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Durchschußsicherer Schalter Die Erfindung betrifft einen durchschußsicheren
Schalter, der sich durch besonders einfache Formgebung, große Übersichtlichkeit
und unbedingte Sicherheit gegen Beschuß auszeichnet.
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Es ist bereits vorgeschlagen worden, zur Sicherung der Apotheken während
des Nachtdienstes eine senkrecht angeordnete, drehbare Trommel zu verwenden, deren
von außen zugängliche Abteilungen oder öffnungen durch eine in ihrer Schließlage
verriegelbare, zylindrisch gebogene Schiebetür abgedeckt werden können. Für Apotheken,
die während des Nachtdienstes in der Regel nur kleine Flaschen oder Schächtelchen
abzugeben haben, ist es nicht störend, daß die einzelnen Abteilungen, welche durch
Zwischenwände innerhalb der Trommel gebildet werden, nur klein sind, damit der Durchmesser
der Trommel nicht zu groß wird. Hier ist es auch weniger störend, daß die Innenwände
der Trommel wegen ihrer unregelmäßigen Form nicht aus durchschußsicherem Glas hergestellt
werden können, sondern aus Metall zusammengeschweißt oder gegossen sein müssen,
und zur einzigen Verständigung zwischen dem diensthabenden Apotheker und dem Kunden
eine besondere Sprechanlage nötig ist, da sich beide Parteien sehen können.
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Im Bankbetrieb, bei dem oft Kontenbücher und andere größere Gegenstände
zu übergeben sind, müßte die Trommel außerordentlich große und praktisch nicht anwendbare
Abmessungen erhalten, ganz abgesehen davon, daß es erwünscht ist, mit dem Kunden
zu sprechen und dabei sein Mienenspiel zu beobachten oder auch ihm die Möglichkeit
zur Kontrolle zu geben, was ihm von der Bank ausgehändigt wird bzw. was er der Bank
übergibt. Durch die Erfindung wird dieser Nachteil beseitigt.
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Bei einem durchschußsicheren Schalter in Form eines drehbaren, senkrecht
stehend auf einer Grundplatte angeordneten Zylinders mit von außen zugänglichen
Öffnungen besteht erfindungsgemäß der Zylinder aus zwei konzentrisch zueinander
angeordneten Halbzylindern aus durchschußsicherem Glas, von denen zum mindesten
der äußere Halbzylinder lediglich um 180° drehbar ist, und die in an sich bekannter
Weise so gegeneinander verriegelt sind, daß immer nur ein Halbzylinder und auch
dieser nur dann gedreht werden kann, wenn sich der andere in der Schutzstellung
befindet. Zweckmäßig ist auch der innere Halbzylinder mittels eines aus der Grundplatte
herausragenden Handhebels nur um etwa 180° drehbar. Besonders einfach wird die Anbringung
eines Schalters nach der Erfindung, wenn zwei in einer Ebene liegende, außen an
die Halbzylinder anschließende Seitenwände vorgesehen sind, wobei die Anschlußkante
der einen Seitenwand bis nahe an den inneren Halbzylinder und die Anschlußkante
der anderen Seitenwand bis nahe an den äußeren Halbzylinder heranreicht.
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Die Zeichnung gibt einen durchschußsicheren Schalter nach der Erfindung
beispielsweise wieder, und zwar zeigt Fig.l einen waagerechten Schnitt durch einen
Schalter und die angrenzenden Glaswände, wobei zum besseren Verständnis die Glasscheiben
ungewöhnlich dick dargestellt sind und Fig.2 in größerem Maßstab einen senkrechten
Schnitt durch die rechte Seite des Schalters nach Fig.1.
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Mit 1 und 2 sind die beiden durchschußsicheren, halbkreisförmig gebogenen
Scheiben bezeichnet, die in der Stellung gemäß Fig. 1 den Schalterteller 3 nach
dem Kundenraum 4 hin freigeben. Beide Halbzylinder sind oben und unten durch im
Querschnitt U-förmige Ringe 5, 6, 7 und 8 eingefaßt, die sich auf Kugellagerkränzen
9 und 10 abstützen, die ihrerseits wieder zusammen mit dem Zahlteller 3 auf einer
Platte 11 befestigt sind. Seitlich an die Halbzylinder 1 und 2 schließen sich kugelsichere
Glaswände 12,13 an, von denen die eine Wand 12 bis dicht an den inneren Halbzylinder
2 heranreicht, während die andere Wand 13 nur bis dicht an den äußeren Halbzylinder
1 herankommt. Wie die Fig. 1 erkennen läßt, umfassen beide Halbzylinder einen Winkel
von etwas mehr als 180°, damit die Seitenkanten der Halbzylinder in der Grundstellung
etwa mit der Vorderseite der seitlichen Glaswände 12 und 13 abschließen.
