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Fotografische Kamera mit Hilfsobjektiv Die Verwendung von Hilfsobjektiven
an fotografischen Kameras zum Mitfotografieren von Aufnahmedaten, Merkzeichen und
außerhalb der Kamera liegenden Gegenständen ist an sich bekannt. Die Objekte befinden
sich dabei entweder in der Kamera oder in bekannter Weise außerhalb der Kamera.
Derartige Einrichtungen haben besondere Bedeutung bei Überwachungskameras, wie sie
beispielsweise im Straßenverkehr oder auch bei Sportereignissen für Zielfotos u.
dgl. Verwendung finden. Außer dem Datum soll meist die Uhrzeit festgehalten werden,
was zweckmäßigerweise dadurch geschieht, daß man eine vorhandene Uhr mitfotografiert.
Bekannte Kameras dieser Art haben den Nachteil, daß sie ausgesprochene Einzweckkameras
sind, da die notwendigen Zusatzeinrichtungen eine handliche Kameraform nicht zulassen.
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Außerdem ist eine Kamera mit einem am kamerafesten Verschlußgehäuse
angeordneten Hilfsobjektiv zum Mitfotografieren von Skalenbauteilen bekannt, die
innerhalb der Kamera angeordnet sind und durch eine Linse beleuchtet werden. Dabei
lassen sich jedoch nur sehr kleine Bildfelder des Films durch das Hilfsobjektiv
belichten. Für die Aufnahme von außerhalb der Kamera befindlichen Gegenständen ist
diese Anordnung ungeeignet.
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Erfindungsgemäß wird dagegen das Hilfsobjektiv an einer gegen eine
normale Rückwand austauschbaren Kamerarückwand oder Filmkassette vorgesehen. Hier
befinden sich die Zusatzeinrichtungen im wesentlichen außerhalb der Kamera. Sie
bilden eine in sich selbständige Baugruppe, die durch Auswechseln mit einem normalen
Bauteil an die Kamera angefügt werden kann. Grundsätzlich ist es daher möglich,
die gleiche Kamera ohne die Zusatzeinrichtung als normale Handkamera, z. B. Sportkamera,
zu verwenden. Außerdem kann jetzt das Bildfeld für die Hilfsaufnahme bis etwa zur
Hälfte des gesamten Bildfeldes beliebig groß gewählt werden.
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Die Belichtung des Films von der Rückseite und die Anordnung des Hilfsobjektivs.
an der Kamerarückwand bringt dabei verschiedene Vorteile mit sich. Wenn man beispielsweise
nach einem weiteren Erfindungsvorschlag einen im Strahlengang des Hilfsobjektivs
um dessen optische Achse schwenkbaren Spiegel vorsieht, so können alle Objekte,
die seitlich, unter, über oder hinter der Kamera vorgesehen sind, niitfotografiert
werden. Ein störender Kamerabauteil, wie beispielsweise das Hauptobjektiv, ist hier
nicht vorhanden. Der Spiegel soll möglichst weiterhin in an sich bekannter Weise
um eine quer zur optischen Achse liegende Achse schwenkbar gelagert sein, d. h.,
der mögliche Strahlengang des Hilfsobjektivs kann auf alle Bildfelder hinter der
Kamerarückwand, teils sogar nach schräg vorn eingestellt werden. Gemäß einem weiteren
Erfindungsmerkmal ist dem Hilfsobjektiv ein ebenfalls an der Kamerarückwand angeordneter
Hilfsverschluß zugeordnet. Dieser kann über eine lösbare Kupplung mit dem Hauptverschluß,
gegebenenfalls auch mit dem Filmtransport, verbunden werden. Die Kupplung ist zweckmäßigerweise
etwa in der Trennebene zwischen Kameragehäuse und Rückwand anzuordnen und läßt sich
dann durch Ansetzen der Rückwand an das Kameragehäuse schließen.
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Grundsätzlich können die Versch.lußelemente beider Verschlüsse auf
die vorerwähnte Weise unmittelbar gekuppelt .sein. Es wird jedoch bevorzugt, auch
den Hilfsverschluß mit einem gesonderten Verschlußgetriebe auszurüsten und lediglich
die Aufzugselemente beider Verschlüsse miteinander zu verbinden, wobei zwischen
dem Auslöser des Hilfsverschlusses und dem Handauslöser eine weitere lösbare Kupplung
vorgesehen wird. Auch diese Kupplung soll dann geschlossen werden, wenn man die
Kamerarückwand an das Kameragehäuse ansetzt..
