DE1111117B - Geraet zum Einschiessen von Bolzen od. dgl. in feste Aufnahmekoerper - Google Patents
Geraet zum Einschiessen von Bolzen od. dgl. in feste AufnahmekoerperInfo
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Description
Mehrere bekannte Bolzeneinschießgeräte sind so ausgebildet, daß der einzuschießende Bolzen od. dgl.
in die Laufbohrung und die mit einer komprimierten Pulverladung vollständig ausgefüllte Kartusche in eine
in den hinteren Teil des Laufes eingesetzte Kartuschenhaltebuchse einschiebbar ist. Es ist auch bekannt,
bei derartigen Geräten die Größe des Anfangsverbrennungsraumes im Sinn einer Beeinflussung der
Eindringtiefe der in verschieden harte Aufnahmekörper einzuschießenden Bolzen bei Verwendung gleicher
Kartuschenladungen dadurch zu regeln, daß gegeneinander auswechselbare Kartuschenhaltebuchsen
in den hinteren Teil des Laufes einsetzbar sind, die mit verschieden langen, rohrförmigen Ansätzen
versehen sind. Diese Ansätze werden beim Einsetzen der Kartuschenhaltebuchsen als Abstandsrohre von
hinten in die Laufbohrung geschoben, und jeweils entsprechend ihrer Länge wird dadurch zwischen der
Kartusche und dem hinteren Ende des Bolzens ein mehr oder weniger großer Gasausdehnungsraum
innerhalb der Laufbohrung geschaffen. Im Grenzfall, und zwar bei geringstem Gasausdehnungsraum, hat
dabei jedoch die in Betracht kommende Kartuschenhaltebuchse überhaupt keinen Abstandsansatz, so daß
das hintere Ende des Bolzens unmittelbar vor der Kartusche liegt und somit die Gefahr einer Beschädigung
des Laufes durch einen zu hohen Gasdruck besteht.
In entsprechender Weise ist in einen bekannten Granatwerfer ein auf verschiedene Längen einstellbarer
Abstandsstab eingebaut, durch den der Abstand zwischen der Kartusche und dem hinteren Ende
der in den Lauf eingeführten Granate eingestellt werden kann, wodurch ebenfalls der Anfangsverbrennungsraum
geändert und somit die Mündungsgeschwindigkeit der Granate beeinflußt werden kann.
Außerdem wird bei diesem Granatwerfer zur Ermöglichung einer besseren und schnelleren Verbrennung
der Kartuschenladung eine Verdämmungswirkung dadurch erreicht, daß die Kartuschenlagerkammer mit
einer sich nach vorn verengenden, unmittelbar in die Laufbohrung mündenden Gasauslaßöffnung versehen
ist. Das Einstellen des Abstandsstabes ist jedoch zeitraubend und erfordert eine umständliche Einrichtung
an dem Granatwerfer.
Weiterhin ist ein Bolzeneinschießgerät bekanntgeworden, bei dem die Kartuschenkammer und eine
ihr vorgeschaltete, verengte Gasauslaßöffnung in einer herausnehmbaren Kartuschenhaltebuchse angeordnet
sind, die zwecks Änderung des Auslaßquerschnittes der Gasauslaßöffnung gegen andere Kartuschenhaltebuchsen
auswechselbar ist. Eine besondere Gasaus-Gerät zum Einschießen von Bolzen od. dgl.
in feste Aufnahmekörper
Anmelder:
Remington Arms Company, Inc.,
Bridgeport, Conn. (V. St. A.)
Bridgeport, Conn. (V. St. A.)
Vertreter: Dipl.-Ing. W. Paap
und Dipl.-Ing. H. Mitscherlich, Patentanwälte,
München 22, Mariannenplatz 4
Beanspruchte Priorität:
V. St. v. Amerika vom 23. Juni 1955
V. St. v. Amerika vom 23. Juni 1955
Arthur June Landa, Huntington, Conn.,
Robert Taylor Catlin, Trumbull, Conn.,
und Alfred William Hamann, Easton, Conn.
