidiertes poröses Objekt zu liefern. Die porösen Materialien sind für besondere Anwendungen hergestellt und weisen Eigenschaften auf, die von der Größe, der Form und dem Typ des Pulvers abhängen, sowie der Kompression bzw. dem Druck und der Temperatur, die in dem Prozess verwendet werden. Momentan werden Fritten, die in HPLC-Säulen verwendet werden, unter Verwendung von ungleichförmig geformten Pulvern mit einer Größe von 45–100 µm als Startmaterialien hergestellt. Das Sintern von Pulvern mit einer Partikelgröße von weniger als 10 µm und mit einer sphärischen Form ist schwierig. Die Schwierigkeit beim Bearbeiten von komp rimierten Formen, die aus Pulvern sphärischer Partikel mit einer Größe von weniger als 10 µm bestehen, besteht in der geringen mechanischen Stärke bzw. Festigkeit der „frischen" Form („green" form) vor dem Sintern. Aufgrund der geringen mechanischen Stärke sind die frischen Formen nicht stabil genug, um der Bearbeitung und dem Transfer standzuhalten, die bei dem Sinterverfahren notwendig sind. Überdies neigen frische Formen, die durch das Kompaktifizieren bzw. Verdichten von sphärischen Pulvern mit einer Größe von weniger als 10 µm hergestellt werden, dazu, beim Sintern übermäßig zu schrumpfen, was zu der Ausbildung von Rissen und Kanälen in der fertigen Frittenstruktur führt.
- Die Retention von Partikeln mit einer Größe von weniger als 2,5 µm erfordert eine feinere Porenstruktur, als diese in herkömmlichen HPLC-Fritten vorhanden ist. Eine Lösung dieses Problems kann darin bestehen, das bestehende Frittenmedium weiter zu komprimieren, um weiter die Poren zu verschließen und die Kanalöffnungen zu verengen. Diese Lösung weist jedoch den Nachteil auf, dass die Porosität vermindert wird und somit die Permeabilität bzw. Durchlässigkeit der Fritte reduziert wird. Alternativ können Pulver mit kleineren Partikelgrößen verwendet werden, wobei derartige Pulver jedoch eine schlechte „Frischstärke" sowie ein übermäßiges Schrumpfen während des Sinterns aufweisen. Einige Patentschriften beschreiben Wege, um dieses Problem zu lösen, das häufig bei der Filtration von Gasen in der Halbleiterindustrie auftritt. In allen Fällen wird ein mechanisch stabiler Träger verwendet, um die benötigte Festigkeit bereitzustellen, und zwar entweder durch ein Beschichten auf dem Träger (US-Patentschriften Nrn. 5,456,740; 4,746,341; 4,976,760; 4,039,703 und 5,925,156) oder durch ein Füllen in den Träger (US-Patentschriften Nrn. 5,114,447; 4,613,369; 4,888,114 und 6,080,219).
- Die vorliegende Erfindung überwindet die den herkömmlichen Fritten anhaftenden Probleme, indem eine Fritte bereitgestellt wird, die dazu geeignet ist, Packmaterialien mit einer Größe von weniger als 2,5 µm zurückzuhalten, ein HPLC-System, das die Fritte enthält, sowie ein Verfahren zum Zurückhalten von Packmaterialien mit einer Größe von weniger als 2,5 µm in HPLC-Säulen.
- Zusammenfassung der Erfindung
- Eine Fritte gemäß der vorliegenden Erfindung umfasst eine poröse Trägerstruktur mit einer Vielzahl von Hohlräumen, wobei eine Vielzahl von Sekundärpartikeln bzw. sekundären Partikeln in die Hohlräume gefüllt sind, wobei die Sekundärpartikel hinsichtlich der Hohlräume derart dimensioniert sind, dass die Fritte Packmaterialien mit Durchmessern von weniger als ungefähr 2,5 µm zurückhält. In bestimmten Ausführungsformen sind die Hohlräume mit den Sekundärpartikeln derart gefüllt, dass die Fritte eine Dichte von wenigstens 50% aufweist. Insbesondere kann die Fritte gemäß der vorliegenden Erfindung für die Verwendung in einem Chromatographiesystem ausgestaltet sein. Vorzugsweise handelt es sich bei dem Chromatographiesystem um ein Hochdruckflüssigkeitschromatographie-System (HPLC-System). Die Fritte kann an einem oder an beiden Enden einer HPLC-Säule oder als ein Inline-Filter in dem HPLC-System angeordnet sein, der vorzugsweise stromaufwärts von der HPLC-Säule gelegen ist.
- Der hierin verwendete Begriff „Fritte" bezeichnet jedwede poröse Struktur mit einer Vielzahl von Hohlräumen (void spaces), die dazu geeignet sind, chromatographische Partikel zurückzuhalten. Diese Definition umfasst all die bekannten Strukturen, die üblicherweise als Fritten, Filter oder Screens bezeichnet werden.
- Eine Chromatographiesäule gemäß der vorliegenden Erfindung umfasst eine röhrenförmige Kammer mit einem ersten und einem zweiten Ende, wobei die röhrenförmige Kammer mit einem chromatographischen Packmaterial gefüllt ist und wobei wenigstens eine Fritte in dem ersten und/oder dem zweiten Ende aufgenommen ist.
- Die vorliegende Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Herstellen einer Fritte für die Verwendung in einer Hochdruckflüssigkeitschromatographie-Säule, wobei das Verfahren die Schritte umfasst: Bereitstellen einer porösen Trägerstruktur mit einer Vielzahl von Hohlräumen und Befüllen der Hohlräume mit Sekundärpartikeln, wobei die Sekundärpartikel hinsichtlich der Hohlräume derart bemaßt sind, dass die Fritte chromatographische Packmaterialien mit Partikeldurchmessern von weniger als ungefähr 2,5 µm zurückhält. Das Verfahren kann das Befüllen der Hohlräume mit den Sekundärpartikeln derart umfassen, dass die Fritte eine Dichte von wenigstens 50% aufweist. Das Verfahren kann ferner einen Schritt des Sinterns der porösen Trägerstruktur und der Sekundärpartikelumfassen, um die Sekundärpartikel in den Hohlräumen zu immobilisieren.
- Die vorliegende Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Herstellen einer Fritte für die Verwendung in einer Hochdruckflüssigkeitschromatographie-Säule, wobei das Verfahren die Schritte umfasst: Bereitstellen einer porösen Trägerstruktur mit einer Vielzahl von Hohlräumen, Befüllen der Hohlräume mit Sekundärpartikeln und Orientieren der porösen Trägerstruktur, so dass die Sekundärpartikel während des Gebrauchs in den Hohlräumen immobilisiert verbleiben, wobei die Sekundärpartikel hinsichtlich der Hohlräume derart dimensioniert sind, dass die Fritte chromatographische Packmaterialien mit Partikeldurchmessern von weniger als ungefähr 2,5 µm zurückhält.
- Ein chromatographisches System zum Trennen und Quantifizieren von Lösungsprodukten in einem Flüssigkeitsstrom umfasst gemäß der vorliegenden Erfindung vorzugsweise eine röhrenförmige Kammer, die ein erstes und ein zweites Ende aufweist, wobei die röhrenförmige Kammer mit chromatographischen Packmaterialien gefüllt ist; wenigstens eine Fritte, die in dem ersten und/oder dem zweiten Ende der röhrenförmigen Kammer aufgenommen ist, wobei die Fritte eine poröse Trägerstruktur mit einer Vielzahl von Hohlräumen aufweist, die mit einer Vielzahl von Sekundärpartikeln gefüllt sind, die hinsichtlich der Hohlräume derart dimensioniert sind, dass die Fritte chromatographische Packmaterialien mit Partikeldurchmessern von weniger als ungefähr 2,5 µm zurückhält; eine Pumpe zum Fördern des Flüssigkeitsstroms durch die röhrenförmige Kammer, wobei der Flüssigkeitsstrom die chromatographische Packmaterialien in der röhrenförmigen Kammer berührt; einem Injektor für die Zuführung einer Frobe in den Flüssigkeitsstrom; sowie einen Detektor für das Detektieren individueller Komponenten des Flüssigkeitsstroms, wenn der Flüssigkeitsstrom aus dem zweiten Ende der röhrenförmigen Kammer austritt.
- Die vorliegende Erfindung umfasst ferner ein Verfahren zum Trennen und Quantifizieren von Lösungsprodukten in einem Flüssigkeitsstrom, wobei das Verfahren die Schritte umfasst: Bereitstellen einer röhrenförmigen Kammer, die ein erstes und ein zweites Ende aufweist, wobei die röhrenförmige Kammer mit chromatographischen Packmaterialien gefüllt ist; Einbringen wenigstens einer Fritte in das erste und/oder zweite Ende der röhrenförmigen Kammer, wobei die Fritte eine poröse Trägerstruktur mit einer Vielzahl von Hohlräumen und eine Vielzahl von Sekundärpartikeln aufweist, die hinsichtlich der Hohlräume derart dimensioniert sind, dass die Fritte chromatographische Packmaterialien mit Partikeldurchmessern von weniger als ungefähr 2,5 µm zurückhält; Befördern des Flüssigkeitsstroms durch die röhrenförmige Kammer, wobei der Flüssigkeitsstrom die chromatographischen Packmaterialien in der röhrenförmigen Kammer berührt; Injizieren einer Probe in den Flüssigkeitsstrom; und Detektieren individueller Komponenten des Flüssig keitsstroms, wenn der Flüssigkeitsstrom aus dem zweiten Ende der röhrenförmigen Kammer austritt.
- Gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein Kit für die Verwendung mit einer Hochdruckflüssigkeitschromatographie-Säule bereitgestellt, wobei die Säule eine Kammer mit einem ersten und einem zweiten Ende aufweist. Das Kit umfasst: ein Fitting bzw. eine Verschraubung für die Anbringung mittels eines Gewindes an das erste oder das zweite Ende der Kammer sowie wenigstens eine Fritte, die in dem Fitting aufgenommen ist/wird, wobei die Fritte eine poröse Trägerstruktur mit einer Vielzahl von Hohlräumen und eine Vielzahl von Sekundärpartikeln aufweist, wobei die Hohlräume mit der Vielzahl von Sekundärpartikeln gefüllt sind, die hinsichtlich der Hohlräume derart dimensioniert sind, dass die Fritte chromatographische Packmaterialien mit Partikeldurchmessern von weniger als ungefähr 2,5 µm zurückhält, sowie Gebrauchsanweisungen.
- Vorzugsweise kann eine Fritte gemäß der vorliegenden Erfindung die Sekundärpartikel in Hohläumen aufnehmen, wobei die Hohlräume teilweise oder vollständig mit den Sekundärpartikeln gefüllt sind. Die Sekundärpartikel können innerhalb der Hohlräume ein Sekundärporennetzwerk (secondary pore network) ausbilden, das eine Porengröße aufweist, die dazu geeignet ist, chromatographische Packmaterialien mit Durchmessern von weniger als ungefähr 2,5 µm zurückzuhalten.
- Gemäß der vorliegenden Erfindung umfasst die Fritte eine poröse Trägerstruktur mit einer Vielzahl von Hohlräumen, wobei die Hohlräume mit einer Vielzahl von Sekundärpartikeln gefüllt sind, so dass die Fritte eine Dichte von wenigstens 50% aufweist. Mit anderen Worten: die poröse Trägerstruktur und die Sekundärpartikel nehmen wenigstens 50 Volumen-% der Fritte ein, wodurch die Fritte eine hochgradig dichte Struktur ausbildet (eine Dichte von mehr als 50%). Die hochgradig dichte Struktur der Fritte steigert deren Festigkeit und erlaubt die Einbringung der Fritte mittels eines Pressfits in Kavitäten oder Säulen, ohne die Fritte zu beschädigen. In bestimmten Ausführungsformen sind die Hohlräume mit den Sekundärpartikeln derart gefüllt, dass die Durchdringungstiefe der Sekundärpartikel in der Fritte größer als ungefähr 10 µm ist und bevorzugter im Bereich von ungefähr 28 Mikrometer bis ungefähr 128 Mikrometer liegt.
- Vorzugsweise werden Hohlräume der porösen Trägerstruktur mit den Sekundärpartikeln gefüllt und sodann gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegen den Erfindung gesintert. Indem die poröse Trägerstruktur einem Sinterprozess unterzogen wird, wird diese erwärmt, um somit die Sekundärpartikel zu immobilisieren, die die Hohlräume füllen. Die Sekundärpartikel können aneinander, an die poröse Trägerstruktur, die die Hohlräume umgibt, oder an beide gesintert werden. Nach dem Sintern kann die Fritte mittels eines Pressfits in die röhrenförmige Kammer der HPLC-Säule eingebracht werden.
- Alternativ kann die Fritte als ein Inline-Filter ausgestaltet werden. Beispielsweise kann ein Inline-Filter stromaufwärts der röhrenförmigen Kammer in einem HPLC-System angeordnet sein, und zwar vorzugsweise zwischen der Pumpe und dem Injektor oder zwischen dem Injektor und der röhrenförmigen Kammer.
- Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Fritte vorzugsweise nicht gesintert, sondern stattdessen hinsichtlich einer Flussrichtung durch eine röhrenförmige Kammer ausgerichtet bzw. orientiert. Die Fritte umfasst vorzugsweise eine poröse Trägerstruktur mit einer Vielzahl von Hohlräumen, wobei die Hohlräume mit einer Vielzahl von Sekundärpartikeln gefüllt sind, um chromatographische Packmaterialien zurückzuhalten, wobei die Sekundärpartikel hinsichtlich der Hohlräume und der Packmaterialien derart dimensioniert sind, dass die Fritte die Packmaterialien mit Durchmessern von weniger als ungefähr 2,5 µm zurückhält. In der vorliegenden Ausführungsform ist kein Sinterprozess erforderlich, da die Fritte relativ zu der Flussrichtung der chromatographischen Packmaterialien geeignet ausgerichtet bzw. orientiert ist. Insbesondere kann die Fritte an dem Ende einer röhrenförmigen Kammer angeordnet sein und hinsichtlich einer Flussrichtung durch die röhrenförmige Kammer orientiert bzw. ausgerichtet sein. Alternativ kann die Fritte als ein Inline-Filter ausgestaltet sein. Ein Inline-Filter kann beispielsweise zwischen der Pumpe und dem Injektor oder zwischen dem Injektor und der röhrenförmigen Kammer eines HPLC-Systems angeordnet sein.
