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Straßenfahrzeug Die Erfindung betrifft ein Straßenfahrzeug mitunterhalb
der Ladebrücke angeordneten Rädern, deren Achsstümpfe uminFahrzeuglängsrichtungverlaufende
Schwenkachsen klappbar sind.
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Das Umklappen der Aohsstümpfe und der daran befestigten Fahrzeugräder
dient dazu, die Höhe des Straßenfahrzeuges, beispielsweise zum Transport auf einem
Eisenbahnwaggon, zu verringern.
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Bei einem bekannten Straßenfahrzeug der geschilderten Gablung werden
die Räder um die Schwenkachse aus der vertikalen in eine horizontale Stellung geklappt,
wobei sich das Gewicht des Fahrzeuges über die Radlagerung mittels des Rades gegenüber
dem Boden abstützt.
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Eine solche Bauweise ergibt jedoch keinen sicheren Stand, weil bei
der Verwendung genormter Radscheiben bei Einzelrädern die Scheiben als nach außen
weisende Schüsseln gebildet sind, wobei die Radbolzen und die Radbolzenmuttern über
die Reifendicke hinausstehen, so daß die Räder auf den Radbolzen und Radbolzenmuttern
aufliegen würden. Außerdem würde jedoch eine solche Abstützung verhältnismäßig rasch
zu einer Beschädigung des Achslagers führen, welches bei umgeklappten Rädern das
gesamte Gewicht des Fahrzeuges tragen muß.
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Auch liegen die umgeklappten Räder bei diesem Fahrzeug flach auf dem
Boden auf und ragen weit über die Breite des Fahrzeuges hinaus.
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Bei einem bekannten Tiefladefahrzeug kann außerdem die tiefgelegene
Ladebrücke dadurch auf den Boden abgesenkt werden, daß die Räder an parallelogrammartigen
Querlenkern gelagert sind, wobei die querliegende Abstützung der Lenker zum Absenken
der Ladebrücke querverschiebbar ausgebildet ist, so daß die am Tiefladerahmen angelenkten
Enden der Querlenker nach unten schwenken, während die Räder ihre aufrechte Stellung
beibehalten, jedoch die Spurbreite dabei verringert wird. Eine solche Lösung zum
Absenken einer Ladebrücke ist jedoch nur dann durchführbar, wenn sich die Ladebrücke
zwischen den seitlichen Fahrzeugrädern befindet. Soweit es sich jedoch um Straßenfahrzeuge
mit unterhalb der Ladebrücke angeordneten Rädern handelt; würden die aufrecht stehenden
Räder ein Absenken der Ladebrücke verhindern.
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Weiterhin ist ein aufsattelbares Anhängefahrzeug bekanntgeworden,
das auch am Aufsattelende mit Fahrzeugrädern ausgerüstet ist, die jedoch mittels
an einem Querträger angelenkter winkelförmiger Achsstümpfe seitlich nach innen eingeklappt
werden können. Es handelt sich also bei diesem Fahrzeug nicht darum, die Ladehöhe
des Fahrzeuges zu verringern, sondern nur um die Frage, wie Fahrzeugräder untergebracht
werden können, damit sie ein Aufsatteln. des vorderen Anhängerendes nicht stören.
Einem Absenken des Fahrzeuges bei eingeklappten Rädern würde bei diesem Fahrzeug
der Umstand entgegenstehen, daß die Räder an ihren Winkelarmen unterhalb der Quertraverse
nach unten ragen und somit die Gesamtlast in liegender Stellung tragen. Abgesehen
von dem unsicheren Stand eines derart abgesenkten Fahrzeuges, würde auch hier die
Radlagerung durch axiale Stöße überbeansprucht und in verhältnismäßig kurzer Zeit
zerstört werden.