(V. St. Α.),
sind als Erfinder genannt worden
sind als Erfinder genannt worden
dehnungskammer ist jedoch bei diesem bekannten Gerät nicht angeordnet, so daß sich der Bolzen vor
und bei der Schußauslösung unmittelbar vor der verengten Gasauslaßöffnung der Kartuschenkammer befindet,
wodurch auch bei diesem Gerät die Gefahr der Beschädigung oder Zerstörung des Laufes durch Entwicklung
eines zu hohen Gasdruckes bei der Schußauslösung besteht.
Durch die Erfindung sollen die vorerwähnten Nachteile der bekannten Geräte beseitigt werden.
Die Erfindung geht dabei von der Erkenntnis aus, daß es bei Bolzeneinschießgeräten erforderlich ist, in
der Kartuschenhaltekammer einen Gasausdehnungsraum anzuordnen, dessen Volumen größer ist als das
des ursprünglichen Raumes des Treibpulvers, in dem die Ladung abbrennt. Der Druck in der Kartuschenkammer
kann auch steil und sprunghaft ansteigen, ohne daß eine derartige Drucksteigerung sich als proportionale
Steigerung der Vortriebsgeschwindigkeit des einzutreibenden Bolzens auswirkt. Wenn eine
Gasausdehnungskammer nicht angeordnet ist, kann es dabei ohne weiteres möglich sein, daß der Druck
so stark ansteigt, daß der Lauf sowie der Verschluß des Gerätes vollkommen zerstört werden, bevor der
Bolzen od. dgl. merkbar vorwärts getrieben wird.
109 647/93
Wenn der Gasausdehnungsraum das zur Verhinderung von zu großer Druckentwicklung erforderliche
Mindestmaß überschreitet, so kann der auf den Bolzen od. dgl. wirkende Vortreibdruck und damit die
Antreibgeschwindigkeit des Bolzens stufenweise verringert werden, was in bekannter Weise als Mittel zur
Regelung der dem Bolzen erteilten Geschwindigkeit angewendet werden kann. Andererseits ist es bei
einem Gerät zum Einschießen von Bolzen zweckmäßig, die wirtschaftlichste Form und Größe der
Kartuschen zu verwenden, und um mit solchen Kartuschen eine hinreichende Austreibkraft zu erzeugen,
ist es oft erforderlich, mehr Pulver anzuwenden, als normalerweise in die Kartusche eingefüllt werden
kann. In solchen Fällen wird die Pulverladung bekanntlich in der Kartusche komprimiert, wodurch
eine gewissermaßen feste Pulverladung entsteht, welche die Kartusche vollständig ausfüllt und in dieser
selbst keinerlei Gasausdehnungsraum frei läßt. Um mit solchen komprimierten Ladungen regelbare
Drücke zu erreichen, ist es erforderlich, den Gasausdehnungsraum außerhalb der Kartusche selbst anzuordnen.
Bezeichnet man die Ladungsdichte einer mit nicht komprimiertem Pulver vollständig gefüllten
Kartusche mit 1, so hat dieselbe Kartusche, wenn in ihr das Pulver auf das zweifache des Pulvergewichtes
komprimiert wird, die Ladungsdichte 2. Es wurde gefunden, daß das Volumen einer nicht komprimierten
Pulverladung in nahezu direkter Beziehung zu dem Volumen, in dem es zu brennen beginnt, oder zu dem
Gesamtvolumen der Kartuschenhülse und dem Gasausdehnungsraum außerhalb der Kartuschenhülse
steht. Diese Beziehung ist gänzlich unabhängig von der wirksamen Menge des in der Kartuschenhülse
komprimierten Pulvers oder der Ladungsdichte. Die kritischen Faktoren können in Beziehungen zu der
gesamten Ladungsdichte oder dem in Prozent ausgedrückten Verhältnis der nicht komprimierten Ladung
zu dem Volumen, in dem sie zu brennen beginnt, bestimmt werden, bevor eine merkbare Bewegung
des Geschosses oder des Bolzens stattgefunden hat.
