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DE1187662B - Drehzapfenlagerung fuer Schienenfahrzeuge - Google Patents

Drehzapfenlagerung fuer Schienenfahrzeuge

Info

Publication number
DE1187662B
DE1187662B DEK41607A DEK0041607A DE1187662B DE 1187662 B DE1187662 B DE 1187662B DE K41607 A DEK41607 A DE K41607A DE K0041607 A DEK0041607 A DE K0041607A DE 1187662 B DE1187662 B DE 1187662B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
rubber
sleeve
auxiliary guide
sleeves
pivot
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEK41607A
Other languages
English (en)
Inventor
Heinrich Wagner
Dr-Ing Albert Gladigau
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Mannesmann Demag Krauss Maffei GmbH
Original Assignee
Krauss Maffei AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Krauss Maffei AG filed Critical Krauss Maffei AG
Priority to DEK41607A priority Critical patent/DE1187662B/de
Priority to DEK47531A priority patent/DE1191846B/de
Publication of DE1187662B publication Critical patent/DE1187662B/de
Pending legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B61RAILWAYS
    • B61FRAIL VEHICLE SUSPENSIONS, e.g. UNDERFRAMES, BOGIES OR ARRANGEMENTS OF WHEEL AXLES; RAIL VEHICLES FOR USE ON TRACKS OF DIFFERENT WIDTH; PREVENTING DERAILING OF RAIL VEHICLES; WHEEL GUARDS, OBSTRUCTION REMOVERS OR THE LIKE FOR RAIL VEHICLES
    • B61F5/00Constructional details of bogies; Connections between bogies and vehicle underframes; Arrangements or devices for adjusting or allowing self-adjustment of wheel axles or bogies when rounding curves
    • B61F5/02Arrangements permitting limited transverse relative movements between vehicle underframe or bolster and bogie; Connections between underframes and bogies
    • B61F5/16Centre bearings or other swivel connections between underframes and bolsters or bogies
    • B61F5/20Centre bearings or other swivel connections between underframes and bolsters or bogies with springs allowing transverse movements

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Vibration Prevention Devices (AREA)

Description

  • Drehzapfenlagerung für Schienenfahrzeuge Die Erfindung betrifft eine Drehzapfenlagerung für Schienenfahrzeuge mit zwei koaxialen, in Längsrichtung im Abstand voneinander befindlichen ringförmigen Gummi-Metall-Blöcken, die mit ihrer äußeren Mantelfläche über eine Außenbüchse mit dem Drehgestellrahmen und mit ihrer inneren Mantelfläche über eine Innenbüchse am Drehzapfen des Hauptrahmens bzw. Wagenkastens fest angeordnet sind, und einer zwischen den beiden Gummi-Metall-Blöcken angeordneten koaxialen Hilfsführung, die aus einem mit dem Drehzapfen verbundenen Innenring und einem diesen außen mit Spiel umgebenden, mit dem Drehgestellrahmen verbundenen Außenring besteht.
  • Bei dieser bekannten Drehzapfenlagerung sind die Innenbüchsen der Gummi-Metall-Blöcke und der Innenring der Hilfsführung auf dem zylindrisch ausgeführten unteren Ende des Drehzapfens gelagert und werden mittels eines Flansches mit einer oder mehreren Schrauben gegen eine Schulter des Drehzapfens angepreßt. Die Lagerung der Außenbüchsen der Gummi-Metall-Blöcke und des Außenringes der Hilfsführung erfolgt in analoger Weise in einer im Drehgestellrahmen eingeschweißten oder gegenüber dem Drehgestellrahmen querbeweglich geführten Büchse.
