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Maximumzählwerk für Zähler, insbesondere für Elektrizitätszähler
Es ist bekannt, bei Zählern, insbesondere bei Elektrizitätszählem, Einrichtungen
vorzusehen, mittels derer der jeweils innerhalb einer Ableseperiode vorkommende
Höchstverbrauch gemessen wird. Weiterhin ist es bereits bekannt, bei den hierfür
immer erforderlichen Schleppeinrichtungen, bei welchen von einem vom Verbrauchszähler
angetriebenen, meist »Mitnehmer« genannten Teil ein die Maximumanzeige bewirkender
Schleppzeiger mitgeschleppt wird, einen zusätzlichen Zeiger oder ein zusätzliches
Zählwerk mitschleppen zu lassen, die beide beim Zurückstellen des Schleppzeigers
jeweils am Ende der Ableseperiode während der ganzen folgenden Ableseperiode auf
dem an ihnen aufgelaufenen Maximumwert stehenbleiben, wodurch der Nachteil vermieden
wird, daß mit der Rückstellung des Schleppzeigers in seine Nullstellung nach dem
Ablesen jeweils am Ende einer Ableseperiode der abgelesene Maximumwert unwiederbringlich
gelöscht, d. h. eine nachträgliche Kontrolle einer tatsächlichen oder nur vermuteten
absichtlichen oder irrtümlichen Falschablesung unmöglich gemacht wird.
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Alle diese Einrichtungen besitzen jedoch den Nachteil, daß der Maximumwert,
wenn auch die Maximumanzeige der beendeten Ableseperiode während der ganzen jeweils
folgenden Ableseperiode noch nachprüfbar ist, immer erst aus der Differenz zweier
Ablesungen errechnet werden muß; denn jeweils nur die Differenz von zwei aufeinanderfolgenden
Ablesungen der nicht in ihre Nullstellung zurückstellbaren geschleppten zusätzlichen
Einrichtung - sei es nun ein zweiter Schleppzeiger oder sei es ein zusätzliches
Zählwerk-, d. h. immer nur die Differenz der abgelesenen Maximumanzeige der beendeten
Ableseperiode und der notierten Maximumanzeige der vorangegangenen Ableseperiode
ergibt den effektiven Maximummeßwert der jetzt beendeten Ableseperiode. Da also
jeweils bei der Ablesung des Maximumwertes der wirkliche Maximummeßwert erst durch
Differenzbildung aus zwei Ablesungen errechnet werden muß, ergibt sich jedesmal
beim Ablesen eine umständliche Rechnerei die zudem - insbesondere beim unerfahrenen
Verbraucher - durch Rechenfehler leicht zu falschen Ableseergebnissen führen kann.
Dieser Nachteil tritt also nicht nur beim Ablesen jeweils am Ende einer Ableseperiode
auf, sondern auch später dann, wenn etwa der Verbraucher während der gerade laufenden
Ableseperiode den Maximumwert der vorherigen Ableseperiode zwecks Kontrolle nochmals
feststellen will.
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Dieser Nachteil wird bei einem bekannten Maximumzähler dadurch vermieden,
daß er zwei je aus einer Anzeigevorrichtung für den Gesamtverbrauch und einer Anzeigevorrichtung
für das Verbrauchsmaximum bestehende Registriervorrichtungen aufweist, die mittels
einer am Ende der Ableseperiode betätigten Umschaltvorrichtung abwechselnd mit dem
Zählertriebwerk gekuppelt werden. Durch eine selbsttätige Rückstellvorrichtung wird
dabei die Maximumanzeigevorrichtung jedesmal erst kurz vor ihrem Wiedereinkuppeln,
d. h. erst am Ende einer Ableseperiode, in die Nullstellung zurückgeführt, so daß
während der ganzen Dauer dieser Periode das in der vorangegangenen Ableseperiode
erreichte Verbrauchsmaximum unmittelbar ablesbar bleibt.
