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Ausschneidvorrichtung für Deckblätter oder Umblätter von Zigarren
Eine Ursache, daß Zigarrenmaschinen verhältnismäßig langsam arbeiten, ist, daß die
Arbeiterinnen, die die Maschinen bedienen, dem Arbeitstempo der Maschine nicht folgen
können. Insbesondere entsteht eine Verspätung, wenn sich die Arbeiterin Tabakblätter
in die gewünschte Lage auf dem im Auflegeaugenblick von dem Blatt verhüllten Schneidkissen
aufzulegen bemüht, und die Verspätung wird um so größer, je sorgfältiger das Blatt
auf dem Schneidkissen plaziert werden soll, um die größte Ausnutzung zu erhalten.
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Um diesem übelstand abzuhelfen, wird gemäß der Erfindung eine zum
Zweck des Größenvergleiches od. dgl. an sich bekannte Projektionsmethode benutzt,
bei der die Umrisse einer Schablone projiziert werden. Die Schneidvorrichtung ist
demgemäß nach der Erfindung mit einer optischen Vorrichtung versehen, die die Projektion
einer dem Schneidkantenumriß entsprechenden Lichtfläche auf ein auf dem Schneidkissen
mit der Hand aufgelegtes, etwa aus Blattabak bestehendes Blatt, Band usw. in einer
bestimmten Lage im Verhältnis zu dem Schneidkissen ermöglicht, um die richtige Plazierung
des Blattes usw. auf dem Schneidkissen zu erleichtern. Die Vorrichtung kann evtl.
auch die Aufgabe der bis jetzt gebräuchlichen Arbeitsplatz- bzw. Schneidkissenbeleuchtung
erfüllen. In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann die optische Vorrichtung
so angeordnet sein, daß gegen das Schneidkissen ein mit diesem zusammenfallendes
oder ein das Schneidkissen umschreibendes Lichtbild projiziert wird. Sie kann etwa
mit einer gerade über dem Schneidkissen gelegenen Schablone oder einem durchsichtigen,
evtl. farbigen Träger für eine mit dem Schneidkissen zumindest ungefähr gleichförmige
Kontur, Fläche oder Linie und einer hinter diesem Träger gelegenen, evtl. farbigen
Lichtquelle versehen sein, um ein mit dem Schneidkissen zumindest ungefähr zusammenfallendes
Bild der erwähnten Kontur, Fläche oder Linie gegen das Schneidkissen zu projizieren.
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Ein Ausführungsbeispiel des Gegenstandes der Erfindung ist in der
Zeichnung dargestellt; es zeigt F i g. 1 eine Seitenansicht eines mit einem Ausführungsbeispiel
der Vorrichtung nach der Erfindung versehenen Deckblattschneidmechanismus, F i g.
2 eine Ansicht von oben in der Ebene II-II in F i g. 1, F i g. 3 perspektivisch
die Vorrichtung nach der Erfindung in Kombination mit einem Deckblattschneidbett,
F i g. 4 einen Vertikalschnitt nach der Linie IV-IV in F i g. 1, F i g. 5 ein anderes
Ausführungsbeispiel der Erfindung, in einem Vertikalschnitt nach der Linie V-V in
F i g. 2, F i g. 6 in Ansicht von oben die Verwendung der Vorrichtung nach der Erfindung
in den beiden Ausführungsbeispielen.
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Das Schneidbett 1 ist mit dem in dem Schneidbett in üblicher Weise
auf- und abwärts verschiebbaren Schneidkissen 2 versehen, das ein in übereinstimmung
mit der erwünschten Form des Deckblattes profiliertes Schneidmesser hat. Das Schneidkissen
2 ist in üblicher Weise perforiert und inwendig mit einer (nicht gezeigten) Luftpumpe
verbunden, durch die das Schneidkissen periodisch einer Saugwirkung ausgesetzt wird,
um das auf das Schneidbett aufgelegte Tabakblatt, Band usw. festzuhalten, aus dem
das Deckblatt ausgeschnitten wird.
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Zum Ausschneiden aus dem Deckblatt werden ein Paar Schneidrollen 3
gebraucht, die so angeordnet und angetrieben werden, daß sie periodisch über das
Schneidbett 1 geführt werden. Diese Schneidrollen und ihr Antriebsmechanismus sind
bekannt (USA.-Patentschrift 2 359 034). Der Antriebsmechanismus enthält eine Kurvenscheibe
4, die auf einer in einer Konsole 5 des Maschinengestells 6 drehbar gelagerten Treibwelle
7 befestigt ist. Durch die Kurvenscheibe 4 wird ein auf einer drehbar gelagerten
Welle 8 befestigter Arm 9 getrieben. Durch die hin und her gehenden
Drehbewegungen der Welle 8 wird ein anderer, auf dieser Welle befestigter Arm
10 hin und her geschwenkt, und der Arm 10
führt dabei einen die Rollen
3 tragenden Schlitten 11 hin und her auf einer Führung 12. Die bisher zum besseren
Verständnis beschriebenen Einzelheiten gehören nicht zur Erfindung.
