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Verfahren zur waschfesten Ausrüstung von Textilien mit Desinfektionsmitteln
Es ist bekannt, Textilien mit Stoffen zu imprägnieren, die eine desinfizierende
Wirkung besitzen. Hierzu sind nach der französischen Patentschrift 1226 622
besonders organische Verbindungen geeignet, die eine oder mehrere phenolische Gruppen
enthalten und praktisch in Wasser unlöslich sind, wie z. B. chlorierte Phenole,
Kresole oder Xylenole. Die Imprägnierung zier Textilien erfolgt dadurch, daß man
sie mit einer Lösung der Desinfektionsmittel (allein oder gemischt) in Natronlauge
tränkt und nach Entfernung des überschusses dieser Lösung zur Neutralisierung der
Natronlauge mit verdünnter Säure behandelt. Diese bekannte Art der Imprägnierung
hat den Nachteil, daß der desinfizierende Effekt nach verhältnismäßig kurzer Zeit
durch die Wäsche verlorengeht, da die modernen Waschmittel, aber auch Soda und Seifte,
besonders bei den hohen Temperaturen, die in der Wäsche angewendet werden, die desinfizierenden
Substanzen lösen. Den gleichen Nachteil hat ein anderes aus der USA.-Patentschrift
2904466 bekanntes Verfahren, bei dem als Imprägnierungsbad eine Lösung angewendet
wird, die ein wasserlösliches Polychlorphenolat, ein Tetraalkalipyrophosphat und
ein Salz eines Metalls, dessen spezifisches Gewicht größer als 4 ist, enthält. Außerdem
ist .die Anwesenheit des Pyrophosphats als Komplexbildner für das Schwermetall erforderlich.
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Es ist gefunden worden, daß die Wirkung von Desinfektionsmitteln,
mit denen Textilien behandelt werden, praktisch unbegrenzt bestehenbleibt, wenn
man die Textilien nach der Tränkung mit der Lösung des in Wasser -unlöslichen Desinfektionsmittels
in Natronlauge vom überschuß dieser Lösung befreit, sie darauf in einer verdünnten
Nickelsalzlösung behandelt und schließlich nach gründlichem Spülen in bekannter
Weise ausrüstet. Dadurch tritt eine erhöhte Verankerung des Desinfektionsmittels
auf dem Textilgut ein.
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Allgemein verfährt man dabei so, daß man das zu imprägnierende Textilgut
in einer Lösung des Desinfektionsmittels in verdünnter Natronlauge tränkt, wobei
man die Konzentration der Lösung an dem desinfizierenden Mittel zweckmäßig so einstellt,
daß ihr Prozentgehalt so hoch ist wie der gewünschte Auftrag in Prozent, d. h.,
wünscht man einen Auftrag von z. B. 2%, so soll die Lösung etwa 20/a des Mittels
oder der Mittel enthalten. Der überschuß an Natronlauge, bezogen auf die Menge,
die zum Lösen der Desinfektionsmittel erforderlich ist, beträgt zweckmäßig 5 bis
10%. Das Textilmaterial wird darauf abgepreßt oder geschleudert, so daß das Verhältnis
Lösung zu Textilgut etwa 1 :1 ist. Es folgt die Behandlung in der verdünnten Nickelsalzlösung,
deren Konzentration zwischen 1 und 31/o, bezogen auf Salz (wasserfrei) liegt. Zweckmäßig
wählt man Nickelchlorid. Man entfernt die überschüssige Nickelverbindung durch Abschleudern
und gründliches Spülen und rüstet das Textilprodukt in bekannter Weise z. B. durch
Behandlung mit einer Seifenlösung und bzw. oder einem Avivagamittel aus. Man erhält
verbesserte Produkte, wenn man eine wasserabstoßende Präparation anwendet, wozu
die allgemein bekannten Mitttel, -wie z. B. Lösungen von Aluminiumsalzen, mit Fettsäure
substituierte Melaminharze oder Carnaubawachsemulsionen, letztere vgl. USA.-Patentschrift
2 804 391, geeignet send.
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Eine Ausführungsform, die in manchen Fällen Vorteile bringt, besteht
dark, daß man die Behendlung des Textilgutes mit der desinfizierenden Lösung nach
dem Aufbringen des Nickelsalzes wiederholt.
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Wenn man das Textilprodukt nach der Behandlung mit Nickelsalz mit
einer wasserabstoßenden Präparation nachbehandelt, kann es zweckmäßig sein, das
Textilgut vor dem Trocknen mit z. B. einer Kalziumacetatlösung zu behandeln, um
den Emulsionsemulgator unlöslich zu machen.
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Zur Ausführung Kies Verfahrens sind alle Verbindungen geeignet, die
eine desinfizierende Wirkung haben, in Wasser umlöslich, aber wegen freier OH-Gruppen
in Alkali löslich -sind, wie z. B. chlorierte Phenole, Kresole oder. Xylenole oder
Dlchlordioxydiphenylmethan allein :älter in Mischung miteinander.
