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Zuschnitt zum Herstellen eines Faltbehälterverschlusses Die Erfindung
betrifft einen Zuschnitt aus Karton, Pappe od. dgl. zum Herstellen eines Faltbehälterverschlusses
mit einer die zur Gutentnahme aufzurichtenden Verschlußteile übergreifenden und
an einem dieser Verschlußteile befestigten Lasche, deren faltbares Ende die Behälterbreite
überschreitet.
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Es ist bereits bekannt, an Zuschnitten für Behälterverschlüsse eine
Lasche anzubringen, die mit einem faltbaren Ende die Behälterbreite überschreitet.
Diese Lasche kann dann später zum Wiederverschließen in das Behälterinnere eingesteckt
werden. Dies ist jedoch nur möglich bei Faltbehältern, bei denen diejenige Seitenwand,
hinter die das entsprechende Ende der Lasche eingesteckt werden soll, nicht mit
Verschluß teilen verbunden ist, was gleichzeitig bedeutet, daß ein derartiger Faltbehälter
nicht wasserdampf- und aromadicht sein kann, wenn er nicht etwa mit einem zusätzlichen
Faltkleid od. dgl. versehen ist.
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Das Anwendungsgebiet derartiger Zuschnitte für Faltbehälterverschlüsse
ist also sehr beschränkt, und es besteht ein Bedürfnis, derartige Verschlüsse auch
bei Behältern anzubringen, die in anderer Weise ausgebildet sind, und die insbesondere
für sich allein bereits wasserdampf- und aromadicht verschlossen werden können.
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Dies ist gemäß der Erfindung mit Hilfe eines Zuschnittes möglich,
der dadurch gekennzeichnet ist, daß der der Faltlinie benachbarte Teil des Laschen
endes auf der Zuschnittaußenfläche mit einem Binde mittel versehen und ein gleichartiger
auf der anderen Seite der Faltlinie liegender Laschenteil durch einen vorbereiteten
Schlitz vom Laschenende abtrennbar ausgebildet ist.
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Ein mit Hilfe eines solchen Zuschnittes hergestellter Faltbehälter
kann nach dem erstmaligen Öffner wieder verschlossen werden, und zwar derart, daß
zumindest ein staubdichter Verschluß entsteht. Durch einen derartigen Verschluß
wird auch empíindliches Gut zumindest einige Tage frischgehalten, so daß es sich
erübrigt, das gesamte Gut nach dem erstmaligen Öffnen aus dem Faltbehälter zu entnehmen.
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Das Einfalten des Zuschnittes erfolgt in der Weise, daß die die Verschlußteile
übergreifende Lasche an ihrem Ende eingefaltet und mit dem eingefalteten Ende zum
Teil an dem zugehörigen Verschlußteil befestigt sowie mit einem vorbereiteten Schlitz
zum Abreißen der Lasche von ihrem mit dem Verschlußteil verklebten Teil versehen
ist.
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Beim Abreißen der Lasche von dem fraglichen Verschlußteil können
dann die aufgefalteten Verschlußteile aufgerichtet werden, so daß die Behälters
öÆnung freigegeben wird. Der Schlitz in der Lasche
kann in bequemer Weise durch Einritzen
mit dem Daumennagel geöffnet werden. Das Innere der geöffneten Schachtel ist dann
volIständig zugänglich.
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Nach der Entnahme des Gutes können die Verschlußteile wieder eingefaltet
werden, und es kann dann die Lasche auf diese Teile aufgelegt werden. Die Lasche
kann dann in bequemer Weise unter das vorher umgefaltete an dem einen Verschlußteil
befestigte Ende gesteckt werden, wodurch ein sicheres Wiederverschließen gewährleistet
wird.
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Vorteilhafterweise kann der Zuschnitt weiterhin dadurch gekennzeichnet
sein, daß der Schlitz aus drei Seiten eines Trapezes gebildet ist, dessen ungeschlitzte
Grundlinie die Laschenbreite unterschreitet, sowie ferner dadurch, daß an dem faltbaren
Ende der Lasche vorzugsweise zwei freibewegliche Ansätze angebracht sind.
