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Fotografische oder kinematografische Kamera mit einem eingebauten
Belichtungsmesser und einer Anzeigevorrichtung Die Erfindung betrifft eine fotografische
oder kinematografische Kamera mit einem eine Drehspule umfassenden eingebauten Belichtungsmesser
zur selbsttätigen Steuerung mindestens eines Belichtungsfaktorenstellers und einer
Anzeigevorrichtung, die die Überschreitung des belichtungswertrichtige Einstellungen
liefernden Steuerbereichs angibt.
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Bei Kameras dieser Gattung ist es bekannt, die Anzeigevorrichtung
so auszubilden, daß die Marken unmittelbar auf einem mit der Drehspule verbundenen
Zeiger aufgesetzt sind. Diese Anordnung setzt jedoch voraus, daß das Drehspulinstrument
in unmittelbarer Nähe der Einblicköffnung für die Anzeigevorrichtung angeordnet
ist. Diese Bedingung läßt sich insbesondere dann konstruktiv vielfach nicht erfüllen,
wenn die Marken im Sucher einer Kinokamera sichtbar sein sollen oder wenn das Drehspulinstrument
zum unmittelbaren Antrieb von Blendenlamellen herangezogen werden soll. Insbesondere
im letzteren Falle ergibt sich weiterhin als nachteilig, daß an dem großen Helligkeiten
zugewandten Ende des Steuerbereichs die Drehspule nur noch sehr kleine Ausschläge
durchführt. Bei Überschreiten dieses Endes des Steuerbereichs ist daher die Märke
verhältnismäßig lange nur teilweise sichtbar und gibt somit dem Benutzer keine eindeutige
Anzeige.
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Es ist weiterhin eine Anzeigevorrichtung für Belichtungsfaktoren bekannt,
bei der die Drehspule form- oder kraftschlüssig mit einem Zeiger zusammenwirkt,
der über einer Skala spielt. Abgesehen davon, daß es sich hierbei um keine Warnanzeige
handelt, sondern vielmehr die .Stellung des Zeigers gegenüber der Skala für die
Anzeige maßgeblich ist, muß bei dieser Anordnung das Drehspulinstrument zusätzliche
Stellkräfte zur Bewegung des Zeigers aufbringen, die infolge der form- oder kraftschlüssigen
Kupplung und der gesonderten Lagerung des Zeigers verhältnismäßig groß sind.
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Erfindungsgemäß werden . die Nachteile der bekannten Anordnungen dadurch
vermieden, daß zwischen der Drehspule und mindestens einem beweglich gelagerten
Anzeigemarkenträger eine bei Überschreiten des Steuerbereichs wirksam werdende Mitnahmeverbindung
vorgesehen ist, mit der der Anzeigemarkenträger aus einer Ruhestellung in eine Anzeigestellung
überführbar ist.
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Vorteilhaft ist jeder Anzeigemarkenträger mittels einer Feder in der
Ruhstellung gehalten, in der die Warnmarken unsichtbar sind. Vorzugsweise liegt
der Anzeigemarkenträger in der Ruhestellung unter der Wirkung der Feder an einem
vorzugsweise justierbaren Widerlager an. Nach einer Ausgestaltung der Erfindung
ist der Anzeigemarkenträger als zweiarmiger Hebel ausgebildet, wobei der Abstand
des oder der Anschläge von der Drehachse kleiner als der Abstand der Marke oder
Marken von der Drehachse bemessen ist. Zweckmäßig umfaßt die Mitnahmeverbindung
mindestens einen Mitnehmeransatz an der Drehspule und wenigstens einen in dessen
Weg nach Überschreiten des Steuerbereichs hineinragenden Anschlag am Anzeigemarkenträger.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist bei einem Blendenregler,
dessen Blendenhebel unmittelbar von der Drehspule gesteuert sind, ein Anzeigemarkenträger
zur Anzeige von überbelichtungen bei Überschreiten des Steuerbereichs in Mitnahmeverbindung
mit der Drehspule überführbar, wobei eine weitere Warnmarke zur Anzeige von Unterbelichtungen
fest an einer Blendenlamelle angeschlossen ist.