Wenn die Gesamtladungsdichte zu groß ist, wird überschüssiger Druck erzeugt, und wenn die Gesamtladungsdichte
zu klein ist, wird der Bolzen nicht mit der maximalen Geschwindigkeit vorgetrieben. Innerhalb
eines kritischen Bereiches der Gesamtladungsdichte und mit den gleichen Pulverladungen steigt die
Vortriebsgeschwindigkeit eines Bolzens bei Vergrößerung der Ladungsdichte nur gering an, der Druck
wird aber bei der gleichen Vergrößerung der Ladungsdichte wesentlich gesteigert.
Die Gesamtladungsdichte kann bis zu 100 0Zo gesteigert
werden, ohne daß gefährlich hohe Drücke auftreten, und sie kann bis auf etwa 60 % verringert
werden, ohne die Vortriebskraft des Bolzens nachteilig herabzusetzen. Der optimale Bereich der Gesamtladungsdichte
liegt in den Grenzen von etwa 80 bis 95 °/o. Diese Grenzen der Gesamtladungsdichte
sind offenbar bei den üblichen Ladungsdichten von Kartuschen angewendet, die im Bereich von etwas
über 1 bis 3 liegen.
In keinem dieser Fälle ist die wirksame Größe des Gasausdehnungsraumes sehr groß; tatsächlich wurden
nicht mehr als 1,64 ecm für eine Ladung angewendet. Selbst bei einer solch kleinen äußeren Gasausdehnungskammer
ist jedoch die Zündung der Ladung schlecht, und es treten Unregelmäßigkeiten der Verbrennung
der Pulverladung auf, wenn nicht eine verengte Verbindungsöffnung zwischen der Patronenkammer
und der Ausdehnungskammer angeordnet ist. Die Anordnung einer solchen verengten Öffnung gewährleistet
dagegen eine regelmäßige und gleichmäßige Zündung und unterstützt ferner das Aufbrechen
des aus den Pulverkörnern gebildeten Preßkörpers, so daß ein regelmäßiges und beständiges Abbrennen
der gesamten Pulverladung erreicht wird.
ίο Unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse bezweckt
die Erfindung ein Einschießgerät solcher Ausbildung zu schaffen, daß die wirtschaftlichste Kartuschenhülse
angewendet werden kann und trotzdem der Vortrieb des Bolzens mit maximaler Geschwindigkeit
und einem mit dieser übereinstimmenden minimalen Druck erfolgt, wobei sowohl der Druck als
auch die Geschwindigkeit bei jedem Schuß gleichmäßig und beständig bleibt.
Demgemäß besteht die Erfindung darin, daß bei einem Gerät zum Einschießen von Bolzen od. dgl. in
feste Aufnahmekörper, bei dem der einzuschießende Bolzen od. dgl. in die Laufbohrung und die mit einer
komprimierten Pulverladung vollständig ausgefüllte Kartusche in eine in den hinteren Teil des Laufes
eingesetzte Kartuschenhaltebuchse einschiebbar ist, die Kartuschenhaltebuchse außer der Kartuschenlagerkammer
eine in die Laufbohrung mündende Gasausdehnungskammer und eine die beiden Kammern
miteinander verbindende verengte Gasdurchlaßöffnung enthält.
Bei einem auf diese Weise ausgebildeten Einschießgerät besteht zunächst der wesentliche Vorteil, daß
die Gefahr einer Beschädigung oder Zerstörung des Verschlußstückes oder des Laufes durch Überdruck
völlig vermieden ist, da die in der Kartuschenhaltebuchse im Anschluß an die verengte Öffnung enthaltene
Gasausdehnungskammer immer vorhanden ist, auch wenn der Bolzen in der Laufbohrung ganz
bis zum Anschlag an die Kartuschenhaltebuchse zurückgeschoben wird. Weiterhin kann bei dem Gerät
nach der Erfindung die Größe des auf den Bolzen zur Wirkung kommenden Treibgasstoßes und damit die
Eindringtiefe des Bolzens in einfacher Weise dadurch geregelt werden, daß die Kartuschenhaltebuchse
gegen eine anders dimensionierte Kartuschenhaltebuchse ausgewechselt wird.