Gerade
oberhalb des Schneidkissens 2 ist eine Schablone 13 an einem Ständer 14 auf dem
Gestell 6 befestigt. Die Schablone 13 ist mit einer Öffnung 15 versehen, die mit
dem Schneidkissen 2 kongruent ist. Gerade oberhalb der Schablonenöffnung 15 ist
an dem Ständer 14 ein Lichtprojektor 16 befestigt, der einen Parabolspiegel
18 und eine Glühlampe 17, eine Leuchtröhre od. dgl. enthält. Das Licht, das in Form
von parallelen Strahlen durch die Schablonenöffnung 15 durchgelassen wird,
wird auf das Schneidbett 1 in Form eines Bildes der Öffnung projiziert. Die Kontur
dieses Bildes fällt mit dem Schneidkissen 2 zusammen.
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Wenn laut F i g. 6 die Arbeiterin ein Tabakblatt T auf das Schneidkissen
2 legt, wird dadurch auf dieses Blatt ein Bild B der Öffnung projiziert, dessen
Bild nach Form, Größe und Lage mit der Form, Größe und Lage des Schneidkissens 2
übereinstimmt. Dadurch kann auch eine ungewandte Arbeiterin ein Blatt T genau so
korrekt auf dem Schneidkissen 2 anbringen, als wenn das Blatt durchsichtig wäre,
was Zeitgewinn und auch Materialersparung bedeutet. Der für diesen Zweck benutzte
Projektor 16 kann hierbei ohne Blendgefahr die erforderliche Beleuchtung geben,
welche bisher mittels einer speziell für diesen Zweck verwendeten Vorrichtung erreicht
wurde. Eventuell ist die Lichtquelle farbig und deren Lichtkraft regulierbar mit
Rücksicht auf die äußeren Lichtverhältnisse. Die Lichtquelle kann so angeordnet
sein, daß sie ein verschiedenfarbiges Signal abgeben kann, unmittelbar bevor die
Schneidrollen 3 aus der in F i g. 1 und 2 gezeigten Lage gegen das Schneidbett hin
geführt wird. In solchem Falle erfüllt der Lichtprojektor 16 auch die Aufgabe,
ein Warnungssignal auszusenden.
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Anstatt eines Bildes, das mit der Schneidbettform übereinstimmt, kann
die Vorrichtung nach der Erfindung auf dem Schneidbett Zeichen, Linien usw. zur
Steuerung des Blattes projizieren, wenn dasselbe auf das Schneidbett gelegt werden
soll.
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In der Ausführungsform laut F i g. 5 wird das Licht von unten projiziert.
Der in dem Schneidkissen 2 liegende, perforierte, etwa aus durchsichtigem
Kunststoff bestehende Kolben 19 enthält daher eine Glühlampe 20, eine Leuchtröhre
od. dgl. Der Kolben sitzt etwa auf einer Kolbenstange 22, die . laut F i g. 1 durch
einen Arm 24 auf und ab bewegt wird, der durch eine Welle 23 mit einem anderen durch
eine Feder 25 belasteten Arm 26 fest verbunden ist, welcher durch eine Kurvenscheibe
27, die auf der Welle 7 befestigt ist, geschwenkt wird. Der Kolben 19 wird
in üblicher Weise auf und ab verschoben. Die Lampe 20 ist durch eine biegbare
Leitung 21 an eine (nicht gezeigte) Stromquelle angeschlossen.
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Wenn das auf dem Schneidbett 1 angebrachte Tabakblatt, Band usw. nicht
allzu undurchsichtig ist, sieht die Arbeiterin ein Bild des Kolbens 19, dessen Bild
der Kontur des Schneidkissens 2 entspricht. Es wird also die gleiche Verbesserung
erreicht, wie bei der Verwendung der Ausführungsform nach den F i g. 1, 2 und 3.
Auch bei der Ausführungsform laut F i g. 5 erreicht man also ungefähr das in F ig.
6 gezeigte Bild des Schneidkissens. Auch diese Lichtprojektion von unten kann für
die Lichtbildprojizierung der Sichtzeichen usw., welche auf dem Schneidbett vorkommen,
welches ebenso aus undurchsichtigem Kunststoff bestehen kann, ausgenutzt werden.