  • Da es sich in beiden Fällen um eine kraftschlüssige Verbindung zwischen den Büchsen der Gummi-Metall-Blöcke bzw. den Ringen der Hilfsführung einerseits und dem Drehzapfen bzw. der mit dem Drehgestellrahmen verbundenen Büchse andererseits handelt, sind die Passungen zwischen diesen Teilen, da erhebliche Kräfte und Drehmomente wirksam sind, mit engen Toleranzen auszuführen. Beim Abheben und Aufsetzen des Hauptrahmens von den bzw. auf die Drehgestelle bereiten diese engen Passungen Schwierigkeiten. Insbesondere beim Aufsetzen treten durch die über den Umfang ungleichmäßig gespannten Gummi-Metall-Blöcke, die ein Versetzen der Längsachsen der Innenbüchsen und des Innenringes verursachen, unangenehme Verzögerungen auf. Weiterhin müssen zur Sicherung der Gummi-Metallblöcke beim Hochgehen des Hauptrahmens, z. B. beim Durchfedern, bei Unfällen od. dgl. Sicherungsbügel oder Sicherungsanker vorgesehen werden, die eine Begrenzung der lotrechten Bewegung bewirken. Diese Sicherungsorgane müssen beim Abheben des Wagenkastens ebenfalls gelöst oder wieder angebracht werden, was bei den beschränkten Platzverhältnissen Schwierigkeiten macht. Obwohl die bekannte Drehzapfenlagerung wartungs-und verschleißfrei ist, hat sich die übliche Drehzapfenlagerung mit metallischem, wartungsbedürftigem und dem Verschleiß unterliegendem Gelenk behaupten können, da sie beim Abheben und Aufsetzen des Hauptrahmens auf die Drehgestelle keinerlei Schwierigkeiten bereitet und da sie keinerlei Sicherungsmaßnahmen erfordert, ferner einen geringeren Platzbedarf aufweist und eine wesentliche Gewichtsminderung mit sich bringt.
  • Es ist zwar auch schon eine Drehzapfenlagerung mit lediglich zwei ringförmigen, im Abstand voneinander befindlichen Gummizwischenlagen bekannt, die als Vorgängerin der zu verbessernden Gattung angesehen werden kann. Dabei sind jedoch hohlkegelförmige Gummiblöcke vorgesehen, die lediglich auf Grund ihrer Vorspannung, d. h. kraftschlüssig mit dem Drehgestellrahmen bzw. dem Drehzapfen verbunden sind. Die Beweglichkeit in axialer Richtung ist daher verhältnismäßig gering, außerdem handelt es sich hierbei auch nicht um einen entlasteten Drehzapfen.
  • Das gleiche gilt für eine andere Drehzapfenlagerung mit nur einem, jedoch mehrschichtigen Gummihohlkegel. Der Platzbedarf ist dadurch erheblich, und die horizontalen Bewegungen sind nicht durch eine Hilfsführung begrenzt. Dies trifft auch für eine weitere bekannte Drehgestellführung zu, bei der sowohl Längs- wie auch Querkräfte durch stehende, bikonkave Gummischeiben übertragen werden.
  • Demgegenüber besteht nun die Aufgabe, die der Erfindung zugrunde liegt, darin, die Drehzapfenlagerung der eingangs genannten Gattung so zu verbessern, daß sie in der Handhabung wie auch im Platzbedarf etwa den üblichen metallischen Drehzapfenlagerungen mit entlastetem Drehzapfen entspricht, ohne dabei jedoch die gattungseigenen Vorteile einzubüßen.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß die beiden Außenbüchsen der Gummi-Metall-Blöcke und der Außenring der Hilfsführung mit dem Drehgestellrahmen sowie die beiden Innenbüchsen der Gummi-Metall-Blöcke und der Innenring der Hilfsführung mit dem Drehzapfen formschlüssig und lösbar verbunden sind, wobei zwischen den beiden Innenbüchsen sowie dem Innenring einerseits und dem Drehzapfen andererseits eine Büchse vorgesehen ist.
  • Durch diese Maßnahmen sowie die weiteren in den Unteransprüchen gekennzeichneten Maßnahmen wird jedoch nicht nur eine vorteilhafte Lösung der Erfindungsaufgabe gewährleistet. Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäß ausgebildeten Drehzapfenlagerung ist darin zu sehen, daß infolge ihres geringen Platzbedarfes metallische Drehzapfenlagerungen ohne größere Umbauten ersetzt werden können, zumal die seitlichen Sicherungsorgane für gummigelagerte Drehzapfen nicht mehr notwendig sind. Die Herstellung ist wesentlich vereinfacht, da die Herstellungstoleranzen nicht mehr so eng sind. Ein Verdrehen der Außen- bzw. Innenbüchsen der Gummi-Metall-Blöcke sowie der Ringe der Hilfsführung gegenüber dem aufnehmenden Teil kann nicht mehr eintreten, so daß sowohl der Innen- wie auch der Außenring der Hilfsführung mit ebenen bzw. schwach balligen Auflagen versehen werden kann, wodurch ebenfalls eine Herstellungsvereinfachung eintritt.
