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Stecker für Lötösenstreifen Die Erfindung betrifft einen für Lötösenstreifen
bestimmten Stecker zur Halterung von an die Lötösen anzuschließenden Bauelementen,
insbesondere überspannungsableitern, die - bezogen auf die Mittellinie des Steckers
- derart unsymmetrisch im Steckergehäuse angeordnet sind, daß sie gegenüber den
Bauelementen der beiden auf dem Lötösenstreifen unmittelbar benachbarten Stecker
seitlich versetzt sind.
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Um Fernmelde-Ortsleitungen gegen überspannungen bei Beeinflussung
durch Starkstrom oder Hochspannungsleitungen zu schützen, ist es bekannt, auf Trennlötösenstreifen
(d. h. Lötösenstreifen, bei denen die den ankommenden und abgehenden Adern zugeordneten
Lötösen nicht durchverbunden sind) Stecker mit eingebauten überspannungsableitern
aufzusetzen, die die an die Lötösen angeschlossenen Adern jeweils über einen überspannungsableiter
an Erde legen, ohne die bestehende Verbindung zu unterbrechen. Bei diesen bekannten
Ausführungen können die symmetrisch ausgebildeten Stecker ohne weiteres um 180°
gedreht auf den Trennlötösenstreifen aufgesteckt werden.
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Diese Möglichkeit der beliebigen Verdrehbarkeit der Stecker hat zu
einer besonders raumsparenden bekannten Anordnung geführt. Bei dieser Ausführung
sind die Bauelemente, z. B. die überspannungsableiter-bezogen auf die Mittellinie
des Steckers-, derart unsymmetrisch im Steckergehäuse angeordnet, daß sie - wenn
benachbarte Stecker jeweils um 180° verdreht auf den Trennlötösenstreifen aufgesteckt
werden - gegenüber den Bauelementen der benachbarten Stecker seitlich versetzt sind.
Auf diese Weise kann der Abstand zwischen den Steckern kleiner als die Breite der
Bauelemente (insbesondere der überspannungsableiter) gehalten werden.
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Nun gibt es jedoch Fälle, in denen es nicht möglich ist, die Stecker
wahlweise um 180° verdreht auf den Lötösenstreifen aufzusetzen, so insbesondere
dann, wenn der Stecker aus bestimmten Gründen nicht symmetrisch ausgeführt werden
kann.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen für Lötösenstreifen
aller Art bestimmten Stecker zur Halterung von Bauelementen zu entwickeln, der -
obwohl nur in einer bestimmten Stellung (d. h. unverdrehbar) auf den Lötösenstreifen
aufsteckbar - trotzdem ein enges Aneinanderrücken benachbarter Stecker auf dem Lötösenstreifen
gestattet, der es somit insbesondere ermöglicht, den Steckerabstand kleiner als
die Breite der im Stecker befestigten Bauelemenen zu halten.
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Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst; daß das Steckergehäuse
für jedes der beiden Bauelemente je zwei mit einem gegenseitigen Abstand von wenigstens
der Breite eines Bauelementes seitlich nebeneinanderhegende Halterungen aufweist,
in die je eines der beiden Bauelemente wahlweise einschiebbar ist.
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Bei benachbarten Steckern werden die Bauelemente hierbei jeweils in
die entgegengesetzten Halterungen eingeschoben, so daß die Bauelemente nicht nebeneinanderzuliegen
kommen.
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Der durch die Erfindung erzielte wesentliche technische Fortschritt
dürfte damit ohne weiteres deutlich sein; obwohl trotz der Unverdrehbarkeit der
Stecker die Abstände zwischen den einzelnen Steckern außerordentlich eng gewählt
werden können, da die Bauelemente in benachbarten Steckern jeweils gegeneinander
versetzt sind, ist es trotzdem nicht erforderlich, unterschiedliche Steckergehäuse
herzustellen; erfindungsgemäß findet viehmehr ein einheitlicher Steckertyp Verwendung,
wobei die unterschiedliche Anordnung der Bauelemente in den Steckern durch einfaches
Umstecken bzw. Umschieben erreicht wird.
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Gemäß einer günstigen Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
daß das Gehäuse in an sich bekannter Weise aus zwei mit fensterartigen Durchbrüchen
für das Einsetzen und Herausnehmen der Bauelemente versehenen, parallel nebeneinanderliegenden
Isolierstofiplatten zusammengesetzt ist, von denen die eine Platte weitere Ausnehmungen
für die messerartigen Anschlußkontakte der Bauelemente aufweist, und daß zu beiden
Seiten dieser Ausnehmungen je ein zur wahlweisen Aufnahme eines Bauelementes bestimmter,
mit entsprechenden Kontaktanschlüssen versehener Plattenzwischenraum liegt.
