-
Verfahren und Verschlußzungen zum Herstellen einer Verbindung von
Schachtelunterteil und Deckel Die Erfindung bezieht sich auf Faltschachteln, die
aus einem Unterteil und aus einem Deckel zum am mengesetzt sind. Insbesondere bezieht
sich die Erfindung auf ein Verfahren zum Herstellen einer Verbindung von Schachtelunterteil
und Deckel. Diese Verbindung soll durch in Schlitze des Deckels einführbare Zungen
hergestellt werden, und die Erfindung bezieht sich deshalb außerdem auf die Ausbildung
dieser Verschlußzungen.
-
Es sind bereits Schachteln bekannt, bei denen aus den gefalteten
Stirnwänden Laschen herausgelöst werden können, welche als Einsteckzungen dienen
und beim Verschließen der Schachteln durch Schlitze im Deckel greifen. Daraufhin
werden diese Zungen nach außen umgebogen und jeweils mittels zwei aus den Stirnseiten
des Deckels herausragenden Drähten in ihrer umgebogenen Lage gesichert. Diese Ausführung
einer Faltschachtel hat den Nachteil, daß die Drähte während des Aufrichtens der
Deckelseitenwände eingesetzt werden müssen. Dies erfordert zusätzliche Arbeit, und
außerdem besteht der Nachteil, daß der Deckel nach Öffnen der Drähte nur noch schlecht
wieder geschlossen werden kann. Es ist auch ohne weiteres möglich, daß die Drähte
nach einmaligem Gebrauch abbrechen.
-
Es sind auch bereits andere Faltschachteln bekanntgeworden, an deren
Deckeln Haltezungen angeordnet sind, welche, nachdem der Deckel über den Schachtelunterteil
geschoben ist, auf der Unterseite des Schachtelunterteiles festgeklebt werden können.
-
Bei diesen Ausführungen ist bereits das Zusammensetzen der Deckel
schwierig, da man darauf achten muß, daß die Zungen nicht auf der Innenseite der
Deckelseitenwände festkleben, wenn diese Seitenwände aufgerichtet werden. Außerdem
muß beim Öffnen dieser Faltschachtel der Verschluß praktisch zerstört werden, was
einem mehrmaligen Gebrauch der Schachteln entgegensteht. Andererseits ist aber auch
bereits vorgeschlagen worden, beim Zusammensetzen von Faltschachteln, die Teile,
die nicht aneinander festkleben sollen, mit einem klebstoffabweisenden Mittel zu
überziehen.
-
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, mit einfachen
Mitteln eine Faltschachtel zu schaffen, die mit dem Deckel verbunden werden kann
und zwar so, daß sich diese Verbindung jederzeit lösen und dann wieder herstellen
läßt. Hierdurch soll unter anderem gewährleistet sein, daß die Faltschachtel, nachdem
sie einmal geöffnet wurde, wieder vollständig geschlossen und also auch mehrmals
verwendet werden kann. Deshalb wird gemäß der Erfindung vorgeschlagen, daß ein Zuschnitt
mit an den
Seitenwänden angelenkten Stirnlappen und Stirnwänden mit Uberschlaglappen
für die einfaltbaren Stirnlappen verwendet wird, wobei je einer der Stirnlappen
sowie korrespondierend die Stirnwände mit in der Schachtelmitte liegenden, sich
bis zum Ende der Überschlaglappen erstreckenden Zungen versehen sind.
-
Sind die Zuschnitte soweit vorbereitet, so werden die an den Stirnlappen
angeordneten Zungen und ein sie in die Stirnlappen hinein verlängernder, etwa gleich
großer Teil mit einem klebstoffabweisenden Mittel überzogen und zusammen mit den
Stirnlappen mit den beleimten Stirnwänden der Schachtel verbunden und außerdem werden
die nur lose aufeinanderliegenden Zungen gemeinsam mit den tZberschlaglappen nach
dem Schachtelinneren zu umgeschlagen. Die nicht festgeklebten Zungen können dann
jederzeit aus der Seitenwand herausgelöst und in Einschnitte im Schachteldeckel
geschoben werden, wodurch eine lösbare Verbindung geschaffen ist.
-
Bei der praktischen Ausführung weisen die Verschlußzungen einen schmalen
Fußteil auf, der aus den Stirnwänden der Faltschachtel herausgearbeitet und an seiner
Endkante doppelscharnierartig mit den Stirnwänden verbunden ist. Außerdem laufen
die Verschlußzungen in die Außenkante der Uberschlaglappen aus, in deren Nähe sie
lösbar gehaltert sind.
