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Schaltungsanordnung in Fernsprechnebenstellenanlagen mit Teilnehmerstellen
unterschiedlicher Amtsberechtigung Bekanntlich wird in Fernsprechnebenstellenanlagen
die Gebühr für die Herstellung von Ortsamtsverbindungen dadurch in Anrechnung gebracht,
daß zu dem Zähler der rufenden Stelle ein Zählstromstoß nach Beendigung der Ortsamtsverbindung
übertragen wird. Im Gegensatz hierzu setzt bei hochwertigen Amtsverbindungen (Selbstwählfernverkehr)
die Zählung unmittelbar nach dem Verbindungsaufbau und Melden der gerufenen Stelle
ein.
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Es ist bekannt, diesen Unterschied in der Zählung als Kennzeichen
für die Wertigkeit der hergestellten Amtsverbindungen auszunutzen, insbesondere
in Nebenstellenanlagen mit Teilnehmerstellen unterschiedlicher Amtsberechtigung,
um durch den nach Gesprächsbeginn wirksam werdenden ersten Zählstromstoß die Auslösung
der aufgebauten Amtsverbindung herbeizuführen, wenn die anrufende Stelle zur Herstellung
höherwertiger Amtsverbindungen nicht berechtigt ist.
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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen in dieser Richtung
liegenden Sonderfall. Durch sie soll verhindert werden, daß nichtfernamtsberechtigten
Nebenstellenteilnehmern hochwertige Amtsverbindungen im Übernahmeverfahren durch
unbeschränkt berechtigte Teilnehmerstellen zugeteilt werden können. Im Gegensatz
zu den bekannten Anordnungen benötigt sie zur Verhinderung des nicht erlaubten Amtsverkehrs
keine besonderen Trenn- und Abwurfrelais, Gegenwicklungen von Halterelais u. dgl.,
sondern sie löst die Aufgabe in einfacher und stets sicher wirkenden Weise dadurch,
daß der einer zur Herstellung hochwertiger Amtsverbindungen nichtberechtigten Nebenstelle
zugeordnete Zähler mit einem Kontakt ausgerüstet ist, der beim ersten nach dem Schaltvorgang
zur Übernahme eines von einer unbeschränkt berechtigten Stelle hergestellten hochwertigen
Amtsverbindungsweges übertragenen Zählstromstoß die Auslösung der Verbindung veranlaßt.
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In der Zeichnung ist in vereinfachter Darstellung ein Ausführungsbeispiel
des Erfindungsgegenstandes veranschaulicht.
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Fig. 1 zeigt in schematischer Weise die in Nebenstellenanlagen für
den Amtsverkehr und die Umlegung von Amtsverbindungen üblichen Verbindungswege,
während Fig. 2 auf die Realisierung des Erfindungsgedankens gerichtete Einzelheiten
enthält.
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Wird gemäß Fig. 1 von der Nebenstelle N 1 aus eine Amtsverbindung
hergestellt, so wird nach Abheben des Hörers und Bereitstellung eines Gruppenwählers
KW 1
durch den Anrufsucher AS 1 die Amtskennziffer gewählt. Über den
in Ruhe verbleibenden Kontakt y wird die Amtsübertragung AU mit der Amtsleitung
AL amgeschaltet. Der Teilnehmer kann durch weitere Nummernwahl den Verbindungsweg
zu dem gewünschten Amtsteilnehmer aufbauen. Ob ihm das gelingt, hängt ab von der
Wertigkeit der gewählten Verbindung und von seiner Berechtigung. Bekanntlich ist
in Nebenstellenanlagen nur einem beschränkten Kreis von Teilnehmern die Berechtigung
zur selbsttätigen Herstellung von Amtsverbindungen zugeteilt. Unter diesen amtsberechtigten
Teilnehmern ist wiederum nur einem kleinen Kreis die Berechtigung zur selbsttätigen
Herstellung von über der Ortsamtswertigkeit liegenden Verbindungen (Selbstwählfernverbindungen)
zuerkannt. Die Überwachung des abgehenden Amtsverkehrs obliegt in bekannter Weise
einem Sperrmitlaufwerk, das gewöhnlich der Amtsübertragung zugeordnet ist. Das Sperrmitlaufwerk
prüft in Abhängigkeit von der Nummerngabe und von die Berechtigung des rufenden
Teilnehmers kennzeichnenden Vorgängen, ob die Amtsverbindung hergestellt werden
kann oder nicht. Bei von Teilnehmern mit unbeschränkter Amtsberechtigung hergestellten
Verbindungen wird die Überwachungsfunktion des Sperrmittellaufwerks von vornherein
ausgeschaltet.