- Gemäß den vorstehenden Ausführungsformen und anderen Ausführungsformen, die in den Schutzbereich der vorliegenden Erfindung fallen, umfasst die Fritte vorzugsweise eine poröse Trägerstruktur, die aus einem Material hergestellt ist, das ausgewählt ist aus der Gruppe von Metallen, Metalllegierungen, Metalloxyden, Keramiken und Polymeren. In bestimmten Ausführungsformen ist die poröse Trägerstruktur vorzugsweise aus einem Material hergestellt, das ausgewählt ist aus der Gruppe, bestehend aus sinterbaren Metallen, sinterbaren Metalllegierungen, sinterbaren Metalloxyden, sinterbaren Keramiken und sinterbaren Polymeren. Ferner ist in bestimmten Ausführungsformen die poröse Trägerstruktur aus einem Material hergestellt, das ausgewählt ist aus der Gruppe, bestehend aus Edelstahl, Titan, PEEK, Polyethylen, HastaloyTM, Polypropylen, TeflonTM, Glas, Silizium, Titanium und Zirkonium. Ein besonders bevorzugtes Material für die poröse Trägerstruktur ist Edelstahl und insbesondere Edelstahl des Typs 316.
- Gemäß den vorstehenden Ausführungsformen sowie weiterer Ausführungsformen, die in den Schutzbereich der vorliegenden Erfindung fallen, umfasst die Fritte eine Trägerstruktur mit einer Mediumgüte bzw. Mediumgüteklasse (media grade), die zwischen ungefähr 0,5 bis ungefähr 10 liegt, wie beispielsweise Edelstahl der Mediumgüte 0,5 oder Edelstahl der Mediumgüte 2,0. Sekundärpartikel, die dazu geeignet sind, in die Hohlräume der Trägerstruktur gefüllt zu werden, weisen vorzugsweise einen Durchmesser von ungefähr 5 µm oder kleiner auf. Weiter bevorzugt liegt der Durchmesser der Sekundärpartikel im Bereich von ungefähr 3 µm bis ungefähr 5 µm. Beispielsweise sind die Sekundärpartikel geeignet, die einen Durchmesser von ungefähr 3,5 µm oder 4 µm aufweisen. Ein Beispiel für eine geeignete Kombination ist eine poröse Trägerstruktur, die aus gesintertem Edelstahl der Mediumgüte 0,5 hergestellt ist und mit Sekundärpartikeln mit einem Durchmesser von ungefähr 4 µm gefüllt ist. Ein weiteres Beispiel verwendet eine poröse Trägerstruktur aus gesintertem Edelstahl mit einer Mediumgüte von 2,0, die mit Sekundärpartikeln mit einem Durchmesser von ungefähr 4 µm gefüllt ist. In bestimmten Ausführungsformen können die Sekundärpartikel dieselbe Zusammensetzung aufweisen, wie die Packmaterialien, die durch die Fritte zurückgehalten werden. Alternativ können die Sekundärpartikel eine andere Zusammensetzung als die Packmaterialien aufweisen. Die Sekundärpartikel können dieselbe oder eine andere Zusammensetzung als die poröse Trägerstruktur aufweisen. In einigen Ausführungsformen kann es sich bei den Sekundärpartikeln um sphärische Edelstahlpartikel handeln.
- Gemäß den vorstehenden Ausführungsformen sowie weiterer Ausführungsformen, die in den Schutzbereich der Erfindung fallen, handelt es sich bei den Packmaterialien, die durch die Fritte zurückgehalten werden, um chromatographische Packmaterialien. Die chromatographischen Packmaterialien können aus der Gruppe ausgewählt werden, bestehend aus Siliziumgel, derivatisiertes Siliziumgel, Zirkonium, derivatisiertes Zirkonium, Titanoxyd, derivatisiertes Titanoxyd, Organosiliziumhybride, derivatisierte Organosiliziumhybride, Hybride von Metalloxyden und derivatisierte Hybride von Metalloxyden.
- Die Chromatographiesäule gemäß der vorliegenden Erfindung kann mit einem Fitting bereitgestellt werden, das mit wenigstens einem Ende einer röhrenförmigen Kammer verbunden ist, wobei die röhrenförmige Kammer mit chromatographischem Packmaterial gefüllt ist. Vorzugsweise sind ein Einlassfitting und ein Auslassfitting an dem ersten bzw. dem zweiten Ende der Kammer bereitgestellt. In einer Ausführungsform ist jedes Fitting mit einem Dichtungsring bereitgestellt, der ausgestaltet ist, eine Fritte aufzunehmen, und die Fritte ist mittels eines Pressfits in das Fitting eingebracht. Alternativ sind in einer anderen Ausführungsform das Einlassfitting und das Auslassfitting mit Dichtungsringen bereitgestellt und jede Fritte kann mittels Pressfits direkt in ein entsprechendes Fitting eingebracht werden. Jedes Fitting kann mit einer Kavität für die Aufnahme der Fritte bereitgestellt sein, wobei die Fritte und das Fitting sich vorzugsweise auf eine abdichtende Art und Weise in der Säule in Eingriff nehmen. Alternativ können die Fritten in einer weiteren Ausführungsform direkt mittels eines Pressfits in das Einlassende und das Auslassende der Kammer eingebracht werden. Eine Chromatographiesäule gemäß der vorliegenden Erfindung kann vorzugsweise unter Drücken von bis zu ungefähr 5000 bis 50000 psi betrieben werden.
- In bestimmten Ausführungsformen ist eine erste Fitte in einer Kavität eines Einlassfittings angeordnet und eine zweite Fritte ist in einer Kavität des Auslassfittings angeordnet. Insbesondere können die erste und die zweite Fritte derart angeordnet sein, dass deren Oberseiten in Richtung der röhrenförmigen Kammer orientiert sind. Gemäß einem Beispiel ist jede der Fritten in einem kreisförmigen ebenen Ring aufgenommen und jeder entsprechende Ring und jede Fritte sind ausgestaltet, um das Einlassfitting und das Auslassfitting mit der röhrenförmigen Kammer abzudichten.
- Diese und weitere Merkmale der Fritte, des Inline-Filters, der chromatographischen Säule, der Verfahren, der Systeme und des Kits gemäß der vorliegenden Erfindung ergeben sich eingehender anhand der nachstehenden kurzen Beschreibung der Zeichnungen zusammen mit der detaillierten Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen.
- Kurze Beschreibung der Zeichnungen
- Damit der Fachmann auf dem Gebiet der vorliegenden Erfindung leichter versteht, wie eine Fritte, ein Inline-Filter, eine Hochdruckflüssigkeitschromatographie-Säule, ein Verfahren und ein System gemäß der vorliegenden Erfindung konstruiert und verwendet werden kann, wird Bezug auf die beigefügten Zeichnungen genommen.
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1 zeigt eine teilweise Querschnittsansicht einer Hochdruckflüssigkeitschromatographie-Säule (HPLC-Säule) gemäß der vorliegenden Erfindung, wobei eine Flussrichtung durch die Säule durch den Pfeil angedeutet ist. -
2A zeigt eine vergrößerte Querschnittsansicht eines Säulenauslasses der HPLC-Säule von1 gemäß einer Anordnung zum Halten der Fritte. -
2B zeigt eine Vergrößerung des in2A markierten Bereichs. -
3 zeigt eine schematische Ansicht eines Dichtungsrings von vorne, der eine Fritte enthält, die für die Verwendung in der HPLC-Säule von1 ausgestaltet ist. -
4A zeigt eine vergrößerte Querschnittsansicht eines Säulenauslasses der HPLC-Säule von1 gemäß einer weiteren Anordnung zum Halten der Fritte. -
4B zeigt eine Vergrößerung des in4A markierten Bereichs. -
5A zeigt eine vergrößerte Querschnittsansicht eines Säulenauslasses der HPLC-Säule von1 gemäß einer weiteren Anordnung zum Halten der Fritte. -
5B zeigt eine Vergrößerung des in5A markierten Bereichs. -
6A zeigt eine Querschnittsansicht einer Fritte, die als ein Inline-Filter in einem HPLC-System gemäß der vorliegenden Erfindung angeordnet ist. -
6B zeigt eine Vergrößerung des in6A markierten Bereichs. -
7 (Stand der Technik) zeigt ein Blockdiagramm, das die Komponenten eines typischen HPLC-Systems illustriert. -
8 (Stand der Technik) zeigt eine rasterelektronenmikroskopische Aufnahme bzw. REM-Aufnahme der stromabwärts gelegenen Seite einer herkömmlichen Edelstahlfritte der Mediumgüte 0,5, die aus einer Chromatographiesäule entfernt wor den ist, die mit einem chromatographischen Packmaterial mit einer Größe von 2,2 µm gepackt gewesen ist. -
9 zeigt einen Graph mit einer Reihe von UV-Spuren für sechs Säulen, wobei die Säulen A–C herkömmliche Fritten mit einer Mediumgüte von 0,5 verwendet haben und die Säulen D–F Fritten verwendet haben, die mit Sekundärpartikeln gemäß der vorliegenden Erfindung gefüllt gewesen sind. -
10A zeigt eine REM-Aufnahme der Oberseite einer Fritte der Mediumgüte 0,5, die mit chromatographischen Partikeln mit einer Größe von 3,5 µm gefüllt ist. -
10B zeigt eine REM-Aufnahme der Unterseite einer Fritte der Mediumgüte 0,5, die mit chromatographischen Partikeln der Größe 3,5 µm gefüllt ist. -
10C zeigt eine REM-Aufnahme der Oberseite einer Fritte der Mediumgüte 0,5, die mit chromatographischen Partikeln der Größe 2 µm gefüllt ist. -
11A zeigt eine REM-Aufnahme der Oberseite einer Fritte der Mediumgüte 0,5 vor dem Füllen. -
11B zeigt eine REM-Aufnahme der Oberseite einer Fritte einer Mediumgüte von 0,5 nach dem Füllen mit Edelstahlpartikeln mit einer Größe von 4 µm und dem Sintern in einem Sekundärprozess. - Diese und weitere Merkmale der Fritte, des Inline-Filters, der Hochdruckflüssigkeitschromatographie-Säule, des Verfahrens und des Systems der vorliegenden Erfindung ergeben sich dem Fachmann anhand der nachstehenden detaillierten Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen.
- Detaillierte Beschreibung bestimmter bevorzugter Ausführungsformen
- In der nachstehenden Beschreibung bezeichnet der Begriff „Fritte" jedwede poröse Struktur mit einer Vielzahl von Hohlräumen, die dazu geeignet ist, chromatographische Partikel zurückzuhalten. Diese Definition umfasst viele bekannte Strukturen, die üblicherweise als Fritten, Filter oder Screens bezeichnet werden.
- Eine Fritte gemäß der vorliegenden Erfindung ist für die Verwendung in einem Chromatographiesystem und insbesondere einem Hochdruckflüssigkeitschromatographie-System (high pressure liquid chromatography system; HPLC-System) ausgestaltet. Die Fritte kann an einem oder beiden Enden einer chromatographischen Säule (die ebenfalls als eine „HPLC-Säule" bezeichnet wird) angeordnet sein. Alternativ kann die Fritte als ein Inline-Filter verwendet werden, der für das Einfangen und Entfernen von partikelförmigen Verunreinigungen aus dem Fluidstrom in einem HPLC-System geeignet ist. Vorzugsweise ist die Fritte an einer Stelle in dem HPLC-System stromaufwärts von der Chromatographiesäule angeordnet. Beispielsweise kann die Fritte stromaufwärts der HPLC-Säule angeordnet sein, und zwar vorzugsweise zwischen der Pumpe und dem Injektor oder zwischen dem Injektor und der chromatographischen Säule.
- Eine Fritte gemäß der vorliegenden Erfindung sollte dazu geeignet sein, Partikel zurückzuhalten, die einen Durchmesser von weniger als ungefähr 2,5 µm aufweisen. Die Fritte umfasst vorzugsweise eine poröse Trägerstruktur mit einer Vielzahl von Poren oder Hohlräumen, wobei eine Vielzahl von Sekundärpartikeln in die Hohlräume gefüllt sind, wobei die Sekundärpartikel hinsichtlich der Hohlräume derart dimensioniert sind, dass die Fritte Packmaterialien mit Durchmessern von weniger als ungefähr 2,5 µm zurückhält. Die Hohlräume sind entweder teilweise oder vollständig mit den Sekundärpartikeln gefüllt, wobei die Partikel hinreichend klein sind, um in die Hohlräume innerhalb der porösen Trägerstruktur einzudringen und in diesen gepackt zu werden, um somit ein sekundäres Porennetzwerk bzw. Sekundärporennetzwerk (secondary pore network) zwischen den Sekundärpartikeln herzustellen, wobei die Größe des sekundären Porennetzwerks hinreichend klein ist, um adäquat Packmaterialien zurückzuhalten, die einen Durchmesser von weniger als ungefähr 2,5 µm aufweisen. In einer bevorzugten Ausführungsform sind die Hohlräume mit den Sekundärpartikeln derart gefüllt, dass die Fritte eine Dichte von wenigstens 50% aufweist. In einer HPLC-Säule handelt es sich bei den Packmaterialien um chromatographische Packmaterialien und die Fritte sollte dazu geeignet sein, chromatographische Packmaterialien zurückzuhalten, die einen Durchmesser von weniger als 2,5 µm aufweisen.
- Poröse Trägerstrukturen unterschiedlicher Güten bzw. Güteklassen oder Partikelretentionssollbewertungen (nominal particle retention ratings) sind kommerziell erhältlich. Derartige poröse Trägerstrukturen können für die Verwendung in einer HPLC-Säule oder anderen Flüssigkeitschromatographieanwendungen oder Gaschromatographieanwendungen ausgestaltet sein. Der Fachmann wird erkennen, dass poröse Trägerstrukturen ebenfalls als chromatographische Fritten oder Filter bekannt sind. Der hierin verwendete Begriff „poröse Trägerstruktur" bezeichnet eine Vielzahl von porösen Trägerstrukturen, beispielsweise chromatographische Fritten oder Filter, die vorzugsweise Güten oder Partikeketentionsgrade aufweisen, die für die Verwendung in der HPLC entweder in chromatographischen Säulen oder als Inline-Filter geeignet sind. Diese porösen Trägerstrukturen weisen typischerweise Sollporositätsgrade und Sollporengrößengrade auf und sind dazu geeignet, Partikel zurückzuhalten, die einen Durchmesser von mehr als ungefähr 2,5 µm aufweisen. Poröse Trägerstrukturen, die dazu geeignet sind, Fritten gemäß der vorliegenden Erfindung herzustellen, umfassen poröse Trägerstrukturen aus porösen gesintertem Edelstahl mit Güten im Bereich von ungefähr 0,5 bis ungefähr 10, wie beispielsweise poröse Trägerstrukturen aus Edelstahl mit einer Güte von 0,5 und 2,0. Die porösen Trägerstrukturen können aus Partikeln hergestellt werden, die gemäß bekannter Techniken kompaktifiziert bzw. verdichtet und gesintert werden, um somit Strukturen mit den angegebenen Güten herzustellen.