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Diese und weitere Einzelheiten der Erfindung gehen aus der nachfolgenden
Beschreibung zweier Ausführungsbeispiele
hervor. Zur Verdeutlichung
des Erfindungsgedankens ist ferner auch die eingangs erwähnte bekannte Steckerausführung
näher erläutert. In der Zeichnung zeigt Fig.1 eine Schemadarstellung eines auf einen
Trennlötösenstreifen aufsteckbarenbekannten Steckers mit überspannungsableitern,
Fig. 2 eine Seitenansicht eines bekannten Steckers, Fig.3 eine Aufsicht auf vier
bekannte Stecker gemäß Fig. 2 im aufgesteckten Zustand (ohne Trennlötösenstreifen),
Fig.4 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Steckers (aufgesteckt auf einen
Lötösenstreifen), Fig. 5 eine Ansicht des Steckers gemäß Fig. 4 bei abgenommener
Deckplatte, Fig. 6 eine Schnittansicht längs der Linie VI-VI der Fig. 5 (im vergrößerten
Maßstab), Fig.7 eine Schnittansicht (im vergrößerten Maßstab) längs der Linie VII-VII
der Fig. 4 mit drei nebeneinanderliegenden Steckern, Fig. 8 eine Seitenansicht zweier
weiterer erfindungsgemäßer Stecker (aufgesteckt auf einen Trennlötösenstreifen),
Fig. 9 eine Seitenansicht des Steckers gemäß Fig. 8 bei abgenommener Deckplatte.
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Der in Fig. 1 schematisch dargestellte bekannte Stecker 1 enthält
zwei überspannungsableiter 2, 3, die beim Aufstecken des Steckers 1 auf den - nur
schematisch angedeuteten - Trennlötösenstreifen zwischen die Kontakte
4 a bzw. 5 a der Leitungsadern 4, 5
und Erde eingeschaltet
werden. Die Kontakte 6, 7 halten dabei die Verbindung in den Leitungen
4, 5
aufrecht.
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Fig. 2 und 3 zeigen die praktische Ausführung eines derartigen bekannten
Steckers.
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Der Stecker 1 besteht im wesentlichen aus zwei Isolierstoffplatten
8, 9, in denen fensterartige Durchbrüche 10. für das Einsetzen und Herausnehmen
der Überspannungsableiter 2, 3 vorgesehen sind. In der Isolierstoffplatte 9 sind
darüber hinaus weitere Ausnehmungen 11 angebracht, die etwas größer als die messerartigen
Anschlußkontakte der überspannungsableiter 2, 3 sind.
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Die Ableiter 2, 3 sind in dem seitlich neben den Ausnehmungen 11 liegenden
Plattenzwischenraum gehaltert; das Einlegen und Herausnehmen wird durch die fensterartigen
Durchbrüche 10 und die Ausnehmungen 11 ohne Schwierigkeit ermöglicht.
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Da die Anschlußkontakte 6, 7 symmetrisch zur Mittellinie 12 des Steckers
1 liegen und beim Aufstecken des Steckers 1 auf den Trennlötösenstreifen die Verbindung
zwischen den Kontakten 4a bzw. 5a
nicht auftrennen (vgl. Fig. 1), kann der
Stecker 1 ohne weiteres auch um 180° verdreht auf den Trennlötösenstreifen aufgesteckt
werden.
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Auf diese Weise ist es möglich, die Stecker 1 in der aus Fig. 3 ersichtlichen
Weise - d. h. jeweils gegeneinander verdreht - auf dem Trennlötösenstreifen anzuordnen,
so daß die überspannungsableiter 2, 3 benachbarter Stecker nicht unmittelbar nebeneinanderzuliegen
kommen. Der Abstand benachbarter Stecker kann somit kleiner als die Breite der überspanungsableiter
2, 3 gehalten werden.
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Es liegt nun ohne weiteres auf der Hand, daß dann, wenn aus besonderen
Gründen dieses wahlweise Verdrehen benachbarter Stecker um 180° nicht möglich ist,
unterschiedliche Steckertypen gefertigt werden müßten, wenn die in Fig. 3 dargestellte
vorteilhafte Lage der Bauelemente (Überspannungsableiter 2, 3) beibehalten werden
soll.
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Dieser Nachteil wird jedoch durch die in den Fig. 4 bis 9 dargestellte
erfindungsgemäße Lösung vollständig vermieden.
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Die Fig.4 bis 7 zeigen ein Ausführungsbeispiel eines Steckers, der
für einfache Lötösenstreifen (mit durchgehenden Lötösen) bestimmt ist. Der Lötösenstreifen
13 weist drei übereinanderliegende Reihen von Lötösen 14 a, 14 b, 14 c auf, von
denen beispielsweise die Lötösen 14 a, 14 b an die Adern a, b der Teilnehmerleitungen
angeschlossen sind, während die Lötösen 14c durch einen Draht gemeinsam an Erdpotential
gelegt sind.
