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Schubzentrifuge mit in beiden Hubrichtungen das Schleudergut austragendem
Schubboden Die Erfindung betrifft eine Schubzentrifuge mit mehrstufiger Siebtrommel
zur Entwässerung von kristallinem Schleudergut, bei der der Ausstoß des Schleudergutes
in beiden Hubrichtungen erfolgt.
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Schubzentrifugen mit mehrstufiger Siebtrommel zur mehrfachen Umschichtung
und zur Erzielung eines hohen Trocknungsgrades, bei denen der Ausstoß des von der
Mutterlauge getrennten Feststoffes in nur einer Hubrichtung erfolgt, sind bekannt.
Die übertragung dieser bekannten Ausführungen auf Schubzentrifugen, bei denen der
Ausstoß des Schleudergutrückstandes in beiden Hubrichtungen erfolgt, ist nicht möglich,
da die die einzelnen Trommelstufen bewegenden Schubgestänge das Austragen des Schleudergutrückstandes
nach der Trommelbodenseite behindern.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die bereits vorgeschlagene,
nach beiden Hubrichtungen austragende Schubzentrifuge zu einer mehrstufigen, nach
beiden Seiten austragenden Schubzentrifuge auszubilden.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß auf dem Umfang
des auf einer Hohlwelle sitzenden Trommelbodens Stege angeordnet sind, die über
Verbindungsstücke mit einer axial unbeweglichen Schleudertrommel verbunden sind.
Diese Schleudertrommel ist durch Zwischenglieder mit einer weiteren, ebenfalls axial
unbeweglichen Schleudertrommel verbunden. Ein auf der axial bewegten Schubwelle
sitzender Schubboden trägt eine Schleudertrommel mit Verbindungsarmen, an denen
eine weitere Schleudertrommel befestigt ist. Auf dem vorderen Ansatzstück der Schubwelle
ist ein Schubboden angeordnet, dessen Schubring durch Bolzen mit ihm verbunden ist.
Durch das Ineinandergreifen der einzelnen Schleudertrommeln dient jede Schleudertrommel
der ihr nachfolgenden als Schuborgan. Der Schubboden weist auf seinem Umfang öffnungen
für den Austritt des Schleudergutrückstandes auf. Zum Durchgang der Verbindungselemente
der einzelnen Schleudertrommeln erhalten diese - außer der inneren -schlitzartige
axial verlaufende öffnungen.
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Um eine Überdimensionierung der Schubwelle zu vermeiden, erhält die
Hohlwelle eine Verlängerung, auf der der Schubboden axial verschiebbar geführt wird.
Die an dem Trommelboden befestigten Stege sind zum Schutz vor dem austretenden Schleudergut
und, um diesem einen ungehinderten Austritt zu gewähren, über den Rippen des Schubbodens
angeordnet. Zum einwandfreien getrennten Abführen der abgeschleuderten Waschflüssigkeit
und Mutterlauge erhalten die Stege mitumlaufende Fangbleche. Um auf beiden Seiten
der Schleudertrommel und in mindestens einer weiteren Schleudertrommel den Waschprozeß
getrennt vornehmen zu können, sind zu beiden Seiten des Schubringes je zwei Waschkammern
vorgesehen, wobei die inneren Waschkammern über Durchgangsbohrungen der bis in ihren
Bereich ragenden, den Schubring tragenden Bolzen und die beiden äußeren Waschkammern
über Durchgangsbohrungen der anderen, längeren, den Schubring tragenden Bolzen miteinander
verbunden sind.
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Um auch an den Überdeckungen der Schleudertrommeln eine einwandfrei
getrennte Abführung der abgeschleuderten Flüssigkeit zu ermöglichen, sind in den
Schleudertrommeln an deren Austragseiten Ringkanäle vorgesehen, die sich entgegen
der Austragseite der einzelnen Schleudertrommeln etwas konisch erweitern und mit
mindestens einer Spritzlochreihe in Verbindung stehen, wobei ihre Breite der des
Hubweges entspricht.
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Zum Zuführen des Schleudergutes in die Mitte der Einlauftrichter sind
zwei Füllrohre vorgesehen. Das eine Füllrohr mündet in der Mitte des am Schubring
angeordneten Einlauftrichters, und das andere Füllrohr ist in ein das erste Füllrohr
umgebendes Rohr geführt, welches zum zweiten Einlauftrichter führt. Um das Schleudergut
ihren Einlauftrichtern getrennt zuzuführen, weist das innere Füllrohr ein kegelförmiges
Leitblech auf.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des
Erfindungsgegenstandes schematisch dargestellt. Es zeigt Fig. 1 einen Längsschnitt
durch die Siebtrommel der mehrstufigen Schubzentrifuge mit beiderseitigem Schleudergutausstoß,
Fig. 2 eine Ansicht der Füllrohranordnung und Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie
A-B in Fig. 1 zur Ansicht der Stege am Trommelboden und der Austrittöffnungen des
Schubbodens.