-
Deshalb sind die Verschlußzungen beispielsweise aus einem schmalen
Fußteil und einem Kopfstück hergestellt,
das aus den Stirnlaschen
herausgeschnitten und über schmale Stege mit ihnen verbunden ist. Die an die Stirnlappen
angelenkten Verlängerungszungen sind breiter als die Kopfstücke der Verschlußzungen
ausgebildet, so daß diese von den Überschlaglappen an den Seitenwänden der Faltschachteln
festgehalten werden, man sie also nicht mit den Verschlußzungen hochklappen kann.
-
Durch das erfindungsgemäß vorgeschlagene Verfahren wird eine Faltschachtel
geschaffen, auf die der Deckel lösbar aufgesetzt werden kann, wobei jedoch der erforderliche
Verschluß praktisch nicht über die Seitenwände der Schachtel bzw. des Deckels hinaussteht.
-
In der Zeichnung ist ein Schachtelunterteil gemäß der Erfindung dargestellt,
und zwar zeigt Fig. 1 eine Draufsicht auf einen Zuschnitt zum Herstellen des Schachtelunterteils,
Fig. 2 eine teilweise schaubildliche Ansicht in vergrößertem Maßstabe, in der der
Zuschnitt nach Fig. 1 in einer Zwischenstufe des Aufrichtens dargestellt ist, Fig.
3 eine Ansicht ähnlich der nach Fig. 2, in der ein weiterer Schritt beim Zusammenbau
der Stirnwand des Schachtelunterteils dargestellt ist, Fig. 4 eine Teilansicht in
der die Anordnung der Deckelverschlußzunge zu den anschließenden Teilen dargestellt
ist, und zwar vom Innern des Schachtelunterteils in Richtung auf dessen Stirnwand
gesehen, Fig. 5 einen Teilschnitt in vergrößertem Maßstab nach Linie 5-5 der Fig.
4, Fig. 6 einen ähnlichen Schnitt wie der nach Fig. 5, in dem das Lösen der Deckelverschlußzunge
aus ihrer umgefalteten Normallage veranschaulicht wird, die in Fig. 5 dargestellt
ist, Fig. 7 einen Schnitt, ähnlich wie der nach Fig. 5, in dem die Deckelverschlußzunge
im Eingriff mit dem Kartondeckel in Schließlage dargestellt ist, Fig. 8 eine teilweise
schaubildliche Ansicht eines Endes des Kartondeckels und Fig. 9 eine schaubildliche
Ansicht des fertigen Schachtelunterteils, dessen Deckel in der Schließlage durch
die Verschlußzungen festgehalten ist.
-
Der in Fig. 1 gezeigte Zuschnitt zum Herstellen des Schachtelunterteils
- nachstehend Schachtel genannt - besteht aus einem Bodenteil 10 und Längswänden
11 und 12, die an entgegengesetzten Seiten des Bodens an den Faltlinien 13 bzw.
14 mit demselben in Verbindung stehen. Die Stirnwände 15 und 16 sind an gegenüberliegenden
Enden des Bodens 10 angeschlossen und lassen sich entlang der Faltlinien 17 bzw.
18 hochbiegen. Die Stirnlappen 20 und 21 sind umfaltbar an entgegengesetzten Enden
der Seitenwand 11 entlang der Faltlinien 22 bzw. 23 angeschlossen, und in ähnlicher
Weise befinden sich an entgegengesetzten Enden der Seitenwand 12 Stimlappen 24 und
25, die sich entlang der Faltlinien 26 und 27 umbiegen lassen.
-
An der Seitenwand 11 ist gegenüber dem Bodenteil eine Verlängerung
in Form einer Verstärkungslasche 30 umfaltbar entlang der Linie 31 angeordnet, wobei
kurze Zungen 32 sich an die gegenüberliegenden Enden derselben anschließen. In ähnlicher
Weise ist ein größeres Laschenstück 35 mit der Seitenwand 12 entlang der Faltlinie
36 verbunden und mit kurzen Zungen 37 versehen, die sich an den gegenüberliegenden
Enden desselben befinden. Außerdem ist die Lasche 35 mit zwei Streifen 40 und 42
zum Anfassen versehen, die teilweise durch einen Schlitz 43 vonein-
ander getrennt
sind. Der zwischenliegende Anfaßstreifen 42 ist auf dem größten Teil seiner Länge
durch einen Schlitz 45 von der Lasche 35 getrennt, ist jedoch an seinen Enden über
faltbare Verbindungen 46 und 47 mit der Lasche 35 verbunden, wodurch ein Herausbiegen
des Anfaßstreifens aus der Ebene der Lasche 35 ermöglicht wird.
