DE1178127A - Vorrichtung zum elektrischen Verbinden zweier flacher Batterien aus Trockenelementen - Google Patents
Vorrichtung zum elektrischen Verbinden zweier flacher Batterien aus TrockenelementenInfo
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Description
DEUTSCHES
PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Internat. Kl.: H Ol m
Deutsche Kl.: 21 b - 3/01
Nummer: 1178 127
Aktenzeichen: P 27160 VI b / 21 b
Anmeldetag: 16. Mai 1961
Auslegetag: 17. September 1964
Das Hauptpatent bezieht sich auf eine Vorrichtung zum elektrischen Verbinden zweier flacher Batterien
aus Trockenelementen, z.B. Taschenlampenbatterien, in Reihen- oder Parallelschaltung, vorzugsweise zum
Speisen von tragbaren Rundfunkempfängern, wobei 5 die Kontaktfedern der Batterien zwischen einer unteren,
mit einer Stromableitung versehenen Platte und einer oberen Platte zum Zweck der elektrischen
Schaltung einklemmbar sind, wobei nach der Erfindung des Hauptpatentes die untere Platte als ein die
Batterien etwa überdeckender Sockel aus Isolierstoff ausgebildet ist, dessen Oberseite einen vertieften
Boden aufweist, der an zwei gegenüberliegenden Seiten in je zwei randoffene, der Form der Kontaktfedern
angepaßte Aussparungen ausläuft und mit vier jeweils einer Aussparung vorgelagerten, sich
über den Boden erhebenden, punktförmigen Kontakten versehen ist, die mit auf der den Batterien
zugewandten ausgehöhlten Unterseite der unteren Platte angeordneten elektrischen Kontaktklemmen
in Verbindung stehen, während die obere, ebenfalls aus Isolierstoff gefertigte Platte eine die Enden der
vier Kontaktfedern überdeckende und diese auf die punktförmigen Kontakte pressende Form aufweist
und mit einer Schraubenverbindung von bekannter Art versehen ist, die mit einem zentrisch zwischen den
vier punktförmigen Kontakten auf der unteren Platte angeordneten Gegenstück, vorzugsweise in der Art
eines Bajonettverschlusses, zusammenwirkt.
Zweck der vorliegenden Erfindung ist es, die Erfindung nach dem Hauptpatent in der Weise weiterzubilden
und zu verbessern, daß an die Vorrichtung Stecker besonderer Art für die Speisung von Geräten
angeschlossen werden können, die entweder die Spannung einer Batterie oder wechselweise die doppelte
Spannung erfordern. Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß das ansatzförmige
Gegenstück der unteren Platte mit einer Anzahl von Bohrungen versehen ist, in die mit den Kontaktklemmen
verbundene Kupferstücke oder dergleichen Kontaktstücke solcher Form eingreifen, daß mit
ihnen eine elektrische Verbindung mit in die Bohrungen eingeführten Standardsteckern erzielbar ist.
Zum Verbinden der beiden Batterien mit dem elektrischen Gerät braucht lediglich der Stecker in
die Bohrungen des ansatzförmigen Gegenstückes eingeschoben zu werden. Die Klemmen der Kontakte
können ohne weiteres so gestaltet werden, daß zwischen zwei Adern des Steckers die einfache und
zwischen zwei weiteren Adern die doppelte Batteriespannung auftritt.
Die erfindungsgemäße Verbesserung läßt sich auch Vorrichtung zum elektrischen Verbinden zweier
flacher Batterien aus Trockenelementen
Zusatz zur Anmeldung: P 23714 VI b / 21 b — Auslegeschrift 1168 984
Anmelder:
S. A. Societo Les Piles Wonder, Saint-Quen, Seine (Frankreich)
Vertreter:
M. Dörner und Dipl.-Ing. A. Grünecker,
Patentanwälte, München 2, Theatinerstr. 7
Als Erfinder benannt:
Robert Huline, Vernon, Eure (Frankreich)
Beanspruchte Priorität:
Frankreich vom 17. Juni 1960 (830 296)
dadurch erzielen, daß mit der unteren Platte drei Drähte fest verbunden und aus der Platte herausgeführt
sind, die so mit den Kontakten der Vorrichtung verbunden sind, daß zwischen zwei Drähten die
einfache und zwischen ebenfalls zwei Drähten die doppelte Batteriespannung herrscht. An diese Drähte
ist ein Stecker anschließbar, mit dem die Verbindung zu dem zu speisenden Gerät hergestellt werden
kann.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt. Es zeigt
F i g. 1 eine schaubildliche Ansicht einer ersten Ausführungsform der Vorrichtung,
F i g. 2 eine untere Ansicht derselben Vorrichtung in verkleinertem Maßstab,
F i g. 3 einen Schnitt nach der Linie IH-III der F i g. 2 in größerem Maßstab und
F i g. 4 eine Ansicht von unten für eine andere Ausführungsform.
Aus der F i g. 1 ist eine untere Platte 1 mit Aussparungen g und Kontakten C1, c2, C3, C4 ersichtlich.
Die Platte 1 ist außerdem mit einem ansatzförmigen Gegenstück α versehen, dessen Vorsprünge b mit in
einer Aussparung einer oberen Platte 2 vorgesehenen Schrägen d zusammen einen Bajonettverschluß bil-
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den. Zur leichteren Handhabung der oberen Platte besitzt diese zwei Griffvorsprünge /.
