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Transportabler Flüssigkeitsheber Die Erfindung bezieht sich auf einen
transportablen Flüssigkeitsheber zum Abfüllen von Flüssigkeiten aus einem Vorratsbehälter
in kleinere Gefäße, z. B. Flaschen, bei denen die Austrittsöffnung für die abzufüllende
Flüssigkeit und die Eintrittsöffnung für die verdrängte Luft durch eine das Füllrohr
konzentrisch umschließende, unter Federdruck stehende und axial verschiebliche Hülse
verschlossen und durch Axialverschiebung dieser Hülse gegen den Federdruck geöffnet
werden.
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Die Erfindung macht sich die aus der Mechanik flüssiger Körper bekannte
Tatsache zunutze, daß auf Grund des Druckgefälles eine Flüssigkeit durch ein Rohr
oder einen Schlauch - auch wenn dieser einen ansteigenden Bogen aufweist - aus einem
hochstehenden Behälter in ein niedriger oder gleich hoch stehendes Gefäß strömt,
sofern die Flüssigkeit einleitend durch Ansaugen in Strömung versetzt wurde.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, mit einem einfach aufgebauten
und von Hand zu betätigenden Gerät aus einem größeren Vorratsbehälter, beispielsweise
aus einem Ballon oder einer Korbflasche, kleinere Gefäße, z. B. Flaschen, bis zu
einer vorher bestimmten Höhe maßgerecht zu füllen, ohne daß dabei von der Bedienungsperson
der Flüssigkeitsstand beobachtet werden muß.
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Es ist bereits ein Flüssigkeitsheber bekannt, der ein spritz- und
geruchfreies Abfüllen von Flüssigkeiten aus einem größeren Vorratsbehälter in kleinere
Flaschen gestattet. Dies wird dadurch erreicht, daß beide Gefäße mittels je einer
Gummikappe und einem Abschlußkegel hermetisch verschlossen sind und diese Abschlußelemente
nur von der Flüssigkeit führenden Leitung und der dem Luftausgleich dienenden Luftleitung
durchsetzt werden. Die Flüssigkeit führende Leitung ist mit einem Hahn versehen,
der geschlossen werden muß, wenn der Flüssigkeitsspiegel in dem zu füllenden- Gefäß
die gewünschte Höhe erreicht hat.
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Nachteilig ist bei dieser bekannten Einrichtung, daß der Flüssigkeitsstrom
nach Erreichen einer bestimmten Füllhöhe nicht selbsttätig unterbrochen wird, sondern
von der Bedienungsperson unterbrochen werden muß. Wird der Hahn nicht rechtzeitig
geschlossen, dann steigt die Flüssigkeit in -die Luftleitung und läuft beim Abnehmen
der Füllvorrichtung von der gefüllten Flansche aus und geht verloren.
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Nachteilig ist ferner, daß die Abdichtung der abzufüllenden Flaschen
auf relativ umständliche Weise erfolgt, was sich beim Umsetzen der Abfüllvorrichtung
auf eine andere Flasche recht zeitraubend auswirkt.
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Bei einer anderen bekannten Abfüllvorrichtung wird die Flüssigkeit
aus einem großen Vorratsbehälter über ein stationär angeordnetes bügelförmiges Heberrohr
nach dem Gesetz der kommunizierenden Gefäße in auf gleicher Höhe stehende Flaschen
übergeleitet.
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Nachteilig bei dieser Vorrichtung ist, daß die einzelnen Flaschen
an das Abfüllrohr herangeführt werden müssen, daß die Füllhöhe der Flaschen durch
den Flüssigkeitsspiegel im Vorratsbehälter bestimmt wird und der Flaschenhals gegenüber
der Atmosphäre nicht abgedichtet ist. Wenn der Flüssigkeitsspiegel im Vorratsbehälter
höher liegt als der obere Flaschenrand, dann ist ein Überlaufen möglich.
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Es ist auch bekannt, bei einem Heber zum Ablassen einer Flüssigkeit
aus einem Behälter die Saugwirkung dadurch einzuleiten, daß in den äußeren, nicht
in die abzufüllende Flüssigkeit eintauchenden Rohrschenkel eine Hilfsflüssigkeit
oder Druckluft von oben eingelassen wird. Auf diese Weise wird im Steigrohr des
Hebers ein Sog erzeugt, der die Flüssigkeit aus dem Behälter über die höchste Stelle
des Heberrohres zieht und damit die Flüssigkeitsströmung einleitet. Diese Einrichtung
hat aber mit einer maßgerechten Abfüllung von Flaschen nichts gemeinsam.
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Es ist auch ein einteiliger Verteilerverschluß für Behälter von flüssigen
oder halbflüssigen Substanzen bekannt, der aus weichem, nachgiebigem Werkstoff besteht.