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Bei einem wahlweise auf Schiene oder Straße benutzbaren Fahrzeug mit
Achsschenkeln, die um in Fahrtrichtung sich erstreckende Schwenkzapfen aus der Gebrauchslage
verschwenkt sind, auf denen Spurkranzräder normaler Größe oder entsprechende Straßenräder
frei drehbar sitzen, ist bereits vorgeschlagen worden, daß jeder Achsschenkel als
zweiarmiger Hebel ausgebildet ist, dessen äußerer Arm das nach oben schwenkbare
Rad aufnimmt und dessen innerer Arm zum Verriegeln des Achsschenkels in der Gebrauchslage
dient. Durch diese Maßnahme soll erreicht werden, daß das auf der Straße verkehrende
Fahrzeug ausreichenden Bodenabstand einhält, obwohl Spurkranzräder normaler Größe
verwendet werden. Die dazu vorgesehene Lösung vermittelt ein sicheres Verriegeln
der umgeklappten bzw. in Fahrstellung befindlichen Spurkranzräder mit einfachen
Mitteln.
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Des weiteren ist bei einem solchen bekannten wahlweise auf Schienen
oder Straßen benutzbaren Fahrzeug vorgeschlagen worden, daß das Verstellglied für
den Schwenkarm des Spurkranzrades. ein Schieber ist,
der den Schwenkarm
verschwenkt. Dadurch soll eine ausreichend starre Lage des ausgeschwenkten Achsschenkels
und damit ein sicherer Spurlauf der Fahrzeugräder erreicht werden.
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Ferner ist bei einem Fahrzeug mit auf den Boden absenkbarer Ladebrücke
vorgeschlagen worden, die Räder an Kurbelarmen anzuordnen, so daß die Achsen samt
ihrer Lagerung in Schlitzen des Fahrzeugrahmens in Längsrichtung des Fahrzeuges
verschiebbar sind. Beim Absenken des Wagenkastens gelangen hierbei die Räder hinter
den Wagenkasten. Zur Verwendung dieser Lösung ist jedoch notwendig, daß hinter dem
Wagenkasten ausreichender Raum vorhanden ist. Außerdem verursacht die Lagerung der
Kurbelarme in Längsschlitzen Schwierigkeiten.
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Endlich ist noch bei einem Fahrzeug mit Kurbelarmen, welche zum Absenken
des Fahrzeugaufbaues die Räder tragen und verschwenkbar und abgefedert sind, vorgeschlagen
worden, daß die Räder an den Kurbelarmen um ihre Achslager abklappbar angeordnet
sind. Diese Lösung setzt jedoch Kurbelarme voraus, die in Verbindung mit schweren
Lastfahrzeugen zu konstruktiven Schwierigkeiten führen und die insbesondere auch
eine Spezialfederung z. B. in Form einer kombinierten Hydraulik-Luftfederung erfordert.
Auch ergibt sich bei dieser Lösung infolge der nahezu horizontalen Lage der umgeklappten
Räder die Notwendigkeit, entweder einen Fahrzeugrahmen von geringer Breite zu verwenden
oder den Rahmen in der Nähe der abklappbaren Räder einzukröpfen.
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Die Erfindung geht deshalb zur Schaffung eines Straßenlastfahrzeuges,
dessen Höhe zum Transport auf einen Eisenbahnwagen verringerbar ist, einen anderen
Weg. Gemäß der Erfindung wird dazu ein Straßenfahrzeug der eingangs geschilderten
Gattung in der Weise weitergebildet, daß jede Schwenkachse oberhalb der Fahrzeugachse
angeordnet ist und daran mit ihrem oberen Ende eine als Träger des Achsstumpfem
sowie gegebenenfalls einer Lenk- oder Bremseinrichtung dienende Backe aufgehängt
ist, deren unteres Ende an der Fahrzeugachse verriegelbar ist, während die Fahrzeugachse
bei abgesenktem Fahrzeug in an sich bekannter Weise als das Fahrzeug tragende Stütze
dient.
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Durch diese Maßnahme wird erreicht, daß die Radlagerungen beim abgesetzten
Fahrzeug völlig entlastet und die Radbolzen sowie deren Muttern gegen Beschädigungen
geschützt sind. Die Räder werden bei abgesenktem Fahrzeug nicht als Unterstützung
für den Wagenkasten herangezogen. Außerdem wird in der Breite durch das Schrägstellen
der Räder noch ein erheblicher Betrag gewonnen, so daß die abgeklappten Räder auf
keinen Fall über die Breite des Eisenbahnwaggons hinausragen. Ferner ergibt sich
durch diese Maßnahme eine sehr einfache, dauerhafte Lagerung der Fahrzeugräder mit
einer Verriegelungsmöglichkeit, welche ein sicheres Spurhalten des Fahrzeuges gewährleistet.