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Bei einer anderen Ausgestaltung der Erfindung ist ein drehbar gelagerter
Anzeigemarkenträger mit zwei beiderseits der Drehachse angeordneten Anschlägen versehen.
Hierbei ist jedem Anschlag ein Mitnahmesatz an der Drehspule derart zugeordnet,
daß der Anzeigemarkenträger bei Überschreiten des Steuerbereichs in Richtung auf
eine Über- oder Unterbelichtung jeweils in gleicher Richtung in die Anzeige Stellung
überführbar ist.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung ergibt sich, wenn ein drehbar
gelagerter Anzeigemarkenträger mit zwei Warnmarken und einer zwischen diesen angeordneten
zusätzlichen Marke zur Anzeige belichtungswertrichtiger Einstellungen vorgesehen
wird, der aus einer Ruhstellung, in der die zusätzliche Marke sichtbar ist, mittels
zweier Mitnahmeansätze
der Drehspule bei Überschreiten des Steuerbereichs
in Richtung auf eine Überbelichtung in einer Richtung und bei Überschreiten des
Steuerbereichs in Richtung auf eine Unterbelichtung in der entgegengesetzten Richtung
derart schwenkbar ist, daß jeweils eine der beiden Warnmarken sichtbar wird.
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Vorzugsweise sind die beiden Anschläge der Drehspule etwa um einen
Winkel gegeneinander versetzt angeordnet, der gleich dem Drehwinkel der Drehspule
zur Aussteuerung des Steuerbereichs bemessen ist. Zweckmäßig sind die Marken in
an sich bekannter Weise in oder neben einem Sucher der Kamera sichtbar.
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Bei Anwendung der Erfindung ergibt sich der Vorteil, daß die Drehspule
über den gesamten Steuerbereich keine oder zumindest nur praktisch vernachlässigbare
Steuerkräfte zur Betätigung der Anzeigevorrichtung aufbringen muß. Darüber hinaus
wird sowohl eine weitgehende Freizügigkeit des Konstrukteurs hinsichtlich der Anordnung
des Drehspulinstruments und der Anzeigevorrichtung als auch eine klare Anzeige der
Grenzen des Steuerbereichs erreicht.
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In der Zeichnung sind mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung wiedergegeben.
Es zeigt F i g. 1 die erfindungsgemäß wesentlichen Teile eines ersten Ausführungsbeispiels
in einer Frontansicht, F i g. 2 ein zweites Ausführungsbeispiel in einer der F i
g. 1. entsprechenden Darstellung und Fig.3 ein drittes Ausführungsbeispiel, ebenfalls
in einer der F i g. 1 entsprechenden Wiedergabe.
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Beim Ausführungsbeispiel gemäß F i g. 1 ist mit 1 ein Drehspulinstrument
bezeichnet, das in an sich bekannter, nicht dargestellter Weise an einen lichtempfindlichen
Empfänger angeschlossen ist. Das Drehspulinstrument 1 weist eine Drehspule 2 auf,
die über eine Welle 3 mit einer Steuerplatte 4 fest verbunden ist. Die Steuerplatte
4 trägt zwei Stifte 5, 6, die in je einen- Schlitz eines abgewinkelten Endes 7,
8 je eines Blendenhebels 9, 10 eingreifen. Die unteren Enden der Blendenhebel 9,
10 weisen je einen etwa rechtwinkligen Einschnitt 11, 12 auf. Die Einschnitte 11,
12 begrenzen zwischen sich die freie Blenden-Öffnung. Die Blendenhebel 9, 10 sind
dabei je um eine Achse 13 bzw. 14 schwenkbar gelagert.
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Die Steuerplatte 4 ist weiterhin mit einem Mitnahmeansatz 15 versehen.