- Die Sekundärpartikel, die dazu verwendet werden, das sekundäre Porennetzwerk in der porösen Trägerstruktur auszubilden, können aus demselben Material wie die poröse Trägerstruktur hergestellt werden oder eine andere Zusammensetzung als diese aufweisen. Ebenso können die Sekundärpartikel dieselbe Zusammensetzung wie chromatographische Packmaterialien aufweisen, die in der HPLC-Säule verwendet werden, oder diese können eine andere Zusammensetzung aufweisen. Die Sekundärpartikel können ungleichmäßig geformt oder sphärisch sein und entweder eine schmale Größenverteilung oder eine breite Größenverteilung aufweisen. Vorzugsweise sind die Sekundärpartikel sphärisch bzw. kugelförmig und weisen eine schmale Größenverteilung auf, um das leichte und effiziente Füllen der Hohlräume innerhalb der porösen Trägerstruktur zu erleichtern und den zur Verfügung stehenden Raum innerhalb des neu ausgebildeten sekundären Porennetzwerkes zu maximieren.
- In einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung werden die Sekundärpartikel, sobald diese in die Hohlräume der porösen Trägerstruktur eingebracht worden sind, ferner in Position immobilisiert, um eine einheitliche Struktur auszubilden. Um die Sekundärpartikel zu immobilisieren, kann ein „zweiter" Erwärmungs- oder Sinterschritt durchgeführt werden, wobei der zweite Sinterschritt erfolgt, nachdem Sekundärpartikel in die Hohlräume der porösen Trägerstruktur ein gebracht worden sind, d.h. nachdem die Sekundärpartikel in die poröse Trägerstruktur gefüllt worden sind und diese kompaktifiziert bzw. verdichtet worden sind. Die Sekundärpartikel können aneinander, an die poröse Trägerstruktur oder an beide gesintert werden. Als Folge des Sinterns sind die Sekundärpartikel stationär in ihrer Position, wodurch eine einheitliche Struktur erzeugt wird, die ein sekundäres Porennetzwerk aufweist, das innerhalb der porösen Trägerstruktur ausgebildet ist. Sobald die Fritte ausgebildet worden ist, kann diese direkt in einen Chromatographiesäulenkörper eingebracht werden, indem beispielsweise die Fritte mittels eines Pressfits in einen Dichtungsring eingebracht wird oder indem die Fritte in irgendeine einer Vielzahl von typischen Säulenendfittingsausgestaltungen eingebracht wird.
- Alternativ kann die Fritte als ein Inline-Filter verwendet werden, und irgendwo in dem HPLC-System angeordnet werden, vorzugsweise zwischen der Pumpe und dem Injektor oder zwischen dem Injektor und der chromatographischen Säule.
- Gemäß einem Beispiel der ersten bevorzugten Ausführungsform handelt es sich bei der porösen Trägerstruktur um eine gesinterte poröse Trägerstruktur aus Edelstahl des Typs 316 mit einer Sollgüte von 2 µm und bei den Sekundärpartikeln handelt es sich um kugelförmige Edelstahlpartikel mit einer schmalen Größenverteilung um 4 µm, die in die poröse Trägerstruktur gefüllt werden, um ein sekundäres Porennetzwerk auszubilden. Die gefüllte Trägerstruktur wird sodann gesintert, um eine einheitliche Struktur auszubilden. Aufgrund der großen Oberfläche, die durch die sehr viel kleineren Sekundärpartikel bereitgestellt wird, erweichen die Sekundärpartikel während des zweiten Sinterschritts bei einer niedrigeren Temperatur als die gröbere poröse Trägerstruktur, so dass die Größe und die Form der porösen Trägerstruktur im Wesentlichen unverändert bleibt.
- Gemäß einer zweiten bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist die Fritte in einer Chromatographiesäule angeordnet und hinsichtlich der Flussrichtung durch die Säule orientiert bzw. ausgerichtet. Gemäß der zweiten bevorzugten Ausführungsform ist kein Sintern der Sekundärpartikel erforderlich. Stattdessen werden die Sekundärpartikel in eine poröse Trägerstruktur gefüllt und die Fritte wird in der Flussrichtung orientiert, um zu vermeiden, dass Fluidkräfte in der Chromatographiesäule die Sekundärpartikel aus der porösen Trägerstruktur heraus waschen. Alternativ kann ein Inline-Filter, der gemäß der zweiten bevorzugten Ausführungsform ausgestaltet ist, hinsichtlich der Flussrichtung eines Flüssig keitsstroms stromaufwärts der Chromatographiesäule orientiert bzw. ausgerichtet werden, beispielsweise zwischen der Pumpe und dem Injektor oder zwischen dem Injektor und der Chromatographiesäule.
- Gemäß einem Beispiel der zweiten bevorzugten Ausführungsform handelt es sich bei der porösen Trägerstruktur um eine gesinterte poröse Trägerstruktur aus Edelstahl des Typs 316 mit einer Sollgüte von 2 µm, und bei den Sekundärpartikeln handelt es sich um Edelstahlpartikel mit einer schmalen Größenverteilung um 4 µm, die in die poröse Trägerstruktur gefüllt werden, um ein sekundäres Porennetzwerk auszubilden. Während des Füllens durchdringen die Sekundärpartikel eine Oberfläche der porösen Trägerstruktur und verhaken sich sodann innerhalb der porösen Trägerstruktur.
- Der Fachmann wird erkennen, dass eine Vielzahl von Kombinationen von porösen Trägerstrukturen und Sekundärpartikeln verwendet werden kann. Wie vorstehend beschrieben, handelt es sich bei Edelstahl und insbesondere bei Edelstahl des Typs 316 um ein besonders bevorzugtes Material für die poröse Trägerstruktur. Im Allgemeinen kann die poröse Trägerstruktur aus einem Material bestehen, das ausgewählt ist aus der Gruppe von Metallen, Metalllegierungen, Metalloxyden, Keramiken und Polymeren. Insbesondere bei der vorstehend beschriebenen ersten Ausführungsform kann die poröse Trägerstruktur ausgewählt werden aus der Gruppe von sinterbaren Metallen, sinterbaren Metalllegierungen, sinterbaren Metalloxyden, sinterbaren Keramiken und sinterbaren Polymeren. Bevorzugte Materialien für die vorstehend beschriebenen Ausführungsformen umfassen Edelstahl, Titan, PEEK, Polyethylen, HastaloyTM, Polypropylen, TeflonTM, Glas, Silizium, Titanium und Zirkonium.
- Die poröse Trägerstruktur, die dazu verwendet wird, um die Fritte gemäß der vorliegenden Erfindung herzustellen, weist vorzugsweise eine Mediumgüte im Bereich von ungefähr 0,5 bis ungefähr 10 auf. Beispiele umfassen poröse Trägerstrukturen, die aus einem gesinterten Edelstahl mit einer Mediumgüte von 0,5 und aus einem gesinterten Edelstahl mit einer Mediumgüte von 2,0 hergestellt sind. Vorzugsweise weisen die Sekundärpartikel, die in diese Trägerstrukturen gefüllt sind, einen Durchmesser von ungefähr 5 µm oder kleiner auf. Insbesondere weisen die Sekundärpartikel einen Durchmesser zwischen ungefähr 3 µm bis ungefähr 5 µm auf, beispielsweise Partikel mit einem Durchmesser von 3,5 µm und Partikel mit einem Durchmesser von 4 µm.
- Sobald die Fritten ausgebildet worden sind, können die Fritten gemäß der vorliegenden Erfindung in eine Vielzahl von HPLC-Säulenendfittings eingebaut werden, die dazu ausgestaltet sind, Packmaterialien in einer chromatographischen Säule zurückzuhalten, wobei die Packmaterialien Partikeldurchmesser von weniger als ungefähr 2,5 µm aufweisen. Da die Größe, die Form und die mechanischen Eigenschaften der fertigen Fritten denen kommerziell erhältlicher poröser Trägerstrukturen ähnlich sind, können die Fritten gemäß der vorliegenden Erfindung im Allgemeinen ohne Modifizierungen der bestehenden Ausgestaltungen in die HPLC-Säulen eingesetzt werden. Beispiele für Ausgestaltungen für das Anordnen einer Fritte an dem Ende einer Säule umfassen den Pressfit in einem Dichtungsring, das Klemmverbindungsabdichten in einem Filtergehäuse, das Direktanordnen mittels Pressfits in einer Öffnung in dem Ende des Säulenkörpers und das direkte Anordnen mittels Pressfits in einer Öffnung in dem Säulenendfitting.
- Wendet man sich nun den Zeichnungen zu, in denen die gleichen Bezugsziffern ähnliche bzw. vergleichbare Aspekte der vorliegenden Erfindung kennzeichnen, so zeigt
1 eine Chromatographiesäule10 gemäß der vorliegenden Erfindung, wobei die Chromatographiesäule für die Hochdruckflüssigkeitschromatographie (HPLC) verwendet werden kann. Die Chromatographiesäule10 umfasst vorzugsweise eine röhrenförmige Kammer12 mit einem ersten und einem zweiten Ende14 und16 . Das erste Ende14 der Kammer12 ist ausgestaltet, wenigstens eine Fritte aufzunehmen, und das zweite Ende16 ist ebenso ausgestaltet, um wenigstens eine Fritte aufzunehmen. Die röhrenförmige Kammer12 weist vorzugsweise außen an dem ersten und dem zweiten Ende14 und16 Gewinde auf, um ein Einlassfitting22 bzw. ein Auslassfitting24 aufzunehmen. Das Einlassfitting22 und das Auslassfitting24 sind ähnlich ausgestaltet und umfassen jeweils vorzugsweise ein inneres Gewinde für die In-Eingriffnahme mit den entsprechenden Gewinden der röhrenförmigen Kammer12 . -
2A zeigt eine vergrößerte Querschnittsansicht eines Endabschnitts der röhrenförmigen Kammer, die eine Filteranordnung enthält, wobei beide Endabschnitte der Kammer12 praktisch identisch sind. In2A sind das zweite Ende16 der Kammer12 und das Auslassfitting24 dargestellt, obgleich eine vergleichbare Anordnung des ersten Endes der Kammer und des Einlassfittings besteht.2B zeigt eine weitere Vergrößerung, die Details des zweiten Endes16 der Kammer12 und des Auslassfittings24 zeigt. - Wie sich
2A entnehmen lässt, umfasst das Auslassfitting24 einen ersten und einen zweiten Schaft26 und28 . Der erste Schaft26 umfasst eine erste Kavität30 , die vorzugsweise ein inneres Gewinde für die Aufnahme und das Zusammenwirken mit Gewinden an oder in der Nähe des zweiten Endes16 der Kammer12 aufweist. Der zweite Schaft28 umfasst eine zweite Kavität32 , die vorzugsweise ein internes Gewinde für die Aufnahme und das Zusammenwirken mit Gewinden einer Kompressionsschraube bzw. Druckschraube und/oder einer Ferrule (nicht dargestellt) aufweist. Alternativ kann die zweite Kavität32 eine glatte innere Oberfläche oder eine andere Oberflächenausgestaltung für die Aufnahme anderer Typen externer Anbringmechanismen aufweisen. Die Kavität32 ist vorzugsweise derart geformt, kompatibel mit dem Typ des darin aufzunehmenden Anbringmechanismus zu sein, und kann eine sich aufweitende Öffnung34 umfassen, um das Führen des Anbringmechanismus in die zweite Kavität32 zu unterstützen. - Wie sich
2B entnehmen lässt, kann das zweite Ende16 der Kammer12 einen kreisförmigen ebenen Ring40 (oder „Dichtungsring") aufweisen, der für die Aufnahme einer Fritte44 gemäß der vorliegenden Erfindung ein hohles Zentrum aufweist. Der kreisförmige ebene Ring40 steht in Berührung mit dem zweiten Ende16 der Kammer12 , wobei der ebene Ring40 zwischen dem zweiten Ende16 und einem Ende der Kavität30 verkeilt ist. Der ebene Ring40 dient vorzugsweise als eine Dichtungsfläche innerhalb der Kavität30 des ersten Schaftes26 . Die Fritte44 kann mittels Pressfit oder anderweitig in dem ebenen Ring40 aufgenommen werden. Obgleich der ebene Ring40 als ein kreisförmiger Ring dargestellt ist, kann dieser in unterschiedlichen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung in verschiedenen Formen ausgestaltet werden, wie beispielsweise oval, rechteckig und dergleichen. - Vorzugsweise wird die Fritte
44 in den Dichtungsring40 eingebracht, entweder bevor oder nachdem diese mit Sekundärpartikeln gemäß der ersten oder der zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gefüllt worden ist. Gemäß der ersten bevorzugten Ausführungsform können beispielsweise Sekundärpartikel in eine poröse Trägerstruktur gefüllt werden und sodann gesintert werden, um eine einheitliche Struktur auszubilden. Alternativ können Sekundärpartikel gemäß der zweiten bevorzugten Ausführungsform in eine poröse Trägerstruktur gefüllt werden, wobei die Fritte44 relativ zu der Flussrichtung durch die Chromatographiesäule orientiert bzw. ausgerichtet ist, d.h. durch die Kammer12 und in die Fritte44 .2B zeigt eine Fritte44 gemäß der ersten oder der zweiten Ausführungsform, die innerhalb des Dichtungsrings40 positioniert ist. Die Fritte44 umfasst Sekundärpartikel46 , die in der Fritte44 imprägniert sind, wobei die Sekundärpartikel46 vorzugsweise bis zu einer Tiefe von mehr als ungefähr 10 µm in der Fritte44 durchdringen. Wie sich2B entnehmen lässt, ist die Fritte44 in Richtung der Kammer12 orientiert, wobei die Sekundärpartikel46 an oder in der Nähe der Oberfläche der Fritte44 , die der Kammer12 zugewandt ist, die größte Konzentration aufweisen. -
3 zeigt eine Vorderansicht des kreisförmigen ebenen Rings40 und der Fritte44 , nachdem die Fritte44 in den ebenen Ring40 eingebracht worden ist. Wie sich3 entnehmen lässt, ist die Fritte44 mittels Pressfits in den ebenen Ring40 eingebracht worden, der als eine Dichtungsfläche dient, wenn der ebene Ring40 in der ersten Kavität30 des Auslassfittings24 eingebracht ist. Eine vergleichbare Anordnung ist für das Einlassfitting22 (nicht dargestellt) bereitgestellt, das ausgestaltet sein kann, um eine Fritte44 und einen ebenen Ring40 aufzunehmen. - Um eine HPLC-Säule zusammenzubauen, wie diese beispielsweise in