Die bei abgesenktem Fahrzeug schräg stehenden Räder vermitteln endlich den Vorzug,
daß der Rahmen des Fahrzeuges verhältnismäßig breit gehalten sein kann, so daß er
mit Hilfe der ebenso breiten Fahrzeugachse eine sichere Abstützung während des Eisenbahntransports
bildet.
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In diesem Zusammenhang ist es günstig, wenn gemäß der Erfindung die
Fahrzeugachse mit sich auf dem Boden abstützenden Fußplatten versehen ist.
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Für die Gestaltung der Radlagerung ist es von Vorteil, wenn die Fahrzeugachse
unterteilt ist in ein an den Fahrzeugfedern befestigtes 1VIittelstück und zwei über
diese Enden geschobene Schuhe, die als Träger der Schwenkachse sowie gegebenenfalls
der Fußplatten dienen.
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Durch die besondere Lagerung der schwenkbaren Räder ist es auch möglich,
Lenk- oder Bremsgestänge zu den schwenkbaren Rädern zu führen, und zwar in der Weise,
daß diese Gestänge unterteilt sind in ein Mittelstück und mit diesem durch Steckkupplungen
verbundene, mit den Rädern schwenkende Endstücke.
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Ferner kann für jedeFahrzeugachseeindasSchwenken der Räder mit Hilfe
von Kolben bewirkender Druckzylinder vorgesehen sein, wobei der Druckzylinder über
ein Gestänge und Hebel mit den an der Fahrzeugachse angeordneten Schwenkachsen verbunden
sein kann.
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Durch diese Maßnahme braucht das Hochschwenken der Räder vor dem Absenken
der Ladebrücke nicht von Hand vorgenommen zu werden und kann sehr einfach und rasch
erfolgen. Als Vorteil ist noch zu erwähnen, daß die Räder infolge der Lagerung über
eine Backe beim Anheben der Ladebrücke wieder selbsttätig ihre Ausgangsstellung
einnehmen und dort leicht verriegelt werden können.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt.
Dabei zeigt Fig. 1 ein als Sattelschleppanhänger ausgebildetes Fahrzeug in Seitenansicht
und Fig. 2 eine Rückansicht des Fahrzeuges nach Fig. 1 in größerem Maßstab.
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Der Sattelschleppanhänger weist einen Kastenaufbau 1 auf; der auf
Rahmen-Längsträgern 2 ruht. An diesen Längsträgern 2 befinden sich wie üblich Federböcke
3, an welchen mittels Blattfederpaketen 4 in bekannter Weise Starrachsen 5 aufgehängt
sind.
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Am vorderen und hinteren Teil des Fahrzeuges ist jeweils an einer
Traverse 6 ein Paar Hebeböcke 7 befestigt, die sicherheitshalber jeweils mit einer
Stütze 8 gegenüber dem Fahrzeug abgestützt sind. Die Hebeböcke 7 sind teleskopartig
ausgebildet, wobei deren ausziehbarer Teil mit einem Fuß 9 versehen ist. Die Fahrzeugachsen
5 sind jeweils unterteilt in ein an den Fahrzeugfedern 4 befestigtes Mittelstück
10 und zwei die Räder 11 tragende Achsstümpfe 12.
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Auf die Enden des Achsmittelstückes 10 ist jeweils ein Schuh
13 aufgeschoben, an welchem einerseits eine Fußstütze 14 und andererseits ein Lagerbock
15 starr befestigt sind. Jeder Lagerbock 15 trägt ein oberes Auge 16 für eine Schwenkachse
17 und ein unteres Auge 18, in welchem sich eine Bohrung 19 befindet.
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An jeder Schwenkachse 17 ist mit dem oberen Ende eine Backe
10 gelagert, welche am unteren Ende mit einer Bohrung 21 versehen ist. Die
Backe 20 trägt mittels eines Bolzens 22 (in Fig. 2 strichpunktiert dargestellt)
den Achsstumpf 12 nebst der zugehörigen Radlagerung und Rad 11.
