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Radialdichtung für Rotationskolbenmaschinen Die Erfindung bezieht
sich auf eine Radialdichtung für Rotationskolbenmaschinen in Form einer in einer
Leistennut angeordneten Dichtleiste, bei der die Dichtleiste durch eine Leistenfeder
an eine Gegenfläche angedrückt wird, wobei die Leistenfeder in einer allseitig geschlossenen
Ausnehmung in der Dichtleiste angeordnet ist.
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Für eine einwandfreie Wirkungsweise einer Dichtleiste im Kolben von
insbesondere einer Rotationskolben-Brennkraftmaschine ist Voraussetzung, daß die
Dichtleiste bei der Drehbewegung des Kolbens während des Anlaßvorganges der Brennkraftmaschine
parallel zu den Flanken der die Dichtleiste aufnehmenden Kolbennut geführt wird,
daß die Dichtleiste auch während des Betriebes an der jeweils dem Gasdruck abgekehrten
Seitenfläche mit der dieser zugeordneten Fläche der Kolbennutflanke eine ausreichende
Abdichtung gewährleistet und daß die Dichtleiste derart an die Innenwand des Gehäuses
gedrückt wird, daß zwischen den durch die Dichtleisten gebildeten Arbeitsräumen
kein Gasdruckausgleich entsteht.
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Zu einer einwandfreien Wirkungsweise der Dichtleisten gehört auch
eine gleichmäßige, sich über die ganze Länge der Dichtleiste erstreckende Flächenberührung
zwischen der wegen einer besseren und sparsameren Schmierung zweckmäßig porös ausgebildeten
Kuppenoberfläche der Dichtleiste und der glatten Innenwand des Gehäuses, wobei ein
gleichmäßiger Anpreßdruck auf die Dichtleiste erforderlich ist.
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Es ist zwar schon eine Drehkolbenmaschine mit exzentrisch zueinander
gelagerten, miteinander zusammenarbeitenden Radkörpern bekanntgeworden, von denen
der innenliegende mit einer Außenverzahnung versehen und der außenliegende innenverzahnt
ist, wobei die Zähne oder die Zahnköpfe mindestens eines der beiden Radkörper in
radialer Richtung beweglich und durch ein Druckmittel gegen die gegenüberliegende
Berührungsfläche des Gegenrades gedrückt werden. Da das Druckmittel aus zwei nebeneinanderliegenden,
in den Zahnköpfen angeordneten Spiralfedern besteht, die die Zahnköpfe unter Zwischenschaltung
von Ventilkugeln gegen die Zahnkammerwand drücken, besteht wegen der punktförmigen
Auflage der Ventilkugeln auf dem Zahnkopfträger die Gefahr eines Verkantens der
Zahnköpfe, so daß eine einwandfreie Wirkungsweise der Dichtleisten, wie sie gefordert
wird, nicht gewährleistet ist. Aufgabe der Erfindung ist es, die Dichtleiste derart
auszubilden, daß der erwähnte Mangel behoben ist, und in Lösung dieser Aufgabe besteht
die Erfindung darin, daß die Leistenfeder in an sich bekannter Weise als Blattfeder
ausgebildet ist und die Ausnehmung durch einen an der Leistengrundfläche angeordneten
schmalen Rand mit im wesentlichen gleicher Dicke begrenzt wird.
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Durch die Erfindung wird eine bessere Abdichtung zwischen den Flanken
der Kolbennut und den Seitenflächen der Dichtleiste erzielt, da die Seitenflächen
verhältnismäßig groß gemacht werden können. Es wird außerdem vermieden, daß die
in Längsrichtung des Kolbens verlaufenden Kanten der während der Drehbewegung des
Kolbens wandernden Blattfeder die Flanken der Kolbennut berühren und beschädigen,
was zum Gasdurchlaß an den seitlichen Dichtflächen führen würde. Es entsteht außerdem
eine gleichmäßige, sich über die ganze Länge der Dichtleiste erstreckende Flächenberührung
zwischen der wegen einer besseren und sparsameren Schmierung zweckmäßig porös ausgebildeten
Kuppenoberfläche der Dichtleiste und der glatten Innenwand des Gehäuses. Ein gleichmäßiges
Anpressen der Dichtleistenkuppe an die Innenwand wird ebenfalls erzielt.
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Die Erfindung wird an Hand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles
erläutert. Es zeigt F i g. 1 eine Seitenansicht auf einen Teil des Kolbens mit der
Dichtleiste, F i g. 2 einen Schnitt nach der Linie II-II der F i g. 1 und F i g.
3 einen Schnitt nach der Linie II-II in F i g. 1, wobei an Stelle der in den F i
g. 1 und 2 dargestellten Feder eine andere Ausbildung der Feder gezeigt ist.
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Der Kolben 10 einer Rotationskolben-Brennkraftmaschine mit
einer im Querschnitt trochoidenförmigen Arbeitskammer 11 weist im Bereich der einander
angrenzenden Kolbenflanken 12 und 13 eine über die ganze Breite des Kolbens 10 verlaufende
Nut 14 auf, in die mit geringem Spiel eine über die ganze Breite des Kolbens 10
sich erstreckende Dichtleiste 15 eingeschoben ist. Die aus dem Kolben 10 herausragende
Dichtleistenkuppe
15' weist eine poröse Oberfläche auf, während in dem der Grundfläche 14'
der Kolbennut 14 zugekehrten Teil 15" der Dichtleiste 15 eine Ausnehmung
16 eingearbeitet ist, die durch die an den Stirnseiten 17 und durch die an
den Längsseiten 21 der Dichtleiste 15 vorgesehenen Stege 17' bzw. 21' begrenzt
ist.
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In der Ausnehmung 16 ist eine Blattfeder 18 untergebracht, die in
mehrere ungleichförmige, aber symmetrisch angeordnete, im Längsschnitt im wesentlichen
bogenförmig ausgebildete Abschnitte 18' und 18" (F i g. 2) bzw.
18',18" und 18"' (F i g. 3) aufgeteilt ist.
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Durch die verhältnismäßig große Oberfläche der Blattfeder
18 und die symmetrische Verteilung der Abschnitte 18',18" und
18"' wird eine gleichmäßige Flächenberührung zwischen der Dichtleistenkuppe
15' und der inneren Mantelfläche 19 des Gehäuses der Brennkraftmaschine sowie eine
Parallelführung der Dichtleiste 15 zu den Flanken 14" der Kolbennut
14 während des Anlaßvorganges der Brennkraftmaschine erreicht.
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Nach Einsetzen des selbsttätigen Antriebes des Kolbens 10 wird
die Funktion der Blattfeder 18 durch den während des Betriebes in dem jeweiligen
Arbeitsraum der Arbeitskammer entstehenden Gasdruck übernommen, wobei der jeweils
höhere Gasdruck in dem einen oder in dem anderen durch die Dichtleisten
15 gebildeten Arbeitsraum über die in den durch die Stege 21' vergrößerten
Seitenflächen 21 der Dichtleiste 15 eingearbeiteten Längsnuten 20 und über die Grundfläche
16' der Ausnehmung 16 auf die Dichtleiste 15 derart wirkt,
daß eine gleichmäßige Flächenberührung zwischen der Oberfläche der Dichtleistenkuppe
15' und der Innenwand 19 des Gehäuses sowie eine vollkommene Abdichtung zwischen
den Flanken 14" und den Seitenflächen 21 gewährleistet ist.