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Anordnung an Vibrationsfördergeräten Die Erfindung betrifft eine Anordnung
an Vibrationsfördergeräten zum Abziehen von Schüttgütern aus unter Überdruck stehenden
Räumen, z. B. Silos, Bunkern, bfen od. dgl. mit einer unter dem Auslauftrichter
des Silos od, dgl. angeordneten und senkrecht zur freien Auslaufrichtung des Gutes
fördernden Förderrinne.
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Bekannte Austragsschleusen, z. B. an Kalk- oder Zementöfen, haben
die Aufgabe, das im Ofen oder dem sich anschließenden Silo bei Luftüberdruck gelagerte
Gut ohne Abfall des Überdruckes bzw. ohne Luftverlust nach außen abzugeben. Hierbei
ist es bekannt, verschiedene Schleusen anzuordnen, durch die das Gut ausgetragen
werden kann.
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Weiterhin ist es bekannt, in diesen Fällen sogenannte Vibrationsfördergeräte,
z. B. voll gekapselte Schüttelrinnen oder Vibratorrinnen, einzusetzen, und schließlich
ist es bekanntgeworden, innerhalb der einzelnen Schleusen Schurren anzuordnen, um
das Gut innerhalb der Schleuse zu transportieren. Diese Abzugs- und Fördervorrichtungen
bzw. -anlagen haben den Nachteil, daß sie kostenaufwendig und sehr störanfällig
sind und zum Zweck ihrer Wartung nur schlecht betreten werden können. Schließlich
sind erhebliche Üb erwachungs arbeiten erforderlich.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese Nachteile der bekannten
Einrichtungen zu vermeiden, und es wird ein Vibrationsfördergerät zum Abziehen von
Schüttgütern vorgeschlagen, das ohne Schleusen usw. in einwandfreier Weise arbeitet,
aber trotzdem sicherstellt, daß der in den Ofen, Bunker oder Silo herrschende Druckunterschied
gegenüber der Atmosphäre nicht verändert wird, trotzdem ein kontinuierliches Abziehen
des sich in dem Bunker befindenden Gutes gewährleistet ist. Dieses der Erwindung
zugrunde liegende Problem wird durch ein in der Förderrinne quer zur Förderrichtung
der Rinne im Abstand vom Auslauftrichter des Silos angeordnetes Wehr gelöst, dessen
tiefste Kante höher als die Unterkante des Auslauftrichters liegt. Durch die Anordnung
dieses Wehres wird also erreicht, daß dem aus dem Auslauftrichter abzuziehenden
Gut innerhalb der Förderrinne ein Widerstand entgegengesetzt wird. Durch die Höhe
des Wehrs und die Ausbildung des Wehrs ist es nunmehr möglich, diesen durch das
Wehr gebildeten, dem Gutstrom entgegengesetzten Widerstand so zu gestalten, daß
ein Abziehen und Ausfließen des Schüttgutes bei einer bestimmten Höhe des Schüttgutes
im Auslauftrichter trotz laufender Vibrationseinrichtung nicht mehr möglich ist,
so daß dadurch der im Auslauftrichter verbleibende Rest an Schüttgut einen Stopfen
bildet,
der gewährleistet, daß die zwischen der Außenseite des Bunkers und/oder Silos,
d. h. also der Atmosphäre und dem Inneren des Bunkers herrschende Druckdifferenz
aufrechterhalten bleibt, trotzdem jede Schleuse oder ähnliche gekapselte Vorrichtung
vermieden wird. Hierdurch ist ein automatischer Betrieb dieser Einrichtung möglich,
da es nunmehr nicht mehr erforderlich ist, die Schüttguthöhe im Bunker bzw. in dessen
Auslauftrichter zu kontrollieren, um dadurch zu vermeiden, daß der Bunker ganz leerläuft
und ein Druckausgleich zwischen Innen und Außen eintreten kann, und es wird weiterhin
durch die erfindungsgemäße Anlage die bisher erforderliche Überwachungsarbeit vermieden.
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Es sind schon Vorrichtungen zum Abziehen und Dosieren von staubförmigen
Gütern bekanntgeworden, wobei mit diesen Einrichtungen Zement, Kalk oder Dünger
od. dgl. gefördert und dosiert werden soll. Es ist bekannt, daß derartige staubkörnige
und feinkörnige Güter sich hinsichtlich ihrer Pließeigenschaften im wesentlichen
ähnlich oder nahezu gleich Wasser verhalten. Auf diesem Prinzip aufbauend, arbeiten
auch diese Einrichtungen, wobei durch Rütteln der Fördervorrichtung oder des unterhalb
des Auslauftrichters des Silos angeordneten Auffangbehälters die Packungsdichte
des Materials zwischen Auffangbehälter und Bunker- oder Silo auslauf vermindert
wird, so daß dadurch das Material fließfähig wird. Der Druck des Materials bewirkt
dann, daß das sich in dem Auffangbehälter befindende Gut über die Umfangswand desselben
ausfließen kann.
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Bei der bekannten Einrichtung wird also das Gut durch die eigentliche
Schwingfördervorrichtung nicht gefördert, sondem die Vibrationen dieses Schwingaggregates
bewirken nur eine Verminderung der Packungsdichte des staubförmigen Gutes, so daß
dadurch das Gut besser fließfähig wird und nunmehr über den Rand des Auffangbehälters
ausfließen kann.
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Demgegenüber wird bei der erfindungsgemäßen
Vorrichtung
nicht die Packungsdichte aufgehoben, sondern vielmehr wird bei der erfindungsgemäßen
Einrichtung das Gut in Richtung auf das in der Fördervorrichtung vorgesehene Wehr
gefördert, also übertragen auf die bekannten Einrichtungen müßte hier eine erzwungene
Förderung des Gutes von der Unterkante des Auslauftrichters zum Rande des Auffangbehälters
hin erfolgen, was aber bei den bekannten Einrichtungen nicht möglich ist und auch
nicht angestrebt wird.
