DE111770C - - Google Patents
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Description
KAISERLICHES
PATENTAMT
Das Fladern oder Masern ist bekanntlich diejenige Arbeit, welche der Anstreicher ausführt,
um einem Anstrich.ein gemasertes oder holzartiges Aussehen zu geben. Hierbei bedient
man sich verschiedener Hülfsmittel, um die Maser auf mechanischem Wege hervorzubringen
und die zeitraubende Handarbeit zu ersparen. Ein solches Hülfsmittel ist u. a. das
Abziehpapier, welches auf schwach geleimtem Papier die Maserzeichnung, bestehend aus
einem Gemisch von Farbe, Dextrin oder arabischem Gummi oder Traganthgummi, enthält.
Feuchtet man die Rückseite dieses Papiers mit Wasser an, so erweichen die vorerwähnten
Materialien, und die Maserzeichnung kann in bekannter Weise auf irgend einen Gegenstand
übertragen werden. Dieses Anfeuchten des Papiers jedoch ist von vielen Zufälligkeiten
abhängig, welche das Gelingen oft in Frage stellen. Feuchtet man zu viel oder zu wenig
an, so erhält man entweder gar keinen oder nur einen verschwommenen unbrauchbaren Abzug.
Poröses Papier läfst die Feuchtigkeit oft an manchen Stellen direct durch und verursacht
Flecke; ebenso werden die Ränder des Papiers oft von der Feuchtigkeit in Mitleidenschaft gezogen
und dadurch die Zeichnung verwischt. Ferner zerstören nach Angabe des Erfinders Dextrin, arabisches Gummi, Traganthgummi
sehr leicht den Lacküberzug, welchen schliefslich jede Holzmaserung erhält.
Ein weiteres Hülfsmittel sind die Maser-Abdruckblätter nach D. R. P. 89241, Blätter
aus Papier, Stoff oder dünnem Metall, auf welche die Maserzeichnung mittelst Oelfarbe
aufgetragen wird, um dann die noch nasse Zeichnung mit einem feinen Streupulver aus
Holz, Wolle oder geriebenem Papier zu bestreuen und dann trocknen zu lassen. Durch
diesen Procefs ist das Blatt in eine Matrize verwandelt, auf welcher die mit Pulver bestreuten
rauhen Stellen erhaben hervortreten. Diese erhabenen Stellen werden mittelst Pinsel
oder Schwamm mit Farbe getränkt und das Blatt auf den zu masernden Gegenstand angedrückt.
Hierdurch soll sich die in den rauhen Stellen enthaltene Farbe auf den Gegenstand
übertragen und die Maserzeichnung liefern. Auch dieses Verfahren hat den Nachtheil, dafs
die Farbe von dem Arbeiter aufgetragen werden mufs, was viel Uebung und auch die richtige
Präparirung der Farbe verlangt, um sie für die Aufnahme in die mit Pulver bestreuten Stellen
geeignet zu machen. Ferner dürften nach längerem Liegen und mehrmaligem Gebrauch
die mit Farbe getränkten Stellen hart werden und nur nach längerem Bestreichen wieder
Farbe annehmen, was wieder mehr Zeit verlangt und auch das Ergebnifs bezüglich gleichmäfsiger
Arbeit fraglich erscheinen läfst.
Alle diese Uebelstände werden durch vorliegende Erfindung thatsächlich beseitigt.
Trägt man auf gewöhnliches festes Papier eine Farbschicht auf, welche mittelst Talg,
Glycerin, OeI, Wachs etc. derart prä'parirt ist,
dais ihr ein gewisser Feuchtigkeitsgrad anhaften bleibt, so erhält man das bekannte,
allgemein im Handel befindliche Copir- oder Durchschreibpapier. Dasselbe besitzt bekanntlich
die Eigenschaft, bei mäfsigem Druck oder Anreiben Farbe abzugeben bezw. abzufärben,
und zwar derart, dafs sich bei einmaligem Andrücken oder Anreiben nicht die ganze Farbschicht,
weiche dem Papier anhaftet, auf einmal loslöst, sondern nur ein Theil derselben, weshalb
das Papier eine oftmalige Verwendung gestattet. Die Herstellung von solchem Copir-
oder Durchschreibpapier wird seit Jahren von verschiedenen Firmen fabrikmä'fsig betrieben
und glaubt daher der Erfinder, von einer näheren Beschreibung der Herstellung dieses Papiers
Abstand nehmen zu dürfen.
