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Fernsprechapparat mit einer auf ihrer Oberseite die elektrischen und
mechanischen Bauteile und an ihrer Unterseite die als Leitungsdrähte ausgebildeten
Schaltverbindungen des Apparates tragenden Grundplattenanordnung Die Erfindung betrifft
einen Fernsprechapparat mit einer auf ihrer Oberseite die elektrischen und mechanischen
Bauteile und an ihrer Unterseite die als Leitungsdrähte ausgebildeten Schaltverbindungen
des Apparates tragenden Grundplattenanordnung.
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Bei den bisher bekannten Fernsprechapparaten sind die elektrischen
Bauelemente in der Regel über angelötete oder angeklemmte Verbindungsdrähte angeschlossen,
wobei die Verbindungsdrähte zur mechanischen Festlegung meist zu Kabelbäumen zusammengefaßt
sind.
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Um die Verdrahtungsarbeit und damit die Montage des Fernsprechapparates
zu erleichtern, sind weiterhin Ausführungen von Fernsprechapparaten bekanntgeworden,
bei denen alle elektrischen Verbindungen durch ein in Kunststoff eingebettetes Spritzguß-
oder Stanzteilleiternetz hergestellt werden. Bei einer bekannten derartigen Ausführung
liegen z. B. die bei der Herstellung der Grundplatte in diese eingeformten elektrischen
Verbindungsleitungen hochkant im Grundplattenquerschnitt und weisen an ihren parallel
zu der Grundplattenebene gekröpften Enden die aus der Oberfläche der Grundplatte
hervorragenden Anschlußklemmen auf.
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Da diese bekannten Ausführungen mit einem in das Preßteil eingeformten
Leiternetz in fertigungstechnischer Hinsicht ziemlich aufwendige Konstruktionen
darstellen, ist man in der weiteren Entwicklung zur Anwendung gedruckter und geätzter
Schaltungen übergegangen. Auch hierbei tauchen jedoch erhebliche Schwierigkeiten
auf.
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So ist es insbesondere sehr nachteilig, daß man bei Verwendung einer
ge-druck@en Schaltung den Aufbau und die Anordnung der einzelnen Bauteile nicht
frei wählen kann, sondern - da Kreuzungen der Verbindungsleitungen vermieden werden
müssen - in starkem Maße von der Ausführbarkeit der gedruckten Schaltung abhängig
ist. Aus diesem Grund ist es bei Fernsprechapparaten mit einer gedruckten Schaltung
häufig schwierig, alle Bauteile auf der Oberseite der Grundplatte anzuordnen, ohne
deren Abmessungen nicht in unerwünschtem Maße zu vergrößern.
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Ein weiterer Nachteil der bekannten Ausführungen von Fernsprechapparaten
mit einem in die Grundplatte eingeformten Leiternetz bzw. einer an der Grundplatte
vorgesehenen gedruckten Schaltung lieg in der Starrheit des Verdrahtungssystems,
die sich gerade bei Fernsprechapparaten infolge der häufig geforderten unterschiedlichen
Schaltungsarten (z. B. mit Erdtaste und/oder Schauzeichen und/oder Zweithörer usw.)
als sehr störend erweist. Eine Abhilfe läßt sich praktisch nur dadurch schaffen,
daß für jede dieser Schaltungsarten eine besondere Grundplatte mit einer entsprechenden
Schaltung vorgesehen wird - eine Lösung, deren fertigungstechnische Mängel wohl
keiner Erörterung bedürfen.
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Zur Vermeidung dieser Schwierigkeiten ist weiterhin ein Fernsprechapparat
mit einer gedruckten Schaltung bekanntgeworden, bei dem im hinteren Bereich der
Montageplatte Steckverbindungskörper vorgesehen sind, die mit der gedruckten Schaltung
in Verbindung stehen und in die sich Rangierstecker einstecken lassen, so daß sich
verschiedene Schaltungsarten ergeben. Diese Lösung bedingt jedoch einen erheblichen
Aufwand und einen beträchtlichen Raumbedarf, da an die zur Aufnahme der Rangierstecker
bestimmten Steckverbindungskörper zahlreiche Leitungen der Schaltungsverbindung
herangeführt werden müssen.