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Entsprechend einer besonderen. Ausführungsform der Erfindung ist der
Hifsverschluß zwischen der Rückwand und einem als Objektivträger dienenden Flansch
angeordnet. Der Hilfsverschluß soll möglichst regelbar ausgebildet werden, damit
wenigstens über den Verschluß die Belichtungswerte der Beleuchtung des Objektes
oder der Objekte angepaßt werden kann. Eine gesonderte Blende kann vorgesehen werden,
ist jedoch regelmäßig nicht notwendig. Es ist aber von Vorteil, wenn das Hilfsobjektiv
in Richtung der optischen Achse in seinem Träger verstellbar gehalten wird. Vom
Hilfsobjektiv her gesehen, ist erfindungsgemäß hinter der Filmbahn eine Abdeckplatte
angeordnet,
welche den durch das Hilfsobjektiv zu belichtenden Bildausschnitt
gegen das Hauptobjektiv abschirmt. Dieser Bildausschnitt selbst kann dabei durch
eine entsprechende Aussparung in der Kamerarückwand bzw. in der Andruckplatte begrenzt
werden..
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Nach einem weiteren Erfindungsvorschlag ist die Abdeckplatte bewegbar
angeordnet, und die Kamerarückwand weist einen Steueransatz auf, der die Abdeckplatte
beim Ansetzen der Rückwand gegen die Kraft einer Feder in Wirklage bringt. Grundsätzlich
kann auch die umgekehrte Anordnung gewählt werden, daß beispielsweise eine Rückwand
ohne Hilfsobjektiv die Bewegung der Abdeckplatte steuert. Diese kann in und quer
zu ihrer Ebene verschwenkbar vorgesehen werden. Insbesondere weist sie, wie schließlich
erfindungsgemäß noch vorgeschlagen wird, einen Winkelarm auf, der außer Wirklage
der Abdeckplatte vor einer Aussparung liegt, die für den Durchtritt eines an der
Kamerarückwand sitzenden Vorsprungs in einer Wand des Kameragehäuses vorgesehen
ist.
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Die Zeichnung gibt ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wieder. Es
zeigt Fig. 1 eine teilweise geschnittene Ansicht von oben auf eine erfindungsgemäße
Fotokamera, ' Fig. 2 eine teilweise entlang der Linie II-II geschnittene Ansicht
dieser Kamera und Fig. 3 einen Teilschnitt entlang der Linie III-III in Fig. 2.
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In der Zeichnung ist mit 1 das Gehäuse einer fotografischen Kamera
bezeichnet, die über ein Frontschild 2 einen Objektivverschluß3 mit einem Kameraobjektiv
16 trägt. Diese Teile sollen im weiteren als Hauptverschluß und Hauptobjektiv bezeichnet
werden. 4 ist eine auf das Kameragehäuse aufzusetzende Deckhaube und 5 eine als
Gußteil ausgebildete Rückwand, die in bekannter Weise lichtdicht und abnehmbar an
das Kameragehäuse angesetzt ist. Die Bezugsziffer 6 bezeichnet eine Filmbühne mit
einem Filmfenster 7. An diesem Filmfenster entlang wird der Film 8 von der Abwickelspuleg
zur Aufwickelspule 10 gefördert. Der Hauptverschluß 3 ist seitlich aus der Kameramitte
versetzt, so daß sich in dem so erhaltenen Raum 11 zwischen der Aufwickelspule 10,
dem Lichtschacht 12, dessen untere und obere Begrenzung durch in das Kameragehäuse
eingesetzte Platten 13 gebildet wird, Zusatzeinrichtungen, z. B. Belichtungsmesser
u. dgl., unterbringen lassen. Gegebenenfalls kann dieser Raum auch dazu verwendet
werden, eine gesonderte Filmfördervorrichtung aufzunehmen, die beispielsweise aus
mehreren Perforrollen besteht und so eine erhöhte Durchzugskraft gewährleistet.
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Die Rückwand 5 trägt über eine Blattfeder 14 in bekannter Weise eine
Filmandruckplatte 15. An der Rückwand 5 ist weiterhin eine Objektivträgerplatte
17 befestigt, die in diese eingelassen sein kann und in einem Rohransatz 18 über
ein Gewinde 19 eine Objektivfassung 20 mit einer Linse21 trägt, welche Anordnung
im folgenden als Hilfsobjektiv22 bezeichnet werden soll. Die Fassung 20 umgreift
das vordere Ende des Rohransatzes 18 und schließt außen mit diesem in einer Ebene
ab, so daß über eine nicht weiter dargestellte Marke an der Objektivfassung in Verbindung
mit einer Skala 23 am Rohransatz 18 die Entfernungseinstellung nach außen sichtbar
wird. Zwischen der Rückwand5 und der Objektivträgerplatte 17 sitzt ein Hilfsverschluß
24, dessen Belichtungszeiteinsteller25 durch die Platte17 nach außen geführt ist.
