-
Auslegerkran mit hydraulischem Antrieb, insbesondere für die Montage
an Lastkraftwagen Die Erfindung betrifft einen Auslegerkran mit hydraulischem Antrieb,
insbesondere für die Montage an Lastkraftwagen, mit einem gegenüber der Kransäule
vertikal und horizontal schwenkbaren Ausleger aus zwei Teilen, die gelenkig miteinander
verbunden und aufeinanderklappbar sind. Auf diese Weise kann der Ladekran zwischen
Führerhaus und Pritsche eines Kraftfahrzeugs auf kleinstmöglichem Raum untergebracht
werden.
-
Es ist bereits eine Vorrichtung dieser Art bekanntgeworden, bei der
die Kolbenstange der die beiden Ladebaumteile gegeneinander verschwenkenden hydraulischen
Vorrichtung so am äußeren Ladebaumteil angelenkt ist, daß der Schwerpunkt dieses
Teils bei ganz ausgefahrener Kolbenstange über dem Anlenkpunkt liegt, und bei der
außerdem die Lagerung des äußeren Ladebaumteils am inneren so vorgenommen ist, daß
die Kolbenstange durch die Lagerstellen hindurchtreten kann, so daß beim Heben des
Ladebaums in seine höchste oder annähernd höchste Lage der äußere Ladebaumteil infolge
seines Eigengewichts auf den inneren Ladebaumteil klappt.
-
Bei dieser Vorrichtung kann, da das Anklappen des Kipparms an den
Hubarm unter Eigengewichtseinwirkung erfolgt, die hydraulische Vorrichtung als Bremse
benutzt werden; andererseits ist es erforderlich, die beiden Ladebaumteile durch
koaxiale Lagerzapfen zu verbinden, die einen mindestens der Breite der Kolbenstange
entsprechenden Abstand voneinander aufweisen, so daß die Kolbenstange beim Hochklappen
des Ladebaums zwischen den Lagerzapfen verschiebbar ist. Somit wird aber das Kniegelenk
zum schwächsten Teil des Ladebaums, was sich insbesondere bei seitlichen Belastungen
durch Verschwenken der Last nachteilig auswirkt. Außerdem müssen die beiden Ladebaumteile
über einen verhältnismäßig großen Bereich sowohl an der Unter- als auch an der Oberseite
offen sein, so daß die Knickfestigkeit auch hierunter leidet, d. h. die Tragfestigkeit
begrenzt ist.
-
Schließlich ist es bei dieser Ausführung auch als nachteilig anzusehen,
daß das Ausschwenken des Kipparms bis in diejenige Stellung, in der die hydraulische
Vorrichtung wirksam werden kann, von Hand erfolgen muß, was häufig auf Schwierigkeiten
stößt, sei es, daß die Pritsche beladen und deshalb nicht zugänglich ist, sei es,
daß neben dem Fahrzeug kein genügender Raum zum Ausschwenken des Ladebaumes zur
Verfügung steht.
-
Zudem ist es als ein erheblicher Nachteil zu betrachten, daß das Anklappen
nur aus der höchsten Stellung des Ladebaums möglich ist, wenn nämlich der Kipparm
mit seinem Schwerpunkt bereits über das Knickgelenk hinaus nach oben verschwenkt
ist, so daß er unter Eigengewichtseinwirkung, eventuell entgegen der Wirkung der
hydraulischen Vorrichtung, sich auf den Hubarm anlegen kann.
