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Dammtür für den Grubenbetrieb Bei Dammtüren wurde vielfach eine Verriegelung
verwendet, die aus mindestens einem langen balkenartigen oder bügelförmigen Spannriegel
besteht, der in der Spannlage die ganze Türbreite übergreift. Derart schwere Riegel
haben erhebliche Nachteile in der Handhabung und Anordnung. Es ist weiterhin bekannt,
an Stelle der schweren Riegel mehrere kleinere Verriegelungskörper vorzusehen. Beispielsweise
sollten bei einer Dammtür im Mittelteil des Türhohlraumes horizontal schwenkbare
lange Spannbolzen verwendet werden, die an auf den Türrahmen aufgesetzten Konsolen
verspannbar waren. Diese durch schräge Spannbolzen erfolgte Verspannung ist ungünstig.
Bei den in der Praxis gewünschten engen Türrahmen ist die Betätigung der Spannmuttern
auf den Konsolen schwierig. Bei geöffneter Tür bilden die langen, aus dem Türhohlraum
vorstehenden Spannbolzen behindernde Elemente, die eine Gefährdung bei der Streckenbefahrung
darstellen.
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Bei Schottentüren für Schiffe ist es bekannt, an der Außenseite eines
flachen Türrahmens kurze Spannbolzen gelenkig zu befestigen und an den Schottentüren
zur Seite hin über die Türränder vorstehende gegabelte Halteglieder anzuordnen.
Diese Anordnung der Spannbolzen und Halteglieder befindet sich auf der in Öffnungsrichtung
der Tür befindlichen Seite. Für Dammtüren im Bergbau ist diese Anordnung unbrauchbar,
weil die Verriegelungselemente nicht zugänglich wären. Aber auch in der Verlegung
dieser Verriegelung zur Innenseite des Türrahmens ist keine zweckmäßige Lösung erkennbar,
weil die Verriegelungselemente in unerwünschter und störender Weise in den Durchgangsquerschnitt
vorstehen würden.
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Es sind ferner Exzenterverriegelungen bekannt, wobei diese Exzenterriegel
entweder im breit bemessenen Türrahmen oder im Randbereich der Tür gelagert wurden.
Die Erfindung befaßt sich nicht mit Verriegelungen dieser Art.
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Die Erfindung betrifft nun eine Dammtür für den Grubenbetrieb, wobei
zwischen dem benachbarten Randbereich der hohlgewölbten Tür und des Türrahmens an
mehreren über den Türumfang verteilten Stellen voneinander unabhängige Verriegelungskörper
angeordnet sind, die jeweils aus einem im Türhohlraum gelenkig gelagerten Spannbolzen
und einem mit dem Türrahmen verbundenen gegabelten Halteglied gebildet sind. Diese
Grundbauart wird erfindungsgemäß dadurch verbessert, daß die Spannbolzen mit den
Spannbolzenlagern derart bemessen und im Türhohlraum angeordnet sind, daß sie in
ihrer Ruhestellung in ganzer Länge in den Türhohlraum eintreten, und die Halteglieder
in entsprechend großen Seitenkammern des Türrahmens auf Gelenkbolzen derart gelagert
sind, daß die Halteglieder aus ihrer Verriegelungsstellung innerhalb des Türquerschnittes
ebenfalls völlig aus dem Türquerschnitt in die Seitenkammern zurückschwenkbar sind.
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Diese auf der zugänglichen Seite der Tür vorgesehenen Spannbolzen
und Halteglieder sind nur zum Zeitpunkt der Verriegelung in den lichten Türquerschnitt
bzw. Rahmenquerschnitt hineingeschwenkt und daher gut zugänglich und leicht zu bedienen.
Trotz der gelenkigen Lagerung dieser Verriegelungsteile können diese infolge ihrer
geringen Länge ausreichend kräftig gehalten werden, ohne daß damit Bedienungserschwerungen
eintreten. Hohe Verspannungskräfte sind infolge der guten Bedienungsmöglichkeit
der Spannmuttern und der senkrecht zur Tür liegenden Spannrichtung erzielbar. Sobald
die Verriegelung aufgehoben wird, können die Halteglieder und die Spannschrauben
in die Ausnehmungen des Türrahmens und des Türhohlraumes zurückgeschwenkt werden.
Die Verriegelungselemente liegen mithin bei geöffneter Tür außerhalb des lichten
Durchgangsquerschnittes.