Der Minahmeansatz 15 kann bei Drehung der Drehspule 2 in Richtung des Pfeiles a
gegen einen Anschlag 16 eines Anzeigemarkenträgers 17 anlaufen. Der Anzeigemarkenträger
17 ist um eine Achse 18 schwenkbar gelagert und fest mit einer Marke 1 verbunden,
die zweckmäßig aus einem transparenten, rot eingefärbten Werkstoff besteht. Am Anzeigemarkenträger
17 greift das eine Ende einer Rückstellfeder 20 an, deren anderes Ende fest
eingehängt ist und die den Anzeigemarkenträger 17 in Anlage an einem Widerlager
21 hält. Das Widerlager 21 besteht aus einer Schraube, die zur Justierung der Ruhstellung
des Trägers 17 mehr oder minder weit in eine Zwischenwand 22 der Kamera einschraubbar
ist.
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Die Blendenlamelle 10 weist einen Arm 23 auf, an dessen freiem Ende
eine Marke 24 angeschlossen ist, die ebenso wie die Marke 19 ausgebildet und neben
dieser angeordnet ist.
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F i g. 1 zeigt die Anordnung nach Einstellung einer eine richtige
Belichtung liefernden Blendenäffnung. Hierbei stehen die Marken 19, 24 außerhalb
eines strichpunktiert angedeuteten Suchers z. Bei wachsender Helligkeit dreht sich
die Drehspule 2 in Richtung des Pfeiles a und schwenkt hierbei die Blendenlamellen
9 bzw. 10 in Richtung der Pfeile b bzw. c um die Achsen 13, 14. Bei dieser
Bewegung wird der Mitnahmeansatz 15 an den Anschlag 16 herangeführt: Sobald die
kleinste einstellbare Blendenöffnung erreicht ist, liegt der Ansatz 15 am Anschlag
16 an: Steigt die Helligkeit noch weiter, so nimmt der Mitnahmeansatz 15 über den
Anschlag 16 den Anzeigemarkenträger 17 in Richtung des Pfeiles d mit. Hierdurch
wird die Marke 19 in den Strahlengang des Suchers 25 geführt und zeigt somit dem
Benutzer der Kamera an, daß keine Aufnahmen mit einer belichtungswertrichtigen Einstellung
mehr durchgeführt werden können.
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Verringert sich dagegen, ausgehend von der in F i g. 1 wiedergegebenen
Stellung, die Helligkeit, so bewegt sich die Drehspule 2 entgegen der Richtung des
Pfeiles a. Hierdurch werden zunächst die Blendenlamellen 9, 10 entgegen der Richtung
der Pfeile b bzw. c um die Achsen 13, 14 geschwenkt. Sobald die größte einstellbare
Blendenöffnung überschritten wird, gelangt die Marke 24 in den Strahlengang des
Suchers 25 und zeigt somit wiederum die Gefahr einer Fehlbelichtung an.
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Beim Ausführungsbeispiel gemäß F i g. 2 ist ein Drehspulinstrument
30 vorgesehen, dessen Drehspule 31 um eine parallel zur optischen Achse verlaufende
Achse 32 drehbar gelagert ist. Fest mit der Drehspule ist wiederum eine Steuerplatte
33 verbunden, die zur Gewichtserleichterung eine Ausnehmung 34 aufweist. Auf die
Steuerplatte 33 ist ein Stift 35 aufgesetzt, der in einen Schlitz 36 eines Blendenhebels
37 eingreift. Der Blendenhebei 37 ist um eine Achse 38 drehbar gelagert und weist
einen Stift 39 auf, der in einen weiteren Schlitz 40 eines zweiten, um eine
Achse 41 schwenkbaren Blendenhebels 42 eingreift.
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An der Steuerplatte 33 sind zwei Mitnehmeransätze 43, 44 vorgesehen.
