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Tragetasche aus Papier, Kunststoff od. dgl. mit einer Trageschlaufe
Zusatz zum Patent: 1 930 Das Patent 1 099 930 bezieht sich auf eine Tragetasche
aus Papier, Kunststoff od. dgl. mit einer Trageschlaufe, die an einer Seitenwand
der Tasche befestigt ist und durch die durch Hindurchziehen derselben durch Schlitze
an beiden Seitenwänden die Tragetasche verschließbar ist, wobei die Durchziehschlitze
frei bewegliche Teile mit in Schließstellung nach unten gerichteter Wölbung begrenzen
und die durch den Schlaufenverschluß zu verbindenden Wandungsteile in den Ebenen
der mit Kartonverstärkung versehenen Seitenwände der Tragetasche liegen. Dabei ist
die Tragetasche so gestaltet, daß sich unter der Einwirkung des Füllgutes in der
Tragetasche die in der Trageschlaufe verursachten Zugbeanspruchungen nicht auf die
Klebestellen der Trageschlaufenenden auswirken. Diese Zugkräfte sollen vielmehr
von dem Material der Seitenwände der Tragetasche aufgenommen werden. Das Gewicht
der Tasche bzw. des Füllgutes der Tasche soll hierbei auch dazu beitragen, den durch
die Verschlußklappe der Tasche gebildeten Taschenverschluß zusätzlich zu sichern.
Demzufolge besteht die Erfindung nach dem Hauptpatent darin, daß die frei beweglichen
Teile an beiden Seitenwänden in gleicher Form mit an die in Schließstellung nach
unten gerichtete Wölbung an beiden Seiten anschließenden, kleineren, in Schließstellung
nach oben gerichteten Teile angeordnet sind.
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Hierbei tritt jedoch noch der Nachteil auf, daß die in der Trageschlaufe
durch das Gewicht der Tasche einschließlich Füllgut auftretende Zugspannung so auf
das Material der Seitenwände der Tasche übertragen wird, daß die Gefahr des Einreißens
der Seitenwände besteht, wenn nicht diese Seitenwände durch besonders kräftige Kartonversteifungen
im Bereich der Trageschlaufenanordnung verstärkt werden. Es kann hierbei auch ein
Klemmverschluß eintreten, der eine bequeme Öffnung der Tasche verhindert.
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Diese Nachteile bei der Trageschlaufenanordnung für eine Tragetasche
nach dem Hauptpatent 1 099 930 sollen gemäß vorliegender Erfindung beseitigt werden,
die demzufolge darin besteht, daß beide Durchziehschlitze sich im Höhenbereich der
in Verschlußstellung befindlichen Verschlußklappe befinden und daß die bogenförmig
nach oben gerichteten kleineren Teile in für die Aufnahme einer Trageschlaufe bekannte
kreisförmige Ausnehmungen münden, sowie ferner die etwa kreisförmigen Ausnehmungen
an den Enden der Durchziehsohlitzöffnungen sich innerhalb des Bereiches der Trageschlaufen,
und zwar in unmittelbarer Nähe dieser Trageschlaufenenden befinden.
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Besteht die Trageschlaufe beispielsweise aus einer Kordel, dann wird
eine kreisförmige Ausnehmung an den Enden der Schlitzöffnungen in den Seitenwänden
der Tragetasche vorgesehen, deren Durchmesser etwa dem Durchmesser der Kordel entspricht.
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Durch eine solche Gestaltung der Trageschlaufenanordnung wird erreicht,
daß die obere Kreisringhälfte der kreisförmigen Ausnehmungen zur Aufnahme der Zugbeanspruchung
in den Tragschlaufenenden herangezogen wird. Bei zusätzlicher Anbringung einer Kartonverstärkung
an der Innenseite der Seitenwände der Tragetaschen im Bereich der Schlitzöffnungen
kann diese Kartonverstärkung verhältnismäßig schwach gehalten werden, ohne daß eine
einwandfreie Aufnahme der Zugkräfte in den Trageschlaufenenden beeinträchtigtwird.