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Das Vorhandensein von zwei vollständigen, voneinander unabhängigen
und abwechselnd mit dem Triebwerk gekuppelten Maximumanzeigevorrichtungen bedeutet
naturgemäß gegenüber den gewöhnlichen Maximumzählem einen Mehraufwand. Die Erfindung
erreicht dasselbe Ziel, am Ende der Ableseperiode eine direkte Ablesung der Maximumanzeige
ohne jedes Rechnen zu ermöglichen, mit einem wesentlich geringeren apparativen Aufwand.
Es wird dazu nur eine einzige Schleppeinrichtung benötigt, wobei beim Rückstellen
der Schleppeinrichtung in ihre Ausgangsstellung jeweils am Ende der Ableseperiode
der Maximumwert nicht gelöscht wird, sondem während der ganzen folgenden Ableseperiode
jederzeit direkt ablesbar erhalten bleibt.
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Gemäß der Erfindung ist eine für sich nullstellbare, getrieblich
an die Rückstelleinrichtung der Schleppanzeige ankuppelbare, zusätzliche Maximumanzeige-
vorrichtung
vorgesehen und derart angeordnet, daß vor der Rückstellung der Schleppeinrichtung
zuerst durch die Bewegung des Rückstellorgans in einer Richtung die Maximumanzeigevorrichtung
in ihre Nullstellung und sodann durch Bewegung des Rückstellorgans in einer anderen
Richtung das geschleppte Organ in seine Ausgangsstellung zurückgestellt und gleichzeitig
mit der Rückstellung des geschleppten Organs der an ihm aufgelaufene Maximumwert
auf die nunmehr von ihrer Nullstellung ausgehende Maximumanzeigevorrichtung übertragen
wird.
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Eine bevorzugte Ausführungsform des Maximumwertes gemäß der Erfindung
ist dadurch gekennzeichnet, daß die Rückstellung der Maximumanzeigevorrichtung auf
Null und die darauffolgende Übertragung des Maximumwertes auf die Maximumanzeigevorrichtung
durch Betätigung eines Rückstellknopfes in zeitlich aufeinanderfolgenden Schritten
derart vor sich geht, daß durch eine axiale Verschiebung des Rückstellknopfes zuerst
die Rückstellung der Maximumanzeigevorrichtung über eine Freilaufeinrichtung, beispielsweise
ein Klinkengesperre, und eine Reibungskupplung erfolgt, daß sodann durch eine weiter
fortschreitende axiale Verschiebung des Rückstellknopfes das geschleppte Organ mit
der Maximumanzeigevorrichtung in Wirkverbindung gebracht wird und daß schließlich
durch eine Drehbewegung des Rückstellknopfes die Rückstellung des geschleppten Organs
in seine Ausgangsstellung und gleichzeitig damit die Übertragung des an dem geschleppten
Organ aufgelaufenen Maximumwertes über die vorher hergestellte Wirkverbindung zwischen
dem geschleppten Organ und der Maximumanzeigevorrichtung auf die Maximumanzeigevorrichtung
erfolgt.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen.
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Die Zeichnung zeigt in schematischer Darstellung eine beispielsweise
Ausführung des Maximumwerkes gemäß der Erfindung, und zwar hier in Verbindung mit
einem Elektrizitätszähler.
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Gemäß der Zeichnung treibt die Systemscheibe 1 des nicht gezeichneten
Elektrizitätszählers über ein Ritzel 2 und ein Kammrad 3 die Mitnehmerachse 4 an
und schleppt über deren Mitnehmer5 das Schlepporgan 6 mit. Die Mitnehmerachse 4,
welche mittels der periodisch wirkenden Auslösevorrichtung 7 durch Entkuppeln der
miteinander kämmenden Zahnräder2 und 3 von der Systemscheibel abgekuppelt und dabei
mittels der Rückzugfeder 8 in ihre Ausgangsstellung gegen den Mitnehmeranschlag
9 zurückgedreht wird, trägt eine auf sie aufgeschobene Hülse 10, welche axial gehalten
durch zwei Anschläge 11 und 12 -drehbar auf der Mitnehmerachse 4 sitzt. Mit der
Hülse 10 fest verbunden ist eine Zahnstange 13, welche mit einem Ritzel 14 kämmt.
