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Laufkatze mit Eigenantrieb Die Erfindung betrifft eine Laufkatze mit
Eigenantrieb zur wahlweisen Fortbewegung auf sich kreuzenden Gleisen mit zwei zueinander
annähernd senkrechten Radachsenpaaren, von denen ein Paar gegenüber dem anderen
in der Höhe verstellbar ist. Die Laufkatze ist insbesondere zur Fortbewegung auf
einer Gleisanlage eines Kernreaktors bestimmt, die sowohl ein kreisförmiges, den
Reaktor umgebendes Gleis als auch radial von den Seiten des Reaktors ausgehende,
gerade Gleise umfaßt.
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Es ist bereits ein Eisenbahnwagen mit zwei zueinander senkrechten
Achsenpaaren bekannt, von denen jedes in der Höhe verstellbar ist, so daß der Wagen
auf sich kreuzenden Gleisen verfahren werden kann. Es sind ferner auch Schiebebühnenanlagen
bekannt, durch die ein Transportkarren aus einem Gleis herausgehoben, senkrecht
zu diesem Gleis verfahren und in ein anderes parallel zum ersten verlaufendes Gleis
wieder abgesenkt werden kann.
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Bei Laufkatzen mit Eigenantrieb, auf denen der Bedienungsmann mitfährt,
ergibt sich bei Verwendung der bekannten Einrichtungen der Nachteil, daß der auf
der Laufkatze befindliche Bedienungsmann die Lage der Radachsenpaare gegenüber den
Gleisen schlecht beobachten kann, so daß der Übergang von einem Gleis auf ein dazu
senkrechtes Gleis verhältnismäßig viel Zeit in Anspruch nimmt, ganz abgesehen davon,
daß die Gefahr eines Entgleisens der Laufkatze besteht.
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Bei Kernreaktoranlagen werden solche Laufkatzen häufig zum Beschicken
und Entladen des Reaktors mit Kernbrennstoff verwendet, an solche Anlagen werden
sehr hohe Anforderungen bezüglich Betriebssicherheit und Arbeitsgeschwindigkeit
gestellt.
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Durch die Erfindung soll daher eine Laufkatze mit Eigenantrieb zur
wahlweisen Fortbewegung auf sich kreuzenden Gleisen mit zwei zueinander annähernd
senkrechten Radachsenpaaren, von denen ein Paar gegenüber dem anderen in der Höhe
verstellbar ist, angegeben werden, das die Nachteile der bekannten Einrichtungen
dieser Art nicht besitzt. Die Laufkatze ist gemäß der Erfindung gekennzeichnet durch
Fühlvorrichtungen zur Anzeige eines Gleiskreuzungspunktes.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäß
ausgestatteten Laufkatze dargestellt. Fig. 1 zeigt eine Seitenansicht einer Laufkatze
mit Eigenantrieb, und Fig. 2 zeigt eine Draufsicht auf diese Laufkatze. Die Laufkatze
umfaßt ein Fahrgestell, welches einen Rahmen 1 enthält, der in der Mitte einen Kreisring
2 trägt, auf dem ein Kugellagerring eines durch einen Zahnkranz angetriebenen drehbaren
Tisches ruht.
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An den vier Ecken des Rahmens sind Anpaß-Stücke einer Aufwindvorrichtung
4 zum Heben und Senken der parallelen Achsen 5 a und 5 b vorgesehen.
An den Seiten des Rahmens sind vier Lager 6 für zwei konvergierende Achsen 7 ä und
7 b vorgesehen. Vorne an der Seite AV befindet sich eine Batterie 8 mit Stoßdämpfern
zu deren Schutz, auf der linken Seite befindet sich ein Stoßdämpfer für ein Schaltpult
9.
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Die beiden parallelen Achsen 5 a vorne und 5 b
hinten,
die in. Rollenlagern laufen, tragen zu beiden Seiten je ein Rad 10 aus Schmiedestahl
mit zentrischem Radkranz.
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In der Fig.1 sind die Antriebselemente der Achse 7 a dargestellt,
die aus einem Motor 25, einem Untersetzungsgetriebe 11 und einem Motor
12 für niedrige Geschwindigkeiten bestehen.
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Die Führungslager 6 für die Achsen 7 a und 7 b
sind auf
Stoßdämpfern 13 montiert.