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Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung wird bei Dammtüren, die
in bekannter Weise mit U-förmigem Türrahmenquerschnitt mit geneigt zur Streckenlängsachse
gerichtetem- Steg und ungleich langen Schenkeln sowie parallel zur Streckenlängsrichtung
verlaufenden Querwänden versehen sind, wobei der lange Schenkel außenseitig die
Türdichtung trägt, eine vorteilhafte Bauart dadurch erzielt, daß die Gelenkbolzen
der im Türrahmen gelagerten Halteglieder nahe der Rückseite des langen Schenkels
des Rahmenprofils angeordnet und in den Querwänden des Rahmenprofils derart gelagert
sind, daß die Halteglieder in der Schließstellung neben dem Schwenkbolzen gegen
die Innenseite des Rahmenschenkels
abgestützt sind. Bei dieser Bauart
erfordert .die Unterbringung der Verriegelungsteile nur einen sehr geringen Raum,
und es wird neben einer einfachen Lagerung der gegabelten Halteglieder auch eine
sichere Abstützung derselben für den Verspannungszeitraum erzielt. . . . .
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Ein weiteres zweckmäßiges Merkmal der Erfindung besteht darin, daß
jeweils die am Türrahmen befestigten Halteglieder und die an der Tür befestigten
Spannbolzen um gleichachsig angeordnete Gelenkbolzen schwenkbar sind. Es wird in
diesem Fall trotz der für sämtliche Riegelteile vorgesehenen gelenkigen Lagerung
eine Vereinfachung des Verriegelungsvorganges erzielt, weil nunmehr die Spannbolzen
und die Halteglieder stets gegeneinanderschwenken und ein sicheres, schnelles Verriegeln
zulassen.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung veranschaulicht.
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Fig. 1 zeigt eine geschlossene Dammtür in Ansicht; Fig. 2 ist ein
Querschnitt zu Fig. 1; Fig. 3 zeigt einen Seitenteil einer verschlossenen Dammtür
im Querschnitt; Fig.4 zeigt entsprechend Fig. 3 einen Teil einer Dammtür im Querschnitt,
jedoch in geöffnetem Zustand.
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Der in der Grubenstrecke festgelegte, beispielsweise eingemauerte
oder einzementierte Türrahmen 1 besteht bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
aus vier winkelförmigen Segmenten, die an den Stoßstellen kleine Flansche tragen,
die vernietet oder verschraubt werden. Diese Rahmenabschnitte haben ein im wesentlichen
U-förmiges Profil, wobei der Steg des Profils geneigt zur Streckenachse gerichtet
ist, und zwar derart, daß von dieser Schrägfläche der bei geschlossener Tür auf
letztere wirkende Druck in die Streckenwand übertragen wird. Der Türrahmen erhält
dadurch einen festen Sitz. Die Schenkel dieses U-Profils sind ungleich lang, wobei
der längere Schenkel 2 außenseitig die Anlagefläche für eine Dichtung 3 trägt. Die
Dichtung kann in einer Nut dieses Schenkels 2 befestigt sein, sie kann aber auch
in einer Nut des Randes der Tür 4 gelagert sein. Auch ist es möglich, in beiden
gegeneinandergerichteten Bereichen von Tür und Rahmen einen Teil der Dichtung vorzusehen.
Zwischen dem langen Schenkel 2 und dem kurzen Schenkel 5 sind Querwände 6 befestigt,
z. B. eingeschweißt. Es werden auf diese Weise mehrere kammerartige Ausnehmungen
in Längsrichtung der Rahmensegmente aufeinanderfolgend gebildet, wobei diese Ausnehmungen
7 nach der Streckenseite hin offen sind. Die Tür 4 ist nach der Innenseite des Grubengebäudes
hin gewölbt, und es sind in dem Türhohlraum rechtwinklig zueinander stehende Stegbleche
8 eingeschweißt oder in sonstiger Weise befestigt. Durch diese Stegbleche werden
eventuell neben der Versteifung auch Kammern gebildet, von denen nunmehr die äußeren
Kammern zur Aufnahme von Verriegelungsgliedern dienen, die nachstehend noch näher
beschrieben sind.
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Die Tür 4 und der Rahmen 1 sind an einer senkrechten Längsseite mittels
Scharnier oder Angeln 9 gekuppelt. Das Scharnier ist so ausgebildet, daß ein ausreichend
großes Spiel verbleibt, damit die Tür fest gegen den Rahmen 1, und zwar gegen die
langen Schenkel 2 des Rahmens, verspannt werden kann. Das Gelenk 9 ist außerdem
derart weit von der den lichten Querschnitt begrenzenden Innenkante der langen Schenkel
2 abgesetzt, daß die Tür in geöffnetem Zustand völlig außerhalb des lichten Streckenquerschnittes
liegt. Es ist wesentlich, daß durch diese lediglich aus Sicherheitsgründen vorgesehene
Dammtür auf keinen Fall eine unerwünschte Verengung des lichten Streckenquerschnittes
eintritt.