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Die bekannten Einrichtungen sind für den Zweck der vorliegenden Erfindung
nicht verwendbar, bei der es sich nicht um die Behandlung und Förderung von staub-
oder fließfähigem Material handelt, sondem um ein Material, welches als Schüttgut
bezeichnet wird, d. h. um Klinkermaterial usw., welches eine relativ große Korngröße
annehmen kann.
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Gemäß der Erfindung wird weiterhin vorgeschlagen, daß das Wehr mit
einer kimmenartigen Ausnehmung in seinem mittleren Teil versehen ist. Die Kimme
kann gemäß der Erfindung jede beliebige Form aufweisen, ist jedoch vorzugsweise
dreieckig oder trapezförmig ausgebildet, wobei es auch möglich ist, in dem Wehr
einfach eine Durchtrittsöffnung von entsprechender Größe vorzusehen, wodurch das
gleiche erreicht wird, nämlich daß an dem Wehr ein Stau des aus dem Bunker herauszuziehenden
Schüttgutes auftritt, der dann nicht stört, wenn ein genügender Auflagedruck innerhalb
des Auslauftrichters des Bunkers herrscht, der geeignet ist, den Widerstand, den
das Wehr und die darin sich befindende Öffnung aufweist, zu überwinden, wobei aber
dieser Widerstand bei Abnehmen des Schüttgutspiegels im Auslauftrichter - d. h.
also bei Absinken des durch das Schüttgut bedingten Druckes - so hoch wird, daß
nunmehr ein Nachlaufen des Gutes vermieden wird. Offensichtlich bildet sich dann
an der Kimme oder an der Durchtrittsöffnung in dem Wehr ein Brücke innerhalb des
Schüttgutes aus, die geeignet ist, das Material auch bei arbeitender Fördereinrichtung
zurückzuhalten, so daß dadurch die Druckdifferenz zwischen Bunkerinnenraum und Außenatmosphäre
aufrechterhalten bleibt.
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Weitere Vorteile und Merkmale der erfindungsgemäßen Einrichtung gehen
aus der nachfolgenden Beschreibung an Hand der Zeichnung hervor, die die Erfindung
schematisch erläutert. In den Zeichnungen zeigt Fig. 1 einen Schnitt durch die erfindungsgemäße
Anordnung, F i g. 2 eine Frontansicht auf ein erfindungsgemäß ausgebildetes Wehr
und F i g. 3 eine andere Ausbildung des Wehres und Fig.4 eine dritte Ausführungsform
des Wehres.
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In Fig. 1 ist mit 1 die im Schnitt dargestellte Schwingförderrinne
bezeichnet, die mit einem entsprechenden Antrieb 2 ausgerüstet ist. In die Schwingförderrinne
mündet ein Auslauftrichter 3, der die Verbindung zu einem Silo, Bunker oder Ofen
herstellt. Das untere Ende des Auslauftrichters ist schräg ausgebildet, d. h., die
Rückwand 4 des Auslauftrichters 3 mündet tiefer in die Rinne als die Vorderwand
5 des Trichters 3. In Förderrichtung der Rinne gesehen, wobei die Förderrichtung
mit dem Pfeil bezeichnet ist, ist innerhalb der Rinne ein Wehr 6 angeordnet, das
beispielsweise, wie bei 7
ersichtlich, in die Rinne eingeschweißt wird. Die vertikale
Höhe des Wehres 6 ist höher als die untere, vordere Auslaufkante a des Auslauftrichters
3. Innerhalb des Wehres ist eine kimmenartige Ausnehmung9 vorgesehen, wobei die
tiefste Stelle dieser Kimme, d. h. die horizontale Ebene, die in Fig. 1 mit x-x
bezeichnet ist, höher als die vordere untere Auslaufkante a des Auslauftrichters
3 liegt.
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In Fig. 2, 3 und 4 ist das Wehr 6 in größerem Maßstab dargestellt.
Mit 2a ist in den Fig. 2, 3 und4 die Seiten- und Bodenwand der eigentlichen Förderrinne
1 bezeichnet. Die Ausnehmung 9 ist bei der Ausführungsform gemäß Fig.2 dreieckförmig
ausgebildet, während die Ausnehmung 10 gemäß F i g. 3 trapezförmig ausgebildet ist.
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Die Ausbildung des Wehres 6 gemäß F i g. 4 unterscheidet sich von
der in den F i g. 2 und 3 gezeigten dadurch, daß die Höhe des Wehres größer ist
und daß innerhalb des Wehres eine Öffnung 11 vorgesehen wird, wobei die Unterkante
dieser Öffnung in der gleichen Höhe liegt wie die Unterkante der Ausnehmung 9 und
10. Durch die Anordnung dieser öffnung wird der gleiche Effekt erreicht, wie er
bei der Ausbildung gemäß den Fig. 2 und 3 erzielt wird.
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Durch diese erfindungsgemäße Ausbildung wird erreicht, daß ein Leerziehen
des Auslauftrichters 3 durch die arbeitende Schwingrinne 1 vermieden wird.
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Es bleibt vielmehr innerhalb des Auslauftrichters 3 ein Rest an Schüttgut
vorhanden, der verhindert, daß zwischen dem Inneren des Silos, Bunkers oder Ofens
und der Außenatmosphäre, in der die Schwingförderrinnen aufgestellt ist, ein Druckausgleich
eintreten kann.
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Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel
beschränkt, sondern es sind demgegenüber Abänderungen möglich, ohne den Grundgedanken
der Erfindung zu verlassen.