  • In den Zeichnungen ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung schematisch dargestellt. Es zeigt A b b. 1 eine Drehzapfenlagerung in einem lotrechten, in Fahrtrichtung liegenden Längsmittelschnitt, A b b. 2 die Drehzapfenlagerung in einem lotrechten, quer zur Fahrtrichtung liegenden Längsmittelschnitt und A b b. 3 die Drehzapfenlagerung in einem Querschnitt längs der Linie III-111 in A b b. 1 und 2.
  • Die Drehzapfenlagerung gemäß den A b b. 1 bis 3 besteht im wesentlichen aus einem an dem in den Zeichnungen nicht dargestellten Wagenkasten befestigten Drehzapfen 1 mit einer Büchse 2, zwei voneinander im Abstand befindlichen ringförmigen Gummi-Metall-Blöcken 3 und 4, einer zwischen diesen angeordneten Hilfsführung 5 und einem am Drehgestellrahmen 6 angebrachten Gehäuse 7.
  • Der Drehzapfen 1 ist an seinem unteren, im Drehgestellrahmen 6 liegenden Ende zylindrisch ausgebildet. Anschließend an den zylindrischen Teil ist der Drehzapfen 1 kegelförmig verdickt und mit einem Ringflansch 8 versehen, an den sich zum Wagenkasten hin der mit diesem fest und undrehbar verbundene Teil anschließt. Der Drehzapfen 1 ist mit einer koaxialen Bohrung 9 ausgeführt, deren unteres Ende mit einem Gewinde versehen ist. In das Gewinde ist ein mit einem auf der unteren Stirnfläche des Drehzapfens 1 aufliegenden Flansch 10 versehener hohler Gewindebolzen 11 eingeschraubt, der mit seinem freien, aus einem glatten zylindrischen und einem Gewindeteil bestehenden Ende aus dem Drehzapfen 1 herausragt.
  • Auf dem zylindrischen Teil des Drehzapfens 1 ist die Büchse 2 vorgesehen, deren nach dem Hauptrahmen zu gerichtetes oberes Ende innen entsprechend dem kegeligen Teil des Drehzapfens 1 ausgedreht ist und deren freies oberes Ende am Außenmantel mit einem nach außen gerichteten Ringbund 12 versehen ist. Das untere Ende der Büchse 2 weist einen nach innen gerichteten Flansch 13 auf, dessen Innendurchmesser etwas größer als der Gewindedurchmesser der Bohrung 9 des unteren Endes des Drehzapfens 1 ist. Der Flansch 13 ist mit zwei diametral gegenüberliegenden achsparallelen Bohrungen versehen, denen sowohl im Flansch 10 des Gewindebolzens 11 wie auch in der angrenzenden Stirnfläche des Drehzapfens 1 zwei gleichartige und gleichachsige Bohrungen zugeordnet sind. In den jeweils fluchtenden Bohrungen der Flansche 13 und 10 von Büchse 2 und Gewindebolzen 11 sowie des Stirnendes des Drehzapfens 1 ist je ein Sicherungsstift, eine Sicherungsbüchse 14 od. dgl. vorgesehen, so daß zwischen dem Drehzapfen 1, der Büchse 2 und dem Gewindebolzen 11 eine feste, formschlüssige Verbindung besteht.
  • Der Außenmantel der Büchse 2 ist wie deren Innenmantel zylindrisch ausgebildet und dient zur Aufnahme der Gummi-Metall-Blöcke 3 und 4 und der Hilfsführung 5. Jeder Gummi-Metall-Block 3 bzw. 4 besteht aus einer zylindrischen Außenbüchse 15, einer ebenfalls zylindrischen Innenbüchse 16 sowie einem zwischen diesen einvulkanisierten oder eingepreßten Gummiring 17, der zur Erhöhung der Drucksteifigkeit mit einem oder mehreren einvulkanisierten koaxialen Zwischenringen 18 aus Metall versehen sein kann.
