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DE1115892B - Mehrfach verwendbare, durch Siegelstreifen verschliessbare Geldscheintasche - Google Patents

Mehrfach verwendbare, durch Siegelstreifen verschliessbare Geldscheintasche

Info

Publication number
DE1115892B
DE1115892B DED26198A DED0026198A DE1115892B DE 1115892 B DE1115892 B DE 1115892B DE D26198 A DED26198 A DE D26198A DE D0026198 A DED0026198 A DE D0026198A DE 1115892 B DE1115892 B DE 1115892B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
pocket
sealing strip
pushed
slot
sealing strips
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DED26198A
Other languages
English (en)
Inventor
Ernst Swars
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Deutsche Telekom AG
Original Assignee
Deutsche Telekom AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Deutsche Telekom AG filed Critical Deutsche Telekom AG
Priority to DED26198A priority Critical patent/DE1115892B/de
Publication of DE1115892B publication Critical patent/DE1115892B/de
Pending legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45CPURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
    • A45C1/00Purses; Money-bags; Wallets
    • A45C1/08Combinations of purses and wallets

Landscapes

  • Purses, Travelling Bags, Baskets, Or Suitcases (AREA)

Description

  • Mehrfach verwendbare, durch Siegelstreifen verschließbare Geldscheintasche Gegenstand der Erfindung ist eine verschließbare Geldscheintasche, wie sie beispielsweise bei Banken oder Postanstalten zur Aufbewahrung von abgezählten Mengen gleichwertiger Geldscheine üblich ist.
  • Bisher wurden die Geldscheine entweder in einem sogenannten Streifband gebündelt oder in einem zu-,geklebten, unter Umständen mit Siegelmarken versehenen Papierbehälter nach Art eines Briefumschlages aufbewahrt. Dabei ergeben sich erhebliche Mängel.
  • So bietet das Streifenband keine Sicherheit gegen unbefugtes Herausziehen einzelner Geldscheine aus dem Bündel.
  • Die papiernen Geldtaschen weisen diesen Mangel zwar nicht auf, sie führen aber, da sie immer nur einmal verwendbar sind, zu einem erheblichen Verbrauch von Geldtaschen. Ferner lassen sie nicht ohne weiteres erkennen, welcher Art die darin befindlichen Geldscheine sind. Um diesem Mangel abzuhelfen, wurden manchmal mit einem oder mehreren ausgestanzten Löchern versehene Papierbehälter benutzt. Diese ermöglichen wiederum das Entfernen von Geldscheinen aus dem verschlossenen Behälter.
  • Für andere Zwecke als der Aufbewahrung von abgezählten Mengen gleichwertiger Geldscheine sind die verschiedensten Formen von Taschen bekannt, bei denen aufgesetzte Vortaschen verwendet werden. Es waren auch mehrfach verwendbare Taschen, die in eine einfache Lasche auslaufen, bekannt, wobei diese hinter einen aufgesetzten Riegel gesteckt oder in eine Art Vortasche eingeschoben wird. Für den in Rede stehenden Zweck ist jedoch keine der bekannten Taschen geeignet, da sie weder durch einen Siegelstreifen verschließbar sind, noch irgendeine Sicherung gegen das unbefugte Entfernen eines oder mehrerer Geldscheine aus ihr aufweisen.
  • Erfindungsgemäß wird dies bei Geldscheintaschen aus Kunststoff dadurch ermöglicht, daß sie im wesentlichen aus einem einseitig verschlossenen flachen Schlauch besteht, dessen dem offenen Ende zugekehrte Hälfte umgeschlagen und in eine auf die andere Hälfte aufgesetzte Vortasche eingeschoben wird, daß ferner die Vortasche einen Schlitz und die umgeschlagene Hälfte einen aufgesetzten Steg aufweist, deren etwa gleiche Längen der Breite des Siegelstreifens entspricht, der durch sie hindurchgeschoben wird.
  • Abb. 1 zeigt die Ansicht einer Geldtasche nach der Erfindung in verschlossenem Zustand; Abb. 2 zeigt die Geldtasche mit eingeführtem Siegelstreifen in noch unverschlossenem Zustand; Abb. 3 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer offenen Geldtasche im Schnitt nach der Linie A-B der Abb. 2.
  • 1 ist der die Geldscheine aufnehmende Teil der im wesentlichen aus einem einseitig verschlossenen Schlauch bestehenden Geldscheintasche, 2 die daraufgesetzte Vortasche und 3 die umzuschlagende Hälfte mit dem Steg 4 (Abb. 3). Wird die umzuschlagende Hälfte 3 beim Verschließen in die Vortasche 2 eingeschoben, so liegt der Steg 4 oberhalb des Schlitzes 5 in der Vortasche 2. Da das Ende der Hälfte 3, wie in Abb. 1 und 2 zu erkennen ist, bei geschlossener Geldscheintasche etwa bis auf den Grund der Vortasche 2 reicht, läßt sich der Siegelstreifen 6, dessen Breite der Länge des Schlitzes 5 und dem gleich langen Steg 4 entspricht, in den Schlitz 5 hinein- und unter dem Steg 4 hindurchschieben. Damit der Siegelstreifen. 6 nur bis in die gewünschte Lage eingeschoben werden kann, ist es zweckmäßig, sein eines Ende so weit zu verbreitern, daß dieses einen Anschlag darstellt, der ein weiteres Einschieben verhindert. Nunmehr lassen sich beide Enden des Siegelstreifens 6 nach der Mitte zu umklappen und miteinander verkleben.
  • Vorteilhaft ist es, das nicht verbreiterte Ende des Siegelstreifens 6 zu gummieren und mit einer vorzugsweise einseitigen Abschrägung zu versehen. Das abgeschrägte Ende wird dann auf das darunterliegende verbreiterte Ende geklebt. Die Abschrägung erlaubt die Anbringung einer die Enden des Siegelstreifens 6 etwa zu gleichen Teilen überdeckenden Siegelmarke, eines Stempels, Unterschrift od. dgl., wie es beispielsweise in Abb. 1 gezeigt ist, wo zwei Stempelaufdrucke 7 auf dem Siegelstreifen 6 dargestellt sind. Der Siegelstreifen kann durch Farbgebung und/oder Aufdruck den Gesamtwert des Inhalts der Geldtasche von außen kenntlich machen.
  • Die erfindungsgemäße Geldtasche hat den Vorteil, daß eine Entfernung von einzelnen Geldscheinen ohne Beschädigung des Siegelstreifens 6 oder der auf ihm angebrachten Siegelmarken od. dgl. unmöglich ist. Da die Tasche aus durchsichtigem Kunststoff herstellbar ist, ist die Art ihres Inhalts von außen erkennbar zu machen. Die Verwendung von Kunststoff erlaubt es, die erfindungsgemäße Geldtasche oftmals wieder zu verwenden und stellt sich trotz des gegenüber Papiertaschen höheren Herstellun.-.spreises wesentlich billiger.
  • Werden Kunststoffe verwendet, die schwer oder 0 gar nicht entflammbar sind, bieten die erfindungsgemäßen Geldtaschen eine erhöhte Sicherung gegen Vernichtung ihres Inhaltes durch Feuer.
  • Um die Handhabung, insbesondere das Schließen der Geldtasche zu erleichtern, wird die umzuschlagende Hälfte 3 zweckmäßig an den Ecken 8 und den Punkten 9 etwas verschmälert. Zwischen den Ecken 8 und den Punkten 9 ist dann jedoch der umzuschlagende Teil 3 wieder so weit zu verbreitern, daß er die Breite der Vortasche 2 ganz ausfüllt. Dadurch wird verhindert, daß etwas von dem Inhalt der Geldtasche, z. B. mittels einer dafür konstruierten Vorrichtung, entnommen wird.

