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Heb- und zerlegbarer Transportbehälter Die Erfindung bezieht sich
auf einen hebbaren Transportbehälter für Kohlenstaub, Mehl, Zucker od. dgl., wobei
ein derartiger Behälter aus einem zerlegbaren Außenrahmen besteht, in den ein Innenbehälter
aus flexiblem Werkstoff mit mindestens einem trichterförmigen Endteil eingesetzt
ist, und einen vom Rahmen lösbaren Boden, vorzugsweise Ladeplatte, zum Tragen des
Behälters aufweist, wobei der trichterförmige Endteil auf der Platte im wesentlichen
flach zusammenlegbar ist.
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Zum Transport beliebiger, insbesondere körniger oder pulverförmiger
Güter sind eine ganze Reihe von Ladenbehältern bekannt. Das allen diesen Ladebehältern
zugrunde liegende Problem liegt darin, daß eine entsprechende Formbeständigkeit
des gefüllten Behälters sichergestellt sein muß, daß eine gute Füll- und Entleerungsmöglichkeit
gegeben sein muß und daß die Behälter entsprechend stapelbar sein müssen.
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Die bekannten Behälter bestehen in der Regel aus rechteckigen oder
runden Gehäusen aus Blech oder anderem steifem Material mit wenigstens einer entsprechenden
Öffnung zum Füllen und/oder zum Entleeren. Üblicherweise werden die Behälter an
ihrer Unterseite mit Füßen oder mit Rinnen versehen, um den Transport mittels Gabelstaplern
od. dgl. zu ermöglichen. Durch die Bedingung, daß die Behälter beim Stapeln oder
beim Abstellen auf einer im wesentlichen ebenen Fläche aufstellbar sein müssen und
dabei an der Unterseite der Behälter Anordnungen zum Eingreifen von mechanischen
Stapelgeräten vorgesehen sein müssen, wird die Entleerung der Behälter an der Unterseite
schwierig, da eine entsprechende trichterartige Ausbildung der Unterseite einen
erheblichen, nicht ausgenutzten toten Raum zur Folge hat. Bei mehr oder weniger
ebenem Behälterboden dagegen ist eine vollständige Entleerung nach unten nur durch
eine sehr große Ausbildung der Entleerungsöffnung und damit eine entsprechend schwierige
Abdichtung und ein kräftiges Rütteln beim Entleeren erforderlich.
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Es ist bereits ein Transportbehälter bekanntgeworden, der, um diese
Schwierigkeiten zu überwinden, aus einem vertikalen zylinderförmigen Behälter aus
flexiblem Werkstoff mit einem oder zwei trichterförmigen Enden zum Füllen bzw. zum
Entleeren des Behälters besteht. Dabei wird eine lösbare Stapelplatte mit dem Behälter
so verbunden, daß das Entleerungsende eingefaltet wird und der Behälter darauf abgestützt
ist. Die Schwierigkeit bei diesem Behälter liegt darin, daß er bei der Entleerung
das Bestreben hat, wie ein Sack zusammen-
zufallen. Es sind zwar Ledergurte vorgesehen,
um ihn beim Füllen und Entleeren formbeständiger zu machen, er hat jedoch trotzdem
nicht die erforderliche Seitenfestigkeit für das Aufeinanderstapeln von Behältern
für den Transport auf Eisenbahnwagen, Lastwagen od. dgl. Außerdem bewirkt die Vibration
des Behälters beim Transport die Neigung, seitlich umzukippen.
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Es ist ein weiterer Transportbehälter bekanntgeworden, bei dem die
bei der vorstehend beschriebenen Form auftretenden Nachteile dadurch beseitigt werden
sollen, daß der Behälter aus flexiblem Werkstoff in ein Stangengerüst eingehängt
wird. Dadurch wird zwar eine Formbeständigkeit beim Füllen und beim Entleeren erreicht,
aber die Seitenstabilität ist, insbesondere bei Füllgütern mit hohem Schüttgewicht
und bei langen Transporten, z. B. auf Lastwagen auf unebenen Straßen, unzureichend.
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Es ist die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe, einen derartigen
Transportbehälter zu schaffen, der absolut formbeständig ist und sich beim Transport
und beim Stapeln wie ein bekannter Behälter aus starrem Werkstoff verhält, während
andererseits die entsprechenden Seitenwände zum Füllen und zum Entleeren eine ausreichende
tnchterförmige Neigung aufweisen.
