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Auslöse- und Kupplungsvorrichtung für den Wechselmechanismus eines
Plattenwechslers Die Erfindung betrifft eine Auslöse- und Kupplungsvorrichtung für
den Wechselmechanismus eines Plattenwechslers mit einem Kuppelorgan, das durch die
beim Abspielen erfolgende Schwenkbewegung des Tonarmes in den Bereich eines mit
dem Plattenteller umlaufenden Nockens geschoben und von diesem bei jeder Plattenumdrehung
wieder zurückgeschoben wird, beim Erreichen der Auslaufrille aber erfaßt und vorgeschoben
wird, so daß eine an ihm vorgesehene Fläche als Zahnflanke für ein den Wechselmechanismus
antreibendes, eine Zahnlücke aufweisendes Zahnrad wirksam wird und dieses mit dem
am Plattenteller befestigten Ritzel kuppelt, und bei welcher das auf dem Antriebsrad
des Wechselwerkes verschiebbare Kuppelorgan mit einem Fühler versehen ist.
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Es ist bekannt, im Wechselmechanismus ein Antriebsrad vorzusehen,
welches an einer Stelle seines Umfangs eine Zahnlücke aufweist, die wenigstens einem
fehlenden Zahn entspricht, wobei zum Kuppeln ein beweglicher Zahn oder ein Riegel
vorgesehen ist, der an einer Ecke als Zahnflanke geformt ist. Zum Kuppeln wird dieser
Zahn bzw. dieser Riegel in eine wirksame Lage geschwenkt. Der Plattenteller des
Wechslers ist mit einem Ritzel versehen, mit dem das erwähnte Antriebsrad beim Beginn
des Wechselvorgangs gekuppelt werden muß. Vielfach verwendet man hierbei ein Ritzel,
bei dem ein über den Kopfkreis des Ritzels vorstehender Nocken dazu dient, den erwähnten
Riegel bzw. ein ähnliches Organ bei jeder Plattentellerumdrehung zurückzuweisen,
solange sich der Tonarm noch in einer normalen Schallrille befindet, während beim
Einlaufen in die Auslaufrille der erwähnte Riegel mitgenommen wird und die Kupplung
herbeiführt.
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Nachteilig bei diesen bekannten Vorrichtungen ist die unsichere Reibung
einer hier benutzten Rutschkupplung oder ähnlichen Vorrichtung, die das Zurückweisen
ermöglicht, aber die Mitnahme eines Einschwenkgliedes über einen größeren Weg bewirken
muß, um die Kupplung durchzuführen. Nachteilig ist ferner, daß sich sehr unterschiedliche
Eingriffsverhältnisse von der ersten Kantenberührung bis zum satten Anliegen des
ganzen Flankenstückes ergeben, wodurch ein früher Verschleiß der Abtastkante des
Nockens erfolgt, und außerdem das mit dem späteren Zahneingriff nicht übereinstimmende
übersetzungsverhältnis zwischen Nocken und Riegel. Hierdurch ergeben sich Schwierigkeiten
beim ersten Eingreifen der Zähne wegen schlechter Synchronisation und abermals eine
Druckbeanspruchung der scharfen Nockenkante. In allen Fällen, wo das Gewicht von
Hebeln, Platten od. dgl. an Stelle von Federn die erforderliche Reibung herbeiführen
soll, ist es nachteilig, daß Streuungen im Reibwert nicht vermeidbar sind, die eine
gewisse Anfälligkeit für Funktionsstörungen mit sich bringen und z. B. durch Verschmutzung
auftreten können, während aber auch eine schiefe Stellung des Gerätes sich in ähnlicher
Weise auswirkt.
