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Klemme zum schnellen Verbinden von elektrischen Leitern Die Erfindung
bezieht sich auf eine Klemme zum schnellen Verbinden von elektrischen Leitern, insbesondere
zum Kurzschließen und Verbinden der Leitungsdrähte elektrischer Sprengstoffzünder.
Diese Zünder können dabei mit oder ohne Sprengkapselzündrelais ausgebildet sein
oder einen sonstigen Aufbau besitzen.
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Es ist bekannt, daß sogenannte vagabundierende Ströme oder das Vorhandensein
statische Elektrizität erzeugender Geräte oder elektrische Leitungen elektrische
Zünder ungewollt zum Detonieren bringen können und daß man diese Gefahr dadurch
bannen kann, daß man die beiden Leiterenden eines Zünders durch ein Kurzschlußglied
vereinigt. Die Trennung der so kurzgeschlossenen Drähte erfolgt dann im letzten
Augenblick vor dem Verbinden der verschiedenen Zünder untereinander. In diesem Augenblick
besteht aber die Gefahr vorzeitiger Detonation, wenn die beiden Leiterenden auf
verschiedenem Potential liegende Punkte berühren.
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Die Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, eine Klemme zu schaffen,
die das Kurzschließen von elektrischen Leitern untereinander und das Verbinden mit
anderen Zünderleitungen erleichtert. Die gleiche Klemme soll dabei erstens das Kurzschließen
der Leitungsdrähte eines Zünders vor dessen Gebrauch und zweitens das schnelle Verbinden
verschiedener Zünderleiterenden zum Zweck der Bildung eines Zündstromkreises ermöglichen.
Dabei soll gleichzeitig auch eine feste und sichere Verbindung gewährleistet sein.
Klemmen, mit denen die Leiterenden verschiedener Zünder verbunden werden können,
sind bekannt. Diese Klemmen können in der Regel jedoch nur die Funktion des Verbindens
zweier oder mehrerer Leiterenden verschiedener Zünder ausüben und sind zum vorhergehenden
Kurzschließen der Leiterenden eines und desselben Zünders nicht geeignet. Bei einer
bekannten Ausführungsform beispielsweise besitzen die Klemmen sich kegelförmig verjüngende
Schraubgewinde, in welche die Leiterenden ein- und zusammengeschraubt werden. Durch
die Schraubgewinde werden die Leiterenden jedoch außerordentlich stark verformt,
wodurch ihre Trennung nach einem Kurzschließen und eine nachfolgende Reihenschaltung
außerordentlich schwierig wird. Infolgedessen sind die Klemmen zwar zum Verbinden
zweier Leiterenden verschiedener Zünder geeignet, doch nicht zum vorhergehenden
Kurzschließen zweier Leiterenden ein und desselben Zünders. Wollte man nämlich die
bekannten Klemmen zum Kurzschließen der Leiterenden eines Zünders verwenden, und
sie anschließend zum Verbinden der Leiterenden zweier verschiedener Zünder benutzen,
dann würden sie bereits beim Kurzschließen so verdreht, daß ihre erneute Verbindung
mit einem anderen Leiterende außerordentlich schwierig würde. Dies gilt besonders
für den Fall, daß die Leiterenden einen kleinen Durchmesser besitzen, d. h., wie
dies bei Zündern normalerweise der Fall ist, wo die Leiterenden aus dünnen Drähten
bestehen.
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Diese Nachteile werden durch die Klemme nach der Erfindung beseitigt.
Die Klemme besteht im wesentlichen aus einer an einem Ende offenen und am anderen
Ende geschlossenen Hülse aus isolierendem Material, mit einer länglichen, sich zum
geschlossenen Ende verjüngenden Ausnehmung. Erfindungsgemäß besitzt die Ausnehmung
im der Hülsenöffnung zugekehrten Teil eine pyramidale Form mit viereckigem Querschnitt
und geht in einen zweiten, dem Hülsenende zugekehrten parallelepidepischen Teil
mit viereckigem Querschnitt, deren eine Seite mindestens der Summe der Durchmesser
der Leiter gleich ist, über.
