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Aufblasbare Luftmatratze Die Erfindung bezieht sich auf eine aufblasbare
Luftmatratze, welche aus einer oder mehreren luftdichten Zellen besteht, z. B. aus
gummiertem Gewebe oder Kunststoffmaterial, in die Luft durch Einblasen oder Einpumpen
eingeführt werden kann.
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Derartige Luftmatratzen sind nicht genügend wärmeisolierend, was eine
Folge der Tatsache ist, daß die in der Luftmatratze vorhandene Luft frei zirkulieren
kann. Die Wärme kann auf Grund der Leitfähigkeit des Materials durch die äußere
dünne Wandung leicht abgeführt werden. Man muß aus diesem Grunde auf derjenigen
Seite der Luftmatratze, auf welcher geschlafen wird, eine Wolldecke oder eine andere
isolierende Auflage vorsehen, damit dem Körper genügend Wärmeschutz geboten wird.
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Nun werden Luftmatratzen besonders in solchen Fällen gebraucht, bei
denen der Umfang und das Gewicht der mitgeführten Gegenstände äußerst gering sein
muß, wie beispielsweise beim Camping. Deshalb ist es wesentlich, daß die isolierende
Auflage, mit welcher die Luftmatratze überdeckt werden muß, gleichfalls das kleinstmögliche
Volumen und Gewicht hat. Man bringt deshalb für diesen Zweck auf der Luftmatratze
eine Schicht aus Schaumkunststoff mit offenen oder geschlossenen Zellen auf. Eine
derartige Auflage wird jedoch vom Gewicht des Körpers zusammengepreßt, wodurch deren
isolierende Wirkung herabgesetzt wird, so daß bei einem Schaumkunststoff mit offenen
Zellen eine Auflage von wenigstens 1,5 bis 2 cm Dicke erforderlich ist, während
bei Verwendung eines Schaumkunststoffes mit geschlossenen Zellen eine Auflage von
0,5 cm Dicke ausreicht. Während indessen der Schaumkunststoff mit
offenen Zellen sich beim festen Zusammenrollen auf etwa ein Drittel seines ursprünglichen
Volumens zusammendrücken läßt, kann das Material mit geschlossenen Zellen in der
Praxis kaum zusammengepreßt werden, so daß das zu handhabende Volumen während des
Transportes der Luftmatratze in beiden Fällen annähernd gleich groß ist. In bezug
auf die Verwendung einer Wolldecke ist also nicht viel gewonnen.
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Es ist auch schon vorgeschlagen worden, die obere Schicht der Luftmatratze
außen mit Velveton zu bekleiden, wodurch eine samtartige Auflage geschaffen wird.
Dies hat den Vorteil, daß Luftmatratze und Isolierschicht zu einer Einheit kombiniert
werden, jedoch bringt diese Velvetonschicht ein erhebliches Verpackungsvolumen und
Gewicht mit sich, wenn die Isolation einigermaßen vergleichbar sein soll.
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Es ist ferner bekannt, in eine Luftmatratze ein leichtes kompressibles
Material einzufüllen, welches sich im aufgeblasenen Zustand der Matratze ausdehnt
und den ganzen Innenraum ausfüllt. Als ein solches isolierendes Material sind vorzugsweise
Eiderdaunen genannt worden.
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Da ein derartiges Material keinen inneren Zusammenhang hat, ist man
gezwungen, viel Material einzubringen, damit sich beim Aufblasen der ganze Innenraum
füllt. Tut man dies nicht, so ruht das Material auf dem Boden. Es befindet sich
also an der falschen Stelle, wo es für die Wärmeisolierung der oberen Schicht am
wenigsten effektiv ist. Um den ganzen Raum zu füllen, ist jedoch eine erhebliche
Menge Material notwendig, was bei dem bevorzugten Material Eiderdaunen bedeutet,
daß die Luftmatratze recht teuer wird, ganz abgesehen von dem immerhin erheblichen
Gewicht der gefüllten Matratze. Ferner ist eine besondere Konstruktion notwendig,
um das Material einigermaßen in seiner Lage festzuhalten. Es müssen daher Maßnahmen
getroffen werden, um zu verhindern, daß die Eiderdaunen während des Entleerens der
Matratze durch das Ventil ins Freie treten. Dies erfordert die Anordnung eines Filters,
wodurch aber das Aufblasen und Entleeren der Matratze erschwert wird.
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Zweck der Erfindung ist nun, eine Luftmatratze zu schaffen mit sehr
guten isolierenden Eigenschaften, bei welcher die obenerwähnten Nachteile beseitigt
sind und außerdem eine beträchtliche Ersparnis an Gewicht erreicht wird.
