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Gerät zur Unterbringung von Bauteilen der Fernsehstudio- und Fernsehmeßtechnik
Die Erfindung betrifft ein Gerät zur Unterbringung von Bauteilen der Fernsehstudio-
und Fernsehmeßtechnik, in dem die Bauteile zu Baugruppen zusammengefaßt, auf Einschübe
montiert und diese in Fächer eines Gestellrahmens einschiebbar sind. Dabei sind
Steckerverbindungen vorgesehen, durch die zugeordnete Kabelbäume und Baugruppen
elektrisch angeschlossen werden können. Außerdem ist jedem Einschub eine Sicherungsvorrichtung
mit einer Lochplatte und darin wahlweise einsetzbaren Schlüsselbolzen zugeordnet,
die den elektrischen Anschluß nur derjenigen Einschübe ermöglicht, deren Schlüsselbolzen
durch Löcher von Bauteilen hindurchgehen, die mit dem Gestellrahmen verbunden sind.
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Es ist bekannt, mehrere Einsatzgehäuse, in denen Bauelemente, wie
z. B. Relais, Widerstände. Kondensatoren, untergebracht sind, an ein Gerätegehäuse
anzuschließen und dabei eine Sicherungsvorrichtung zu verwenden, damit falsche elektrische
Anschlüsse von Einsatzgehäusen an die Schaltungsanordnung innerhalb des Gerätegehäuses
vermieden werden. Diese bekannte Sicherungsvorrichtung wird einerseits durch in
das Einsatzgehäuse wahlweise einsetzbare Stifte und andererseits durch Lochplatten
gebildet, durch deren Löcher die Stifte bei richtigem Anschluß hindurchgehen. Es
handelt sich dabei um ein Verschlüsselungssystem, dessen Varianten einerseits durch
die Stellungen der eingeschraubten Stifte und andererseits durch die verschiedenen
Lochplatten mit den an verschiedenen Stellen vorhandenen Löchern gegeben sind. Diese
bekannte Sicherungsvorrichtung hat den Nachteil, daß sie sich für die serienmäßige
Fertigung nicht besonders eignet, weil relativ viele verschiedene Typen von Lochplatten
benötigt werden, um ein Verschlüsselungssystem mit vielen Varianten zu bekommen.
Außer den dadurch bedingten relativ großen Gestehungskosten hat diese Sicherungsvorrichtung
auch noch Nachteile, die mit der Lagerhaltung der vielen einzelnen Typen von Lochplatten
und mit der Montage dieser Lochplatten zusammenhängen.
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Die Erfindung bezweckt, ein Gerät mit einer Sicherungsvorrichtung
zu schaffen, das serienmäßig mit geringen Gestehungskosten herstellbar ist.
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Erfindungsgemäß sind zwei einander zugeordnete und gleichartig ausgebildete
Lochplatten vorgesehen, von denen die eine mit einem der Einschübe und die andere
der einander zugeordneten Lochplatten innerhalb des entsprechenden Faches mit dem
Gestellrahmen mechanisch verbunden ist. Dabei hat jede der Lochplatten mindestens
zwölf Löcher, die bei eingeschobenen Einschüben einander gegenüberzuliegen kommen,
und in diejenigen Löcher, durch welche die Schlüsselbolzen gegebenenfalls nicht
hindurchgehen sollen, sind Abdeckplatten eingesetzt.
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Das erfindungsgemäße Gerät hat den Vorteil, daß die Lochplatten, die
einerseits mit den Einschüben und die andererseits mit dem Gestellrahmen mechanisch
verbunden sind, völlig gleichartig ausgebildet sind und daher serienmäßig mit geringen
Gestehungskosten herstellbar sind. Dabei werden also die Varianten des Verschlüsselungssystems
durch- das Einsetzen der Schlüsselbolzen einerseits und der entsprechenden Abdeckplatten
andererseits erst nach der Erzeugung der Lochplatten festgelegt und nicht durch
die Erzeugung vieler verschiedener Typen von Lochplatten, deren Löcher an verschiedenen
Stellen angeordnet sind, wie es bei der bekannten Vorrichtung geschieht.