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Es sei angenommen, daß von der unbeschränkt amtsberechtigten Nebenstelle
N1 gemäß Fig. 1 eine Selbstwählfernverbindung hergestellt worden ist. Unmittelbar
nach Melden des gewünschten Teilnehmers wird der erste Zählimpuls zum Zähler der
rufenden Stelle N 1
übertragen. Während der Verbindung werden in durch die
Wertigkeit der Verbindung bestimmten Intervallen die Zählstromstoßübertragungen
wiederholt. Die Nebenstelle N 1 kann in bekannter Weise Rückfrage zu der Nebenstelle
N2 halten. Durch Tastendruck an der Stelle N1 wird das Relais (F) eingeschaltet,
das die
Amtsleitung hält und über die Arbeitsseite des Kontaktes
y einen internen Verbindungssatz anschaltet. Der Anrufsucher AS 2 bringt den Gruppenwähler
GW 2 in Verbindung mit der Nebenstelle N 1. Durch Aussendung dreier Stromstoßreihen
und Einstellen des Gruppenwählers GW 2 und des Leitungswählers
LW
wird die Nebenstelle N2 angeschaltet und gerufen. Nach der Rückfrage kann
die Nebenstelle N1 durch nochmaligen Tastendruck die Amtsleitung wieder anschalten.
Die Nebenstelle N 2 kann aber auch das Amtsgespräch übernehmen. Durch Tastendruck
an dieser Stelle wird ein Relais U erregt, das unter Freigabe des bisher benutzten
internen Weges AS 1-GW 1 die Amtsübertragung und damit die Amtsleitung
anschaltet. Der Teilnehmer N2 kann nun mit dem Amtsteilnehmer sprechen. Die von
der Übernahme ab übertragenen Zählstromstöße werden auf den Zähler der Nebenstelle
N2übertragen.
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Eine Übernahme von Amtsverbindungen darf nur möglich sein, wenn auch
der übernehmende Teilnehmer zur Herstellung von hochwertigen Amtsverbindungen (Selbstwählfernverkehr)
berechtigt ist. Anderenfalls könnte in unerlaubter Weise einem nichtberechtigten
Teilnehmer hochwertige Amtsverbindungen im Übernahmeverfahren von einem berechtigten
Teilnehmer zugewiesen werden, wobei zu bemerken ist, daß auch teilweise aufgebaute
Amtsverbindungen von dem Nichtberechtigten übernommen und von ihm selbst vervollständigt
werden können (teilweise so weit, daß die Kontrollfunktion des Sperrmitlaufwerkes
ausgeschaltet ist).
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Die in der Fig. 2 der Zeichnung dargestellte Teilnehmerstelle N soll
nur ortsamtsberechtigt sein. Von dieser Stelle aus können wohl Ortsamtsverbindungen
selbsttätig hergestellt werden, höherwertige Amtsverbindungen jedoch nur unter Vermittlung
einer Beamtin (Versuche, höherwertige Amtsverbindungen selbst herzustellen, scheitern
an dem Sperrmitlaufwerk). -Nach Abheben des Hörers an dieser Stelle wird über Kontakt
t1 und t2 das Anrufrelais R erregt, das in bekannter Weise den Anreizstromkreis
für den Anrufsucher AS schließt. Nach Auffinden des anrufenden Teilnehmers kommt
über Arbeitsseite des Kontaktes r und Schaltarm c des Anrufsuchers der Prüf- und
Sperrstromkreis zustande. Relais T spricht an, Relais R bleibt gehalten. Durch die
Kontakte t 1 und t 2 wird der Anrufstromkreis geöffnet. Nach Aussendung
der Amtskennziffer wird über die Schaltarme a, b, c des Gruppenwählers GW
1 die Amtsübertragung AÜ mit der Amtsleitung AL angeschaltet. Das nicht dargestellte
Sperrmitlaufwerk überwacht die Nummerngabe. Nur wenn höherwertige Amtsverbindungen
und unerlaubte Ortsamtsverbindungen (Zeitansage, Nachrichten usw.) gewählt werden,
wird der weitere Verbindungsaufbau unterbunden. Höherwertige Amtsverbindungen können
nur unter Mitwirkung einer Beamtin hergestellt werden, in welchen Fällen das Sperrmitlaufwerk
außer Funktion gesetzt ist. Die während solcher Verbindungen übertragenen Zählstromstöße
werden von einem nicht dargestellten Zählrelais Zä der Amtsübertragung aufgenommen
und durch Kontakt zä über den Verbindungsweg zur Teilnehmerstelle V weitergeleitet.
Die für die Zählübertragung geeigneten Stromstöße werden durch einen Transistorgenerator
TG gebildet. Die simultan über die Sprechleitung gegebenen Impulse verlaufen
über eine Teilnehmerweiche TW und werden von dieser zu dem Zähler Z der Teilnehmerstelle
N geleitet, nachdem sie durch den Transistorverstärker TV - in ein sicheres
Ansprechen des Zählers gewährleistende Impulse umgewandelt worden sind.
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Allen nur ortsamtsberechtigten Teilnehmerstellen ist ein mit einem
Kontakt ausgerüsteter Zähler zugeordnet. Dieser Kontakt z liegt als Ruhekontakt
in der vom Leitungswähler ankommenden Prüfader c. Wird von einer unbeschränkt berechtigten
Stelle eine hochwertige Amtsverbindung ganz oder teilweise hergestellt und sie nach
Aufbau eines Rückfrageweges einem nichtberechtigten Teilnehmer angeboten, so kann
der nur ortsamtsberechtigte Teilnehmer zwar die Verbindung erhalten, jedoch wird
beim ersten Zählimpuls nach der Übernahme die Prüfader c durch den Kontakt z geöffnet,
was die sofortige Auslösung des Amtsverbindungsweges zur Folge hat.