1 dargestellt ist, wird eine poröse Trägerstruktur, beispielsweise eine poröse Trägerstruktur aus gesintertem Edelstahl mit einer Mediumgüte im Bereich von ungefähr 0,5 bis ungefähr 10, mit Sekundärpartikeln gefüllt, um eine Fritte44 herzustellen, wobei die Sekundärpartikel, entweder bevor oder nachdem die Fritte in einer Chromatographiesäule angeordnet wird bzw. angeordnet worden ist, eingefüllt werden können. Die Fritte kann beispielsweise aus einer porösen Trägerstruktur mit einer Mediumgüte von 0,5 hergestellt werden, wobei die Fritte44 mittels Pressfit in den Dichtungsring40 eingebracht wird, der in der ersten Kavität30 des Auslassfittings24 aufgenommen ist. Vorzugsweise ist eine Oberseite der Fritte44 in Richtung der Kammer12 orientiert, obgleich eine Orientierung nicht erforderlich ist, wenn die Sekundärpartikel gesintert worden sind. Vorzugsweise ist das zweite Ende16 der Kammer12 mittels Gewinden in die erste Kavität30 mit hinreichend Drehmoment eingebracht, um eine Dichtung bereitzustellen, die dazu geeignet ist, bei Drücken von bis zu ungefähr 5000 bis 50000 psi betrieben zu werden. - Auf eine vergleichbare Art und Weise kann eine Fritte an einem Einlassfitting
22 angeordnet werden, indem eine geeignete Trägerstruktur ausgewählt wird, wie beispielsweise eine poröse Trägerstruktur mit einer Mediumgüte von 2,0, damit die Fritte44 mittels Pressfit in den Dichtungsring40 eingebracht werden kann, die in einer Kavität eines ersten Schaftes des Einlassfittings22 auf dieselbe Art und Weise wie vorstehend für das Auslassfitting24 beschrieben aufgenommen werden kann. - Vorzugsweise ist eine Oberseite der Fritte
44 in Richtung der Kammer12 orientiert, obgleich eine Orientierung nicht notwendig ist, wenn die Sekundärpartikel gesintert worden sind. Die Kammer12 kann mit einem Packmaterial gefüllt werden, vorzugsweise einem chromatographischem Packmaterial, unter Verwendung herkömmlicher Aufschlemmpacktechniken (slurry packing techniques). Die Kavität des Einlassfittings22 , die die Fritte der Mediumgüte 2,0 enthält, wird sodann mittels Gewinden in das erste Ende14 der Kammer12 unter Verwendung eines hinreichenden Drehmoments eingebracht, um eine Abdichtung bereitzustellen, die dazu in der Lage ist, bei Drücken von ungefähr 5000 bis 50000 psi betrieben zu werden. Die zweite Kavität des Einlassfittings (äquivalent zu der zweiten Kavität32 des Auslassfittings24 ) ist vorzugsweise mit einem Lösungsmittelstrom unter Verwendung einer Kompressionsschraube bzw. Druckschraube, einer Ferrule, und einer Verrohrung verbunden, wobei die Verrohrung typischerweise einen wesentlich kleineren Innendurchmesser als die Kammer12 aufweist. Die zweite mit Gewinde versehene Kavität32 des Auslassfittings kann unter Verwendung einer Kompressionsschraube bzw. Druckschraube, einer Ferrule und einer Verrohrung mit einem Detektor (beispielsweise dem in7 dargestellten Detektor76 ) verbunden werden. - Weitere Beispiele für geeignete Anordnungen zum Zurückhalten der Fritte
44 in einer chromatographischen Säule sind in den4A –B und5A –B dargestellt, in denen gleiche Bezugszeichen ähnliche Teile der nachstehenden Beispiele kennzeichnen. Die4A und4B zeigen eine Anordnung, bei der eine Fritte144 in einer Öffnung150 des Auslassfittings124 aufgenommen ist. Vorzugsweise ist die Fritte144 mittels Pressfit in die Öffnung150 eingebracht, obgleich die Fritte144 anderweitig in dieser aufgenommen werden kann. Wie sich den4A und4B entnehmen lässt, berührt das zweite Ende116 der Kammer112 eine Endfläche des Auslassfittings124 , und zwar entweder direkt oder durch die Verwendung eines Lagers. Die Fritte144 , die in den4A und4B dargestellt ist, entspricht der Fritte44 der2A und2B und ist mit Sekundärpartikeln146 vorzugsweise bis zu einer Tiefe von mehr als ungefähr 10 µm imprägniert. Wie sich4B entnehmen lässt, ist die Fritte144 in Richtung der Kammer112 orientiert bzw. ausgerichtet, obgleich eine derartige Orientierung bzw. Ausrichtung nicht erforderlich ist, wenn die Sekundärpartikel146 gesintert werden. - Die
5A und5B zeigen eine weitere Anordnung, bei der eine Fritte244 in einer Öffnung260 aufgenommen ist, die bei dem zweiten Ende216 der Kammer112 oder in dessen Nähe angeordnet ist. Vorzugsweise ist die Fritte244 mittels Pressfit in die Öffnung260 eingebracht, obgleich weitere In-Eingriffnahme-Mechanismen verwendet werden können. Das zweite Ende216 der Kammer212 berührt vorzugsweise eine Endfläche des Auslassfittings224 , wie in dem Beispiel der4A und4B . Die Fritte244 , die in den5A und5B dargestellt ist, entspricht der Fritte44 der2A und2B und diese ist mit Sekundärpartikeln246 vorzugsweise bis zu einer Tiefe von mehr als ungefähr 10 µm imprägniert. Wie sich5B entnehmen lässt, ist die Fritte244 in Richtung der Kammer212 orientiert bzw. ausgerichtet, obgleich eine derartige Orientierung nicht erforderlich ist, wenn die Sekundärpartikel246 gesintert werden. - Die
6A und6B zeigen eine Anordnung, bei der eine Fritte344 als ein Inline-Filter in einem HPLC-System gemäß der vorliegenden Erfindung verwendet wird. Die Fritte344 ist in dem HPLC-System vorzugsweise stromaufwärts der Chromatographiesäule angeordnet, wie beispielsweise zwischen der Pumpe und der Säule, wie dies in den6A und6B dargestellt ist. Obgleich der Inline-Filter der6A und6B zwischen der Pumpe und dem Injektor angeordnet werden kann, kann eine vergleichbare Anordnung zwischen dem Injektor und der Säule (siehe beispielsweise7 ) bereitgestellt werden. - Wie sich den
6A und6B entnehmen lässt, sind ein erstes und ein zweites komplementäres Fitting370 und324 mit einem Lösungsmittelstrom in dem HPLC-System unter Verwendung von Druckschrauben, Ferrulen und einer Verrohrung verbunden. Die Fritte344 ist mittels Pressfit in eine Öffnung350 des ersten Fittings370 eingebracht, obgleich andere In-Eingriffnahme-Mechanismen verwendet werden können. Die Fittings324 und370 sind vorzugsweise stromaufwärts der Chromatographiesäule angeordnet, um zu ermöglichen, dass die Fritte344 partikelförmige Verunreinigungen einfängt, die in das HPLC-System eingebracht worden sind, bevor diese den Säuleneinlass erreichen, um somit die Lebensdauer der Chromatographiesäule zu verlängern. Ein Ende372 eines ersten Fittings370 berührt vorzugsweise eine Endfläche des zweiten Fittings324 entweder direkt oder durch die Verwendung eines Lagers. Die Fritte344 , die in den6A und6B dargestellt ist, entspricht der Fritte44 in2A und2B und ist mit Sekundärpartikeln346 vorzugsweise bis zu einer Tiefe von mehr als ungefähr 10 µm imprägniert. Wie sich dies der6B entnehmen lässt, ist die Fritte344 in Richtung des ersten Fittings370 orientiert bzw. ausgerichtet, um chromatographische Partikel stromaufwärts zurückzuhalten und dadurch einen Partikeldurchbruch zu vermeiden, obgleich eine Orientierung nicht erforderlich ist, wenn die Sekundärpartikel346 der Fritte344 gesintert werden. Zahlreiche weitere Anordnungen einer Fritte gemäß der vorliegenden Erfindung können für die Verwendung in einem HPLC-System bereitgestellt werden, die vom Schutzumfang der vorliegenden Erfindung umfasst werden. - BEISPIEL 1
- Eine poröse Trägerstruktur, die Sekundärpartikel mit einem Durchmesser von 3,5 µm enthalten hat, ist folgendermaßen eingefüllt worden. Eine poröse Trägerstruktur mit einer Mediumgüte von 0,5 ist mittels Pressfit in einen kreisförmigen ebenen Ring (wie dieser in
3 dargestellt ist) eingebracht worden, der eine Dichtungsfläche bereitstellt. Der Dichtungsring, der die poröse Trägerstruktur enthalten hat, ist in einem Auslassfitting angeordnet worden. Das Auslassfitting ist an ein leeres zweites Ende (Auslassende) einer Kammer (Säule) angebracht worden. Ein Reservoir von 3 ml ist an das erste Ende (Einlass) der Kammer angebracht worden. Ein T-Stück ist an das obere Ende des Reservoirs angebracht worden. Eine Pumpe ist an die Seitenöffnung des T-Stücks angebracht worden. Sodann sind 0,01 g eines chromatographischen Packmaterials mit einem Durchmesser von 3,5 µm vermischt und in 3 ml Tetrahydrofuran (THF) Schallwellen hoher Frequenz ausgesetzt worden. Die Partikellösung ist über einen Zeitraum von 2 Minuten hochfrequenten Schallwellen ausgesetzt worden. Die Partikellösung ist in das Reservoir durch die obere Öffnung des T-Stücks gegossen oder pipettiert worden. Die Partikellösung wurde mit ungefähr 2,2 ml THF aufgefüllt. Die obere Öffnung in dem T-Stück, die für das Einbringen der Lösungen verwendet worden ist, ist mittels eines Stopfens verschlossen worden. Ein Druck von 6000 psi, der durch die Pumpe bereitgestellt worden ist, ist aufgebracht worden, bis sich 5 ml an dem Kammerauslass angesammelt hatten. - Die Auslassfittinganordnung ist von der Kammer getrennt worden. Der Dichtungsring, der die mit Partikeln gefüllte poröse Trägerstruktur enthalten hat, ist von der Auslassfittinganordnung entfernt worden. Überschüssiges Material ist von der Oberseite des Dichtungsrings und der gefüllten porösen Trägerstruktur entfernt worden. Dieselbe Prozedur ist verwendet worden, um eine Fritte mit chromatographischen Partikeln mit einer Größe von 2 µm zu füllen, wie dies in
10C dargestellt ist. - Beispiel 1 ist besonders geeignet für die Herstellung von Fritten für die Verwendung an der Auslassseite der Säule, ohne dass ein zweiter Sinterschritt erforderlich wäre. Gemäß dieser Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist die Fritte hinsicht lich einer Flussrichtung durch eine Chromatographiesäule orientiert, um Fluidkräfte daran zu hindern, die Sekundärpartikel aus der Fritte herauszuwaschen.
- BEISPIEL 2
- Fritten, die Edelstahlpartikel mit einer Größe von 4 µm enthielten, sind folgendermaßen hergestellt worden. Eine poröse Trägerstruktur (gesinterte Edelstahl mit einer Mediumgüte von 2,0), die einen Durchmesser von 2,1 mm und eine Dicke von 0,040 Zoll aufgewiesen hat, wurde mittels Pressfit in einen Edelstahldichtungsring eingebracht. Die poröse Trägerstruktur ist in eine Spannvorrichtung eingebracht worden, wobei ein Unterdruck durch die poröse Trägerstruktur aufgebracht worden ist. Partikel mit einer schmalen Größenverteilung (Durchmesser von 4 µm) sind in 10 ml Toluol gelöst worden und unter Verwendung eines magnetischen Rührstabs vermischt worden. Eine kleine Menge der Partikelsuspension ist auf der porösen Trägerstruktur angeordnet worden, und dieser ist ermöglicht worden, in die Hohlräume innerhalb der Trägerstruktur einzudringen und in dieser gepackt zu werden. Die gefüllte Fritte ist von überschüssigen Partikeln befreit worden und dann bis auf 1900°F über einen Zeitraum von einer Stunde in einer kontrollierten H2-Atmosphäre gesintert worden, um die Partikel permanent in einer einheitlichen Struktur zu immobilisieren. Sowohl die Fritte mit einer Mediumgüte von 0,5 als auch die Fritte mit einer Mediumgüte von 2,0 sind gemäß diesem Prozess gefüllt worden.
- Im Beispiel 2 umfasst die beschriebene Ausführungsform einen „zweiten" Schritt des Sinterns der Sekundärpartikel, die in der porösen Trägerstruktur aufgenommen sind.
- BEISPIEL 3
- In den vorstehenden Beispielen weist jede der Fritten vorzugsweise eine Dichte von wenigstens 50% auf. Mit anderen Worten: die Hohlräume oder die Poren bilden weniger als 50 Volumen-% der Fritten aus. Die Dichte der Fritten nimmt zu, nachdem Sekundärpartikel in die Hohlräume gefüllt werden, um somit die Porosität zu vermindern.
- In Beispiel 3 ist eine Durchdringungstiefe unter Verwendung von porösen Trägerstrukturen mit einer Mediumgüte von 0,5 und 2,0 gemessen worden. Für die poröse Trägerstruktur mit einer Mediumgüte von 2,0 betrug die Porosität der nichtgefüllten Strukturen 32% (68% dicht). Für die poröse Trägerstruktur mit einer Mediumgüte von 0,5 betrug die Porosität der nicht-gefüllten Struktur 19% (81% dicht). Jede Trägerstruktur hatte einen Durchmesser von 2 Zoll und eine Dicke von 0,125 Zoll. Die Porosität ist gemessen worden, indem das Gewicht der porösen Trägerstruktur mit dem erwarteten Gewicht eines festen Stücks aus Edelstahl des Typs 316 L verglichen worden ist. Sodann sind die porösen Trägerstrukturen mittels einer Aufschlemmung von einer Seite mit kugelförmigen Edelstahlpartikeln mit einer Größe von 4 µm (Sekundärpartikel) gefüllt worden und getrocknet worden, um ein neues Gewicht anzunehmen. Unter der Annahme, dass ungefähr 50% des durchdrungenen Volumens von Hohlräumen in der porösen Trägerstruktur mit Sekundärpartikeln gefüllt ist, kann die Durchdringungstiefe der Sekundärpartikel in die Hohlräume berechnet werden.