  • Die Innenbüchse 16 des oberen Gummi-Metall-Blockes 3 ist an ihrem dem Wagenkasten zugewandten Ende und die Innenbüchse 16 des unteren Gummi-Metall-Blockes 4 an ihrem unteren Ende mit einem nach außen gerichteten Ringbund 19 versehen, der jeweils zur axialen Fixierung des zugehörigen Gummiringes 17 dient.
  • Zwischen den beiden Innenbüchsen 16 ist auf der Büchse 2 noch der Innenring 20 der Hilfsführung 5 vorgesehen, dessen Dicke etwa der Dicke der Ringbunde 19 entspricht, so daß der Innenring 20 der Hilfsführung 5 gleichzeitig zur Fixierung der Gummiringe 17 dient.
  • Die untere Innenbüchse 16 ist an ihrem unteren freien Ende mit einem nach innen gerichteten Flansch 21 versehen, der ebenso wie der Flansch 13 der Büchse 2 ausgebildet und in gleicher Weise wie diese durch die beiden Sicherungsstifte bzw. -büchsen 14 od. dgl. formschlüssig mit dem Drehzapfen 1 verbunden ist.
  • Auf dem Gewindebolzen 11 ist eine sicherbare Bundmutter 22 vorgesehen, die über eine Scheibe 23 auf den Flansch 21 der Innenbüchse 16 des unteren Gummi-Metall-Blockes 4 drückt, so daß diese über den Innenring 20 und die zweite Innenbüchse 16 gegen den Ringbund 12 der Büchse 2 abgestützt ist, deren unterer Flansch 13 dadurch gegen den Flansch 10 des Gewindebolzens 11 und damit gegen den Drehzapfen 1 gepreßt wird, wodurch sämtliche Teile fest in ihrer Lage gehalten werden.
  • Die Außenbüchsen 15 der beiden Gummi-Metall-Blöcke 3 und 4 sind in analoger Weise wie die Innenbüchsen 16 an den außenliegenden Enden mit nach innen gerichteten Bunden 24 zur Fixierung der Gummiringe 17 versehen. Die weitere Fixierung der Gummiringe 17 wird von dem mit entsprechender Dicke ausgeführten, zwischen den beiden Außenbüchsen 15 liegenden Außenring 25 der Hilfsführung 5 vorgenommen. Die Außenbüchsen 15 und der Außenring 25 sind in der zylindrischen Innenbohrung des Gehäuses 7 angeordnet. Die obere Außenbüchse 15 stützt sich gegen eine Schulter 26 des Gehäuses 7 ab, während die untere Außenbüchse 15 an seinem freien Ende mit einem nach außen gerichteten Ringflansch 27 ausgeführt ist. Der Ringflansch 27 ist mittels Schrauben 28 an der Stirnfläche des Gehäuses 7 befestigt, wobei zur Herstellung einer einfachen, formschlüssigen Verbindung wie bei der Verbindung zwischen dem Flansch 21 der unteren Innenbüchse 16 und dem Drehzapfen 1 mindestens zwei achsparallele Sicherungsbüchsen 29 od. dgl. vorgesehen sind.
  • Um auch für die Außenbüchse 15 und die Innenbüchse 16 des oberen Gummi-Metall-Blockes 3 sowie den Außenring 25 und den Innenring 20 der Hilfsführung 5 eine formschlüssige Verbindung mit den zugeordneten Fahrzeugteilen zu gewährleisten, sind sämtliche Büchsen 15 und 16 an ihren einander zugewandten Stirnflächen vorzugsweise an gegenüberliegenden Stellen jeweils mit mindestens einem, vorzugsweise jedoch mit zwei diametral gegenüberliegenden Fortsätzen 30 versehen, die in entsprechenden Ausnehmungen, beispielsweise in Längsnuten 31 der Ringe 20 und 25 der Hilfsführung 5, eingreifen.