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Dies wird gemäß der Erfindung dadurch erreicht, daß der Innenbehälter
aus flexiblem Werkstoff mit mindestens einem trichterförmigen Endteil in einem Rahmen
aufgehängt ist, an dem versteifende Seitenwände
aus Holz, Blech
oder Metallnetz angebracht sind.
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Vorzugsweise weist der Innenbehälter Nähte oder Schlingen auf, durch
die er an den Rahmenteilen aufgehängt ist. Der Rahmen ist vorzugsweise durch Zapfen
mit der Bodenplatte verbunden.
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Die Erfindung wird an Hand der Zeichnungen an Ausführungsbeispielen
näher erläutert.
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F i g. 1 stellt den geschmeidigen inneren Sack dar, F i g. 2 eine
rechteckige, auf eine Ladeplatte aufgesetzte Rahmenkonstruktion, Fig. 3 und 4 den
inneren Sack an der Rahmenkonstruktion befestigt, beim Füllen bzw. Entleeren des
Behälters; F i g. 5 und 6 zeigen eine Ausführungsform mit einer äußeren Schutzvorrichtung
aus Blech beim Füllen bzw. Entleeren und F i g. 7 dieselbe Ausführungsform mit nur
einem trichterfömigen Ende beim Entleeren.
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Die Bezugszeichen bezeichnen in allen Figuren dieselben Teile.
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Der Innenbehälter besteht aus einem geschmeidigen Sack aus z.B. kunststoffbelegtem
Gewebe, der einen rechteckigen Mantelteil 1 mit trichterförmigen Enden 2 und 3 besitzt,
die an dem oberen und unteren Teil des Mantelteils befestigt sind und in schlauchförmige
Enden 4 auslaufen. Dieser Sack ist in eine Rahmenkonstruktion eingesetzt, die aus
vier vertikalen Eisenstangen 5 besteht, die oben und unten durch rechteckige Rahmen
6 miteinander und unten durch Zapfen 11 mit der Ladeplatte 7 verbunden sind, damit
sie auf diese einfach angesetzt bzw. von ihr abgehoben werden können. Der Sack wird
an der Rahmenkonstruktion so festgehalten, daß man Schienen 8 durch eine Naht 9
oder durch Schlingen, die rund um den oberen Teil des Mantelteils des Sackes gemacht
worden sind, führt, und die herausragenden Teile der Schiene werden am oberen Rahmen
6 befestigt, z. B. mit Schraubenmuttern. Dieser Sack kann an die Rahmenkonstruktion
auch alternativ mittels Streifen aus gleichem Material wie der Sack, die entlang
der Verbindungslinie des Sackes angebracht und mit Durchlochungen versehen sind,
mit Bolzen od. dgl. befestigt werden.
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Die Fig. 5 und 6 zeigen eine Ausführungsform, bei der die Rahmenkonstruktion
durch eine viereckige Schutzvorrichtung aus Blech mit Vertiefungen 12 ersetzt ist,
an deren oberer und unterer Öffnung die trichterförmigen Enden angebracht sind.
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F i g. 7 zeigt eine Modifikation des Behälters nach F i g. 5 und
6, jedoch mit nur einem trichterförmigen
Ende als Entleerungsvorrichtung. Zum Füllen
ist der Behälter mit einem Deckel 13 mit einer Öffnung versehen.
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Die Rahmenkonstruktion kann verschiedene Ausführung haben. Ihre senkrechten
Seiten können mit Metallnetz, Gitter Holzplatten oder Blech belegt werden. Der Mantelteil
kann, wie oben erwähnt, auch ganz aus Blech bestehen, das durch Vertiefungen verschiedener
Formen verstärkt worden ist, und die geschmeidigen trichterförmigen Enden zum Füllen
bzw. Entleeren können an diesem steifen Mantelkörper direkt befestigt sein.
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Die Behälter können auch senkrecht gelagert werden, d. h. aufeinander.
Die äußere steife Schutzvorrichtung, z. B. die Rahmenkonstruktion, kann zusammenlegbar
konstruiert sein, damit man Raum spart, wenn die Behälter zum neuen Füllen retourniert
werden. Der Behälter nach der Erfindung kann für den Transport verschiedener pulveriger
und granulierte Materialien wie Plast, Kohlenstaub, Ruß, Salze, Zucker, Mehl und
Flocken verwendet werden.