Das ansatzförmige Gegenstück α ist erfindungsgemäß
mit vier Bohrungen iv t.,. f3, ti versehen, die
so angeordnet und bemessen sind, daß sie vierfache Stecker einer Standardausführung aufnehmen
können. ·
Es ist insbesondere aus F i g. 2 ersichtlich, daß mit
den Kontakten C1, cv C4 Kupferkontaktstiicke kv
Ar3, Ar4 verbunden sind, die in die Bohrungen tv tv ti i()
eingreifen, wobei die Kontakte c, und c4 durch einen
isolierten Leiter m miteinander verbunden sind.
Wie F i g. 3 zeigt, bestehen die Kontakte C1 bis C4
zweckmäßig aus doppelköpfigen Nieten, die einen durchbohrten Schenkel des entsprechenden Kupfer- 1S
Stückes durchsetzen und festhalten. Dieser Schenkel ist anschließend abgewinkelt und in die zugehörige
Bohrung eingeführt, in welcher er zwei Lappen bildet, die den Stift des Steckers umgreifen.
In einer Bohrung η ist eine Osenstange r angeordnet,
die zur Befestigung einer Isolierscheibe s, z. B. aus Bakelitpappe, dient, die die drei Kupferstücke
überdeckt.
Durch den in die vier Bohrungen tv t.„ i3, r4 eingeführten
Stecker kann somit dem angeschlossenen Gerät entweder die einfache Spannung einer Batterie
durch die mit den Kupferstücken k3 und k4 verbundenen
Leiter oder die zweifache Spannung durch die mit den Kupferstücken Ar1 und A:.{ verbundenen
Leiter zugeführt werden. Die Isolierscheibe s schließt 3"
jede Kurzschlußgefahr zwischen den Batterien und den Kupferstücken aus.
Vorteilhafterweise sind im Boden von zwei Aussparungen g durchgehende Ausschnitte M1 und M4
vorgesehen (Fig. 1 und 2), durch welche die Kontaktfedern der Batterien hindurchgesteckt werden
können, so daß eine sichere Verbindung der unteren Platte mit den Batterien gewährleistet wird.
Bei der Ausführungsform gemäß F i g. 4 sind die Kontakte cv C3 und c2, C4 mit drei Drähten V1, v3, v2
verbunden, die sich in entsprechenden Nuten einer Verdickung h der unteren Platte erstrecken, bevor sie
diese durchdringen und mit einem Gerät zur Speisung desselben entweder mit der Spannung einer
Batterie oder mit der zweifachen Spannung verbunden werden. An die drei Drähte können Stecker
(nicht dargestellt) angeschlossen werden.
Claims (5)
1. Vorrichtung zum elektrischen Verbinden zweier flacher Batterien aus Trockenelementen,
z. B. Taschenlampenbatterien, in Reihen- oder Parallelschaltung, vorzugsweise zum Speisen von
tragbaren Rundfunkempfängern, wobei die Anschlußlamellen der Batterien zwischen einer unteren,
mit einer Stromableitung versehenen Platte und einer oberen, eine Schraubenverbindung aufweisenden
Platte, mittels eines auf der unteren Platte angeordneten Gegenstückes einklemmbar
sind, nach Patentanmeldung P 23714 IVa/21b (deutsche Auslegeschrift 1 168 984), dadurch
gekennzeichnet, daß das ansatzförmige Gegenstück (α) der unteren Platte (1) mit einer
Anzahl von Bohrungen (r, bis Z4) versehen ist, in
die mit den Kontaktklemmen verbundene Kupferkontaktstücke (kv k.t, A4) solcher Form eingreifen,
daß mit ihnen eine elektrische Verbindung mit in die Bohrungen eingeführten Steckern erzielbar
ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß vier Bohrungen (J1 bis f4) vorgesehen
sind und in drei dieser Bohrungen Kontaktstücke (A:,, Ar.j, A4) eingreifen, wobei ein Kontaktstück
(k\) mit dem der kurzen Kontaktfeder einer Batterie entsprechenden Kontakt (c,), das
zweite Kontaktstück (A:.,) mit dem der langen Kontaktfeder der anderen Batterie entsprechenden
Kontakt (c;!) und das dritte Kontaktstück (A;4)
mit den kurzgeschlossenen, den beiden anderen Kontaktfedern entsprechenden Kontakten (c.„ C4)
verbunden ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das ansatzförmige
Gegenstück (a) eine axiale Bohrung («) zum Aufnehmen eines Befestigungsorgans (r) für eine die
Kontaktstücke (A1, k:i, A4) abdeckende Isolierscheibe
(.?) aufweist.
4. Vorrichtung, insbesondere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mit der unteren
Platte (1) drei Drähte (V1 bis v3) fest verbunden
und aus der Platte herausgeführt sind, deren erster (V1) mit dem der kurzen Kontaktfeder der
einen Batterie zugeordneten Kontakt (C1), deren zweiter (v3) mit dem der langen Kontaktfeder
der anderen Batterie zugeordneten Kontakt (C3) und deren dritter (v.,) mit den den beiden anderen
Kontaktfedern zugeordneten, kurzgeschlossenen Kontakten (c.„ C4) verbunden ist.
5. Vorrichtung, insbesondere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Grund wenigstens
zweier Aussparungen (g) der unteren Platte (1) durchgehende Ausschnitte (M1, M4) vorgesehen
sind, durch die die Kontaktfedern der Batterien hindurchführbar sind.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
409 687/117 9. 64 © Bundesdruckerei Berlin
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1178127A true DE1178127A (de) | 1964-09-17 |
| DE1178127B DE1178127B (de) | 1965-04-29 |
Family
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