Einschießgeräte mit auswechselbaren Kartuschenhaltebuchsen sind zwar an sich bekannt, jedoch enthalten
die Kartuschenhaltebuchsen dieser bekannten Geräte keine verengte Gasdurchlaßöffnung, welche
die Kartuschenlagerkammer mit einer in der Buchse im Anschluß an diese Öffnung angeordneten besonderen
Gasausdehnungskammer verbindet. Gerade durch die Ausbildung des Gerätes nach der Erfindung
in der Weise, daß die Kartuschenhaltebuchse außer der Kartuschenlagerkammer eine Gasausdehnungskammer
und eine die beiden Kammern verbindende Gasdurchlaßöffnung enthält, wird aber erreicht, daß
die Austreibkraft für den Bolzen bzw. dessen Eindringtiefe in weit größerem Umfang regelbar ist, da
sie einmal durch Änderung der Pulvermenge, ferner in Verbindung hiermit oder für sich allein durch Änderung
der Größe des Gasausdehnungsraumes und schließlich in Verbindung hiermit oder gegebenenfalls
auch für sich allein durch Änderung des Querschnittes der verengten Gasdurchlaßöffnung zwischen
Kartuschenkammer und Gasausdehnungskammer beeinflußt werden kann, wobei die genannten Änderun-
gen sich einfach durch entsprechende Auswechslung der verwendeten bzw. zu verwendenden Kartuschenlagerbuchsen
ergeben. Der Erfindungsgegenstand ist also vorzugsweise derart ausgebildet, daß die Kartuschenhaltebuchse
gegen Kartuschenhaltebuchsen mit zur Laufachse anders angeordneter und/oder andere
Abmessungen aufweisender Kartuschenlagerkammer und/oder Gasausdehnungskammer auswechselbar
ist.
Eine besonders zweckmäßige Ausführungsform der Erfindung für die Anwendung von Randfeuerkartuschen
ergibt sich, wenn bei Kartuschenhaltebuchsen mit zu ihrer Längsachse und zur Laufachse seitlich
versetzter Kartuschenlagerkammer die seitliche Versetzung jeweils so bemessen und die Kartuschenhaltebuchse
bei und/oder nach dem Einsetzen in den hinteren Teil des Laufes in diesem unverdrehbar so
geführt bzw. festgelegt ist, daß ebenso wie bei Kartuschenhaltebuchsen mit zu ihrer Längsachse und zur
Laufachse gleichachsig angeordneter Kartuschenlagerkammer ein Randteil der eingeschobenen Randfeuerkartusche
durch die Schlagbolzenspitze beaufschlagbar ist.
Nachstehend sind Ausführungsbeispiele der Erfindung an Hand der Zeichnung im einzelnen beschrieben.
Es zeigt
Fig. 1 einen Längsschnitt durch einen Teil eines Bolzeneinschießgerätes nach der Erfindung mit eingesetzter
Kartuschenhaltebucb.se,
Fig. 2 einen der Fig. 1 entsprechenden Schnitt durch das Gerät, wobei eine zur Aufnahme einer Kartusche
größeren Kalibers dienende Kartuschenhaltebuchse eingesetzt ist,
Fig. 3 einen Querschnitt nach der Linie 3-3 der Fig. 1, der die in Fig. 1 dargestellte Kartuschenhaltebuchse
in der Endansicht zeigt,
Fig. 4 einen Schnitt nach der Linie 4-4 der Fig. 3, der die in Fig. 2 dargestellte Kartuschenhaltebuchse
in der Endansicht zeigt; dabei gibt in Fig. 4 der bei der Kartuschenhaltebuchse eingezeichnete strichpunktierte
Kreis vergleichsweise die Lage des Kopfes der in die Kartuschenhaltebuchse nach Fig. 1 und 3
eingesetzten kleinen Kartusche an, und der kleine punktierte Kreis innerhalb des strichpunktierten
Kreises bezeichnet die Aufschlagstelle der Schlagbolzenspitze bei jeder Größe der Kartusche.
Das in Fig. 1 und 3 nur zum Teil dargestellte Einschießgerät für Bolzen weist einen Lauf 1 auf, der in
einer Rahmenplatte 2 durch Einschrauben befestigt ist. Die Rahmenplatte 2 ist durch eine Verriegelungsmuffe 3 fest mit einem Verschlußstück 4 verbunden,
das die Abschießvorrichtung mit dem Schlagbolzen 5 enthält. Zwischen dem Verschlußstück 4 und der
Rahmenplatte 2 ist die Tragplatte 6 angeordnet, die als Stützlager für die allgemein mit dem Bezugszeichen? bezeichnete Kartuschenhaltebuchse dient.