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Diese Schwierigkeiten der bekannten Auslöse- und Kupplungsvorrichtungen
lassen sich mit der Erfindung vermeiden. Diese kennzeichnet sich dadurch, daß ein
Fühler in die Bahn eines an sich bekannten, am Plattenteller im Abstand von der
Drehachse befestigten Nockens hineinragt, dessen Außenflanke so geformt ist, daß
sie den Fühler mit dem Kuppelorgan beim Abspiel zurückschiebt, und dessen Innenflanke
den Fühler mit dem Kuppelorgan beim Erreichen der Auslaufrille so weit zur Plattentellerachse
hin verschiebt, daß eine als Zahnflanke dienende Kante des Kuppelorgans voll mit
einem die übrigen Zähne des Ritzels überragenden, dem am Plattenteller befestigten
Nocken um etwa 90° nacheilenden Zahn in Eingriff kommt.
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Hierbei werden also die Vorteile der gen-nnten Funktion (Auslösen
- Kuppeln) mit denen eines einteiligen Systems verbunden, bei dem der Schaltzahn
zugleich die Tasteinrichtung darstellt. .
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Eine zweckmäßige Ausführungsform der Erfindung kennzeichnet sich dadurch,
daß als Kuppelorgan eine vorzugsweise aus einem spezifisch leichten Kunststoff gefertigte
Stange dient, die auf dem Antriebsrad in einer Schlitzführung geradlinig verschiebbar
gelagert und mit einer Längsnut versehen ist, die zur Aufnahme einer darin durch
eine Feder leicht längsverschiebbar gehalterten Drahtstange aus einem Leichtmetall
dient, deren rückwärtiges freies Ende mittelbar oder unmittelbar mit dem Tonarm
zusammenwirkt.
Dabei ist es von Vorteil, wenn seitlich neben dem
vorderen Ende der als Kupplungsorgan dienenden Stange zwei Führungsleisten auf dem
Antriebsrad sitzen, die eine sichere Führung der Stange ergeben und die beim Eingriff
des die Ritzelzähne überragenden Zahns auftretenden Querkräfte aufnehmen können,
während sich der an der Stange sitzende Fühler auf den Oberflächen der Führungsleisten
abstützen kann.
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Bei einer zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung wird die Vorrichtung
so ausgebildet, daß die dem Plattentellerritzel zugewandte vordere Stirnfläche der
als Kupplungsorgan dienenden Stange derart abgeschrägt ist, daß bei falschem Drehsinn
des Plattentellers der Zahn gegen die Stirnfläche laufen und die Stange nebst Drahtstange
so weit rückwärts verschieben kann, daß beim Anlauf des am Plattenteller sitzenden
Nockens an eine entsprechend abgeschrägte Kante des Fühlers die Rückwärtsverschiebung
bis in die Ruhelage des Kupplungsorgans fortgesetzt wird.
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Bei einer zweckmäßigen Ausführungsform der Erfindung ist die Vorrichtung
so ausgestaltet, daß an der Unterseite des Plattentellers gegenüber dem Nokken eine
bogenförmig gekrümmte Rippe angebracht ist, deren Krümmungsmittelpunkt, von der
Rippe aus gesehen, hinter der Plattentellerachse liegt, deren Höhe so groß gewählt
ist, daß sie mit dem Fühler des Kupplungsorgans zusammenarbeiten kann, und deren
Scheitelpunkt so festgelegt ist, daß sie das Kupplungsorgan in seine Ausgangsstellung
zurückführt, sobald das Antriebsrad einen halben Umlauf ausgeführt hat.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt,
wobei nur die zur Auslösung und Kupplung gehörenden Teile dargestellt, die übrigen
zum Wechselwerk und Antrieb gehörenden Teile aber weggelassen oder nur angedeutet
sind. Es zeigt F i g.1 die unterhalb des Plattentellers angeordnete Auslöse- und
Kupplungsmechanik, wobei sich alle Teile in ihrer Ruhelage befinden, F i g. 2 dieselben
Teile in der sogenannten Scharfstellung, F i g. 3 die Vorrichtung in der Stellung,
in der die Auslösung erfolgt, F i g. 4 die Vorrichtung in der Stellung, in der die
Kupplung erfolgt, F i g. 5 den Beginn der selbsttätigen Rückstellung, F i g. 6 das
Ende des Rückstellvorgangs und F i g. 7 einen Schnitt durch die Führung des Kuppelorgans.