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In den Zeichnungen ist eine Ausführungsform des Zuschnitts nach der
Erfindung beispielsweise veranschaulicht.
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Fig 1 zeigt einen Zuschnitt; Fig. 2 bis 7 zeigen das Verschließen
der oberen öffnung des Faltbehälters; Fig. 8 bis 11 zeigen das Öffnen des Verschlusses
entsprechend Fig. 2 bis 7; Fig. 12 und 13 zeigen das Wiederverschließen der oeffnung
entsprechend der Fig. 11.
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Der Zuschnitt der Fig. 1 weist zunächst Seitenwandteile 1, 2, 3 und
4 auf, wobei der Seitenwandteil 4 mit Ansätzen 5 und 6 versehen ist. Die Teile 5
und 6 werden zum Einfalten des Behälters so umgebogen, daß der Teil 6 mit dem äußeren
Rand des Seitenwandteiles 2 verbunden werden kann. Der auf diese Weise hergestellte,
zweiseitig geöffnete Behälter kann am Boden durch Einfalten der entsprechenden Zuschnitteile
verschlossen werden. Die Lasche 7 wird am Schluß auf den Ansatz 8 aufgefaltet.
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Der Verschluß am oberen Teil des Behälters erfolgt nach dem Füllen
in ähnlicher Weise. Zunächst werden entsprechend Fig. 3 bis 5 die Faltdreiecke 9
und 10 sowie die zugehörigen dreieckartigen Faltflächen 11 bis 14 nach außen gefaltet,
so daß eine Verschlußleiste entsteht, die in ihrer Länge der halben Zuschnittbreite
ohne die Ansätze 5, 6 entspricht.
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Der obere Verschlußleistenteil wird dabei aus dem Zuschnitteil 15
gebildet, der gleichzeitig einen Seitenwandteil bildet. Der untere Verschlußleistenteil
wird aus dem an dem Seitenwandteil 16 angrenzenden Zuschnitteil 17 und den äußeren
Teilen der dreieckartigen Faltflächen 11 und 13 gebildet. Da diese Teile durch Faltkanten
abgeteilt bzw. unterteilt sind, legt sich die Verschlußkante selbsttätig auf den
Seitenwandteil 16, so daß der Zuschnitteil 15 nach oben zu liegen kommt.
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Nach dem Verschweißen bzw. Verkleben dieser Verschlußleisten werden
die überstehenden Zuschnittteile auf den Verschluß bzw. Seitenwandteil 15 aufgefaltet
(Fig. 6).
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Diese Zuschnitteile werden mit dem Seitenwandteil 15 nicht verklebt
und müssen daher in anderer Weise in ihrer Lage festgehalten werden.
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Dies geschieht mittels einer an dem unteren Verschlußleistenteil
angebrachten Lasche 18, die über die aufgefalteten Zuschnitteile gelegt und derart
an dem Seitenwandteil 15 befestigt wird, daß die aufgefalteten Zuschnitteile nicht
mitverklebt werden. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel geschieht dies in
der Weise, daß ein trapezförmiger Ansatz 19 an der Lasche 18 umgefaltet und mit
dem Seitenwandteil 15 verklebt wird.
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Um ein einfaches Öffnen des Behälters zu ermöglichen, ist an der
Lasche 18 ein vorbereiteter Schlitz a vorgesehen, durch den an dieser Lasche ein
abreißbarer Teil 18' ausgebildet wird. Es ist vorteilhaft, den Schlitz nicht direkt
auf die oberen Ecken der Lasche 18 zulaufen zu lassen, um auf alle Fälle eine Behinderung
der aufgefalteten dreieckartigen Faltflächen zu verhindern. An dem oberen waagerechten
Teil, d. h. also auf der Faltkante zwischen den Teilen 18 und 19, kann natürlich
dieser vorbereitete Schlitz weitergeführt werden.