Diese ist so ausgebildet, daß sie eine die Kartusche aufnehmende Kammer 8 und eine Gasausdehnungskammer
9 enthält. Die beiden Kammern 8 und 9, die beide ganz innerhalb der Kartuschenhaltebuchse 7
angeordnet sind, sind durch eine verengte Gasdurchlaßöffnung 10 miteinander verbunden. Die Kartuschenhaltebuchse
7 ist, wie dargestellt, in einer zu der Bohrung 12 des Laufes 1 konzentrischen Ausnehmung
11 angeordnet. In die Laufbohrung 12 kann ein Bolzen 13 üblicher Art eingesetzt sein, der in dieser
vorübergehend durch eine Haltescheibe 14 gehalten wird, die am Kopf des Bolzens befestigt ist und
an dem vorderen Ende der Ausnehmung 11 anliegt. Wenn eine Kartusche in die Kammer 8 eingesetzt
und durch Betätigung des Schlagbolzens 5 abgefeuert wird, entweicht das in der Kartuschenhülse entstehende
Pulvergas durch die Gasdurchlaßöffnung 10, expandiert in der Kammer 9 und wirkt über die
Haltescheibe 14 auf das hintere Ende des Bolzens 13 ein. Die weitere Expansion des Treibgases treibt den
Bolzen durch den Lauf in üblicher Weise in das
ίο Werkstück ein.
Nach Fig. 2 sind grundsätzlich die gleichen Verhältnisse gegeben, jedoch ist hier in die Ausnehmung
11 eine anders dimensionierte Kartuschenhaltebuchse 15 eingesetzt, welche die Aufnahme einer Kartusche
mit größerer Pulverladung in eine größere Kartuschenlagerkammer 16 ermöglicht. Wie im ersten
Fall entweichen die in der Kartusche entstehenden Pulvergase über eine verengte Gasdurchlaßöffung 17,
expandieren in der Gasausdehnungskammer 18 und wirken über die Haltescheibe 14 auf den Kopf des
in den Lauf 1 eingesetzten Bolzens ein. Zu Fig. 2 und 4 ist zu bemerken, daß der die verengte Gasdurchlaßöffnung
17 bildende Anschlußteil der Kartuschenkammer 16 in der Kartuschenhaltebuchse 15
zu der Bohrung 12 des Laufes 1 exzentrisch angeordnet ist, wodurch die Anordnung der Ausnehmung 19,
die den Rand der Kartusche größeren Durchmessers aufnimmt, im Wirkungsbereich des Schlagbolzens 5
ermöglicht wird, ohne daß es erforderlich ist, außer dem Auswechseln der Kartuschenhaltebuchse andere
Einstellungen vorzunehmen. Die mit größerem Durchmesser versehene Kartuschenhaltebuschse 15 ist mit
einem Führungsstift 20 versehen, der in einen in der Kammerplatte 6 angeordneten Schlitz 21 eingeführt
werden kann, damit die exzentrisch gebohrte Buchse in der für die genaue Lage der Ausnehmung 19 gegenüber
der Spitze des Schlagbolzens 5 erforderlichen Stellung gehalten wird. Die Kartuschenhaltebuchse 15
wird in der Kammerplatte 6 durch die Halteschraube 22 gehalten, die in eine Bohrung 23 in dem Bund der
Kartuschenhaltebuchse 15 eingreift. Im Gegensatz hierzu ist die Kartuschenhaltebuchse 7 nach Fig. 1
und 3 konzentrisch zu der Bohrung 12 des Laufes 1 angeordnet, so daß ihre Ausrichtung keine Schwierigkeit
bietet. Die Kartuschenhaltebuchse 7 weist daher keinen Führungsstift auf, und die Halteschraube 22
greift nur lose in eine Ringnut 24 ein, um das Festhalten der Kartuschenhaltebuchse an der Kammerplatte
6 zu unterstützen.