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Wie die Beispiele 1 und 2 zeigen, verbessert sich die Wirkung der
desinfizierenden Stoffe gegen Pilze überrascheryderise im Laufe .der Zeit und besteht
noch nach 50maligem Waschen.. Aus den Beispielen 3 und 4 geht hervor, daß auch nach
6maligem Waschen eine keimtötende Wirkung -auf Bakterien vorhanden ist. Bei
diesen Versuchen ist die Wirkung des erfindungsgemäßen
Verfahrens
nach der auxonographischen Methode untersucht worden, indem man einen Nähragar nach
:dem Erstarren mit sporenhaltigem Pilz- oder Bakterienmaterial kräftig beimpft und
dann -das behandelte Gewebestück von 20 - 20 mm Größe auf die Agarschicht gelegt
hat. Es ist sodann die Zone um das Gewebestück gemessen worden, in der das Bakterien-
bzw. Pilzwachstum gehemmt worden ist. »Total« bedeutet ein völliges Ausbleiben und
»partiell« eine starke Verminderung des Wachstums der Pilze bzw. Bakterien. Unter
dem Gewebestück war die Wachstumsbehinderung in allen Fällen »total«.
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Beispiel s stellt einen Blindversuch dar und Beispiel 6 einen Vergleichsversuch
gemäß der britischen Patentschrift 843 839, Beispiel 2, die der USA.-Patentschrift
2 904 466 entspricht.
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Beispiel 1 Man löst einen Teil einer Mischung aus 30% Chlorphenol,
30% Dichlorphenol und 40% Chlorkresol in 7,5 Teilen 40/aiger Natronlauge und verdünnt
mit Wasser, so, daß eine Lösung mit 2% Gehalt des Chlorphenolgemisches entsteht.
Mit dieser Lösung behandelt man ein Gewirke aus Kupferkunstseide 10 Minuten lang
bei Zimmertemperatur und entfernt sodann den Lösungsüberschuß durch Auspressen,
so daß das Gewirke 2% seines Gewichtes an Chlorphenolen enthält. Hierauf geht man
mit dem Textil in eine 2%ige Nickelchloridsalzlösung ein und spült es anschließend
mit kaltem Wasser gründlich aus. Darauf behandelt man es mit einer Präparation aus
3 g Seife je Liter, schleudert aus und trocknet. Das Gewirke wird anschließend mit
Seife - 4 g/1 -bei Zimmertemperatur von 25° C bis zu 50mal gewaschen.
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Die Agar-Nährschicht wird mit Trychophyton Gypseum geimpft.
| Ergebnis |
| Hemmzone nach |
| 4 Tagen I 6 Tagen |
| Ungewaschen ...... 2 bis 3 mm 1 bis 2 mm |
| 25mal gewaschen . . 9 bis 10 mm 5 bis 10 mm |
| 50mal gewaschen . . 5 mm 3 bis 5 mm |
Die Wirkung der fungiciden Imprägnierung wird, wie man sieht, überraschenderweise
mit der Wäsche besser.
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Beispiel 2 Es wird die gleiche.Imprägnierungslösung benutzt, jedoch
wird das Textilgut nach dem Aufbringen und Auswaschen der Nickelsalzlösung nochmals
mit der Imprägnierlösung behandelt, abgepreßt, gespült und dann in einer Carnaubawachsemulslon
- 5 g/1 -präpariert. Die Trocknung erfolgt zuerst bei 80° C, gegen Schluß kurzzeitig
bei 120° C.
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Die Nährschicht wird wie im Beispiel 1 geimpft.
| Ergebnis |
| Hemmzone nach |
| 4 Tagen 6 Tagen |
| Ungewaschen ...... 3 mm 2 bis 3 mm |
| 25mal gewaschen . . 6 bis 7 mm 4 bis 6 mm |
| 50mal gewaschen . . 7 bis 10 mm j 6 bis 7 mm |
Auch in diesem Fall steigt die fungicide Wirkung nach der Wäsche an.
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Beispiel 3 Ein Baumwollgewebe wird. in einer :schwach natronalkalischen
Lösung, die 5% Dichlorphenolnatrium enthält, behandelt, hierauf so weit abgepreßt,
daß 5% der Substanz auf dem Gewebe verbleibt und anschließend mit einer 2%igen Nickelsalzlösung
zusammengebracht. Nach gründlichem Spülen erfolgt eine Behandlung in einer Carnaubawachsemulsion.
Das Gewebe wird schließlich abgepreßt und zur Unlöslichmachung des Emulsionsemulgators
mit einer 2%igen Kalziumacetatlösung behandelt und getrocknet.