Der Mitnehmeransatz 43 kann dabei mit einem stiftförmigen Anschlag 45, der Mitnehmeransatz
44 mit einem stiftförmigen Anschlag 46 zusammenwirken. Die Anschläge 45, 46 sind
beiderseits einer Drehachse 47 auf einen um die Achse 47 schwenkbaren Anzeigemarkenträger
48 aufgesetzt. Am einen Ende des Anzeigemarkenträgers 48 ist eine Anzeigemarke 49
angebracht, die bei Schwenkung des Anzeigemarkenträgers 48 in Richtung des Pfeiles
e um seine Drehachse 47 in den Strahlengang eines schematisch angedeuteten Suchers
50 geführt wird. Am Anzeigemarkenträger 48 greift weiterhin eine als Spiralfeder
ausgebildete Rückstellfeder 51 an, die das Bestreben hat, den Anzeigemarkenträger
48
in Anlage an einem festen Widerlager 52 zu halten. In dieser Stellung befindet
sich die Anzeigemarke 49
außerhalb des Strahlenganges des Suchers
50.
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F i g. 2 zeigt die Anordnung bei Einstellung der größten belichtungswertrichtige
Aufnahmen liefernden Blende. Verringert sich nun die Helligkeit des aufzunehmenden
Motivs. so dreht sich die Drehspule 31 in Richtung des Pfeiles j. Hierbei kann der
Mitnehmeransatz 43 über den Anschlag 45 den Anzeigemarkenträger 48 in Richtung des
Pfeiles e schwenken und dadurch die Anzeigemarke 49 in den Strahlengang des
Suchers 50 führen. Hierdurch wird der Benutzer der Kamera darauf hingewiesen, daß
bei
den herrschenden Lichtverhältnissen keine belichtungswertrichtigen
Aufnahmen durchgeführt werden können.
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Vergrößert sich dagegen die Helligkeit des aufzunehmenden Motivs,
so dreht sich die Drehspule 31 zusammen mit der .Steuerplatte 33 entgegen der Richtung
des Pfeiles f. Hierdurch wird zum einen die gegenseitige Lage der Blendenflügel
37, 42 so verändert, daß die freie Blendenöffnung laufend verkleinert wird. Zum
anderen wird der Mitnehmeransatz 43 vom Stift 45 entfernt, während sich der Mitnehmeransatz
44 dem Stift 46 nähert.
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Bei Erreichen der kleinsten einstellbaren Blendenöffnung kommt der
Mitnehmeransatz 4 zur Anlage am Anschlag 46. Eine weitere Vergrößerung der Aufnahmehelligkeit
bewirkt eine zusätzliche Drehung der Drehspule 31 entgegen der Richtung des Pfeiles
f und damit über den Mitnehmeransatz 44 und den Anschlag 46 wiederum eine Schwenkung
des Anzeigemarkenträgers 48 in Richtung des Pfeiles e. Hierdurch wird wiederum die
Anzeigemarke 49 in den Strahlengang des Suchers 50 hineingeführt.
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Bei einer nachfolgenden Verringerung der Aufnahmehelligkeit dreht
sich die Drehspule wiederum entgegen der Richtung des Pfeiles f zurück, wobei der
Anzeigemarkenträger 58 zusammen mit der Anzeigemarke 49 mittels der Rückstellfeder
51 in die in F i g. 2 wiedergegebene Ruhelage übergeführt werden.
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Bei dieser Anordnung besteht über den gesamten zur Einstellung der
Blende wirksamen Steuerbereich des Drehspulinstruments 30 keinerlei Verbindung zwischen
dem Anzeigemarkenträger 48 und den Mitnehmeransätzen 43, 44 und damit dem Drehspulinstrument,
so daß dieses im Steuerbereich keine zusätzlichen Kräfte zur Beeinflussung einer
Warnanzeige aufbringen muß.