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In manchen Fällen hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die äußere
Oberfläche der Klemme eben ist. Andererseits kann es aber auch oft zweckmäßig sein,
wenn die äußere Oberfläche der Klemme eine Aufrauhung oder ein Profil besitzt, welches
die Handhabung erleichtert.
Weitere Einzelheiten der Klemme nach
der Erfindung sowie ihrer Schaltung ergeben sich aus den Zeichnungen.
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Fig. 1 zeigt eine Klemme im Längsschnitt; Fig. 2 ist ein Schnitt nach
der Linie II-II der Fig.1; Fig. 3 ist ein Schnitt nach der Linie III-III der Fig.
1; Fig. 4 zeigt eine Klemme in perspektivischer Darstellung, in welcher die Leitungsdrähte
eines Zünders kurzgeschlossen sind; Fig. 5 zeigt eine Klemme in perspektivischer
Darstellung, welche die Leiterenden zweier Zünder miteinander verbindet; Fig. 6
veranschaulicht die Reihenschaltung mehrerer Zünder.
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Die Klemme nach der Erfindung besteht aus der Hülse 1 aus isolierendem
Material, die vorzugsweise im wesentlichen konische Form aufweist und außen glatt
sein kann oder eine Aufrauhung, Streifen oder Rändelungen aufweisen kann, die ihr
Festhalten und ihre Benutzung erleichtern. Die Hülse 1 kann durch Pressen oder auf
irgendeine andere bekannte Weise hergestellt sein.
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Im Inneren besitzt die Hülse 1 eine längliche Ausnehmung 2, die dazu
dient, die entisoherten Enden der Leitungsdrähte, die kurzgeschlossen oder verbunden
werden sollen, aufzunehmen.
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Die Ausnehmung 2 besitzt in dem der Hülsenöffnung zugekehrten Teil
eine pyramidale Form mit viereckigem Querschnitt und geht in einen zweiten, dem
Hülsenende zugekehrten parallelepidepischen Teil mit viereckigem Querschnitt über,
deren eine Seite mindestens der Summe der Leiterdurchmesser gleich ist.
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Um zwei elektrische Leiter 3 und 4 untereinander zu verbinden, werden
deren vorher auf eine hinreichende Länge entisolierten Enden nebeneinandergelegt
und in die Ausnehmung 2 eingeführt, wie dies in Fig. 4 gezeigt ist. Die Leiterenden
können dann in der Hülse 1 im verkeilten Zustand belassen werden. Diese Lage entspricht
einem Kurzschluß der Leitungsdrähte 3 und 4 eines und desselben Zünders zu dem Zweck,
eine vorzeitige Zündung zu vermeiden. Für die Reihenschaltung der Zünder 5, 5',
5" werden dann, wie dies Fig. 6 zeigt, die Leitungsdrähte 3 und 4 zweier verschiedener
Zünder in gleicher Weise in die Hülse 1 eingeführt wie für die oben beschriebene
Herstellung eines Kurzschlusses.
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Ist eine festere elektrische Verbindung erwünscht, kann die Hülse
1 um ihre Achse gedreht werden, wie dies die Fig. 5 zeigt. Die in der Ausnehmung
2 verkeilten Drähte sind dann in einer Art Würgeverbindung miteinander verbunden,
die auch gegenüber starken Zugkräften beständig ist, die auf die Leiterenden ausgeübt
werden. Die Leitungsdrähte 3 und 4
der endständigen Zünder sind jeweils
in bekannter Weise an zwei Drähte 6 und 7 (Fig. 6) der Zündleitung angeschlossen.
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Die Ausmaße der Ausnehmung 2 sind von dem Durchmesser der Leiterenden
3 und 4 des Zünders abhängig und derart, daß die Leiterenden trotz der Handhabungen,
die das Anbringen der Zünder bis zur Benutzung notwendig macht, d. h. bis zum Inreiheschalten
in ihrer Lage festgehalten werden.
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Für die Reihenschaltung der Zünder werden die Leitungsdrähte jedes
Zünders aus der Hülse 1 herausgenommen und mit den Leitungsdrähten der benachbarten
Zünder vereinigt, wie dies oben beschrieben wurde. Jeder Zünder kann so mit einer
eigenen Hülse 1 versehen sein, welche die Enden der beiden Leitungsdrähte enthält,
und diese gegen jegliche äußere Berührung schützt.