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Da nur ein einziger Typ dieser Lochplatten gelagert werden muß, unabhängig
davon, wie viele Variationsmöglichkeiten Anwendung finden, ist die Lagerhaltung
hinsichtlich der Lochplatten denkbar einfach, und die dadurch entstehenden Kosten
sind gering. Dagegen müssen bei der bekannten Einrichtung offenbar ebenso viele
verschiedene Typen von Lochplatten gelagert werden, als Variationsmöglichkeiten
gegeben sein sollen. Wenn also beispielsweise zweitausendfünfundzwanzig derartige
Variationsmöglichkeiten wie beim erfindungsgemäßen Gegenstand möglich sein sollen,
dann müssen zweitausendfünfundzwanzig verschiedene Typen von Lochplatten gelagert
werden. Da von jedem Typ eine gewisse Mindestanzahl gelagert werden muß; bedingt
eine derartige Bauweise einen enormen Aufwand an Zeit und Spesen hinsichtlich der
Lagerhaltung.
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Auch die Montage des erfindungsgemäßen Gerätes unter Verwendung der
gleichartigen Lochplatten ist
relativ sehr einfach durchführbar.
Im Gegensatz dazu dürfte der Zusammenbau des bekannten Gerätes auf einer Fertigungsstraße
unter Verwendung der vielen verschiedenen Typen von Lochplatten wesentlich größere
Schwierigkeiten bereiten.
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Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Gerätes ist darin zu sehen,
daß das Einsetzen der Schlüsselbolzen einerseits und der Abdeckplatten (Kunststoffpfropfen)
andererseits in einfacher Weise und ohne besonderen Aufwand an Zeit durchführbar
ist. Dieses Einsetzen kann sowohl im Zuge des Herstellungsverfahrens als auch zu
einem späteren Zeitpunkt entweder von der Herstellerfirma oder von einer anderen
Stelle vorgenommen werden, um beispielsweise eine umgebaute Anlage ebenfalls gegen
falsche elektrische Anschlüsse zu sichern.
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Im folgenden wird die Erfindung und ein Ausführungsbeispiel derselben
an Hand der F i g. 1 und 2 näher erläutert, wobei nur die zum Verständnis der Erfindung
notwendigen Bauteile dargestellt sind. Aus beiden Figuren ersichtliche gleiche Bauteile
sind mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet. Es zeigt F i g. 1 einen Schrank zur
Unterbringung von Bauteilen der Fernsehstudiotechnik, F i g. 2 eine detailliertere
Darstellung der in den Schrank nach F i g. 1 einschiebbaren Einschübe.
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F i g. 1 zeigt einen Schrank, dessen Türen 1 und
2
geöffnet dargestellt sind. Innerhalb dieses Schrankes sind Einschubleisten
3 angeordnet, und in die dadurch entstehenden Fächer 4 können Einschübe eingeschoben
werden. Im Bereich der Fächer 4 ist je eine Lochplatte 5 angeordnet, auf
denen Tuchelstecker 6 und Koaxialstecker 10 montiert sind, deren Kontakte
mit dem Kabelbaum 7 verbunden sind.
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In der Bodenfläche bzw. in der Deckfläche sind Löcher 8 bzw.
Schlitze 9 vorgesehen. Durch die vorhandenen Türen 1 und 2 sind sowohl die
Stecker und Kabelbäume einerseits als auch die Einschübe andererseits leicht zugänglich.
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Die in den Schrank einschiebbaren Einschübe setzen sich nach F i g.
2 aus je einer Lochplatte 11,
je einer Chassisplatte 12 und ferner aus je
einer Seitenplatte 13 bzw. 14 zusammen. Auf die Chassisplatte 12 sind die Bauelemente
15, also beispielsweise Elektronenröhren, Widerstände, Transistoren, Transformatoren,
montiert und zu einer Baugruppe zusammengefaßt, so daß jedem Einsatz auf Grund seiner
Bestückung ein besonderer Kabelbaum zugeordnet ist. Um zu verhindern, daß diese
Einsätze irrtümlich an falschen Stellen eingeschoben werden, wodurch die entsprechende
Baugruppe an einen ihr nicht zugeordneten Kabelbaum angeschlossen würde, ist eine
Sicherungseinrichtung vorgesehen, welche nur dann die Herstellung der elektrischen
Kontakte ermöglicht, wenn der betreffende Einschub tatsächlich in das richtige Fach
eingeschoben wird.
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Die Sicherungseinrichtung wird durch je sechs Löcher 16, 17 bzw. 18,
19 in den Lochplatten 11 bzw. 5, ferner durch darin einschraubbare Schlüsselbolzen
21, 22 und durch Abdeckplatten in Form von Kunststoffpfropfen 23, 24 verwirklicht.
