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Einführung elektrischer Leiter in Einführungsstutzen elektrischer
Geräte u. dgl. Die Erfindung betrifft die Einführung elektrischer Leiter in Einführungsstutzen
elektrischer Geräte u. dgl., wobei es darauf ankommt, daß diese Einführung nicht
nur wasserdicht, sondern auch zugfest ist. Zum Zwecke einer feuchtigkeitsdichten
und zugentlastenden Einführung von Leitungen und Kabeln in elektrische Geräte und
Apparate werden bisher üblicherweise wie bekannt stopfbüchsenartige Verschraubungen
verwendet. Diese bestehen zur Hauptsache aus einer Metall- oder Kunststoffbuchse
mit Innengewinde, einem Drucknippel aus demselben Material mit Außengewinde und
einem elastischen, gummiartigen, ringförmigen Dichtungsring (Preßelement), dessen
Durchmesser durch Anziehen des Drucknippels kleiner wird, wodurch das durchgeführte
Kabel festgehalten bzw. die Durchführung gegen Feuchtigkeit abgedichtet wird.
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Zur Erreichung einer Zugentlastung und Dichtung gegen Feuchtigkeit
müssen bei dieser Art von Kabeleinführungen dem jeweiligen Kabeldurchmesser angepaßte
Dichtungsringe verwendet werden, was bei der Montage häufig nicht berücksichtigt
wird. Aber auch bei Verwendung richtig dimensionierter Dichtungsringe wird bei Kabeleinführungen
der genannten Art eine genügende Zugentlastung des Kabels nicht erreicht; vor allem,
wenn dessen Isoliermaterial aus glattem, thermoplastischem Material besteht. Das
Festklemmen des Kabels macht dabei nämlich die Verwendung eines geeigneten Werkzeuges
- nämlich in der Regel einen Gabelschlüssel - erforderlich, dessen Handhabung sich
besonders an schwer zugänglichen Stellen als umständlich oder unmöglich erweist.
Daher werden die Nippel oft nur von Hand angezogen, wobei weder eine Zugentlastung
noch eine genügende Feuchtigkeitsdichtung erreicht wird. Deshalb müssen zur Erlangung
einer guten Zugänglichkeit die Kabeleinführungen an Apparaten in genügendem Abstand
voneinander gehalten werden, was eines größeren Raumes bedarf und auch in konstruktiver
Hinsicht oft nachteilig ist.
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Es ist auch schon eine Kabeleinführung bekannt, die nicht nur mittels
einer im Einführungsstutzen auf dem Leiter bzw. Kabel geführt angeordneten, elastischen,
membraneartigen Dichtungsscheibe, sondern auch mittels einer dieser Scheibe unmittelbar
anliegenden und auf sie drückenden Sperrscheibe arbeitet. Diese Sperrscheibe ist
dabei an der der Dichtungsscheibe anliegenden Seite durch Zähne od. dgl. aufgerauht,
so daß sie sich dadurch in ihrer Sperrstellung sichert. Hierbei muß diese Sperrscheibe
aber mittels eines im Einführungsstutzen vorzusehenden Gewindes eingeschraubt werden,
was ebenfalls recht nachteilig ist. Ferner ist für Schraubenschäfte u. dgl. eine
Klemmscheibe aus dünnem federnden Material bekannt, die eine mit Zähnen versehene
Bohrung hat, deren innerer kleinster Durchmesser kleiner ist als der Durchmesser
des Schraubenschaftes, so daß sich die Zähne der Bohrung der Sperrscheibe in Einstoßrichtung
gegen den eingesteckten Schraubenschaft wölbend abbiegen und ihn dadurch gegen Zurückziehen
sichern.
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Eine im Prinzip ähnlich wirkende Sperrscheibe macht sich auch die
Erfindung nutzbar, indem ihr gemäß die der elastischen Dichtungsscheibe anliegende
Sperrscheibe wie die an sich bekannte Zugentlastungs-Sperrscheibe mit gegen die
Scheibenöffnung hin gerichteten und in den zu sichernden Leiter eingedrückten Zacken
ausgebildet ist, wobei zur Entsperrung eine gegen die Zugentlastungs-Sperrscheibe
drückbare und auf dem Leiter gleitbare Buchse im Einführungsstutzen vorgesehen ist.
Hierbei ist jetzt keinerlei Schraubarbeit zur Erreichung einer Sicherung gegen Zurückziehen
des abgedichtet eingeführten Leiters oder Kabels mehr erforderlich. Es bedarf lediglich
des Einsteckens des Leiters in die der Erfindung entsprechende Einführung, wodurch
nicht nur die Abdichtung an der nachgiebigen Dichtungsscheibe durch deren gegenüber
dem Durchmesser des einzuführenden Leiters kleinere Bohrung selbsttätig zustande
kommt, sondern auch die Sicherung gegen Zurückziehen des Leiters von selbst eintritt.