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Um nun die Adern a, b (d. h. die Lötösen 14a, 14 b)
über einen Überspannungsableiter an Erde (d. h. an die Lötöse 14 c) zu legen, müssen
die Lötösen durch einen Stecker in der aus Fig. 6 ersichtlichen Weise abgegriffen
werden.
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Der Stecker 15 ist zu diesem Zweck mit einem seitlichen Fuß 15 a versehen,
der in. einer Ausnehmung die Anschlußkontaktfedern 16 a, 16 b und
16 c trägt.
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Es dürfte ohne weiteres einleuchten, daß die Stecker 15 nur in einer
einzigen Stellung (d. h. nicht beliebig um 180° verdreht) auf den Lötösenstreifen
13 aufgesteckt werden können, wenn alle benachbarten Lötösenreihen mit Steckern
bestückt werden sollen.
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Um nun trotzdem die bekannte seitliche Versetzung der überspannungsableiter
in benachbarten Steckern zu erreichen (vgl. Fig. 3), weist erfindungsgemäß das Steckergehäuse,
das auch hier aus zwei Isolierstoffplatten 17a, 17b besteht (vgl. Fig.7), für jedes
Bauelement (z. B. 2) zwei um wenigstens die Breite eines Bauelementes seitlich gegeneinander
versetzte Halterungen auf, in die das Bauelement wahlweise einschiebbar ist.
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Auch bei der erfindungsgemäßen Ausführung sind die Isolierstoffplatten
17a, 17b mit zwei fensterartigen Durchbrüchen 10 versehen, die das Einsetzen und
Herausnehmen der Bauelemente 2, 3 ermöglichen. Die Isolierstoffplatte 17
b weist darüber hinaus noch Ausnehmungen 11 für die messerartigen Anschlußkontakte
der Bauelemente auf.
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Im Unterschied zu der bekannten Ausführung gemäß den Fig. 2 und 3
ist jedoch zu beiden Seiten der Ausnehmungen 11 ein Plattenzwischenraum
18 a,18 ä
bzw. 18 b, 18 b' vorgesehen, in den das betreffende
Bauelement wahlweise einschiebbar ist (vgl. Fig. 7).
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Werden auf diese Weise die Bauelemente 2, 3 bei benachbarten Steckern
jeweils in die entgegengesetzten Halterungs-Plattenzwischenräume 18 a, 18 a' bzw.
18 b, 18 b' geschoben, so läßt sich eine versetzte Anordnung der Bauelemente
2, 3 erreichen, obwohl sämtliche Stecker gleich ausgeführt und in der gleichen Weise
auf den Lötösenstreifen 13 aufgesteckt sind.
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Wie aus der Zeichnung ohne weiteres ersichtlich ist, sind die in den
beiden Plattenzwischenräumen 18 a, 18b vorhandenen Kontaktanschlüsse (z. B. 16c"
16c") einstückig hergestellt und als Teil der in den Steckerfuß 15a geführten
Kontaktfeder 16c ausgebildet. Gleiches gilt selbstverständlich auch für die Kontaktfedern
16a, 16b und die zugehörigen Anschlüsse in den Plattenzwischenräumen (vgl. Fig.5
und 7).
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In den Fig. 8 und 9 ist als weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung
ein Stecker veranschaulicht,
der für Trennlötösenstreifen bestimmt
ist. Dieser Stecker 15' weist an seiner Unterseite zwei Anschlußkontakte
19 a, 19 b auf, die beim Aufstecken des Steckers 15' z. B. mit dem Lötösenpaar 20
a, 20 b in Berührung kommen.
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Weiterhin enthält der Stecker 15' einen mit dem anderen Pol der Spannungsableiter
2, 3 verbundenen Kontakt 21, der mit einer Erdschiene 22 in Berührung kommt und
auf diese Weise die an die Lötösen 20 a, 20 b angeschlossenen Adern über die Spannungsableiter
2, 3 an Erde legt.
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Wie aus der Zeichnung ohne weiteres hervorgeht, kann auch dieser Stecker
15' nur in einer bestimmten Stellung, nicht aber um 180° verdreht, auf den Trennlötösenstreifen
23 aufgesteckt werden.
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Um trotzdem die gewünschte seitliche Versetzung benachbarter überspannungsableiter
zu erzielen, sind auch hier - ebenso wie bei dem zuvor erläuterten Ausführungsbeispiel
- im Steckergehäuse für jedes Bauelement zwei seitlich gegeneinander versetzte Halterungen
(Plattenzwischenräume 18 a, 18 b [vgl. Fig.7]) vorgesehen,
in die die überspannungsableiter 2, 3 wahlweise einschiebbar sind.