Das Ritzell4 steht über ein Klinkengesperre 15 und eine Reibungskupplung 16 mit
einem Zählwerk 17 in Wirkverbindung. Das geschleppte Organ 6 ist als Schlepprad
ausgebildet und sitzt auf einer Achsel8, welche bei Betätigung eines Rückstellknopfes
19 über eine Reibungskupplung 20 sowohl axial verschoben als auch nach Einrücken
der Reibungskupplung 20 gedreht werden kann. Bei axialer Verschiebung der Achse
18 wird das Schlepprad 6 axial mitverschoben und kommt dadurch in Eingriff mit einem
Rad 21, welches fest auf der Antriebsachse 22 des Zählwerkes 17 sitzt und gleichzeitig
als Kupplungshälfte der Reibungskupplung 16 dient.
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Die Wirkungsweise dieser Einrichtung ist folgende.
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Jeweils am Ende einer Ableseperiode wird der Rückstellknopf 19 von
Hand betätigt. Hierbei spielt sich zeitlich nacheinander folgendes ab: Durch axialen
Druck auf den Rückstellknopf 19 wird über die Reibungskupplung 20 die Achse 18 und
gleichzeitig mit ihr die Mitnehmerachse 4 ebenfalls axial verschoben. Dadurch wird
von der Zahnstange 13, welche - fest verbunden mit der Hülse 10 - an der axialen
Verschiebung der Mitnehmerachse 4 teilnimmt, das Ritzel 14 gedreht. Das Ritzel 14
stellt dabei über das Klinkengesperre 15 und die Reibungskupplung 16 das Zählwerk
17, welches als Maximumzählwerk dient, in seine Nullstellung zurück. Gleichzeitig
werden durch diese axiale Verschiebung der Mitnehmerachse 4 die miteinander kämmenden
Räder 2 und 3 außer Eingriff gebracht und dadurch die Systemscheibe 1 von der Mitnehmerachse
4 entkuppelt. Nach beendeter Rückstellung des Maximumzählwerkes 17 in seine Nullstellung
wird durch die dann weiter vor sich gehende axiale Verschiebung der Achse 18 das
Schlepprad 6 mit dem Rad 21 in Eingriff gebracht.
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Daraufhin wird nun der Rückstellknopf 19, der durch Ausrasten eines
mit seiner Achse fest verbundenen und in der Zeichnung nur angedeuteten Arretierungsstiftes
25 drehbar geworden ist, von Hand gedreht und dadurch über die Reibungskupplung
20 das Schlepprad 6 unter Mitnahme und gleichzeitiger Rückstellung des Mitnehmers
5 gegen seinen Anschlag 9 in seine Ausgangsstellung zurückgedreht, wobei gleichzeitig
der während der jetzt beendeten Ableseperiode am Schlepprad 6 aufgelaufene Maximumwert
vom Schlepprad 6 über das vorher mit ihm in Eingriff gebrachte Rad 21 auf das zu
Anfang des Rückstellvorganges in seine Nullstellung zurückgestellte Maximumzählwerk
17 übertragen wird. Hierbei rutscht die Reibungskupplung 16 und vermeidet dadurch
eine rücktreibende Wirkung über das Klinkengesperre 15, das Ritzell4 und die Zahnstangel3
auf die Mitnehmerachse 4.
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Die jetzt folgende weitere Drehung des Rückstellknopfes 19 geht nunmehr,
nachdem zuvor - wie beschrieben - der Mitnehmer 5 beim Zurückstellen des Schlepprades
6 gegen seinen Anschlag 9 gefahren worden war, unter Rutschen der Reibungskupplung
20 vor sich. Hat schließlich der Rückstellknopf 19 bei seiner weiteren Drehung seine
Ausgangsdrehlage wieder erreicht, dann rastet der Arretierungsstift 25 seiner Achse,
da der Rückstellknopf 19 axial federnd eingebaut ist, wieder in seine Raststellung
ein. Dabei bewegt sich gleichzeitig der nun in seiner Ausgangsdrehlage befindliche
Rückstellknopf 19 samt seiner Achse wieder in axialer Richtung in seine axiale Ausgangslage
zurück, und auch die Mitnehmerachse 4 kehrt wieder - unter der Wirkung der periodisch
in Tätigkeit tretenden Auslösevorrichtung7 axial zurückgeschoben und unter Freilauf
des Klinkengesperres 15 - in ihre Einkuppelstellung zurück, wobei ihr Kammrad 3
in Eingriff mit dem Ritzel 2 kommt, wodurch die Mitnehmerachse 4 wieder mit der
Systemscheibe 1 kuppelt und damit die Maximumregistrierung der jetzt beginnenden
neuen Ableseperiode einleitet.