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Wenn nun der Schlitz a aufgerissen wird, so bleibt der Ansatz 19
natürlich mit dem Seitenwandteil 15 verbunden. Die Lasche 18 kann nun nach oben
gebogen werden (Fig. 7 und 8), und die aufgefalteten Zuschnitteile können nach außen
gebogen werden (Fig. 9).
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Um nun den Faltbehälter tatsächlich öffnen zu können, ist bei dem
dargestellten Ausführungsbeispiel ein weiterer vorbereiteter Schlitz b vorgesehen.
Dieser Schlitz verläuft in dem Zuschnitt der Fig. 1 von der Faltkante zwischen den
dreieck artigen Faltflächen 11, 12 bis zu derjenigen zwischen den dreieckartigen
Faltflächen 13, 14. Er liegt also beim Auffalten entsprechend Fig. 9 in seiner vollen
Länge frei und kann jetzt entweder eingeritzt oder eingedrückt werden.
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Am einfachsten ist es natürlich, ihn durch Zug an der Lasche 18 in
Pfeilrichtung der Fig. 9 zu öffnen, was ohne weiteres möglich ist. Den geöffneten
Schlitz zeigt dann Fig. 10.
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Durch weiteren Zug (Fig. 11) wird anschließend der Behälter vollständig
geöffnet, und zwar so weit, wie er dies auch beim Füllen (Fig. 2) war.
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Dies ist dadurch möglich, daß die Zuschnitteile 15', 12' und 14',
die die eigentliche Verschlußleiste bilden, an den Teilen 17, 11 und 13 befestigt
bleiben, so daß lediglich der in Fig. 2 obere Teil etwas verkürzt wird.
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Von besonderer Wichtigkeit ist dabei, daß die Verschlußzone oberhalb
des Schlitzes b verläuft, da anderenfalls ein sicheres Öffnen nicht möglich wäre.
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Zum Wiederverschließen des geöffneten Behälters werden zunächst sämtliche
Zuschnitteile wieder entsprechend Fig. 3 bis 6 eingefaltet. Anschließend wird wiederum
die Lasche 18 auf die eingefalteten Zuschnitteile aufgefaltet (Fig. 12 und 13).
Um die Lasche nun in dieser Stellung festzuhalten, sind an dem Ansatz 19 zwei Ansätze
20, 21 vorgesehen, die vor dem Herunterfalten der Lasche 18 aufgebogen und hinter
die die Lasche 18 dann eingesteckt werden kann. Auf diese Weise ist ein sicherer
staubdichter Verschluß möglich.
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Zum Öffnen allein könnte der Schlitz a natürlich auch direkt auf
der Faltkante zwischen den Zuschnittteilen 18 und 19 verlaufen. Wenn aber ein Wiedereinstecken
möglich sein soll, so muß der Schlitz so verlaufen, daß der Ausschnitt in dem Teil
18 größer als der Ansatz 19 ist. Dies ist, wie gezeigt wurde, möglich durch den
trapezförmigen Ausschnitt, der durch die Abtrennung des Teiles 18' gebildet wird.
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Dadurch, daß die Ecken dieses trapezförmigen Ausschnittes nicht mit
den Ecken der Lasche 18 zusammenfallen, sondern hier zungenförmige Teile entstehen,
ist der Ausschnitt in dem Teil 18 natürlich auch größer als der Ansatz 19. Wenn
also die Lasche 18 unter die Ansätze 20, 21 eingesteckt wird, so können die zungenförmigen
Teile der Lasche 18 gleichzeitig auf den ja mit dem Seitenwandteil 15 befestigten
Ansatz 19 gelegt werden, so daß dieser wiederum mit seinen Ansätzen 20, 21 auf die
Lasche 18 drückt und diese also einen hinreichend festen Verschluß bildet.