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Anordnung an Vorrichtungen zum Abmessen von Schüttgut Die Erfindung
betrifft eine Anordnung an Vorrichtungen zum Abmessen von Schüttgut für ununterbrochenen
oder chargenmäßigen Betrieb, wobei angestrebt wird, dieselbe so auszubilden, daß
sowohl das übliche Abmessen bzw. Zuteilen nach Raummaß erfolgen kann, als auch die
mechanischen Voraussetzungen vorgesehen sind, um dieselbe Vorrichtung für das Abmessen
und Zuteilen nach Gewicht zu verwenden.
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Vorrichtungen zum Abmessen und zum Zuteilen nach Raummaß sind für
Schüttgüter wie Baustoffe, Chemikalien u. dlg. bekannt. Bei solchen wird das aus
einem Silo zulaufende Schüttgut durch eine Auslauföffnung der Abmeßvorrichtung zugeleitet.
Die Leistung solcher Vorrichtungen bestimmt sich nach F v. In dieser Formel ist
F der Querschnitt, und v ist die Auslaufgeschwindigkeit, die von der Abmeßvorrichtung
bestimmt wird. Die Leistung kann also durch Veränderung eines dieser beiden oder
beider Faktoren gleichzeitig reguliert werden. Derartig raummäßig arbeitende Zuteilvorrichtungen
sind an sich einfach.
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Bei üblichen Bauformen sind dieselben jedoch nicht ohne erheblichen
Aufwand in gewichtsmäßig arbeitende Vorrichtungen umzubauen.
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Die raummäßig arbeitende Zuteilung erweist sich, gewichtsmäßig betrachtet,
nur dann als zuverlässig, wenn das Raumgewicht des Schüttgutes konstant bleibt.
Schwankt hingegen das Raumgewicht, so kann es durch eine Waage, die das jeweilige
Abmeßgewicht überwacht, kontrolliert werden. Bei Nichteinhalten des Raumgewichtes,
kann die Waage optische oder akustische Warnsignale betätigen. Bei Nichteinhalten
der vorgeschriebenen Toleranzen kann sie dabei eine Stoppeinrichtung betätigen,
oder sie kann auch verändernd durch Regelung zu einer bestimmten Konstanten, z.
B. einer der beiden vorgenannten Faktoren wirken, damit das jeweils in der Zeiteinheit
vorgeschriebene Zuteilgewicht konstant gehalten wird.
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Derart gewichtsmäßig arbeitende Vorrichtungen sind aber gegenüber
den raummäßig arbeitenden erheblich teurer. Da im allgemeinen in vielen Fällen eine
raummäßige Zuteilung den Anforderungen genügt, wird meist von der Einrichtung der
teureren Einrichtung abgesehen. Es sind nun eine ganze Reihe von Fällen bekannt,
bei denen jedoch eine nachträgliche Umstellung von raummäßiger auf gewichtsmäßige
Zuteilung nicht zu umgehen war. So kann es beispielsweise beim Ausbeuten einer Kiesgrube
vorkommen, daß sich das anfallende Material in seinem geologischen Aufbau und damit
dessen Raumgewicht ändert.
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Weiter kann sich der Feuchtigkeitsgrad und mit ihm insbesondere bei
hohem Sandanteil das Raumgewicht ändern. Bei solchen Verhältnissen besteht dann
das Bedürfnis nach einer Umstellung von Raum- auf das Gewichtsmaß.
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Für die Erfindung ist damit die Aufgabe gestellt, eine Anordnung
an üblichen Vorrichtungen zum Abmessen von Schüttgut vorzuschlagen, die die Raumabmessung
durch zusätzliche Gewichtskontrolle jederzeit ergänzen läßt. Für das Herstellen
von hochwertigem Beton wird beispielsweise vielfach die gewichtsmäßige Zuteilung
der Komponenten verlangt. Die Zusammensetzung der Zuschlagsstoffe wird in diesem
Falle meist nach ihrer Korngröße vorgeschrieben.
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Wird beispielsweise auf einer Baustelle der Rohstofflieferant gewechselt
oder werden gleichzeitig mehrere Lieferanten für die betreffenden Körnungen benötigt,
so können an Ort und Stelle trotz gleichbleibender Korngrößen bereits erhebliche
Schwankungen beim Raumgewicht auftreten. Immerhin wird dort, wo das Raumgewicht
konstant ist, der raummäßigen Abmessung wegen ihrer Einfachheit der Vorzug zu geben
sein. Beim Bau von Straßen beispielsweise wechseln aber nicht nur die Lieferanten,
sondern die Abmeßvorrichtungen müssen oft von Ort zu Ort wechselweise transportiert
werden. Da die Wägeeinrichtung jedoch nicht immer gebraucht wird, entsteht das Bedürfnis,
eine solche Einrichtung so vorzusehen, daß sie nur dann eingebaut wird, wenn das
Raumgewicht des Abmeßgutes wechselt. Die Wägeeinrichtung, die mitunter außerordentlich
empfindlich und teuer sein kann, wird dann keinem unnötigen Verschleiß ausgesetzt.