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Während der ganzen jetzt beginnenden Ableseperiode kann der vom Schlepprad
6 auf das Maximumzählwerk 17 übertragene Maximumwert der vorherigen Ableseperiode
am Maximumzählwerk 17
jederzeit und direkt, d. h. ohne jedes Rechnen
abgelesen werden. Er wird nunmehr so lange vom Maximumzählwerk 17 direkt ablesbar
angezeigt, bis dieses am Ende der jetzt beginnenden Ableseperiode vor dem Ablesen
und vor der Übertragung des am Schlepprad 6 neu aufgelaufenen Maximums - wie bereits
beschrieben - wieder in seine Nullstellung zurückgestellt wird.
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Es empfiehlt sich, am Maximumzählwerk 17 eine Bremseinrichtung 23
anzuordnen, welche Ungenauig keiten bei der Übertragung des Maximums auf das Zählwerk,
die etwa durch das Schwungmoment der beweglichen Organe des Maximumzählwerkes 17
im Sinne einer über dem wirklichen, vom Schlepprad 6 übertragenen Maximumwert liegenden
Maximumanzeige hervorgerufen werden könnten, durch Abbremsen dieser mit einer gewissen
Massenträgheit rotierenden Zählwerksteile verhindert.
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In der Zeichnung ist strichpunktiert ein Schleppzeiger 24 eingezeichnet,
welcher am Schlepprad 6 befestigt ist. Dieser Schleppzeiger 24 könnte an sich fehlen,
jedoch erbringt diese einfache und billige Maßnahme, den herkömmlichen Schleppzeiger
auch bei der erfindungsgemäßen Einrichtung mitzuverwenden, den Vorteil, daß man
außer einer etwaigen Kontrolle der während der ganzen jeweils laufenden Ableseperiode
jederzeit direkt ablesbaren Maximumanzeige der vorherigen Ableseperiode sich immer
auch über das jeweilige Maximum, das nun innerhalb der jetzt gerade laufenden Ableseperiode
bisher aufgetreten ist, leicht orientieren kann.
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An Stelle des Maximumzählwerkes 17 könnte für die Maximumanzeige
auch ein einfacher Zeiger benutzt werden, wobei sich in gleicher Weise wie bei Verwendung
des Maximumzählwerkes 17 der große Vorteil ergibt, daß der Verbraucher beim Ablesen
jeweils am Ende einer Ableseperiode wie auch jederzeit später noch während der ganzen
jeweils gerade laufenden Ableseperiode den Maximumwert der vorangegangenen Ableseperiode
in direkter Ablesung ohne jedes Rechnen feststellen kann.
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Dieser Vorteil ist dann gerade von besonderer Bedeutung, wenn der
Maximumzähler gemäß der Erfindung in Verbindung mit einem Elektrizitätszähler vornehmlich
in Haushaltungen, landwirtschaftlichen Betrieben usw. Verwendung findet, also an
Stellen, wo sich meist unerfahrene Menschen mit dem neuen Tarif auseinandersetzen
müssen, welchen jedoch nunmehr durch die erfindungsgemäße Einrichtung das jedesmalige
Rechnen bei der Maximumkontrolle erspart bleibt und statt dessen eine einfache und
bequeme Direktablesung und damit eine größtmögliche fehlersichere und irrtumsfreie
Kontrolle über einen längeren Zeitraum hin ermöglicht wird.