- Wie erwartet, war die Durchdringungstiefe der Sekundärpartikel in den Trägerstrukturen mit einer Mediumgüte von 2,0 größer als in den Trägerstrukturen mit einer Mediumgüte von 0,5. In beiden Trägerstrukturen ist die ungefüllte und die gefüllte Porosität der Fritten klein gewesen (kleiner als 50 Volumen-%), und zwar als Folge der hohen Dichte dieser Strukturen. Die Durchdringung der Sekundärpartikel in der Fritte mit einer Mediumgüte von 2 betrug ungefähr 0,007 Zoll (178 µm). Bei der Fritte mit einer Mediumgüte von 0,5 betrug die Durchdringung der Sekundärpartikel ungefähr 0,0011 Zoll (28 µm).
- BEISPIEL 4
- Sechs Säulen (A–F) sind mit chromatographischem Packmaterial einer Größe von 1,7 µm gepackt worden, wobei eine Fritte einer Mediumgüte von 0,5 in jeder Säule angeordnet worden ist. Wie vorstehend beschrieben, sind in den Säulen A–C herkömmliche Fritten mit einer Mediumgüte von 0,5 an dem Säulenauslass verwendet worden, wohingegen bei den Säulen D–F Fritten mit einer Mediumgüte von 0,5 verwendet worden sind, die mit Sekundärpartikel gefüllt gewesen sind. Die Fritten, die in den Säulen D–F verwendet worden sind, sind unter Verwendung von Sekundärpartikeln mit einer Größe von 3,5 µm gefüllt worden, die dieselbe Zusammensetzung wie das Packmaterial aufwiesen, und zwar gemäß dem in Beispiel 1 beschriebenen Verfahren.
1 zeigt die UV-Spuren (UV traces), die bei einer Wellenlänge von 254 nm während der Equilibrierung der Säule in der mobilen Phase des HPLC-Systems erfasst worden sind. Die UV-Spuren für die Säulen A–C zeigen eindeutig Spitzen, die auf die Migration des Packmaterials mit einer Größe von 1,7 µm durch die herkömmlichen Fritten hinweisen. Keine Spitzen sind in den UV-Spuren für die Säulen D–F vorhanden, die unter Verwendung der gefüllten Fritten gemäß der Erfindung an dem Auslass angeordnet worden sind. - Wie sich
10(A) entnehmen lässt, werden die Sekundärpartikel, wenn die Fritte mit einer Mediumgüte von 0,5 mit Sekundärpartikeln einer Größe von 3,5 µm gefüllt werden, in den Hohlräumen imprägniert, um somit ein sekundäres Porennetzwerk auszubilden. Wie sich der Ansicht am unteren Ende von10(B) entnehmen lässt, sind die Sekundärpartikel innerhalb der Hohlräume oder der Poren der Fritte umschlossen worden, und es gibt keinen Hinweis auf einen Partikeldurchbruch. -
11(A) zeigt eine rasterelektronenmikroskopische Aufnahme bzw. REM-Aufnahme einer Fritte mit einer Mediumgüte von 0,5, bevor diese mit Sekundärpartikeln gefüllt wird. Wie sich11(B) entnehmen lässt, wird, nachdem diese mit kugelförmigen Edelstahlpartikeln mit einer Größe von 4 µm gefüllt worden ist und in einem sekundären Sinterschritt gesintert worden ist, eine einheitliche Struktur ausgebildet. - Obgleich die offenbarten Fritten, Chromatographiesäulen und die verwandten Verfahren und Vorrichtungen hinsichtlich von bevorzugten Ausführungsformen beschrieben worden sind, ist es offensichtlich, dass Modifikationen und Veränderungen vorgenommen werden können, ohne vom Kern und Schutzumfang der Erfindung abzuweichen, wie dieser in den anhängigen Ansprüchen definiert ist.
Claims (237)
- Eine Fritte (
44 ) umfasst eine poröse Trägerstruktur mit einer Vielzahl von Hohlräumen, wobei eine Vielzahl von Sekundärpartikeln (46 ) in die Hohlräume gefüllt sind, wobei die Sekundärpartikel (46 ) hinsichtlich der Hohlräume derart dimensioniert sind, dass die Fritte (44 ) Packmaterialien mit Durchmessern von weniger als ungefähr 2,5 µm zurückhält. Vorzugsweise sind eine oder mehrere Fritten (44 ) in einer Hochdruckflüssigkeitschromatographie-Säule (HPLC-Säule) aufgenommen, wobei die Säule Fittings und Filteranordnungen für die Aufnahme der Fritten (44 ) an deren Einlass und Auslass aufweist. Die Fritte (44 ) kann aus einer porösen Trägerstruktur mit Hohlräumen oder Poren hergestellt werden, die mit Sekundärpartikeln (46 ) gefüllt werden, die kleiner als die sind, die für die Herstellung des Trägers verwendet werden. Die Partikel (46 ), die in den Hohlräumen enthalten sind, sind groß genug, µm von dem Träger zurückgehalten zu werden, jedoch klein genug, um ein feineres Netzwerk von miteinander verbundenen Kanälen innerhalb der Hohlräume des Trägers zu erzeugen, die dazu geeignet sind, Partikel mit einer Größe von weniger als 2,5 µm zurückzuhalten. - Fritte, umfassend: eine poröse Trägerstruktur mit einer Vielzahl von Hohlräumen; und eine Vielzahl von Sekundärpartikeln, wobei die Hohlräume mit der Vielzahl von Sekundärpartikeln derart gefüllt sind, dass die Fritte eine Dichte von wenigstens 50% aufweist, und wobei die Sekundärpartikel hinsichtlich der Hohlräume derart dimensioniert sind, dass die Fritte Packmaterialien mit Durchmessern von weniger als ungefähr 2,5 µm zurückhält.
- Fritte nach Anspruch 1, wobei die Hohlräume teilweise mit den Sekundärpartikeln gefüllt sind.
- Fritte nach Anspruch 1, wobei die Hohlräume vollständig mit den Sekundärpartikeln gefüllt sind.
- Fritte nach Anspruch 1, wobei die Sekundärpartikel innerhalb der Hohlräume ein sekundäres Porennetzwerk ausbilden, das eine Porengröße aufweist, die dazu geeignet ist, chromatographische Packmaterialien mit Durchmessern von weniger als ungefähr 2,5 µm zurückzuhalten.
- Fritte nach Anspruch 1, wobei die Fritte gesintert wird, nachdem die Hohlräume mit der Vielzahl von Sekundärpartikeln gefüllt sind.
- Fritte nach Anspruch 1, wobei die poröse Trägerstruktur erwärmt wird, um die Sekundärpartikel zu immobilisieren, die die Hohlräume füllen.
- Fritte nach Anspruch 6, wobei die Sekundärpartikel aneinander, an die poröse Trägerstruktur, die die Hohlräume umgibt, oder an beide gesintert sind.
- Fritte nach Anspruch 1, wobei die poröse Trägerstruktur ein Material umfasst, das aus der Gruppe ausgewählt ist, bestehend aus Metallen, Metalllegierungen, Metalloxiden, Keramiken und Polymeren.
- Fritte nach Anspruch 1, wobei die poröse Trägerstruktur ein Material umfasst, das ausgewählt ist aus der Gruppe, bestehend aus sinterbaren Metallen, sinterbaren Metalllegierungen, sinterbaren Metalloxiden, sinterbaren Keramiken und sinterbaren Polymeren.
- Fritte nach Anspruch 1, wobei die poröse Trägerstruktur ein Material umfasst, das ausgewählt ist aus der Gruppe, bestehend aus Edelstahl, Titan, PEEK, Polyethylen, HastaloyTM, Polypropylen, TeflonTM, Glas, Silizium, Titanium und Zirkonium.
- Fritte nach Anspruch 1, wobei die poröse Trägerstruktur aus Edelstahl besteht.
- Fritte nach Anspruch 1, wobei die poröse Trägerstruktur aus Edelstahl des Typs 316 besteht.
- Fritte nach Anspruch 1, wobei die poröse Trägerstruktur eine Mediumgüte aufweist, die im Bereich von ungefähr 0,5 bis ungefähr 10 liegt.
- Fritte nach Anspruch 1, wobei die poröse Trägerstruktur ein gesinterter Edelstahl mit einer Mediumgüte von 0,5 ist.
- Fritte nach Anspruch 1, wobei die poröse Trägerstruktur ein gesinterter Edelstahl mit einer Mediumgüte von 2,0 ist.
- Fritte nach Anspruch 1, wobei die Sekundärpartikel einen Durchmesser von ungefähr 5 µm oder kleiner aufweisen.
- Fritte nach Anspruch 1, wobei die Sekundärpartikel einen Durchmesser im Bereich von ungefähr 3 µm bis ungefähr 5 µm aufweisen.
- Fritte nach Anspruch 1, wobei die Sekundärpartikel einen Durchmesser von ungefähr 3,5 µm aufweisen.
- Fritte nach Anspruch 15, wobei die Sekundärpartikel einen Durchmesser von ungefähr 4 µm aufweisen.
- Fritte nach Anspruch 1, wobei die poröse Trägerstruktur ein gesinterter Edelstahl mit einer Mediumgüte von 0,5 ist und die Sekundärpartikel einen Durchmesser von ungefähr 4 µm aufweisen.
- Fritte nach Anspruch 1, wobei die poröse Trägerstruktur ein gesinterter Edelstahl mit einer Mediumgüte von 2,0 ist und die Sekundärpartikel einen Durchmesser von ungefähr 4 µm aufweisen.
- Fritte nach Anspruch 1, wobei die Sekundärpartikel dieselbe Zusammensetzung wie die Packmaterialien aufweisen, die durch die Fritte zurückgehalten werden.
- Fritte nach Anspruch 1, wobei die Sekundärpartikel eine andere Zusammensetzung als die Packmaterialien aufweisen, die durch die Fritte zurückgehalten werden.
- Fritte nach Anspruch 1, wobei die Sekundärpartikel dieselbe Zusammensetzung wie die poröse Trägerstruktur aufweisen.
- Fritte nach Anspruch 1, wobei die Sekundärpartikel eine andere Zusammensetzung als die poröse Trägerstruktur aufweisen.
- Fritte nach Anspruch 1, wobei die Sekundärpartikel kugelförmige Edelstahlpartikel sind.
- Fritte nach Anspruch 1, wobei die Packmaterialien, die durch die Fritte zurückgehalten werden, chromatographische Packmaterialien sind.
- Fritte nach Anspruch 27, wobei die chromatographischen Packmaterialien ausgewählt sind aus der Gruppe, bestehend aus Siliziumgel, derivatisiertes Siliziumgel, Zirkonium, derivatisiertes Zirkonium, Titanoxid, derivatisiertes Titanoxid, Organosiliziumhybride, derivatisierte Organosiliziumhybride, Hybride von Metalloxiden und derivatisierte Hybride von Metalloxiden.
- Fritte nach Anspruch 1 für die Verwendung in einer Chromatographiesäule.
- Fritte nach Anspruch 29, wobei es sich bei der Chromatographiesäule um eine Hochdruckflüssigkeitschromatographie-Säule (HPLC-Säule) handelt.
- Fritte nach Anspruch 29, wobei es sich bei der Chromatographiesäule um eine Hochdruckflüssigkeitschromatographie-Säule handelt, die mit chromatographischen Packmaterialien mit Partikeldurchmessern von weniger als ungefähr 2,5 µm gepackt ist.
- Fritte nach Anspruch 1, wobei die Sekundärpartikel die Hohlräume der porösen Trägerstruktur bis zu einer Tiefe von mehr als ungefähr 10 µm füllen.
- Fritte nach Anspruch 1, wobei die Fritte hinsichtlich einer Flussrichtung durch eine röhrenförmige Kammer orientiert ist.
- Fritte nach Anspruch 1, wobei die Fritte ferner eine röhrenförmige Kammer für die Aufnahme der Fritte umfasst, wobei die Fritte hinsichtlich einer Flussrichtung durch die röhrenförmige Kammer orientiert ist.
- Fritte nach Anspruch 1, wobei die Fritte als ein Inline-Filter für die Verwendung in einem Chromatographiesystem ausgestaltet ist.
- Fritte nach Anspruch 35, wobei die Fritte stromaufwärts einer Säule in dem Chromatographiesystem angeordnet ist.
- Fritte nach Anspruch 35, wobei die Fritte zwischen einer Pumpe und einem Injektor in dem Chromatographiesystem angeordnet ist.
- Fritte nach Anspruch 35, wobei die Fritte zwischen einem Injektor und einer Säule in dem Chromatographiesystem angeordnet ist.
- Eine Fritte, die ausgestaltet ist, in einer röhrenförmigen Kammer aufgenommen zu werden, wobei die Fritte umfasst: eine poröse Trägerstruktur mit einer Vielzahl von Hohlräumen, sowie eine Vielzahl von Sekundärpartikeln, wobei die Hohlräume mit der Vielzahl von Sekundärpartikeln derart gefüllt sind, um chromatographische Packmateria lien zurückzuhalten, wobei die Sekundärpartikel hinsichtlich der Hohlräume und der Packmaterialien derart dimensioniert sind, dass die Fritte die Packmaterialien mit Durchmessern von weniger als ungefähr 2,5 µm zurückhält, wobei die Fritte hinsichtlich einer Flussrichtung durch die röhrenförmige Kammer orientiert ist.
- Fritte, umfassend: eine poröse Trägerstruktur mit einer Vielzahl von Hohlräumen; und eine Vielzahl von Sekundärpartikeln, wobei die Hohlräume mit der Vielzahl von Sekundärpartikeln bis zu einer Tiefe von mehr als ungefähr 10 µm gefüllt sind, und wobei die Sekundärpartikel hinsichtlich der Hohlräume derart dimensioniert sind, dass die Fritte Packmaterialien mit Durchmessern von weniger als ungefähr 2,5 µm zurückhält.
- Fritte nach Anspruch 40, wobei die Tiefe im Bereich von ungefähr 28 µm bis ungefähr 178 µm liegt.