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Gemäß F i g. 1 ist ein Plattenteller 1 auf einer Achse 2 drehbar
gelagert. Seine Nabe ist als Ritzel 3 ausgebildet, dessen Verzahnung eine bis nahe
an den Teilkreis abgeplattete evolvente Verzahnung darstellt. Nur ein einzelner
Zahn 28 (F i g. 3) hat sein volles Profil behalten. Diese Profilergänzung
befindet sich jedoch in einer Ebene oberhalb des zugehörigen Zahnrades, nämlich
des Antriebsrades 4 des Wechselmechanismus. Dieses Antriebsrad 4 befindet
sich in F i g. 1 in seiner Ruhelage, wobei eine große Zahnlücke 5 dem Ritzel 3 gegenübersteht.
In dieser Lage kann sich der Plattenteller also frei drehen.
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Auf dem Antriebsrad 4 sind zwei Führungsstreifen
6, 7 angebracht, und zwischen diesen ist eine kombinierte Auslöse- und Kupplungsstange
8 verschiebbar gelagert. Mit einem in F i g. 7 erkennbaren Zapfen
9 ragt sie durch einen Schlitz 10 des Antriebsrades hindurch und wird
von einer Scheibe 11 gegen Herausfallen gesichert. Die Stange 8 besitzt ein
Taststück oder einen Fühler 12, der nach oben hervorragt, so daß er mit einem am
Plattenteller 1 im Abstand von der Drehachse befestigten Nocken 13 zusammenwirken
kann. An ihrer Unterseite besitzt die Stange 8 eine Nut, in der eine dünne, am freien
Ende nach unten abgebogene Drahtstange 14 gelagert und von einer Feder 15 reibschlüssig
gehalten ist. Ihr freies abgebogenes Ende 16 greift durch einen Schlitz 17 des Antriebsrades
und kann in der sogenannten Scharfstellung mittels eines Winkelhebels 18 verschoben
werden, der im Punkt 19 drehbar gelagert ist. Dieser Drehpunkt 19 befindet
sich auf einem beim Wechselvorgang bewegten Schieber 20. Der Tonarm 21 des Plattenwechslers
ist im Punkt 22 schwenkbar gelagert und trägt einen mit ihm starr verbundenen Hebel
23, der in der Scharfstellung auf den Winkelhebel 18 einwirken kann.
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In F i g. 2 ist die sogenannte Scharfstellung des Wechselmechanismus
dargestellt. Der Tonarm 21 ist hierbei durch die Rillen der Schallplatte so weit
eingeschwenkt, daß sein Hebel 23 am Winkelhebel 18
zur Anlage kommt.
Letzterer verschiebt in an sich bekannter Weise mit wenigen Zehntelmillimetern je
Plattentellerumdrehung die Drahtstange 14, die im dargestellten Augenblick
die gezeichnete Stellung einnimmt. Die hiernach zur Auslösung dienende Stange 8
wäre um den gleichen Betrag reibschlüssig mitbewegt worden, wenn nicht die mit 24
bezeichnete Fläche des Nockens 13, die einen entsprechenden radialen Anstieg besitzt,
jeweils auf die Fläche 25 des Fühlers 12 einwirkte und die Stange 8 um den gleichen
Betrag zurückgeschoben hätte.
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In F i g. 3 ist der Fall dargestellt, bei dem der Tonabnehmer in die
Auslaufrille gelangt ist, in der der Rillenvorschub größer als der Anstieg der Fläche
24 geworden ist. An Stelle einer Rückweisung ist die Mitnahme durch die mit sehr
viel größerer Steigung nach innen ausgestattete Fläche 26 des Nockens 13 erfolgt.