Nachstehend sind mehrere Beispiele für die Anwendung verschiedener Kartuschen beim Erfindungsgegenstand erläutert.
Zunächst wurde eine Kartusche verwendet, bei der Pulver im Gewicht von 0,29 g in der Kartuschenhülse
auf ein Volumen von 0,333 ecm komprimiert war. Wenn die gleiche Gewichtsmenge Pulver mit der Einheitsdichte
gemessen bzw. nicht komprimiert wird, beträgt sein Volumen 0,533 ecm. Eine so gefüllte
Kartusche hat eine Ladungsdichte von 1,6 oder 160% des nichtkomprimierten Inhalts. Die Kartuschenhaltebuchse
7 nach Fig. 1 enthält in dem verengten Öffnungsabschnitt 10 und der Gasausdehnungskammer
9 einen Leerraum von 0,247 ecm und einen Gesamtraum, in dem das Pulver abbrennen
kann, der gleich der Summe der Pulverkammer, der Öffnung und der Gasausdehungskammer, also gleich
0,580 ecm ist. Mit diesem Gesamtvolumen und einem Ladungsvolumen (nicht komprimiert) von 0,533 ecm
Claims (5)
1. Gerät zum Einschießen von Bolzen od. dgl. in feste Aufnahmekörper, bei dem der einzuschießende
Bolzen od. dgl. in die Laufbohrung und die mit einer komprimierten Pulverladung vollständig ausgefüllte Kartusche in eine in den
hinteren Teil des Laufes eingesetzte Kartuschenhaltebuchse einschiebbar ist, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Kartuschenhaltebuchse (7,15) außer der Kartuschenlagerkammer (8,16) eine in
die Laufbohrung (12) mündende Gasausdehnungskammer (9,18) und eine die beiden Kammern
miteinander verbindende verengte Gasdurchlaßöffnung (10,17) enthält.
2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kartuschenhaltebuchse (7,15)
gegen Kartuschenhaltebuchsen mit zur Laufachse anders angeordneter und/oder andere Abmessungen
aufweisender Kartuschenlagerkammer und/ oder Gasausdehnungskammer auswechselbar ist.
3. Gerät nach Anspruch 1 und 2, das für die Verwendung von Randfeuerkartuschen eingerichtet
ist, dadurch gekennzeichnet, daß bei Kartuschenhaltebuchsen (15) mit zu ihrer Längsachse
und zur Laufachse seitlich versetzter Kartuschenlagerkammer (16) die seitliche Versetzung jeweils
so bemessen und die Kartuschenhaltebuchse bei und/oder nach dem Einsetzen in den hinteren Teil
des Laufes in diesem unverdrehbar so geführt bzw. festgelegt ist, daß ebenso wie bei Kartuschenhaltebuchsen
(7) mit zu ihrer Längsachse und zur Laufachse gleichachsig angeordneter Kartuschenlagerkammer
(8) ein Randteil der eingeschobenen Randfeuerkartusche durch die Schlagbolzenspitze
beaufschlagbar ist.
4. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Gesamtvolumen
10
des aus Kartuschenlagerkammer (8, 16), Gasdurchlaßöffnung
(10, 17) und Gasausdehnungskammer (9, 18) bestehenden Innenraumes der
Kartuschenhaltebuchse (7, 15) derart bemessen ist, daß 60 bis 100%, vorzugsweise 80 bis 95%,
dieses Gesamtvolumens gleich dem Volumen einer nicht komprimierten Pulverladung ist, die das
gleiche Gewicht wie die in der Kartuschenhülse komprimierte Pulverladung aufweist.
5. Gerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Gasdurchlaßöffnung (10,17) der
Kartuschenhaltebuchse (7,15) eine Querschnittsfläche hat, die etwa 35 bis 75 % der Querschnittsfläche der Kartuschenlagerkammer (8,16) beträgt.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Österreichische Patentschriften Nr. 177 383,
601;
601;
schweizerische Patentschrift Nr. 237 021;
britische Patentschrift Nr. 683 856;
USA.-Patentschriften Nr. 1445 126, 1 984117,
676 508,2697 830.
676 508,2697 830.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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Also Published As
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|---|---|
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| BE548863A (de) | |
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