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Die vier Aufwindvorrichtungen 4 dienen zum Senken der parallelen Achsen
5 a und 5 b. Die Aufwindvorrichtungen bestehen jeweils aus einer Schraube
14, die auf der Achse ruht und aus einer nicht dargestellten Mutter, die die Kraft
über Kugeldrucklager auf den Rahmen 1 überträgt. Die beiden Schrauben oder Gewindespindeln
ein und derselben Achse werden durch eine gemeinsame Welle mit zwei Schnekkongewinden
betrieben,
die in die Muttern der Aufwindvorrichtungen eingreifen. Die beiden Wellen der Laufkatze
tragen wiederum selber zwei Schneckenräder, die von einer einzigen Welle 15, die
von einem Motor angetrieben wird, betätigt werden. Die Elemente der verschiedenen
Bewegungsübertragungen, sei es für die Antriebsachsen oder für die Gewindespindeln
bzw. Schrauben 14 der Aufwindvorrichtungen 4 sollen nicht im einzelnen beschrieben
werden, da sie in bekannter Weise ausgeführt sind.
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Ein Höhenanzeiger 16, der auf jeder hinteren Aufwindvorrichtung 4
befestigt ist, erlaubt die Höhe der Laufkatze in bezug auf den Boden genau auszumachen,
insbesondere bei dem Anlegen am Reaktor oder im Lager.
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Wenn man den Schienenweg wechselt, muß man die Aufwindvorrichtung
betätigen, um die Last eines Achsenpaares auf das andere Achsenpaar zu übertragen.
Bei diesem Vorgang muß die Laufkatze genau auf dem Kreuzungspunkt stehen. Zwei Anzeiger,
für jeden Schienenweg einer, geben an, ob diese Stellung genau eingenommen wird.
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Die Anzeigevorrichtungen umfassen je einen Gelenkarm 17 bzw. 18 mit
einer Laufrolle 19 bzw. 20, die auf dem Boden rollt, sobald der Führer der Laufkatze
eine Druckfeder der Arme 17 bzw.18 freigegeben hat. Wenn nun die Laufrolle 19 bzw.
20 in eine Rille des Schienenstranges 21 bzw. 22, die senkrecht zur momentanen Fahrtrichtung
verläuft, fällt, zeigt ein Zeiger, der durch den drehbaren Arm 17 oder 18 betätigt
wird, an, daß die Laufkatze genau die zum Wechsel der Schienenwege erforderliche
Stellung einnimmt, und ein durch den entsprechenden Gelenkarm betätigter Kleinschalter
23 oder 24 hält die Laufkatze dadurch an, daß er die Stromzufuhr für den die Achse
antreibenden Motor unterbricht.
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Die normale Geschwindigkeit der Laufkatze, die zum genauen Anhalten
für einen Wechsel der Schienenwege zu hoch wäre, muß vorher verringert werden. Hierfür
haben die Achsenantriebsmotoren, wie der Motor 25, einen zweiten Wellenstumpf mit
einem Zahnrad, welches über einen Untersetzer durch einen Motor für niedrige Geschwindigkeiten
12 angetrieben wird. Wenn dieser Motor arbeitet, spielt der Hauptmotor für die Kraftübertragung
nur noch eine passive Rolle. Die Bewegungen für hohe und niedrige Geschwindigkeiten
sind in den beiden Bewegungsrichtungen längs eines Schienenweges möglich.
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Eine entsprechende Vorrichtung für niedrige Geschwindigkeiten ist
an dem Motor für die vier Auf-Windvorrichtungen 4 angebracht, um die Höhe der Laufkatze
beim Anlegen an den Kanälen des Reaktors oder des Lagers genau einstellen zu können.
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Eine Laufkatze der beschriebenen Art wird folgendermaßen verwendet:
Während der normalen Bewegung der Laufkatze auf dem den Reaktor umgebenden Schienenstrang
22 bewegt sich die Laufkatze mit einer verhältnismäßig hohen Geschwindib keit von
beispielsweise etwa 20 cm/sec. Nähert sich die Laufkatze einer Kreuzung und will
der Bedienungsmann die Laufkatze auf einen radial verlaufenden Schienenstrang 21
überführen, so hält er die Laufkatze möglichst nahe der Kreuzung an. Er begibt sich
dabei in die Reichweite des linken Schaltpultes 9, gibt den Stellungsanzeiger 17
bis 19 für die Schienenkreuzung frei und schaltet den Motor für niedrige Geschwindigkeiten
der konvergierenden Achse 7 a und 7 b in dem erforderlichen Drehsinne
ein. Fällt nun die Laufrolle 19 des Stellungsanzeigers in die Rille des radialen
Schienenstranges 21, so hält der Motor für niedrige Geschwindigkeiten an, und der
Bedienungsmann hebt den Stellungsanzeiger 17 bis 19 wieder an.
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Nun werden die Aufwindvorrichtungen 4 der parallelen Achsen
5 a und 5 b gesenkt, um die Laufkatze auf den radial verlaufenden
Schienenstrang 21 zu setzen und um die konvergierenden Achsen 7 a und
7 b anzuheben.