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Filterstützkörper aus Keramik, insbesondere Porzellan, für Filterpapiertüten
zum FiItrieren von heißen Flüssigkeiten Die Erfindung betrifft einen Filterstützkörper
aus Keramik, insbesondere aus Porzellan, für Filterpapiertüten zum Filtrieren von
heißen Flüssigkeiten, besonders Kaffee oder Tee, mit innerem konischem, nach unten
verjüngtem Raum, in den die vom Trichter abstehenden, zur zentralen Filtratauslaßöffnung
am Boden hin verlaufenden Rippen mit unterschiedlicher Länge hineinragen und diese
Öffnung mit einer durchgehenden Bodenrippe überbrückt sein kann, wobei die Aufsatzbodenfläche
um die Öffnung mit mindestens einer Rippe, die zur Zentrierung und als Abstellring
dient, versehen ist.
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Es sind wohl schon heizbare Nutschen aus Porzellan oder anderem keramischem
Material zum Filtrieren heißer Flüssigkeiten bekannt, die einen doppelten Mantel
und auch ein Röhrensystem am Boden, aufweisen, durch welche mittels Ein- und Austrittsöffnung
Dampf oder heiße Flüssigkeiten geleitet werden. Derartige Nutschen sind aber mit
Rücksicht auf die hierfür notwendigen Heizmittel ortsgebunden und daher im Haushalt
schlecht verwendbar. Der erfindungsgemäße Filterstützkörper kann dagegen zum Filtrieren
von heißen Flüssigkeiten, wie Kaffee oder Tee, an jedem beliebigen Ort im Haushalt
oder am Arbeitsplatz verwendet werden, ohne daß ein Anschluß an eine besondere Heizvorrichtung
notwendig ist.
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Die Erfindung besteht darin, daß der Trichter von einer im Abstand
davon angeordneten zweiten zylindrischen Wand umgeben ist, die zusammen mit der
Wand der Bodenfläche einen luftverdünnten Raum begrenzen.
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Durch diesen weitgehend luftverdünnten Hohlraum ist der Filterstützkörper
an seinen von den heißen, zu filtrierenden Flüssigkeiten berührten Teilen gegen
Wärmeabfluß isoliert, so daß das Abkühlen dieser Flüssigkeiten beim Filtrieren möglichst
vermieden wird.
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Da durch den sich über den ganzen Umfang des Filterstützkörpers erstreckenden
Hohlraum eine besondere Wärmeisolierung erzielt wird, ist es möglich, durch verhältnismäßig
dünne Scherbengestaltung das Gewicht des Gerätes trotz der Filterrippen auf dessen
Innenseite - auch wenn diese stark hervortreten -und trotz der Doppelwandigkeit
des Gerätes erheblich zu vermindern, besonders gegenüber bekannten Keramikfiltern,
welche einen derartigen Hohlraum nicht aufweisen und daher dickwandiger hergestellt
sein müssen, wenn bei ihnen der gleiche Grad der Wärmeisolierung wie bei dem erfindungsgemäßen
Gerät erreicht werden soll.
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Ferner hat die doppelwandige Gestaltung des
Filterstützkörpers den
Vorteil, daß das Gerät in seiner äußeren Form dem jeweiligen Geschmack oder der
Mode angepaßt werden kann, ohne daß die auf Grund seiner inneren Gestaltung erzielte
Filtrierwirkung beeinträchtigt wird. Der Filterstützkörper hat eine technisch neutrale
Form, die einem einfachen Zylinder entspricht und je nach Größe sich z. B. allen
Kaffe- und Teekannen der Gegenwart anpaßt.
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Der Innenwand des Filterstützkörpers kann ebenfalls jede beliebige
Form gegeben werden, soweit sie den Filtriervorgang begünstigt. Der zur Aufnahme
des Filterpapiers vorgesehene Innenraum des Filterstützkörpers kann tassenförmig,
parabel- oder ellipsenartig ausgebildet sein, er kann auch von einem ellipsenförmigen
Bodenteil allmählich übergehen in einen kreisförmigen oberen Randteil oder auch
kegelstumpfformig ausgebildet sein. Entsprechend der Gestaltung des Innenraumes
werden die einzulegenden Filtrierpapiere gefaltet. Der Filterstützkörper hat den
Vorteil, daß dafür einfache runde Filtrierpapiere mit einfachem Werkzeug zu Filtertüten
mit einem glatten Boden gefaltet werden können.
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Damit die Tüten und deren Inhalt möglichst wenig Berührungspunkte
mit dem Filterstützkörper haben, sind die Rippen der Innenwand wesentlich höher
also profilierter gestaltet, als dies bei den bisher bekannten Filtern üblich war.