Claims (3)

  1. PATENTANSPRÜCHE: 1. Mehrfach verwendbare, durch Siegelstreifen verschließbare Geldscheintasche aus vorzugsweise durchsichtigem Kunststoff, dadurch gekennzeichnet, daß sie im wesentlichen aus einem einseitig verschlossenen flachen Schlauch besteht, dessen dem offenen Ende zugekehrte Hälfte umgeschlagen und in eine auf die andere Hälfte aufgesetzte Vortasche eingeschoben wird, daß ferner die Vortasche einen Schlitz und die umgeschlagene Hälfte einen aufgesetzten Steg aufweist, deren etwa gleiche Längen der Breite des Siegelstreifens entspricht, der durch sie hindurchgeschoben wird.
  2. 2. Geldscheintasche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der zu verwendende Siegelstreifen an seinem einen Ende derartig verbreitert ist, daß dieses Ende nicht durch den Schlitz (5) in der Vortasche (2) hindurchgeschoben werden kann und das andere, gummierte Ende des Siegelstreifens (6) abgeschrägt ist. 3. Geldscheintasche nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß alle den Wert der in der Tasche befindlichen Geldscheine darstellenden Kennzeichen, wie Farbe und Aufschrift, von dem Siegelstreifen getragen werden.
  3. In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Patentschriften Nr. 720 028, 875 394; deutsche Gebrauchsmuster Nr. 1689 282, 1724 124; USA.-Patentschrift Nr. 1719 040; britische Patentschrift Nr. 521568.
DED26198A 1957-08-12 1957-08-12 Mehrfach verwendbare, durch Siegelstreifen verschliessbare Geldscheintasche Pending DE1115892B (de)

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Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE1115892B true DE1115892B (de) 1961-10-26

Family

ID=7038810

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DED26198A Pending DE1115892B (de) 1957-08-12 1957-08-12 Mehrfach verwendbare, durch Siegelstreifen verschliessbare Geldscheintasche

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DE (1) DE1115892B (de)

Citations (6)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US1719040A (en) * 1927-06-16 1929-07-02 Barol Hugo Lady's hand bag
GB521568A (en) * 1938-11-22 1940-05-24 Alice Farrell Toilet soap container and cloth
DE720028C (de) * 1940-07-04 1942-06-27 August Wenke Geldscheintasche mit Klappdeckel
DE875394C (de) * 1951-11-20 1954-03-22 Walter Lennartz Huelle aus durchscheinender, verschweissbarer Kunststoffolie
DE1689282U (de) * 1954-09-20 1954-12-16 Klein & Hartmann G M B H Vorzugsweise durchsichtige huelle, insbesondere fuer ausweise, schriftstuecke u. dgl.
DE1724124U (de) * 1956-03-01 1956-06-14 Kurt Bergemann Falttasche aus kunststoff mit eingesenkten hohlraeumen auf den aussenseiten der tasche.

Patent Citations (6)

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