Bei
einer aufblasbaren Luftmatratze, deren obere Liegefläche mit einer biegsamen, die
Wärme haltenden Schicht versehen ist, wird dieser Zweck erfindungsgemäß dadurch
erreicht, -daß die die Wärme haltende Schicht auf der Unterseite der oberen Liegefläche
angebracht - ist und aus Schaumstoff od. dgl. von offene Zellen aufweisender
oder schwammartiger Struktur besteht. Dadurch, daß die Wärme haltende Schicht sich
auf der Unterseite der oberen Liegefläche befindet, wird diese Schicht von dem auf
der Matratze ruhenden Körper nicht zusammengepreßt. Sie behält also auch bei geringer
Stärke immer die gleiche wärmeisolierende Wirkung. Es kann nun ohne Bedenken ein
Schaumkunststoff mit offener Zellenstruktur verwendet werden, welcher sich ja zu
einem geringen Verpackungsvolumen zusammenpressen läßt. Es hat sich herausgestellt,
daß eine Schicht von etwa 5mm Stärke ausreicht, und zwar aus einem sehr leichten
Material mit einem spezifischen Gewicht von 0,03 oder weniger, so daß mit
der Maßnahme nach der Erfindung das Gewicht der Luftmatratze kaum erhöht wird, was
ebenfalls vom Verpackungsvolumen gesagt werden kann.
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Das isolierende Schaumstoffmaterial befindet sich nach der Erfindung
an der Stelle, wo es am meisten wirksam ist, weil es den Körper unmittelbar gegen
die wärineabführende Wirkung der zirkulierenden Luft in den Zellen der Matratze
schützt. Die Tatsache, daß die Schaumstoffschicht ein zusammenhängendes Ganzes bildet,
ist wichtig, da es nur dadurch mit Gewißheit möglich ist, dafür zu sorgen, daß die
isolierende Schicht sich auch wirklich auf der Unterseite der oberen Liegefläche
befindet.
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Die Erfindung ist nicht nur auf die Anwendung von Schaumkunststoffen
als Isolationsmaterial beschränkt. Selbstverständlich können auch andere Schaumstoffe
Verwendung finden. Es ist außerdem unwichtig, auf welche Weise die isolierende Schicht
aufgebracht oder befestigt ist.
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Bei einer bekannten Luftmatratze mit in Längserstreckung in rohrartige
Räume unterteiltem Textilüberzug und in diese eingeschobenen, einzeln aufblasbaren
Rohrzellen aus Kunststoffolie ist erfindungsgemäß die Wärme haltende Schicht jeweils
in der oberen Innenwandung der Rohrzellen angebracht.
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Die Erfindung ist in mehreren Ausführungsbeispielen in der Zeichnung
dargestellt. Es zeigt Fig. 1 die schaubildliche schematische Darstellung
einer Luftmatratze aus beispielsweise Plastikfolie mit aufblasbaren Röhren und Ficr.
2 eine andere Ausführun-sform der Luftmatratze, bei welcher in die röhrenförinigen
Hohlräume der Matratze getrennte aufblasbare Röhren eingeschoben sind.
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Die in Fig. 1 dargestellte Luftmatratze 1 besteht aus
Plastikfolie mit geschweißten Nähten oder Fugen 2, wodurch Röhren 3 gebildet
werden, von denen jede getrennt aufgeblasen werden kann. Das Gewicht einer derartigen
Luftmatratze ohne Isolierschicht und mit einer üblichen Breite von 70 cm,
einer Läng ,e des Kopfkissens von 38 cm und einer Länge des übrigen Teiles des Bettes
von 150 cm beträgt etwa 1000 g und hat ein Verpackungsvolumen von
1,5 dm3.
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- In -jeder Röhre ist vor dem Schweißen eine Schicht Schaumkunststoff
4 von etwa 0,5 cm Dicke angebracht. Diese Schicht ist in jeder Röhre als
Streifen von derselben Länge und Breite, wie sie die Röhre selbst aufweist, beispielsweise
durch Ankleben, am oberen Teil der Röhreninnenseite befestigt. In diesem Fall beträgt
das Gewicht des Schaumkunststoffes etwa 250 g, während das Gesamtgewicht
des Luftbettes einschließlich Isolierung infolgedessen etwa 1250 g ausmacht.
Das Verpackungsvolumen des Bettes beträgt etwa 3,2 dm3.
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Dagegen weist eine separate Schicht Schaumkunststoff in einer Stärke
von 1,5 cm ein Verpackungsvolumen von 5 dm3 auf mit einem Gewicht
von 750 g.
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Eine separate Schicht von Schaumstoff mit geschlossenen Zellen und
einer Stärke von 0,5 cm hat ebenfalls ein Verpackungsvolumen von
5 dm3, so daß man bei einer Luftmatratze mit getrennter Isolierungsschicht
ein Gesamtvolumen von 6,5 dm3 zu transportieren hat. Das Gewicht ist hierbei
ebenfalls größer. Man hat dann eine Luftmatratze mit dem gleichen Grad der Wärmeisolierung,
wie ihn die Matratze nach der Erfindung aufweist, deren Verpackungsvolumen und Gewicht
jedoch wesentlich geringer sind.
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Eine noch leichtere Luftmatratze kann mit der Konstruktion nach Fig.
2 gewonnen werden. Bei letzterer Matratze ist eine doppelte Schicht aus dünnem Textihnaterial
durch Nähte 2 unterteilt, wodurch sich Röhren 3 ergeben. In diese Röhren
sind einzeln aufblasbare Rohrzellen aus Kunststofffohe eingeschoben, welche mit
einer Schaumkunststoffschicht 4 in gleicher Weise ausgerüstet sind, wie vorstehend
beschrieben worden ist.