-
Eine andere bekannte Vorrichtung vermeidet lediglich einen dieser
Nachteile dadurch, daß an der Gelenkstelle zwischen dem vorderen und dem hinteren
Ladebaum ein an seinem freien Ende mit dem Druckkolben verbundenes Schwenkglied
drehbar gelagert ist, das eine Anlagefläche für den vorderen Ladebaumteil aufweist,
das beim Herausschieben des Druckkolbens zum Anliegen an den Binnenboden des vorderen
Ladebaumteils gelangt. Bei dieser Konstruktion ist zwar die Teilung der Knickachse
vermieden, jedoch sind alle anderen geschilderten Nachteile ebenfalls vorhanden,
und außerdem ist die Notwendigkeit gegeben, daß beide Auslegerteile als weitgehend
offene Profile ausgebildet werden müssen, so daß die Tragfähigkeit dieses Auslegerkrans
sehr beschränkt ist. Zudem muß noch eine Haltefeder vorgesehen sein, die das Schwenkglied
bei angeklapptem vorderem Ladebaumteil im hinteren Ladebaumteil eingeschwenkt hält.
-
Andererseits ist aber auch bereits ein Ladekran vorgeschlagen worden,
bei dem die Relativbewegung zwischen den beiden Auslegerteilen mittels eines in
einem Auslegerteil drehbar gelagerten Arbeitszylinders erfolgt, welcher zum Aufeinanderklappen
der Auslegerteile über zwei Getriebeteile wirksam ist, von denen eines im Gelenkpunkt
zwischen dem ersten (Hubarm) und dem zweiten Auslegerteil (Kipparm) drehbar gelagert
und einerseits mit dem Kipparm über eine Verriegelungsvorrichtung lösbar verbunden
ist, andererseits dagegen formschlüssig abwälzbar in ein zweites, im Hubarm nahe
dem Gelenkpunkt drehbar gelagertes Getriebeteil eingreift.
das mit
einem mit dem Kolben des Arbeitszylinders verbundenen Glied zur Erzeugung einer
Drehbewegung dieses Getriebeteils zusammenwirkt. Damit kann zwar das Anklappen des
Kipparms an den Schwenkarm mechanisch unter Verwendung des ohnehin vorhandenen Arbeitszylinders
zwischen Kipparm und Schwenkarm durchgeführt werden, was eine erhebliche Verbesserung
und Arbeitsersparnis bedeutet; jedoch hat dieser Vorschlag den erheblichen Nachteil,
daß zum Anklappen des Kipparms eine am Arbeitskolben angelenkte Lasche durch Ziehen
eines Steckstiftes vom Kipparm gelöst werden muß, und zwar zusätzlich zur Bedienung
der Verriegelungsvorrichtung. In Arbeitsstellung wird die gesamte Last über diesen
Verriegelungsbolzen vom Kipparm auf den Hubarm übertragen, der somit ein schwaches
Glied in der Konstruktion darstellt. Demgegenüber besteht das Wesen der Erfindung
darin, daß das die Kraft vom Kolben auf den Kipparm übertragende Glied als im Gelenkpunkt
der Auslegerteile gelagerter Stützarm ausgebildet ist, der eine Anlagefläche für
die direkte Betätigung des Kipparms durch den Kolben während des Kranbetriebes und
eine Gleitführung aufweist, in welche ein mit dem nahe dem Gelenkpunkt gelagerten
Getriebeteil verbundener Führungsarm eingreift, welcher der Kraftübertragung über
die sich aufeinander abwälzenden Getriebeteile zum Kipparm bei wirksamer Verriegelung
des im Gelenkpunkt gelagerten Getriebeteils mit dem Kipparm dient.
-
Auf diese Weise wird also der Anlenkpunkt für die hydraulische Vorrichtung
vom Kipparm weg auf einen Stützarm verlegt, wodurch nicht nur eine vereinfachte
Bedienung sondern auch eine Reihe weiterer Vorteile erzielt werden, wie z. B. eine
weitgehende Gestaltungsfreiheit für den Hubarm und den Kipparm, die bei äußerst
geringem Materialeinsatz und Gewicht außerordentlich stabil ausgeführt werden können.
-
So ist es beispielsweise möglich, daß der Hubarm sowohl wie der Kipparm
als weitgehend geschlossene Kastenprofile ausgebildet sind und daß am Ende des Hubarms
Halteleisten für die Lagerung des zweiten Getriebeteils vorgesehen sind, die gleichzeitig
der Versteifung des Hubarmendes dienen.