  • Das Gehäuse 7 ist zum Befestigen am Drehgestellrahmen 6 mit einem Außenflansch 32 versehen, der mit dem Drehgestellrahmen 6 z. B. über Paßbolzen 33 oder Schweißnähte formschlüssig verbunden ist. Zur Versteifung ist das Gehäuse 7 mit mehreren längslaufenden Radialrippen 34 versehen. Das Gehäuse 7 ist am hauptrahmenseitigen Ende mit einem kegelig verjüngten Kragen 35 versehen, auf dessen Außenmantel ein entsprechender Ring 36 aufliegt, der mit einem am Ringflansch 8 des Drehzapfens 1 angebrachten Faltenbalg 37 verbunden ist, so daß ohne Schraubverbindung ein dichter Abschluß des Gehäuses 7 nach oben hin erzielt wird. Nach unten hin ist das Gehäuse 7 mittels einer auf dem Ringflansch 27 der unteren Außenbüchse 15 befestigten Kappe 38, z. B. aus Blech, Gummi od. dgl., abgeschlossen, die gleichzeitig zur Sicherung der Sicherungsbüchsen 29 dient.
  • Die zwischen dem Ringflansch 27 der unteren Außenbüchse 15 und der Bundmutter 22 vorgesehene Scheibe 23 ist vorteilhaft mit einem Durchmesser ausgeführt, der größer ist als der Innendurchmesser des Bundes 24 der unteren Außenbüchse 15, so daß auch beim Anheben des Wagenkastens ohne Lösen der Bundmutter 22 keine Zerstörung der Gummi-Metall-Blöcke 3 und 4 eintreten kann.
  • Der Innenmantel des Außenringes 25 der Hilfsführung 5 und der Außenmantel ihres Innenringes 20 weisen zwischen sich ein vorbestimmtes Spiel a bzw. b auf, das vorzugsweise in Fahrtrichtung X kleiner ist als in Querrichtung Y. Der Außenmantel des Innenringes 20 ist achteckig ausgebildet, wobei an den in Fahrtrichtung und den quer dazu liegenden lotrechten Flächen Auflagen 39, beispielsweise aus Manganhartstahl, mit leicht balliger Oberfläche fest angebracht sind. Jeder Auflage des Innenringes 20 ist fest am Innenmantel des Außenringes 25, der ebenfalls etwa achteckig ausgeführt ist, eine etwas breitere und höhere Auflage 40 aus dem gleichen Werkstoff zugeordnet. Die Ringe 20 und 25 und die Auflagen 39 und 40 der Hilfsführung 5 sind so bemessen, daß die Hilfsführung 5 nur bei sehr großen Beanspruchungen zum Mittragen kommt, während sonst nur die Gummi-Metall-Blöcke 3 und 4 die Kräfte übertragen. Durch die unterschiedliche Ausbildung des Querspieles a und des Längsspieles b der Hilfsführung 5 wird die Wirkung einer querelastischen Drehzapfenführung erzielt.
  • Die Ansprüche 2 bis 10 gelten als echte Unteransprüche nur in Verbindung mit dem Anspruch 1.

Claims (7)

  1. Patentansprüche: 1. Drehzapfenlagerung für Schienenfahrzeuge mit zwei koaxialen, in Längsrichtung im Abstand voneinander befindlichen ringförmigen Gummi-Metall-Blöcken, die mit ihrer äußeren Mantelfläche über eine Außenbüchse mit dem Drehgestellrahmen und mit ihrer inneren Mantelfläche über eine Innenbüchse am Drehzapfen des Wagenkastens fest angeordnet sind, und einer zwischen den beiden Gummi-Metall-Blöcken angeordneten koaxialen Hilfsführung, die aus einem mit dem Drehzapfen verbundenen Innenring und einem diesen außen mit Spiel umgebenden, mit dem Drehgestellrahmen verbundenen Außenring besteht, dadurch gekennzeichnet, daß-die beiden Außenbüchsen (15) der Gummi-Metall-Blöcke (3 und 4) und der Außenring (25) der Hilfsführung (5) mit dem Drehgestellrahmen (6) sowie die beiden Innenbüchsen (16) der Gummi-Metall-Blöcke und der Innenring (20) der Hilfsführung mit dem Drehzapfen (1) formschlüssig und lösbar verbunden sind, wobei zwischen den beiden Innenbüchsen sowie dem Innenring einerseits und dem Drehzapfen andererseits eine Büchse (2) vorgesehen ist.
