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Kronleuchter Kronleuchter mit Prismen, d. h. mit einer Vielzahl von
geschliffenen oder sonstwie geformten Glasstükken, sind an sich bekannt.
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Eine bekannte Ausführungsform solcher Kronleuchter besitzt zwei oder
mehrere aufgehängte Metallrahmen von unterschiedlicher Größe, die so miteinander
verbunden sind, daß sie sich in verschiedenen Ebenen befinden. An jedem Metallrahmen
hängt eine Vielzahl der geschliffenen oder sonstwie geformten Glasstücke bzw. Prismen.
Diese Prismen sind an den Rahmen mittels Drahtschlaufen befestigt, wozu in den Enden
der Glaskörper bzw. Prismen kleine Löcher eingebohrt werden, durch die die Drahtschlaufen
oder ähnliche Aufhängevorrichtungen eingefädelt werden können. Das Einbohren der
Löcher in die Enden der Prismen und das Aufhängen der Prismen an den Rahmen ist
sehr zeitraubend und vergleichsweise kostspielig.
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Es ist ferner bekannt, einen Kronleuchter mit Prismen od. dgl. an
mehreren an sich geschlossenen Rahmen so auszubilden, daß der eine Rahmen Einrichtungen
zum Aufhängen an der Decke oder eine Lampenfassung aufweist und der andere Rahmen
in einer von diesem abweichenden Ebene aufgehängt wird. Dabei besitzen die Rahmen
und jedes Prisma Vorsprünge bzw. Aussparungen zur Befestigung der Prismen an den
Rahmen. Bei dem bekannten Kronleuchter werden allgemein T-förmige Aussparungen verwendet,
die beispielsweise Glasplatten an ihren Schmalseiten teilweise umfassen, während
T-förmige Aussparungen der unteren Rahmen Absätze aufweisen, welche die Glasplatten
bzw. Prismen daran hindern, aus der Aussparung herauszufallen.
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Diese bekannten Kronleuchter sind in der Herstellung außerordentlich
kompliziert, weil sie eine große Präzision in der Herstellung erfordern, damit die
Prismen sicher auf den Vorsprüngen zu liegen kommen. Auch dann besteht die Gefahr,
daß einzelne Prismen oder Glaskörper aus den Rahmen herausfallen und zerstört werden.
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Die Erfindung hat sich daher die Aufgabe gestellt, einen Kronleuchter
anzugeben, bei dem diese Nachteile entfallen, wobei weder die Prismen Löcher zur
Aufnahme von Aufhängevorrichtungen aufzuweisen brauchen, noch die Rahmen übermäßig
genau hergestellt werden müssen.
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Das erreicht die Erfindung grundsätzlich dadurch, daß in die Aussparungen
der Rahmen eingreifende Teile der Prismen etwas größer als die Breite der Öffnung
der Aussparungen sind und unter der Wirkung der dem Material der Rahmen und/oder
Prismen innewohnenden Elastizität in die Aussparungen eingerastet sind.
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Durch die Erfindung wird erreicht, daß gewisse Toleranzen in den Aussparungen
und Prismen ohne weiteres durch die Federwirkung, die das Einrasten der Prismen
oder Glaskörper veranlaßt, aufgenommen werden können. Diese Rastung verhindert auch
zuverlässig ein Lockern der Prismen oder Glaskörper, so daß diese auch bei längsten
Gebrauchszeiten des Kronleuchters nicht herausfallen können.
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Die Erfindung ist im übrigen praktisch auf verschiedene Weise zu verwirklichen.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung verwendet sie die bekannten, im wesentlichen
T-förmigen Aussparungen, wobei jedoch so vorgegangen wird, daß die Öffnungen der
T-förmigen Aussparungen nach innen gerichtet und so ausgebildet sind, daß jeweils
ein Prisma in Richtung des Bodens jeder Aussparung eindrückbar ist. Dadurch ist
es möglich, die Halterung der Prismen nach außen zu verdecken.
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Die Rastwirkung wird erheblich verbessert, wenn weiterhin die Rahmen
und/oder die Prismen aus elastischem Kunstharz bestehen.
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Im übrigen wird der eine der Rahmen am benachbarten Rahmen vorzugsweise
mittels Ketten aufgehängt. Dies kann im einzelnen bei einer praktischen Ausführungsform
der Erfindung dadurch erreicht werden, daß der Rahmen an den Ketten durch Aufschieben
eines Kettengliedes über einen am Rahmen vorgesehenen Vorsprung, dessen Kopf größere
Querabmessungen
als die kleinere Innenabmessung des Kettengliedes
aufweist, aufgehängt ist.