Dabei ist in mindestens eines der Löcher 16 bzw.17 ein Schlüsselbolzen 21 bzw. 22
eingeschraubt, und die Lochreihen 18 bzw. 19 sind mit Ausnahme der den Schlüsselbolzen
gegenüberliegenden Löcher durch Kunststoffpfropfen 23 bzw. 24 abgedeckt.
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Für den Fall, daß der in F i g. 2 dargestellte Einsatz mit der darauf
montierten Baueinheit an den ebenfalls in F i g. 2 dargestellten Kabelbaum 7 elektrisch
angeschlossen werden soll, werden die Schlüsselbolzen 21 bzw. 22 beim Einschieben
des Einschubes in eines der gegenüberliegenden Löcher 18 bzw. 19 versenkt, wobei
eine Vorzentrierung der Kontaktsätze der Tuchelstecker 6, 25 und
10, 26
vorgenommen wird und diese Kontaktsätze vor mechanischer Beschädigung
geschützt werden.
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Falls ein Einschub irrtümlich in ein falsches Fach des Schrankes eingeschoben
wird, dann stoßen die Schlüsselbolzen 21 bzw. 22 auf die Kunststoffpfropfen 23 bzw.
24, bevor sich die Kontaktsätze der Steckerverbindungen berühren können.
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Da die Schlüsselbolzen 21, 22 und die Kunststoffpfropfen 23, 24 an
beliebigen Stellen in verschiedene Löcher 16, 17, 18, 19 eingesetzt werden können,
ergibt sich ein Verschlüsselungssystem, nach dem jeder bestimmten Baugruppe und
den mit ihr elektrisch verbundenen Kontaktsätzen ganz bestimmte Kontaktsätze, die
mit den Kabelbäumen in Verbindung stehen, zugeordnet werden können. Zur Erzielung
einer genügend hohen Zahl unterschiedlicher Kombinationen sind pro Einschub auf
den Lochplatten 11 zweimal sechs Löcher vorgesehen, denen ebenso viele Löcher
in den Lochplatten 5 gegenüberstehen. Im Zusammenwirken mit je zwei Schlüsselbolzen
21
und je zwei Schlüsselbolzen 22 lassen sich je 45 verschiedene Kombinationen
bilden, die insgesamt fünfundvierzigmal fünfundvierzig, das sind zweitausendfünfundzwanzig
unterschiedliche Kombinationen ergeben.
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Jeder der Einschübe nach F i g. 2 wird im eingeschobenen Zustand durch
eine Verriegelungseinrichtung gesichert, wobei Riegel 27 in Teile des Schrankes
eingreifen und eine Verschiebung der Einsätze in horizontaler Richtung verhindern.
Falls einer der Einsätze mit Absicht herausgenommen werden soll, dann wird die Verriegelungseinrichtung
dahingehend betätigt, daß der Riegel 27 zurückgezogen wird und die Verschiebung
der Einsätze in horizontaler Richtung entlang der Einschubleisten 3 vorgenommen
werden kann.
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Die in F i g. 2 dargestellte Sicherungsvorrichtung zeichnet sich vor
allen Dingen dadurch aus, daß sie in einfacher Weise serienmäßig gefertigt werden
kann und daher mit geringen Gestehungskosten herstellbar ist. Sie hat ferner den
Vorteil, daß deren Schlüsselbolzen zur Vorzentrierung der Kontaktsätze dienen und
diese auch bei oftmaligem Einschieben der Einschübe vor mechanischer Beschädigung
schützen. Schließlich hat diese Art der Sicherungsvorrichtung auch noch den Vorteil,
daß die Schlüsselbolzen 21, 22 und die Kunststoffpfropfen 23, 24
in
einfacher Weise und ohne Aufwand an Zeit einsetzbar sind. Die geringen Herstellungskosten
der Sicherungsvorrichtung rühren im wesentlichen daher, daß die Lochplatten 5 und
11 völlig gleiche Gußstücke sind, daß die Schlüsselbolzen in einfacher Weise aus
Rundmaterial hergestellt werden können und die Kunststoffpfropfen ebenfalls einfach
herstellbar sind und unabhängig von der hier vorgesehenen Verwendung in großen Stückzahlen
hergestellt werden.