-
Aus dem gleichen Grund ergibt sich die Möglichkeit, daß gemäß einem
weiteren Gedanken der Erfindung die schloßartig ausgebildete Verriegelungsvorrichtung
zwischen dem Mitnehmerarm des im Gelenkpunkt gelagerten Getriebeteils und dem Kipparm
im Inneren des Kipparms angeordnet und von außen - beispielsweise über einen Exzenter
- zu betätigen ist und nur bei gestrecktem Knickausleger betätigt bzw. gelöst werden
kann.
-
In dieser Stellung ist nämlich der Kipparm noch vom Stützarm unterstützt,
so daß Bedienungsfehler vollständig ausgeschlossen sind und sich eine besonders
leichte und einfache Bedienung der Verriegelungsvorrichtung ergibt.
-
Der Gegenstand der Erfindung sei an Hand der Zeichnung näher erläutert,
in der A b b. 1 das Knickgelenk in Arbeitsstellung, A b b. 2 in einer zum Anklappen
des Kipparms an den Hubarm bereiten Stellung zeigt, während A b b . 3 eine Draufsicht
auf das Knickgelenk gemäß A b b. 2 darstellt.
-
In sämtlichen Abbildungen sind die Arme des Knickauslegers, nämlich
der Hubarm 1 und der Kipparm 2, weggebrochen dargestellt, da sich die Erfindung
lediglich zwf die Verbindungsstelle des Knickauslegers und die zugehörigen Betätigungsvorrichtungen
bezieht, während der senkrechte Ständer, die hydraulische Vorrichtung zum Bewegen
des Hubarms, der Aufbau auf einem Kraftfahrzeug und die hydraulische Steuereinrichtung
an sich beispielsweise aus der deutschen Patentschrift 1088 210, bekannt
sind. Die Bedeutung der Bezugszeichen ist in sämtlichen Abbildungen die gleiche;
mit 1 ist der Hubarm, mit 2 der Kipparm und mit 3 die durchgehende Achse des Knickgelenks
bezeichnet. 4 ist ein auf dieser Achse gelagertes Zahnrad, an dem der Mitnehmerarm
5 für das Anklappen des Kipparms 2, vorzugsweise einteilig, befestigt ist. Dieser
weist an seinem Ende Mitnehrrernocken 6 auf, die in eine Öffnung 7 des Kipparms
2 eintreten können. Diese Öffnung kann durch einen ringsum verstärkten Rand 8 ausgesteift
sein. Durch verschiebbare Riegel 9 ist es möglich. den Kipparm 2 mit dem Mitnehmerarm
5 fest zu kuppeln. Mit 11 sind zwei Halteleisten bezeichnet, die einerseits am Kasten
des Hubarms 1 und andererseits an der Welle 3 befestigt sind und auf einer Achse
13 ein Zahnrad 14 tragen, das einteilig mit einem Führungsarm 1.5 verbunden ist,
der mittels einer Gleitrolle 16 od. dgl. in einer Gleitführung 17 am Stützarm 18
längsverschieblich geführt ist.
-
Der Stützarm 18 ist seinerseits an der Welle 3 angelenkt und trägt
an seinem Ende eine Stützfläche 19, die mit einer Auflagefläche 12 am Kipparm 2
in Arbeitsstellung unter der Wirkung des Eigengewichts des Kipparms 2 bzw. der Last
in Berührung kommt. Am Ende des Stützarms 18 ist bei 20 der Kolben 21 der
hydraulischen Vorrichtung angelenkt, die doppeltwirkend ausgebildet ist, was durch
Pfeile angedeutet wurde. Mit 22 und 23 sind Führungsleisten für die Riegel 9 bezeichnet,
die zur Kupplung des Mitnehmerarms 5 mit dem Kipparm 2 dienen. Zur Betätigung bzw.