Diese etwa kreisförmigen Ausnehmungen verhindern einwandfrei den Einriß des Materials
der Seitenwände der Tasche an den Enden der Schlitzöffnungen.
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Vorzugsweise werden die Schlitzöffnungen in den Seitenwänden der
Tasche so gestaltet, daß deren Enden bogenförmig nach aufwärts verlaufen. Dadurch
werden beim Durchziehen der Trageschlaufe durch die Schlitzöffnung selbsttätig die
freien Enden der Trageschlaufe in die etwa kreisförmigen Ausnehmungen gelenkt. Wenn
hierbei die Schlitzöffnungen in ihrem Mittelteil bogenförmig nach aufwärts verlaufen
und die Endabschuitte dieser Schlitzöffnungen von dem Mittelteil bis zu den etwa
kreisförmigen Ausnehmungen ebenfalls bogenförmig nach aufwärts gestaltet sind, so
werden die freien Trageschlaufenenden beim Durchziehen der Trageschlaufe durch
die
Schlitzöffnungen ebenfalls einwandfrei zu den etwa kreisförmigen Ausnehmungen geleitet,
die doppelte Bogenform der Schlitzöffnungen ergibt hierbei aber trotzdem eine gewisse
gleitende Einklemmung, ohne zu einer störenden Verklemmung zu führen.
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Trotz der doppelten Bogenführung der Schlitzöffnungen können diese
im wesentlichen in einer waagerechten Ebene verlaufen. Dieser Umstand in Verbindung
damit, daß die durch die nach aufwärts gerichtete Bogenform der Schlitzöffnungen
auch nadel aufwärts gerichtete Zungen in den Seitenwandungen der Tragetasche ergeben,
ergibt, daß beim Herausnehmen des Füllgutes aus der Tragetasche z. B. beim Herausnehmen
von empfindlichem Gewebe, dieses Füllgut nicht an den nach aufwärts gerichteten
Zungen hängen bleiben kann. Das Füllgut wird hierdurch also geschont.
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Die nach aufwärts gerichteten Schlitzöffnungen in der besprochenen
Gestaltung machen es besonders einfach dafür zu sorgen, daß bei dem Verschließen
der Verschlußklappe diese Schlitzöffnungen vollkommen von der Verschlußklappe überdeckt
werden.
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Die etwa kreisförmigen Ausnehmungen an den Enden der Schlitzöffnungen
befinden sich zweckmäßigerweise innerhalb des Bereiches der Trageschlaufenenden,
und zwar in unmittelbarer Nähe dieser Trageschlaufenenden, damit die freien Trageschlaufenenden
praktisch geradlinig durch die etwa kreisförmigen Ausnehmungen hindurchgeführt werden
können. Wenn man hierbei außerdem dafür sorgt, daß die Länge der Verklebung der
Trageschlaufenenden im Höhenbereich der Verschlußklappe dem Abstand der etwa kreisförmigen
Ausnehmungen von dem Einfüllrand der Tragetasche entspricht, so können auch keine
Kraftkomponenten auftreten, die eine Lösung der Klebeverbindung der Kartonverstärkung
an der Verschlußklappe begünstigen könnten.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes
wiedergegeben. Es zeigt Fig. 1 eine Vorderansicht auf dem oberen Teil einer Tragetasche
mit Trageschlaufe, bei der die Verschlußklappe sich in der geöffneten Stellung befindet,
F i g. 2 einen Längsschnitt gemäß Linie II-II der Fig. 1, wobei die Verschlußklappe
sich in der Verschluß stellung befindet.
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Die Tragetasche 1 ist in üblicher Weise als Beutel ausgebildet, der
nicht gezeichnete Boden dieser Tasche kann noch mit einer nach innen gerichteten
Bodenfalte versehen werden, die Kartonversteifungen aufweist, um damit diese Tasche
zur Aufnahme eines umfangreicheren Füllgutes geeignet zu machen und ferner um dieser
mit Füllgut versehenen Tasche eine entsprechende Standfestigkeit zu geben.
