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Mitnehmerspitze für Werkzeugmaschinen Es sind Mitnehmerspitzen bekannt,
deren Mitnehmerbolzen rund um die Zentrierspitze in den Spitzenkörper oder einen
auf diesen aufgesetzten Ring axial verschiebbar eingesetzt und an einem fließenden
Druckpolster abgestützt sind, das mit dem inneren Ende der Bohrungen für die Mitnehmerbolzen
in Verbindung steht und wobei die Bohrung durch einen Kanal miteinander verbunden
sind, so daß ein Druckausgleich der Mitnehmerbolzen beim Einspannen des Werkstückes
und eine Einstellung auf Unebenheiten der Oberfläche stattfindet. Derartige Mitnehmerspitzen
gestatten eine Bearbeitung des Werkstückes bis zum Ende der zylindrischen Außenfläche.
Zur Erzielung eines möglichst großen Drehmoments der Mitnehmerbolzen sind diese
so angeordnet, daß sie die Stirnfläche des Werkstückes möglichst nahe am Rand erfassen.
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Bei Werkstücken, z. B. Wellen, die mit einem Zapfen zu versehen sind,
muß das Werkstück zunächst für die Bearbeitung der Außenfläche an einer Mitnehmerspitze
eingespannt werden, deren Mitnehmerbolzen in solchem radialen Abstand von der Zentrierspitze
liegen, daß die ,Stirnfläche des Werkstückes in nächster Nähe des Randes erfaßt
wird und sodann zur Bearbeitung des Absatzes am übergang zum Zapfen sowie des Zapfens
selbst auf eine Mitnehmerspitze umgespannt wird, deren Mitnehmerbolzen in einem
engeren radialen Abstand um die Zentrierspitze angeordnet sind, so daß sie an der
Stirnfläche des Zapfens zum Eingriff kommen können. Um die Bereithaltung mehrerer
vollständiger Drehbankspitzen zu ersparen, ist es ferner bekannt, die Mitnehmer
auswechselbar einzusetzen und so zu gestalten, daß ihre Eingriffsschneiden mit unterschiedlichen
Abständen von der Mittelachse der Zentrierspitze liegen. In jedem Falle sind zur
Bearbeitung derartiger Werkstücke zwei Arbeitsgänge erforderlich, für deren Ausführung
das Werkstück zweimal eingespannt werden muß.
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Durch die Erfindung wird eine mitnehmende Drehbankspitze geschaffen,
die es ermöglicht, derartige Werkstücke in einem Arbeitsgang ohne Umspannung fertigzubearbeiten,
wobei auch die Stirnfläche des Absatzes und der Zapfen oder auch voneinander verschiedene
Werkstücke mit unterschiedlichen Durchmessern ohne Austausch der Spitze oder der
Mitnehmer bearbeitet werden können.
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Zu diesem Zweck ist erfindungsgemäß in den Spitzenkörper und in einen
zu diesem axial verschiebbaren Ring je ein Satz von Mitnehmerbolzen eingesetzt,
wobei die Mitnehmerbolzen des einen ,Satzes unabhängig von denen des anderen Satzes
an je einem gemeinsamen Flüssigkeitspolster abgestützt sind und der axial verschiebbare
Ring feststellbar ist.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt.
Es zeigt F i g. 1 eine Stirnansicht, F i g. 2 einen Schnitt nach der Linie 11-II
der Fig. 1.
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Am hinteren Ende des Gehäuses l der Mitnehmerspitze befindet sich
eine Innenkegelfläche, die über einen Kurzkege12 der Maschinenspinde13 greift. Am
Gehäuse l ist ein hohlzylindrischer Ansatz 4 mittels Halteschrauben 5 befestigt,
in den ein Hohlzylinder 6 axial verschiebbar eingesetzt ist. Der Hohlzylinder 6
ist mittels Schraubenbolzen 7 mit einem Flanschring 8 fest verbunden, der im Gehäuse
1 axial verschiebbar eingesetzt und auf eine rohrförmige Stange 9 geschraubt ist,
die durch eine Bohrung 10 der Maschinenspindel 3 nach außen geführt ist und mit
einer nicht dargestellten Anstellvorrichtung in Verbindung steht.
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In Bohrungen 11 des Hohlzylinders 6 sind Mitnehmerbolzen 12 axial
verschiebbar eingesetzt, die rund um die Zentrierspitze 13 angeordnet sind. Das
hintere Ende der Mitnehmerbolzen 12 stützt sich gegen Kolben 14, die in den Bohrungen
11 dicht gleiten und die Druckmittelräume 15 abschließen. Diese sind durch einen
geschlossenen Ringkanal 16 miteinander verbunden. Der Hohlzylinder 6 ist mit wenigstens
einer Nut 17 versehen, in die das Ende einer Schraube 18 greift, so daß eine Drehung
des Hohlzylinders um seine Achse verhindert wird. Die Schraube 18 ist in den ringförmigen
Ansatz 4 des
Hohlzylinders 6 geschraubt. Die Mitnehmerbolzen 12
sind mit einer Abflachung 19 versehen, an der ein. Ring 20 anliegt, der mittels
Schrauben 21 an dem Hohlzylinder 6 gehalten wird und eine Drehung sowie das
Herausfallen der Mitnehmerbolzen 12 verhindert. Diese greifen mit ihrer Schneide
22 in der Nähe des Außenrandes des angedeuteten Werkstückes 23 an, dessen Umfangsfläche
bis zum Rand der Stirnfläche bearbeitet werden kann.
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In Bohrungen 24 des Gehäuses 1 sind unmittelbar um die Zentrierspitze
13, die zum Eingriff in eine Zentrierbohrung an der Stirnseite des Werkstückes bestimmt
ist, Mitnehmerbolzen 25 gleitend eingesetzt, deren Schneiden 26 im engeren Bereich
der Stirnfläche des angedeuteten Zapfens 27 des Werkstückes 23 liegen. Das hintere
Ende der Mitnehmerbolzen 25 stützt sich gegen Kolben 28, die verschiebbar in Bohrungen
24 sitzen und die Druckräume 29 der Bohrungen 24 abschließen. Die Druckräume 29
stehen durch Kanäle 30 mit einem zentralen Druckraum 31 im Gehäuse 1 in Verbindung,
der nach hinten von einem verschiebbaren Kolben 32 abgeschlossen ist. An dem Kolben
32 befindet sich ein Zapfen 33, der in eine Stange 34 ausläuft. Diese ist in eine
Stange 35 geschraubt, die innerhalb der rohrförmigen Stange 9 nach außen geführt
und mit einer Anstellvorrichtung verbunden ist. In die Stange 34 ist ein Keil 36
eingesetzt, der in eine Nut 37 des Flanschringes 8 eingreift und diesem als axiale
Führung dient.
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Auf die abgesetzte Stirnfläche des Gehäuses 1 ist ein Ring 38 gelegt,
der mittels Schrauben 39 gehalten wird und an einer Abflachung 40 der inneren Mitnehmerbolzen
anliegt, die dadurch gegen Drehung und Herausfallen gesichert sind. Der Schaft der
Zentrierspitze 13 sitzt fest in einer konischen Bohrung des Gehäuses 1. Seine abgeflachte,
verdickte Spitze 41 ist mit Ausnehmungen 42 versehen, in welche die inneren Mitnehmerbolzen
25 eingreifen, so daß deren Schneiden 26 mit sehr geringem Abstand von der Längsachse
der Zentrierspitze liegen, so daß auch Werkstücke mit Stirnzapfen kleinsten Durchmessers
bearbeitet werden können.