-
Die Anfaßstreifen 40 und 42 sind in einem solchen Abstand von der
Faltlinie 36 angeordnet, daß sie unter eine Mehrzahl von Laschen gelegt werden können,
die durch Schlitze 50 und 52 in der Seitenwand 12 gebildet werden und eine im allgemeinen
rechtwinklige Öffnung begrenzen, durch die die Anfaßstreifen hindurchgesteckt werden
können, um einen Traggriff zu bilden. Die Überschlaglappen 60 und 61 sind an Faltlinien
62 und 63 mit den Stirnwänden 15 und 16 verbunden, und aus diesen Laschen und den
daran anschließenden Teilen der Stirnwände 15 und 16 sind Zungen zum Verschließen
des Dekkels herausgearbeitet. Da die Ausführung an beiden Enden die gleiche ist,
sind für die gleichen Teile gleiche Bezugszahlen verwandt worden. Jede Verschlußzunge
besteht aus einem Kopfstück 65, das durch Schlitze 66 an gegenüberliegenden Seiten
von dem entsprechenden Überschlaglappen getrennt und mit einem biegsamen Endteil
68 versehen ist, der faltbar an der Linie 69 mit dem Kopfstück 65 verbunden ist.
Etwa an den entgegengesetzten Enden der Faltlinie 69 sind die Schlitze 66 unterbrochen.
um trennbare Verbindungen 70 zwischen den Verschlußzungen und den Uberschlaglappen
60 bzw. 61 zu bilden. Die Schlitze 74 in den Endwänden 15 und 16 begrenzen einen
schmalen Fußteil 75 der Verschlußzungen und eine kurze Faltlasche 78, die durch
parallele Faltlinien80 und 82 (Fig. 2) begrenzt ist.
-
Diese Lasche 78 stellt eine umfaltbare Verbindung zwischen den Enden
der schmalen Zungenteile 75 und den daran anschließenden Stirnwänden 15 und 16 her.
-
Beim Aufrichten der Schachtel wird Klebstoff auf die Laschen 30 und
35 sowie auf den Anfaßstreifen 40 aufgebracht, wie in Fig. 1 durch punktierte Flächen
angedeutet ist. Diese Laschen werden dann umgefaltet und gegen die entsprechenden
Seitenwände gelegt, wie in Fig. 2 dargestellt ist. Daraufhin werden die Stirnlappen
20,21,24 und 25 nach innen gefaltet, während die Seitenwände in eine aufrechte Lage
gegenüber dem Boden 10 gebracht werden. Durch diese Faltung werden die Zungen32
und 37 nach innen um die Ecken des Schachtelkörpers geführt.
-
Aus Fig. 2 ist zu ersehen, daß ein Teil 85 des Stirnlappens 21 so
angeordnet ist, daß er sich unter den schmalen Fußteil 75 der anschließenden Verschlußzunge
legt, und von diesem Teil aus ragt eine Verlängerungszunge 90 hervor, die entlang
der Faltlinie 92 mit der Kante des Stirnlappens 21 verbunden ist und an ihrer äußeren
Kante eine V-förmige Ausnehmung 93 aufweist. Aus Fig. 1 ist zu ersehen, daß eine
weitere Verlängerungszunge 90 auch in der gleichen Weise an dem Stirnlappen 20 angeordnet
ist.
-
Diese Zungen 90 sind etwas breiter als die Kopfstücke 65 der Verschlußzunge
und sind so angeordnet, daß sie sich unter die Verschlußzunge legen, wenn die Uberschlaglappen
60 und 61 an den oberen Kanten der Stirnwände umgefaltet werden, um sich an die
innere Seite dieser Laschen anzulegen und daran zu haften, wobei sie sich über die
kurzen Eckzungen 32 und 37 legen.
-
Unter der Voraussetzung, daß die obenliegende Fläche des Zuschnittes
gemäß Fig. 1 die Innenfläche der Schachtel bilden soll, wird die entgegengesetzte
Fläche bedruckt oder anderweitig behandelt, nachdem die Zuschnitte ausgestanzt sind.