Dieser als Hohlkörper ausgebildete Verschluß kann mit seinem unteren zylindrischen
Teil stopfenartig in einen Flaschenhals eingesetzt oder abdichtend über den Flaschenhals
gestülpt werden, während der obere Teil domartig ausgebildet und mit einer Öffnung
versehen
ist. Durch einen versteiften Rand am äußeren Umfang des Verschlusses führt ein Heberrohr
vom Flascheninnenraum nach außen. Beim Eindrücken des domartigen Oberteiles bei
gleichzeitigem Abdecken der Öffnung wird oberhalb des Flüssigkeitsspiegels in der
Flasche ein erhöhter Druck erzeugt, so daß Flüssigkeit durch das Hebemohr aus der
Flasche herausgedrückt wird. Auch diese Vorrichtung hat mit einer maßgerechten Abfüllung
von Flüssigkeiten in kleinere Behälter nichts zu tun.
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Bekannt ist ferner eine Flaschenabfüllmaschine mit mehreren Abfüllorganen
zum gleichzeitigen Abfüllen mehrerer Flaschen. Bei den einzelnen Abfüllorganen ist
das Flüssigkeitsausflußrohr vom Luftaustrittsrohr konzentrisch umschlossen, und
zwar derart, daß nur ein kapillarer Zwischenraum vorhanden ist, der ein Abtropfen
der Flüssigkeit beim Fortnehmen der Füllvorrichtung von der Flasche verhindert.
Um die Kapillarwirkung zu erhöhen, kann der Zwischenraum zwischen den Rohren mit
einem Saugheber verbunden sein.
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Demgegenüber betrifft die Erfindung ein leicht von Hand zu bedienendes
Einzelabfüllgerät, das von Flasche zu Flasche umgesetzt wird.
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Schließlich ist auch noch eine Flaschenabfüllvorrichtung bekannt,
die aus einem stationär am abzufüllenden Behälter angebrachten Füllstutzen besteht,
dessen seitlich angeordnete Austrittsöffnung durch Axialverschiebung einer unter
Federdruck stehenden und den Füllstutzen konzentrisch umschließenden Hülse geöffnet
wird. Die Abdichtung der verschieblichen Verschlußhülse gegenüber dem feststehenden
Füllstutzen wird mittels einer Packung bewirkt, deren zylindrischer Teil bei den
Bewegungen der Verschlußhülse auf dem Füllstutzen bzw. einem diesen umgebenden Rohr
gleitet.
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Da der Reibungswiderstand fest eingespannter Packungen sehr groß ist,
muß auch die Feder, die die Verschlußhülse in Schließstellung drückt, sehr stark
sein. Beim Zurückschieben der Verschlußhülse muß sowohl die Reibung der Packung
als auch die Federkraft überwunden werden, so daß ein großer Kraftaufwand notwendig
ist. Aus diesem Grunde ist diese bekannte Konstruktion für ein transportables Abfüllgerät
nicht geeignet.
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Die Erfindung bezweckt, einen transportablen Flüssigkeitsheber zu
schaffen, der bei geringem Kraftaufwand ein maßgerechtes Abfüllen von Flüssigkeiten
in Flaschen od. dgl. gestattet und bequem von einer Flasche zur anderen umgesetzt
werden kann.
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Der Verschluß besteht im wesentlichen aus einer auf dem Füllrohr in
bekannter Weise axial verschieblichen, unter Federdruck stehenden und in Ruhestellung
die Austrittsöffnung für die abzufüllende Flüssigkeit und die Eintrittsöffnung für
die verdrängte Luft verschließenden Verschlußhülse.
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Der Flüssigkeitsheber gemäß der Erfindung ist gekennzeichnet durch
einen Faltenbalg, dessen oberer Rand mit einem am Füllrohr starr befestigten Federteller
und dessen unterer Rand mit einem an der Verschlußhülse starr befestigten zweiten
Federteller abdichtend verbunden ist, und zwar derart, daß die von den Federtellern
und dem Faltenbalg gebildete Kammer als Gehäuse für die Feder dient.
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Da der Reibungswiderstand zwischen Verschlußhülse und Füllrohr sehr
gering ist und auch das Strecken des Faltenbalgs nur eine geringe Kraft erfordert,
kann die Feder sehr schwach gehalten werden, so daß auch umgekehrt für das Verschieben
der Verschlußhülse in die Öffnungsstellung nur ein geringer Kraftaufwand notwendig
ist.
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Weitere Einzelheiten des Erfindungsgegenstandes ergeben sich aus der
Beschreibung des in der Zeichnung in Öffnungsstellung dargestellten Ausführungsbeispiels.
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Mit 1 ist der die Flüssigkeit führende Schlauch bezeichnet, der einen
zweiten Schlauch 2 für den Luftausgleich umschließt. Diese Schläuche gehen auf der
einen Seite in Rohre 3 und 4 über, welche einen Verschlußstopfen 5 durchdringen,
der in seiner Größe dem Hals des Vorratsbehälters, beispielsweise eines Ballons,
angepaßt ist. Die innere Rohrleitung 4 endet an der Stelle 4 a unterhalb
des Verschlußstopfens 5 und steht mit dem Luftraum oberhalb des Flüssigkeitsspiegels
in Verbindung. Das größere Rohr 3 wirkt als Standrohr und erstreckt sich bis in
die Nähe des Bodens des Vorratsbehälters.