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Die durch die Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen vor allem in
der außerordentlich einfachen Anbringung der Prismen bzw. Glaskörper an den Rahmen,
die zuverlässig wirkt und nicht die Einhaltung enger Toleranzen, wie bei den bekannten
Kronleuchtern, voraussetzt. Insbesondere wird auch durch die Erfindung erreicht,
daß bei dieser Halterung der Prismen oder Glaskörper besondere Löcher in den Prismen
oder Glaskörpern entfallen.
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Zum besseren Verständnis der Erfindung soll ein Ausführungsbeispiel
an Hand der Zeichnungen näher erläutert werden, und zwar zeigt F i g. 1 eine Draufsicht
auf einen teilweise zusammengebauten Kronleuchter, F i g. 2 eine teilweise im Schnitt
gezeichnete Seitenansicht der Anordnung nach F i g. 1, F i g. 3 eine Seitenansicht
eines in einen Rahmen eingesetzten Prismas od. dgl., F i g. 4 eine Teilansicht eines
Rahmens zur Wiedergabe der verschiedenen Stufen der Versperrung eines Prismas od.
dgL mit dem Rahmen, und F i g. 5 ein Glied einer Kette, die an einem Vorsprung eines
Rahmens befestigt ist.
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Der dargestellte Kronleuchter besteht aus zwei Rahmen 1 und
2, die miteinander durch Ketten od. dgl. derart verbunden sind, daß beim Aufhängen
des Kronleuchters an der Decke oder an einer Lampenfassung mit Hilfe von Ketten
od. dgl. die Rahmen von den Ketten in unterschiedlichen waagerechten Ebenen gehalten
werden.
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Jeder Rahmen 1 und 2 ist in sich geschlossen und mit Einrichtungen
zur Befestigung einer Vielzahl von Prismen 3 od. dgl. versehen. Bei der wiedergegebenen
Ausführungsform bestehen diese Einrichtungen aus einer Vielzahl von T-förmigen Aussparungen
4 in einem nach innen vorstehenden Radialflansch 5, wobei sich der Kopf
6 jeder Aussparung in radialerRichtung an der äußersten Stelle befindet und
die Öffnung der Aussparung und das Prisma 3 so angeordnet sind, daß das Prisma in
den Kopf der Aussparung eingedrückt werden kann. Zu diesem Zweck ist bei der wiedergegebenen
Ausführungsform jedes Prisma an einem Ende mit einem Halsteil 8 versehen, dessen
Breite etwas größer als die Breite der Öffnung 7 der Aussparung ist. E i g. 4 zeigt
ein Prisma 3 a od. dgl., das in die Aussparung eingesetzt werden soll, während das
Prisma 3 b bereits in seinen Platz gepreßt ist. Die Teile des Prismas oberhalb und
unterhalb des Halses halten das Prisma senkrecht.
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Vorzugsweise sind drei Längen von Ketten od. dgl. zur Verbihdung der
Rahmen miteinander vorgesehen. Jede Länge 9 ist an einem Ende am einem Ring
10 zur Verbindung mit einer Fassung für eine elektrische Lampe versehen und an Zwischenpunkten
längs seiner Länge mit den Rahmen verbunden. Bei der wiedergegebenen bevorzugten
Ausführungsform weisen die Rahmen nach unten abnehmende Radien und selbst krelsf`drbnigen
Querschnitt auf. Die Rahmen sind mit Vorrichtungen zu ihrer Befestigung an den Ketten
versehen. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel bestehen diese Vorrichtungen aus
T-förmigen Vorsprüngen 11, deren Kopf 12 jeweils in Querrichtung größere.
Abmessungen aufweist als die kleinere Innenabmessung des Kettengliedes, an dem der
Vorsprung befestigt werden soll. Vorzugsweise sind die Rahmen und die Prismen od.
dgl. aus elastischem Kunstharz hergestellt, so daß der gesamte Kronleuchter sehr
billig in Massenproduktion hergestellt werden kann. Die Rahmen und Prismen sind
beispielsweise mittels eines Spritzgußverfahrens hergestellt. Die gesamte Anordnung
läßt sich rasch und billig zusammenbauen. Gegebenenfalls kann der Kronleuchter in
nicht zusammengebautem Zustand transportiert werden, so daß erheblich am Platz gespart
werden kann.