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Bei einer weiteren bekannten Ausführung weist das an seiner Oberseite
alle Bauelemente tragende Chassis des Fernsprechapparates Vertiefungen, Durchgangslöcher
und diese Durchgangslöcher verbindende M-len auf. Die elektrischen Anschlüsse der
Bauelemente sind bei dieser bekannten Ausführung als steife Drahtenden ausgebildet
und greifen zusammen mit abgewinkelten Enden der Verbindungsdrähte durch die Durchgangslöcher
des Chassis hindurch. Sowohl die Anschlußenden der Bauelemente als auch die abgewinkelten
Enden der Verbindungsdrähte ragen so weit über die Unterseite des Chassis heraus,
daß sie
gelötet werden können. Zwischen der Oberseite des Chassis
und den aufgeschraubten Bauelementen ist bei der bekannten Ausführung eine zusätzliche
isolierende Abdeckplatte vorgesehen, um ein Kurzschließen und Beschädigen der Verbindungsdrähte
durch die teilweise in Blechgehäuse eingesetzten Bauelemente zu verhindern.
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Nachteilig erscheint bei dieser bekannten Ausführung nicht nur die
Verwendung von Lötanschlüssen, die - wie die Praxis zeigt - immer wieder zu Kontaktschwierigkeiten
führen, sowie der durch die Schraubbefestigung bedingte umständliche Ein- und Ausbau
der elektrischen und mechanischen Bauteile, sondern vor allem auch die Verwendung
der zusätzlichen isolierenden Abdeckplatte, die zur Folge hat, daß Umschaltungen
erst nach dem Ablöten aller Bauelemente und dem Abnehmen der Abdeckplatte vorgenommen
werden können.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, unter Vermeidung der
Mängel der bekannten Ausführungen einen Fernsprechapparat der eingangs genannten
Art zu entwickeln, der sich einerseits durch eine besonders einfache Fertigung und
Montage und einen im Bedarfsfall rasch durchzuführenden Ausbau der Bauelemente auszeichnet
und der anderseits einen raumsparenden, gedrängtenAufbau derGrundplattenanordnung
ermöglicht.
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Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß alle elektrischen
Bauteile des Apparates - mit Ausnahme des auf der Grundplatte angeschraubten Weckersystems
und des in einer sich auf der Grundplatte abstützenden Frontplatte gelagerten Nummernschalters
- auf der - Grundplatte durch schraublose Steck-Schnapp-Verbindungen befestigt sind,
durch die alle Bauteile mit elektrischen Steckanschlüssen in an den Enden der Schaltverbindungen
vorgesehene, in Durchbrüchen der Grundplatte formschlüssig festgelegte federelastische
Steckverbindungskontaktelemente eingreifen, und daß zusätzlich die eingesteckten
größeren Bauteile durch mit federnden Gegenrasten der Isolierstoffgrundplatte zusammenwirkende
Rastvorsprünge bzw. -vertiefungen an der Grundplatte gehaltert sind.
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Auf diese Weise vereinfacht sich einerseits die Herstellung der Grund-
oder Montageplatte des Fernsprechapparates, da die Schaltverbindungen nicht wie
bei den eingangs erläuterten bekannten Ausführungen beim Preß- oder Spritzvorgang
in einer fertigungstechnisch komplizierten Weise in die Grundplatte eingeformt,
sondern nachträglich an dieser befestigt werden. Diese Befestigung erfolgt dabei
infolge der Anordnung von mit Rastvorsprüngen versehenen Durchbrüchen in der Grundplatte
bzw. mit dieser verbundenen Bauelementen denkbar einfach durch Einschieben und Einschnappenlassen
der an den Enden der Schaltverbindungen vorgesehenen federnden Steckverbindungselemente.
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Im Gegensatz zu Ausführungen mit gedruckter Schaltung oder mit einem
in der Grundplatte eingeformten Leiternetz können die Schaltverbindungen der erfindungsgemäßen
Ausführung auf dem kürzesten Weg verlegt werden, da auf die Vermeidung von Kreuzungen
nicht geachtet werden muß. Als außerordentlich vorteilhaft erscheint es ferner,
daß jegliche Kontaktschwierigkeiten infolge des Fortfalles der Schraub- oder Klemmanschlüsse
der elektrischen Bauteile von vornherein vermieden sind. Die federelastischen Steckverbindungselemente
der erfindungsgemäßen Ausführung ermöglichen nämlich nicht nur eine außerordentlich
rasche Befestigung der Schaltverbindungen an der Grundplatte, sondern gewährleisten
zugleich einen guten Kontakt mit den elektrischen Bauteilen.
