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DE1111117B - Geraet zum Einschiessen von Bolzen od. dgl. in feste Aufnahmekoerper - Google Patents

Geraet zum Einschiessen von Bolzen od. dgl. in feste Aufnahmekoerper

Info

Publication number
DE1111117B
DE1111117B DER19091A DER0019091A DE1111117B DE 1111117 B DE1111117 B DE 1111117B DE R19091 A DER19091 A DE R19091A DE R0019091 A DER0019091 A DE R0019091A DE 1111117 B DE1111117 B DE 1111117B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cartridge
powder
ecm
pressure
barrel
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DER19091A
Other languages
English (en)
Inventor
Arthur June Landa
Robert Taylor Catlin
Alfred William Hamann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Remington Arms Co LLC
Original Assignee
Remington Arms Co LLC
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Remington Arms Co LLC filed Critical Remington Arms Co LLC
Publication of DE1111117B publication Critical patent/DE1111117B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25CHAND-HELD NAILING OR STAPLING TOOLS; MANUALLY OPERATED PORTABLE STAPLING TOOLS
    • B25C1/00Hand-held nailing tools; Nail feeding devices
    • B25C1/08Hand-held nailing tools; Nail feeding devices operated by combustion pressure
    • B25C1/10Hand-held nailing tools; Nail feeding devices operated by combustion pressure generated by detonation of a cartridge
    • B25C1/12Hand-held nailing tools; Nail feeding devices operated by combustion pressure generated by detonation of a cartridge acting directly on the bolt

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Portable Nailing Machines And Staplers (AREA)
  • Filling Or Discharging Of Gas Storage Vessels (AREA)

Description

Mehrere bekannte Bolzeneinschießgeräte sind so ausgebildet, daß der einzuschießende Bolzen od. dgl. in die Laufbohrung und die mit einer komprimierten Pulverladung vollständig ausgefüllte Kartusche in eine in den hinteren Teil des Laufes eingesetzte Kartuschenhaltebuchse einschiebbar ist. Es ist auch bekannt, bei derartigen Geräten die Größe des Anfangsverbrennungsraumes im Sinn einer Beeinflussung der Eindringtiefe der in verschieden harte Aufnahmekörper einzuschießenden Bolzen bei Verwendung gleicher Kartuschenladungen dadurch zu regeln, daß gegeneinander auswechselbare Kartuschenhaltebuchsen in den hinteren Teil des Laufes einsetzbar sind, die mit verschieden langen, rohrförmigen Ansätzen versehen sind. Diese Ansätze werden beim Einsetzen der Kartuschenhaltebuchsen als Abstandsrohre von hinten in die Laufbohrung geschoben, und jeweils entsprechend ihrer Länge wird dadurch zwischen der Kartusche und dem hinteren Ende des Bolzens ein mehr oder weniger großer Gasausdehnungsraum innerhalb der Laufbohrung geschaffen. Im Grenzfall, und zwar bei geringstem Gasausdehnungsraum, hat dabei jedoch die in Betracht kommende Kartuschenhaltebuchse überhaupt keinen Abstandsansatz, so daß das hintere Ende des Bolzens unmittelbar vor der Kartusche liegt und somit die Gefahr einer Beschädigung des Laufes durch einen zu hohen Gasdruck besteht.
In entsprechender Weise ist in einen bekannten Granatwerfer ein auf verschiedene Längen einstellbarer Abstandsstab eingebaut, durch den der Abstand zwischen der Kartusche und dem hinteren Ende der in den Lauf eingeführten Granate eingestellt werden kann, wodurch ebenfalls der Anfangsverbrennungsraum geändert und somit die Mündungsgeschwindigkeit der Granate beeinflußt werden kann. Außerdem wird bei diesem Granatwerfer zur Ermöglichung einer besseren und schnelleren Verbrennung der Kartuschenladung eine Verdämmungswirkung dadurch erreicht, daß die Kartuschenlagerkammer mit einer sich nach vorn verengenden, unmittelbar in die Laufbohrung mündenden Gasauslaßöffnung versehen ist. Das Einstellen des Abstandsstabes ist jedoch zeitraubend und erfordert eine umständliche Einrichtung an dem Granatwerfer.