Lösung der Riegel 9 dient eine Schub- bzw. Zugstange 25, die bei 26 an einer Verschiebeleiste
24 für die Riegel 9 angelenkt ist und andererseits bei 27 an einem Exzenter 28,
der auf der Welle 29 begrenzt schwenkbar ist, die durch den kastenförmigen Kipparm
2 nach außen geführt ist und mittels eines - nicht dargestellten - Handhebels die
Riegel 9 in ihre Endlagen zu verschieben und dort zu arretieren gestattet.
-
Die Wirkungsweise der erfindungsgemäßen Anordnung ist aus den Zeichnungen
klar ersichtlich. In der Arbeitsstellung gemäß A b b. 1 sind die Riegel 9 zurückgezogen,
d. h., die Stellung des Kipparms 2 wird lediglich durch die Lage des Hubarms 1 und
des Stützarms 18 bestimmt, auf dessen Stützfläche 19 sich der Kipparm 2 mit seiner
Fläche 12 auflegt. Durch mehr oder weniger weites Ausfahren des Kolbens 21 der hydraulischen
Vorrichtung kann der Knickwinkel des Knickauslegers 1, 2 von einem kleinsten
Winkel bis zu 180c verändert werden. Dabei laufen die "feile 4, 5, 6 und 14, 15,
16 zunächst leer mit, da sie in der Arbeitsstellung keine Funktion haben. In der
zum Anklappen bereiten Stellung gemäß A b b. 2 und 3 können nun durch Verdrehen
des Exzenters 28 die Riegel 9 vorgeschoben werden, so daß sie sich über die Nocken
6 am Mitnehmerarm 5 legen und diesen somit mit dem Kipparm 2 fest kuppeln. Sobald
dies erfolgt ist, kann nun durch Zurückziehen des Kolbens 21 der doppeltwirkenden
hydraulischen
Vorrichtung der Kipparm 2 wie folgt an den Hubarm 1 angeklappt werden: Der Stützarm
18 wird durch das Zurückziehen der Kolbenstange 21 vom Kipparm 2 gelöst, dieser
nimmt über die Gleitführung 16, 17 den Führungsarm 15 mit und verschwenkt diesen,
so daß sich das Zahnrad 14 im Uhrzeigersinne dreht. Von diesem wird das Zahnrad
4 mitgenommen und der Mitnehmerarm und der damit fest gekuppelte Kipparm nunmehr
nach oben verschwenkt, bis er sich an den Hubarm 1 anlegt. Diese Verschwenkmöglichkeit
besteht bei jeder beliebigen Stellung des Hubarms 1, d. h. auch, wenn dieser abwärts
gerichtet ist, so daß das lästige Hochfahren des Hubarms und des Kipparms 2 über
den Totpunkt hinaus vor dem Anklappen entfallen. Hierdurch ergibt sich eine wesentliche
Arbeits- und Zeitersparnis. Das Ausklappen erfolgt in der umgekehrten Arbeitsrichtung,
und zwar bis zur Anlage der Stützfläche 19 an die Fläche 12 des Kipparms, womit
gerade die gestreckte Stellung erreicht wird. Gemäß A b b. 2 ist bereits die gestreckte
Lage etwas überschritten und der Kipparm 2 über die gestreckte Lage hinaus angehoben
und der Stützarm 18 entsprechend zurückgezogen.
-
Durch die Anordnung der hydraulischen Vorrichtung bzw. deren Kolbenstange
21 außerhalb der beiden Arme des Knickauslegers können diese weitgehend als geschlossenes
Kastenprofil ausgebildet werden, und ebenso ist es möglich, das Gelenk dadurch besonders
knicksteif auszubilden, daß die Welle 3 vollständig durchgeführt ist.
-
Somit wird durch die erfindungsgemäße Konstruktion eine besonders
robuste Ausführung geschaffen, die auch seitlichen Beanspruchungen gewachsen ist
und die Ausnutzung des Kranes zum Heben größter Lasten erlaubt.