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Ist das Fahrzeug auf die Ladebrücke 23 des Eisenbahnwaggons aufgefahren,
so werden zunächst die Hebeböcke ausgefahren (wie in Fig.1 durch die Pfeile angedeutet),
bis sie die in Fig. 2 strichpunktiert gezeichnete Stellung erreicht haben. Die Räder
11 heben sich dabei, wie in Fig. 2 ebenfalls strichpunktiert dargestellt, von der
Ladebrücke 23 ab. In dieser Lage der Räder 11 fluchten die Bohrung 21 der Backe
20 und die Bohrung 19 des Lagerbockes 15, und durch beide Bohrungen 21 und 19 ragt
ein Steckbolzen (nicht gezeichnet). Nach Entfernen dieses Steckbolzens
kann
das Rad 11 mitsamt seiner Lagerung, des Achsstumpfes 12' und der Backe 20 um die
Schwenkachse 17 in die in Fig. 2 gezeichnete Stellung gebracht werden. Das Schwenken
der Räder 11 kann entweder von Hand erfolgen, wobei dieselben durch bekannte Mittel
nach dem Schwenken zu verriegeln sind. Es ist jedoch auch möglich, das Schwenken
der Räder mittels Druckzylinder und darin gleitenden Kolben durchzuführen, z. B.
in der Weise, daß der Druckzylinder über ein Gestänge und Hebel die Schwenkachsen
17 bewegt. Nach dem Umlegen der Räder 11 werden die Hebeböcke 7 bzw. deren ausziehbarer
Teil wieder eingefahren und somit das Fahrzeug so weit gesenkt, bis sich die Fußstützen
14
der Achs-Mittelstücke 10 auf der Ladebrücke 23 befinden. Damit hat das
Fahrzeug einen festen Stand auf der Ladebrücke gefunden und kann ohne Verzurrung
auf dem Waggon transportriert werden.
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Grundsätzlich können die Räder samt dem Achsstumpf 12 und der Radlagerung
vor dem Senken des Fahrzeuges auch vollkommen entfernt werden, indem z. B. auch
die Achse 17 als Steckbolzen ausgebildet ist. An Höhe kann dabei allerdings nichts
mehr gewonnen werden, auch ist das Wiederanbringen der Räder nicht so einfach als
bei der Anlenkung derselben mittels der Schwenkachsen 17. Eine solche Anlenkung
bietet ferner noch weitere Vorteile. Soweit nämlich an den Rädern Bremsen' vorhanden
sind, muß dafür gesorgt werden, daß dieselben von den Bremsgestängen getrennt werden
können. Dies kann besonders einfach erfolgen, wenn das Gestänge unterteilt ist in
ein Mittelstück und mit diesem z. B. durch Steckkupplungen verbundene, mit der Bremse
bzw. den Rädern 11 schwenkende Endstücke. Soweit die Räder 11 eine Achsschenkellenkung
aufweisen und mittels Servolenkung in an sich bekannter Weise gelenkt werden, kann
auch das Lenkgestänge in der gleichen Weise unterteilt und gekuppelt werden. Selbst
bei angetriebenen Rädern ist ein Schwenken derselben möglich, in diesem Falle muß
nur die Antriebswelle unterteilt sein,, wobei ebenfalls Steckkupplungen die Teile
der Antriebswelle verbinden können.
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An Stelle des gezeichneten Sattelschleppanhängers kann auch ein anderes
Fahrzeug, gleichgültig, ob Anhänger oder Kraftfahrzeug, in der beschriebenen Weise
ausgebildet sein. Soweit das Fahrzeug zwei Hinterachsen aufweist wie im. gezeichneten
Beispiel (wobei die Räder der einen Achse der besseren übersieht halber nur strichpunktiert
angegeben sind), müssen alle Räder schwenkbar an den Achsen angelenkt sein.
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Bei Sattelschleppanhängern ergibt sich insofern eine Vereinfachung,
als der Hebebock 7 am vorderen Teil des Anhängers in der Regel bereits vorhanden
ist und außerdem die sonst notwendigen Vorderräder dabei entfallen.