Die Rückwand 5 und die Platte 17 sind im Bereich des Hilfsverschlusses jeweils leicht
voneinander weg gewölbt. Das Hilfsobjektiv 22 ist seitlich und nach oben zur Achse
des Hauptobjektivs versetzt angeordnet. Die Rückwand5 weist im Bereich des Hilfsobjektivs
ein Bildfenster 26 auf, an das sich Aussparungen 27 in den Teilen 14, 15 anschließen.
Diese Aussparungen werden nach der Zeichnung gemäß Fig. 1 durch eine Platte 28 abgedeckt,
die bei 29 im Lichtschacht 12 gelagert ist und unter der Wirkung einer nicht weiter
gezeigten Drehfeder steht, die bestrebt ist, die Platte 28 von den Aussparungen
27 abzuschwenken. Mit dieser Platte 28
fest verbunden ist einArm30, an dem
ein an derRückwand 5 sitzender Stift 31 angreift, der durch eine Bohrung 32 in der
Bildbühne 6 hindurchragt. Bei abgenommener Rückwand5 bleibt die Platte28 durch ihre
Feder auch dann zurückgeschwenkt, wenn man eine normale Kamerarückwand ansetzt,
die einen Stift 31 und Aussparungen 27 in den Teilen 14, 15 nicht aufweist. Die
Kamera kann dann ohne weiteres als normale Handkamera Verwendung finden, wobei der
gesamte durch das Bildfenster 7 freigegebene Bildausschnitt über das Hauptobjektiv
belichtet werden kann. Damit hierbei kein Fremdlicht durch die Bohrung32 vom Lichtschacht
in den Filmraum eintritt, ist der Arm 30 derart ausgebildet, daß er ohne Einwirkung
äußerer Kräfte die Bohrung32 lichtdicht abdeckt.
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Auf dem Rühransatz 18 der Objektivträgerplatte17 sitzt ein
geschlitzter Klemmring 33, der über eine Schraube34 in jeder beliebigen Stellung
festgeklemmt werden kann. Er trägt über einen Ausleger35 mittels einer Achse 36,
die senkrecht zur optischen Achse 37 des Hilfsobjektivs 22 verläuft, einen Spiegel
38. Die Reibung des Spiegels in der Achse 36 ist dabei so bemess.en, daß der Spiegel
stets die einmal eingestellte Lage beibehält. Gegebenenfalls kann man auch hier
eine gesonderte Klemmvorrichtung vorsehen. Durch diese doppelte Einstellmöglichkeit
des Spiegels 38 über den Klemmring 33 und die Achse36 kann der Strahlengang 39 des
Hilfsobjektivs22 in jeden beliebigen Bereich hinter der Rückwand 5 gelegt werden.
Wie vor allem Fig. 2 erkennen läßt, kann der Strahlengang vor allem nach oben bis
zu 30° schräg nach vorn gerichtet sein. Dadurch erhält man eine große Freizügigkeit
in bezug auf die Anordnung von Hilfsobjekten, beispielsweise einer Uhr, die mitfotografiert
werden soll. Der erfaßte Raumwinkel ist jedenfalls wesentlich größer als 180°.
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Die Aufzugswelle 40 des Verschlusses 3 ist mit einer Welle 41 gekuppelt,
die im Kameragehäuse gelagert ist und über Zahnräder 42, 43 eine Achse 44 antreibt,
die über eine Querkeilkupplung 45 mit der Aufzugswelle 46 des Hilfsverschlusses
24 verbunden ist. Grundsätzlich wäre es möglich, über diese Verbindung die Verschlußlamellen
beider Verschlüsse 3 und 24 unmittelbar zu kuppeln. Um jedoch die mitlaufenden Massen
beim Verschlußablauf nicht unnötig zu erhöhen, ist es zweckmäßig, den Hilfsverschluß
24 mit einem gesonderten Getriebe zu versehen. Der Verschlußaufzug könnte allerdings
auch gesondert über den Filmtransport in der sonst üblichen Weise erfolgen.
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Ein Verschlußauslöser 47 des Hilfsverschlusses 24 ist über einen Stift
48 an eine Stange 49 angelenkt, die in der Rückwand 5 in lotrechter
Richtung verschiebbar geführt ist und mit einer Klaue 50 eine am gemeinsamen
Handauslöser 51 sitzende Platte 52 umgreift. Die so gebildete Kupplung 50, 52 wird
ebenfalls wie die Kupplung 45 beim Ansetzen der Rückwand 5 an das Kameragehäuse
selbsttätig hergestellt. In der Regel .erhält man mit einer Einstellung der Entfernung
und der Verschlußzeit am Hilfsobjektiv ausreichend
genau und scharf
belichtete Bildausschnitte. Grundsätzlich macht es auch keine Schwierigkeiten, eine
gesonderte Blende vorzusehen, durch die man einen weiteren Belichtungsspielraum
erfassen kann.