Damit ist das Ende der Auslösefunktion der Stange 8 erreicht, und sie wechselt
zu ihrer zweiten Aufgabe als Kupplungsstange über; ihr vorderes Ende besitzt eine
Kante 27, die als rückwärtige Verlängerung der Zahnflanke eines der fehlenden Zähne
geformt ist, und diese befindet sich jetzt in der Bahn des einzigen vollständigen
Zahnes 28 des Ritzels 3.
Durch die etwa 90° betragende Winkelverschiebung
zwischen dem Zahn 28 und dem Nocken 13 ist erreicht, daß die Zahnflanke 27 vollkommen
in ihre Arbeitsstellung gelangt ist, ehe sie mit dem Zahn 28 in Berührung kommt.
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Dieser Augenblick ist in F i g. 4 dargestellt, und man erkennt den
Eingriff des einzigen vollständigen Zahnes 28 mit der Kupplungsstange B. Bei dieser
Vorrichtung ist also erreicht, daß ohne Veränderung des übersetzungsverhältnisses
bei vorstehendem Zahn eine Kupplung erfolgen kann. Der vom Zahn 28 ausgeübte Druck
auf das Kupplungsorgan 8 wird von den Führungsleisten 6,7 aufgenommen und
auf das Antriebsrad 4 übertragen, das demnach in Bewegung gesetzt wird und den Wechselvorgang
ablaufen läßt.
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Bei falscher Bedienung des Gerätes, wie z. B. bei mutwilligem Rückwärtsdrehen
des Plattentellers 1, drückt der Zahn 28 gegen die Stirnfläche 29 der Stange 8,
die derart abgeschrägt ist, daß der Zahn die Stange 8 nebst Drahtstange 14 so weit
rückwärts
verschieben kann, daß beim Anlauf des am Plattenteller
1 sitzenden Nockens 13 an eine entsprechend abgeschrägte Kante des Fühlers 12 die
Rückwärtsverschiebung bis in die Ruhelage des Kupplungsorgans fortgesetzt wird.
Die Drahtstange 14, die beim Vorwärtslauf während des Auslösevorgangs früher am
Ende des Schlitzes 17 zur Anlage kam, als die zwangläufige Bewegung der Stange 8
beendet war, ist daher ebenfalls in ihre Ausgangslage zurückgekehrt.
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Bei richtigem Ablauf des Wechselvorgangs dreht sich jedoch der Plattenteller
in seiner normalen Richtung weiter, und dabei erreicht das Antriebsrad 4 die in
F i g. 5 dargestellte Stellung. Bei diesem Umlauf des Antriebsrades 4 verfolgt der
Fühler 12 eine Kreisbahn und trifft, wie F i g. 5 erkennen läßt, hierbei mit einer
bogenförmig gekrümmten Rippe 31 zusammen, die an der Unterseite des Plattentellers
gegenüber dem Nocken 13 vorgesehen ist. Der Krümmungsmittelpunkt dieser Rippe liegt,
von :der Rippe aus gesehen, hinter der Plattentellerachse, und ihre Höhe ist so
groß gewählt, daß sie mit dem Fühler 12 in Berührung kommen kann. Ferner ist der
Scheitelpunkt des Rippenbogens so festgelegt, daß er das Kupplungsorgan 8 in seine
Ausgangsstellung zurückführt, sobald das Antriebsrad 4 einen halben Umlauf ausgeführt
hat. An der in F i g. 5 gezeigten Stelle beginnt die selbsttätige Rückführung der
Stange 8 und der Drahtstange 14 in ihre Ruhelagen, und in F i g. 6 ist das Ende
dieses Vorgangs dargestellt.
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Es sei noch bemerkt, daß die Stange 8 und die Drahtstange 14 aus besonders
leichten Werkstoffen mit geringstem Reibwert bestehen, um die Rückwirkungen auf
den Tonarm so klein wie möglich zu halten. Beispielsweise hat sich ein geeigneter
Kunststoff für die Stange 8 und polierter Aluminiumdraht für die Drahtstange 14
bewährt.