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Auf der Hohlwelle 1 ist der Trommelboden 2 befestigt, der auf seinem
äußeren Umfang Stege 3 aufweist, die an ihrem anderen Ende zwei oder mehrere Verbindungsstücke
4 fest aufnehmen, an denen eine Schleudertrommel 5 starr angeordnet ist. An dieser
wiederum sind Zwischenglieder 7 vorgesehen, welche eine weitere Schleudertrommel
6 tragen. Die in der Hohlwelle 1 axial bewegliche Schubwelle 8 trägt einen Schubboden
9, der axial verschiebbar auf der Verlängerung 10 der Hohlwelle
1 geführt ist. Auf dem äußeren Umfang des Schubbodens 9 sind Öffnungen 11
für den Austritt des Schleudergutrückstandes vorgesehen, die durch Rippen
12 getrennt werden. Der Schubboden 9 trägt eine Schleudertrommel 13, die
über Verbindungsarme 14 mit einer kleineren Schleudertrommel 15 fest verbunden
ist. Um die Verbindung der einzelnen Schleudertrommeln miteinander zu ermöglichen,
sind auf dem Umfang der Schleudertrommeln 5, 13 und 15 schlitzartig in Achsrichtung
verlaufende Öffnungen 16, 17 und 18 vorgesehen. Auf dem vorderen Ansatzstück 19
der Schubwelle 8 sitzt ein Schubboden 20 mit auf seinem Umfang gleichmäßig
verteilten Bolzen 21 und 22, auf welchen ein Schubring 23 befestigt ist. Der Schubring
23 trägt einen Einlauftrichter 24, und die Bolzen 21 und 22 tragen einen zweiten
Einlauftrichter 25.
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Um einen Waschprozeß zu beiden Seiten des Schubringes 23 durchführen
zu können, sind am Schubboden 20 Waschkammern 28 und 29 und am Einlauftrichter 25
Waschkammern 30 und 31 angeordnet. Über Durchgangsbohrungen 26 der Bolzen
21 sind die Waschkammern 29 und 31 und über Durchgangsbohrungen 27 der Bolzen 22
die Waschkammern 28 und 30 miteinander verbunden. Der Zulauf für das
Waschmedium der Waschkammern 29 und 31 erfolgt über ein Rohr 32 und für die Waschkammern
28 und 30 über ein Rohr 33.
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In den Schleudertrommeln 5, 6, 13 und 15 sind zum getrennten Abführen
der abgeschleuderten Flüssigkeit Ringkanäle 34, 35, 36 und 37 vorgesehen. Um auch
eine getrennte Rückgewinnung der in den einzelnen Trommelstufen abgeschleuderten
Flüssigkeit, insbesondere der Mutterlauge und der Waschflüssigkeit, zu erzielen,
weist das Gehäuse 38 Trennwände 39 auf, und an den Stegen 3 sind mit diesen umlaufende
Fangbleche 40 angeordnet.
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Um die Stege 3 vor dem aus den Öffnungen 11 austretenden Schleudergut
zu schützen, sind diese jeweils über den Rippen 12 des Schubbodens 9 angeordnet.
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Das in die Mitte des Einlauftrichters 24 führende Füllrohr
41 trägt ein kegelförmiges Leitblech 42 und ist von einem Rohr
43 umgeben. In das Rohr 43,
welches in die Mitte des Einlauftrichters
25 führt, mündet das Füllrohr 44.
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Die Wirkungsweise der beschriebenen Schubzentrifuge ist folgende:
Von den Füllrohren 41 und 44 wird das Schleudergut der umlaufenden
und axial feststehenden Schleudertrommel 6 über die Einlauftrichter 24 und
25 kontinuierlich zugeführt. Durch die von einem nicht dargestellten Servomotor
axial hin- und herbewegte Schubwelle 8 wird der in der Schleudertrommel 6 von der
Flüssigkeit getrennte Feststoff in beiden Hubrichtungen von dem über die Bolzen
21
und 22 mit dem Schubboden 20 verbundenen Schubring 23 in
die Schleudertrommel 15 gestoßen. Das der Schleudertrommel 15 zugeführte
vorgetrocknete Schleudergut wird durch die Schleudertrommel 15,
die über die
Verbindungsarme 14, die Schleudertrommel 13 und den Schubboden 9 mit der
Schubwelle 8 verbunden ist und sich gegenüber der axial feststehenden Schleudertrommel
6 axial bewegt, der nachfolgenden Schleudertrommel 5 zugeführt. Da die Schleudertrommel
5 auch axial feststehend angeordnet ist, wird aus dieser das ihr zugeführte Schleudergut
durch die hin- und herbewegte Schleudertrommel 15 in die nächstfolgende Schleudertrommel
13 gefördert und aus dieser durch ihre Axialbewegung gegen die axial feststehende
Schleudertrommel 5 bewegt und einerseits über den Trommelrand in das Auffanggehäuse
45 und andererseits über die Öffnungen 11 des Schubbodens 9 in das
Auffanggehäuse 46
ausgetragen.
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Da oftmals ein Nachwaschen des Schleudergutrückstandes mit zwei verschiedenen
Waschmedien erforderlich ist, werden der Waschkammer 31 über ein Rohr 32 und der
Waschkammer 30 über ein Rohr 33 Waschflüssigkeiten zugeführt. Die in die Waschkammer
31 eingegebene Waschflüssigkeit strömt durch die Durchgangsbohrung 26 der Bolzen
21 auch in die Waschkammer 29 und benetzt somit durch die in diesen Waschkammern
befindlichen Löcher gleichzeitig beide ihnen zugeordnete Schleudertrommeln. Die
in der Waschkammer 30 befindliche Waschflüssigkeit strömt durch die Durchgangsbohrung
27
der Bolzen 22 in die Waschkammer 28 und gewährleistet auch hier einen Waschprozeß
in den ihnen zugeordneten Schleudertrommeln. Da in vielen Fällen ein getrenntes
Abführen der Mutterlauge und der Waschflüssigkeit nötig ist, weisen die Schleudertrommeln
5, 6, 13 und 15 Ringkanäle 34, 35, 36 und 37 in der Breite des Hubweges auf, in
welchen die Flüssigkeit aufgefangen und über die mit den Ringkanälen in Verbindung
stehenden Spritzlöcher in die durch die Trennwände 39 gebildeten Auffangkammern
des Gehäuses 38 geleitet wird.