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An den Ringen 7 und 8, welche die Halbzylinder 1. und 2 unten halten,
sind noch zwei Sperrschienen 14 und 15 befestigt, von denen die ebenfalls einen
Ring bildende Schiene 14 zwei einander genau gegenüberliegenden
Kerben
16 und 17 aufweist. Die andere Schiene 15 ist halbkreisförmig
ausgebildet und besitzt an ihrem einen Ende 18 lediglich eine Schräge oder
halbe Kerbe.
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Beide Schienen 14 und 15 reichen in. Schlitze
19
und 20 eines länglichen Kastens 21 hinein, der einige lose
und nicht zu kleine Kugeln 22 in einer Reihe angeordnet enthält. Die Länge
dieses Kastens 21 ist so groß bemessen, daß außer den darin befindlichen Kugeln
nur gerade noch ausreichend Platz für eine der beiden Schienen 14 oder
15 vorhanden ist. Ist also, wie in Fig.2 dargestellt, der Halbzylinder2 gegenüber
der - in Fig. 1 wiedergegebenen Grundstellung beider Halbzylinder etwas verdreht,
so daß die Kerbe 17 nicht mehr genau dachförmig über der Kugelreihe 22 ist, sondern
sich in irgendeiner anderen Stellung, z. B. in der nach Fig. 2, befindet, dann läßt
sich der Halbzylinder 1 nicht mehr drehen, weil sich die am weitesten rechts gezeichnete
Kugel 22 vor den Schlitz 20
gelegt hat und diese Kugel in dem Kasten
21 nur radial zur Drehachse 23 der beiden Halbzylinder 1, 2
verschoben,
aber nicht zusammen mit der Sperrschiene 15 im Kreise bewegt werden kann.
Erst wenn wieder eine der Kerben 16 oder 17 die Grundstellung gemäß Fig.1 erreicht
hat, kann wahlweise einer der beiden Halbzylinder 1, 2, also nunmehr beispielsweise
der Zylinder 1, mittels des Knopfes 24 von links nach rechts im Halbkreis
bewegt werden, bis dieser an die Seitenwand 13 anschlägt. Da sich in dieser
Endstellung die Sperrschiene 15 im Schlitz 20 befindet und die Kugeln
22 alle nach dem Mittelpunkt 23 hin gewandert sind bzw. die am weitesten links gezeichnete
Kugel 22 sich in eine der Kerben 16, 17 eingelegt hat, kann aus den bereits oben
dargelegten Gründen der Halbzylinder 2 nicht auch noch gedreht werden. Er bleibt
vielmehr in einer seiner beiden Grundstellungen und trennt den Schalterraum 25 vom
Kundenraum 4 mit Sicherheit ab. Der Halbzylinder 2 kann erst wieder gedreht werden,
wenn der Halbzylinder l die in Fig. 1 gezeichnete Grundstellung einnimmt, in welcher
die Schräge 18 den Kugeln 22 erlaubt, sich nach außen von der Drehachse
23 wegzubewegen.
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Die Drehung des inneren Halbzylinders 2 kann bei kreisförmiger Schiene
14 in jeder Richtung beliebig erfolgen, wie das der Doppelpfeil 26 andeutet.
Am einfachsten geschieht jedoch die Drehung aus der in Fig. 1 dargestellten Schließlage
heraus nur in Richtung des Pfeiles 27 und lediglich um 180° wie bei dem äußeren
Halbzylinder 1, und zwar mittels eines Handhebels 28, der bei 29 in der Grundplatte
11 gelagert ist und über eine Vierkantwelle 30 und die Speichen 31 die Sperrmaschiene
14 antreibt bzw. den inneren Halbzylinder 2 mitnimmt, bis der Griffknopf
32 des Handhebels 28 an der Innenseite der rechts gelegenen Seitenwand 13
oder an einem daran vorgesehenen Anschlag angelangt ist. In dieser Lage gibt zugleich
die Kerbe 16 die Kugeln 22 im Kasten 21 wieder frei.