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Indem die Mehrzahl der elektrischen und mechanischen Bauelemente,
nämlich alle kleineren Teile, durch eine schraublose Steck-Schnapp-Verbindung auf
der Grundplatte befestigt sind, ergibt sich nicht nur eine leichte Montage und ein
rasch durchzuführender Ausbau bei überprüfungs- oder Wartungsarbeiten, sondern zugleich
ein wesentlich geringerer Raumbedarf der Grundplattenanordnung, da sich die einzelnen
Bauteile infolge des Fortfalles der raumaufwendigen Schraubmittel und der zugehörigen
Winkel, Schellen usw. wesentlich enger zusammenrücken lassen.
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Die mit einem umlaufenden Versteifungsrand versehene, in einem Preß-
oder Spritzvorgang hergestellte Isolierstoffgrundplatte trägt gemäß einer vorteilhaften
Ausgestaltung der Erfindung an ihrer Oberseite mit Durchbrüchen zur Aufnahme der
Steckverbindungselemente versehene Vorsprünge sowie mit Rastvorsprüngen oder -au.snehmungen
zur Halterung der Bauelemente versehene Zwischenwände, die die Grundplatte in mehrere
zur Festlegung der Bauelemente dienende, nach oben offene Kammern gliedern.
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Die mit den Enden der Schaltverbindungen verbundenen Steckverbindungselemente
sind bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung hülsenartig ausgebildet
und derart von unten in die zur Aufnahme der Steckverbindungselemente bestimmten
Durchbrüche der Grundplatte einschiebbar, daß hierbei ein quer zur Längsachse der
Steckverbindungselemente federnder, mit einer Rastausnehmung versehener seitlicher
Ansatz der Steckverbindungselemente in Eingriff mit einem an der Innenwandung derDurchbrüche
vorgesehenenRastvorsprung kommt.
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Auf diese Weise sind die Steckverbindungselemente verschiebungssicher
in den Durchbrüchen gehaltert. lassen sich jedoch durch ein einfaches Werkzeug,
mit dem der seitliche Ansatz der Steckverbindungselemente außer Eingriff mit dem
Rastvorsprung gebracht wird, rasch und mühelos aus den Durchbrüchen herausziehen,
wenn eine Änderung in den Schaltverbindungen des Apparates erforderlich wird.
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Bei einem Fernsprechapparat, dessen Grundplatte in drei hintereinanderliegende
Bereiche gegliedert ist, von denen der vordere Bereich im wesentlichen zur Aufnahme
des Weckersystems, der mittlere Bereich zur Aufnahme des Übertragers, der Kondensatoren,
der Widerstände sowie eines Prüf- und Rangierteiles und der hintere Bereich zur
Aufnahme der Anschlußsteckleiste und des Gabelumschalters dient, ist gemäß einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung der mittlere Bereich der Grundplatte in mehrere
zur Aufnahme der größeren Kondensatoren bestimmte, nebeneinanderliegende Kammern
unterteilt, wobei die federnden Trennwände der Kammern sowie die an ihnen anliegenden
Wandungen der Kondensatorgehäuse mit Mitteln zur Steck-Schnapp-Befestigung der Kondensatoren
versehen sind.
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Zweckmäßig sind die mit nach unten offenen Ausnehmungen zum Eingriff
von an den Kondensatorgehäusen vorgesehenen Rastvorsprüngen versehenen Trennwände
Z-förmig derart ausgebildet, daß an den beiden Schenkeln einer Z-förmigen Trennwand
jeweils
die in den anstoßenden Kammern untergebrachten Kondensatoren
anliegen. Durch diese Z-förmige Abwinklung der Trennwände, deren Schenkel somit
in Längsrichtung gegeneinander versetzt sind, wird erreicht, daß beim Einsetzen
eines Kondensators die zur Halterung dieses Kondensators dienenden Teile der Seitenwände
der betreffenden Kammer auch dann in seitlicher Richtung ausfedern können, wenn
in die benachbarten Kammern bereits Kondensatoren eingeschoben sind.