Ueberdruckt man solches Copirpapier auf der abfärbenden Seite an gewissen Stellen mit
einer nicht abfärbenden Schicht, z. B. mit OeI-farbe, so geht an diesen die abfärbende Eigenschaft
verloren, weil die aufgedruckte Oelfarbe eine Schutzdecke über der abfärbenden Schicht
bildet. Trägt man z. B. auf der abfärbenden Seite von solchem Copirpapier mittelst Oelfarbe
eine Zeichnung auf und reibt es dann auf ein Blatt Papier an, so wird das Papier an jenen
Stellen, wo die mit Oelfarbe aufgetragene Zeichnung zu liegen kam, weifs bleiben, während
an den übrigen Stellen die Contouren der Zeichnung hervortreten.
Dieser Umstand liegt der Erfindung zu Grunde und wird in folgender Weise nutzbar gemacht.
Das Copirpapier wird vor allem in jener Farben-Nuance angefertigt, welche der Holzart,
welche nachgeahmt werden soll, entspricht, also gewöhnlich in braun.
Sodann wird dieses Copirpapier auf der gefärbten Seite mit einer nicht abfärbenden
Schicht derart bedruckt, dafs die frei bleibenden, also nicht bedruckten Partien die gewünschte
Maserzeichnung ergeben. Das Aufdrucken der nichtabfärbenden Schicht, wozu sich am besten
gewöhnliche Oelfarbe eignet, geschieht auf folgende Weise:
Zinkplatten, in weiche die Zeichnung, welche aufgedruckt wird, hpchgeätzt ist, werden mit
vorerwähnter Farbe eingewalzt; hierauf wird das Papier aufgelegt, mit einer Bürste angerieben
und abgezogen, wodurch sich die auf der Zinkplatte enthaltene Farbe auf das Papier
überträgt und die Zeichnung erscheinen läfst.
Sobald die aufgedruckte Oelfarbe trocken ist, kann das Papier praktisch verwendet werden,
und zwar auf folgende einfache Weise: Man legt dasselbe, mit der gefärbten Seite auf den
zu masernden Gegenstand und überstreift die Rückseite des Papiers am besten mit einem
Kamm mit Metallzinken 2 bis 3 Mal in der Richtung des Masergebildes, wodurch das
Papier an den Gegenstand angedrückt wird und die abfärbenden Partien auf denselben
übertragen werden.
Dieses Maserpapier besitzt gegenüber den bekannten Abziehpapieren den grofsen praktischen
Vorzug, dafs es nicht angefeuchtet werden braucht, ferner dafs keinerlei ätzende Stoffe
in der abfärbenden Masse enthalten sind, welche die Dauerhaftigkeit des Lacküberzuges beeinträchtigen
könnten.
Das Aufdrucken von nicht abfärbender Druckmasse (wie Oelfarbe, Lack oder Firnifs),
wie es bereits aus dem D. R. P. 89241, Klasse 8, bekannt geworden ist, bildet an sich nicht
den Gegenstand des vorliegendenPatents, sondern lediglich die im Patent-Anspruch gekennzeichnete
Benutzung dieser bekannten Operation, zu dem Zwecke, um auf einen mit abfärbender Masse
bestrichenen Papier gewisse Stellen derart zu bedecken, dafs die abfärbenden Partien Zeichnungen
ergeben, welche dem natürlichen Gefüge der verschiedenen Holzarten entsprechen.
Das Papier gestaltet bei richtiger Handhabung mehrere gute Abzüge, je nachdem dieselben
schwächer oder stärker hervortreten sollen, was durch mehr oder weniger oft ausgeführtes
Ueberstreichen mit dem Kamm in die Hand des Arbeiters gegeben ist.
Claims (1)
- Pa tent-Anspruch:Verfahren zur Herstellung von Flader- (Maser-) Papier, darin bestehend, dafs man ein in bekannter Weise mit leicht abfärbender Farbe bestrichenes Papier an jenen Stellen, welche beim Abdruck auf eine zu fladernde Fläche den Grundton behalten sollen, in bekannter Weise mit nicht abfärbendem Ueberdruck versieht, so dafs sich nur die abfärbenden Partien, welche das gewünschte Masermuster zeigen, abdrucken können.
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE111770C true DE111770C (de) |
Family
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| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DENDAT111770D Active DE111770C (de) |
Country Status (1)
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|---|---|
| DE (1) | DE111770C (de) |
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