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Am anderen Ende sind die Schlauchleitungen 1 und 2 mit dem Füllrohr
6 bzw. dem Luftableitrohr 7 verbunden. Das Füllrohr 6 ist von einer Verschlußhülse
8 eng umschlossen, die gegenüber dem Rohr 6 verschieblich ist. Die Luftleitung 7
endet an der Stelle 7 a und die Flüssigkeitsleitung an der Stelle
6 a.
Beide Öffnungen 6a und 7a liegen seitlich in der Rohrwandung, und das
Unterende des Rohres 6 ist durch einen Stopfen 9 verschlossen, an welchen mittels
einer Schraube 10 eine Dichtungsscheibe 11 angeschraubt ist. Diese dichtet in der
Ruhestellung gegen die untere Stirnkante der Verschlußhülse 8 ab, so daß keine Flüssigkeit
austreten bzw. Luft eintreten kann.
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Zwischen dem Rohr 6 und der Verschlußbülse 8 wirken Federmittel, die
beispielsweise aus einer Schraubendruckfeder 12 bestehen, welche sich zwischen einem
Federteller 13, der mit der Verschlußhülse 8 fest verbunden ist, und einem weiteren
Federteller 14 abstützt, welcher fest mit dem Füllrohr 6 verbunden ist. Die Feder
12 ist also ständig bestrebt, die Verschlußhülse 8 aus der in der Zeichnung dargestellten
Lage, in der die Öffnungen 6 a und 7 a frei liegen, in die Schließstellung zu schieben,
in welcher die untere Stirnkante des Rohres 8 fest auf die Dichtung 11 gepreßt ist.
Um die Verschlußhülse 8 auch nach oben abzudichten, ist zwischen den beiden Federtellern
13 und 14 ein die Feder 12 einschließender Faltenbalg 15 vorgesehen, dessen Innenraum
über eine Bohrung 16 mit dem die Flüssigkeit führenden Rohr 6 in Verbindung steht.
Unterhalb des unteren Federtellers 13 ist über die Verschlußhülse 8 eine konische
Dichtung 17 geschoben, die in der Lage ist, den Hals des zu füllenden Gefäßes luftdicht
abzuschließen. Am oberen Ende des Rohres 6 befindet sich ein Handgriff 18, der die
Handhabung des Gerätes erleichtert.
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Die Wirkungsweise des Gerätes ist folgende: Die Flüssigkeitsströmung
kann entweder von Hand mittels eines in die Luftleitung 2 eingeschalteten ballartigen
Saugers mit Rückschlagventil oder mittels in den Vorratsbehälter eingepreßter Druckluft
eingeleitet werden. Ein in den Verschlußstopfen 5 eingesetztes Rohr 19 dient dabei
entweder zum Luftausgleich oder zum Zuführen der Druckluft.
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Ausgehend von der Schließstellung, in der die Verschlußhülse 8 die
Öffnungen 7 a und 6 a des Rohres 6 verschließt, wird das Gerät in den Hals der zu
füllenden Flasche eingeführt, bis die Dichtung 17 auf dem
Flaschenhals
ihren Sitz findet und diesen luftdicht abschließt. Mittels des Handgriffes 18 wird
sodann das Rohr 6 gegenüber der Verschlußhülse 8 so weit verschoben, bis die öffnungen
6 a und 7 a frei liegen. Von diesem Augenblick an findet-vorausgesetzt, daß das
Ansaugen der Flüssigkeit oder Herausdrücken mittels Druckluft aus dem Vorratsbehälter
eingeleitet ist - ein Volumenaustausch von Flüssigkeit und Luft zwischen dem Vorratsbehälter
und der Flasche statt, bis der Flüssigkeitsspiegel in der Flasche die Oberkante
des Luftrohres 7 a erreicht. In diesem Augenblick kann keine Luft mehr aus der Flasche
in den Vorratsbehälter überströmen, und der Flüssigkeitsstrom wird gleichfalls angehalten.
Das Gerät wird dann abgesetzt, wobei die Verschlußhülse 8 wieder in die Ausgangsstellung
zurückgeht. Die Flasche ist maßgerecht bis zu der Höhe gefüllt, die durch den Abstand
zwischen der Oberkante des Luftrohres 7a und der Dichtung 17 gegeben ist.
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Das Gerät nach der Erfindung ermöglicht in besonders einfacher Weise
das fortlaufende und maßgerechte Füllen kleinerer Gefäße aus einem Vorratsbehälter
und kann in Gastwirtschaften, Lebensmittelgeschäften, Drogerien, in der Spirituosenindustrie
und der chemischen Industrie Verwendung finden. Durch die selbsttätigeArbeitsweise
werden Bedienungsfehler, die zu einer überfüllung der Flasche führen könnten, gänzlich
vermieden.