Gleichzeitig wird ein dicker Aufstrich von Firnis oder einer anderen geeigneten
Schutzmasse auf die Zunge 90 und den Teil 85 des Stirnlappens 21 aufgebracht, wie
in Fig. 2 durch Schraffur angedeutet ist. Der gleiche Aufstrich wird auf den Lappen
20 und die entsprechende Zunge aufgebracht. Diese Schutzmasse verhindert das Haften
der Teile der Verschlußzungen an den darunterliegenden Teilen, nämlich dem Laschenteil
85 und der Verlängerungszunge 90, da der Klebstoff, der auf die untere Seite der
Verschlußzunge und den übrigen Teil der Stirnwände und Überschlaglappen aufgebracht
ist, wie durch die punktierten Flächen in Fig. 1 und 2 angedeutet ist, an den Stellen,
wo die Schutzmasse aufgetragen ist, nicht durchdringt und an der Pappe haftet. Daher
haften die Verschlußzungen beim Aufkleben der Stirnwände und Überschlaglappen auf
die Stirnlappen 21 und 25, wie in Fig. 3 und 4 dargestellt ist, nicht an den darunterliegenden
Teilen, obwohl sie infolge der trennbaren Verbindungsstege 70 von den betreffenden
Teilen mitgenommen werden. Die Ausbildung der Schachtel ist selbstverständlich auf
beiden Seiten gleich, und es ist daher aus Vereinfachungsgründen in Fig. 2 bis 4
nur das eine Ende der Schachtel dargestellt, da die gleiche Ausbildung und die gleiche
Art des Zusammenbaus sich am anderen Ende wiederholt.
-
Besonders aus Fig. 3 und 4 ist zu ersehen, daß die Verlängerungszungen
90 etwas breiter als die Kopfteile 65 der Verschlußzungen sind. Bei der fertigen
Schachtel erstrecken sich Teile der Überschlaglappen an entgegengesetzten Seiten
der Schlitze 66 über die Kanten der Verlängerungszungen 90 hinaus, wenn sie auch
aus den obengenannten Gründen nicht daran haften können. Die Ausnehmung 93 bietet
einen Angriffspunkt für den Finger beim Erfassen des Endes 68 des Kopfteils 65,
um diesen nach außen zu ziehen und die Verbindungsstege 70 zu zerreißen, worauf
die gesamte Verschlußzunge aus ihrer Normallage, die in Fig. 5 dargestellt ist,
gebogen werden kann, und zwar wird sie um die Faltlasche78 geschwenkt, die als Scharnierverbindung
mit der Stirnwand 16 dient. Die Lage der Teile in diesem Zeitpunkt ist in Fig. 6
dargestellt. Der Deckel für die Schachtel ist in Fig. 8 und 9 dargestellt und besteht
aus einer oberen Wand100, zwei Stirnwänden 102 und zwei Seitenwänden 103. Zweckmäßig
sind diese Seiten- und Stirnwände des Deckels ebenfalls an der Innenseite mit Laschen
104 versehen, die auf die Innenflächen derselben aufgeklebt sind, um die Seiten-
und Stirnwände zu verstärken. Die Seitenwände des Deckels sind mit einem Schlitz
105 versehen, der so bemessen ist, daß er das Kopfstück 65 der Verschlußzunge aufnehmen
kann. In der dargestellten Ausführung ist der Schlitz in der Faltlinie 106 zwischen
der oberen Wandung 100 und der Seitenwandung 102 angeordnet, jedoch kann selbstverständlich
der Schlitz an anderen Stellen in Deckelteilen vorgesehen werden, die mit den Verschlußzungen
fluchten.
-
Während die Verschlußzungen nach außen gebogen sind, wie in Fig.
6 dargestellt ist, wird der
Deckel in üblicher Weise über die obere Kante der Schachtel
gestülpt und das Kopfstück 65 der Verschlußzunge durch den Schlitz 105 gesteckt,
um einen Verschluß zum Festhalten des Deckels auf der Schachtel herzustellen, wie
in Fig. 9 dargestellt ist.
-
Wie aus Fig. 7 zu ersehen ist, gestattet die Verbindungslasche 78
ein Absetzen des schmalen Teils 75 der Verschlußzunge gegenüber der Ebene der Stirnwand
16, so daß diese Teile um die Seitenwand 102 und die Verstärkungslasche 104 des
Deckels herumgelegt werden können. Auf diese Weise ist der Deckel am Schachtelkörper
befestigt, ohne daß Schnüre, gummierte Bänder oder andere Haltevorrichtungen erforderlich
sind, und die Verschlußzungen können nötigenfalls mehrmals herausgezogen und wieder
in den Deckel eingesteckt werden, so daß man an den Inhalt der Schachtel gelangen
und den Deckel wieder verschließen kann, ohne zusätzliche Vorrichtungen zum Festhalten
des Deckels zu benötigen.