Auch wird- dabei kein Platz mehr benötigt zum
Zugreifen mittels
eines Klemmschlüssels, wodurch auch mehrere solche Leitereinführungen dicht nebeneinander
gelegt werden können. Zu erwähnen ist noch, daß die gleiche Leitereinführung auch
für beliebige andere Wanddurchführungen von Leitern oder Kabeln Verwendung finden
können.
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In der beiliegenden Zeichnung ist eine beispielsweise Ausführungsform
des Erfindungsgegenstandes dargestellt, und zwar zeigt F i g. 1 einen Längsschnitt
durch die Vorrichtung ohne in dieselbe eingeführtes Kabel, F i g. 2 einen gleichen
Längsschnitt mit durch die Vorrichtung geführtem Kabel, F i g. 3 einen Längsschnitt
mit der die Freigabe des Kabels bewirkenden Hülse in der Freigabestellung und F
i g. 4 eine Draufsicht auf eine Sperrscheibe.
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In der Zeichnung bezeichnet 1 einen als Hülse ausgebildeten Einführungsstutzen,
dessen eines Ende mit Außengewinde 5 versehen ist, mit dem er in einer Wand eines
elektrischen Apparates oder Gerätes befestigt werden kann. In einer Ringnut 6 des
Einführungsstutzens 1 liegen übereinander eine der Zugentlastung dienende Sperrscheibe
2 sowie eine Dichtungsscheibe 4. Die Sperrscheibe 2 besteht aus elektrisch isolierendem
Material und ist mit gegen die zentrale Scheibenöffnung 7 hin gerichteten Zacken
8 versehen (vgl. F i g. 4). Die Dichtungsscheibe 4 besteht aus elastischem Material,
z. B. Gummi oder Kunststoff. Sie liegt unmittelbar auf der Sperrscheibe 2 auf und
hat dadurch das Bestreben, einem Ausweichen der Zacken 8 entgegenzuwirken
bzw. dieselben gegen das Kabel bzw. den Leiter 9 zu drücken.
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In einer weiteren Ringnut 1.0 des Stutzens 1 ist eine Büchse
3 mit ihrem Ringflansch 11 in der Längsrichtung des Stutzens 1 verschiebbar
geführt. Normalerweise befindet sich die Büchse 3 in der in den F i g.1 und 2 dargestellten
Lage.
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Um das Kabel 9 mittels der dargestellten Einführung durch eine Wand,
z. B. eines elektrischen Gerätes oder Apparates hindurchzuführen, genügt es, das
Kabel in der Richtung des Pfeiles in F i g. 2 durch die Öffnung 7 der Scheiben
2 und 4 zu stoßen. Irgendwelche zusätzliche Manipulationen oder Hilfsgeräte
sind nicht erforderlich. Die Zacken 8 der Sperrscheibe 2 drücken infolge der eigenen
Elastizität des Isoliermaterials, aus welchem diese Scheibe 2 besteht, gegen die
Außenwand des Kabels. Diese Wirkung wird dadurch noch unterstützt, daß die Gummischeibe
4, welche wie in F i g. 2 dargestellt ausgebogen wird, ihrerseits auf die Zacken
8 drückt. Während die Sperrscheibe 2 eine Zugentlastung des Kabels 9 bewirkt,
hat das dichte Anliegen der Scheibe 4 am Kabel eine einwandfreie Abdichtung gegen
Feuchtigkeit zur Folge.
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Um das Kabel 9 entgegen der Richtung des in F i g. 2 eingezeichneten
Pfeiles herausziehen zu können, genügt es, die Freigabebüchse 3 in der Richtung
des Pfeiles in F i g. 3 nach oben gegen die Sperrscheibe 2 zu drücken. Dadurch werden
die Zacken 8 vom Kabelumfang abgehoben und gleichzeitig die Öffnung der Dichtungsscheibe
4 ebenfalls vorn Kabel weg bewegt. Das letztere wird dadurch freigegeben und kann
sich in beiden Längsrichtungen frei bewegen.
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Während das dargestellte Ausführungsbeispiel nur je eine Sperr- und
eine Dichtungsscheibe 2 bzw. 4 zeigt, die unmittelbar übereinanderliegen, könnten
auch deren mehrere vorgesehen sein. Es ist auch denkbar, mehr als eine Öffnung 7
in den genannten Scheiben vorzusehen, um mehrere Kabel od. dgl. durchführen zu können.
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Die beschriebene Einführung unterscheidet sich vorteilhaft von den
oben beschriebenen üblichen Kabeleinführungen dadurch, daß eine Zugentlastung und
eine Feuchtigkeitsdichtung mittels Hindurchstoßen des Kabels durch die Kabeleinführung
ohne zusätzlichen Arbeitsaufwand erreicht wird. Dadurch erübrigt sich die Verwendung
eines Werkzeuges, was unter anderem eine Anordnung der Kabeleinführungen an Apparaten
in minimalem Abstand erlaubt. Außerdem wird ohne Austauschen einzelner Elemente
eine Zugentlastung und Feuchtigkeitsdichtung bei Kabeln verschiedener Durchmesser
gewährleistet.