- Chromatographiesäule, umfassend: eine röhrenförmige Kammer mit einem ersten und einem zweiten Ende, wobei die röhrenförmige Kammer mit einem chromatographischen Packmaterial gefüllt ist; und wenigstens eine Fritte, die in dem ersten oder dem zweiten Ende aufgenommen ist, wobei die Fritte aufweist: eine poröse Trägerstruktur mit einer Vielzahl von Hohlräumen sowie eine Vielzahl von Sekundärpartikeln, wobei die Hohlräume mit der Vielzahl von Sekundärpartikeln gefüllt sind, und wobei die Sekundärpartikel hinsichtlich der Hohlräume derart dimensioniert sind, dass die Fritte das chromatographische Packmaterial mit Partikeldurchmessern von weniger als ungefähr 2,5 µm zurückhält.
- Chromatographiesäule nach Anspruch 42, wobei die Chromatographiesäule ferner ein Fitting umfasst, das mit wenigstens einem Ende der Kammer verbunden ist, wobei die wenigstens eine Fritte mittels Pressfit in das Fitting eingebracht ist.
- Chromatographiesäule nach Anspruch 42, wobei es sich bei der Säule um eine Hochdruckflüssigkeitschromatographie-Säule (HPLC-Säule) handelt.
- Chromatographiesäule nach Anspruch 44, wobei die Chromatographiesäule ferner ein Einlassfitting und ein Auslassfitting aufweist, die wirksam mit dem ersten und dem zweiten Ende der röhrenförmigen Kammer verbunden sind.
- Chromatographiesäule nach Anspruch 45, wobei die wenigstens eine Fritte mittels Pressfit in das Einlassfitting oder das Auslassfitting eingebracht ist.
- Chromatographiesäule nach Anspruch 45, wobei die wenigstens eine Fritte in einer Öffnung des Einlassfittings oder einer Öffnung des Auslassfittings angeordnet ist.
- Chromatographiesäule nach Anspruch 45, wobei eine erste Fritte mittels Pressfit in das Einlassfitting eingebracht ist und eine zweite Fritte mittels Pressfit in das Auslassfitting eingebracht ist.
- Chromatographiesäule nach Anspruch 48, wobei jede der Fritten in einem kreisförmigen ebenen Ring aufgenommen ist und jeder entsprechende Ring und jede Fritte ausgestaltet sind, um das Einlassfitting bzw. das Auslassfitting mit der röhrenförmigen Kammer abzudichten.
- Chromatographiesäule nach Anspruch 45, wobei eine erste Fritte in einer Öffnung des Einlassfittings und eine zweite Fritte in einer Öffnung des Auslassfittings angeordnet ist.
- Chromatographiesäule nach Anspruch 45, wobei die erste und die zweite Fritte in der röhrenförmigen Kammer angeordnet sind.
- Chromatographiesäule nach Anspruch 45, wobei die erste und die zweite Fritte mittels Pressfit in die Enden der röhrenförmigen Kammer eingebracht sind.
- Chromatographiesäule nach Anspruch 44, wobei die wenigstens eine Fritte mittels Pressfit in einen Dichtungsring eingebracht ist.
- Chromatographiesäule nach Anspruch 44, wobei die Säule bei Drücken von bis zu ungefähr 5000 bis 50000 psi betrieben werden kann.
- Chromatographiesäule nach Anspruch 44, wobei das Einlassfitting und das Auslassfitting mittels Gewinden an das erste bzw. das zweite Ende der röhrenförmigen Kammer angebracht sind.
- Chromatographiesäule nach Anspruch 42, wobei die Fritte hinsichtlich einer Flussrichtung durch die röhrenförmige Kammer orientiert ist.
- Chromatographiesäule nach Anspruch 42, wobei die Hohlräume mit der Vielzahl von Sekundärpartikeln gefüllt sind, so dass die Fritte eine Dichte von wenigstens 50% aufweist.
- Chromatographiesäule nach Anspruch 42, wobei die Hohlräume teilweise mit den Sekundärpartikeln gefüllt sind.
- Chromatographiesäule nach Anspruch 42, wobei die Hohlräume vollständig mit den Sekundärpartikeln gefüllt sind.
- Chromatographiesäule nach Anspruch 42, wobei die Sekundärpartikel innerhalb der Hohlräume ein sekundäres Porennetzwerk ausbilden, das eine Porengröße aufweist, die dazu geeignet ist, das chromatographische Packmaterial mit Partikeldurchmessern von weniger als ungefähr 2,5 µm zurückzuhalten.
- Chromatographiesäule nach Anspruch 42, wobei die Fritte gesintert wird, nachdem die Hohlräume mit der Vielzahl von Sekundärpartikeln gefüllt sind.
- Chromatographiesäule nach Anspruch 42, wobei die poröse Trägerstruktur erwärmt wird, um die Sekundärpartikel zu immobilisieren, die die Hohlräume füllen.
- Chromatographiesäule nach Anspruch 62, wobei die Sekundärpartikel aneinander, an die poröse Trägerstruktur, die die Hohlräume umgibt, oder an beide gesintert sind.
- Chromatographiesäule nach Anspruch 42, wobei die poröse Trägerstruktur ein Material umfasst, das aus der Gruppe ausgewählt ist, bestehend aus Metallen, Metalllegierungen, Metalloxiden, Keramiken und Polymeren.
- Chromatographiesäule nach Anspruch 42, wobei die poröse Trägerstruktur ein Material umfasst, das ausgewählt ist aus der Gruppe, bestehend aus sinterbaren Metallen, sinterbaren Metalllegierungen, sinterbaren Metalloxiden, sinterbaren Keramiken und sinterbaren Polymeren.
- Chromatographiesäule nach Anspruch 42, wobei die poröse Trägerstruktur ein Material umfasst, das ausgewählt ist aus der Gruppe, bestehend aus Edelstahl, Titan, PEEK, Polyethylen, HastaloyTM, Polypropylen, TeflonTM, Glas, Silizium, Titanium und Zirkonium.
- Chromatographiesäule nach Anspruch 42, wobei die poröse Trägerstruktur aus Edelstahl besteht.
- Chromatographiesäule nach Anspruch 42, wobei die poröse Trägerstruktur aus Edelstahl des Typs 316 besteht.
- Chromatographiesäule nach Anspruch 42, wobei die poröse Trägerstruktur eine Mediumgüte aufweist, die im Bereich von ungefähr 0,5 bis ungefähr 10 liegt.
- Chromatographiesäule nach Anspruch 42, wobei die poröse Trägerstruktur ein gesinterter Edelstahl mit einer Mediumgüte von 0,5 ist.
- Chromatographiesäule nach Anspruch 42, wobei die poröse Trägerstruktur ein gesinterter Edelstahl mit einer Mediumgüte von 2,0 ist.
- Chromatographiesäule nach Anspruch 42, wobei die Sekundärpartikel einen Durchmesser von ungefähr 5 µm oder kleiner aufweisen.
- Chromatographiesäule nach Anspruch 42, wobei die Sekundärpartikel einen Durchmesser im Bereich von ungefähr 3 µm bis ungefähr 5 µm aufweisen.
- Chromatographiesäule nach Anspruch 42, wobei die Sekundärpartikel einen Durchmesser von ungefähr 3,5 µm aufweisen.
- Chromatographiesäule nach Anspruch 42, wobei die Sekundärpartikel einen Durchmesser von ungefähr 4 µm aufweisen.
- Chromatographiesäule nach Anspruch 42, wobei die poröse Trägerstruktur ein gesinterter Edelstahl mit einer Mediumgüte von 0,5 ist und die Sekundärpartikel einen Durchmesser von ungefähr 3,5 µm aufweisen.
- Chromatographiesäule nach Anspruch 42, wobei die poröse Trägerstruktur ein gesinterter Edelstahl mit einer Mediumgüte von 2,0 ist und die Sekundärpartikel einen Durchmesser von ungefähr 4 µm aufweisen.
- Chromatographiesäule nach Anspruch 42, wobei die Sekundärpartikel dieselbe Zusammensetzung wie das chromatographische Packmaterial aufweisen.
- Chromatographiesäule nach Anspruch 42, wobei die Sekundärpartikel eine andere Zusammensetzung als das chromatographische Packmaterial aufweisen.
- Chromatographiesäule nach Anspruch 42, wobei die Sekundärpartikel dieselbe Zusammensetzung wie die poröse Trägerstruktur aufweisen.
- Chromatographiesäule nach Anspruch 42, wobei die Sekundärpartikel eine andere Zusammensetzung als die poröse Trägerstruktur aufweisen.
- Chromatographiesäule nach Anspruch 42, wobei die Sekundärpartikel kugelförmige Edelstahlpartikel sind.
- Chromatographiesäule nach Anspruch 42, wobei das chromatographische Packmaterial ausgewählt ist aus der Gruppe, bestehend aus Siliziumgel, derivatisiertem Siliziumgel, Zirkonium, derivatisiertem Zirkonium, Titanoxid, derivatisiertem Titanoxid, Organosiliziumhybride, derivatisierten Organosiliziumhybriden, Hybriden von Metalloxiden und derivatisierten Hybriden von Metalloxiden.
- Chromatographiesäule nach Anspruch 42, wobei die Sekundärpartikel die Hohlräume bis zu einer Tiefe von mehr als ungefähr 10 µm füllen.
- Chromatographiesäule nach Anspruch 42, wobei die wenigstens eine Fritte hinsichtlich einer Flussrichtung durch die röhrenförmige Kammer orientiert ist.
- Chromatographiesäule umfassend: eine poröse Trägerstruktur mit einer Vielzahl von Hohlräumen; eine Vielzahl von Sekundärpartikeln, wobei die Hohlräume mit der Vielzahl von Sekundärpartikeln gefüllt sind, um chromatographische Packmaterialien zurückzuhalten, wobei die Sekundärpartikel derart hinsichtlich der Hohlräume und der Packmaterialien dimensioniert sind, dass die Fritte die Packmaterialien mit Durchmessern von weniger als ungefähr 2,5 µm zurückhält; und eine röhrenförmige Kammer für die Aufnahme der Fritte, wobei die Fritte hinsichtlich einer Flussrichtung durch die röhrenförmige Kammer orientiert ist.
- Verfahren zum Herstellen einer Fritte für die Verwendung in einer Hochdruckflüssigkeitschromatographie-Säule, wobei das Verfahren die Schritte umfasst: Bereitstellen einer porösen Trägerstruktur mit einer Vielzahl von Hohlräumen; und Befüllen der Hohlräume mit Sekundärpartikeln, wobei die Sekundärpartikel hinsichtlich der Hohlräume derart dimensioniert sind, dass die Fritte chromatographische Packmaterialien mit Partikeldurchmessern von weniger als ungefähr 2,5 µm zurückhält.
- Verfahren nach Anspruch 87, wobei die Hohlräume mit der Vielzahl von Sekundärpartikeln derart gefüllt sind, dass die Fritte eine Dichte von wenigstens 50% aufweist.
- Verfahren nach Anspruch 87, wobei das Verfahren ferner einen Schritt des Sinterns der porösen Trägerstruktur und der Sekundärpartikel umfasst, um die Sekundärpartikel in den Hohlräumen zu immobilisieren.
- Verfahren nach Anspruch 89, wobei die Sekundärpartikel aneinander, an die poröse Trägerstruktur, die die Hohlräume umgibt, oder an beide gesintert werden.
- Verfahren nach Anspruch 87, wobei das Verfahren ferner einen Schritt des Bereitstellens einer röhrenförmigen Kammer umfasst, die ein erstes und ein zweites Ende aufweist, sowie ein Einlassfitting und ein Auslassfitting, die betriebsfähig mit dem ersten Ende bzw. dem zweiten Ende verbunden sind.
- Verfahren nach Anspruch 91, wobei das Verfahren ferner einen Schritt des Einbringens der Fritte mittels Pressfit in das Einlassfitting oder das Auslassfitting umfasst.
- Verfahren nach Anspruch 91, wobei das Einlassfitting und das Auslassfitting betriebsfähig mit dem ersten und dem zweiten Ende der röhrenförmigen Kammer verbunden sind, wobei die wenigstens eine Fritte in dem Einlassfitting oder dem Auslassfitting aufgenommen ist.
- Verfahren nach Anspruch 91, wobei eine erste Fritte mittels Pressfit in das Einlassfitting eingebracht ist und eine zweite Fritte mittels Pressfit in das Auslassfitting eingebracht ist.
- Verfahren nach Anspruch 91, wobei eine erste Fritte in einer Öffnung des Einlassfittings angeordnet ist und eine zweite Fritte in einer Öffnung des Auslassfittings angeordnet ist.
- Verfahren nach Anspruch 95, wobei jede der Fritten in einem kreisförmigen ebenen Ring aufgenommen ist und jeder entsprechende Ring und jede Fritte ausgestaltet sind, um das Einlassfitting bzw. das Auslassfitting mit der röhrenförmigen Kammer abzudichten.
- Verfahren nach Anspruch 91, wobei eine erste und eine zweite Fritte in der röhrenförmigen Kammer angeordnet sind.
- Verfahren nach Anspruch 91, wobei eine erste Fritte und eine zweite Fritte mittels Pressfit in die Enden der röhrenförmigen Kammer eingebracht sind.
- Verfahren nach Anspruch 87, wobei die poröse Trägerstruktur ein Material umfasst, das aus der Gruppe ausgewählt ist, bestehend aus Metallen, Metalllegierungen, Metalloxiden, Keramiken und Polymeren.
- Verfahren nach Anspruch 87, wobei die poröse Trägerstruktur ein Material umfasst, das ausgewählt ist aus der Gruppe, bestehend aus sinterbaren Metallen, sinterbaren Metalllegierungen, sinterbaren Metalloxiden, sinterbaren Keramiken und sinterbaren Polymeren.
- Verfahren nach Anspruch 87, wobei die poröse Trägerstruktur ein Material umfasst, das ausgewählt ist aus der Gruppe, bestehend aus Edelstahl, Titan, PEEK, Polyethylen, HastaloyTM, Polypropylen, TeflonTM, Glas, Silizium, Titanium und Zirkonium.
- Verfahren nach Anspruch 87, wobei die poröse Trägerstruktur ein Filter ist, der aus Edelstahl besteht.
- Verfahren nach Anspruch 87, wobei die poröse Trägerstruktur aus Edelstahl des Typs 316 besteht.
- Verfahren nach Anspruch 87, wobei die poröse Trägerstruktur eine Mediumgüte aufweist, die im Bereich von ungefähr 0,5 bis ungefähr 10 liegt.