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Um eine-einfache, aber feste und schnelle Verriegelung der Tür mit
dem Rahmen zu ermöglichen, sind an dem Türrahmen 1 und an den Randbereichen der
Tür 4 an jeder der beiden Längs- und Querseiten mehrere jeweils paarweise zusammengehörende,
ineinanderschwenkbare und sich dabei verhakende gegabelte Halteglieder
10 und Spannbolzen 11 befestigt. In manchen Fällen kann man in jeder
der Seitenkammern 7 des Rahmens ein solches Verriegelungspaar 10, 11 vorsehen.
Es genügt aber in vielen Fällen, erst jede zweite Seitenkammer mit den Verriegelungsgliedern
auszurüsten, wie dies aus Fig. 1 der Zeichnung ersichtlich ist. Es ist natürlich
auch eine andere Aufteilung möglich. Das jeweils dem Rahmen 1 zugeordnete Halteglied
10 ist auf einem Gelenkbolzen 12 gelagert. Der Gelenkbolzen 12 ist in der
Querwand 6 gelagert. Die Verriegelungsglieder sind daher jeweils in der Ebene der
Querwände 6 schwenkbar. Der Gelenkbolzen 12 ist in geringem Abstand von dem langen
Rahmenschenkel 2 und etwa in der Mitte dieser Schenkellänge angeordnet. Dadurch
kann das Halteglied 10 in der aus Fig. 4 ersichtlichen Weise vollständig
in die Seitenkammer 7 ausgeschwenkt werden. Die Kammer ist aber derart groß und
offen, daß ein leichtes Erfassen des Haltegliedes möglich ist, wenn ein Schließen
der Tür erforderlich wird. In der Schließstellung stützt sich dieses Halteglied
10 mit der der Tür zugewendeten Längsseite 13 gegen die Innenseite des langen Schenkels
2 des Rahmenprofils ab. Die Schwenkbewegung wird hierdurch begrenzt. In dieser Stellung
bildet das Halteglied eine feste Konsole für den Angriff des Spannbolzens 11. Der
Spannbolzen 11 trägt eine oder mehrere Muttern 14. Das der Tür zugewendete Ende
des Spannbolzens ist mittels Öse auf einem Gelenkbolzen 15 gelagert, der in einer
der Seitenkammern des Türhohlraumes in einem kleinen Spannbolzenlager 16 befestigt
ist. Die Gelenkbolzen 15 und 12 sind parallel gerichtet, so daß in der Schließstellung
der Tür die jeweils ein Paar bildenden Verriegelungsglieder gegeneinandergeschwenkt
werden können, wobei sich der Spannbolzen 11 in den Gabelausschnitt
17 des Haltegliedes 10 einlegt. An Stelle der Muttern 14 könnten auch Exzenter
oder Keile verwendet werden. Es ist jedoch vorteilhaft, wenn sämtliche Teile mit
der Tür bzw. dem Rahmen verbunden bleiben können, so daß lediglich ein Gegeneinanderschwenken
der Riegelglieder notwendig ist, bevor die Verspannung durchgeführt wird. Auch der
Spannbolzen 11 kann in die zugehörige seitliche Kammer oder Ausnehmung des
Türhohlraumes eingeschwenkt werden, und zwar sogar über das Maß hinaus, welches
in Fig. 4 veranschaulicht ist. Bereits in der Stellung nach Fig. 4 sind die Verriegelungsteile
aus dem durch den Türrahmen bestimmten lichten Querschnitt der Strecke herausgeschwenkt
und können keinen Anlaß zu Störungen geben.
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Es können den Spannbolzen Federelemente zugeordnet werden, welche
in der Ruhestellung bewirken, daß die Spannbolzen stets in den Türhohlraum eingeschwenkt
bleiben. Es können aber auch schnappriegelartige Federelemente verwendet werden,
welche den Spannbolzen festhalten. In ähnlicher Weise
könnte man
dies auch bei den anderen am Türrahmen gelagerten Riegeln vorsehen, obwohl für ein
derartiges Festlegen der einzelnen Teile keine Notwendigkeit besteht, weil die Tür
nur im Falle drohender Gefahr geschwenkt und geschlossen wird.
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Lediglich der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, daß
die Tür 4 selbstverständlich auf der inneren Seite des Türrahmens des Grubengebäudes
angeordnet und auch nach dieser Seite durchgewölbt ist, damit bei den zu erwartenden
hohen Türbelastungen kein Durchdrücken der Tür erfolgt.