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Die Tragetasche 1 besteht im übrigen aus den Bodenseitenwandungen
2 und 3. Die Seitenwandung 3 ragt über den Einfüllrand 4 der Seitenwandung 2 hinaus
und bildet dabei die Verschlußklappe 5.
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Beide Seitenwandungen 2 und 3 sind mit übereinstimmenden schlitzförmigen
Öffnungen 6 versehen. Die Enden dieser schlitzförmigen Öffnungen verlaufen in etwa
kreisringförmige Ausnehmungen 7 und 8. Das Mittelteil 9 dieser schlitzförmigen Offnungen
ist bogenförmig nach aufwärts gerichtet, so
daß sich in den Seitenwandungen2 und
3 entsprechende nach aufwärts gerichtete Zungen ergeben. Zwischen diesem Mittelteil
9 und den Ausnehmungen 7 und 8 sind die Schlitzöffnungen 6 ebenfalls nach aufwärts
bogenförmig gestaltet, so daß die EndschlitzteilelO und 11 entstehen. Beim Durchziehen
der Trageschlaufe 12 durch das Mittelteil 9 der Schlitzöffnungen 6 werden die freien
Endteile 13 und 14 der Trageschlaufe 12 sicher in die Ausnehmungen 7 und 8 geleitet.
Durch die doppelte Bogenführung 9 einerseits und 10,11 andererseits entsteht - ohne
störende Verklemmungsgefahr -trotzdem eine gewisse gleitende Einklemmung der Trageschlaufenenden
13, 14.
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An der Innenseite der Seitenwandungen 2 und 3 der Tasche 1 sind im
Bereich der Schlitzöffnungen 6 Kartonverstärkungen 15 und 16 angebracht. Die Kartonverstärkung
16 endet an der Seitenwandung 3 am oberen Rand 17 der Verschlußklappe 5.
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Diese Kartonverstärkung 16 dient auch dazu, die Enden 13 und 14 der
Trageschlaufe 12 mit der Seitenwandung 3 zu verkleben.
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Nach dem Füllen der Tragetasche 1 mit irgendeinem Füllgut, z. B.
Textilien irgendwelcher Art, wird die Verschlußklappe 5 um ihre Falzkante, die mit
dem Einfüllrand 4 der Seitenwandung 2 sich deckt, umgelegt, wie es sich aus F i
g. 2 ergibt. Hierbei wird die Trageschlaufe 12 durch die Schlitzöffnungen 6 der
beiden Seitenwände 2 und 3 hindurchgesteckt, so daß die Trageschlaufe 12 (vgl.
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F i g. 2) an der Außenseite der Seitenwandung 3 der Tasche 1 nach
aufwärts gerichtet ist. Die unter der Einwirkung des Gewichts der Tasche mit dem
Füllgewicht in der Trageschlaufe 12 auftretende Zugspannung bewirkt hierbei, daß
die Verschlußklappe 5 entsprechend dicht an die Außenseite der Seitenwandung2 der
Tasche herangezogen wird. Hierbei verdeckt die Verschlußklappe 5 die Schlitzöffnung
6 in der Seitenwandung 2 der Tasche. F i g. 2 läßt erkennen, daß in der Verschlußstellung
der Verschlußklappe 5 die freien Enden 13, 14 der Trageschlaufe 12 praktisch geradlinig
durch die Ausnehmungen 7,8 hindurchlaufen. Das Gewicht der Tasche mit Füllgut wird
also in den etwa kreisförmigen Ausnehmungen 7, 8 von den Seitenwänden 2 und 3 und
den Kartonverstärkungen 15 und 16 einwandfrei aufgenommen, ohne daß irgendeine Einfißgefahr
besteht.