-
Krankentransportfahrzeug mit als waagerecht geteilte Klappe ausgebildeter
hinterer Ladetür Die Erfindung bezieht sich auf ein Krankentransportfahrzeug mit
als waagerecht geteilte Klappe ausgebildeter hinterer Ladetür, deren obere Hälfte
um eine etwa in Höhe des Fahrzeugdaches angeordnete Querachse schwenkbar ist und
deren untere Hälfte als Absetzfläche beim Be- und Entladen des Fahrzeuges dient.
-
Fahrzeuge, die mit hinteren Ladetüren der genannten Art ausgestattet
sind, sind bereits bekannt. Insbesondere hat sich die Anbringung von derartigen
hinteren Ladetüren deshalb als vorteilhaft erwiesen, weil einmal eine Türöffnung
von voller Laderaumhöhe dadurch hergestellt werden kann, daß die obere Klappe in
Hjhe des Fahrzeugdaches gelagert wird und somit auch auf einem fahrbaren Krankentransportstuhl
sitzende Personen ohne weiteres ein- oder ausgeladen werden können, und weil andererseits
bei einer derartigen Anordnung die untere Klappe der Ladetür sowohl beim Be- und
Entladen von Krankentragen wie auch Krankenfahrstühlen als Absetzfläche dient. Hierdurch
werden besondere Einrichtungen überflüssig, die bei den früheren, um eine senkrechte
Achse drehbaren Türen dazu verwendet wurden, den Tragsessel oder die Krankentrage
beim Einladen zunächst vorn abzusetzen, damit der vorn gehende Krankenträger zur
Seite treten konnte.
-
Da jedoch bei den heute üblichen, zumeist aus Lieferwagen- oder Personenwagentypen
entwickelten Krankentransportfahrzeugen der Hinterachstunnel und die Radläufe in
den Laderaum hineinragen, müssen die die Krankentrage bzw. den Tragsessel aufnehmenden
Bühnen entsprechend höher eingebaut werden, damit sie waagerecht oberhalb der genannten,
in den Laderaum hineinragenden Teile liegen.
-
Die Bühnen zur Aufnahme der Krankentragen bilden somit einen Zwischenboden
oberhalb des eigentlichen Fahrzeugbodens bzw. sind die Führungsschienen für die
Krankentragen auf einem solchen Zwischenboden befestigt. Der Raum unterhalb des
Zwischenbodens kann zur Aufnahme z. B. des Reserverades, eines zusammengelegten
Krankenfahrstuhls, zusammengelegter Krankentragen oder sonstiger Hilfseinrichtungen
ausgenutzt werden.
-
Wenn bei einem auf diese Weise ausgebildeten Krankentransportfahrzeug
die untere Türklappe an der Hinterkante des Fahrzeugbodens angelenkt ist, bildet
sich bei geöffneter Ladetür eine Stufe oder ein Absatz zwischen der durch die Tür
gebildeten Fläche und der Oberseite des Zwischenbodens. Die untere Türklappe kann
daher nicht als Absetzfläche verwendet werden, von der aus die Trage oder der fahrbare
Tragstuhl in den Laderaum hineingeschoben werden
kann. Zweck der vorliegenden Erfindung
ist es daher, bei der hinteren, als waagerecht geteilte Klappe ausgebildeten Ladetür
eines Krankentransportfahrzeugs, die unter anderem den Vorteil hat, daß sie die
volle Türöffnung freigibt, ohne gleichzeitig seitlich über den Fahrzeugumriß hinauszuragen
und den übrigen Straßenverkehr zu stören, wie dies bei um senkrechte Achsen öffnende
Ladetüren der Fall ist, die untere Türklappe in der Weise anzubringen, daß sie als
Absetzfläche beim Einschieben von Krankentragen bzw. Fahrstühlen auf den Zwischenboden
verwendet werden kann, gleichzeitig aber bei geschlossener Ladetür bis zur Fahrzeugunterkante
oder zum eigentlichen Fahrzeugboden nach unten reicht.
-
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die untere
Türklappe aus einer die rückwärtige Ladeöffnung vom unteren Fahrzeugboden aus abschließenden
Verschlußstellung in eine einem Zwischenboden im Fahrzeug entsprechende waagerechte
Beladestellung klappbar ausgebildet ist. Nach einer weiteren vorteilhaften Form
der Erfindung ist die Anordnung in der Weise ausgebildet, daß die untere Türklappe
in seitlich der Türöffnung und höhenmäßig zwischen dem Fahrzeugboden und dem Zwischenboden
angeordneten Scharnieren um eine außerhalb der Türfläche verlaufende Achse drehbar
ist und im Scharnier angeordnete Anschläge die niedergeschwenkte Klappe in gleicher
Ebene mit dem Fahrzeugzwischenboden halten. Durch diese Anbringung der Schwenkachse
für die untere Türklappe führt diese beim Öffnen, wenn man die Unterkante der Klappe
betrachtet, eine bogenförmige, nach oben und hinten gerichtete Bewegung aus, an
deren Ende die Türinnenffäche mit dem Fahrzeugzwischenboden in einer Ebene liegt.