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Schließlich gibt es Waagen unterschiedlicher Genauigkeit. Während
beispielsweise im rauhen Baubetrieb Waagen mit 1 bis 20/o Genauigkeit, etwa Federwaagen,
genügen, werden in der Lebensmittel-oder chemischen Industrie beim Abmessen von
Schüttgütern wesentlich höhere Genauigkeiten und damit notwendige, teure Waagen
gefordert. In jedem Fall muß die Wägeeinrichtung im Verhältnis zur Abmeßvorrichtung
auch
so leicht auswechselbar sein, daß ohne nennenswerten Aufwand jederzeit eine Ersatzwaage
eingesetzt werden kann, um so mehr, als im allgemeinen die Lebensdauer von Abmeßvorrichtungen
größer als diejenige der Waage ist.
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Die den Gegenstand der Erfindung bildende Anordnung an Vorrichtungen
zum Abmessen von Schüttgut besteht darin. daß für raum- und gewichtsmäßiges Abmessen
wahlweise eine Abmeßvorrichtung zur Anwendung kommt, die an der Einlaufseite gegenüber
dem Zulauftrichter pendel fähig und vorzugsweise im Schwerpunkt des Zulaufgutes
angeordnet bzw. gelagert ist, während das Abwurfende bei raummäßigem Abmessen starr
befestigt und bei gewichtsmäßigem Abmessen diese starre Befestigung gegen eine Waage
auswechselbar ausgebildet ist.
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Ein weiteres Merkmal der Erfindung besteht darin, daß an der Abmeßvorrichtung
ein Teil der Wiegeorgane, z. B. die Pfanne, fest angeordnet ist, während die Schneide
an einer Abstützung, etwa auf einer Konsole am Boden oder auch mittelbar am Trichter
od. dgl., angebracht ist.
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Durch diese Anordnung kanr ohne Umstände und ohne Veränderung an
einer Raum-Abmeßvorrichtung je nach Erfordernis die raummäßige oder die gewichtsmäßige
Abmessung erfolgen.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung mit
der erfindungsgemäßen Anordnung schematisch dargestellt. Es zeigt Abb. 1 eine Vorrichtung
zur Durchführung von raummäßigen Zuteilungen und Abb. 2 dieselbe für gewichtsmäßige
Zuteilung.
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Eine zur Verwirklichung des Erfindungsgedankens geeignete Vorrichtung
besteht im wesentlichen aus eillem Zulauftrichter 1 und einer Abmeßvorrichtung,
z. B. einer Schnecke 2 oder sonst geeigneten Fördermitteln. sowie einer Antriebsquelle.
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An der Vorrichtung 2 sind Wägeorgane, z. B.
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Pfanne 3 und Schneide 4, angeordnet. Die Pfanne 3 kann fest an der
Vorrichtung 2 angebracht sein, während die Schneide 4 an einer geeigneten Abstützung
5, z. B. auf einer Konsole am Boden oder mittelbar an dem Trichter 1. befestigt
sein kann. Dadurch ist die Abmeßvorri chtung 2 gegenüber dem Zulauftrichterl pendel
fähig. vorzugsweise im Schwerpunkt des Zulaufgutes aufgehängt bzw. gelagert. Am
Abwurfende
der Vorrichtung 2 befindet sich eine vorzugsweise starre Aufhängung bzw.
Abstützung 6. In dieser Ausbildung dient die Vorrichtung zum Abmessen von Raummaß.
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Nach der Ausführung der Vorrichtung gemäß Abb. 2 ist die Aufhängung
bzw. Abstützung 6 gegen eine Waage, z. B. Federwaage 7, ausgewechselt bzw. eine
Waage an der Vorrichtung angeordnet.
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Durch diese Anordnung an der Abmeßvorrichtung ist jederzeit der Einbau
einer Waage ermöglicht und damit eine gewichtsmäßige Kontrolle der jeweils raummäßig
abgeteilten Gutmenge vorzunehmen. Zur Vervollständigung kann diese Kontrolleinrichtung
mit bekannten Mitteln, optischen oder akustischen Signalorganen ausgestaltet werden.
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Sie kann aber auch auf den Abmeßquerscbnitt oder auf die Abmeßgeschwindigkeit
eingerichtet werden, wie es schließlich auch möglich ist, eine Kombination beider
Einrichtungen vorzusehen.
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Durch eine solche Vorrichtung wird, wie angestrebt, erreicht, daß
an der Abmeßeinrichtung selbst keinerlei Änderung erforderlich ist, die Waage wird
lediglich an der vorgesehenen Stelle eingebaut, dann kann ohne wesentliche Betriebsunterbrechung
das Abteilen bzw.
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Abmessen nach Gewicht vorgenommen werden. Dadurch sind auch keine
erheblichen Umbaukosten aufzuwenden.
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PATENTANSPROCHE: 1. Anordnung an Vorrichtungen zum Abmessen von Schüttgut,
dadurch gekennzeichnet, daß für raum- und gewichtsmãßiges Abmessen wahlweise eine
Abmeßvorrichtung (2) zur Anwendung kommt, die an der Einlaufseite gegenüber dem
Zulauftrichter (1) pendelfähig und vorzugsweise im Schwerpunkt des Zulaufgutes angeordnet
bzw. gelagert ist, während das Abwurfende bei raummäßigem Abmessen starr befestigt
und bei gewichtsmäßigem Abmessen diese starre Befestigung (6) gegen eine Waage (7)
auswechselbar ist.