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Die Anordnung gemäß F i g. 3 umfaßt wiederum ein Drehspulinstrument
60 mit einer waagerecht angeordneten Drehachse 61. Auf die Drehachse ist eine Steuerplatte
62 aufgesetzt, die zwei .Stifte 63, 64 trägt. Diese Stifte greifen, ähnlich wie
beim ersten Ausführungsbeispiel, in je einen Schlitz eines nicht dargestellten Blendenhebels
ein. Die Steuerplatte 62 umfaßt weiterhin zwei Mitnehmeransätze 65, 66. Die Mitnehmeransätze
65, 66 wirken mit einem gemeinsamen Anschlag 67 eines Anzeigemarkenträgers 68 zusammen,
der um eine parallel zur Drehachse 61 verlaufende Achse 69 schwenkbar ist. Am Anzeigemarkenträger
68 greift das eine Ende einer als Spiralfeder ausgebildeten Stellfeder 70 an, deren
anderes Ende an einem festen Lager 71 angeschlossen ist. Die Stellfeder 70 hat dabei
das Bestreben, den Anzeigemarkenträger 68 federnd in der in F i g. 3 wiedergegebenen
Ruhstellung zu halten.
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Der Anzeigemarkenträger 68 ist mit drei Anzeige- ; marken 72, 73,
74 versehen, von denen jeweils eine in einem neben einem Sucher 75 angeordneten
.Sichtfenster 76 sichtbar ist. Dabei zeigen die Anzeigemarken 72 und 74, die beispielsweise
aus einem rotgefärbten transparenten Werkstoff hergestellt sein können, dem Benutzer
das Überschreiten des zur belichtungswertrichtigen Einstellung der Blende vorgesehenen
Steuerbereichs an, während die beispielsweise aus einem grünen transparenten Werkstoff
hergestellte Marke 73 angibt, daß belichtungswertrichtige Aufnahmen durchgeführt
werden können.
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F i g. 3 zeigt die Anordnung bei Einstellung der größten vorgesehenen
Blendenöffnung. Verringert sich die Aufnahmehelligkeit, so dreht sich die Drehspule
des Drehspulinstruments 60 und damit die mit dieser fest verbundene Steuerplatte
62 in Richtung des Pfeiles g. Hierbei kann der Mitnehmeransatz 66 über den Anschlag
67 den Anzeigemarkenträger 68 in Richtung des Pfeiles h schwenken. Es wird daher
die Anzeigemarke 72 hinter das Sichtfenster 76 geführt.
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Vergrößert sich dagegen, ausgehend von der in F i g. 3 wiedergegebenen
Stellung, die Helligkeit des aufzunehmenden Motivs, so dreht sich die Drehspule
des Drehspulinstruments 60 mit der Steuerplatte 62 entgegen der Richtung des Pfeils
g. Nunmehr verbleibt der Anzeigemarkenträger 68 in der in F i g. 3 wiedergegebenen
Stellung, bis der Mitnehmeransatz 65 bei Erreichen der kleinsten einstellbaren Blendenöffnung
gegen den Anschlag 67 anläuft und bei einer weiteren Vergrößerung der Helligkeit
den Anzeigemarkenträger 68 entgegen der Richtung des Pfeiles h schwenkt. Hierdurch
wird die Anzeigemarke 74 in das Sichtfenster 76 geführt und weist somit den Benutzer
der Kamera auf die Gefahr einer Fehlbelichtung hin.
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Bei einer anschließenden Verringerung der Aufnahmehelligkeit dreht
sich die .Steuerplatte 62 in Richtung des Pfeiles g zurück, so daß die Stellfeder
70 den Anzeigemarkenträger 68 wiederum in die in F i g. 3 wiedergegebene Lage, in
der die Anzeigemarke 73 hinter dem Sichtfenster 76 steht, überführen kann.
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Auch bei dieser Anordnung braucht das Drehspulinstrument 60 über den
zur selbsttätigen Einstellung belichtungswertrichtiger Blendenöffnungen vorgesehenen
Steuerbereich keinerlei Stellkräfte zur Beeinflussung der Anzeigeeinrichtung aufzuwenden.
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Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele
beschränkt.