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Bei einem Fernsprechapparat, bei dem im Innern der zur Aufnahme der
Kondensatoren bestimmten Kammern jeweils ein mit zwei Durchbrüchen zur Aufnahme
von Steckverbindungselementen versehener Vorsprung der Grundplatte ausgeformt ist,
ist es zur Erzielung eines sicheren Sitzes der Kondensatoren zweckmäßig, wenn sich
die mit ihren Anschlußstiften in die Steckverbindungselemente frei eingreifenden
Kondensatoren mit dem unteren Rand ihres Gehäuses auf ansatzartigen Vorsprüngen
der die Kammer begrenzenden Zwischenwände abstÜtzen.
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Auf diese Weise ist es möglich, trotz Verwendung üblicher Kondensatoren,
bei denen das Kondensatorgehäuse im Bereich des Durchbruches der Anschlußstifte
nicht glatt abschließt, sondern einen Isolationsvorsprung od. dgl. aufweist, einen
wackelfreien Sitz dieser Bauteile auf der Grundplatte zu erzielen.
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Diese und zahlreiche weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich
aus der nachfolgenden Beschreibung eines in der Zeichnung veranschaulichten Ausführungsbeispieles
der Erfindung. In der Zeichnung zeigt Fig. 1 einen Querschnitt durch einen erfindungsgemäßen
Fernsprech-Tischapparat, in dem die Abdeckhaube und die untere Abdeckplatte strichpunktiert
eingezeichnet sind, Fig. 2 eine Aufsicht auf den Fernsprechapparat ohne Abdeckhaube,
Nummernschalter und Nummernschaltertragstütze, in der der Gabelumschalter zum Teil
abgebrochen dargestellt ist, Fig. 3 eine Ansicht des Fernsprechapparates von unten,
in der die Abdeckplatte zum Teil aufgebrochen ist und die Abdeckhaube und die Anschlußstecker
weggelassen sind, Fig. 4 eine (vergrößerte) Aufsicht auf einen in eine Kammer der
Grundplatte eingesetzten Kondensator, Fig. 5 eine Vorderansicht des Kondensators
im Schnitt längs der Linie V-V der Fig. 4 und Fig. 6 eine Seitenansicht gemäß dem
Schnitt VI-VI der Fig. 4.
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Der in der Zeichnung veranschaulichte Fernsprechapparat weist eine
Grundplatte 1 auf, auf deren Oberseite die elektrischen und mechanischen
Bauelemente und an deren Unterseite die als Leitungsdrähte ausgebildeten Schaltverbindungen
2 des Apparates angeordnet sind. Der Fernsprechapparat ist nach oben durch
ein Abdeckgehäuse 3 und an seiner Unterseite durch eine Abdeckplatte 4 abgeschlossen.
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Der Nummernschalter 5 ist in eine napfartige Vertiefung 6a
einer Frontplatte 6 eingesetzt, die sich mit ihrer Vorderkante 6 b und mit den beiden
etwa dreieckförmigen Stützrippen 6c auf der Grundplatte bzw. auf Vorsprüngen der
Grundplatte abstützt. Der elektrische Anschluß des Nummernschalters erfolgt über
eine mit einem Stecker versehene Leitung, die an die auf der Oberseite der Grundplatte
1 angebrachte Steckbuchse5a angeschlossen wird. An der Oberseite der Grundplatte
1 sind ferner das Weckersystem 7, der Übertrager 8, der Gabelumschalter
9, die Kondensatoren 10, 11, die Widerstände 12, die Drucktaste
13, das Schauzeichen 14
und die zum Anschluß der Verbindungs- bzw.
Anschlußleitungen 15 des Apparates dienende Anschlußsteckleiste 16 vorgesehen.
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Im vorderen Bereich der Unterseite der Grundplatte 1 ist (vgl. Fig.
1 und 3) das Betätigungsglied 17 der mit dem Weckersystem 7 verbundenen Lautstärkeregelungsvorrichtung
18 (Fig. 2) untergebracht. An der Unterseite der Grundplatte 1 sind ferner Füße
19 vorgesehen, die durch die mit Schalldurchbrüchen 4a und Befestigungslöchern 4b
versehene Abdeckplatte 4 hindurchragen.