Zum besseren Abfluß des Filtrats ist der Boden des Gerätes, der kreisrund, ellipsenförmig
oder sonstwie ausgebildet sein mag, gegen ein einziges zentrales Abflußloch hin
geneigt, während über den Boden von der Wand zur Mitte verlaufende Rippen mit einer
oberen horizontalen Kante ausgebildet sind.
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Durch das sich am Boden ansammelnde Filtrat, welches durch das einzige
Abflußloch fließt, entsteht bekanntlich ein Sog, der die Filterwirkung wesentlich
verstärkt
und das Filtrieren beschleunigt. Wird dieser Sog jedoch zu stark, dann besteht die
Gefahr, daß das nasse Filterpapier den darauf ausgeübten Zug nicht aushält und reißt.
Daher ist es oft zweckmäßig, daß das Abflußloch mittels durchgehender Bodenrippen
kreuz- oder sternförmig überbrückt ist, so daß das Filterpapier hierdurch gestützt
wird und ein Reißen des nassen Papiers unmöglich gemacht wird.
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Der Filterstützkörper kann auf seiner äußeren Bodenfläche oder Standfläche
eine Zentrierung und einen Haltering aufweisen, der zugleich als Abstellring dient.
Überdies ist es zweckmäßig, daß in der Aufsatzbodenfläche vertiefte, radial verlaufende
Rillen vorgesehen sind, welche das Entweichen der Luft ermöglichen, wenn das Gerät
auf glattrandige Gefäße aufgesetzt wird, die keinen seitlichen Ausguß, keine Tülle
oder Schnaupe aufweisen.
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Das mit dem Filterpapier versehene Gerät kann zum Trennen der heißen
Flüssigkeit von vorhandenem Bodensatz, wie Tee- oder Kaffeeaufguß, dienen oder zum
Herstellen von Extrakten verwendet werden, wobei man das zu extrahierende Gut, wie
Kaffeepulver, in die im Gerät befindliche Filtertüte schüttet und dann mit kochendem
Wasser auslaugt.
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Die Wärmeisolierung des erfindungsgemäßen Filterstützkörpers ist so
gut, daß die äußere Wand des Hohlraums eine Temperaturänderung kaum erkennen läßt.
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Ferner ist es bekannt, daß bei der Herstellung von doppelwandigen
Gefäßen eine Entlüftung für den Druckausgleich beim Brand vorhanden sein muß, weil
bei der Erhitzung auf über 12000C eine erhebliche Luftverdünnung und bei der späteren
Abkühlung des gesinterten doppelwandigen Erzeugnisses im geschlossenen Hohlraum
ein Vakuum entsteht.
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Ebenso ist es eine alte Erfahrungstatsache, daß bei einem nachfolgenden
Dekorationsbrand, der im allgemeinen bei Temperaturen von 750 bis 8000C erfolgt,
solche geschlossenen Hohlräume durch die Wiedererhitzung der Restluft zum Bersten
neigen.
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Es wurde nun gefunden, daß diese Gefahr bei der Herstellung des erfindungsgemäßen
Filterstützkörpers vermieden werden kann, wenn der weißtrockene, den Hohlraum aufweisende
Formling vor dem Hochtemperaturbrand (Sinterbrand) mit einem Luftausgleichsloch
versehen wird, welches beim nachfolgenden Dekorationsbrand durch eine bei der entsprechenden
Temperatur schmelzende Glasfritte geschlossen wird. Durch dieses Verfahren wird
ein gewisser Unterdruck, wenn auch nicht in dem Maße wie beim Hochtemperaturbrand,
im abgeschlossenen Hohlraum des doppelwandigen Filtriergerätes erzielt, der für
wärmeisolierende Wirkung des Hohlraumes völlig ausreichend ist.
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Die Erfindung ist in den Zeichnungen beispielsweise dargestellt,
und zwar zeigt Fig. 1 einen Aufriß des Filterstützkörpers, wobei die linke Hälfte
im Schnitt wiedergegeben ist, und
Fig. 2 einen Grundriß des gesamten Filterstützkörpers.
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Der Hohlraum 1 ist durch die schräge trichterförmige Innenwand 2
und die senkrechte Außenwand 3 sowie einem im wesentlichen ebenen, zur Außenwand
rechtwinkelig verlaufenden Boden mit zentraler Öffnung zur Abführung des Filtrats
begrenzt, Die innere Bodenfläche 4 verläuft von der trichterförmigen Wand 2 bis
zur zentralen Öffnung.
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Über die Innenwände ragen Rippen 5, auf denen das Filterpapier aufliegt,
hervor.