  2. 2. Drehzapfenlagerung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die am Drehzapfen (1) angeordnete Büchse (2) ebenfalls formschlüssig mit diesem verbunden ist.
  3. 3. Drehzapfenlagerung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß zur lösbaren Verbindung mit dem Drehzapfen (1) sowohl für die Büchse (2) als auch für die beiden Innenbüchsen (16) der Gummi-Metall-Blöcke (3 und 4) und den Innenring (20) der Hilfsführung (5) ein koaxial in das freie untere Ende des Drehzapfens eingeschraubter Gewindebolzen (11) mit Mutter (22) vorgesehen ist.
  4. 4. Drehzapfenlagerung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zum formschlüssigen Verbinden mit dem Drehzapfen (1), sowohl die Büchse (2) als auch der Innenring (16) des unteren Gummi-Metall-Blockes (4) je einen nach innengerichteten Flansch (13 und 21) mit Bohrungen aufweist, durch die Sicherungsstifte oder -büchsen (14) in- Bohrungen des Stirnendes des Drehzapfens hindurchgeführt sind.
  5. 5. Drehzapfenlagerung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Außenbüchsen (15) der Gummi-Metall-Blöcke (3 und 4) sowie dem Außenring (25) der Hilfsführung (5) und dem Drehgestellrahmen (6) an diesem ein Gehäuse (7) formschlüssig angebracht ist.
  6. 6. Drehzapfenlagerung nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zur formschlüssigen Verbindung mit dem Gehäuse (7) die Außenbüchse (15) des unteren Gummi-Metall- Blockes (4) mit einem nach außen gerichteten Ringflansch (27) mit Bohrungen versehen ist, durch die Sicherungsstifte oder -büchsen (29) in entsprechende Bohrungen in der angrenzenden Stirnfläche des Gehäuses hindurchgeführt sind.
  7. 7. Drehzapfenlagerung nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß zur formschlüssigen Verbindung des oberen Gummi-Metall-Blockes (3) und der Hilfsführung (5) mit dem Drehgestellrahmen (6) bzw. dem Drehzapfen (1) sowohl die beiden Außenbüchsen (15) wie auch die beiden Innenbüchsen (16) an ihren der Hilfsführung benachbarten Stirnflächen mit Fortsätzen (30) versehen sind, die in entsprechende Nuten (31) des Außen- bzw. Innenringes (25 bzw. 20) der Hilfsführung eingreifen. B. Drehzapfenlagerung nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Büchse (2) an ihrem oberen Ende mit einem nach außen gerichteten Ringbund (12) zum Abstützen der Innenbüchse (16) des oberen Gummi-Metall-Blockes (3) versehen ist. 9. Drehzapfenlagerung nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Flanschen (13 und 21) der beiden Büchsen (2 und 16) und der Mutter (22) des Gewindebolzens (11) eine koaxiale Scheibe (23) angeordnet ist, deren Durchmesser größer als der kleinste Durchmesser der angrenzenden Außenbüchse (15) des unteren Gummi-Metall-Blockes (4) ist. 10. Drehzapfenlagerung nach den Ansprüchen 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl der Innenmantel des Außenringes (25) als auch der Außenmantel des Innenringes (20) der Hilfsführung (5) jeweils mit vier um 90° gegeneinander versetzten Auflagen (39 bzw. 40) aus Manganhartstahl versehen sind. In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Patentschrift Nr. 966 058; deutsche Auslegeschrift J 8266 1I / 20 d (bekanntgemacht am 16. B. 1956); deutsche Gebrauchsmuster Nr. 1765 030, 1802241.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP1512602A3 (de) * 2003-09-05 2005-05-25 Hitachi Ltd. Eisenbahnfahrzeug und Dregestell, mit gefederter Drehzapfenanordnung.

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DE966058C (de) * 1955-07-01 1957-07-04 Metallgummi G M B H Drehzapfenlagerung, insbesondere fuer Schienenfahrzeuge
DE1765030U (de) * 1958-02-28 1958-04-17 Krauss Maffei Ag Drehzapfenlagerung fuer schienenfahrzeuge.
DE1802241A1 (de) * 1968-09-18 1970-04-30 Degussa Verfahren zur Abtrennung von Propylenoxid aus Gemischen

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