Weiterhin ist ein Bolzeneinschießgerät bekanntgeworden, bei dem die Kartuschenkammer und eine ihr vorgeschaltete, verengte Gasauslaßöffnung in einer herausnehmbaren Kartuschenhaltebuchse angeordnet sind, die zwecks Änderung des Auslaßquerschnittes der Gasauslaßöffnung gegen andere Kartuschenhaltebuchsen auswechselbar ist. Eine besondere Gasaus-Gerät zum Einschießen von Bolzen od. dgl. in feste Aufnahmekörper
Anmelder:
Remington Arms Company, Inc.,
Bridgeport, Conn. (V. St. A.)
Vertreter: Dipl.-Ing. W. Paap
und Dipl.-Ing. H. Mitscherlich, Patentanwälte,
München 22, Mariannenplatz 4
Beanspruchte Priorität:
V. St. v. Amerika vom 23. Juni 1955
Arthur June Landa, Huntington, Conn.,
Robert Taylor Catlin, Trumbull, Conn.,
und Alfred William Hamann, Easton, Conn.
(V. St. Α.),
sind als Erfinder genannt worden
dehnungskammer ist jedoch bei diesem bekannten Gerät nicht angeordnet, so daß sich der Bolzen vor und bei der Schußauslösung unmittelbar vor der verengten Gasauslaßöffnung der Kartuschenkammer befindet, wodurch auch bei diesem Gerät die Gefahr der Beschädigung oder Zerstörung des Laufes durch Entwicklung eines zu hohen Gasdruckes bei der Schußauslösung besteht.
Durch die Erfindung sollen die vorerwähnten Nachteile der bekannten Geräte beseitigt werden.
Die Erfindung geht dabei von der Erkenntnis aus, daß es bei Bolzeneinschießgeräten erforderlich ist, in der Kartuschenhaltekammer einen Gasausdehnungsraum anzuordnen, dessen Volumen größer ist als das des ursprünglichen Raumes des Treibpulvers, in dem die Ladung abbrennt. Der Druck in der Kartuschenkammer kann auch steil und sprunghaft ansteigen, ohne daß eine derartige Drucksteigerung sich als proportionale Steigerung der Vortriebsgeschwindigkeit des einzutreibenden Bolzens auswirkt. Wenn eine Gasausdehnungskammer nicht angeordnet ist, kann es dabei ohne weiteres möglich sein, daß der Druck so stark ansteigt, daß der Lauf sowie der Verschluß des Gerätes vollkommen zerstört werden, bevor der Bolzen od. dgl. merkbar vorwärts getrieben wird.
109 647/93
Wenn der Gasausdehnungsraum das zur Verhinderung von zu großer Druckentwicklung erforderliche Mindestmaß überschreitet, so kann der auf den Bolzen od. dgl. wirkende Vortreibdruck und damit die Antreibgeschwindigkeit des Bolzens stufenweise verringert werden, was in bekannter Weise als Mittel zur Regelung der dem Bolzen erteilten Geschwindigkeit angewendet werden kann. Andererseits ist es bei einem Gerät zum Einschießen von Bolzen zweckmäßig, die wirtschaftlichste Form und Größe der Kartuschen zu verwenden, und um mit solchen Kartuschen eine hinreichende Austreibkraft zu erzeugen, ist es oft erforderlich, mehr Pulver anzuwenden, als normalerweise in die Kartusche eingefüllt werden kann. In solchen Fällen wird die Pulverladung bekanntlich in der Kartusche komprimiert, wodurch eine gewissermaßen feste Pulverladung entsteht, welche die Kartusche vollständig ausfüllt und in dieser selbst keinerlei Gasausdehnungsraum frei läßt. Um mit solchen komprimierten Ladungen regelbare Drücke zu erreichen, ist es erforderlich, den Gasausdehnungsraum außerhalb der Kartusche selbst anzuordnen. Bezeichnet man die Ladungsdichte einer mit nicht komprimiertem Pulver vollständig gefüllten Kartusche mit 1, so hat dieselbe Kartusche, wenn in ihr das Pulver auf das zweifache des Pulvergewichtes komprimiert wird, die Ladungsdichte 2. Es wurde gefunden, daß das Volumen einer nicht komprimierten Pulverladung in nahezu direkter Beziehung zu dem Volumen, in dem es zu brennen beginnt, oder zu dem Gesamtvolumen der Kartuschenhülse und dem Gasausdehnungsraum außerhalb der Kartuschenhülse steht. Diese Beziehung ist gänzlich unabhängig von der wirksamen Menge des in der Kartuschenhülse komprimierten Pulvers oder der Ladungsdichte. Die kritischen Faktoren können in Beziehungen zu der gesamten Ladungsdichte oder dem in Prozent ausgedrückten Verhältnis der nicht komprimierten Ladung zu dem Volumen, in dem sie zu brennen beginnt, bestimmt werden, bevor eine merkbare Bewegung des Geschosses oder des Bolzens stattgefunden hat.