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Die Schaltverbindungen 2 tragen an ihren beidseitigen Enden
federelastische Steckverbindungselemente 20, die von unten in Durchbrüche
21 der an diesen Stellen ansatzartig verstärkten Grundplatte 1 bzw. Anschlußsteckleiste
16 einschiebbar sind.
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Wie aus Fig. 1 hervorgeht, weisen die Steckverbindungselemente 20
einen seitlichen Ansatz 22 auf, der mit einer Rastausnehmung 23 versehen ist, die
im eingeschobenen Zustand der Steckverbindungselemente 20 über einen Rastvorsprung
24 der Durchbrüche 21 greift.
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Die vordere Kante des Ansatzes 22 ist dabei mit einer schrägen Führungsfläche
25 versehen, durch die erreicht wird, daß beim Einschieben der Steckverbindungselemente
20 der Ansatz 22 stoßfrei zurückfedert und mit seiner vorderen Kante
glatt über den Vorsprung 24 gleitet.
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Die Steckverbindungselemente 20, die als zylindrische Kontaktbuchsen
zum Eingriff von an den elektrischen Bauteilen vorgesehenen Steckerstiften ausgebildet
sind, werden durch die Ansätze 22 verschiebungssicher in den Durchbrüchen
21 gehalten; durch Anwenden eines leichten Druckes auf die vordere Kante
25 mit Hilfe eines geeigneten Werkzeuges lassen sie sich im Bedarfsfalle anderseits
ohne weiteres aus den Durchbrüchen 21 lösen.
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Die Schaltverbindungen 2 sind an die Steckverbindungselemente
20 » angeschlagen «, d. h. durch Einrollen von an den Verbindungselementen
vorgesehenen, die abisolierten Drahtenden und einen Teil der Isolation umfassenden
Lappen befestigt. Soweit erforderlich, sind auch mehrere Leitungen an ein Steckverbindungselement
angeschlagen.
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Die Oberseite der Grundplatte l ist - wie insbesondere aus Fig. 2
hervorgeht - in drei hintereinanderliegende, durch Zwischenwände 26 und 27 voneinander
getrennte Bereiche gegliedert. Der Vorderbereich dient dabei zur Aufnahme des Weckersystems
7, der Drucktaste 13 und des Schauzeichens 14, der mittlere Bereich zur Aufnahme
des übertragers 8, der Kondensatoren 10, 11, der Widerstände 12 und eines Prüf-
und Rangierteiles 28, der hintere Bereich zur Aufnahme der Anschlußsteckleiste
16
und des Gabelumschalters 9.
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Der mittlere Bereich ist dabei durch mehrere Zwischenwände
29 in einzelne Kammern unterteilt, in denen die größeren Kondensatoren
10 in der aus den Fig. 4 bis 6 ersichtlichen Weise befestigt sind. Die Zwischenwände
29 sind etwa Z-förmig ausgebildet, so daß die beiden Schenkel 29a und 29b der Trennwand
in Längsrichtung gegeneinander versetzt sind. In jedem dieser beiden Teile
29a und 29b ist eine senkrecht zur Grundplattenebene verlaufende schlitzartige
Ausnehmung
30 vorgesehen, die nach unten geöffnet ist und in einen rechteckigen Durchbruch
31 mündet, der bei der Fertigung der Grundplatte 1 zum Eingriff eines Preßstempels
dient.
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Die Zwischenwände 26 und 27 sind ferner im mittleren Bereich der zur
Aufnahme der Kondensatoren 10 dienenden Kammern mit ansatzartigen Vorsprüngen 32
versehen (vgl. insbesondere Fig. 1 und 4), auf denen sich die Kondensatoren 10 mit
ihrer unteren Kante 10a im eingesteckten Zustand abstützen.
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Die Gehäuse der Kondensatoren 10 tragen an den den Zwischenwänden
29 zugewandten Längsseiten 106 je einen kelchförmigen Rastvorsprung33 (vgl. Fig.
4- bis 6), dessen obere waagerechte Kante 33 a im eingeschobenen Zustand der Kondensatoren
10 hinter die obere Begrenzung des Schlitzes 30 in den Seitenwänden 29 greift. Wie
aus der Zeichnung ohne weiteres hervorgeht, gewährleistet die Z-förmige Abwinklung
der Zwischenwände 29, daß die Teile 29a und 29b dieser Trennwände beim Einsetzen
eines Kondensators 10 auch dann in seitlicher Richtung ausfedern können, wenn in
den benachbarten Kammern Kondensatoren untergebracht sind.