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Das Textil wäscht man 3- bzw. 6mal in einer Lauge, die 5 g Senfe und
3 g Soda enthält, 30 Minuten lang bei einer Temperatur von 60° C.
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Die Nährschicht wird mit Staphylococcus aureus geimpft.
| Ergebnis |
| Hemmzone |
| total- I partiell I gesamt |
| Original ............. 14 mm 3 mm 17 mm |
| 3mal gewaschen ...... 3 mm 2 mm 5 mm |
| 6mal gewaschen ...... 1 mm 1,5 mm |
| 2,5 mm |
Beispiel 4 Ein gebleichtes und dann hell angefärbtes Baumwollnesselgewebe wird 10
Minuten lang mit einer 10%igen Chlorkresolnatriumlösung behandelt; dang abgepreßt,
so daß 10% der bakterieideti Substanz auf dem Stoff verbleiben. Anschießend erfolgt
die Behandlung mit einer 2%igen Nickelchloridlösung und anschließend Spülen. Nach
einem zweiten Passieren des Nesselgewebes durch'das Imprägnierungsbad und nochmaligem
Abpressen und Spülen wird es mit der Carnaubawachsemulsion präpariert, abgeschleudert
und getrocknet. Die Prüfung der Hemmwirkung bringt nach einer mehrmaligen Wäsche
in einer Lauge, die 5 g Seife und 2 g Soda enthält, bei einer Temperatur von 95
bis 100° C folgendes Ergebnis: Die Nährschicht wird wie im Beispiel 3 geimpft.
| Hemmzone |
| total I partie11 I gesamt |
| Original ............. 10 mm 4 mm 14 mm |
| 2mal gewaschen ...... 6 mm 3 mm 9 mm |
| 3mal gewaschen ...... 5 mm 3 mm 8 mm |
| 5mal gewaschen ...... 1 mm 2 mm 3 mm |
Beispiel 5 Als Blindversuch ist wie im Beispiel 1 eine Lösung von 2% eines Gemisches
aus 30% Chlorphenol, 30 % Dichlorphenol und 40% Chlorkresol hergestellt worden.
Mit dieser Lösung ist ein Gewebe 10IVfinuten lang bei Zimmertemperatur behandelt
und der Lösungsüberschuß durch Abpressen entfernt worden, so draß auf dem Gewebe
2% seines Gewichts an Chlorphenolen verblieben ist. Danach ist das Gewebe mit verdünnter
Essigsäure behandelt, mit kaltem
Wasser gespült, mit einer Wachs-Seifen-Em#ulsion
präpariert und getrocknet worden.
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Dieses so behandelte Gewebe ist in zwei Stücke zerteilt worden, von
denen das eine direkt auf seine desinfizierende Wirkung geprüft worden ist. Das
andere ist vor der Prüfung 5mal nacheinander in einer Lauge bei 90° C gewaschen
worden, die 5 g Seife und 2 g Soda im Liter enthalten hat.
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Die Prüfung hat folgendes Ergebnis: Das gewaschene Gewebe ist ohne
bakteriostatische und antimykotische Wirksamkeit, während das ungewaschene Gewebe
baktericid und fungicid ist.
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Beispiel 6 Als Vergleichsversuch sind entsprechend dem Beispiel 2
der britischen Patentschrift 843 839, die mit der USA.-Patentschrift 2 904 466 korrespondiert,
2,0 Teile Tetranatriumpyrophosphat in 100 Teilen Wasser gelöst und sodann unter
kräftigem Rühren 1,7 Teile Nickelsulfat langsam hinzugegeben worden. Der klaren
Lösung fügt man schließlich 5,5 Teile Natriumpentachlorphenol hinzu.
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Das Gewebe wird in diesem Bad 5 Minuten behandelt und getrocknet.
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Folgende Proben sind an ein Institut für industrielle und biologische
Forschung zur Untersuchung geschickt worden: 1. Originalprobe (mit grünem Band)
ungewaschen. 2. Probe, mit Seife/Soda 3mal bei 90° C gewaschen (mit gelbem Band).
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3. Probe, 25mal mit Fewa bei 30 bis 40° C gewaschen (mit schwarzem
Band). Das zusammenfassende Urteil des Instituts lautet: Drei mit Fmtzfäden - Grün,
Gelb und Schwarz -gekennzeichnete eimprägnierte Stoffproben sind im Diffusions-Plattentest
mit Staphylococcus aureus als Bacterium und Trichophyton mentagrophytes auf eine
nach außen wirkende fungizide und bakterizide Wirksamkeit untersucht worden.
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Von den drei Stoffproben sind bei der mit grünem Faden bezeichneten
Probe eine hohe bakterizide und fungizide Wirkung gefunden worden. Die beiden anderen
Stoffproben - Gelb und Schwarz - weisen keine bakteriostatischen Eigenschaften auf.