Wenn die Gesamtladungsdichte zu groß ist, wird überschüssiger Druck erzeugt, und wenn die Gesamtladungsdichte zu klein ist, wird der Bolzen nicht mit der maximalen Geschwindigkeit vorgetrieben. Innerhalb eines kritischen Bereiches der Gesamtladungsdichte und mit den gleichen Pulverladungen steigt die Vortriebsgeschwindigkeit eines Bolzens bei Vergrößerung der Ladungsdichte nur gering an, der Druck wird aber bei der gleichen Vergrößerung der Ladungsdichte wesentlich gesteigert.
Die Gesamtladungsdichte kann bis zu 100 0Zo gesteigert werden, ohne daß gefährlich hohe Drücke auftreten, und sie kann bis auf etwa 60 % verringert werden, ohne die Vortriebskraft des Bolzens nachteilig herabzusetzen. Der optimale Bereich der Gesamtladungsdichte liegt in den Grenzen von etwa 80 bis 95 °/o. Diese Grenzen der Gesamtladungsdichte sind offenbar bei den üblichen Ladungsdichten von Kartuschen angewendet, die im Bereich von etwas über 1 bis 3 liegen.
In keinem dieser Fälle ist die wirksame Größe des Gasausdehnungsraumes sehr groß; tatsächlich wurden nicht mehr als 1,64 ecm für eine Ladung angewendet. Selbst bei einer solch kleinen äußeren Gasausdehnungskammer ist jedoch die Zündung der Ladung schlecht, und es treten Unregelmäßigkeiten der Verbrennung der Pulverladung auf, wenn nicht eine verengte Verbindungsöffnung zwischen der Patronenkammer und der Ausdehnungskammer angeordnet ist. Die Anordnung einer solchen verengten Öffnung gewährleistet dagegen eine regelmäßige und gleichmäßige Zündung und unterstützt ferner das Aufbrechen des aus den Pulverkörnern gebildeten Preßkörpers, so daß ein regelmäßiges und beständiges Abbrennen der gesamten Pulverladung erreicht wird.
ίο Unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse bezweckt die Erfindung ein Einschießgerät solcher Ausbildung zu schaffen, daß die wirtschaftlichste Kartuschenhülse angewendet werden kann und trotzdem der Vortrieb des Bolzens mit maximaler Geschwindigkeit und einem mit dieser übereinstimmenden minimalen Druck erfolgt, wobei sowohl der Druck als auch die Geschwindigkeit bei jedem Schuß gleichmäßig und beständig bleibt.
Demgemäß besteht die Erfindung darin, daß bei einem Gerät zum Einschießen von Bolzen od. dgl. in feste Aufnahmekörper, bei dem der einzuschießende Bolzen od. dgl. in die Laufbohrung und die mit einer komprimierten Pulverladung vollständig ausgefüllte Kartusche in eine in den hinteren Teil des Laufes eingesetzte Kartuschenhaltebuchse einschiebbar ist, die Kartuschenhaltebuchse außer der Kartuschenlagerkammer eine in die Laufbohrung mündende Gasausdehnungskammer und eine die beiden Kammern miteinander verbindende verengte Gasdurchlaßöffnung enthält.