- Verfahren nach Anspruch 87, wobei die poröse Trägerstruktur ein gesinterter Edelstahl mit einer Mediumgüte von 0,5 ist.
- Verfahren nach Anspruch 87, wobei die poröse Trägerstruktur ein gesinterter Edelstahl mit einer Mediumgüte von 2,0 ist.
- Verfahren nach Anspruch 87, wobei die Sekundärpartikel einen Durchmesser von ungefähr 3 bis 5 µm aufweisen.
- Verfahren nach Anspruch 87, wobei die Sekundärpartikel einen Durchmesser von ungefähr 3,5 µm aufweisen.
- Verfahren nach Anspruch 87, wobei die Sekundärpartikel einen Durchmesser von ungefähr 4 µm aufweisen.
- Verfahren nach Anspruch 87, wobei die poröse Trägerstruktur ein gesinterter Edelstahl mit einer Mediumgüte von 0,5 ist und die Sekundärpartikel einen Durchmesser von ungefähr 3,5 µm aufweisen.
- Verfahren nach Anspruch 87, wobei die poröse Trägerstruktur ein gesinterter Edelstahl mit einer Mediumgüte von 2,0 ist und die Sekundärpartikel einen Durchmesser von ungefähr 4 µm aufweisen.
- Verfahren nach Anspruch 87, wobei die Sekundärpartikel dieselbe Zusammensetzung wie die chromatographischen Packmaterialien aufweisen.
- Verfahren nach Anspruch 87, wobei die Sekundärpartikel eine andere Zusammensetzung als die chromatographischen Packmaterialien aufweisen.
- Verfahren nach Anspruch 87, wobei die Sekundärpartikel dieselbe Zusammensetzung wie die poröse Trägerstruktur aufweisen.
- Verfahren nach Anspruch 87, wobei die Sekundärpartikel eine andere Zusammensetzung als die poröse Trägerstruktur aufweisen.
- Verfahren nach Anspruch 87, wobei die Sekundärpartikel kugelförmige Edelstahlpartikel sind.
- Verfahren nach Anspruch 87, wobei die Sekundärpartikel die Hohlräume der porösen Trägerstruktur bis zu einer Tiefe von mehr als ungefähr 10 µm füllen.
- Verfahren zum Herstellen einer Fritte für die Verwendung in einer Hochdruckflüssigkeitschromatographie-Säule, wobei das Verfahren die Schritte umfasst: Bereitstellen einer porösen Trägerstruktur mit einer Vielzahl von Hohlräumen; Beüllen der Hohlräume mit Sekundärpartikeln; und Orientieren der porösen Trägerstruktur, die mit den Sekundärpartikeln gefüllt ist, so dass die Sekundärpartikel in den Hohlräumen während des Gebrauchs immobilisiert verbleiben, wobei die Sekundärpartikel hinsichtlich der Hohlräume derart dimensioniert sind, dass die Fritte chromatographische Packmaterialien mit Partikeldurchmessern von weniger als ungefähr 2,5 µm zurückhält.
- Verfahren nach Anspruch 118, wobei die Hohlräume mit der Vielzahl von Sekundärpartikeln derart gefüllt sind, dass die Fritte eine Dichte von wenigstens 50% aufweist.
- Verfahren nach Anspruch 118, wobei das Verfahren ferner einen Schritt des Bereitstellens einer röhrenförmigen Kammer umfasst, die ein erstes und ein zweites Ende aufweist, sowie ein Einlassfitting und ein Auslassfitting, die betriebsfähig mit dem ersten bzw. dem zweiten Ende verbunden sind.
- Verfahren nach Anspruch 120, wobei das Verfahren ferner einen Schritt des Einbringens der Fritte mittels Pressfit in das Einlassfitting oder das Auslassfitting umfasst.
- Verfahren nach Anspruch 120, wobei das Einlassfitting und das Auslassfitting betriebsfähig mit dem ersten und dem zweiten Ende der röhrenförmigen Kammer verbunden sind, wobei die wenigstens eine Fritte in dem Einlassfitting oder dem Auslassfitting aufgenommen ist.
- Verfahren nach Anspruch 122, wobei eine erste Fritte mittels Pressfit in das Einlassfitting eingebracht ist und eine zweite Fritte mittels Pressfit in das Auslassfitting eingebracht ist.
- Verfahren nach Anspruch 122, wobei eine erste Fritte in einer Öffnung des Einlassfittings angeordnet ist und eine zweite Fritte in einer Öffnung des Auslassfittings angeordnet ist.
- Verfahren nach Anspruch 122, wobei jede der Fritten in einem kreisförmigen ebenen Ring aufgenommen ist und jeder entsprechende Ring und jede Fritte ausgestaltet sind, um das Einlassfitting bzw. das Auslassfitting mit der röhrenförmigen Kammer abzudichten.
- Verfahren nach Anspruch 122, wobei eine erste und eine zweite Fritte in der röhrenförmigen Kammer angeordnet sind.
- Verfahren nach Anspruch 122, wobei eine erste Fritte und eine zweite Fritte mittels Pressfit in die Enden der röhrenförmigen Kammer eingebracht sind.
- Verfahren nach Anspruch 118, wobei die poröse Trägerstruktur ein Material umfasst, das aus der Gruppe ausgewählt ist, bestehend aus Metallen, Metalllegierungen, Metalloxiden, Keramiken und Polymeren.
- Verfahren nach Anspruch 118, wobei die poröse Trägerstruktur ein Material umfasst, das ausgewählt ist aus der Gruppe, bestehend aus sinterbaren Metallen, sinterbaren Metalllegierungen, sinterbaren Metalloxiden, sinterbaren Keramiken und sinterbaren Polymeren.
- Verfahren nach Anspruch 118, wobei die poröse Trägerstruktur ein Material umfasst, das ausgewählt ist aus der Gruppe, bestehend aus Edelstahl, Titan, PEEK, Polyethylen, HastaloyTM, Polypropylen, TeflonTM, Glas, Silizium, Titanium und Zirkonium.
- Verfahren nach Anspruch 118, wobei die poröse Trägerstruktur ein Filter ist, der aus Edelstahl besteht.
- Verfahren nach Anspruch 118, wobei die poröse Trägerstruktur aus Edelstahl des Typs 316 besteht.
- Verfahren nach Anspruch 118, wobei die poröse Trägerstruktur eine Mediumgüte aufweist, die im Bereich von ungefähr 0,5 bis ungefähr 10 liegt.
- Verfahren nach Anspruch 118, wobei die poröse Trägerstruktur ein gesinterter Edelstahl mit einer Mediumgüte von 0,5 ist.
- Verfahren nach Anspruch 118, wobei die poröse Trägerstruktur ein gesinterter Edelstahl mit einer Mediumgüte von 2,0 ist.
- Verfahren nach Anspruch 118, wobei die Sekundärpartikel einen Durchmesser von ungefähr 3 bis 5 µm aufweisen.
- Verfahren nach Anspruch 118, wobei die Sekundärpartikel einen Durchmesser im Bereich von ungefähr 3,5 µm aufweisen.
- Verfahren nach Anspruch 118, wobei die Sekundärpartikel einen Durchmesser von ungefähr 4 µm aufweisen.
- Verfahren nach Anspruch 118, wobei die poröse Trägerstruktur ein gesinterter Edelstahl mit einer Mediumgüte von 0,5 ist und die Sekundärpartikel einen Durchmesser von ungefähr 3,5 µm aufweisen.
- Verfahren nach Anspruch 118, wobei die poröse Trägerstruktur ein gesinterter Edelstahl mit einer Mediumgüte von 2,0 ist und die Sekundärpartikel einen Durchmesser von ungefähr 4 µm aufweisen.
- Verfahren nach Anspruch 118, wobei die Sekundärpartikel dieselbe Zusammensetzung wie die chromatographischen Packmaterialien aufweisen.
- Verfahren nach Anspruch 118, wobei die Sekundärpartikel eine andere Zusammensetzung als die chromatographischen Packmaterialien aufweisen.
- Verfahren nach Anspruch 118, wobei die Sekundärpartikel dieselbe Zusammensetzung wie die poröse Trägerstruktur aufweisen.
- Verfahren nach Anspruch 118, wobei die Sekundärpartikel eine andere Zusammensetzung als die poröse Trägerstruktur aufweisen.
- Verfahren nach Anspruch 118, wobei die Sekundärpartikel kugelförmige Edelstahlpartikel sind.
- Verfahren nach Anspruch 118, wobei der Schritt des Orientierens das Anordnen der Fritte in einer Flussrichtung durch die Hochdruckflüssigkeitschromatographie-Säule umfasst.
- Verfahren nach Anspruch 118, wobei die Sekundärpartikel die Hohläume der porösen Trägerstruktur bis zu einer Tiefe von mehr als ungefähr 10 µm füllen.
- Chromatographisches System zum Trennen und Quantifizieren von Lösungsprodukten in einem Flüssigkeitsstrom, umfassend: eine röhrenförmige Kammer mit einem ersten und einem zweiten Ende, wobei die röhrenförmige Kammer mit chromatographischen Packmaterialien gefüllt ist; wenigstens eine Fritte, die dem ersten und dem zweiten Ende der röhrenförmigen Kammer aufgenommen ist, wobei die Fritte eine poröse Trägerstruktur aufweist, die eine Vielzahl von Hohlräumen aufweist, sowie eine Vielzahl von Sekundärpartikeln, wobei die Hohlräume mit der Vielzahl von Sekundärpartikeln gefüllt sind, und wobei die Sekundärpartikel hinsichtlich der Hohlräume derart dimensioniert sind, dass die Fritte chromatogra phische Packmaterialien mit Partikeldurchmessern von weniger als ungefähr 2,5 µm zurückhält; eine Pumpe zum Fördern des Flüssigkeitsstroms durch die röhrenförmige Kammer, wobei der Flüssigkeitsstrom die chromatographische Packmaterialien in der röhrenförmigen Kammer berührt; einen Injektor für die Zufuhr einer Probe in den Flüssigkeitsstrom; und einen Detektor zum Detektieren einzelner Komponenten des Flüssigkeitsstroms, wenn der Flüssigkeitsstrom aus dem zweiten Ende der röhrenförmigen Kammer austritt.
- Chromatographisches System nach Anspruch 148, wobei die Hohlräume mit den Sekundärpartikeln derart gefüllt sind, dass die Fritte eine Dichte von wenigstens 50% aufweist.
- Chromatographisches System nach Anspruch 148, wobei die wenigstens eine Fritte mittels Pressfit in das erste und das zweite Ende der röhrenförmigen Kammer eingebracht ist.
- Chromatographisches System nach Anspruch 148, wobei das chromatographische System ferner ein Einlassfitting und ein Auslassfitting aufweist, die betriebsfähig mit dem ersten Ende bzw. dem zweiten Ende der röhrenförmigen Kammer verbunden sind.
- Chromatographisches System nach Anspruch 150, wobei die wenigstens eine Fritte mittels Pressfit in das Einlassfitting und das Auslassfitting eingebracht ist.
- Chromatographisches System nach Anspruch 148, wobei die wenigstens eine Fritte eine erste Fritte umfasst, die mittels Pressfit in das Einlassfitting oder in die Kammer eingebracht ist, sowie eine zweite Fritte, die mittels Pressfit in das Auslassfitting oder die Kammer eingebracht ist.
- Chromatographisches System nach Anspruch 148, wobei die wenigstens eine Fritte eine erste Fritte umfasst, die in einer Öffnung des Einlassfittings angeordnet ist, sowie eine zweite Fritte, die in einer Öffnung des Auslassfittings angeordnet ist.
- Chromatographisches System nach Anspruch 153, wobei die erste Fritte derart angeordnet ist, dass deren Oberseite in Richtung der röhrenförmigen Kammer orientiert ist, und die zweite Fritte derart angeordnet ist, dass deren Oberseite in Richtung der röhrenförmigen Kammer orientiert ist.
- Chromatographisches System nach Anspruch 155, wobei jede der Fritten in einem kreisförmigen ebenen Ring aufgenommen ist und jeder entsprechende Ring und jede Fritte ausgestaltet sind, um das Einlassfitting bzw. das Auslassfitting mit der röhrenförmigen Kammer abzudichten.
- Chromatographisches System nach Anspruch 148, wobei die wenigstens eine Fritte mittels Pressfit in einen Dichtungsring eingebracht ist.
- Chromatographisches System nach Anspruch 148, wobei die Säule bei Drücken von ungefähr 5000 bis 50000 psi betrieben werden kann.
- Chromatographisches System nach Anspruch 148, wobei das Einlassfitting und das Auslassfitting mittels Gewinden an das erste bzw. das zweite Ende der röhrenförmigen Kammer angebracht sind.
- Chromatographisches System nach Anspruch 148, wobei die Fritte gesintert wird, nachdem die Hohlräume mit der Vielzahl von Sekundärpartikeln gefüllt worden sind.
- Chromatographisches System nach Anspruch 148, wobei die poröse Trägerstruktur erwärmt wird, um die Sekundärpartikel zu immobilisieren, die die Hohlräume füllen.
- Chromatographisches System nach Anspruch 148, wobei die poröse Trägerstruktur ein Material umfasst, das aus der Gruppe ausgewählt ist, bestehend aus Metallen, Metalllegierungen, Metalloxiden, Keramiken und Polymeren.
- Chromatographisches System nach Anspruch 148, wobei die poröse Trägerstruktur ein Material umfasst, das ausgewählt ist aus der Gruppe, bestehend aus sinterbaren Metallen, sinterbaren Metalllegierungen, sinterbaren Metalloxiden, sinterbaren Keramiken und sinterbaren Polymeren.
- Chromatographisches System nach Anspruch 148, wobei die poröse Trägerstruktur ein Material umfasst, das ausgewählt ist aus der Gruppe, bestehend aus Edelstahl, Titan, PEEK, Polyethylen, HastaloyTM, Polypropylen, TeflonTM, Glas, Silizium, Titanium und Zirkonium.
- Chromatographisches System nach Anspruch 148, wobei die poröse Trägerstruktur ein Filter ist, der aus Edelstahl besteht.
- Chromatographisches System nach Anspruch 148, wobei die poröse Trägerstruktur aus Edelstahl des Typs 316 besteht.
- Chromatographisches System nach Anspruch 148, wobei die poröse Trägerstruktur eine Mediumgüte aufweist, die im Bereich von ungefähr 0,5 bis ungefähr 10 liegt.