Um eine möglichst stoßfreies Einschieben der Krankentrage zu gewährleisten, kann
an
der Hinterkante des Fahrzeugzwischenbodens ein an sich bekanntes,
die Fuge zwischen geöffneter Türklappe und Zwischenboden abdeckendes Blech od. dgl.
angelenkt sein. Dieses Blech kann mit Hilfe von Federn in Richtung zur Türklappe
hin gedrückt werden, so daß es die nach hinten verlaufende Klappbewegung der Tür
mitmacht, während es beim Hochschwenken der Türklappe zwangläufig wieder in seine
Ausgangsstellung aufgerichtet wird. Durch die Federn werden gleichzeitig störende
Geräusche während der Fahrt vermieden. Wenn es sich um ein besonders großes Fahrzeug
mit entsprechend großer hinterer Ladetür handelt oder wenn mit Rücksicht auf das
Äußere des Fahrzeugs nur verhältnismäßig schwache Scharnierlappen angebracht werden
sollen, können an der unteren Türklappe oder der Stoßstange des Fahrzeugs oder an
beiden die geöffnete Klappe abstützende Einrichtungen angebracht sein. Diese Einrichtungen
können ohne weiteres so ausgebildet werden, daß sie das äußere Bild nicht stören.
Nach einer weiteren vorteilhaften Form der Erfindung ist die Höhe der unteren Türklappe
so bemessen, daß sie mindestens der Breite einer Krankentrage entspricht.
-
Hierdurch ist es möglich, eine zusammengelegte, nicht benötigte Krankentrage
hochkant in den Laderaum einzuschieben, ohne die ganz hintere Türöffnung frei machen
zu müssen. Gleichzeitig ist es möglich, beispielsweise bei starkem Regen oder Wind
einen Kranken nur bei geöffneter unterer Türhälfte ein- oder auszuladen, so daß
ein oder mehrere andere im Laderaum befindliche Kranke durch Witterungsunbilden
nicht übermäßig belästigt werden.
-
Weitere vorteilhafte Einzelheiten sind an Hand der Zeichnung nachfolgend
beispielhaft näher erläutert.
-
Es zeigt Fig. 1 die hintere Hälfte eines Krankentransportfahrzeugs
nach der Erfindung mit geöffneter hinterer Klapptür in der Seitenansicht, Fig. 2
einen Teilschnitt durch die untere Türklappe bei geschlossener Tür und Fig. 3 eine
der Fig. 2 entsprechende Darstellung bei geöffneter unterer Türklappe.
-
Wie Fig. 1 zeigt, ist über dem Fahrzeugboden 1 im Laderaum ein Zwischenboden
2 angeordnet, der oberhalb des Hinterachstunnels eine waagerechte Bühne zum Einschieben
von Krankentragen oder Tragstühlen bildet. Die obere Klappe 3 der geteilten hinteren
Ladetür ist im Bereich der hinteren Dachkante des Fahrzeugs schwenkbar gelagert
und wird mittels Federkraft in geöffneter Lage gehalten. Die untere Türklappe 4
reicht bis zum eigentlichen Fahrzeuboden 1 (Fig. 2) und entspricht in ihrer Höhe
mindestens der Breite einer Krankentrage. Die die untere Türklappe haltenden Scharnierplatten
5 sind seitlich der Türöffnung am Fahrzeug befestigt und mit Anschlägen 6 versehen.
Die entsprechenden Scharnierplatten 7, die mit der Türklappe fest verbunden sind,
sind ebenfalls mit Anschlägen 8 ausgestattet. Mit 9 ist der Gelenkzapfen des Scharniers
bezeichnet. Die Anschläge 6 und 8 sind in der Weise angeordnet, daß sie die herabgeschwenkte
untere Türklappe 4 in einer dem Zwischenboden 2 im Fahrzeug entsprechenden Stellung
halten.
-
Eine vorzugsweise an der Hinterkante des Zwischenbodens 2 um die
Querachse 10 schwenkbare Abdeckung 11 schließt bei geöffneter unterer Klappe
die
zwischen Klappe und Zwischenboden entstehende Fuge, so daß eine Krankentrage oder
ein Tragstuhl stoßfrei ein- oder ausgefahren werden kann.
-
Wenn mit Rücksicht auf das Äußere des Fahrzeugs die Scharnierplatten
5 und 6 klein gehalten werden sollen, können zusätzlich bekannte, die geöffnete
Klappe 4 abfangende Einrichtungen, wie z. B. eine Schere, Kette od. dgl., angeordnet
werden. Es ist fernerhin möglich, zusätzliche Abstützungen für die geöffnete Klappe
anzubringen, die entweder an der Klappe selbst befestigt sind und sich auf die Stoßstange
des Fahrzeugs abstützen bzw. umgekehrt an der Stoßstange befestigt sind und einen
Anschlag für die geöffnete Klappe bilden. Es ist auch möglich, sowohl an der Klappe
wie an der Stoßstange geeignete Stützelemente vorzusehen.
-
Da die Breite der die hintere Ladetür bildenden Klappen im wesentlichen
mit der Fahrzeugbreite übereinstimmt, können bei einem mit zwei nebeneinander angeordneten
Tragen ausgestatteten Transportfahrzeug beide Tragen unabhängig voneinander ein-und
ausgeladen werden.