Bei einem auf diese Weise ausgebildeten Einschießgerät besteht zunächst der wesentliche Vorteil, daß die Gefahr einer Beschädigung oder Zerstörung des Verschlußstückes oder des Laufes durch Überdruck völlig vermieden ist, da die in der Kartuschenhaltebuchse im Anschluß an die verengte Öffnung enthaltene Gasausdehnungskammer immer vorhanden ist, auch wenn der Bolzen in der Laufbohrung ganz bis zum Anschlag an die Kartuschenhaltebuchse zurückgeschoben wird. Weiterhin kann bei dem Gerät nach der Erfindung die Größe des auf den Bolzen zur Wirkung kommenden Treibgasstoßes und damit die Eindringtiefe des Bolzens in einfacher Weise dadurch geregelt werden, daß die Kartuschenhaltebuchse gegen eine anders dimensionierte Kartuschenhaltebuchse ausgewechselt wird.
Einschießgeräte mit auswechselbaren Kartuschenhaltebuchsen sind zwar an sich bekannt, jedoch enthalten die Kartuschenhaltebuchsen dieser bekannten Geräte keine verengte Gasdurchlaßöffnung, welche die Kartuschenlagerkammer mit einer in der Buchse im Anschluß an diese Öffnung angeordneten besonderen Gasausdehnungskammer verbindet. Gerade durch die Ausbildung des Gerätes nach der Erfindung in der Weise, daß die Kartuschenhaltebuchse außer der Kartuschenlagerkammer eine Gasausdehnungskammer und eine die beiden Kammern verbindende Gasdurchlaßöffnung enthält, wird aber erreicht, daß die Austreibkraft für den Bolzen bzw. dessen Eindringtiefe in weit größerem Umfang regelbar ist, da sie einmal durch Änderung der Pulvermenge, ferner in Verbindung hiermit oder für sich allein durch Änderung der Größe des Gasausdehnungsraumes und schließlich in Verbindung hiermit oder gegebenenfalls auch für sich allein durch Änderung des Querschnittes der verengten Gasdurchlaßöffnung zwischen Kartuschenkammer und Gasausdehnungskammer beeinflußt werden kann, wobei die genannten Änderun-
gen sich einfach durch entsprechende Auswechslung der verwendeten bzw. zu verwendenden Kartuschenlagerbuchsen ergeben. Der Erfindungsgegenstand ist also vorzugsweise derart ausgebildet, daß die Kartuschenhaltebuchse gegen Kartuschenhaltebuchsen mit zur Laufachse anders angeordneter und/oder andere Abmessungen aufweisender Kartuschenlagerkammer und/oder Gasausdehnungskammer auswechselbar ist.
Eine besonders zweckmäßige Ausführungsform der Erfindung für die Anwendung von Randfeuerkartuschen ergibt sich, wenn bei Kartuschenhaltebuchsen mit zu ihrer Längsachse und zur Laufachse seitlich versetzter Kartuschenlagerkammer die seitliche Versetzung jeweils so bemessen und die Kartuschenhaltebuchse bei und/oder nach dem Einsetzen in den hinteren Teil des Laufes in diesem unverdrehbar so geführt bzw. festgelegt ist, daß ebenso wie bei Kartuschenhaltebuchsen mit zu ihrer Längsachse und zur Laufachse gleichachsig angeordneter Kartuschenlagerkammer ein Randteil der eingeschobenen Randfeuerkartusche durch die Schlagbolzenspitze beaufschlagbar ist.
Nachstehend sind Ausführungsbeispiele der Erfindung an Hand der Zeichnung im einzelnen beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 einen Längsschnitt durch einen Teil eines Bolzeneinschießgerätes nach der Erfindung mit eingesetzter Kartuschenhaltebucb.se,
Fig. 2 einen der Fig. 1 entsprechenden Schnitt durch das Gerät, wobei eine zur Aufnahme einer Kartusche größeren Kalibers dienende Kartuschenhaltebuchse eingesetzt ist,
Fig. 3 einen Querschnitt nach der Linie 3-3 der Fig. 1, der die in Fig. 1 dargestellte Kartuschenhaltebuchse in der Endansicht zeigt,
Fig. 4 einen Schnitt nach der Linie 4-4 der Fig. 3, der die in Fig. 2 dargestellte Kartuschenhaltebuchse in der Endansicht zeigt; dabei gibt in Fig. 4 der bei der Kartuschenhaltebuchse eingezeichnete strichpunktierte Kreis vergleichsweise die Lage des Kopfes der in die Kartuschenhaltebuchse nach Fig. 1 und 3 eingesetzten kleinen Kartusche an, und der kleine punktierte Kreis innerhalb des strichpunktierten Kreises bezeichnet die Aufschlagstelle der Schlagbolzenspitze bei jeder Größe der Kartusche.