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Die vorstehend für die Kondensatoren 10 beschriebene Befestigungsart
findet bei allen größeren elektrischen und mechanischen Bauteilen des Fernsprechapparates
Anwendung, mit Ausnahme des Nummernschalters 5, der in der Vertiefung 6a der Stützplatte
6 gehaltert und durch die aufgesetzte Gehäuse-Abdeckhaube 3 in seiner Lage zentriert
wird, und mit Ausnahme des Weckersystems 7, das in Anbetracht seines erheblichen
Gewichtes mit der Grundplatte 1 verschraubt wird.
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Die größeren Bauteile sind dabei - im Gegensatz zu den kleineren Kondensatoren
11 und den Widerständen 12, deren abgewinkelte Anschlußdrähte 11a, 1.2a so bemessen
sind, daß sie in die federnden Steckbuchsen 20 eingesteckt werden können (vgl. Fig.
2) - nicht nur mit ihren in die Steckverbindungselemente 20 eingreifenden Steckerstiftanschlüssen
befestigt, sondern greifen ebenso wie die Kondensatoren 10 mit zusätzlichen
Rastelementen hinter entsprechende Gegenrasten an der Grundplatte bzw. ,in mit der
Grundplatte verbundenen Stützteilen. Eine derartige Befestigung ist in Fig. 2 beispielsweise
für die Drucktaste 13 veranschaulicht, die mit ihren an den Seitenwänden vorgesehenen
Vorsprüngen 13a hinter federnde Rastvorsprünge 34 der Grundplatte l greift.
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Ebenso ist der Gabelumschalter 9 mittels vier im Bereich seiner Ecken
vorgesehener Rastvorsprünge 35
befestigt. die mit einer vorspringenden Endverstärkun(f35a
(vgl. Fig. 1.) über die entsprechend abgeschrägten Eckkanten 9 a der Grundplatte
9 b des Gabelumschalters 9 greifen. Die Endverstärkungen 35a der Rastvorsprünge
35 werden dabei - wie auch die Hinterschneidungen der übrigen an der Grundplatte
vorgesehenen Rastelemente - bei der Herstellung der Grundplatte 1 durch Preßstempel
erzeugt, die durch entsprechende Durchbrüche der Grundplatte hindurchgreifen.
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In seiner Befestigungslage hält der Gabelumschalter 9 zugleich die
Anschlußsteckleiste 16 fest, die -wie aus Fig. 2 hervorgeht - durch zwei Ansätze
36a der die Grundplatte 1 ringförmig umgebenden Versteifungswand 36 gegen ein Herausziehen
gesichert ist. Die Stecker 37 der Anschlußleitungen 15 des Fernsprechapparates greifen
dabei in horizontaler Richtung in die Anschlußsteckleiste 16 ein, die -wie aus Fig.
1 hervorgeht - auf einem nach unten abgesetzten Teil 1 a der Grundplatte 1 angebracht
ist. In der so entstandenen Absatzfläche zwischen dem Teil 1 a der Grundplatte und
dem übrigen Bereich der Grundplatte ist ein länglicher Durchbruch 38 (vgl. Fig.
1 und 2) vorgesehen, durch den die an die Anschlußsteckleiste 16 herangeführten
Schaltverbindungen 20 leicht abgewinkelt hindurchgeführt sind.
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In den Steckern 37 sind jeweils schaltungsmäßig zusammengehörige Leitungen
zusammengefaßt, beispielsweise die Adern der Teilnehmerleitung, die Leitung zum
Handapparat, Zweithörer usw. Zur Vermeidung von Vertauschungen und falschem Einführen
in die Anschlußsteckleiste 16 können eine Farbsignierung, ein Zahlenaufdruck oder
Führungsansätze vorgesehen werden.
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Spitzwinklig zu der hinteren Seitenfläche 3 a des Fernsprecher-Gehäuses
3 verläuft eine der Länge der Anschlußsteckleiste 16 entsprechende zweite Wand 3
b. In den durch diese beiden Wände gebildeten Raum. sind die Zugentlastungskörper
39 für die Anschluß-und Verbindungsleitungen 15 eingesetzt.