- Chromatographisches System nach Anspruch 148, wobei die poröse Trägerstruktur ein gesinterter Edelstahl mit einer Mediumgüte von 0,5 ist.
- Chromatographisches System nach Anspruch 148, wobei die poröse Trägerstruktur ein gesinterter Edelstahl mit einer Mediumgüte von 2,0 ist.
- Chromatographisches System nach Anspruch 148, wobei die Sekundärpartikel einen Durchmesser von ungefähr 3 µm bis 5 µm aufweisen.
- Chromatographisches System nach Anspruch 148, wobei die Sekundärpartikel einen Durchmesser von ungefähr 3,5 µm aufweisen.
- Chromatographisches System nach Anspruch 148, wobei die Sekundärpartikel einen Durchmesser von ungefähr 4 µm aufweisen.
- Chromatographisches System nach Anspruch 148, wobei die poröse Trägerstruktur ein gesinterter Edelstahl mit einer Mediumgüte von 0,5 ist und die Sekundärpartikel einen Durchmesser von ungefähr 3,5 µm aufweisen.
- Chromatographisches System nach Anspruch 148, wobei die poröse Trägerstruktur ein gesinterter Edelstahl mit einer Mediumgüte von 2,0 ist und die Sekundärpartikel einen Durchmesser von ungefähr 4 µm aufweisen.
- Chromatographisches System nach Anspruch 148, wobei die Sekundärpartikel dieselbe Zusammensetzung wie die chromatographischen Packmaterialien aufweisen.
- Chromatographisches System nach Anspruch 148, wobei die Sekundärpartikel eine andere Zusammensetzung als die chromatographischen Packmaterialien aufweisen.
- Chromatographisches System nach Anspruch 148, wobei die Sekundärpartikel dieselbe Zusammensetzung wie die poröse Trägerstruktur aufweisen.
- Chromatographisches System nach Anspruch 148, wobei die Sekundärpartikel eine andere Zusammensetzung als die poröse Trägerstruktur aufweisen.
- Chromatographisches System nach Anspruch 148, wobei die Sekundärpartikel kugelförmige Edelstahlpartikel sind.
- Chromatographisches System nach Anspruch 148, wobei die Sekundärpartikel die Hohlräume der porösen Trägerstruktur bis zu einer Tiefe von mehr als ungefähr 10 µm füllen.
- Verfahren zum Trennen und Quantifizieren von Lösungsprodukten in einem Flüssigkeitsstrom, wobei das Verfahren die Schritte umfasst: Bereitstellen einer röhrenförmigen Kammer, die ein erstes und ein zweites Ende aufweist, wobei die röhrenförmige Kammer mit chromatographischen Packmaterialien gefüllt ist; Einbringen wenigstens einer Fritte in das Einlassfitting und das Auslassfitting, wobei die Fritte aufweist: eine poröse Trägerstruktur mit einer Vielzahl von Hohlräumen, eine Vielzahl von Sekundärpartikeln, wobei die Hohlräume mit der Vielzahl von Sekundärpartikeln gefüllt sind, wobei die Sekundärpartikel hinsichtlich der Hohlräume derart dimensioniert sind, dass die Fritte chromatographische Packmaterialen mit Partikeldurchmessern von weniger als ungefähr 2,5 µm zurückhält; Befördern des Flüssigkeitsstroms durch die röhrenförmige Kammer, wobei der Flüssigkeitsstrom die chromatographischen Packmaterialien in der röhrenförmigen Kammer berührt; Einspritzen einer Probe in den Flüssigkeitsstrom; und Detektieren einzelner Komponenten in dem Flüssigkeitsstrom, wenn der Flüssigkeitsstrom aus dem zweiten Ende der röhrenförmigen Kammer austritt.
- Verfahren nach Anspruch 181, wobei die Hohlräume mit den Sekundärpartikeln derart gefüllt sind, dass die Fritte eine Dichte von wenigstens 50% aufweist.
- Verfahren nach Anspruch 181, wobei die wenigstens eine Fritte mittels Pressfit in das erste und das zweite Ende der röhrenförmigen Kammer eingebracht ist.
- Verfahren nach Anspruch 181, wobei das Verfahren den weiteren Schritt des Verbindens des Einlassfittings und des Auslassfittings mit dem ersten bzw. dem zweiten Ende der röhrenförmigen Kammer umfasst.
- Verfahren nach Anspruch 181, wobei die wenigstens eine Fritte mittels Pressfit in das Einlassfitting und das Auslassfitting eingebracht ist.
- Verfahren nach Anspruch 185, wobei jede der Fritten in einem kreisförmigen ebenen Ring aufgenommen wird und jeder entsprechende Ring und jede Fritte ausgestaltet sind, das Einlassfitting bzw. das Auslassfitting mit der röhrenförmigen Kammer abzudichten.
- Verfahren nach Anspruch 181, wobei die wenigstens eine Fritte eine erste Fritte umfasst, die mittels Pressfit in das Einlassfitting oder die Kammer eingebracht ist, sowie eine zweite Fritte, die mittels Pressft in das Auslassfitting oder die Kammer eingebracht ist.
- Verfahren nach Anspruch 181, wobei die wenigstens eine Fritte eine erste Fritte umfasst, die in einer Öffnung des Einlassfittings angeordnet ist, sowie eine zweite Fritte, die in einer Öffnung des Auslassfittings angeordnet ist.
- Verfahren nach Anspruch 188, wobei der Dichtungsring bei Drücken von bis zu ungefähr 5000 bis 50000 psi betrieben werden kann.
- Verfahren nach Anspruch 181, wobei das Einlassfitting und das Auslassfitting mittels Gewinden an das erste Ende bzw. das zweite Ende der röhrenförmigen Kammer angebracht sind.
- Verfahren nach Anspruch 181, wobei die Fritte gesintert wird, nachdem die Hohlräume mit der Vielzahl von Sekundärpartikeln gefüllt worden sind.
- Verfahren nach Anspruch 181, wobei die poröse Trägerstruktur erwärmt wird, um die Sekundärpartikel in den Hohlräumen zu imprägnieren.
- Verfahren nach Anspruch 181, wobei die poröse Trägerstruktur ein Material umfasst, das aus der Gruppe ausgewählt ist, bestehend aus Metallen, Metalllegierungen, Metalloxiden, Keramiken und Polymeren.
- Verfahren nach Anspruch 181, wobei die poröse Trägerstruktur ein Material umfasst, das ausgewählt ist aus der Gruppe, bestehend aus sinterbaren Metallen, sinterbaren Metalllegierungen, sinterbaren Metalloxiden, sinterbaren Keramiken und sinterbaren Polymeren.
- Verfahren nach Anspruch 181, wobei die poröse Trägerstruktur ein Material umfasst, das ausgewählt ist aus der Gruppe, bestehend aus Edelstahl, Titan, PEEK, Polyethylen, HastaloyTM, Polypropylen, TeflonTM, Glas, Silizium, Titanium und Zirkonium.
- Verfahren nach Anspruch 181, wobei die poröse Trägerstruktur ein Filter ist, der aus Edelstahl besteht.
- Verfahren nach Anspruch 181, wobei die poröse Trägerstruktur aus Edelstahl des Typs 316 besteht.
- Verfahren nach Anspruch 181, wobei die poröse Trägerstruktur eine Mediumgüte aufweist, die im Bereich von ungefähr 0,5 bis ungefähr 2,0 liegt.
- Verfahren nach Anspruch 181, wobei die poröse Trägerstruktur ein gesinterter Edelstahl mit einer Mediumgüte von 0,5 ist.
- Verfahren nach Anspruch 181, wobei die poröse Trägerstruktur ein gesinterter Edelstahl mit einer Mediumgüte von 2,0 ist.
- Verfahren nach Anspruch 181, wobei die Sekundärpartikel einen Durchmesser von ungefähr 3 µm bis 5 µm aufweisen.
- Verfahren nach Anspruch 181, wobei die Sekundärpartikel einen Durchmesser von ungefähr 3,5 µm aufweisen.
- Verfahren nach Anspruch 181, wobei die Sekundärpartikel einen Durchmesser von ungefähr 4 µm aufweisen.
- Verfahren nach Anspruch 181, wobei die poröse Trägerstruktur ein gesinterter Edelstahl mit einer Mediumgüte von 0,5 ist und die Sekundärpartikel einen Durchmesser von ungefähr 3,5 µm aufweisen.
- Verfahren nach Anspruch 181, wobei die poröse Trägerstruktur ein gesinterter Edelstahl mit einer Mediumgüte von 2,0 ist und die Sekundärpartikel einen Durchmesser von ungefähr 4 µm aufweisen.
- Verfahren nach Anspruch 181, wobei die Sekundärpartikel dieselbe Zusammensetzung wie die chromatographischen Packmaterialien aufweisen.
- Verfahren nach Anspruch 181, wobei die Sekundärpartikel eine andere Zusammensetzung als die chromatographischen Packmaterialien aufweisen.
- Verfahren nach Anspruch 181, wobei die Sekundärpartikel dieselbe Zusammensetzung wie die poröse Trägerstruktur aufweisen.
- Verfahren nach Anspruch 181, wobei die Sekundärpartikel eine andere Zusammensetzung als die poröse Trägerstruktur aufweisen.
- Verfahren nach Anspruch 181, wobei die Sekundärpartikel kugelförmige Edelstahlpartikel sind.
- Verfahren nach Anspruch 181, wobei die Sekundärpartikel die Hohlräume der porösen Trägerstruktur bis zu einer Tiefe von ungefähr 28 µm bis 180 µm füllen.
- Kit für die Verwendung mit einer Hochdruckflüssigkeitschromatographie-Säule, wobei die Säule eine Kammer mit einem ersten und einem zweiter. Ende aufweist, umfassend: ein Fitting für das Anbringen mittels eines Gewindes an das erste Ende oder das zweite Ende der Kammer; wobei wenigstens eine Fritte in dem Fitting aufgenommen ist, wobei die Fritte aufweist: eine poröse Trägerstruktur mit einer Vielzahl von Hohlräumen und eine Vielzahl von Sekundärpartikeln, wobei die Hohlräume mit der Vielzahl von Sekundärpartikeln gefüllt sind, und wobei die Sekundärpartikel hinsichtlich der Hohlräume derart dimensioniert sind, dass die Fritte chromatographische Packmaterialien mit Partikeldurchmessern von weniger als ungefähr 2,5 µm zurückhält; und Gebrauchsanweisungen.
- Kit nach Anspruch 212, wobei die Hohlräume mit den Sekundärpartikeln derart gefüllt sind, dass die Fritte eine Dichte von wenigstens 50% aufweist.
- Kit nach Anspruch 212, wobei die wenigstens eine Fritte mittels Pressfit in das Fitting eingebracht ist.
- Kit nach Anspruch 212, wobei der Dichtungsring bei Drücken von bis zu ungefähr 5000 bis 50000 psi betrieben werden kann.
- Kit nach Anspruch 212, wobei die Fritte gesintert wird, nachdem die Hohlräume mit der Vielzahl von Sekundärpartikeln gefüllt worden sind.
- Kit nach Anspruch 212, wobei die poröse Trägerstruktur erwärmt wird, um die Sekundärpartikel in den Hohlräumen zu immobilisieren.
- Kit nach Anspruch 212, wobei die poröse Trägerstruktur ein Material umfasst, das aus der Gruppe ausgewählt ist, bestehend aus Metallen, Metalllegierungen, Metalloxiden, Keramiken und Polymeren.
- Kit nach Anspruch 212, wobei die poröse Trägerstruktur ein Material umfasst, das ausgewählt ist aus der Gruppe, bestehend aus sinterbaren Metallen, sinterbaren Metalllegierungen, sinterbaren Metalloxiden, sinterbaren Keramiken und sinterbaren Polymeren.
- Kit nach Anspruch 212, wobei die poröse Trägerstruktur ein Material umfasst, das ausgewählt ist aus der Gruppe, bestehend aus Edelstahl, Titan, PEEK, Polyethylen, HastaloyTM, Polypropylen, TeflonTM, Glas, Silizium, Titanium und Zirkonium.
- Kit nach Anspruch 212, wobei die poröse Trägerstruktur ein Filter ist, der aus Edelstahl besteht.
- Kit nach Anspruch 212, wobei die poröse Trägerstruktur aus Edelstahl des Typs 316 besteht.
- Kit nach Anspruch 212, wobei die poröse Trägerstruktur eine Mediumgüte aufweist, die im Bereich von ungefähr 0,5 bis ungefähr 2,0 liegt.
- Kit nach Anspruch 212, wobei die poröse Trägerstruktur ein gesinterter Edelstahl mit einer Mediumgüte von 0,5 ist.
- Kit nach Anspruch 212, wobei die poröse Trägerstruktur ein gesinterter Edelstahl mit einer Mediumgüte von 2,0 ist.
- Kit nach Anspruch 212, wobei die Sekundärpartikel einen Durchmesser von ungefähr 3 µm bis 5 µm aufweisen.
- Kit nach Anspruch 212, wobei die Sekundärpartikel einen Durchmesser von ungefähr 3,5 µm aufweisen.
- Kit nach Anspruch 212, wobei die Sekundärpartikel einen Durchmesser von ungefähr 4 µm aufweisen.
- Kit nach Anspruch 212, wobei die poröse Trägerstruktur ein gesinterter Edelstahl mit einer Mediumgüte von 0,5 ist und die Sekundärpartikel einen Durchmesser von ungefähr 3,5 µm aufweisen.
- Kit nach Anspruch 212, wobei die poröse Trägerstruktur ein gesinterter Edelstahl mit einer Mediumgüte von 2,0 ist und die Sekundärpartikel einen Durchmesser von ungefähr 4 µm aufweisen.
- Kit nach Anspruch 212, wobei die Sekundärpartikel dieselbe Zusammensetzung wie die chromatographischen Packmaterialien aufweisen.
- Kit nach Anspruch 212, wobei die Sekundärpartikel eine andere Zusammensetzung als die chromatographischen Packmaterialien aufweisen.
- Kit nach Anspruch 212, wobei die Sekundärpartikel dieselbe Zusammensetzung wie die poröse Trägerstruktur aufweisen.
- Kit nach Anspruch 212, wobei die Sekundärpartikel eine andere Zusammensetzung als die poröse Trägerstruktur aufweisen.
- Kit nach Anspruch 212, wobei die Sekundärpartikel kugelförmige Edelstahlpartikel sind.
- Kit nach Anspruch 212, wobei die Sekundärpartikel die Hohlräume der porösen Trägerstruktur bis zu einer Tiefe von mehr als ungefähr 10 µm füllen.
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