Das in Fig. 1 und 3 nur zum Teil dargestellte Einschießgerät für Bolzen weist einen Lauf 1 auf, der in einer Rahmenplatte 2 durch Einschrauben befestigt ist. Die Rahmenplatte 2 ist durch eine Verriegelungsmuffe 3 fest mit einem Verschlußstück 4 verbunden, das die Abschießvorrichtung mit dem Schlagbolzen 5 enthält. Zwischen dem Verschlußstück 4 und der Rahmenplatte 2 ist die Tragplatte 6 angeordnet, die als Stützlager für die allgemein mit dem Bezugszeichen? bezeichnete Kartuschenhaltebuchse dient. Diese ist so ausgebildet, daß sie eine die Kartusche aufnehmende Kammer 8 und eine Gasausdehnungskammer 9 enthält. Die beiden Kammern 8 und 9, die beide ganz innerhalb der Kartuschenhaltebuchse 7 angeordnet sind, sind durch eine verengte Gasdurchlaßöffnung 10 miteinander verbunden. Die Kartuschenhaltebuchse 7 ist, wie dargestellt, in einer zu der Bohrung 12 des Laufes 1 konzentrischen Ausnehmung 11 angeordnet. In die Laufbohrung 12 kann ein Bolzen 13 üblicher Art eingesetzt sein, der in dieser vorübergehend durch eine Haltescheibe 14 gehalten wird, die am Kopf des Bolzens befestigt ist und an dem vorderen Ende der Ausnehmung 11 anliegt. Wenn eine Kartusche in die Kammer 8 eingesetzt und durch Betätigung des Schlagbolzens 5 abgefeuert wird, entweicht das in der Kartuschenhülse entstehende Pulvergas durch die Gasdurchlaßöffnung 10, expandiert in der Kammer 9 und wirkt über die Haltescheibe 14 auf das hintere Ende des Bolzens 13 ein. Die weitere Expansion des Treibgases treibt den Bolzen durch den Lauf in üblicher Weise in das
ίο Werkstück ein.
Nach Fig. 2 sind grundsätzlich die gleichen Verhältnisse gegeben, jedoch ist hier in die Ausnehmung 11 eine anders dimensionierte Kartuschenhaltebuchse 15 eingesetzt, welche die Aufnahme einer Kartusche mit größerer Pulverladung in eine größere Kartuschenlagerkammer 16 ermöglicht. Wie im ersten Fall entweichen die in der Kartusche entstehenden Pulvergase über eine verengte Gasdurchlaßöffung 17, expandieren in der Gasausdehnungskammer 18 und wirken über die Haltescheibe 14 auf den Kopf des in den Lauf 1 eingesetzten Bolzens ein. Zu Fig. 2 und 4 ist zu bemerken, daß der die verengte Gasdurchlaßöffnung 17 bildende Anschlußteil der Kartuschenkammer 16 in der Kartuschenhaltebuchse 15 zu der Bohrung 12 des Laufes 1 exzentrisch angeordnet ist, wodurch die Anordnung der Ausnehmung 19, die den Rand der Kartusche größeren Durchmessers aufnimmt, im Wirkungsbereich des Schlagbolzens 5 ermöglicht wird, ohne daß es erforderlich ist, außer dem Auswechseln der Kartuschenhaltebuchse andere Einstellungen vorzunehmen. Die mit größerem Durchmesser versehene Kartuschenhaltebuschse 15 ist mit einem Führungsstift 20 versehen, der in einen in der Kammerplatte 6 angeordneten Schlitz 21 eingeführt werden kann, damit die exzentrisch gebohrte Buchse in der für die genaue Lage der Ausnehmung 19 gegenüber der Spitze des Schlagbolzens 5 erforderlichen Stellung gehalten wird. Die Kartuschenhaltebuchse 15 wird in der Kammerplatte 6 durch die Halteschraube 22 gehalten, die in eine Bohrung 23 in dem Bund der Kartuschenhaltebuchse 15 eingreift. Im Gegensatz hierzu ist die Kartuschenhaltebuchse 7 nach Fig. 1 und 3 konzentrisch zu der Bohrung 12 des Laufes 1 angeordnet, so daß ihre Ausrichtung keine Schwierigkeit bietet. Die Kartuschenhaltebuchse 7 weist daher keinen Führungsstift auf, und die Halteschraube 22 greift nur lose in eine Ringnut 24 ein, um das Festhalten der Kartuschenhaltebuchse an der Kammerplatte 6 zu unterstützen.
Nachstehend sind mehrere Beispiele für die Anwendung verschiedener Kartuschen beim Erfindungsgegenstand erläutert.
Zunächst wurde eine Kartusche verwendet, bei der Pulver im Gewicht von 0,29 g in der Kartuschenhülse auf ein Volumen von 0,333 ecm komprimiert war. Wenn die gleiche Gewichtsmenge Pulver mit der Einheitsdichte gemessen bzw. nicht komprimiert wird, beträgt sein Volumen 0,533 ecm. Eine so gefüllte Kartusche hat eine Ladungsdichte von 1,6 oder 160% des nichtkomprimierten Inhalts. Die Kartuschenhaltebuchse 7 nach Fig. 1 enthält in dem verengten Öffnungsabschnitt 10 und der Gasausdehnungskammer 9 einen Leerraum von 0,247 ecm und einen Gesamtraum, in dem das Pulver abbrennen kann, der gleich der Summe der Pulverkammer, der Öffnung und der Gasausdehungskammer, also gleich 0,580 ecm ist. Mit diesem Gesamtvolumen und einem Ladungsvolumen (nicht komprimiert) von 0,533 ecm

Claims (5)

beträgt die Gesamtladungsdichte zum Abschießen 91,8 °/o. Eine solche Kartusche ist zum Eintreiben von Bolzen außerordentlich wirksam und entwickelt im Normalfall einen Maximaldruck von 6090 kg/cm2. Bei der Kartuschenhaltebuchse 7 ist die Öffnung 10 in solchem Maß verengt, daß ihre Querschnittsfläche etwa 55 % der Querschnittsfläche der Kammer beträgt. Dieser Wert ist nicht besonders kritisch, und die Querschnittsfläche der Öffnung 10 kann, wie es z. B. durch den Angriff der Pulvergase bei langem Gebrauch eintreten kann, wesentlich größer werden, ohne daß Schwierigkeiten in der Zündung eintreten. Indessen sind Grenzen von etwa 35 bis 75 °/o angezeigt, wobei es zweckmäßig ist, die Öffnung zunächst entsprechend dem unteren Grenzwert zu bemessen, damit einer allmählichen Vergrößerung der Öffnung durch Angriff der Pulvergase und Abnutzung anderer Art Rechnung getragen wird. Bei einem anderen Beispiel wurde eine Kartusche verwendet, bei der Sicherheits- oder Einheitspulver im Gewicht von 0,713 g in einen Raum von 0,54 ecm eingefüllt waren. Die gleiche Gewichtsmenge Pulver hat, wenn es in nicht komprimiertem Zustand bzw. Einheitsdichte gemessen wird, ein Volumen von 1,326 ecm, so daß sich eine Kartuschenladungsdichte von etwa 2,45 ergibt. Diese Pulverladung kann in einer Kartuschenhaltebuchse entsprechend Fig. 1 abgefeuert werden, wobei diese jedoch in der Gasausdehnungskammer und der Öffnung ein Volumen von etwa 1,08 ecm bietet, das zusammen mit dem Volumen von 0,56 ecm der Ladung selbst ein Gesamtvolumen von 1,64 ecm darstellt, in dem Pulver, das ein Volumen von 1,326 ecm in nicht komprimiertem Zustand hat, verbrannt wird, wobei die Gesamtladedichte 0,816 oder 81,6 % beträgt. Beim Abschießen einer solchen Kartusche zum Eintreiben eines Bolzens ergab sich ein Maximaldruck in der Größenordnung von 5250 kg/cm2. In diesem Fall war die Öffnung, wie beim ersten Beispiel, auf 55% der Querschnittsfläche der Kammer selbst verengt; im übrigen sind die gleichen Grenzen der Öffnungsgröße wie vor anwendbar. Als weiteres Beispiel sei die Anwendung einer Kartusche erwähnt, bei der Sicherheits- oder Einheitspulver im Gewicht von 0,713 g in einen Raum von 0,9 ecm eingefüllt war. Das Volumen dieser Pulvermenge im nichtkomprimierten Zustand bzw. bei Einheitsdichte entspricht etwa 1,188 ecm, so daß sich eine Kartuschenladungsdichte von 1,32 ergibt. Wenn diese Ladung in einer Kartuschenhaltebuchse verbrennt, wie sie in Fig. 2 dargestellt ist, bei der die Gasausdehnungskammer einschließlich verengter Durchlaßöffnung ein Volumen von 0,49 ecm hat, so ergibt sich, daß für 1,188 ecm nichtkomprimierten Pulvers ein Verbrennungsraum von 0,49 ecm plus 0,9 ecm Volumen der Kartuschenhülse = 1,39 ecm zur Verfügung stehen, so daß sich eine Gesamtladedichte von 0,854 oder 85,4 °/o ergibt. Beim Eintreiben von Bolzen mit einer solchen Kartusche wurde ein Maximaldruck von 5250 kg/cm2 festgestellt. Dabei hat sich eine einwandfreie Zündung und Verbrennung ergeben, wenn die Querschnittsfläche der Gasdurchlaßöffnung auf 46 % der Querschnittsfläche der Kartuschenkammer eingeengt war. Es sind aber auch hier die oben angegebenen Grenzen für die Größe der Öffnung anwendbar. Obgleich der bei den obenerwähnten, besonderen Beispielen angegebene Druck bei Anwendung von Randfeuerpatronen hoch erscheint, so kann dieser Druck doch aufgenommen werden, da die Kartuschenhaltebuchse ein versenktes Gehäuse darstellt, das den Rand- bzw. Kopfteil der Kartuschenhülse vollständig umschließt. Außerdem kann bei der beschriebenen Ausbildung das Pulvergas frei in den Abschnitt zwischen dem vorderen Ende der Kartuschenhaltebuchse und dem vorderen Ende der in dem Lauf zur Aufnahme der Kartuschenhaltebuchse gebildeten ίο Versenkung eintreten. Hierdurch wird ein Rückstoß bzw. ein Zurückweichen der Kartuschenhaltebuchse unter dem Einfluß des Gasdruckes ermöglicht und gewährleistet, daß die Kartuschenhaltebuchse und die in sie eingesetzte Kartusche in der Zeit, in der eine Abstützung notwendig ist, in dichter und inniger Berührung mit der Vorderfläche des Verschlußstückes 4 gehalten wird. Der Rand- oder Kopfteil der Kartuschenhülse, der deren empfindlichsten Teil darstellt, wird daher durch die Berührung zwischen der Kar- ao tuschenhaltebuch.se und dem Verschlußstück 4 von allen Seiten vollständig eingehüllt und abgestützt. Auch bei einzelnen der genannten Beispiele, bei denen Versuchskartuschen Drücke erzeugten, die so weit über 7000 kg/cm2 lagen, daß eine genaue Schätzung des Druckes nicht vorgenommen werden konnte, konnten Fehler an der Kartuschenhülse nicht festgestellt werden. Obgleich Kartuschenhülsen, die solch außerordentlich hohen Drücken ausgesetzt werden, stark und dauernd verformt werden, so bietet doch das Herausnehmen der abgeschossenen Hülse aus der Kartuschenhaltebuchse nur Schwierigkeiten, wenn der Kammerdruck 7000 kg/cm2 wesentlich übersteigt, d. h. einen Druck, der ganz oder nahezu dem Druck entspricht, bei dem die durch zusätzlichen Druck gewonnene Geschwindigkeit im Vergleich mit den Schwierigkeiten, die sich durch die Aufnahme des Druckes ergeben, unbedeutend ist. Die beschriebenen Voraussetzungen sind nur im Hinblick auf die Grenzbedingungen kritisch, die durch die zum Erreichen der größten Eintriebskraft erforderliche Größtladung erfüllt werden müssen. Wenn eine maximale Eintriebskraft nicht erreicht zu werden braucht, so können verschiedene behelfsmäßige Maßnahmen ergriffen werden, wie z. B. die Anwendung einer die Volladung unterschreitenden, kleineren Treibpulverladung oder das an sich bekannte Einsetzen des Bolzens in den Lauf in anderer Lage. Die dargestellte Ausbildung ermöglicht die Anwendung der zur Erzeugung der maximalen Eintriebskraft erforderlichen Maximalladung, verhindert aber ihren Mißbrauch unter Bedingungen, die eine gefährlich große Druckentwicklung herbeiführen könnten. PATE]SiTANSPRUCHE:
1. Gerät zum Einschießen von Bolzen od. dgl. in feste Aufnahmekörper, bei dem der einzuschießende Bolzen od. dgl. in die Laufbohrung und die mit einer komprimierten Pulverladung vollständig ausgefüllte Kartusche in eine in den hinteren Teil des Laufes eingesetzte Kartuschenhaltebuchse einschiebbar ist, dadurch gekenn zeichnet, daß die Kartuschenhaltebuchse (7,15) außer der Kartuschenlagerkammer (8,16) eine in die Laufbohrung (12) mündende Gasausdehnungskammer (9,18) und eine die beiden Kammern miteinander verbindende verengte Gasdurchlaßöffnung (10,17) enthält.
2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kartuschenhaltebuchse (7,15) gegen Kartuschenhaltebuchsen mit zur Laufachse anders angeordneter und/oder andere Abmessungen aufweisender Kartuschenlagerkammer und/ oder Gasausdehnungskammer auswechselbar ist.
3. Gerät nach Anspruch 1 und 2, das für die Verwendung von Randfeuerkartuschen eingerichtet ist, dadurch gekennzeichnet, daß bei Kartuschenhaltebuchsen (15) mit zu ihrer Längsachse und zur Laufachse seitlich versetzter Kartuschenlagerkammer (16) die seitliche Versetzung jeweils so bemessen und die Kartuschenhaltebuchse bei und/oder nach dem Einsetzen in den hinteren Teil des Laufes in diesem unverdrehbar so geführt bzw. festgelegt ist, daß ebenso wie bei Kartuschenhaltebuchsen (7) mit zu ihrer Längsachse und zur Laufachse gleichachsig angeordneter Kartuschenlagerkammer (8) ein Randteil der eingeschobenen Randfeuerkartusche durch die Schlagbolzenspitze beaufschlagbar ist.
4. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Gesamtvolumen
10
des aus Kartuschenlagerkammer (8, 16), Gasdurchlaßöffnung (10, 17) und Gasausdehnungskammer (9, 18) bestehenden Innenraumes der Kartuschenhaltebuchse (7, 15) derart bemessen ist, daß 60 bis 100%, vorzugsweise 80 bis 95%, dieses Gesamtvolumens gleich dem Volumen einer nicht komprimierten Pulverladung ist, die das gleiche Gewicht wie die in der Kartuschenhülse komprimierte Pulverladung aufweist.
5. Gerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Gasdurchlaßöffnung (10,17) der Kartuschenhaltebuchse (7,15) eine Querschnittsfläche hat, die etwa 35 bis 75 % der Querschnittsfläche der Kartuschenlagerkammer (8,16) beträgt.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Österreichische Patentschriften Nr. 177 383,
601;
schweizerische Patentschrift Nr. 237 021;
britische Patentschrift Nr. 683 856;
USA.-Patentschriften Nr. 1445 126, 1 984117,
676 508,2697 830.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
DER19091A 1955-06-23 1956-06-19 Geraet zum Einschiessen von Bolzen od. dgl. in feste Aufnahmekoerper Pending DE1111117B (de)

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US517524A US2759185A (en) 1955-06-23 1955-06-23 Chamber bushing for stud driver

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DE1111117B true DE1111117B (de) 1961-07-13

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DER19091A Pending DE1111117B (de) 1955-06-23 1956-06-19 Geraet zum Einschiessen von Bolzen od. dgl. in feste Aufnahmekoerper

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